Heimat und Welt 30/1935 (27.7.1935), 31/1935 (3.8.1935), 33/1935 (17.8.1935)


Wilhelm Wolff - Wensickendorf:
Das „Städtlein“ Blumberg

„Blumberg ist ein freundliches Dorf, fast so freundlich wie sein Name und gerade groß genug, um uns die Versicherung alter Urkunden glauben zu machen, daß Blumberg vordem ein Städtchen, ein oppidum gewesen sei.“ So schreibt Theodor Fontane, der 1881 dem sauberen Dorfe einen Besuch abgestattet hatte.
Die fruchtbare Landschaft der Umgebung des heutigen Blumberg, die vor 700 Jahren erst wenig besiedelt war, hatte schon damals die Aufmerksamkeit der Bischöfe in Brandenburg auf sich gelenkt. Zu den stark angewachsenen Besitzungen des Bistums kamen gegen 1237 im Lande Barnim Blumberg und Tempelfelde (Oberbarnim).
Riedel sagt hierüber folgendes: „Unter den Erwerbungen, die von dem Bistum Brandenburg im 13. Jahrhundert gemacht wurden, ist diejenige von 100 Hufen = 6000 Morgen Landes in dem neuen Teil der Diözese, welche die Markgrafen Joachim I. und Otto III. nach dem Vertrage von 1237 dem Bistum abtraten als Entschädigung für die Zehnterhebung in den Landen, vermutlich die älteste. Die Bischöfe erhielten diese 100 Hufen ohne Zweifel im Lande Barnim und benutzten dieselben zur Gründung eines Städtchens unter dem Namen Blumenberg. (Die Städte Teltow, Ketzin a. H. und Ziesar [Provinz Sachsen] wurden übrigens vom Bistum auch im 13. Jahrhundert gegründet.) Die 24 Hufen, die Blumberg um 1375 bei Aufstellung des Landbuches mehr aufwies, können als spätere Schenkung oder Urbarmachung, Rodung und Trockenlegung hinzugekommen sein. Es gab in den neuen Landen, also im Barnim, keinen bischöflichen Besitz, worin die 100 Hufen der Abtretung von 1237 sonst zu erkennen ist.“
Professor Robert Mielke schreibt u. a.: „Blumberg war als Stadt angelegt, Markt und Straßen wurden vermessen, doch es hat nie eine städtische Bedeutung erlangt. Obwohl es jahrhundertelang als Stadt oder Flecken bezeichnet wurde, hat es keine städtische Rolle gespielt; aber als späteres Dorf hat es seinen ursprünglichen städtischen Grundriß behalten.“

Unter Bischof Siegfried II. war es um 1222 wegen der Zehnterhebung durch die gemeinsam regierenden Johann I. und Otto III. zu Streitigkeiten gekommen. Nachdem der Bischof bei der Kurie Klage erhoben und Papst Gregor IX. die Untersuchung angeordnet hatte, fand ein Vergleich statt. Die Askanier anerkannten das Obereigentum des Bischofs an dem Zehnten, behielten aber für sich und ihre Erben die Nutznießung desselben vor (Vergleich von 1237, in dem die Markgrafen, wie schon eingangs gesagt, die 100 Hufen dem Bistum vermachten). Unter Bischof Rutger (1245) klagte der Klerus über Bedrückungen seitens der Markgrafen. Erst 1254, unter Bischof Otto, trat eine Versöhnung mit den Askaniern ein. Später kam es zwischen Kirche und Staat nochmals zu Streitigkeiten, die sich dermaßen zuspitzten, daß der Markgraf Otto IV. mit dem Pfeile um 1296 durch den Bischof Volrad sogar mit dem Bann belegt wurde.

Brandschatzungen in den Bistumsdörfern waren hierauf die Antwort. Erst 1304 versöhnte sich der friedliebende Bischof Friedrich mit den um diese Zeit regierenden Markgrafen Otto IV. und Waldemar bei einer Zusammenkunft in Brandenburg. Die Fürsten zahlten 1000 Mark Silber; aber das Zehntrecht, das ja eigentlich von Anfang an für die Markgrafen bestanden hatte und deretwegen es fortwährend zu Zwistigkeiten zwischen Klerus und Fürsten gekommen war, behaupteten letztere (der spätere Vermerk im Landbuche von 1375, daß den Markgrafen in Blumberg keine Gerechtsame zustanden, hatte sich in der Folge als irrtümlich erwiesen). Erklärte doch im Jahre 1455 der Bischof seinen Untertanen in Blumberg, daß jeder Einwohner allerdings zu gewissen Hofediensten und zur Heerfahrt der Landesherrschaft verpflichtet sei. Es müßten alle, wenn Heerfahrt geboten würde, einen mit 4 Pferden bespannten Heerwagen stellen.

Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes findet sich 1253 in einer markgräflichen zu Spandau ausgestellten Urkunde, in der ein Kriegsmann Dietrich von Blumberg als Zeuge aufgeführt ist. Dieser ist vermutlich im Blumberger Schlosse ein Verwalter des bischöflichen Tafelgutes gewesen.

Das Landbuch bringt eine weitere urkundliche Nachricht von Blumberg. Nach demselben war „Blumberg ein Städtelein mit 124 Ackerhufen, von denen, wie üblich, der Pfarrer 4 und die Kirche eine besaß. 119 Hufen gaben jegliche an Pacht, Zins und Bede 14 Schillinge. Der Schulze hatte 14 Hufen. Eine Windmühle war schon damals vorhanden. Ganz Blumberg, mit dem Ober- und Niedergericht, mit allen Diensten, Rechten und Nutzungen, gehörte dem Bischof von Brandenburg und seinen Vasallen. Man wußte sich nicht zu erinnern, daß der Markgraf in Blumberg etwas besessen hätte.“ Vasallen des Bischofs in Blumberg waren die auch zu Heckelwerk (Heckelberg, Oberbarnim) begütert gewesenen Bürger Honow zu Berlin.

In einer lateinischen Urkunde bestätigt Dietrich, Bischof von Brandenburg am 30. September 1357 dem Kloster Spandau die von dem Markgrafen Ludwig dem Römer vorgenommene Schenkung des Marienaltars im Schlosse zu Spandau. „dominus arnoldus plebanus in Blumenberch“ (Herr Arnold, Pfarrer in B.) ist als Zeuge zugegen. Eine Urkunde des Kurfürsten Friedrich II. v. J. 1464 lautet: „Dem Bischof Dittrich von Brandenburg, offt nutzlich erzeiget, haben wir Ihm darumb vnd auch von sunderlicher gunst vnd gnaden wegen gendeiglich als ewiges eigenthumbs vereignet den wagen Dinst vnd allen andere Dinst, den wir bisher zu Blumberg gehabt haben mitsampt den Herfardwagen dy sy vns auch pflegen außzunehmen gebenn vnd vereigenn wir sullen noch wollen auch In blumberg dinst habenn nicht zu gebieten habenn, allein ußgenommen so offte vns ander vnnser lande ein lantbete (Landbede) gebenn, dy mogen wir von dem Blumberg auch fordern lassenn vnd sullen dy vns auch gebenn nach Ir antzal vngehindert vnd als not tet das sie zur lantjacht gefordert wirdden, so sullen sie bereyt sin nachzufollgenn in massen.“ - Also Blumbeg war dem Kurfürsten gegenüber dienstfrei, wohl aber behielt sich der Fürst die Erhebung der Bede vor.

Am 24. Februar 1473 verpfändet Bischof Arnold von Brandenburg Hebungen aus Blumberg. Die betreffende Urkunde hat folgenden Wortlaut: „Wy Arnold, von Gottes Gnade Bischopp der Kerken (Kirchen) tho Brandenburg, bokennen offentlichen usw. mit dessem vnserm brife vor vns vnd vnser nahkomen, dat wy myt weten (wissen), willen und vulbors vnses Capittels to Brandenburg recht vnd redelichen (redlichen) vp eynen wedderkop (Wiederkauf) vorkofft hebben vnd vorkopen ock in crafft dieses brifes dem werdigen heren Andreas Hasselmann, Lerer ghestliches rechts (Lehrer geistlichen Rechts) vnd Domheren to Meideborg (Magdeburg) vns den jenen viertich gude fulwichtige Rinsche Gulden jarliker tinse uth den nahgeserwenen vnsen renthen vnd tynsen, nemliken (nämlich) uth vnsen Städeken Blumberg usw. mit ohren tobehoringhen vnde ok uth vnsen redelsten tynsen, renthe, orbeden, Gudern (Gütern) pachten vnd andern vnsen rechtigkeiten - vor acht hundert gute fulwichtige Rheinische Gulden, die Dr. Andreas Hasselmann betalt hefft. Gegewen to Siesar“ (Ziesar, Sommersitz der Bischöfe unweit Brandenburg) - Diese hohe Summe bezieht sich nicht nur auf Blumberg, sondern auch auf Verpfändungen in anderen Därfern.

