Mehrow und Umgebung im Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises 1857 (4. Jahrgang)
Wöchentlich erscheint eine Nummer, die Freitag Abends ausgegeben wird.
Redacteur: C. Kühn; Verlag von C. Kühn & Söhne in Berlin ...; Druck von Ernst Kühn in Berlin ...
[2] Ergänzung anhand der im „Zentrum für Berlin-Studien“ der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
auf Mikrofilm vorliegenden Ausgabe (Dezember 2017).



Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 2. Januar 1857 (No. 1), Amtl. Theil, gekürzt

Im Verfolg meiner Kreisblatts-Bekanntmachung v. 25. August 1854 ... bringe ich hierdurch zur all­gemeinen Kenntniß der Kreis-Einwohner ..., daß statt des von Hillersdorf verzogenen Wirthschafts-Inspectors Lehmann der Wirthschafts-Inspector Muhr zu Hillersdorf [!], zum Feuer-Lösch-Commissarius und der Hr. Gutsbesitzer Dreyer-Birckner zu Marzahn zum stellvertretenden Feuer-Lösch-Commissarius des I. Districts ... vorschriftsmäßig gewählt und von der Königl. Regierung unterm 17. d. Mts. bestätigt worden sind. ...
Berlin, den 29. December 1856.  Der Kreis-Landrath. Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 20. Februar 1857 (No. 8), Amtl. Theil, gekürzt

Bekanntmachung.
Mit Bezug auf §. 15. der Bestimmungen über das Verfahren bei Einberufung der Reserve- und Landwehrmannschaften ... wird hierdurch veröffentlicht, daß im diesseitigen Kreise die Gesuche der nachstehend verzeichneten [insges. 51] Mannschaften um einstweilige Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung in der Sitzung vom heutigen Tage als begründet erachtet worden sind. [2]
  1. Blumberg: Bussebaum, Joh. Gottlieb; [Charge:] Provinzial-Landwehr-Infanterie I. Aufgebots
  2. Hönow: Schubert, Adolph; [Charge:] Provinzial-Landwehr-Infanterie I. Aufgebots
Berlin, den 29. Januar 1857.  Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 6. März 1857 (No. 1), Amtl. Theil, gekürzt

Es ist uns zur Kenntniß gekommen, daß bei den Tanzvergnügungen und Gelagen in den Wirths­häusern sogar die Nächte hindurch Schulkindern, zum Theil auch Kindern, welche das schul­pflichtige Alter noch nicht erreicht haben, ohne Beisein ihrer Eltern ec. der Zutritt gestattet wird. Ein solches Treiben, welches sowohl der Schulzucht, als auch den sittenpolizeilichen Vorschriften durchaus entgegen ist und dessen verderbliche Folgen leicht zu ermessen sind, darf unter keinen Umständen geduldet werden.
Die Dorfgerichte und Ortsvorstände in den Ortschaften unseres Polizei-Verwaltungs-Bezirks werden daher hiermit veranlaßt, ihren Gemeinden und besonders den Inhabern der öffentlichen Schank- und Gastlocale, die bestehende Vorschrift ausdrücklich in Erinnerung zu bringen, daß ... Kindern, welche noch nicht zur Confirmation gelangt sind, der Zutritt und der Aufenthalt in den öffentlichen Gast- und Wirthshäusern ohne persönliche Gegenwart ihrer Eltern ... nicht gestattet und ebenso das Verabreichen von geistigen und berauschenden Getränken an dergleichen Kinder gänzlich untersagt ist. ...
Berlin, den 1. März 1857.  Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 20. März 1857 (No. 12), Amtl. Theil, gekürzt

Bekanntmachung.
Der Gutsbesitzer Dreyer-Bürckner zu Marzahn beabsichtigt auf seinem Ackerplan, circa 47 Ruthen von seinem daselbst an der von Berlin nach Alt-Landsberg führenden Chaussee belegenen neu erbauten Gehöft bereits befindlichen Erdziegelofen, zur gewerbsmäßigen Anfertigung von Ziegeln einzurichten. ...
Berlin, den 4. März 1857. Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof.


