Niederbarnimer Kreisblatt
Erscheint Mittwochs und Sonnabends früh in Bernau
Verantwortlicher Redacteur: C. F. Pilger |
Bekanntmachung. [2] Berlin, den 26. December 1867. In Folge Allerhöchster Cabinetts-Ordre vom 17. September d. J. tritt am 1. Januar 1868 eine neue Landwehr-Bezirks-Eintheilung in Kraft. Danach bilden fortan die Kreise Ober- und Nieder-Barnim einen Landwehr-Bataillons-Bezirk für sich und zwar den des 1. Bataillons 7. Brandenburgischen Landwehr-Regiments No. 60 mit dem Sitze des Stabsquartiers und Bataillons-Commandos in Neustadt-Eberswalde. Das Bataillon wird aus 5 Compagnien bestehen, von denen 2 auf dem Ober- und 3 auf den Nieder-Barnimer Kreis fallen, und die wie folgt vertheilt sind: 1. Compagnie Wrietzen, 2. Compagnie Neustadt-Ebw., 3 .Compagnie Alt-Landsberg, 4. Compagnie Bernau und 5. Compagnie Liebenwalde. Welche Ortschaften zu den 3 Compagnien des diesseitigen Kreises gehören, ergibt sich aus dem nachfolgenden Tableau. ... Der Kreis-Landrath Scharnweber.
Ortschafts-Liste [Lindenberg fehlt]
3. Compagnie, 1. Bataillons (Neustadt-Ebw.) 7. Brandenburgisches Landwehr-Regiments No. 60 Compagnie-Bezirks-Standort Alt-Landsberg. ...; Eiche; ...; Hönow; Hellersdorf; ...; Mehrow mit Gut; ... 4. Compagnie, 1. Bataillons (Neustadt-Ebw.) 7. Brandenburgisches Landwehr-Regiments No. 60 Compagnie-Bezirks-Standort Bernau. Ahrensfelde; ...; Blumberg mit Gut; ...; Malchow mit Gut; Mahrzahn [!] mit Birknersfelde [!]; ... |
Berlin. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Königl. Landrath des Nieder-Barnimschen Kreises Scharnweber den Character als Geheimer Regierungsrath zu verleihen. [2] |
Die Einnahme der drei Hebestellen unserer Chaussee und zwar der zu Marzahn und Radebrück mit je zweimeiliger und der zu Seeberg mit einmeiliger Hebung werden mit dem 1. April 1868 pachtfrei. Zum Zwecke der anderweitigen Verpachtung haben wir einen Termin auf den 17. Januar 1868, Mittags 12 Uhr im Fritz Bohn'schen Gasthause hierselbst anberaumt, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß nur solche Personen zum Bieten zugelassen werden können, welche vorher eine Caution von 200 Thlr. in baar oder in preußischen Staats-Papieren deponiert haben. Die Bedingungen können täglich bei unserem vorsitzenden Director, Bürgermeister Matz hierselbst eingesehen werden. Alt-Landsberg, den 28. December 1867. Das Directorium der Berlin-Prötzeler Chaussee-Aktien-Gesellschaft. [2] |
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Dienstknecht Herrmann Bree aus Bredereiche ist die gerichtliche Haft wegen eines im Juni d. J. zu Stolpe verübten Diebstahls beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil sein gegenwärtiger Aufenthalt, nicht zu ermitteln ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des c. Bree Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei-Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair-Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den c. Bree zu achten, im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittels Transports an die hiesige Gefängniß-Inspection abzuliefern. Oranienburg, den 20. December 1867. Königl. Kreisgerichts-Deputation
Signalement. Der Dienstknecht Herrmann Bree ist 22 Jahre alt, hat blonde Haare, braune Augen, und ist von mittlerer Gestalt.