In dem Schoßregister vom Jahre 1450 ist für Blumberg außer der früher schon angeführten Abgabe von den Hufen, der sogenannte Hufen- oder Grundzins, die eine Erhöhung von 14 Schillingen auf 21 Groschen erfahren hatte, noch einen andere Abgabe, nämlich 2 Groschen Orbede, von der Hufe aufgeführt. Sämtliche Hausbesitzer mußten 1 Schock 12 Groschen an Rutenzins, wie es eben in städtischen Gemeinwesen üblich war, entrichten. Die Orbede, auch Urbede genannt, bildete eine fest normierte fortlaufende Abgabe, die vielfach durch Verpfändung in fremde Hände überging. Der Rutenzins (Censur arearum) scheint sich nach der Front der Häuser an der Straße gerichtet zu haben: es wurde für die Rute 1 Pfennig erhoben. Beim Hufenzins ward der durchschnittliche Wert der Hufen ermittelt, und von jedem Schock dieses Wertes war eine bestimmte Abgabe (meistens 3 Pfennig) zu entrichten.

Außer den Hüfnern und Kossäten wird keine andere Klasse von Einwohnern für Blumberg genannt. Der Name Bürger kommt nicht vor, wie sich überhaupt keine Spur von einer magistratlichen Stadtverwaltung, von Markt- und Munizipalrechten oder „exclusiver Gerichtsbarkeit“ vorfindet. Der einzige Vorzug, den die Bewohner Blumbergs vor den Bauern der Dörfer hatten, bestand nur in der Braugerechtigkeit, die aber später nicht mehr ausgeübt wurde.

Der letzte katholische Bischof von Brandenburg war Matthias v. Jagow (1528-1541). Von den sieben Visitatoren bei der Aufnahme des Kirchenvermögens vom Domkapitel nach der Reformation wird der Bischof als „Fürst Herr Matthias, Bischof zu Brandenburg, den ja immer noch Pfarrer, Caplan, Schul und andere Geistliche als ihren Ordinarius gebührlich erkennen“, bezeichnet. Viel blieb den Revisoren nicht übrig aufzunehmen. Verschwanden doch die Schätze der Kirche, wie der Kurfürst in einem Briefe v. J. 1551 zugibt, immer mehr. Matthias von Jagow behielt seine bischöfliche Würde bis zu seinem 1548 erfolgten Tode. Nachfolger wurde Joachim, Herzog zu Münsterberg in Schlesien. 1560 ward dem Kurprinzen Johann Georg die Administration übertragen. Nachdem dieser 1571 Kurfürst geworden war, wurden die bischöflichen Güter mit den landesherrlichen Domänen vereinigt. Blumberg war aber schon 1565 als Lehen an Hans von Krummensee gegeben worden.

Gehen wir einige Zeit zurück. 1551 erneuert der Bischof von Brandenburg dem Rentmeister Andreas Thumb ein Lehn von „vier Schock Geldes in vnserm Stetlein Blumenberg, wie sein Vater, Nicolaus Thumb, dasselbe von des Bischofs Vorgänger besessen“, und gab dem Neubelehnten zum Einweiser den Richter zu Teltow, Matthias Schwanebeck.

