HA X Pr.Br.Rep. 2A II NB Nr. 1386
Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam (ehem. Preußisches Staatsarchiv):
Rentengutsache und Siedlungsangelegenheiten
Regierungspräsident d. Reg.-Bez. Potsdam
Betreff Siedlung in Mehrow von 1938 bis 1942

25.2.1938, Kulturamt an den Regierungspräsidenten (fol. 3):
Kulturamt Berlin II
Berlin SW 68, Schützenstr. 26
25.2.1938


An den Herrn Regierungspräsident
Abtl. f. Kirchen- u. Schulwesen
Potsdam

Betrifft: Antrag auf Erteilung der Ansiedlungsgenehmigung

2 Anlagen: Abschrift des Schreibens an den Landrat des Kreises Niederbarnim
Ansiedlungsgenehmigung

Beiliegende Anlagen werden zur gefl. Kenntnisnahme und gutachtlichen Äußerung ergebenst übersandt.

Der Vorsteher:
Gez. Dr. Wolkwitz
16.2.1938, Anlage (Formular) zum Schreiben vom 25.2.38:
Landgesellschaft
Eigene Scholle G.m.b.H
Ffo., den 16.2.38

An:
Kulturamt Berlin II
in Berlin SW 68
Schützenstr. 26

Betr.: Rentengutsache Mehrow, Kreis Niederbarnim
...
Die unterzeichnete Siedlungsgesellschaft hat das
Rittergut Mehrow
Kreis Niederbarnim
in Größe von 806,62 ha zur Besiedlung erworben. Es ist die Einrichtung folgender Siedlerstellen vorgesehen:

a) 2 Restgüter zu rd. 314 ha und rd. 95 ha
b) 9 Bauernstellen in der Größe von rd. 20 – rd. 49 ha
c) 5 Stellen ... - rd. 19 ha
d) 4 Handwerkerstellen
e) Arbeiterstellen ... rd. 3 – rd. 5 ha

Hierzu sollen 15 Siedlergehöfte neu errichtet und 5 Siedlergehöfte unter Verwendung alter Gebäude geschaffen werden. Es werden also insgesamt etwa 20 Siedlerstellen geschaffen, während vor der Besiedlung 44 Familien mit Einschluß des Gutsbesitzers auf dem zu besiedelnden Gute wohnten. Davon werden 4 Familien angesetzt, 15 Familien werden auf den Reststellen übernommen. 12 Familien sind in Altersheimen und 13 Familien anderweitig unterzubringen. Nach der Besiedlung werden also 47 Familien vorhanden sein.
Die konfessionelle Zugehörigkeit der Siedler steht noch nicht fest.
Wir überreichen den anliegenden Einteilungsplan, aus welchem die beabsichtigte Aufteilung ersichtlich ist, sowie ein Messtischblatt, auf welchem das Siedlungsgebiet eingezeichnet ist.
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 1.3.1923 über die Genehmigung von Siedlungen und Ziffer 1 der Verordnung des Staatskommissars für die landwirtschaftliche Siedlung in Preußen vom 13.11.1931 beantragen wir hiermit die Erteilung der Ansiedlungsgenehmigung.

[Stempel der Landgesellschaft „Eigene Scholle“]
25.2.1938 (fol. 2), Kulturamt an den Landrat:
Kulturamt Berlin II Tgb.-Nr. 2317/38
25.2.38

An Landrat des Kreises Niederbarnim
in Berlin NW 40
Friedrich-Karl-Ufer 5

Betr. Siedlungssache von Mehrow, M.30, Krs. Niederbarnim
...
Gemäß Ziffer 3 der Verordnung des Staatskommissars für die landwirtschaftliche Siedlung in Preußen vom 13. November 1931 (Lw.M.Bl.Sp.593) ersuche ich ergebenst um gutachtliche Äußerung, ob infolge der geplanten Aufteilung öffentliche Anlagen erforderlich erscheinen, oder ob eine Änderung oder Neuordnung der Gemeinde- und Schulverhältnisse in Frage kommt.
Es wird Ihnen anheimgestellt, innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen seit Zustellung dieses Schreibens die Festsetzung besonderer Leistungen für die Zwecke dieser Änderung oder Neuordnung bei mir zu beantragen.
...
Der Vorsteher
Gez. Dr. Wolkwitz
4.3.1938, Der Regierungspräsident an den Landrat (Schreiben im A5-Format, Vorderseite):
Der Regierungspräsident
für den Regierungsbezirk Potsdam
II C 2 / 1256
Potsdam, den 4.3.1938