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Geschichten, die großen Werth haben, enthält der Kalender Lahrer Hinkender Bote, so: „Das stählerne Herz.“ ... Der Lahrer hinkender Bote ist bei allen Buchhändlern und Buchbindern zu haben. ... |
Subhastations-Patent. Theilungs halber. Freiwillige Subhastation. Das zum Nachlaß des Kossäthen und Garnwebermeisters Friedrich Wilhelm Strauß jetzt dessem Erben gehörige, im Dorfe Lindenberg belegene, im Hypothekenbuche von Lindenberg Band I No. I, Blatt 1 verzeichnete Kossäthengrundstück nebst Zubehör, abgeschätzt ohne Wirthschafts-Inventar auf 3400 Thaler, soll am 1. März 1868, Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein, sowie die Verkaufsbedingungen, sind in unserem Büreau einzusehen. Bernau, den 24. December 1867. Königliche Kreisgerichts-Commission. Nutzholz-Verkauf. Auf hiesigem Rittergute sind eine Partie Elsen-Nutzholz-Enden, 5 bis 9 Zoll stark, 6 bis 12 Fuß lang, verkäuflich. Bewerbungen und Preisgebote werden auf dem Gutshofe entgegen genommen. Dominium Blumberg, im Januar 1868. |
Auction. Am Donnerstag, den 30. Januar 1868, Vormittags 10 Uhr sollen im Schulzenamte zu Lindenberg nachfolgende Gegenstände: 1 Schreib-Secretair, 2 Sophas, 2 Spiegel, 2 Kommoden, 1 Wäschespinde, 1 Sophatisch, 1 Kleiderspinde und 1 Wanduhr öffentlich an den Meistbeitenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Berlin, den 16. Januar 1868. Drömer, Executor. [2] Gut gewonnenes Gemenge-Futterstroh, 12 Ctr. mit 8 Thlr., verkauft v. Gröling Lindenberg, den 18. Januar |
Bekanntmachung. Die auf Donnerstag den 30. Januar d. J., im Schulzenamte zu Lindenberg angesetzte Auction wird hierdurch aufgehoben. Berlin, den 22. Januar 1868. Drömer, Executor. |
Bekanntmachung. Berlin, den 22. Januar 1868. Nach den bestehenden Bestimmungen soll jede Ortschaft da, wo die Straße durch-, vorüber- oder hineinführt, mit ihrem Namen und zwar dieser in großer leserlicher Schrift, ferner mit den Nummern des Landwehr-Regiments und Bataillons, sowie den Namen des Kreises und Regierungs-Bezirks, zu denen sie gehört, bezeichnet werden. Zugleich ist verordnet, daß diese Bezeichnung durch eine weißangestrichene Tafel mit schwarzer Schrift zu bewirken ist, und die in Rede stehende Ortstafel an ein passend gelegenes Haus oder einen eigends dazu aufzustellen, schwarz und weiß angestrichenen Pfahl zu befestigen ist. ... Die Bezeichnung geschieht mit folgenden Abkürzungen: St. für Stadt, Fl. für Flecken, D. für Dorf, Landw.-Regt. für Landwehr-Regiment, Bat. für Bataillon, Kr. für Kreis, R.-B. für Regierungs-Bezirk. Danach würde also eine Ortschaftstafel beispielsweise wie folgt zu beschreiben sein:
D. Ahrensfelde.
7. Brandenbgsch. Landw.-Regt. 1. Bataillon (Neustadt E/W.) Kr. Nieder-Barnim. R.-B. Potsdam.
Die ganze Tafel soll eine Höhe von 1 Fuß 9 Zoll haben und eine Breite von 2 Fuß haben und in Absicht der Buchstaben und der Entfernung der Zeilen von einander sollen nachstehende Maße haben:
die Länge des Ortsnamen-Buchstabens 2¼ Zoll, die Länge der übrigen Buchstaben 1½ Zoll. Der Zwischenraum zwischen dem Ortsnamen und dem Landwehr-Regiment 2½ Zoll, die Zwischenräume zwischen den übrigen Zeilen 2 Zoll. ... Vereinzelt liegende selbständige Güter und Colonien müssen ebenfalls mit den vorstehend gedachten Tafeln bezeichnet werden, und es ist dabei Col. für Colonie zu setzen, während bei Gütern die Bezeichnung Gut ohne Abkürzung zu gebrauchen ist. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. [2] |
Bekanntmachung. ... Die durch Bekanntmachung vom 9. October pr. - Kreisblatt Stück 80 - für die Ortschaft Seefeldt bezüglich der Schaafe angeordnete Sperre wird hierdurch aufgehoben, nachdem die Pockenkrankheit unter den Schaafen daselbst seit 6 Wochen erloschen ist. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungsrath Scharnweber. [2] |
Subhastations-Patent. Theilung halber. Freiwillige Subhastation. Das zum Nachlaß des Kossäthen und Garnwebermeisters Friedrich Wilhelm Strauß ... gehörige, im Dorfe Lindenberg belegene ... Kossäthengrundstück ... soll am 16. März 1868, Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. ... [siehe 18.1.] [2] 10 Thlr. Belohnung. In der Nacht vom 29. zum 30. v. M. ist dem Fuhrmann Thürling von hier auf der Strecke zwischen Berlin und Lindenberg eine Partie Leder, von welchem sich bereits ein kleiner Theil in Malchow angefunden, vom Wagen gestohlen oder verloren gegangen. Ein jeder, der über den Verbleib des übrigen Leders sichere Auskunft geben kann, erhält obige Belohnung von F. Berger, Sattlermeister in Bernau. [2] |
Ein ziemlich großer Hund, schwarz und weiß gefleckt, hat sich in der Pfarre zu Blumberg angefunden. Eigenthümer melde sich daselbst. |
Bekanntmachung. Potsdam, den 31. Dezember 1867. ... Hiernach haben wir das Minimaleinkommen für alleinstehende Lehrer in den unter einfachen und dürftigen Verhältnissen lebenden Landgemeinden auf 180 Thlr. jährlich nebst freier Wohnung festgestellt; ... Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen. Troschel. [2] |
