Im Geheimen Preußischen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem findet sich unter
HA X Pr.Br.Rep. 2B II B Nr. 4037 eine Akte, die von einem Jahrzehnte dauernden Streit um die Lieferung des Brennholzes für die Heizung der Mehrower Schule berichtet:

Das Mehrower Schulgebäude befand sich nicht immer an der jetzigen Stelle. Bis etwa 1860 stand es nahe der Kirche auf einer Fläche, die heute oft fälschlicherweise dem Friedhof hinzugerechnet wird: zwischen den Grabreihen entlang des Nord-Zugangs und dem zuletzt als Mühle genutzen Gebäude.

Auf einem Lageplan, der 1853 im Zusammenhang mit der Erneuerung der Dorfstraße erstellt wurde, ist dieser Standort zu erkennen.

In einem Gesuch des Lehrers Wilde findet sich glücklicherweise ein Grudriss des Schulgebäudes, aus dem zu entnehmen ist, dass es sich um einen einfachen rechteckiger Bau handelte.
Der oben genannten Akte ist nun folgendes über den Unterhalt des Schulgebäudes zu entnehmen:

Das Schulgebäude enthielt in einer Hälfte die Lehrerwohnung, die andere Hälfte war bis 1827 unbewohnbar. Der Unterricht fand bis dahin in der Wohnung des Lehrers statt.

Im Jahre 1827 ist auf Veranlassung des Gutsbesitzers Luther, der wie üblich zugleich Patron der Schule war, durch Zusammenlegung von zwei Zimmern der bisherigen Lehrerwohnung ein separates Schulzimmer eingerichtet worden. Dafür ist die bisher unbewohnbare Hälfte des Hauses zur Lehrerwohnung ausgebaut worden.

Zuvor, als die Kinder noch in der Wohnstube des Lehrers unterrichtet wurden, war die Heizung des Raumes kein Problem - da der Lehrer ja auch in dem Raum wohnte, ging jeder davon aus, dass er den Raum auch zu heizen habe.
Das hat der auch widerspruchslos gemacht, obwohl er dafür keinerlei Brennholz, sondern bestenfalls kostenfreie Anfuhr bekam.

Jetzt, nach Einrichtung der separaten Schulstube, gab es zwei Öfen im Haus: den in der Lehrerwohnung und den in der Schulstube. Die "Hausväter" im Ort waren nun der Meinung, dass der Lehrer beide Öfen auf eigene Kosten zu heizen hätte. Der verwies aber darauf, dass dieses bei seiner Anstellung nicht vereinbart wurde und sein spärliches Einkommen dafür nicht ausreiche.

Unterstützung fand der Lehrer beim Prediger Busch in Ahrensfelde, der sich im September 1828 über den Superintendenten an die königliche Regierung wandte und um eine Entscheidung bat. In seinem Schreiben verwies er darauf, dass der Lehrer (im Gegensatz zur üblichen Praxis) nicht zugleich Küster ist und deshalb ein außerordentlich geringes Einkommen hat.

Die Regierung hat gleich in ihrer ersten Stellungnahme dazu klar gestellt, dass es nach dem Allgemeinen Landrecht Sache der Gemeinde ist, für die Heizung der Schulstube zu sorgen. Gleichzeitig wurde aber der Lehrer aufgefordert, zur Vermeidung eines Unterrichtausfalls unbedingt die Schulstube zu heizen, auch wenn ihm das Holz verwehrt wird.
Diese Zuweisung von Rechten und Pflichten durch die Regierung ohne wirkliche Intervention bei Pflichtverletzungen einer Seite ziehen sich durch den gesamten, über 30 Jahre dauernden Streit.

Bei einer Kirchenvisitation im folgenden Jahr fand der Superintendent gar kein Brennholz für die Schulstube vor. Es gelang ihm schließlich, Gemeinde und Patron dazu zu bewegen, fortan jeweils eine Klafter Holz bereit zu stellen. Diese zunächst auf vier Jahre begrenze Vereinbarung wurde bei nachfolgenden Visitationen immer wieder verlängert, bis nach 9 Jahren das Problem wieder hoch kam. Im Januar 1838 vermerkte der Superintendent Benicke in seinem nächsten Visitationsbericht, dass die Gemeinde sich weigert, auch in Zukunft Holz zu liefern und der Patron künftig nur dann seinen Beitrag leisten will, wenn die Gemeinde Gleiches tut.