Urschriftlich nebst 3 Anl. G. R.
an den Landrat des Kreises Niederbarnim in Berlin
mit der Bitte, den Kreisschulrat zu hören u. mir seine Äußerung sowie eine Abschrift Ihrer dem Kulturamte zu übersendenden Stellungnahme zuzustellen.
Im Auftrage
...
24.4.1938, Der Landrat an den Regierungspräsidenten (Rückseite o.g. Schreibens):
Der Landrat des Kreises Niederbarnim
I 6/458
Berlin, den 24. April 1938

Urschriftlich mit 5 Anlagen an den Herrn Regierungspräsidenten in Potsdam

Unter Beifügung einer auszugsweisen Abschrift meiner dem Kulturamt II Berlin übersandten Stellungnahme zurückgesandt. Die Stellungnahme des Herrn Kreisschulrates ist ebenfalls beigefügt. Die Notwendigkeit der Einrichtung eine 2. Schulstelle wird von der Siedlungsgesellschaft „ES“ nicht bestritten, dagegen hat [sie] die Abfindung von 15.000 RM für die Unterhaltung der 2. Schulstelle in den Vorverhandlungen abgelehnt.

i.V. [Unterschrift]
Regierungsassessor
11.3.1938, Der Landrat an den Kreisschulrat (Schreiben im A5-Format, Vorderseite):
Der Landrat des Kreises Niederbarnim
I 6/2377
Berlin, den 11. März 1938

Urschriftlich mit 4 Anlagen u. R.
An Herrn Kreisschulrat Wolff
in Berlin NO 18

übersandt mit der Bitte um Äusserung im Sinne der Reg.-Verfg. ...
20.3.1938, Der Kreisschulrat an den Landrat (Rückseite o.g. Schreibens)
Der Kreisschulrat von Niederbarnim-Süd
Tgb.-Nr. 830
Berlin, 20.3.1938

Urschriftlich mit allen Anlagen dem Herrn Landrat von Niederbarnim in Berlin NW 40 mit folgender Stellungnahme zurückgereicht:
Es besuchen gegenwärtig 39 Schüler die Schule in Mehrow; es gehen Ostern 9 Schüler ab, 2 gehen zur höheren Schule über, es kommen 3 Schulanfänger hinzu, so dass die Schülerzahl dann 31 beträgt. Es steht fest, dass 4 Familien wegziehen mit 4 die Volksschule besuchenden Kindern und einem später noch schulpflichtig werdenden. Es müssen ferner 5 Familien anderswo untergebracht werden. Da diese Familien nicht feststehen, können keine Zahlen eingesetzt werden. Es darf angenommen werden: etwa 5 Kinder, so dass durch den Wegzug die Schülerzahl um 10 sinkt, also 21 beträgt.
20 Familien werden angesetzt, 4 davon sind schon in Mehrow, also 16 neue Familien. Da angenommen werden kann, daß es sich um jüngere Menschen handelt, so würde es sich bei den heute anzusetzenden Zahlen um etwa 40 neue Kinder handeln. Damit steigt die Schüleranzahl auf einige 60. Wenn aber hier wirklich kinderreiche und kinderwillige Eltern kommen, so kann diese Zahl erheblich steigen.
Diese Schülerzahl kann in dem alten Schulhaus nicht versorgt werden. Es muß deshalb angenommen werden, dass dann eine Schule mit 2 Klassenzimmern und 2 Lehrerwohnungen notwendig werden wird. Das heutige Schulhaus ist 1859 gebaut und für Aufstockung oder Erweiterung nicht geeignet. Zum Aufstellen einer Baracke ist kein Raum, es sei denn, der Lehrergarten würde dazu benutzt. Das kann aber nicht empfohlen werden.