Bekanntmachung. Zur Verhütung von Gefahren, welche mit der Benutzung gefärbter Spielwaren und Genußmittel verbunden sind, verordnen wir ... §. 1. Zum Färben von Spielwaren und Genußmitteln dürfen Präparate und Farben, welche Arsenik, Antimon (Spießglanz), Blei, Chrom, Kupfer, Kobalt, Molybdan, Kadmium, Zink, Mangan, Nickel, Uran, Wismuth, Zinn, Quecksilber (mit Ausnahme des reinen Zinnobers), Gummi-Gutti oder Pikrinsäure enthalten, sowie unächtes Blattgold und unächtes Blattsilber nicht verwendet werden. §. 2. Wer die ad 1 bezeichneten Stoffe zum Färben von Spielwaaren und Genußmitteln ... verwendet, imgleichen wer Spielwaren und Genußmittel, welche mit diesen Stoffen gefärbt sind, verkauft oder feil hält, verfällt ... in eine Geldstrafe bis zu 10 Thlr. ... [2] Potsdam, den 21. Januar 1868. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern. [2] Bernau, den 1. Februar 1868 Bekanntmachung. Das Abraupen der Obstbäume muß in diesem Jahre bis zum 1. April cr. bewirkt werden. Die Besitzer von Obstbaumanlagen werden hierzu mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Unterlassung dieser polizeilichen Anordnung ... mit einer Geldstrafe bis zu 20 Thlr., und im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe geahndet wird. [2] Die Polizei-Verwaltung. Der Magistrat. Lange. |
Den Mannschaften des stehenden Heeres soll künftig nach zurückgelegter gesetzlicher Dienstpflicht bei ihrer Entlassung in die Heimath, außer den bisher auf einen Waffenrock, Hose und Mütze bemessenen Kleidungsstücken auch noch ein Hemde, sowie ein paar Stiefeln oder Schuhe vergütigt werden. [2] |
Bekanntmachung. In Folge Verfügung der Königlichen Regierung zu Potsdam wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 20. d. Mts. ab der Verkaufspreis des in der Königlichen Salzfactorei zu Strausberg lagernden Sied- und Krystallsalzes von 3 Rthl 22 Sgr 6 Pf auf den Betrag von 3 Rthl 16 Sgr für die drittel Tonne herabgesetzt ist. Königliches Haupt-Steuer-Amt. [2] |
3 Thaler Belohnung! sichere ich demjenigen zu, welcher mir Auskunft darüber ertheilen kann, wer meinen Patent-Pflug von der Blumberger Feldmark am 19. o. 20. d. M. gestohlen hat. Bauergutsbesitzer August Giese in Blumberg. |
Bekanntmachung. Der von mir verbreitete bedeutende Diebstahl von Staatspapieren ist durch Wiederfinden in den Acten erledigt und nehme meinen ausgesprochenen Verdacht hiermit zurück. Pfarre zu Lindenberg. [2] |
Bekanntmachung. [2] Das nach den festgesetzten Zu- und Abgangslisten, sowie den eingereichten Inexigibilitäts-Nachweisungen berichtigte Soll des von den Ortschaften des platten Landes diesseitigen Kreises pro 1867 aufzubringende Land-Armen-Geldes stellt sich nach den einzelnen Ortschaften folgendermaßen:
Bernau, den 2. März 1868. [2] Bekanntmachung. Den folgenden, im städtischen Armenhause befindlichen Personen, nämlich: ... [insges. 6] wird außer freiem Obdach, der nöthigen Kleidung und Wäsche die vollständige Verpflegung für Rechnung unseres Armenfonds verabreicht, so daß in allen Beziehungen für dieselben gesorgt ist. Trotzdem nehmen diese Personen die Mildthätigkeit der hiesigen Einwohner aller Warnungen und Bestrafungen ungeachtet in Anspruch. Die erbettelten Pfennige werden für Branntwein und Leckerbissen vergeudet. Wir nehmen deshalb Veranlassung, die hiesigen Einwohner recht dringend zu bitten, den oben bezeichneten Personen in keiner Weise Gaben der Liebe zu verabfolgen, sie - Falls sie auch noch ferner betteln sollten - vielmehr ohne Weiteres abzuweisen und uns wo möglich davon Mittheilung zu machen. Der Magistrat. Lange. [2] |
Bekanntmachung. Es ist höheren Ortes mehrfach wahrgenommen worden, daß die Zurücklieferung von Orden und Ehrenzeichen nach dem Ableben ihrer Inhaber unterlassen wird. Wir machen daher darauf aufmerksam, daß nach den von der General-Ordens-Commission ... publicirten Vorschriften ... alle Preußischen und fremde Orden, sowie die Preußischen Ehrenzeichen beim Ableben ihrer inländischen Besitzer von deren Hinterbliebenen oder vorgesetzten Behörden ... unmittelbar an die General-Ordens-Commission zu Berlin einzusenden sind. ... [2] |
Zwei verheiratete Arbeitsleute mit guten Zeugnissen können sich bei mir melden. Lindenberg, den 5. März 1868. von Gröling. |
Zur gefälligen Beachtung! Die Färberei und Druckerei von C. F. Pflüger in Bernau erleidet durch den Tod des Herrn Adolph Pflüger vorläufig Keine Unterbrechung. Das diesem Geschäfte seit 37 Jahren geschenkte Vertrauen wolle man ihm auch fernerhin gütigst bewahren. [2] Bekanntmachung. Am Freitag, den 13. d. Mts. früh 5½ Uhr haben hiesige Arbeiter auf der Chaussee zwischen hier und Hönow ein ca. 2 Monat altes Kalb gefunden und hier abgeliefert. Gegen Erstattung der Insertions- und Futterkosten kann dasselbe vom rechtmäßigen Eigenthümer auf hiesigem Amte in Empfang genommen werden. Hellersdorf, den 15. März 1868. Das Dominium. Muhr. [2] |
Am 23. d. M. folgte Frau Marie Pflüger geb. Lindhorst ihrem am 27. v. M. verstorbenen Gatten in die Ewigkeit, nachdem 2 Tage zuvor ihre Mutter entschlafen. ... [2] |
Bekanntmachung. Berlin, den 28. März 1868. Zu den Kontroll-Versammlungen der Landwehrleute und Reservisten, sowie der sonstigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes des diesseitigen Landwehr-Bataillons sind, wie hiermit bekannt gemacht wird, folgende Orte bestimmt:
A. Im Bezirk der 3. Compagnie.
Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath
Scharnweber. [2]
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Bekanntmachung. Unter Bezug auf die ... Bekanntmachung vom 18. December 1867 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß von den in der Königl. Salzfactorei zu Bernau lagernden Beständen des Siedsalz zu dem herabgesetzten Preise von 3 Thlrn, 9 Sgr. für den Dritteltonnensack vom 1. April d. J. ab verkauft werden wird. Potsdam, den 27. März 1868. Königliches Haupt-Steuer-Amt. [2] |
Bekanntmachung. Wegen der im Monate April cr. stattfindenden Auszahlung der auf Grunde des §2 des Gesetzes vom 21. März 1861 festgesetzten Grundsteuer-Entschädigungen werden die Zahlungstage zur Ablieferung der Steuern c. pro April cr. wie folgt festgesetzt:
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Vier Thaler Belohnung! Am Sonntag Vormittag sind auf dem Wege von Malchow, über Lindenberg, Schwanebeck, nach Börnicke folgende Gegenstände verloren worden:
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Behufs Uebergabe eines größeren Reparatur-Baues an dem Kirchthurm zu Falkenberg wird hiermit ein Termin ... im herrschaftlichen Hause zu Falkenberg angesetzt, wozu qualificirte Gewerksmeister hierdurch eingeladen werden. ... Malchow, den 15. April 1868. Hosemann, Pfarrer. [2] |
Berlin, den 20. April 1868. Bekanntmachung. [2] Nachstehender Geschäftsplan zur Musterung der Militairpflichtigen im Niederbarnimer Kreise pro 1868.
Bekanntmachung. [2] ... In Folge der Neu-Besetzung der Aemter des Kreisphysikus und des Kreis-Wundarztes hat eine anderweitige Eintheilung derselben in Impfbezirke erfolgen müssen, und bringe ich nachstehend die neue Eintheilung hiermit zur öffentlichen Kenntniß. ...
Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath
Scharnweber. [2]
Berliner Hagel-Versicherungs-Assecuranz-Gesellschaft von 1832. Die älteste Hagelversicherungs-Actien-Gesellschaft empfiehlt sich den Herren Landwirthen zur Versicherung ihrer Feldfrüchte gegen Hagelschaden. ... Die Unterzeichneten empfehlen sich zur Vermittelung von Versicherungen und stehen mit Antrags-Formularen, sowie mit jeder beliebigen näheren Auskunft stets zu Dienst. ... |
Auction. Am 5. Mai 1868, Vormittags 10 Uhr sollen im Sterbehause des Rentier Daniel Bolle in Lindenberg die von ihm nachgelassenen Mobilien, bestehend in Möbel, Leinenzeug, Betten, Kleidungsstücken, kupfernen und messingnen Kesseln und sonstigen Wirtschaftssachen, darunter auch ein Kaleschwagen, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Bernau, den 21. April 1868. Königl. Kreisgerichts-Commission. [2] |
Kräftige Gemüsepflanzen von Weiß=, Braun=, Wirsingkohl und Kohlrabi sind zu haben bei Otto in Lindenberg. |
Volkszählung in Bernau. Am 3. December v. J. war eine factische Bevölkerung in der Stadt Bernau, zu welcher die einen eigenen Namen führenden Etablissements nicht mitgezählt worden sind, von 5086 Personen, darunter 2527 männliche und 2559 weibliche; ... Dem Religionsbekenntniß nach sind
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Bernau, den 27. April 1878. Die Feier des diesjährigen Hussitenfestes findet am Montag, den 18. Mai cr., Morgens 8 Uhr in der bekannten und üblichen Weise statt. Die hiesigen Einwohner ersuchen wir, sich bei der Feierlichkeit recht zahlreich zu betheiligen. Der Magistrat. Lange. [2] |
Bei meiner Niederlassung in Alt-Landsberg bitte [ich] um gefällige Beachtung. Alt-Landsberg, den 12. Mai 1868. C. Petzsch, Thierarzt I. Klasse. [2] |
70 Stück Pappel-Nutzenden sind auf meinem Gute in Lindenberg zu verkaufen. v. Gröling |
Kirschen-Verpachtung. Auf den Strecken unserer Chaussee.
