HA X Pr.Br.Rep. 2B II B Nr. 4037 (Kirchen- und Schulwesen / Spezialakten)
Das Brennholz für die Heizung der Mehrower Schule, 1828

Seite 1 / Aktentitel
Königliche Regierung zu Potsdam
Acta
betreffend
die Heitzung der Schulstube zu Mehrow
1828 bis 1861

Abtheilung für die Kirchen Verwaltung und das Schulwesen
Kr. insp. Berlin-Land (Biesdorf)

Berlin, Ahrensfelde, Mehrow
Schulbrennholz

Abt. II Pr. Br. Rep. 2 B No. 4037 II. Reg. Potsdam IV.3. Sup. Berlin
24.5.1828, Registratur-Notiz:
No. 1012 ...
des Prediger Felgentreu
...
Eingegangen den 24. May 1828
...
Der Regierungs Kanzlist
20.9.1828, Prediger Busch an die Regierung:
Der Prediger Busch zu Ahrensfelde
bittet um ... Verfügung wegen Abhilfe des Mangels an Holz zur Heitzung der Schulstube zu Mehrow
N. 91 Pr. 26 Sept. 1828 Benicke
Berlinsche Land-Superintendantur

Euer Königlichen hochlöblichen Regierung erlaube ich mir den Mangel an Holz zur Heitzung des Schulzimmers in der Filialgemeinde Mehrow gehorsamst vorzuhalten.
Durch den Patron daselbst, Herrn Amtmann Luther, ist im verflossenen Jahre das Schulzimmer nach dem Bedürfniß der schulpflichtigen Kinder der Gemeinde erweitert worden, indem zwei Zimmer in eines zusammengefaßt wurden. Bis dahin hatte ein Ofen das Schulzimmer so wie die Wohnstube der Familie des Schulhalters geheizt. Seitdem indeß ist die früher unbewohnbare Hälfte des Schulhauses zur Wohnung des Lehrers und seiner Familie eingerichtet worden. Wenn nun hierdurch eine dem Bedürfniß und den Vorschriften der Hohen Behörde angemessene Räumlichkeit gewonnen worden, so ist doch dagegen das Bedürfniß des Lehrers zugleich gewachsen.
Nach dem bisher statt gefundenen Verfahren leistete die Gemeinde außer dem ... jährlich zwei Holzfuhren, der Patron selbst aber drei der Fuhren, eine jegliche zu einem halben Klafter Holz. Holz selbst aber ist dem Schullehrer nie verabreicht worden, außer daß der Patron demselben bisweilen erlaubte, einiges Reste- und Lese- Holz für dessen Gebrauch zur ... sich zu holen und ... daß der Patron statt der Fuhren bisweilen im Verhältniß auch einiges Holz ... verabreichte.
Der Schullehrer selbst aber, der nicht zugleich Küster ist, hat ein so dürftiges Einkommen wie sonst nicht oft gefunden werden dürfte, indem er nach Bestreitung der Ausgaben für das von ihm bisher anzuschaffende Holz, für einiges Weiderecht, für geringe Ackerbestellung und etwas Heu nur noch ungefähr 40 Thaler und 12 ... Metzen Roggen jährlich einnimmt.
Außerdem ist mir auch keine Vorschrift bekannt, zufolge welcher ihm die Heitzung des Schulzimmers und zumal des nun nocheinmal so großen als früher zugemuthet werden könnte. Diesem Uebelstande abzustellen habe ich bereits mit Patron und Gemeinde Unterhandlung gepflogen.
Der Erste hat sich derselben zufolge für eine freiwillige Gabe von einem halben Klafter Holz jährlich auf vier hintereinander folgende Jahre bereit erklärt, die Gemeinde aber selbst, welche nur aus einigen Bauern und Kossäthen und größtentheils aus Tagelöhnern besteht, ist der Meinung nichts weiter thun zu können und zu dürfen, außer was sie bisher gethan, wie vorher gerecht, zumal ..., wie sie selbst erwähnt, auch die Gemeinden der umliegenden Gegend zu nichts anderem als zu Holzfuhren aufgefordert seien.
Demzufolge, nachdem ich Patron und Gemeinde von der Pflicht, das zu thun nun nöthig würde, in Kenntniß gesetzt, bitte ich Eure Königliche Hochlöbliche Regierung um Entscheidung pro ... Angelegenheit, und erlaube ich mir jedoch ... um Eile zu ersuchen, da bei dem noch bevorstehenden Winter andern Falles leicht eine Unterbrechung des Schulunterrichts eintreten dürfte.

Ahrensfelde den 20. September 1828
Busch
Prediger
29.9.1828, Randnotiz der Regierung auf dem Schreiben vom 20.9.:
Nach der Darstellung von der Lage der Sache scheint die Gemeinde allerdings verpflichtet dem Schullehrer dort zur fern Heitzung der besonderen Schulstube erforderliche Holz zu gewähren, weil der Schullehrer wohl nur auf eine gemeinschaftliche Stube bemessen ist, u. es allerdings wohl Sache der Gemeinne seyn dürfte nach dem allg. Land Rechte Theil 2 Tit. 12 § 29. u. 31. das Bedürfniß der Heitzung der besonderen Schulstube zu befriedigen.
Der Hr. Referent wolle daher nach dieser Ansicht die Gemeine durch die Gerichtsobrigkeit, welche nach § 22. ... dem Schullehrer bestellt, zur Beschaffung des nöthigen Brennmaterials auffordern laßen. Bleibt diese Aufforderung jedoch fruchtlos, dann muß der Schullehrer mit allem Nachdruck angehalten werden das Schulzimmer zu heitzen, damit die Schule nicht ausfällt.
Muß, nach unserer Untersuchung der Sache die Gemeine die Heitzung besorgen, dann wird dem Lehrer Ersatz für die Heitzung werden, zu welchem Ende derselbe unter Leitung des Hr. Predigers Busch u. des Ortsschulvorstandes den Bedarf einschätzen u. darüber vollständige Rechnung legen muß, um seine Forderung zu rechtfertigen.
Zur Entscheidung der Sache ist dann einzureichen
a) die Dovation des Schullehrers, u. die derselben zum Grunde liegende Einkommensnachweisung
b) eine ganz vollständige zu ... Übersicht zum wirklichen Einkommen
c) eine Berechnung des Brennholzbedarfs für die Schulstube.
Dem Pr. Busch ist es zu verweisen: daß er diese Sache erst mit dem letzten Eingang erneut zur Sprache bringt.
Potsd. 29. Sept. 28
26.9.1828, Superintendent Benicke an die Regierung:
Stolpe den 26. Sept. 1828

Ich füge die gehorsamste Bitte hinzu, daß Eur Hochlöbl. Regierung vor allen Dingen gnädigst befehlen wolle, daß auf keinen Fall die Schule in Mehrow wegen des Holzmangels still stehe. Die Schuld liegt mit an dem Herrn Prediger. Warum ist nicht früher berichtet?
Ist in dieser kurzen Frist kein Ausweg zu ermitteln, so muß der Schullehrer auch in diesem Winter noch die Wohnstube mit zur Schulstube machen, und diese, wie früher heitzen. Es ist in hiesiger Superintendantur alles darauf vorbereitet, daß mit dem 1. October c. der regelmäßige Schulbesuch und die Erlegung der ... Versäumnißstrafen in allen Dörfern eingeführt werde. Solche Unterbrechung aber müßte sehr stöhrend auch auf die da angrenzenden (?) Gemeinen wirken.
Der einfachste Weg wäre, wenn 4 Klaftern gutes Klobenholz vom Schulvorstand gekauft, und die Kosten auf sämtliche Schulkinder repartiert würden. Die Gemeine fährt es an. Will der Patron etwas thun, so zahle er für seine armen Tagelöhner das Holzgeld. Es kommt nur darauf an, daß Euer Königl. Hochlöbliche Regierung diese oder eine ähnliche Weise bestimmt befehle.
Benicke
27.1.1838, Bericht des Superintendenten Benicke:
Auszug aus dem Bericht des Superint. Benicke vom 27. Januar 1838
II 327/3 die Kirchen- und Schulvisitation zu Ahrensfelde betr.:

In Betracht der 2 Klaftern Schulholz, welche zu Mehrow bei der letzten Kirchen-Visitation bis heuer bewilligt wurden, erklärte der Herr Patron sich bereit, die eine Klafter seines Antheils bis zur nächsten Kirchen-Visitation, unter der Bedingung zu geben, daß auch die Gemeinde ein Gleiches thue. Letztere aber erklärte, daß nachdem sie 9 Jahre durch Holz geliefert, sie sich nun veranlaßt sehe, es für die Zukunft zu verweigern.
Der Lehrer wird also von nun an für Heitzung der Schulstube selbst sorgen müßen.
8.5.1838, Bericht des Superintendenten Benicke an die Regierung:
II. No. 617 Juli

Der Bericht des Herrn Superint. Benicke zu Stolpe vom 11ten Juli 1838
wegen des Schulbrennholzes zu Mehrow ist dem Kgl. Landrath v. Witzleben und nach dem Decret (?) des Herrn OKR Meyer am 4ten Septbr. 1838 zur Berichterstattung in Urschrift nebst 1 Beilage zugefertigt worden.
Abgegangen den 8ten Septbr. 1838
zur Registratur gegeben den 8ten Septbr. 1838

Der Regierungs-Kanzlist
Lieberkütz
11.7.1838, Bericht des Superintendenten Benicke an die Regierung:
Berlinsche Landsuperintendant.
betr. Schulbrennholz zu Mehrow
Origin. Ausf. vom 30 Juny c.

Euer Königlichen Hochlöblichen Regierung erwidere ich unter Rückreichung der geforderten Original-Verfügung vom 20. Juny c. ganz ergebenst:

Die darin erwähnte Verfügung vom 29. Sept. 1828 ist mir nicht bekannt und habe in Folge in den hiesigen Acten nichts aufgefunden.
Das mir in dieser Sache bekanntgemachte ist folgendes. Bei meiner Uebernahme der Superintendantur fand ich in Mehrow kein Schulholz vor, sondern der Lehrer heitzte die Schulstube aus eigenen Mitteln.
Zuerst bei der Kirchenvisitation vom 12. April 1829 gelang es mir von der Gutsherrschaft und der Gemeine 2 Klaftern Kiefern Kloben Holz zu diesem Zwecke bewilligt zu erhalten auf 4 Jahre. Diese Bewilligung wurde bei der Kirchenvisitation am 29. Maerz 1832 und ebenso bei der am 10. May 1835 jedesmal für die Zeit bis zur nächsten Visitation erneuert; bis neuerlich bei Gelegenheit der letzten diesjährigen Visitation das Holz verweigert wurde.
Stolpe, den 11. July 1838
Der Superintendent Benicke
2.1.1839, Bericht des Landrats v. Witzleben an die Regierung:
Berlin, den 2. Januar 1839
Des Landraths von Witzleben
Bericht die Anstellung des Schullehrers Wilde zu Mehrow betr.

Zur Erledigung der sehr geehrten nebst Anlage hierbei zurückgehenden Marginal Verfügung vom 4ten Septbr. c. überweise ich Euer Königlichen Hochlöblichen Regierung hierbei ganz gehorsamst sub. ... von zwei Schreiben des Ritterguts Besitzer Luther zu Mehrow, eine Verhandlung vom 30ten November v. J. und ein Gutachten des Predigers Böttcher zu Blumberg vom 17. Dez. (?) mit der Bitte, dem Schullehrer Wilde zu Mehrow geneigtest eine recht ernste Admanition ertheilen zu wollen, da es wenn der p. Wilde sein Benehmen nicht ändert und sich nicht bessert, schwerlich gelingen dürfte, den Patron und die Gemeinde in künftigen Jahren zu ähnlichen Leistungen für die Schule zu bewegen, als dieselben bereitwillig in diesem Jahre übernommen haben.
23.1.1839, Die Regierung an den Lehrer Wilde (Abmahnung):
P. d. 23. Jan. 1839

An dem Schullehrer ... Wilde zu Mehrow
(...)
Hr. Lehrer (?)
die seit einiger Zeit wegen Ihrer Bestallung und wegen Ihrer Schulbrennholzzahlungen Verhandlungen haben bisher zur Genüge ergeben, daß Sie durch Anmaßung, Trotz und unziemliches Benehmen, durch nachlässige oder durch ... Verwaltung Ihres Amtes, durch schlechte Heizung der Schulstube und vorwitziges (?) Betragen gegen die von Amts wegen der Schule ... Schulvorsteher u.s.w. alle Ihre Vorgesetzten und die Ortsgemeinde gegen sich aufgebracht haben und ernstliche Zurechtweisung verdient haben. Indem wir Ihnen diese hiermit ertheilen, geben wir Ihnen genug Zeyt (?) mit, Ihr Verhalten gründlich zu beßern und in Ihrem Amte mit pflichtgemäßer Treue und Anstrengung zu wirken, die Schulstube gehörig zu heizen, sich überhaupt und inbesonderheit auch gegen die ... Schulvorsteher ... ... und sich die Zufriedenheit Ihrer Vorgesetzten und der Ortsgemeine zu erwerben, widrigenfalls Sie Entlassung aus dem ihnen noch immer interimistisch übertragenen Amte zu gewärtigen haben.
13.2.1840, Registratur-Notiz:
II. No. 1332_ Januar

Der Bericht des Predigers Lücke zu Ahrensfelde vom 13ten Januar 1840
an den Kgl. Superintendenten Benicke gerichtet, von welchem derselbe mittelß Marginalbericht vom 18. ... ... gelangt, in Betreff des Schulholzes zu Mehrow, ist dem Herren Landrath v. Witzleben, nach dem Decret des Herrn Reg. Raths v. Weit... vom 25ten Januar 1840 zur Berichterstattung binnen 4 Wochen in Urschrift nebst 4 Beilagen zugefertigt und ist dem Kgl. Sup. Benicke besagte (?) Verfügung gegeben worden.

Abgegangen den 13ten Februar 1840 zur Registratur gegeben dem 13tem Februar 1840

nach 4 Wochen vorzulegen.