G. Wolff
25.3.1938, Der Landrat an das Kulturamt:
Der Landrat des Kreises Niederbarnim
Berlin, NW 40, den 4. März 1938

Rentengutsiedlung Mehrow
Zum Schreiben vom 25. Februar d.Js. 2317/38 M.30

Über die notwendige Neuordnung der Gemeinde- und Schulverhältnisse habe ich mich in meinem Schreiben vom 31. Jan 1938 – VI 1/257 – bereits eingehend geäussert. Demgemäss werden an die Siedlungsgesellschaft „Eigene Scholle“ folgende Forderungen gestellt:

I. Schule
a. Die Siedlungsgesellschaft verpflichtet sich, auf ihre Kosten eine 2. Schulklasse zu bauen
b. Die Siedlungsgesellschaft verpflichtet sich, auf ihre Kosten eine Wohnung für den verh. Lehrer zu bauen
c. Die Siedlungsgesellschaft zahlt an die Gemeinde 15.000,- RM als Abfindung für die Unterhaltung der 2. Schulstelle

II. Gemeinde
[leer, da nur Auszug]

gez. Dr. M. Weiss

An das Kulturamt Berlin II
in Berlin SW 68
Schützenstrasse 26
29.4.1938, Das Kulturamt an den Regierungspräsidenten:
Kulturamt Berlin II Berlin SW 68, den 29. April 1938

An den Herrn
Regierungspräsidenten
des Regierungsbezirks Potsdam
- Schulabteilung -
in Potsdam

Tgb. Nr. 4320/38
Rtgtss.Mehrow
M.30, Krs. Niederbarnim

In der Siedlungs- und Rentengutsache von Mehrow ist ein Termin zur Verhandlung über die etwaige Beitragsleistung des Siedlungsunternehmens zur Regelung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse und für die Anlagen im öffentlichen Interesse auf
Freitag, den 20. Mai, vormittags 10 Uhr
Im Gutshause in Mehrow
anberaumt worden.
Ich bitte, zu diesem Termin einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Vollmachtsvordruck wird anliegend beigefügt.
Auf mein Schreiben vom 25. Februar 1938 – Tgb.-Nr.2317/38 - ist eine Äußerung bisher nicht eingegangen. Ich nehme daher an, dass eine Äußerung dortseits nicht für erforderlich erachtet worden ist.

Der Vorsteher
gez. Dr. Wolkwitz
23.5.1938, Der Kreisschulrat an den Regierungspräsidenten:
Der Kreisschulrat von Niederbarnim-Süd Berlin, den 23. Mai 1938

Betrifft: Termin in der Siedlungssache Mehrow am 20. Mai 1938
...
1) Das Siedlungsgebiet erstreckt sich auf verschiedene Gemeinden (Mehrow, Altlandsberg, Hönow, Seeberg). Das gesamte Siedlungsgebiet soll nach Mehrow eingemeindet werden.

2) Der Gemeinde Mehrow werden unentgeltlich pfand- und lastenfrei übereignet: eine Fläche von 0,75 ha als Sportplatz.

3) Schule: Die Gemeinde Mehrow hat zur Zeit eine einklassige (Küster) Schule mit 1 Lehrer und 1 Lehrerwohnung. Die Schule wird augenblicklich von 31 Schülern besucht. Sie hat Raum für 50 Schüler. Der Vertreter des SS-Rasse- und Siedlungsamtes erklärt, dass nach der von ihm getroffenen Auswahl der Siedler nur mit einem Zuzug von 10-12 Schulkindern zu rechnen ist, da der größte Teil der Neubauern erst ganz jung verheiratet ist bezw. heiraten wird. Von den Vertretern der Schulinteressen wird hingewiesen, daß in etwa 6-10 Jahren eine zweiklassige Schule mit 2 Lehrern notwendig wird. Die örtliche Besichtigung der vorhandenen Schule ergibt nach dem Urteil der Bausachverständigen, daß das durch eine Aufstockung möglich sein wird. Der Vertreter des Staatlichen Hochbauamtes schätzt die dadurch entstehenden Gesamtunkosten auf höchstens 25.000 RM. Da es sich aber erst um einen Bau handelt, der nach einem Jahrzehnt spruchreif wird, genügt nach Übereinkunft aller Beteiligten ein Grundstock, der auf ein Sonderkonto bei der Kreissparkasse angelegt werden sollte. Um die Höhe dieses Kontos gehen stundenlange Auseinandersetzungen, die fast zur Aufhebung des Termins führen. Es wird endlich auf mittlerer Linie eine Summe von 6000 RM festgesetzt, die mit Zins und Zinseszins bis zum Bau der Schule (Aufstockung) zu einer Summe angewachsen sein wird, mit der mit Hilfe des Staates, des Kreises, der Gemeinde und ev. des SS-Rasseamtes der Bau erfolgen kann. Dieser Einigung habe ich zugestimmt, insbesondere auch nach den Ausführungen des Vertreters der SS, daß möglicherweise nach einigen Jahren die Mehrower Siedler mit ihren Erfahrungen an anderer Stelle angesiedelt werden sollen und neue junge angesetzt werden sollen. Es steht also durchaus nicht fest, ob je der Erweiterungsbau notwendig werden wird.