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 20. März 1857 (Nr. 12), Amtl. Theil, gekürzt

Bekanntmachung.
Da jetzt die zu Baumpflanzungen geeignete Jahreszeit da ist, so mache ich es allen Orts- und Ortspolizeibehörden des Kreises zur Pflicht, dafür zu sorgen, daß alle öffentlichen Fahrwege, sie mögen nun große Landstraßen oder bloße Kommunikationswege sein, zu beiden Seiten mit Bäumen, insoweit es nicht schon geschehen, bepflanzt werden. Die Bäume müssen ordnungsmäßig an Baumpfählen und mit Prellsteinen und so gesetzt werden, daß mindestens alle 2 Ruthen ein Baum zu stehen kommt. Auch ist stets für gehörige Nachpflanzung zu sorgen. ...
Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß die Seitengräben an den öffentlichen Wegen stets außerhalb der Baumreihen liegen müssen, so daß letztere zwischen dem Wege und dem Graben stehen. ...
Berlin, den 24. October 1854. Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 20. März 1857 (Nr. 12), Anzeigen

Kartoffel-Verkauf.
Auf dem Dominio Blumberg liegt noch eine Quantität sächsischer Zwiebel-Kartoffeln zur Saat sortiert, die sich neben dem Anbau verschiedener Sorten durch Ergiebigkeit, Mehlreichthum, guten Geschmack und fast vollständige Widerstandsfähigkeit gegen die Krankheit bewährt haben, und können davon in beliebigen Quantitäten á 15 Thlr. pro Wispel abgelassen werden.
Auch eine gute Sorte frühe rothe Kartoffeln sind á Wispel für 13 Thlr. ebendaselbst verkäuflich.


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 8. Mai 1857 (Nr. 19), Anzeigen

Gevatterbriefe als Einladungen bei Kindstaufen sind mit neuem Text und in eleganter Ausstattung zu dem gewöhnlichen Preise stets vorräthig bei
Carl Kühn & Söhne, in Berlin, Breitestr. Nr. 25. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 22. Mai 1857 (Nr. 21), Amtl. Theil, gekürzt

Bekanntmachung.
In vielen zum Verwaltungsbezirk des Domainen-Polizei-Amts Mühlenhof gehörigen Ortschaften, wird auf den Dorfstraßen und Dorfplätzen, noch diejenige Ordnung vermißt, welche zur Sicherheit des freien Verkehrs unumgänglich erforderlich ist. Namentlich werden an mehreren Orten die Dorfplätze zu Lagerstellen für Holz, Steine, Dung und andere Gegenstände benutzt, was nicht nur ganz polizeiwidrig, sondern auch den Dörfern ein unordentliches Ansehen giebt und daher nicht ferner geduldet werden darf.
Die Dorfgerichte und Ortsvorstände werden daher hiermit angewiesen, für die Entfernung dieser Materialien und sonstigen Gegenstände von den Dorfstraßen und Plätzen bis spätestens den 1. Oktober d. J. Sorge zu tragen, auch darüber zu wachen, daß diese Polizeiwidrigkeiten für die Folge nicht wieder vorkommen, überhaupt Ordnung und Reinlichkeit in den Dörfern stets erhalten werde. ...
Berlin, den 11. Mai 1857. Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 5. Juni 1857 (Nr. 23), Anzeigen

Auction am Mittwoch den 10. Juni c., nachmittags 3 Uhr, in der Sterbewohnung des Bauer-Altsitzers Müller in Ahrensfelde von Kleidungsstücken, Betten, Wäsche, Möbeln, 1 Hammel und 1 Wispel Kartoffeln.
Ohm, Königl. Kreisger.-Auct.-Kommissarius. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 12. Juni 1857 (Nr. 24), Amtl. Theil, gekürzt

Bekanntmachung.
Die leider jetzt herrschende und schon lange anhaltende Dürre, verbunden mit mehr oder weniger heftige Winden, giebt mir Veranlassung, die ganze Aufmerksamkeit aller Ortspolizei-Obrigkeiten und Ortsbehörden, sowie der Gendarmen auf die dadurch bedingte Gefahr von Feuersbrünsten und auf die Nothwendigkeit zu lenken, dieser durch die äußerste Vorsicht und Vigilance und genaue Befolgung aller darauf bezüglichen polizeilichen Vorschriften vorzubeugen. ...
Berlin, den 2. Mai 1857. Königl. Landrath Nieder-Barnimer Kreises. Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 19. Juni 1857 (Nr. 25), Amtlicher Theil