Peter Hafftitz in Berlin erzählt uns in seinem „Microcronicon Marchicum“ aus dem Jahre 1532, daß im Mai eine alte Wettermacherin von Blumberg „für Berlin gebrandt“ worden sei. „Und da das fewer (Feuer) angegangen, ist eine Weihe (Habicht), so zuvor umbs fewer geflogen, hinein gefallen vnd so lange, daß man ein Vater vnser indes hette beten mögen, darin geblieben vnd nachmals ein stück von Ihrem Peltze, einen Ellen lang, mit sich hinweg geführt, daß alle, so dabey vnd vber gewesen, es dafür gehalte, daß sie der Teufel hinweg geführt habe.“

1576 belehnt Kurfürst Johann Georg seinen Kammerschreiber Heinrich Straube mit Renten im Städtchen Blumberg. Die Urkunde, in der einige Hüfner aufgeführt sind, lautet:

„Wir Johannes George, Churfürst, Bekennen, das wir vnserm Kammerschreiber vnd lieben getrewen Heinrich Straubenn vnd seinen menlichen leibeslehnserben, die vier schock jerlicher Zinse, Im Stedtlein Blumberg, so er von vnserm auch lieben getrewen Pantelon (Pantel) Thum mit vnserm vorgehenden Consens, erblichenn vnd eigenthumslichenn erkaufft vnd an sich gebracht auf sein vntherigstes suchenn vnd wegen seiner getrewen dinste, die er vnß geleistet vnnd ferner thun soll vnd will zu rechtem manlehenn gnedigst gereicht und geliehenn habenn, Nemlichen zu Blumenbergk, Michael Schroder 8 gr., Brose Bredereik 28 gr., Brose Schwanebeck 28 gr., Augustin Bader 28 gr., Elias Karow 28 gr., Clemen Marggraff 1 schock vnd Lucas Hufener (oder Husener) 1 schock. Vnd wir leihen gemeldeten Heinrich Strauben und seinen menlichen leibes lehnserben, obgeschriebene Jehrliche Zinse wie obstehet vnnd Im (Ihm) allermaßen Andreas Thum seliger vnd seine Vorfahren, die hieruor von vnserm Stift Brandenburgk vnd folgig von vnserm freundlichen lieben herrn vnd vaternn hochlöblicher gedechtnus seinen Brüdern Christoph, Gebhart, Jurgen vnd Daniel. Colln a. d. Spree. Mitwochs nach Vocem Jucunditatis, Anno 1576.“

Uebrigens ward unter demselben Tage Heinrich Straube mit einem „Hauß, so er von Pantel Thum, am Sanct Jorgs Thor (in Berlin) bey Casper Rusts Eckhaus belegen“, gekauft hatte, vom Kurfürsten belehnt.

Um 1565 - nach Berghaus soll es sogar schon um 1542 gewesen sein - ward Otto bzw. Hans v. Krummensee mit Blumberg belehnt.

Die Krummensees waren damals eine reichbegüterte Familie, die unter anderm auch die Stadt Altlandsberg besaß. Blumberg blieb jedoch nicht allzulange in ihrem Besitz, denn um 1588 wird schon der Kanzler Johann v. Loeben als Herr zu Blumberg genannt. Später, nach einem Lehnbriefe von 1598, waren die Söhne Ottos v. Krummensee wieder in den Besitz von Blumberg mit allen Nutzungen, Gnaden und Gerechtigkeiten usw. gelangt.
Nur kurze Zeit hatten sie es inne, um es zum zweiten Male, 1602, an den Kanzler v. Loeben abzutreten, der im nächsten Jahre dort ein „ansehliches Wohnhaus“ erbaute. v. Loeben, Erbherr auf Dahlwitz, Eiche und Falkenberg, war „geheimer Raht vnd Cantzeler“ (Kanzler) unter Kurfürst Joachim Friedrich. Ein unbegrenztes Vertrauen setzte der Kurfürst in seine Klugheit und Redlichkeit. Und als man zur Gründung eines „permanenten Geheimen Rates“ schritt, war es selbstverständlich, daß Johann v. Loeben in diesen Regentschaftskörper berufen wurde. v. Loeben ward Kanzler; doch kam Ungnade über ihn, und er schied nach Joachim Friedrichs Tode aus dem Staatsdienst. Inmitten der Wirren des Dreißigjährigen Krieges wurde v. Loeben noch einmal auf den Schauplatz seiner früheren Tätigkeit berufen. Doch schon im Jahre 1636, in einem Alter von 75 Jahren, starb er in Blumberg.
v. Loeben war vermählt mit Margarethe v. Winterfeld. Erbe des ausgedehnten Güterbesitzes ward der Sohn, Joachim Sigismund v. L., geboren 1604, und „Churfürstlich Sächsischer Rittmeister“.
Bis zum Jahre 1644 wird Blumberg in allen Lehnbriefen ein „Städtlein“ genannt. Nach dieser Zeit muß der Ort in Verfall geraten sein - vielleicht eine Folge der Wirren des Dreißigjährigen Krieges - denn in der Erbvergleichsurkunde über die Nachlassenschaft des am 22. Mai 1654 verstorbenen Joachim Sigismund, wird Blumberg, nur noch als „Lehn- und Rittergut“ bezeichnet. Bis zum Jahre 1667 war die Mutter des Verstorbenen, Margarethe v. Loeben, Herrin auf Blumberg. Ihr folgte von 1667 bis 1681 ihre Tochter Margaretha Catharina v. Burgsdorf, geb. v. Loeben, deren Gemahl der Kurfürstliche Ober-Kammerherr und Geheimer Rat Konrad v. Burgsdorf, Obrist zu Roß und Fuß, Kommandant aller Märkischen Festungen, Dompropst zu Halberstadt und Brandenburg, des Johanniter-Ordens Ritter und Kommandator zu Lagow gewesen war. Burgsdorf, 1651 verstorben, hatte die Besitzungen Goldbeck, Bukow, Oberdorf und Groß-Machnow und war ein um sein Vaterland hochverdienter Mann.