4) Eine Neuregelung der Kirchenverhältnisse kommt nicht in frage, da der Vertreter des SS-Rasse- und Siedlungsamtes erklärt, daß sich unter den Siedlern kein Katholik und voraussichtlich höchstens drei Siedler befinden, die noch der ev. Kirche angehören.

An den Herrn Regierungspräsidenten
Schulabteilung
in Potsdam“
24.5.1938, Das Kulturamt an dcen Regierungspräsidenten:
Kulturamt Berlin II 24.5.1938
Tgb.-Nr. 5027/38 Ans.

An den Herrn Regierungspräsidenten
in Potsdam

Rgts. Mehrow, M.30,
Kreis Niederbarnim

In der Anlage übersende ich Ihnen eine beglaubigte Abschrift der Verhandlung vom 20. Mai ds. Jhrs. Zur Kenntnis unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 7. ds. Mts.

Der Vorsteher
gez. Dr. Wolkwitz
20.5.1938 Verhandlungsprotokoll (Anlage zum Schreiben des Kulturamtes vom 24.5.38)
Beglaubigte Abschrift.

Gegenwärtig:
1. Reg.-und Kulturamt Dr. Wolkwitz als Kulturamtsvorsteher
2. Vermessungsrat Thomas als leitender Vermessungsbeamter
3. Regierungspraktikant Halfter als Protokollführer
– sämtl. vom Kulturamt Berlin II

Verhandelt, Mehrow, den 20. Mai 1938

In der Rentengutsache von
Mehrow, M.30, Kreis Niederbarnim
wurde heute darüber verhandelt, ob und in welchem Umfange infolge der geplanten Aufteilung des ehemaligen Rittergutes Mehrow Anlagen im öffentlichen Interesse erforderlich erscheinen oder eine Änderung oder Neuordnung der Gemeinde-, Kirchen- oder Schulverhältnisse in Frage kommt. ...

[Seite 1...10 + Teilnehmerliste]
23.5.1942, Das Kulturamt an den Regierungspräsidenten
Berlin, SW 68, den 23. Mai 42
Kulturamt Berlin I

An den Herrn Regierungspräsident
des Regierungsbezirkes Potsdam
Schulabteilung
In Potsdam

...
Im Laufe des obigen Rentengutsverfahrens ist eine Berichtigung des am 14. Februar 1940 erlassenen noch nicht rechtskräftigen Bescheides erforderlich geworden....

Der Vorsteher I.V.
gez. Von Hoffmann
Leistungsbescheid in der Siedlungs- und Rentengutsache Mehrow [nicht wörtlich – Seite 1 bis 10]
Leistungsbescheid in der Siedlungs- und Rentengutsache Mehrow