In Rücksicht auf die Ausdehnung, welche die Anfertigung und der Verkauf von Lichtbildern auf Metallplatten, Papier ec. (Daguerreotypie, Photographie ec.) mit der Zeit gewonnen hat ..., wird bestimmt, daß dieses Gewerbe vom 1. Juli d. J. ab ... der Gewerbesteuer und zwar als Verfertigung von Waaren auf den Kauf unterworfen werden soll. ...
Berlin, den 18. Mai 1857. Der Finanz-Minister. gez. von Bodelschwingh. [2]

Bekanntmachung.
Die Gutsherrschaft zu Mehrow beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Dampfkessels zum Brennerei-Betriebe auf dem dortigen Rittergut.
Dies Vorhaben wird nach Vorschrift des §. 29. der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 hierdurch mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etwanige Einwendungen dagegen binnen 4 Wochen präclusivischer Frist werktäglich in meinem Büreau, Markgrafenstr. Nr. 47 allhier, anzumelden und zu begründen.
Ebenfalls liegen die Zeichnungen und Beschreibungen des Projects zu Jedermanns Einsicht bereit.
Berlin, den 5. Juni 1857.  Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2]

Bekanntmachung.
Vor einiger Zeit ist das Brustschild unseres Amtsdieners, von Messingblech, bezeichnet mit der Umschrift: „Königl. Preuß. Unterbeamter“ verloren gegangen. zur Verhütung von Mißbrauch - falls dasselbe in unbefugte Hände geraten sollte - wird das Publicum hierauf aufmerksam gemacht, mit dem Bemerken, daß jenes Brustschild im Falle seines Auffindens, durch die zuständige Orts­behörde an uns abzugeben ist.
Berlin, den 13. Juni 1857. Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 26. Juni 1857 (Nr. 26), Amtlicher Theil

Bekanntmachung.
Bei der jetzigen ungewöhnlichen Dürre wird zur Verhütung von Waldbränden, deren durch das wie Zunder brennende Haidekraut leider schon viele entstanden sind ..., nicht nur jedes Anstecken eines Kohlenmeilers, überhaupt jedes Feuer-Anmachen in Forsten ... sowie auch das Tabackrauchen daselbst bei Strafe auf das Strengste untersagt und Ortspolizei- und Ortsbehörden, sowie auch die Gensd'armen zur genauesten Ueberwachung dieses Verbots aufgefordert.
Berlin, den 25. Juni 1857.  Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 07. August 1857 (No. 32), Amtlicher Theil

Bekanntmachung.
Bei der jetzigen unerhörten Hitze und dem gleichzeitig zunehmenden Wassermangel liegt die Besorgniß nahe, daß Hunde der Tollwuth verfallen könnten. ...
Es ist deshalb auf den Zustand und das Verhalten der Hunde wohl zu achten, namentlich auf verdächtige fremde Hunde zu vigilieren und wenn Fälle von Tollwuth vorkommen sollten, auch neben Ergreifung der nöthigen Maßregeln sofort hierher Anzeige davon zu erstatten. ...
Berlin, den 6. August 1857.  Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 21. August 1857 (No. 34), Amtlicher Theil

Bekanntmachung.
In Folge einer Vorstellung des Kreistags und weiterer von mit gethanen Schritte ist höheren Orts eine Erleichterung des diesseitigen Kreises in Bezug auf das große Herbstmanöver dahin erfolgt, daß die eigentlichen Divisions-Uebungen (der 6. Division) in dem Zeitraume vom 22. August bis 4. September d. J. nach Brandenburg verlegt sind.
Zu den fernerweiten Uebungen in der Zeit vom 4. bis 14. September c. treffen die Truppentheile der 6. Division am 3. resp. 4. Septbr. in Cantonnements in der Gegend zwischen Bernau, Werneu­chen, Alt-Landsberg und Berlin ein; dazu stößt am 8. Septbr. in der Gegend von Tasdorf auch die ganze 5. Division, welche für diesen Tag ebenfalls im diesseitigen Kreise Quartier erhält. ...
Diejenigen Ortsbehörden, in deren Feldmarken die Exercierplätze belegen, welche zu den Herbst­übungen ausersehen sind, namentlich die Behörden von Blumberg, Elisenau und Löhme, ferner die Ortschaften des pro 9. bis 10. Septbr. ausgewählten Manöver-Rayons innerhalb der Grenze,
    die sich ostwärts von Alt-Landsberg ab nach Vogelsdorf hin, nördlich von Alt-Landsberg ab nach Falkenberg hin, westlich von Falkenberg nach Marzahn und Biesdorf und südlich von Vogelsdorf bis nach Biesdorf hin erstreckt,
werden hierdurch aufgefordert, die Grenzen der im Voraus bestimmten Exercierplätze, sowie die auf denselben etwa befindlichen Erd- und Mergelgruben, und auch diejenigen in dem Manöver­terrain belegenen Grundstücke, welche beim Beginn der Uebungen noch nicht abgeerntet sein möchten, durch deutlich erkennbare festeingesetzte Strohstangen zu marquiren, damit die von den Truppen gemieden werden können. ...
Berlin, den 18. August 1857. Der Landrath. (gez.) Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 28. August 1857 (No. 35), Amtlicher Theil