Der Regierungs Kanzlist
...
Seite 18...19 rechts
Euer Hochwürden
sehe ich mich genöthigt, Bericht abzustatten über die Schule in Mehrow.
Schon in voriger Woche beschwerte sich der Schmiedemeister Stöckert bei mir, daß er sein Kind nicht mehr zur Schule schicken könne, weil es dort zu kalt sei.
Auf mein Befragen darüber beim Schullehrer Wilde erklärte dieser, daß er weder Holz noch Geld habe, die Gemeine sich weigere, erstens selbige zu beschaffen und er kaum seine eigene Stube heizen könne.
Bei meinem heutigen Schulbesuch fand ich die Schule ganz aufgelöst und nur 6 Kinder befanden sich in der Wohnstube.
Ein großer Theil der Gemeinde sieht es ein, daß der Schullehrer bei seinem geringen Diensteinkommen, zumal wenn der Winter hart ist, nicht aus eigenen Mitteln die Schulstube heizen kann und so haben dann auch die Tagelöhner und der Schmid (!) gegen den Amtmann Luther erklärt, sie wollen ihren Theil gern zu beitragen im Falle sich die Bauern als eigentliche Gemeindeglieder nicht ausschließen.
Und das ist nun freilich ein bedeutendes Hinderniß, einmal weil diese die wenigsten Kinder in der Schule haben und dann aus Opposition gegen alles neu Einzuführende, besonders da sie wegen Ihrer Trennung von Ahrensfelde in Klage sind. Ich habe heute ausführlich darüber mit dem Schulvorsteher Meißner gesprochen und ihn gebeten, doch die anderen Gemeindeglieder dahin zu vermögen, ihren Antheil am Holzgeld zu geben, aber ich weiß nicht, ob er es durchsetzen kann und will, da er sich auch weigert, vier rückständige Schulgelde und die Schulstrafen für seinen schon 14 jährigen Sohn zu bezahlen und darüber noch besonders bei Ihnen einkommen wird.
Ich habe nun alle Mittel der Güte versucht um die Gmeinde hierzu zu vermögen und die Schule doch wenigstens äußerlich zusammenzuhalten, hätte wohl auch in Rücksicht der sehr dürftigen Lage des Wilde auf eine Gratifikation angetragen, daß ist der Herr Patron nicht Willens solche aus der Schulkasse zufließen zu lassen.
Ich bitte Sie, hochgeehrter Herr Superintendent, daher ergebenst mir, wenn es möglich ist, Mittel in die Hand zu geben, um dem besagten Uebelstande abzuhelfen und der Schule aufzuhelfen ist.

In tiefer Hochachtung verharre ich
Euer Hochwürden
ergebenster
Lücke, Prediger

Ahrensfelde
den 13ten Januar 1840
Seite 18 links oben
Berlinsche Landsuperintendantur
betr. das Schulholz zu Mehrow
ad Decretum vom 30. Juny 1838
II. 317/3
... auf meinen ergebensten Bericht vom 11. July 1838
Euer Königlichen Hochlöblichen Regierung
wolle nach nebenstehendem Berichte des Hr. Predigers Lücke ersuchen, wie es in Mehrow mit dem Schulwesen in diesem Augenblicke steht, und das Weitere gnädigst verfügen.
Stolpe, den 18. januar 1840
Benicke
Seite 19...21
Potsdam, den 25. Januar 1840

An den Hr. Superintendenten Benicke
Hochwürden
zu Stolpe

Nachdem die Schulstube zu Mehrow dem Lehrer nicht mehr zugleich als Wohnstube dient, sondern für die Abhaltung des Schulunterrichts eine besondere Stube eingerichtet ist, welche mithin ausschließlich für Gemeindezwecke bestimmt ist, kann ab, zumal die neue Einrichtung erst nach der Vocation des Schullehrers Wilde getroffen ist, mithin der etwaige Einwand der Gemeine nicht durchgreift, daß das Diensteinkommen des Lehrers worauf er berufen worden, zugleich auf die Bestreitung des Holzbedarfs zur Heizung der Schulstube berechnet sei, noch die allgemeinen Bestimmungen keinen Zweifel leiden, daß die Beschaffung des Holzbedarfs zur Heizung der Schulstube nicht dem Lehrer, sondern doch sämtlichen Hausvätern der Schulgemeinde obliegt, und zwar ohne Unterschied, ob sie Kinder, welche die Schule besuchen, haben oder nicht.
Wir haben deshalb aus dem Schreiben des Hr. Predigers Luecke vom 13ten und Eur pp Randbericht vom 18ten d. m. Veranlaßung genommen den Hr. Landrath v. Witzleben, wie schon im Jahre 1838 geschehen, auch jetzt wider zu beauftragen, die Gemeine Mehrow nach Obigem auf ihre gesetzliche Verpflichtung aufmerksam zu machen, und wenn sie dieselbe wider Erwarten nicht anerkennen und ihr nicht nachkommen sollte, den Bedarf zur Heizung der Schulstube durch Sachverständige ermitteln zu laßen, und dann denselben zur Festsetzung und evtl. Veranlaßung der ... Beitreibung an zuzeigen.
Auf keine Weise kann aber die zeitige Weigerung der Gemeine zur Verabfolgung des nöthigen Brennholzes den Lehrer Wilde berechtigen, den Schulunterricht ganz oder theilweise auszusetzen, oder durch Nichtheizung der Stube es zu bewirken, daß die Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken können.
Euer pp. haben daher den Wilde zur gewißenhaften Erfüllung seiner Pflichten in dieser Beziehung mit allem Nachdrucke und evtl. unter Aus- setzung (?) und Einziehung von Ornungsstrafen anzuhalten und gleichzeitig zu berichten, welchen Einfluß die demselben wegen seines trotzigen und anmaßenden Benehmens und Vernachläßigung seiner dienstlichen Obliegenheiten unterm 23. Januar v. J. ertheilte, durch Ihre Hände gegangene ernste Zurechtweisung auf seine Dienstführung im Allgemeinen ausgeübt hat.
Nach dem Abgange ...
An den Hr. landrath Regierungs Rath Witzleben
Hochwohlgeboren
in Berlin
mit dem Wunsche, der schon im Jahre 1838 mit Erfolg geführten Unterhandlungen mit der Gutsherrschaft und der Gemeine zu Mehrow zur Bewilligung einer angemeßenen Holzquanti zur Heizung der Schulstube sich auch jetzt wieder zu unterziehen, für den Fall der Enthaltung (?) eines gütlichen Abkommens aber die zutreffende definitive Entscheidung nach Maßgabe des Inhalts obiger Verfügung vorzubereiten und darüber binnen 4 Wochen zu berichten.
Sollte die Gemeine gegen die Dienstführung des g. Wilde, wie im Jahr 1838, auch jetzt wieder gegründete Beschwerden haben, so wird auf ihre deßfallsige (?) Anzeige deren untersuchung und Abstellung veranlaßt werden, doch kann sie sich mit Rücksicht auf diese Beschwerden der nach dem Gesetze ihr obliegenden Verpflichtungen gegen den Lehrer nicht für entbunden erachten.
Die von seiner Hochwohlgeboren im Jahre 1838 in dieser Angelegenheit aufgenommenen Verhandlungen folgen sub ... zur Benutzung bei dem obigen Antrage ... zurück.
Potsdam 25. Januar 1840.
Kgl. Regierung II. Abtheilung
Seite 25...26
Verhandelt Mehrow den 30. November 1838