In der Hufentabelle vom Jahre 1671, die auf Anordnung des vorjährigen Landtages aufgenommen wurde, um zu untersuchen, welche von den steuerbaren Bauernhufen nach und nach zu den steuerfreien Ritterhufen gekommen waren, sind für Blumberg aufgeführt: "1 Müller, 1 Scheffer (Schäfer), 29 Pauern (16 Steuerhufen), 103 Pauerhufen, 16 Kossäthen". Die Bedeutung der eingeklammerten Hufen ist nicht geklärt. Mutmaßlich sind dies die Bauernhufen, die zum Rittergute geschlagen worden waren.

Die Tochter der verwitweten v. Burgsdorf, Anna Elisabeth, war in erster Ehe mit Ludwig v. Canitz, Kurfürstlich Brandenburgischem Hof- und Kammergerichtsrat, Landrat und Amtshauptmann zu Balga (Ostpr.), Erbherrn auf Domelkain vermählt. Nach dessen Tode 1654 heiratete sie den Kurbrandenburgischen Obristen, nachmaligen Kursächsischen Generalfeldmarschall v. d. Goltz, von dem sie sich scheiden ließ. Eine dritte Ehe ging sie mit dem Franzosen Baron Brumboc ein. Margaretha Katharina v. Burgsdorf vermachte ihre Güter ihrem Enkel, dem Freiherrn Friedrich Rudolph Ludwig von Canitz, geb. 1654. Dieser brachte es später zum Kurfürstlich Brandenburgischen Wirklichen Geheimen Staatsrat und Amtshauptmann zu Mühlenhof und Mühlenbeck. 1698 ward er von Kaiser Leopold I. in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Er war zweimal vermählt. Einmal mit Dorothea Emerentia v. Arnim (Löhme und Boitzenburg), und zum andernmal mit Dorothea Marie v. Schwerin, aus dem Hause Altlandsberg. v. Canitz war Dichter, und Blumberg ward von nun an ein Mittelpunkt geistigen Lebens und dichterischen Schaffens, wie damals kein zweiter in der Mark zu finden war.