Bekanntmachung.
In Bezug auf das bevorstehende Herbstmanöver mache ich noch darauf aufmerksam, daß vorfallende Flurbeschädigungen von den betreffenden Grundbesitzern sofort dem Schulzen anzumelden und von diesem ohne Verzug mir schriftlich anzuzeigen sind. Die Abschätzung derselben wird gleich nach beendigter Uebung unter meiner Leitung stattfinden.
Berlin, den 27. August 1857. 
Königlicher Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber.

Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 5 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850, verordnen wir hierdurch nach Berathung mit den Gemeinde-Vorständen, für den Umfang unseres Amtsbezirks was folgt:
  1. Diejenigen Personen, welche sich des Abends nach 10 Uhr rottenweise, singend und tobend auf der Straße aufhalten, werden das erste mal mit 24 Stunden, im Wiederholungsfalle mit 3 Tagen Gefängnis bestraft.
  2. Die Dorfgerichte und Nachtwächter, sowie die Dienstherrschaften werden hierdurch aufgefordert, streng darauf zu halten, daß vorstehende Verordnung beachtet werde und Diejenigen hierher anzuzeigen, welche derselben zuwider handeln.
Löhme, den 10. August 1857. Königl. Domainen-Amt. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 4. September 1857 (No. 36), Amtl. Theil, gekürzt

Bei den großen Truppenmassen, die das jetzige Manöver den Ortschaften zuführt, und der Nothwendigkeit zu deren Unterbringung theilweise auch Scheunenräume zu verwenden, ist Grund zu der Besorgniß vorhanden, daß Brandunglück entstehen und bei der noch immer herrschenden großen Hitze und Wassermangel, sehr gefährlich werden könnte.
Ich habe zwar das Königl. General-Kommando ersucht, den Truppen überall die größte Vorsicht zur Pflicht zu machen, und namentlich das Tabackrauchen an gefährlichen Orten besonders in der Nähe von Strohdächern oder gar in Scheunen und Ställen streng untersagen zu lassen ... indeß ist es darum doch durchaus nothwendig, jederzeit auf den Fall eines Brandes gefaßt zu sein und hierzu Alles - Löschgeräthe, Mannschaften, und besonders Brunnen, - stets in Stande und Bereitschaft zu halten. ...
Berlin, den 2. September 1857. 
Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 11. September 1857 (No. 37), Amtl. Theil, gekürzt

Mit Bezug auf die Kreisblatt-Bekanntmachungen vom 25. August 1854 ... und vom 29. December 1856 ... bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die von nun ab bis auf weiteres fungirenden Districts-Feuer-Lösch-Commissarien des Kreises [insges. 10] und deren Stellvertreter folgende sind:
  • Im I. District: Der Wirthschafts-Inspector und Polizei-Verwalter Herr Muhr zu Hellersdorf.
    Stellvertreter: Gutsbesitzer Herr Dreyer-Bürckner zu Marzahn.
  • Im V. District: Der Rittergutsbesitzer Herr Heyse auf Mehrow.
    Stellvertreter: Wirthschafts-Inspector und Polizei-Verwalter Herr Lehmann zu Blumberg.
Diesen Feuer-Lösch-Commissarien und Stellvertretern ist vorkommenden falls willfährige Folge zu leisten.
Berlin, den 9. September 1857. Der Kreis-Landrath. Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 18. September 1857 (No. 38), Amtl. Theil, gekürzt