Die unterzeichneten Gemeine Glieder und Einwohner des hiesigen Dorfes waren heut auf Vorladung in folge der Königl. Regierungs Verfügung de 4. Sept c. versammelt und ... zu erklären, ob sie die zur Heitzung der Schulstube bisher jährlich bewilligten vier Klafter fichten Klobenholz ferner gewähren wollen. Nach langen Sträuben einige unter ihnen erklärten sie sich bereit für den bevorstehenden Winter diese vier Klafter wie bisher anzukaufen und dem Schullehrer Wilde anzufahren und von ihrer Seite alles gethan zu haben was zur Wiederaufnahme der Schule gereichen kann, nachdem wie sie den sich aus diesen Gründen der Holzlieferung widersetzenden Mitglieder nicht bestreiten können und mögen. Daß durch des Wilde wachsende Nachlässigkeit und Böswilligkeit die Schule in ihrer Wirkung so tief gesunken ist, daß die Zeit und die Kosten welche auf dieselbe verwendet werden, als verloren erscheinen.
Dahingegen erklärten alle Anwesenden daß, wenn der Wilde in seiner Trägheit in seinem Trotze fortfahre, und namentlich wie bisher geschehen die Heitzung der Schulstube unterlasse, und mithin aller ihrer Bereitwilligkeit ungeachtet die Schule ferner nicht leisten sollte; sie auch ferner kein Holz mehr zu liefern sondern vielmehr sich über Untauglichkeit des Schullehrers zu beschweren verpflichtet halten würden.
Sie unterzeichneten ... nach dem auch der Hr. Luther sich zur Lieferung eine zweiten Klafter Fichtenholz für das laufende Winterhalbjahr, dergestallt, daß der Wilde ... und von der Gemeine ein zweites Klafter Holz für die ... ... erhallten soll, bereit erklärt hat.

Möhnert (?) / Lindenberg / Giese / Brederecke / Schultz
Rasche (?) / Meißner / Zernikow
Zeichen +++ der Martin Jonath (?), +++ der Michael Müller
Zeichen +++ der Michael Wegener, +++ der Martin Schmidt
Zeichen +++ der Michael Jahn, +++ der Ludwig Grube
Zeichen +++ der Joh. Ferd. ... Laemke, Hörnenke (?)
Zeichen +++ der Meißner, +++ der Johann Zinn
Zeichen +++ der Andreas Schulze, +++ der Martin Wegner
Der Kreutze attestiert Luther
W. r. o. (?)
Luther
Seite 27 oben
Mit dem nebenstehenden Gutachten des die Schule zu Mehrow beaufsichtigenden Predigers Bötticher erkläre ich mich ganz einverstanden.
Benicke
Seite 27...29 rechts
Sehr geehrter Herr Superintendent!

In Bezug auf Ihr geehrtes Schreiben vom 12. d. M. den Schullehrer Wilde in Mehrow betreffend, welches mir erst gestern zugegangen ist, erwidere ich Ihnen unter Rücksendung sämtlicher Anlagen ganz ergebenst:
Daß ich mir zwar ein vollständiges Urtheil über den g. Wilde noch nicht zutraue, nach Allem aber, was ich in früheren Jahren über den Mann gehört und in der letzten Zeit an ihm selbst beobachtet habe die Beschwerden der Gemeinde nicht ganz grundlos finden kann.

Nachläsigkeit kann ich ihm in der ... nicht nachtragen, als ich ihn bei meinen Schulbesuchen nie ohne Entschuldigung, die ich nicht zu ... konnte, auf seinem Platze vermißte. Das ..., nach Aussage der Ortsschulvorsteher, im Heizen der Schulstube oft nachlässig finden lassen, und ... Punkt mag bestanden, ... da es sich um Brennholz handelte, der Gemeinde ...
...
Trägheit liegt mal in ganzen Maßen das ... ausgeprägt, er legt sie nur ab, wenn er beständig getrieben wird – und dazu wird auch der mobilste Prediger für einen Filial-Schulmeister die Zeit nicht finden; auch ist der Wilde schon zu alt, um bei allem Mangel am eignen gutem Wille zur Sache, noch zum Eifer für das Amt ... werden zu können.
Trotz hat der Wilde offenbar gegen den Prediger Busch in hohem Maße bewiesen, mag auch der kranke Mann manches in jenen Ihnen bekannten Vorfällen etwas ... dargestellt haben, durch unbefangenen Aeußerungen der Schulkinder steht es fest, daß er sehr surordinationswidrig gehandelt hat. –
Trotz hat der g. Wilde besonders auch gegen die Schulvorsteller gezeigt, ihnen unter Mitwirkung seiner Frau Beaufsichtigung der äußeren Schulordnung in jeder Maßen zu verleiden gesucht, bestanden ..., wenn sie, auf Klagen der Gemeinde, die Ofenwaerme der Schulstube untersuchen wollten. Der Schulze Bredereke hat blos deshalb sein Schulvorsteheramt niedergelegt, und man dazu ...brauch ... . Böswilligkeit möchte ich dem Wilde ungern zur Last legen, obgleich manche seiner Handlungen in seinen Streitigkeiten aus den letzten Jahren, sein Undank gegen den Prediger Busch, der ihm wirklich viele Wohlthaten erwiesen hat ect. – dafür sprechen möchten. Ich halte ihn für zu dumm, um boshaft zu sein. Er läßt sich in seiner großen Beschränktheit von notorisch boshaften Menschen leiten, mit denen er vertraut umgeht.
Daß die Schule jetzt höchst wenig leistet, muß ich allerdings zugeben, es giebt Kinder welche ich in Jahr und Tag noch nicht im Mindesten fortgeschritten finde, es könnte schon bei ernstem Willen des Lehrers ungleich besser sein, denn so dumm ist er auch nicht, daß er nicht sollte in einem ihm vorgeschriebenen Mechanismus hineinfinden und danach unterrichten können. Doch giebt es freilich leider nach meiner eigenen Wahrnehmung auch einsam (?) stehende Schulen als in Mehrow.
Der Wilde muß sich weniger störrig und ganz willig der Gemeinde gegenüberstellen, muß stets im Gutsherrn und dem Prediger seinen Partner finden um diejenigen Diensteinkünfte und Nutzungen bitten lernen, welche ihm beide nur aus gutem Willen überlassen haben, muß von dem ihm dies Jahr gewährten Schulholz auch wirklich die Schulstube heitzen und warm halten, den Schulvorstehern nicht durch gehässige Äußerungen und Schmähun- gen ihr Amt verbittern, ... wird er gleich sehen wessen ..., den für alle Schulzwecke immer thätigen Patron zum Freunde haben, und auch die Gemeinde bereitstehen ihm nach Kräften zu unterstützen. Mit Gewalt aber und unbe- gründete ... richtet er dort nie etwas aus.

Mit aufrichtiger Hochachtung
Eur Hochwürden
ergebenster Böttiger
als zeitigen ...- Schulinspector in Mehrow

Blumberg d. 17. December 1838
Seite 30 (Briefumschlag)
Sr. Hochwürden
Herrn Superintendent Benicke
in
Stolpe
bei
Oranienburg
Seite 31 links oben (Randnotiz)
Berlin-Landsuperintendantur
betr. das Schulholz zu Mehrow
In Verfolg meiner ergebensten Eingabe in dieser Sache vom 18ten und 23ten d. M.
Stolpe den 29 Januar 1840
Seite 31...33 rechts
Hochwürdiger Herr
zusonders geehrter Herr Superintendent.