Im besten Mannesalter von 45 Jahren starb v. Canitz am 11.8.1699. Er ruht mit seiner ersten Gattin in der Marienkirche zu Berlin. Seine zweite Gattin verheiratete sich später nochmals mit einem Freiherrn v. Schöneiche. v. Canitz’ einziger Sohn aus erster Ehe folgte 6 Wochen später seinem Vater nach. Die v. Canitzschen Besitzungen erbten die Stiefbrüder seiner ersten Gemahlin, die Freiherren v. Canstein, und zwar erhielt Blumberg Freiherr Philipp Ludwig v. Canstein, geb. 1669, Erbherr auf Schönberg und Neunkirchen, „Kgl. Preuß. Obrist der Gens-d'armes“. Er vermählte sich 1704 mit Ehrengard Maria v. Alvensleben, Witwe des Braunschweig-Lüneburgischen Hofrats und Domherrn zu Magdeburg v. Alvensleben (gest. 1697), geb. v. d. Schulenburg-Altenhausen. v. Canstein nahm am Spanischen Erbfolgekrieg, der in Italien und in den Niederlanden auch brandenburgischerseits so schwere Opfer forderte, teil. Am 11. Juli 1708 fiel v. Canstein im Treffen bei Oudenarde (Ostflandern) gegen die Franzosen durch einen tödlichen Schuß. Seine Leiche ward in der Blumberger Kirche beigesetzt, und die Witwe, die sich aber recht bald wieder mit dem Kaiserlichen Feldmarschall-Leutnant und Braunschweig-Lüneburgischen General Busso v. Hagen verheiratete, ließ ihrem verstorbenen Gemahl in der Kirche ein Denkmal setzen.
Frau „General-Feldt-Marschall-Lieutenantin Von Hagen“ war nun Besitzerin von Blumberg, Eiche und Hellersdorf. Sie erwies sich als große Wohltäterin und begründete in Blumberg das Prediger-Witwenhaus nebst einer Kirchenbibliothek. 1748 starb sie im Alter von 83 Jahren. Da keine Leibeserben hinterlassen waren, fielen Eiche und Hellersdorf dem älteren Sohne ihres Bruders, Blumberg dagegen dessen jüngerem Bruder, Friedrich Wilhelm, Freiherrn v. d. Schulenburg, Kgl. Preuß. Dragonerhauptmann, geb. 1699, zu. Dieser war mit Christine Albertine v. Klinkowström, die seit 1783 als Oberhofmeisterin der Prinzessin [!] Heinrich von Preußen sich betätigte, verheiratet. Ihr Gatte war schon 1764 verstorben, und es wurde der einzige Sohn, Alexander Friedrich Georg, Nachfolger im Besitz. 1745 geboren, studierte er in Frankfurt und wurde Hofkavalier des Prinzen Heinrich. 1773 mit dem Charakter als Geheimer Rat ausgezeichnet, ward er 1776 Landrat in unserm Kreise und 1777 Kur- und Neumärkischer Ritterschaftsdirektor. König Friedrich Wilhelm II. erhob ihn in den Grafenstand und berief ihn zum dirigierenden Minister für Magdeburg. Dieser Mann hat viel für die Verschönerung und Hebung Blumbergs getan. Er starb 1789 in Berlin. Verheiratet war er mit der Gräfin Fink v. Finkenstein, [der] damaligen Hofdame der Gemahlin Friedrichs des Großen.
Der einzige Sohn Alexander Christian Carl Albrecht, geb. 1773, erbte den schönen Besitz Blumberg. Als Leutnant und Adjutant des Fürsten v. Hohenlohe zog er sich ins Privatleben zurück. Vermählt war er mit Henriette Auguste, Tochter des Kgl. Sächsischen Hauptmanns Rudolf v. Ziegler. 1805 verkaufte er seine sämtlichen Güter an den Präsidenten und Ritterschaftsdirektor v. Goldbeck, der mit Alexandrine Karoline, Freiin v. Schrötter vermählt war. Unter v. Goldbeck wurden die Hofdienste in Blumberg und Eiche aufgehoben und das Vorwerk Elisenau 1823 eingerichtet, das nach der einen der beiden Töchter des v. Goldbeck, Elise und Mathilde, benannt wurde.
v. Goldbeck verkaufte 1836 seine Güter (Blumberg für 146000 Taler) an Friedrich Ludwig, Graf v. Arnim, aus dem Hause Boitzenburg. Er war 1796 geboren, Wirklicher Geheimer Rat und Rittmeister a. D. und vermählt mit Sophie Amalie, geb. v. Heister. Der Graf erbaute nach Schinkelschen Plänen ein neues Schloß, das mit wenigen Veränderungen bis 1914 bestand, dann aber in ein Landhaus umgebaut wurde, legte den prächtigen Park neu an und kaufte 1843 zu den Gütern Blumberg, Hellersdorf und Elisenau noch Falkenberg für 100000 Taler.
Das Erbe trat nach seinem am 27. April 1866 erfolgtem Tode sein jüngerer Sohn Friedrich Adolph an, der 1836 geboren war. Als Regiments-Adjutant focht er 1866 in Böhmen. Später erkrankte er ernstlich. Trotzdem nahm er 1870 an den heißen Kämpfen um Metz teil, mußte aber Anfang des nächsten Jahres den Kriegsschauplatz verlassen, kehrte nach Blumberg zurück und starb hier am 18. Mai 1871. Die Güter fielen nach seinem Tode dem älteren Bruder Georg, Graf von Arnim-Zichow, Erbschatzmeister der Kurmark, Kammerherr, Oberstleutnant und Flügeladjutant des alten Kaisers, anheim. Graf Georg war mit Marka, Gräfin Solms-Sonnewalde vermählt. Falkenberg verkaufte Georg i. J. 1875 an den Magistrat zu Berlin. Die einzige Tochter Marie, die sich 1879 mit dem regierenden Grafen zu Stolberg-Roßla vermählt hatte, starb im blühenden Alter von 21 Jahren. Graf Georg segnete Ende der 80er Jahre vorigen Jahrhunders das Zeitliche. Der Besitz fiel an Hermann, Graf von Arnim-Muskau, der 1883 die Standesherrschaft Muskau (Oberlausitz) erworben hatte und der dem Hause Blumberg entstammte. Er starb 1919.
Sein Sohn Adolf, Graf v. Arnim-Muskau, erbte Blumberg, dessen Größe mit den Jahren auf 4800 Morgen angewachsen war. Er war vermählt mit Sophie, Gräfin und Edle Herrin zu Lippe-Biesterfeld-Weißenfels. Kurz vor seinem 1931 erfolgten Tode verkaufte Graf Adolf die Herrschaft Blumberg an die Gemeinnützige Siedlungs- und Treuhandgesellschaft, die bis heute fast die ganze zum ehemaligen Rittergute gehörige Feldmark in Siedlerstellen aufgeteilt und auch vergeben hat. Die beiden letzten Besitzer von Blumberg sind im Muskauer Mausoleum beigesetzt.