Die Direction der Bernau-Weißenseer Chaussee-Gesellschaft. Wartenberg. [2] |
Am Sonnabend, den 6. d. M. ist zwischen Schwanebeck und Lindenberg ein blauer Ueberzieher mit schwarzem Futter und Sammetkragen verl. gegangen. Der ehrliche Finder wird gebeten denselben bei W. Weege in Bernau, Mühlenstr. 1-2 g. 1 Thlr. Belohn. abzugeben. [2] |
Berlin, den 9. Juni 1868. Bekanntmachung. Der Forstschutz über den, der Gemeinde Ahrensfelde gehörigen Wald ist dem Förster Walter und dem Hilfsjäger Poetzch zu Blumberg übertragen, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Die Ortsbehörden der umliegenden Ortschaften wollen dies in ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. |
Bekanntmachung. ... Diejenigen Polizei-Obrigkeiten des Kreises, welche noch mit der Berichte über die im Monat Mai abzuhaltenden Spritzenproben im Rückstande sind, werden unter Hinweis auf meine Kreisblatt-Bekanntmachung vom 21. April 1865 ... aufgefordert, nunmehr schleunigst darüber zu berichten. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. [2] |
Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den diesseitigen Erlaß vom 8. April 1861, betreffend das Allerhöchste Verbot der kirchlichen Einweihung der an Vereine, Schützengilden ec. verliehenen oder von ihnen beschafften Fahnen, setze ich die Königliche Regierung in Folge der mir in einem Specialfalle von Seiner Majestät dem Könige gemachten Eröffnung davon in Kenntniß, daß unter allen Umständen die Einsegnung dieser Fahnen durch einen Geistlichen, selbst wenn dieser hierbei nicht das Ornat trägt, unstatthaft ist. Die Königliche Regierung wolle Sich hiernach in vorkommenden Fällen achten und die Behörden ihres Resorts mit entsprechender Abweisung versehen. Der Minister des Innern. Im Auftrage: gez. Sulzer. [2] |
Bekanntmachung. Aus den Ortschaften ..., Blumberg Dorf und Gut, ..., Eiche, ..., Hellersdorf, ..., Hönow, ..., Mehrow, ... sind noch keine Gewerbesteuer-Zu- und Abgangslisten pro I. Semester cr. eingegangen. Die zur Aufstellung derselben verpflichteten Behörden haben diese Listen oder eine Vacat-Anzeige bestimmt binnen 3 Tagen einzureichen. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. [2] |
Bekanntmachung. Die nachstehend verzeichneten Polizei-Behörden, ..., die Polizeiobrigkeiten zu ..., Blumberg, ..., Mehrow, ... haben trotz meiner Kreisblatt-Bekanntmachung vom 10. v. Mts. ... über den Ausfall der Spritzenprobe noch nicht berichtet. Dieselben werden nunmehr an die endliche Erledigung der Angelegenheit binnen 10 Tagen bei 1 Thaler Strafe erinnert. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. [2] |
Bekanntmachung. ... daß die Gesuche der nachstehend verzeichneten Mannschaften aus dem Niederbarnimer Kreise um einstweilige Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung in der Sitzung vom 29. Mai cr. als begründet erachtet und die Berücksichtigten hinter den letzten Jahrgang der Landwehr zurückgestellt worden sind. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath. Scharnweber.