Euer Hochwürden werden gütigst entschuldigen, das Noth und Kummer mich treibt, durch folgende ganz ergebenste Bitte beschwerlich werde.
Seit 1815 bin ich Lehrer in Mehrow.
Damals war Lehrerwohnung und Schulzimmer eins. Vor 12 Jahren bewirkte der Herr Prediger Busch daß eine eigene Schulstube hier eingerichtet wurde.
Weil ich aber meines geringen Einkommens wegen die neu eingerichtete Stube, nicht aus eigenen Mittel erheizen konnte, so verpflichtete sich die Gemeinde und der Herr Patron zwei Klafter Holz für dies Schulzimmer unentgeltlich herbei zu schaffen, und wozu Euer Hochwürden güthigst mitwirkte.
Dieses Holz ist mir dann auf 10 Jahre zufolge des Versprechens geliefert worden, nur für diesen Winter nicht. Ich habe aus meinen Mittel nur 2 Klafter kaufen können, welche bereits verbraucht sind. Die Gemeinde führt als Grund ihrer Weigerung an, daß die Königliche Hochlöbliche Regierung im Jahre 1830 die Trennung des Dienstes mit dem Tode des Emeritus Schencke zu bewirken versprochen haben, jetzt aber nicht in Ausführung bringe, so wollen sie auch die Zulage der Klafter Holz zurück nehmen.
Einige Taglöhner wollen den ihnen gebürenden Antheil aufbringen, dann fehlt es aber wieder an Fuhrn. – Ich aus meinen Mitteln kann nicht mehr kaufen, - Schule zu halten ohne Heitzung ist unmöglich. Will ich die Kinder wieder in meine Wohnstube nehmen, so ist der Raum zu klein, da die Zahl der Kinder bedeutend mehr geworden ist. – Ich müßte in zwei Abtheilungen die Kinder zur Schule kommen lassen.
Mein Schulgeldfixum beträgt monatlich 3 Thaler und 25 Sgr. Hiervon soll ich mit Frau und Kinder leben? mich und die Meinigen bekleiden? O, ich habe viel Gram und Sorge in meinen alten Tagen.
In dieser meiner verzweiflungsvollen Lage wende ich micht bittend an Euer Hochwürden: mir doch güthigst aus der Schulkasse, welche einen bedeutenden Überschuß von Schulgelder hat, eine außerordentliche Unterstützung gütigst zu bewilligen: weil mir jährlich 12 bis 14 Thaler abgezogen werden! Wie ist es nun wohl möglich, daß ich dabei bestehen kann. -
Und eben so Gemeinde und Herrn Patron Luther zu vermögen mir das versprochene Holz doch so fort zu beschaffen.
Sie Herrn Superintendent werden gewiß mein Bittegeschrei aus großer Noth nicht abweisen, sondern mich gütigst erhören.

Mit der größten Hochachtung
Euer Hochwürden Diener
Schullehrer Wilde

Mehrow
den 20. Januari 1840.
Randnotiz auf Seite 32
pro 1838 war an Schulgeld eingekommen 46 rthl 20 sgr 8 pf, und der Lehrer hatte erhalten 46 rthl fixum. Es blieb ein Bestand von 75 rthl Pfandbriefe und 7 rthl 22 sgr 8 pf baar.
Die Rechnung pro 1839 ist noch nicht eingegangen.
Der Wilde weiß nicht, was er schreibt.
Benicke.
Seite 34...35
Berlin den 1ten April 1840
Der Landrath von Witzleben berichtet
wegen Heitzung der Schulstube in Mehrow

Euer Königlichen Hochlöblichen Regierung überreiche ich hirbei unter Rückgabe der geehrten Marginalverfügung vom 25ten Januar c. und deren Beilagen ganz gehorsamst eine von mir in der anbei bemerkten Angelegenheit mit der Gemeinde Mehrow aufgenommenen Verhandlung, wobei es mir leider nicht gelungen ist, die Gemeinde zur Bewilligung des nöthigen Holzbedarfs für die Schulstube zu bewegen.
Ich stelle daher gehorsamst anheim: nunmehr das Intermistions... ... festzusetzen und zur Verhütung weiterer Streitigkeiten der Gemeinde zugleich ausdrücklich auszusprechen, daß die Einlieger in der Gemeinde als Hausväter zu den Kosten der Heizung der Schulstube mit herangezogen werden können, jedoch nach dem an anderen Orten des Kreises üblichen Maßgabe höchstens mit der Hälfte des Beitrages eines Büdners.
Eine Ermittelung des Holzbedarfs durch Sachverständige habe ich unterlassen, weil die Betheiligten über das zur Erwärmung der Schulstube erforderliche Holzquantum einverstanden sind.
In dem jetzt vergangenen Winter ist für die Heizung der Schulstube dadurch nothdürftig gesorgt worden, daß der Gutsbesitzer Luther dem Schullehrer dazu in der Stille Geld gegeben hat.
Witzleben
Randnotizen auf Seite 34
Acten sind mit der anliegenden No 27/2 dem Herrn E... vorgelegt und zur Registratur noch nicht zurückgekommen ...

Ich habe keine Acte und scheine sie auch nicht mit No. II 27/2 erhalten zu haben.
Sie liegen wahrscheinlich mit einer andren No. dem Hr. M... vor. ... 5/4 40 ...

Vorgelegt hat die Acte mit der beiliegenden Nr. 27/2, Sehe auch noch im Ausgabe- Journal bei dieser Nr. offen, sie aber wirklich vom Hr. E... zu Nr. 1529, gebracht, welche dem hl. Decernenten im ...
Seite 36...43
Verhandelt Mehrow den 31ten März 1840

Praesenter
1. der Schulze und Kossäthe Brederecke
2. der Gerichtsmann Kossäth Meißner
3. der Bauer Zernikow
4. der Kossäth Müller
5. der Büdner ... Stecker (?)
6. der Büdner Ludwig grube
7. Michael Zerniko [!]
8. Giese
9. Martin Wegner

