HA X Pr.Br.Rep. 2A I S Nr. 104
(früher: „Sonderakten, Niederbarnim Nr. 4, Band X“)
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam (ehem. Preußisches Staatsarchiv)
Rep. 2A Regierung Potsdam
Abt. I Präsidialabteilung
Siedlungs- und Wohnungswesen


Die Unterhaltung des Straßenpflasters, Bürgersteige, Straßenanlagen, Bebauungspläne Im Kreise Niederbarnim
vom 1. Januar 1924 bis 1928

Der Landrat
des Kreises Niederbarnim
(Stempel: I.B.2370)
Berlin NW 40, den 17. März 1925. ...

An den Herrn Regierungspräsidenten
in Potsdam

Betrifft: Fluchtlinienplan für einen Teil von Hönow. ...

Der Gemeindevorsteher hat die Erledigung noch nicht herbeiführen können. Ich habe ihn jetzt erneut vorgeladen und werde bemüht bleiben, die Angelegenheit nach Möglichkeit zu fördern.

(Unterschrift: Schlemminger)

Der Landrat
des Kreises Niederbarnim
(Stempel: I.B.7632)
Berlin NW 40, den 7. September 1925. ...

An den Herrn Regierungspräsidenten
in Potsdam

Betrifft: Fluchtlinienplan für einen Teil von Hönow. ...
In der Angelegenheit wird zur Zeit das Offenlegungsverfahren durchgeführt. Ich werde den Abschluß des Verfahrens beschleunigen und alsdann unerinnert berichten.

(Unterschrift: Schlemminger)

Der Landrat
des Kreises Niederbarnim
(Stempel: I.B. 8055)
Berlin NW 40, den 18. September 1925. ...

An den Herrn Regierungspräsidenten
in Potsdam

Betrifft: Bebauungsplan für Seeberg.

Seit meinen Berichten vom 11. Juni 1920 ... und 3. Mai 1921 ... sind die örtlichen Verhältnisse unverändert geblieben. Parzellierungen haben in der Zwischenzeit nicht stattgefunden und sind auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
Ich bitte deshalb, die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.

(Unterschrift: Schlemminger)

Der Landrat
des Kreises Niederbarnim
(Stempel: I.B.3895)
Berlin NW 40, den 10. April 1926. ...

An den Herrn Regierungspräsidenten
in Potsdam

Betrifft: den Fluchtlinienplan für einen Teil von Hönow.
Verfügung vom 3. März d. Js.
I.B.2057

Anlagen: Mappe Nr. 456, enthaltend:
a) 1 Fluchtlinienplan
b) 1 Höhenplan
c) 1 Meßtischblatt
d) 1 Parzellierungsplan für das angrenzende Gelände
e) 1 Erläuterungsbericht
f) 1 Heft enthaltend
    1) Die Aeusserung des Magistrats von Berlin...
    2) beglaubigte Abschriften der Beschlüsse ..
    3) Nachweise über die rechtzeitigen Einladungen ...
    4) Bekanntmachung über die Offenlegung des Plans ...

Nachdem der Plan gemäß § 7 des Strassen- und Baufluchtgesetzes vom 2. Juli 1875 zu Jedermanns Einsicht offengelegt und innerhalb der Ausschlußfrist keine Einwendungen erhoben worden sind, lege ich das gesamte Planmaterial mit den nebenstehenden Unterlagen mit Bezug auf meinen Bericht vom 28. Februar 1923 ... mit der Bitte wieder vor, nunmehr die staatsministerielle Genehmigung herbeiführen zu wollen. ...

(Unterschrift: Schlemminger)

Der Landrat
des Kreises Niederbarnim
(Stempel: I.B.2742)
Berlin NW 40, den 27. April 1927. ...

An den Herrn Regierungspräsidenten
in Potsdam

Betrifft den Fluchtlinienplan für einen Teil von Hönow. ...
Verfügung vom 4. Juni 1926

Der Fluchtlinienplan ist im Sinne nebenbezeichneter Verfügung durch Beschluß der Gemeindevertretung in Hönow, vom 25. Juli 1926 geändert worden. Eine erneute Bekanntmachung erübrigte sich, da der Besitzer des für die Schaffung des Wendeplatzes erforderlichen Geländestreifens seine Zustimmung ... gegeben hat.
Unter Wiederbeifügung des Planmaterials bitte ich, dasselbe zur Erteilung der staatsministeriellen Genehmigung weiterleiten zu wollen.

(Unterschrift: Schlemminger)

Der Preußische Minister
für Volkswohlfahrt
(Stempel: I.B. 3569)
Berlin W. 8., den 3. Juni 1927. ...

An den Herrn Regierungspräsidenten
in Potsdam

Auf den Bericht vom 19. Mai d. Js.

Auf den wiederbeiliegenden Fluchtlinienplan für Teile des Geländes zwischen der Kaulsdorfer Straße und der Landstraße Hönow-Mahlsdorf sind ... folgende Änderungen vorgenommen worden:
1) Die Straßen- und Baufluchtlinie auf der Südseite der Kaulsdorfer Straße ist um 1 m nach Norden zu verschoben;
2) Die Straße C zwischen der Straße B und der Berliner Gemarkungsgrenze ist durch einen Wendeplatz ersetzt worden. ...
Hinsichtlich der Änderungen zu 2), die erst nach Offenlegung der Aenderung zu 1) in den Plan eingetragen ist, bedarf es zunächst noch des Nachweises der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ...

HA X Pr.Br.Rep. 2A I S Nr. 104 / 105 / 149