Die Blumberger Kirche ist ein Granitquaderbau aus der Mitte des 13. Jahrhunderts mit breit vorgelagertem Westturm. Mit ihren dicken Mauern und schmalen Fenstern, die erst später eine Vergrößerung erfuhren, war sie so recht geeignet, in kriegerischen Zeiten der Bevölkerung einen wehrhaften Schutz zu bieten. Das Langhaus, ein zweischiffiger Bau, den wir in unserem Kreise nur noch im nahen Börnicke und Zepernick antreffen, besteht aus Schiff und Chor. Es scheint, daß bei der Blumberger Kirche die alte Balkendecke schon in gotischer Zeit durch eine massive Wölbung ersetzt wurde und daß drei runde Backsteinsäulen als Widerlager hierfür aufgestellt wurden. Im übrigen hat die Backsteingotik auf diese Kirche äußerlich nur wenig Einfluß gewonnen. Nur das reich profilierte Südportal aus Backsteinen alter Form deutet auf das Eindringen des neuen Stils. Und als dann später die Westseite des Turmes ein breites Portal erhielt, wurde dieses mit einer Backsteinleibung versehen.
Im Ostgiebel die drei herkömmlichen Fenster und darüber im Giebeldreieck ein Rundfenster mit spätromantischem Maßwerk aus Sandstein.
Wiederholt ist das Dach des Turmes einer größeren Instandsetzung unterzogen worden, so z. B. im Jahre 1691 und 1698. Im Jahre 1814 wurde die Spitze des Turmes wegen Baufälligkeit abgetragen, die erst 1822 unter erheblichen Kosten erneuert werden konnte, und zwar nach einem Plan von Schinkel. Dasselbe Schicksal erlitt die Spitze des Turmes 1880. Nach dem Plane des Baumeisters Köhne wurde im nächstfolgenden Jahre ein neuer Aufbau ausgeführt, der heute noch dem ehemaligen Wehrturm zur Zierde gereicht.
Ursprünglich fanden die Beisetzungen verstorbener Adliger in einer Gruft dicht vor dem Altare statt. Dann wurde an der Südseite des Gotteshauses ein umfangreiches Erbbegräbnis angebaut, in das Kanzler v. Loeben als Erster beigesetzt wurde und dem dann nach und nach noch 15 Mitglieder der Besitzer von Blumberg folgten. Die letzte Beisetzung fand mit Friedrich Adolph, Graf v. Arnim-Blumberg im Mai 1871 statt.