Behufs Schlichtung des Streites wegen Heizung der hiesigen Schulstube hatte sich der unterzeichnete Landrath heute hierher begeben u. es waren außer dem Herrn Ritterguthsbesitzer Luther die nebenstehenden Mitglieder der hiesigen Gemeine erschienen, außer solchen nach der Versicherung des Schulzen keine angesessenen Gemeinemitglieder vorhanden sind.
Auch ward der Schullehrer Wilde bei der Verhandlung zugezogen.
Den Compaventen ward ausführlich u. wiederholt auseinandergesetzt, daß und mit welchen Gründen sie ihrerseits verpflichtet wären, das nöthige Holz zur Erwärmung der Schulstube während des Winters zu beschaffen.
Der widriglichen Vorstellungen ungeachtet u. obgleich sich der Herr pp. Luther erbot, eine Klafter Holz volljährlich unentgeltlich zur Heizung der Schulstube zu geben u. anzufahren unter der Bedingung, daß seine Tagelöhner dagegen keinen Beitrag zu leisten brauchten, u. obgleich die Büdner Stecker (?) u. Wegner die Nothwendigkeit für die Heizung der Schulstube von Seiten der Gemeine zu sorgen anerkannten, beharrten die übrigen Gemeinemitglieder dabei, daß sie sich gutwillig nicht dazu verstehen könnten, dem Schullehrer zur Heizung der Schulstube irgend einen Beitrag zu leisten.
Sie führen als Gründe dieser Weigerung an, daß sie es nicht verschmerzen könnten, mit ihrem Antrage nach Abzweigung der hiesigen Küsterei von der Küsterei in Ahrensfelde nach dem Tode des alten emeritierten Küsters Schenk zurückgewiesen worden zu sein.
Wäre durch die ... der hiesigen Küsterei die Schulhalterstelle verbessert worden, dann hätte der Schullehrer die Heizung der Schulstube ohne besondere Entschädigung mit übernehmen können u. müssen, durch die Verweigerung jener Abzweigung bis zum Tode des jetzigen Küsters Weitling in Ahrensfelde sei für sie jede Hoffnung verschwunden, in dem Falle, wenn der hiesige Schullehrer vor dem Weitling abgehen sollte, einen tüchtigen Lehrer zu erhalten, weil ein tüchtiger Mann die hiesige ohne den Küsterdienst mit heuer 60 rthl jährl. dotierte Stelle nicht annehmen werde.
In dem jetzigen Lehrer hätten sie kein Vertrauen, sie glaubten, daß ihre Kinder Nichts bei ihm lernten u. sie wollten daher auch gutwillig für die Haltung des Unterrichts nicht das geringste Opfer mehr bringen.
Es wurde den Compavanten auseinandergesetzt, daß die Frage wegen Abzweigung der hiesigen v. der Ahrensfelder Küsterei mit der vorliegenden ... gar nicht im Zusammenhange stehn, daß sie ihre Beschwerden gegen den jetzigen Lehrer gehörigen Orts anbringen könnten, daß sie aber deshalb, weil der Lehrer nicht allen von ihm zu machenden Anforderungen genüge, sich ihren Verpflichtungen in Erziehung und der Unterhaltung der Schule nicht entziehen dürften, sie entgegen hiernach, daß sie dem Schullehrer Wilde nur Mangel an Kenntnissen u. Geschick im Unterrichten der Kinder u. Mangel an Autorität zum Vorwurf machen müßten u. sich darüber zu beklagen hätten, daß im Jahr 1838 der Wilde die Schulstube doch nicht regelmäßig geheizt hätte, obgleich sie ihm damals Holz dazu gegeben hätten, daß er die Abhaltung der Schulstunden in ... Zeit vernachlässigt habe, könnten sie eben so wenig begreifen, als sie seinen sittlichen Lebenswandel begreifen wollten.
Auch die Frage, wie viel Holz zum gehörigen Erwärmen der Schulstube während eines Winters gebraucht werde, erwiderten Compaventen, daß ihrer Ansicht nach 2 Klaftern Fichtenholz genügen, u. der Schullehrer Wilde bemerkte dabei, daß mit dieser Quantität in einem nicht ungewöhnlich strengen Winter nothdürftig auszureichen sei.
Eine Machmeßung ergab, daß die Schulstube 22 1/2 Fuß lang, 12 Fuß breit u. 6 1/2 Fuß hoch ist. Der darin befindliche Kachelofen heizt sich nach der Angabe des Schullehrers leidlich. Die Schulstube hat nach Morgen, Mitternacht und Abend Fenster. Schließlich ist noch anzuführen, daß neben dem ...pächter der Gemeine u. drei Milchpächtern der Herrschaft 12 ... herrschaftliche Tagelöhner, welche Hausväter sind, im Orte leben.
Der gewöhnliche Vertheilungsmaaßstab der Communallasten hier im Orte ist, daß der Kossäth vier Mal, der Bauer sechs Mal so viel giebt, als ein Büdner.
Ein bestimmter Vertheilungsmaaßstab zwischen den angesessenen Gemeinemitgliedern u. den Einliegern hat sich noch nicht gebildet, weil die letzteren noch zu keinen Communallasten herangezogen worden sind. Das Geld für den in vorigen Jahren für die Schulstube von der Gemeinde gewährte Holz ist nach der Zahl der schulpflichtigen Kinder unter deren ... gleichmäßig vertheilt worden.

n.z.u. (?)
Brederecke, Schulze
Meißner, Gerichtsmann
Stöcker
Handzeichen (+++) des Müller
Giese
Zerniko [!]
Handzeichen (+++) des Ludwig Grube
Handzeichen (+++) des Martin Wegner
Luther

[Handzeichen attestiert durch Luther]

Der Bauer Zernikow [!] entfernte sich ohne Unterschrift.
Der Herr pp. Luther bemerkte schließlich, daß er bei der hartnäckigen Weigerung der Gemeine an seiner mir für den Fall der ...bigkeit der Gemeine erklärte Zusicherg. eine Klafter Holz für die Schulstube zu geben, nicht gebunden bleiben wolle.
n.g.n. Luther
g.m. v. Witzleben
Seite 44...47
Potsdam, den 10. Novbr. 1840
An den Kgl. Landrath Hl. von
Witzleben Hochwohlgeboren
in Berlin
Betr.: Hl. Reg. Schulvorst. ...

II 256 Apil

Die Entscheidung in der Mehrower Schulbrennholz Angelegenheit auf Euer pp. Bericht vom 1. April d. J. hat sich dadurch, daß der letztere längere Zeit verlegt war, bis jetzt verzögert, und bemerken wir nun mehr folgendes:
Bis zum Jahre 1827 hatte ein und derselbe Ofen das Schulzimmer und die Wohnstube des Lehrers zu Mehrow geheizt, in diesem Jahre aber mußte nach dem Bedürfnisse der schulpflichtigen Kinder ein besonderes, von der Wohnstube des Lehrers getrenntes Schulzimmer und in demselben ein besonderer Ofen eingerichtet werden.
Durch die Beschaffung (Bestreitung ?) des hierdurch erweiterten Heizungsbedarfes entstand eine neue Last, welche den Lehrer Wilde nicht schon bei seiner Anstellung überkommen hatte, und mann daher gleich derselbe für den frühern Heizungsbedarf, als noch Schulzimmer und Wohnstube vereinigt waren, nach seiner Bestallung allein zu sorgen hatte, so kann es doch keines Zweifels unterliegen, daß diese Last während seiner Dienstzeit nicht erschwert werden darf, und daher die Verpflichtung zur Beschaffung des Heizungsbedarfs für das neu eingerichtete, abgesonderte Schulzimmer nicht ihm, sondern nach §29 Tit. 12 Th. II des ALRechts die Schulgemeine trifft, in derem alleinigem Interesse das Schulzimmer eingerichtet ist und dessen Heizung sich nöthig zeigt.
Auch hat die Gemeine ohne Zweifel in der Ueberzeugung von dieser Verpflichtung, derselben durch die Gemeinschaft mit der Gutsherrschaft geschehene Lieferung von 2 Klaftern Brennholz jährlich bis zum Jahre 1839 Genüge geleistet und noch in der Verhandlung vom 31. Maerz c. hat sie die Nothwendigkeit anerkannt, daß für die Heizung der schulstube von Seiten der Gemeine gesorgt werde.
Wenn sie daher danach in der so eben ... Verhandlung sich hartnäckig weigert, das erwähnte Brennholz zur Heizung des Schulzimmers dem Lehrer ferner zu verabfolgen, und ist, aus der Zurückweisung ihres Antrages auf Abzweigung der Küsterei zu Mehrow von der Mutterküsterei in Ahrensfelde entlehnter Weigerungsgrund nach den ihr von dem Kgl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten, wie von der Regierung wiederholt ertheilten Bescheiden gar keine Berücksichtigung verdient, so tritt die Nothwendigkeit ein, sie durch Zwang zu ihrer unzweifelhaften Schuldigkeit anzuhalten.
Demnach setzen wir zunächst den Bedarf zur Heizung der Schulstube in Mehrow nach der eigenen Abschätzung der Gemeine und dem Anerkenntnis des Lehrers Wilde auf zwei Klaftern kiefern Klobenholz jährlich hierdurch fest und bestimmen demnächst, daß, sofern der hl. Rittergutsbesitzer Luther, wie wir von dem bisher bewiesenen Eifer desselben für das Wohl der Schule vertrauend erwarten, seinem freien Anerbieten gemäß ferner eine Klafter jährlich zu liefern bereit ist, die sämtlichen selbständigen Hausväter der Schulge- meine, mögen sie zu den Bauern, Kossäthen, Büdnern oder bloßen Einliegern oder Tagelöhnern gehören, mögen sie ferner schulpflichtige Kinder haben, oder nicht, die noch fehlende zweite Klafter jährlich, sofern aber die obige Voraussetzung nicht zutrifft, dieselben, gemäß der ihnen nach dem Gesetze (§ 29. ALRecht II. 12) aus- schließlich obliegenden Verpflichtung, den ganzen Brennholzbedarf mit zwei Klaftern jährlich an den jedesmaligen Schullehrer zur Heizung des Lehrzimmers frei in das Haus zu verabfolgen schuldig sind, und der Kaufpreis dieses jährlichen Holzquantums von einer und resp. zwei Klaftern in der Art von ihnen aufzubringen ist, daß jeder Koßäth vier Mal und jeder Bauer sechs Mal so viel als ein Büdner und jeder mit Grundstücken nicht versehene Hausvater (Einlieger, Tagelöhner etc.) endlich halb so viel als ein Büdner beizutragen hat, wogegen die freie Anfuhr des Holzes von den Gespann haltenden Eigenthümern der Gemeine zu bestreiten ist.
Eur pp. haben diese Entscheidung der Guthsherrschaft und der Gemeine bekannt zu machen, und wenn letztere auch dann noch ihrer Verpflichtung nachzukommen sich weigern sollte, die Vollstreckung der Execution in der Art zu veranlassen, daß der Ankauf und die Anfuhr der von der Gemeine, je nach der Erklärung der Gutsherrschaft mit 1 oder 2 Klaftern zu liefernden Holzquantums durch dritte bewirkt und sodann der Kaufpreis von den sämtlichen Hausvätern nach dem oben interimistisch festgesetzten Repartitionsmaaßstabe, die Anfuhrkosten aber von den Gespann haltenden Eigenthümern executivisch beigetrieben werden.
Von dem, was hiernach geschehen ist, sehn wir Ihrem Bericht entgegen.