...
A) Festsetung von Leistungen

I. Gemeinde
1) Der Siedlungsunternehmer hat der Gemeinde nachstehende Grundstücke pfand- und lastenfrei zu übergeben
a) Plan 11, 0,13 ha als Lehmgrube
b) Plan 92, 0,25 ha als Sandgrube
c) Plan 27, 1,00 ha als Gemeindedotation
d) Plan 91, 0,14 ha mit aufstehender in ihrem bisherigen Zustand befindlichen Schnitterkaserne, die für die Unterbringung zusätzlicher Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen ist
e) Plan 15, 2,02 ha (Wendtsee) als Gemeindedotation
f) Plan 10, 1,51 ha mit aufstehenden Gebäuden
g) Plan 19, 0,25 ha mit aufstehenden Geb. als Altersheim und Gemeindedotation, die Gebäude sind vom Siedlungsträger gemäß den Anweisungen des Kulturamtsvorstehers instandzusetzen und auszubauen

2) Der Siedlunternehmer hat ausserdem an die Gemeinde einen einmaligen Betrag von 4.000 RM zu zahlen

II. Schule / III. Kirche
Dem Siedlungsunternehmer sind keine Leistungen aufzuerlegen

IV. Anlagen im öffentlichen Interesse
1) Elektrifizierung
Der Siedlungsunternehmer hat das zur Versorgung der Siedlerstellen und der vorgesehenen Gebäudedotationen mit elektrischem Strom erforderliche Ortsnetz – einschl. Hausanschlüsse – nach Anweisung des Kulturamtsvorstehers auf eigene Kosten auszubauen.

2) Wasserversorgung
In Mehrow, Plan 82 und Trappenfelde Plan 76 ist je eine zentr. Wasserversorg.-Anlage auf eigene Kosten herzustellen und der Betriebsgesellschaft Mehrow e.G.m.b.H zu Mehrow unentgeltlich zu übereignen
+ einmaliger Beitrag von 1000 RM für spätere Unterhaltung

3) Feuerlöschwesen
Das Spritzenhaus ist auszubauen und der Mehrow e.G.m.b.H zu übereignen
An den Wegen (Plan 37 und 30) sowie bei den Neubauernstellen in Trappenfelde ist je eine Zisterne von 75 cbm zu errichten und zu übereignen.
+ einmalig 2500 RM für Anschaffung von Motorspritze und Zubehör

4) Gemeinschaftliche Anlagen
Plan 26 (0,5 ha) und Plan 100 (0,25 ha) sind der Betriebsgenossenschaft Mehrow e.G.m.b.H zu übereignen (für Sportplatz und zur unentgeltlichen Nutzung durch die Schule)
In einem der zu übereignenden Gebäude ist eine Milchkühlanlage einzubauen und ein Teil des Gebäudes in einen Gemeinschaftsraum (Lagerschuppen) umzubauen
Plan 16 (2 ha) ist der Betriebsgenossenschaft Mehrow e.G.m.b.H zur Zuchttierhaltung zu übereignen

Feierstätte und Friedhof
Plan 35 (0,75 ha) als Feierstätte und
Plan 88 (0,25 ha) als Totenhof sind der Betriebsgenossenschaft Mehrow e.G.m.b.H zu übereignen
+ einmalig 2080 RM an das SS Rasse- und Siedlungshauptamt zur Herrichtung und Bepflanzung der Feierstätte und des Totenhofes

Auf Plan 100 hat der Siedlungsunternehmer ein Gemeinschaftshaus zu errichten und an Mehrow e.G.m.b.H. zu übergeben. Die Ausgaben dafür sind auf max. 35.000 RM begrenzt.

Der Siedlungsunternehmer zahlt einen Beitrag von 2000 RM zu den Kosten für Ausbau des Schwimmbades an dem der Gemeinde zu übereignenden Wendtsee.

5) Folgeeinrichtungen
Die im Besiedlungsgebiet vorhandenen und neu ausgewiesenen öffentlichen Wege und Wirtschaftwege hat der Siedlungsunternehmer ... in der Weise erstmalig auszubauen oder instandzusetzen, wie es die Zweckbestimmung dieser Anlagen erfordert. Die gesamten öffentlichen Wege (Ausnahme: Plan 13) sind nach der Instandsetzung der Gemeinde zu übereignen, ...

HA X Pr.Br.Rep. 2A II NB Nr. 1376 / 1377 / 1378 / 1379 / 1380 / 1381 / 1382 / 1383 / 1384 / 1385 / 1386