Artikel aus dem in Bernau von C. F. Pilger herausgegebenen „Bernauer Wochenblatt“,
Erschienen vom 5. April 1862 bis zum 28. September 1864,
dann wegen der Übernahme des „Kreis-Blatts des Niederbarnimschen Kreises“ durch C. F. Pilger eingestellt.
Gefunden im „Zentrum für Berlin-Studien“ der Zentral- und Landesbibliothek Berlin auf Mikrofilm.

Erscheinungsjahre:  1862 (1. Jahrgang)  1863 (2. Jahrgang)  1864 (3. Jahrgang)

Kurze Geschichte des Blattes:
Wie aus den nachfolgenden Artikeln ersichtlich, hat der Drucker und Verleger C. F. Pilger im April 1862 in Bernau eine Druckerei eingerichtet und am 5. April 1862 mit der Herausgabe der zweimal wöchentlich erscheinenden Zeitung „Bernauer Wochenblatt“ begonnen.
Die ersten Ausgaben enthielten lange Auszüge aus der „Chronik von Bernau“ von Tobias Seiler. Dem Sammler der Zeitung waren diese Artikel so wichtig, dass er fehlende Zeitungsausgaben durch von Hand gefertigte Abschriften des jeweiligen Chronik-Teils ersetzte.
Im November 1862 wird dem Blatt die verbindliche Verkündigungskraft ortspolizeilicher Verordnungen beigelegt. Infolge dessen nimmt sowohl der Anteil amtlicher Bekanntmachungen, als auch die Anzahl der Anzeigen an dem stets 4-seitigen Blatt zu.
Im Oktober 1864 übernimmt C. F. Pilger Redaktion, Druck und Verlag der bis dahin in Berlin erschienenen Zeitung „Kreis-Blatt des Niederbarnimschen Kreises“ (später „Niederbarnimer Kreisblatt“). Zu Gunsten dieser, zunächst auch nur zweimal wöchentlich, aber mit größerem Verbreitungsgebiet erscheinenden Zeitung, wird das „Bernauer Wochenblatt“ Ende September 1864 eingestellt.

Bernau, [Sonnabend] den 5. April 1862 (Nr. 1), Titelseite

Ungeachtet der Hindernisse, welche beim Beziehen meines Buchdruckerei-Lokals, Grünstraße 204, mir erwuchsen, ist es nun möglich, aus der, wenn auch zur Zeit noch nicht völlig eingerichteten Buchdruckerei die 1. Nummer des „Bernauer Wochenblatt“ in die Welt zu senden. Da aber gegenwärtiges Lokalblatt nur durch freundliches Mitwirken sowohl von Seiten der Behörden, wie auch von Seiten des Publikums, insbesondere des geschäftstreibenden, festen Grund erhalten und - inhaltsreicher! werden kann, so empfehle ich dasselbe deren Interesse hierdurch angelegentlichst.
C. F. Pilger.


Bernau, Sonnabend, den 6. Dezember 1862 (Nr. 71), Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung
ortspolizeilicher Verordnungen für Bernau.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 20. August 1850 ... wird die verbindliche Kraft der Verkündigung ortspolizeilicher Verordnungen für die Stadt Bernau der unter dem Titel „Bernauer Wochenblatt“ daselbst erscheinenden Wochenschrift, mit Vorbehalt des Widerrufs beigelegt.
Potsdam, den 18. November 1862.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.


Bernau, Mittwoch, den 7. September 1864 (Nr. 72), Titelseite.

An die geehrten Leser.
Da der Druck und Verlag sowie die Redaktion des bisher in Berlin erschienenen
„Kreisblatt des Nieder-Barnimschen Kreises“ vom October d. J. ab mir übertragen, bin ich genöthigt, das „Bernauer Wochenblatt“ mit diesem Monat zu beschließen.
Das betreffende Kreisblatt erscheint wöchentlich nur einmal, des Sonnabends früh, und ist der vierteljährliche Abonnementspreis für hiesige Abonnenten 10 Sgr. Bestellungen werden bei allen Königlichen Postanstalten, in der J. M. Spaethschen Buchhandlung zu Berlin, Königstraße 44, und in meiner Verlags-Expedition angenommen.
Indem ich nun zu recht zahlreichem Abonnement hierdurch ergebenst einlade, empfehle ich das Kreisblatt besonders zur Verbreitung von Anzeigen aller Art, und darf vielleicht voraussetzen, daß die geehrten Leser des Bernauer Wochenblattes das neue Blatt wohlwollend aufnehmen und als entsprechenden Ersatz betrachten werden.
Bernau, den 6. September 1864.   C. F. Pilger.


Erscheinungsjahre:  1862 (1. Jahrgang)  1863 (2. Jahrgang)  1864 (3. Jahrgang)