An
den Hr. Sup. Benicke ...

Abschrift obiger Verf. erhalten Eur pp. zur eignen Kenntnißnahme und Benachrichtigung des Hr. Predigers Luecke.
Seite 49...51 rechts
Berlin, den 21. Januar 1841
Der Landrath von Witzleben
berichtet in der Mehrower Schulholz-Angelegenheit.
II_1131 December pr.

In Folge der geehrten Verfügung vom 9ten d. Mts. überreiche ich Euer Königlichen Hochlöblichen Regierung hierbei in der nebenbemerkten Angelegenheit mit der Bitte um Rückgabe eine Eingabe des Schulzen zu Mehrow vom 6ten d. Mts. nebst Beilage und eine Anzeige des Ritterguts Besitzers Luther daselbst vom 17ten d. Mts. nebst Anlage, indem ich zugleich ganz gehorsamst bitte, daraus die jetzige Lage der Sache ersehen und über die Reklamation der Gemeine geneigtest entscheiden zu wollen.
Ich halte es nämlich für ausgemacht, daß der Ritterguts Besitzer Luther, obgleich er Besitzer mehrerer bäuerlichen Grundstücke zu Mehrow ist, doch zu den Ankaufskosten des Schulholzes beizutragen gesetzlich nicht verpflichtet ist, da diese Last nicht auf dem Grundbesitz beruht, sondern von den Hausvätern der Gemeine, zu welchen der p. Luther nicht zu zählen ist, getragen werden muß. Dagegen aber bin ich im Zweifel, ob nicht der p. Luther wegen seiner bäuerlichen Besitzungen im Dorfe bei der Anfuhr des Holzes verhältnißmäßig mit heranzuziehen ist, da die Fuhren eine den Gespannhaltenden Wirthen in der Gemeine allein zufallende Last sind, und erbitte mir über diese Frage die Belehrung Eurer Königlichen Hochlöblichen Regierung.
Zugleich bitte ich aber gehorsamst, die Entscheidung geneigtest so viel als möglich beschleunigen zu wollen, da es sehr an der Zeit ist, daß dem Widerspruchsgeist der Gemeinde Mehrow der sich schon nach verschiedenen Seiten hin kund gegeben hat, einmal kräftig gebrochen werde.

v. Witzleben
Seite 50...52 links (30.1.1841)
Eur Hochwohlgeboren
erwidern wir auf den Bericht vom 21ten d. Mts., daß der Rittergutsbesitzer Luther zu Mehrow weder zu den Kosten des Ankaufs, noch zu denen der Anfuhr des Schulholzes für beitragspflichtig erachtet werden kann, auch wenn derselbe wie angezeigt ist, neben dem Rittergute noch bäuerliche Grundstücke im Orte besitzt.
Die Besimmungen der §§ 29. ff ALR II-12 lassen darüber keinen Zweifel übrig, daß die Beitragsverpflichtung zur Deckung der Schulbedürfnisse eine ... gar ... ist, welche als gemeine Last aller zur Schule gewiesenen (?) Einwohner ohne Unterschied obliegt.
Der Grundbesitz kann zwar nach § 31 l.c. so wie die übrigen Vermögensverhältnisse, die Beitragsquote niemals aber die Beitragsverpflichtung selbst bestimmen, letztere ist vielmehr stets davon abhängig, daß das betreffende Individuum zu den zur Schule gewiesenen Einwohnern gehört.
Den letzteren kann aber die Gutsherrschaft des Orts nicht beigerechnet werden, weshalb dann auch die Verpflichtungen derselben für die Ortsschule in § 36. l. c. von den Verpflichtungen der zur Schule gewiesenen Einwohner (§§ 29-38. l. c.) streng getrennt sind. Da sonach der Rittergutsbesitzer Luther von den zuletzt gedachten Verpflichttungen perönlich eximiert ist, so folgt nach Obigem, daß auch sein bäuerlicher Grundbesitz ihm dergleichen nicht auferlegen kann, und daß er mithin auch von der Verpflichtung zur Anfuhr des Schulholzes, welche ebenfalls den Verpflichtungen der zur Ortsschule gewiesenen Einwohner beizurechnen ist, freigesprochen werden muß.
Unter allen Umständen wenigstens ist die Frage, ob er zu diesem Onus rechtlich mit herangezogen werden könne, dergestallt zweifelhaft, daß nicht die Verwaltungs-, sondern nur die competente Gerichtsbehörde zu deren Entscheidung gegen ihn befugt erscheinen kann.
Eur. Hochwohlgeboren werden daher hierdurch ausdrücklich ermächtigt, die Kosten des Ankaufs und der Anfuhr des Schulholzes, von den zur Schule gewiesenen Hausvätern zu Mehrow, mit Ausschluß des Rittergutsbesitzers Luther, nach den in der Verfügung vom 10. Novbr. pr. angegebenes Repartitionsprincipien executivisch beizutreiben, denselben jedoch zu überlassen, die vermeintliche Beitragsverpflichtung des Rittergutsbesitzers Luther im Wege Rechtens gegen denselben auszuführen.
Die Berichtsanlagen folgen anbei zurück.
Potsd. ...
Seite 53 rechts
Gesuch des Predigers Lücke um Schulholz für den Lehrer Wilde zu Mehrow