Der Bericht des Superintendenten endet mit dem Satz "Der Lehrer wird also von nun an für Heitzung der Schulstube selbst sorgen müßen." Letzterer war aber nicht bereit und vielleicht auch wirklich nicht in der Lage, dies zu tun. Statt für eine verbindliche Lösung zu sorgen und kurzfristig Brennholz zu beschaffen, forderte im folgenden Jahr der Landrat von Witzleben die Regierung auf, dem Lehrer eine Abmahnung zu erteilen, die dann auch prompt ausgefertigt wurde:

"Hr. Lehrer, die seit einiger Zeit wegen Ihrer Bestallung und wegen Ihrer Schulbrennholzzahlungen Verhandlungen haben bisher zur Genüge ergeben, daß Sie durch Anmaßung, Trotz und unziemliches Benehmen, durch nachlässige oder durch ... Verwaltung Ihres Amtes, durch schlechte Heizung der Schulstube und vorwitziges Betragen gegen die von Amts wegen der Schule ... Schulvorsteher u.s.w. alle Ihre Vorgesetzten und die Ortsgemeinde gegen sich aufgebracht haben und ernstliche Zurechtweisung verdient haben, ..."

Tatsächlich hatte sich Lehrer Wilde, der 1815 nach seiner Entlassung beim Militär als interimistischer Lehrer angestellt worden war, in verschiedenen Angelegenheiten mit allen um sich herum angelegt und das sollte auch noch so weiter gehen, denn später standen noch Klagen und Bitten bezüglich seines Ruhegehalts an. In der Sache hatte Wilde oft Recht, aber offenbar fehlte ihm diplomatisches Vorgehen und "mit dem Kopf durch die Wand" war hier nicht viel auszurichten. Er mußte allerdings auch nicht befürchten, dass man ihn seines Amtes enthebt, denn für das überaus geringe Einkommen, mit dem die Mehrower Schulhalterstelle verbunden war, hätte sich so schnell kein Ersatz gefunden.

Dass das Schulhaltereinkommen so gering war, lag unter anderem daran, dass in Mehrow die Schulhalterstelle nicht wie allgemein üblich mit der Küsterstelle verbunden war und damit dem Schullehrer praktisch nur ein halbes Gehalt zur Verfügung stand. Die Küsterei der Mehrower Kirche wurde vom Küster der Ahrensfelder Mutterkirche mit betrieben, was die Mehrower Bauern schon wiederholt beklagt hatten. Da aber alle Zusagen, dies zu ändern, nicht eingehalten wurden zeigten sie sich nun im Streit um das Schulbrennholz so unnachgiebig. Ihre Weigerung, kostenfrei das Holz zur Heizung der Schulstube zu liefern, war weniger in den Kosten begründet, sondern einerseits ein Ausdruck der Opposition gegenüber dem (zumindest in ihren Augen) untauglichen Lehrers und ein Protest gegen den Superintendenten wegen der ungünstigen Ämterverteilung zwischen den Kirchen in Ahrensfelde und Mehrow.

Im Januar 1840 berichtet dann der Prediger Lücke: "Bei meinem heutigen Schulbesuch fand ich die Schule ganz aufgelöst und nur 6 Kinder befanden sich in der Wohnstube." Der Lehrer hat ihm erklärt, dass er kein Geld für die Heizung der Schulstube hätte. Die Tagelöhner und der Schmied haben ihm angeboten, einen Beitrag zu den Kosten des Holzes zu leisten, sofern sich auch die Bauern beteiligen. Diese weigerten sich aber unnachgiebig und der Schulvorsteher Meißner, selbst zu den Bauern gehörig, weigerte sich sogar das Schulgeld und die Schulstrafen für seinen Sohn zu bezahlen.

Die Regierung hat daraufhin in einem Schreiben an den Landrat lang und breit ausgeführt, "daß die Beschaffung des Holzbedarfs zur Heizung der Schulstube nicht dem Lehrer, sondern doch sämtlichen Hausvätern der Schulgemeinde obliegt, und zwar ohne Unterschied, ob sie Kinder, welche die Schule besuchen, haben oder nicht." Weiter heißt es dann aber im Schreiben: "Auf keine Weise kann aber die zeitige Weigerung der Gemeine zur Verabfolgung des nöthigen Brennholzes den Lehrer Wilde berechtigen, den Schulunterricht ganz oder theilweise auszusetzen, oder durch Nichtheizung der Stube es zu bewirken, daß die Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken können."

Der Entscheidungstand war damit der gleiche wie zwölf Jahre zuvor: Die Gemeinde muss das Holz bereitstellen, aber wenn die Gemeinde sich weigert, muss der Lehrer das Holz selbst beschaffen.

Der Patron der Schule, Gutsbesitzer Luther, der selbst nicht zum Unterhalt der Schule verpflichtet war, hat versucht zu vermitteln und wiederholt angeboten, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Nachdem die Regierung klargestellt hat, dass alle Hausväter zum Unterhalt der Schule heranzusziehen sind, wollte er auch die auf seine Tagelöhner entfallenden Kosten zu tragen - jeweils unter der Voraussetzung, dass die Bauern mitziehen. Als die Bauern nicht mitspielten, hat er dem Lehrer heimlich Geld zugesteckt, damit dieser Brennholz für eine notdürftige Heizung der Schule beschaffen kann.