Eine besonders prächtige Einrichtung zeigt und das Innere des Gotteshauses. Es würde in unserem Aufsatz zu weit führen, all das aufzuführen, was sich unserm Auge beim Betreten der einzig-schönen, man möchte bald sagen, der schönsten Kirche der weiteren Umgebung Blumbergs darbietet. Fast sämtlichen ehemaligen Besitzern der großen Herrschaft Blumberg sind Wanddenkmale und Gedächtnistafeln nebst vielen heute so sehr wertvollen Porträts gewidmet.

Noch zur Zeit der Reformation hatte die Kirche drei Altäre: „Der oberst gehort zur Pfar, der andere ist commenda beata virginis (an dem misse gelesen wurde), vff (auf) den dritten altar hats weder lehen noch Commende“, heißt es im Kirchenrevisionsprotokoll von 1541. Einige recht wertvolle Ausstattungsstücke, wie eine Taufe im Stil der Spätrenaissance, eine Predigeruhr und eine Abendmahlskanne von 1708 haben Aufnahme im Märkischen Museum gefunden. Ein prächtiger Kanzelaltar in Barock mußte, da er von Holzwürmern ganz und gar zerstört worden war, bei der Instandsetzung des Innern i. J. 1878 durch einen neuen Altar nebst Kanzel ersetzt werden.


Blumberg hatte um die Mitte des vorigen Jahrhunderts schon zwei Schulhäuser, von denen das jüngere 1852 erbaut worden war. Als erster Lehrer amtierte von 1842 bis 1871 Weitling, dessen Nachfolger Julius Ewest aus Zehlendorf (Niederbarnim) wurde. Die zweite Lehrerstelle verwaltete von 1877 ab Gottlieb Tuchnitz, bis dahin Lehrer in Kappe bei Zehdenick. 1897 trat Ewest in den Ruhestand. Das Lehreramt übernahm Otto Benkwitz. 1900 ward eine neue vierklassige Schule erbaut. Johannes Hoy ward 1901 Nachfolger von Benkwitz. Er blieb bis 1924. Von dieser Zeit ab ist Walter Siedau als Lehrer bis heute tätig. Lehrer Wilhelm Tieke hatte vom gleichen Zeitpunkt ab die zweite Stelle inne, und seit 1932 ist Hans Lehmann als dritter Lehrer in Blumberg tätig. In der Zwischenzeit sind in kürzeren Abständen noch mehrere Lehrer in Blumberg im Amt gewesen.

Von der schon um 1375 erwähnten Windmühle ist natürlich nichts mehr vorhanden,. Mehreremale ward das Werk auf dem ursprünglichen Ackerfleck neu aufgebaut, denn die Unbill des Wetters und verheerende Kriege sorgten dafür, daß der Bestand eines solchen Bauwerks nicht ewig währen konnte. 1718 ging die Bockwindmühle, die bisher den „geistlichen Herren in Brandenburg“, später zum Blumberger Rittergut gehört hatte, durch Verkauf von seiten der Witwe v. Hagen in Privatbesitz über. Generationen hindurch ist sie bis vor kurzem im Besitz der Müllerfamilie Juert geblieben. Das Werk dürfte die älteste Bockwindmühle in unserem Kreise sein.

Wechselvolle Schicksale hat dieser alte Ort durchgemacht. Von der ehemaligen bischöflichen Pracht, die hier entfaltet wurde, ist nichts mehr wahrzunehmen. Adlige Geschlechter kamen und gingen. Prächtige Wanddenkmale, wertvolle Oelbilder und Totenfahnen im alten ehrwürdigen Gotteshaus halten Erinnerungen an Familien wach, die eng mit der kurbrandenburgisch-preußischen Geschichte verknüpft sind und deren Wirken in der engeren Heimat sehr oft zu einem Segen für das Gemeinwohl im lieblichen Blumberg wurde. In zwei Jahren kann Blumberg sein 700jähriges Bestehen feiern.



Quelle: "Heimat und Welt / Blätter zur Pflege des Heimatgedankens", Beilage zum Niederbarnimer Kreisblatt
Fundort: Staatsbibliothek zu Berlin - PK, Zeitungsabteilung im Westhafenspeicher, Signatur Ztg 1262 MR