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Ein Büdnergrundstück, 2 Meilen von Berlin, nahe an der Chaussee, welches aus einem massiven Hause und dicht dabei gelegenen 2¼ Morgen gutem Gartenland mit tragfähigen kräftigen Obstbäumen besteht, beabsichtigt der Besitzer aus freier Hand zu verkaufen. Das Nähere ist zu erfahren in Lindenberg bei Berlin, beim Kossäthen Gottl. Heinicke. [2] |
Das am vergangenen Sonntag ausgebrochene Feuer in Schwanebeck, welches das Schulzengehöft, sowie das daneben liegende Bauerngehöft total zerstörte ..., ist, wie auch gleich vermuthet wurde, von ruchloser Hand angelegt. Am Mittwoch Vormittag brach nämlich in dem eine Stunde von Schwanebeck liegenden Dorfe Blumberg, und zwar wiederum im Schulzengehöft, Feuer aus, während der größte Theil der Einwohner sich auf dem Felde befand. Indem die aus verschiedenen Dorfgemeinden herbeigeeilten Löschmannschaften sich vergebens bemühten, den Flammen, welche einen großen Pferdestall ergriffen hatten, Einhalt zu thun, wurden in der Nähe der Brandstätte zwei der Brandstiftung dringend verdächtige Personen, ein Bettelweib und ein etwa 17jähriger Bursche, aufgegriffen. Der Letztere hatte bis vor Kurzem einem Leierkastenmann als Führer gedient, und nachden ihn dieser wegen Betruges fortgejagt, trieb er sich vagaondirend umher und bettelte in den beiden Dörfern. Da sich der Bursche hartnäckig weigerte, bei der Ernte behilflich zu sein, so gewährte ihm niemand mehr Obdach und Nahrung, und er wurde in beiden Orten nicht länger geduldet. Bei seiner Ergreifung gestand er nicht nur zu, das Feuer in Blumberg angelegt zu haben, sondern er bekannte sich auch zu der Brandstiftung in Schwanebeck. Am Donnerstag früh wurde der jugendliche Verbrecher nach Berlin eingeliefert und dort von den betheiligten Schwanebeckern recognoscirt. ... [2] |
Das Petroleum hat bekanntlich alle übrigen Beleuchtungsmittel in dem Maße verdrängt, das fast in jedem Haushalte eine Petroleumlampe nicht mehr fehlt. Desto größere Vorsicht ist aber auch bei der bekanntlich nicht gefahrlosen Behandlung derselben nothwendig. ... So wollte ein Einwohner Berlins gestern das Auslöschen der Lampe dadurch bewerkstelligen, daß er den Docht der Lampe herunterschraubte. Die Folge davon war eine Explosion, die ihm leicht das Leben hätte kosten können. ... [2] |
Bekanntmachung. In Folge der Erkrankung des Gendarmen Domke zu Alt-Landsberg und seiner dadurch nothwendig gewordenen Vertretung werden folgende Anordnungen getroffen: Es erhalten
1) der Gendarm Dilthey: Eiche, Hönow, Amtsfreiheit Alt-Landsberg ... und Mehrow;
2) der Gendarm Mählisch: Blumberg, Löhme, Seefeld; 3) der Gendarm Elbers: Falkenberg, Wartenberg, Ahrensfelde, Malchow und Lindenberg; 4) der Gendarm Pompe: Biesdorf, Caulsdorf, Cöpenicker Etablissiments, Marzahn und Hellersdorf; 5) der Gendarm Kunkel: Reinickendorf, Lübars und Schildow; 6) der Gendarm Schulz: Birkenwerder, Bergfelde und Summt; 7) der Gendarm Geuder: Schönow und Schmetzdorf; 8) der Gendarm Grätz: Bollensdorf, Fredersdorf, Petershagen und Eggersdorf.
Die vorstehende Bestimmung enthält zugleich die einstweilige Abnahme der genannten Ortschaften von den früheren Patrouillienbezirken der resp. anderen Gendarmen.
Die betreffenden Gendarmen haben sich hiernach zu richten. Der Kreis-Landrath. I.V. Der Kreis-Deputirte v. Knobelsdorff. |
Bekanntmachung, Die Feldmanöver des Garde-Corps werden am 9., 10. und 11. September cr. stattfinden und sich zwischen Berlin, Alt-Landsberg und Taßdorf bewegen. Die Polizei-Verwaltung zu Alt-Landsberg sowie die Dominien und Ortsbehörden der in diesem Bezirke gelegenen Güter, Ortschaften und Feldmarken werden deshalb veranlaßt, sofort die sämmtlichen vorhandenen Brücken genau zu besichtigen und soweit es nöthig ist, unverzüglich gründlich und jedenfalls so in Stand setzen zu lassen, daß sie allen bei einer solchen Gelegenheit zu stellenden Anforderungen entsprechen. Auch die Wege sind bis dahin gehörig in Stand zu setzen. ... Der Kreis-Landrath. I. V. Der Kreis-Deputirte v. Knobelsdorff. [2] |
Auf meinem Gute in Lindenberg sind Futterkartoffeln zu verkaufen. 10 Thlr. per Wispel. v. Gröling. [2] |
Bekanntmachung. Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 19. d. M. ... theile ich den Ortsbehörden über das am 9. bis 11. September cr. zwischen Berlin, Alt-Landsberg und Taßdorf stattfindende Feldmanöver des Garde-Corps noch Folgendes mit:
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Bekanntmachung. Das von den Truppen des Garde-Corps in den Nächten ... benutzte Lagerstroh soll jedes Mal nach aufgehobenem Bivouak und zwar am 10. und 11. September cr., Morgens 9 Uhr mit den verbliebenen Holzresten an Ort und Stelle meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, wozu Kauflustige hiermit eingeladen werden. Berlin, den 24. August 1868. Königliche Intendantur des Garde-Korps. [2] |
Bekanntmachung. Nachdem der Gendarm Domke zu Alt-Landsberg wieder hergestellt ist, werden die in Folge dessen Erkrankung durch Kreisblatt-Bekanntmachung vom 5. d. M. (Stück 64) getroffenen Anordnungen zurückgenommen und treten die sämmtlichen Gendarmen in ihre früheren Patrouillien-Bezirke wieder ein. Der Kreis-Landrath. I.V. Der Kreis-Deputirte. von Knobelsdorff. |
Bernau. Am Sonnabend, den 5. d. Mts. Vormittags gegen 10 Uhr ist etwa 500 Schritt von Hof Blumberg die Arbeitsfrau Lübeck von hier, die mit Backwaren nach Blumberg gehen wollte, von einem jungen Manne in Arbeitstracht, der am Wege saß, angefallen und da sie auf sein Verlangen ihr Geld nicht gutwillig herausgeben wollte, so gemißhandelt, daß sie betäubt niedergesunken ist. Als sie wieder zu sich kam, war der Räuber fort und ihr das Geld, bestehend aus etwa 2 Thalern, abgenommen. - Der Energie und dem Eifer des Polizei-Verwalters und Ober-Inspectors Lehmann zu Blumberg ist es gelungen, den Thäter zu ergreifen. Auf die ihm gewordene Meldung hatte Herr Lehmann sofort seine Leute aufgeboten und den Thäter nach allen Richtungen verfolgen lassen, auch selbst zu Pferde die Verfolgung geleitet. Der Räuber wurde bei Ahrensfelde eingeholt und festgenommen. Derselbe war bereits auf dem Transport von letztern Ort nach Blumberg der That geständig. [2] |
Bekanntmachung. In Verfolg der Kreisblatt-Bekanntmachung vom 22. Januar d. J. (Stück 9) fordere ich die Gendarmen hierdurch auf, mir binnen acht Tagen anzuzeigen, ob in allen Dörfern nunmehr neue Ortstafeln aufgestellt sind und für welche einzeln liegenden Güter und Colonien dies geschehen resp. nicht geschehen. Der Kreis-Landrath. I.V. Der Kreis-Deputirte. von Knobelsdorff. [2] |
Berlin, den 24. August 1868. Nach hier eingegangenen amtlichen Mittheilungen ist der in Canada bisher bestandene Brauch, den dort eintreffenden Auswanderern Unterstützung und Land-Passagegeld zu gewähren, durch Nichtbewilligung der nöthigen Fonds für Einwandererzwecke Seitens des dortigen Parlaments abgeschafft und unmöglich gemacht worden, so daß künftig Einwanderer nach Canada auf derartige Unterstützung in keiner Weise mehr zu rechnen haben. ... Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. ... Der Minister des Innern. ... [2] Berlin, den 12. September 1868. Folgende Polizei-Behörden: die Königlichen Ämter Spandau und Mühlenhof, ..., sowie die Polizei-Obrigkeiten zu ..., Blumberg, ..., Mehrow, ... sind mit dem Berichte auf den Kreisblatt-Erlaß vom 30. Juni cr. ... betreffend die Handhabung der Stellung unter Polizeiaufsicht, immer noch im Rückstande, und werden an die endliche Berichterstattung binnen längstens 8 Tagen bei Vermeidung von 1 Thaler Strafe erinnert. Der Kreis-Landrath, Geheime Regierungs-Rath Scharnweber. [2] |
Behufs Neuwahl von Schiedsmännern und deren Stellvertretern muß eine Neuwahl der Ortswähler in allen Gemeinden des Kreises stattfinden. Zu wählen sind in Ortschaften von 1 bis 200 Seelen ein Wahlmann, von mehr als 200 bis 400 Seelen zwei, von mehr als 400 bis 600 Seelen drei Wahlmänner u.s.f. von jeden folgenden 1 bis 200 Seelen immer noch ein Wahlmann. Die Zahl der Wahlmänner für jeden Ort ergiebt die nachfolgend abgedruckte Nachweisung. ... Der Kreis-Landrath, Geheimer Regierungs-Rath, Scharnweber. Verzeichnis der Zahl der Wahlmänner
Ahrensfelde: 3, Blumberg: 4, Eiche: 2, Hönow: 3, Lindenberg: 4, Mehrow: 1 |
Bernau. In der Nacht vom 4. zum 5. d. Mts. brach in dem 1½ Stunden von hier belegenen Dorfe Ahrensfelde Feuer aus, dessen Schein den ganzen Horizont erhellte. Im Ganzen sind 16 Gebäude abgebrannt und zwar mit Ausnahme der Wohngebäude, die massiv sind, die Gehöfte der Bauern Theodor Wolf, Hermann Wolf, Chr. Wegener, Karl Wegener und Gottfried Lehmann. An Vieh ist Federvieh und 2 Kälber verbrannt. Die Entstehungsart des Feuers ist nicht ermittelt. [2] |