Eur Königlichen Hochlöblichen Regierung
ersuche ich ergebenst, dem Schullehrer Wilde zu Mehrow zur Erlangung der ihm mit 2 Klaftern zuerkannten Schulholzes behülflich zu sein. Die Gemeinde weigert sich auf das Bestimmteste, wie aus anliegendem Berichte hervorgeht, gerade wie im vorigrn Jahre den ihr zuerkannten Verpflichtungen nachzukommen; alle gütlichen Vorstellungen sind vergeblich, ihr Grundsatz ist „Wir wollen nicht!“ Wenn daher nicht alle Jahre neue Klagen in dieser Angelegenheit vorkommen sollen, so werden wohl nur durchgreifende Maaßregeln dem selben für immer ein Ende machen können. Ich bitte daher recht dringend, die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Pflicht nachdrücklich anzuhalten und verharrn in tiefster Ehrfurcht

Euer Hochlöblichen Regierung
ganz gehorsamer Diener
der Prediger Lücke

Ahrensfelde
8ten November 1841
Seite 53...54 links

Potsdam 22. Novbr. 1841

1) An den Herrn Landrath von Witzleben
... Berlin

Nach einem Bericht des Predigers Lücke zu Ahrensfelde vom 8ten d. M. weigert sich die Gemeinde zu Mehrow auch dieses Jahr wiederum, das erforderliche Schulbrennholz für die dortige Schule zu gewähren.
Wir veranlassen Eur. pp. daher in Verfolg unserer Verfügungen vom 10ten Novbr. pr. u. 30ten Januar dies. J., die ... im Wege von Execution zu ihrer Verpflichtung anzuhalten und uns über den Erfolg dieser Maaßregel binnen 6 Wochen zu berichten.

2) An den Herrn Prediger Lücke ...
zu Ahrensfelde
... Superintendent Benicke Hochw.
zu Stolpe

(unter Abschr. vorst. Verf.)

Abschrift vorstehender Verfügung erhalten Eur. pp. zur Nachricht auf den Bericht vom 8. d. M. ...
Beilage.

Reg. II
17.1.1842, Bericht des Landrates an die Regierung:
Berlin, den 17. Jan. 1842
Des Landraths Nieder-Barnimschen Kreises Bericht die von der Gemeinde Mehrow verweigerte Lieferung des erforderlichen Holzes zur Heitzung der Schulstube daselbst betr. II 978 Novbr.

Auf die hohe Verfügung vom 22ten November pr. beehre ich mich Euer Königlichen Hochlöblichen Regierung ganz gehorsamst anzuzeigen, daß da die Gemeinde zu Mehrow der von mir an sie erlassenen Anweisung nicht nachgekommen ist, die zwei Klaftern Kiefern Klobenholz zur Heitzung der Schulstube bereits am 20ten v. Mnts und Jahres im Wege der Caution angefahren und jetzt die hierdurch erwachsenen Kosten auf die einzelnen Gemeindemitglieder aufgeteilt worden sind, in Vertretung der Regierungs Assessor ...
14.2.1862, Bericht des Landrates an die Regierung:
Berlin, den 14. Februar 1862
Betrifft die Lieferung des zur Heizung der Schulstube in Mehrow erforderlichen Holzes.
Ad rescr. vom 29. November 1861. II.A.L:2481

Der Königlichen Regierung berichte ich auf die wieder beigefügte verehrliche Marginal-Verfügung vom 29. November pr. gehorsamst, daß nach der abschriftlich beigefügten Verhandlung vom 30 December pr. die Schulgemeinde und der Lehrer über die Lieferung des zur Heizung der Schulstube erforderlichen Holzes sich vollständig geeinigt haben, und das bezügliche Abkommen zu keinen Bedenken Veranlassung geben dürfte.

Der Landrath
Scharnweber

An die Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchenverwalötung und Schulwesen
zu Potsdam
6.11.1861 und später, Auszug aus dem Visitationsbericht und Notizen:
Extract
aus dem Schulvisitationsberichte des Kreisschul-Inspectors, Prediger Bernhardi, d.d. Mehrow den 6. Novbr. cr, die Schule zu Mehrow betreffend.
---
Da des neue Klassenlokal 3600 Kubikfuß groß ist, so reicht das bisher gelieferte Holz (2 Klafter) nicht aus.
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Auf Decret v. 18/11 61 (II L 5092 in den Schul-Akten von Mehrow, Sup. Berlin) durch das A.L.Journal gehorsamst vorgelegt.
Potsd., 25 November 1861
die Registratur II.
---
In Urschrift unter dem Bedingung der Rückgabe an den Herrn Landrath Scharnweber Wohlgeboren zu Berlin zur Verhandlung mit der Schulgemeinde Mehrow wegen Erhöhung des Brennholz-Deputats unter Zutiehung des Schulvorstandes und Lehrers u. demnächstiger Berichterstattung.
---
1. Nach dem in neuerer Zeit angenommenen u. höhern Orts bestätigten Grundsatze ist eine Klafter kiefern Klobenholz ausreichend, 800 Kubikfuß Klassen-Raum zu erheizen.
2. Not. term [?] von 4 Wochen
Potsdam, d. 29. Novembr 1861 Königl. Regierung
Abt. für Kirchen- u. Schulwesen.
30.12.1861, Verhandlungsprotokoll:
Abschrift
Verhandelt Mehrow, den 30ten December 1861
In Folge Auftrags der Verfügung des Königlichen Landraths-Amts vom 12. December c. waren die Mitglieder der hiesigen Schulgemeinde zur Verhandlung über die Heitzung des Schullokals unter der ausdrücklichen Verwarnung zu heute eingeladen, daß von den Ausbleibenden angenommen werden wird, sie treten den Beschlüssen der Mehrheit der Erschienenen bei.
Es hatten sich demzufolge die unterschriebenen Gemeindemitglieder eingefunden, mit welchen folgendes verhandelt wurde.
Das Schullokal hat 3600 Kubikfuß Inhalt, es würden also auf je 800 Kubikfuß eine Klafter Kiefern Klobenholz gerechnet, 4 1/2 Klafter Holz erforderlich sein.
Durch freiwilliges Erbieten der Betheiligten war schon zu Anfang des Winters dem Lehrer Schroeder eine erhöhte Schulholzlieferung von 4 Klaftern zugesagt, und wiederholte derselbe heute ausdrücklich seine Erklärung, daß er mit diesem Quantum auch für die Zukunft vollständig zufrieden gestellt sei, wenn ihm dasselbe ein Jahr voraus geliefert werde.
Bisher wurde der erforderliche Holzbedarf von 2 Klaftern von der Gemeinde und dem Rittergute zu gleichen Theilen geliefert, und soll dieser Lieferungsmodus auch ferner beibehalten werden, so daß also jetzt die Dorfgemeinde 2 Klafter, und das Rittergut 2 Klafter jährlich in natura zu liefern hat.
Der gleichfalls vorgeladene Schulvorstand und der Lehrer Schroeder erklärten sich mit diesem Abkommen einverstanden.
Da weiter nichts zu verhandeln war, so wurde die Verhandlung geschlossen.
v.g.u.
Gez. Müller, Zernickow, Schulvorsteher, Bredereke, Schulvorsteher, Schroeder, Lehrer.
a.u.r. [?]
gez. Heyse.

Quelle: Geheimes Preußisches Staatsarchiv, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Berlin-Dahlem)
Siehe auch: Der Streit um das Holz zur Heizung der Schule (1828). .