... Im Verfolg jener [vom 21. März 1853] Circular-Verfügung mache ich nun die Wege-Districts-Eintheilung mit Angabe der jetzigen Districts-Commissarien nachstehend bekannt, ... [2]
  1. Dahlwitz, Hönow, Seeberg, Stadt und Amt Alt-Landsberg ...
    Hr. Gutsbesitzer Lorenz zu Hönow.
  2. Colonie Neu-Hönow, Krummensee, Mehrow, Eiche, Ahrensfelde, Blumberg, Loehme, ...
    Hr. Ober-Amtmann Lüdke zu Amt Alt-Landsberg
  3. Hohen-Schönhausen ..., Lindenberg, Falkenberg, Wartenberg, Malchow
    Hr. Rittergtsbesitzer Simon zu Malchow.
  4. Bernau ..., Börnicke, Vorwerk Elisenau, ...
    Hr. Amtmann Wartenberg zu Bernau.


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 25. September 1857 (No. 39), Amtl. Theil, gekürzt

Bekanntmachung.
In der Nacht zum 11. d. Mts. ist aus dem Stalle des Bauers Puttlitz zu Lindenberg, Nieder-Barnimer Kreises ein Dienstpferd von der 1. Escadron des 2. Landwehr-Dragoner-Regiments, braune Stute ohne Abzeichen, 10 Jahre alt, 5 Fuß 2 Zoll groß, abhanden gekommen und muthmaßlich gestohlen worden.
Die Behörden werden ersucht, auf das vorbezeichnete Pferd strenge invigiliren zu lassen, den Inhaber desselben anzuhalten und zur Untersuchung zu ziehen, uns aber von dem Geschehen gefälligst schleunigst Nachricht geben zu wollen.
Berlin, den 18. September 1857.  Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 2. Oktober 1857 (No. 40), Amtl. Theil, gekürzt

Bekanntmachung.
Das mittelst unseres Aufrufs vom 18. d. Mts. als abhanden gekommen bezeichnete Pferd ist ermittelt worden, wodurch unsere Aufforderung erledigt ist.
Berlin, den 18. September 1857.  Königl. Domainen-Polizei-Amt Mühlenhof. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 9. Oktober 1857 (No. 41), Amtl. Theil, gekürzt

Der Herr General-Feldmarschall von Wrangel hat bei dem jetzt erfolgten Ausscheiden aus seiner bisherigen Stellung als commandirender General des III. Armee-Corps Veranlassung genommen, sich besonders anerkennend und dankend darüber auszusprechen, daß die Bewohner der hiesigen Provinz bei den diesjährigen Herbstübungen neue Beweise ihrer loyalen Gesinnung gegeben, die Truppen überall, in den Städten wie auf dem platten Lande in zuvorkommender Weise aufge­nommen, die Last einer häufig sehr gedrängten Einquartierung trotz aller ungünstigen Verhältnisse durch ihren guten Willen überwunden, und dazu beigetragen haben, daß die mit den Uebungen verbundenen Beschwerlichkeiten ohne allen Nachtheil für den Gesundheitszustand der Truppen geblieben sind. ...
Potsdam, den 1. October 1857.  Ober-Präsidium der Provinz Brandenburg. (gez.) Flottwell. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 30. Oktober 1857 (No. 44), Amtlicher Theil

Bekanntmachung.
Da mit des Allmächtigen Hülfe das Befinden Sr. Majestät des Königs sich soweit gebessert hat, daß keine Bülletins [!] mehr ausgegeben werden, so können die durch meinen Erlaß an die Polizei-Behörden vom 13. d. Mts. angeordneten Beschränkungen der öffentlichen Belustigungen nunmehr fortfallen.
Berlin, den 29. October 1857.  Königl. Landrath Nieder-Barnimschen Kreises. Scharnweber. [2]


Kreis-Blatt des Nieder-Barnimschen Kreises, Freitag, den 11. December 1857 (No. 50), Amtl. Theil, gekürzt

Aufruf zur Hülfe für Mainz.
Das große Unglück, welches das Auffliegen eines Pulvermagazins der Bundesfestung Mainz über diese Stadt gebracht hat, fordert allgemeine lebhafte Theilnahme, ...
Potsdam, den 20. November 1857. 
Königliches Regierungs-Präsidium. (gez.) Flottwell. von Wintzingerode.


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