Im März 1840 schien die Schlichtung des Streites gekommen. Der Landrat von Witzleben hatte den Patron und den Lehrer der Schule, sowie alle Gemeindemitglieder zusammen gerufen und noch einmal klargestellt, dass die Gemeinde für den Unterhalt der Schule einschließlich Heizung zuständig ist und dass die Forderung zur Ablösung der Küsterei von Ahrensfelde zwecks Aufbesserung des Lehrereinkommens und die Beschwerden über den Lehrer Wilde dabei keine Rolle spielen. Man einigte sich auf einen Bedarf von zwei Klaftern Holz jährlich, die in einem normalen Winter für eine notdürftige Heizung ausreichen sollten. Für die Verteilung der Kosten konnte noch keine Regel aufgestellt werden, da noch nicht alle Einwohner zu Kommunalabgaben herangezogen wurden.

Im November des Jahres weigerten sich die Gemeinde dann aber noch immer oder erneut, das erforderliche Holz zu liefern, weshalb die Regierung in einem erneuten Schreiben klargestellt hat, die die Gemeindemitglieder zweifellos zur Lieferung des auf zwei Klaftern Holz festgesetzten Bedarfs verpflichtet ist bzw. einer Klafter, wenn der Patron freiwillig die andere übernimmt. Die Kosten dafür sollen nach dem ortsüblichen Verteilungsmaßstab derart auf die Hausväter umgelegt werden, dass ein Bauer sechsmal und ein Kossäth viermal so viel zu zahlen hat wie ein Hausvater ohne Grundstück. Zugleich hat die Regierung festgelegt, dass bei fortwährender Weigerung Dritte mit der Lieferung und Anfuhr des Holzes beauftragt werden und die Kosten dafür nach oben genannten Regeln bei den Hausvätern zwangsweisee eingetrieben werden.

Ob dem Lehrer für den Winter 1840/41 freiwillig oder zwangsweise Holz zur Verfügung gestellt wurde, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Ein Schreiben des Predigers Lücke an die Regierung vom November des folgenden Jahres zeigt aber, dass da noch immer alles beimn Alten war. Der Prediger bittet in seinem Schreiben eindringlich, dem Lehrer bei der Beschaffung des zugesagten Holzes behilflich zu sein, da sich die Gemeinde erneut weigert, dieses bereitzustellen.

Die Regierung hat daraufhin den Landrat aufgefordert, im Wege der Execution die Forderungen an die Gemeinde durchzusetzen. Der Landrat hat daraufhin vier Wochen später wegen fortwährender Weigerung der Gemeinde das Holz in Kaution anfahren lassen und die Aufteilung der Kosten auf die Gemeindemitglieder veranlasst.

Die Akte weist dann eine Lücke von 20 Jahren auf, in denen wahrscheinlich das Spielchen unverändert weiter ging. Im Februar 1862 kann dann der Landrat (inzwischen ist es der Landrat Scharnweber) endlich berichten, dass nunmehr eine vollständige Einigung zwischen der Gemeinde und dem Lehrer erzielt wurde. Lehrer ist inzwischen Hermann Schroeder, der es viel besser als sein Vorgänger verstanden hat, sich mit Gemeinde und Gutsherrschaft zu arrangieren und wohl auch ein ganzes Stück intelligenter war, als Lehrer Wilde, der nie eine Lehrerausbildung genossen hatte und deshalb 34 Jahre nur interimistisch angestellt war.

Die Schule ist zu diesem Zeitpunkt schon seit zwei Jahren nicht mehr auf dem Gelände des jetzigen Kirchhofs, sondern nach einem Grundstückstausch zwischen Rittergut und Schule dort, wo sie jetzt noch steht (Dorfstraße 6). Die Schulstube ist nunmehr mit 3600 Kubikfuß deutlich größer als die bisherige und der Holzbedarf, der von Gutaschtern auf eine Klafter je 800 Kubikfuß geschätzt wird, viel höher.

Und obwohl nun mit 4 Klaftern, auf die man sich geeinigt hat, die doppelte Holzmenge zu liefern war, kam es nach über dreißig Jahren Streit endlich zu einer einvernehmlichen Lösung. Die Gemeinde und der Gutsbesitzer (inzwischen ist es Martin Heyse) einigten sich darauf, dass dieses Holz künftig je zur Hälfte von der Gemeinde und vom Rittergut geliefert wird. Und da die Akte damit endet, ist anzunehmen, dass sich die Beteiligten fortan an diese Regelung gehalten haben.