Wie mehrere Berliner Zeitungen berichteten, sollte bereits ein Bauer aus Ahrendsfelde [!] als Brandstifter des daselbst am 4. d. M. stattgehabten Feuers verdächtig, eingezogen worden sein. Von amtlicher Seite wird diese Nachricht vollständig widerlegt. [2] |
Berlin. Am 1. Januar k. J. wird, wie nunmehr vom Minister des Innern bestimmt ist, die vom Polizei-Präsidium in Vorschlag gebrachte Neuorganisation des Berliner Nachtwächterwesens in Kraft treten und Berlin wird von diesem Tage an keine Nachtwächter mehr haben. Es wird vielmehr eine, gleich der Schutzmannschaft militairisch organisirte, nächtliche Sicherheitspolizei, bestehend aus 18 Lieutenants, 50 Wachtmeistern und 600 Schutzleuten, konstituirt werden. Die Uniformirung dieser neu organisirten Nachtpolizei ist bereits bestimmt; sie wird von der der Schutzmannschaft etwas abweichend sein, um sie nachts vor diesen erkenntlich zu machen; doch erhält sie ebenfalls den Helm als Kopfbedeckung. Ihre Dienstfunction erstreckt sich lediglich auf die Sorge für die nächtliche Sicherheit der Stadt. Das Schließen und Oeffnen der Häuser bleibt von da ab jedem Hauswirth resp. Mieter überlassen, und Jeder muß sich daher, will er nicht ausgesperrt werden, mit einem Hausschlüssel versehen. [2] |
Wegen der zahlreichen Opfer in Folge homöopathischer Behandlung hat der Kaiser durch einen Ukas die Ausübung der Homöopathie in Rußland bei Geldstrafe und zweijährigem Aufenthalt in Sibirien verboten. (B. F.- u. A.-Bl.) [2] |
Ein gut empfohlener Meier (Leute-Aufseher) wird auf dem Amt Alt-Landsberg verlangt. [2] |
Auf dem Wege von Bernau nach Blumberg ist ein grauer Plan und ein dunkelgrüner Mantel verloren gegangen. Der ehrliche Finder wird gebeten, dieselben gegen gute Belohnung abzugeben beim Cossäth Gottlieb Wilke in Blumberg. |
Bekanntmachung. Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unterzeichnete Haupt-mt in seinem Geschäftslocale die an der Berlin-Danziger Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebestelle zu Blumberg am Montag, den 7. December cr., Vormittags 10 Uhr mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 2. Januar f. Js. in Pacht ausbieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 180 Thlr. in baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen. Potsdam, den 17. November 1868. Königliches Haupt=Steuer=Amt. |
Der Lahrer Hinkende Bote für 1869 ist erschienen und bei allen Buchhändlern und Buchbindern vorräthig. Preis 4 sgr. In Bernau bei C. F. Pilger. |
Eine Parterre-Wohnung, bestehend aus 2 Stuben, Kammer, Küche nebst Zubehör, ist am 1. Januar 1869..., zu vermiethen. Diese Wohnung paßt sehr gut für Handwerker und Geschäftsleute. Otto in Lindenberg |
Bekanntmachung. Die Dienstmagd Dorothea Kosmehl hat ihren Dienst beim Halbbauer Aug. Rühl in Lindenberg am 26. November cr. ohne Einwilligung des Dienstherrn verlassen; es wird gebeten, dieselbe in den verlassenen Dienst zurück- und mit ihren eventuellen Einwendungen an das unterzeichnete Amt zu verweisen. Berlin, den 29. November 1868. Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2] |
Mauersteine, gut gebrannt (geschlämmt und ungeschlämmt), stehen auf meiner Ziegelei in Lindenberg preiswürdig zum Verkauf. Lindenberg, im December 1868. L. Wolfgram. Ein Arbeitsmann, mit guten Attesten versehen, der vollständig mit der Landwirthschaft betraut ist und mit Pferden umzugehen weiß, findet bei freier Wohnung zum 2. April 1869 ein Unterkommen bei L. Wolfgram in Lindenberg bei Berlin. |
Ein Kraft- und Stoffmittel - kein Arznei- oder Reizmittel. Dr. Kochs Mannbarkeitssubstanz *) (pro Flasche 1 Thlr.) Nur direct, unter Zusicherung strengster Diskretion, zu beziehen durch Dr. Koch, Berlin, Belle-Alliancestraße 4. Bestätigung.
*) Ich bescheinige hiermit, daß Tausende an Geschlechtsschwäche und den Folgen der Selbstbefleckung und Ansteckung Leidende durch den mehrwöchentlichen Genuß von Dr. Kochs Mannbarkeits-Substanz - eines durchaus exquisiten Nährstoffes - radical regenerirt worden sind. Dieser immensen, auf ganz natürliche Weise bewirkten Umwandlung, welche allseitig, - mithin auch ärztlicherseits - die größte Beachtung verdient, haben die Betreffenden beiderlei Geschlechts, dem Herrn Dr. Koch gegenüber, durch Wort und That die unzweideutigste Anerkennung zu Theil werden lassen. Berlin, im November 1868. Dr. Heinß, practischer Arzt ec. [2] |
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