Falls jemand demnächst eine Feier auszurichten hat und Live-Musik bevorzugt ...

Im Schriftwechsel zwischen dem Rat des Kreises (Bernau) und dem Rat der Gemeinde findet sich auch eine am 4.2.1966 verfaßte

Aufstellung der Kapellen,
die bei der Abt. Kultur beim Rat des Kreises Bernau registriert sind

Name MDN/Std.

Werner - Zeiss - Quintett (Helmut Werner, Bernau)

31,00
Liebisch Quartett (Jürgen Liebisch, Bernau) ca. 24,50
Sherry - Trio (Horst Petermann, Bernau) 10,00
Die Dajanas (Konrad Hempel, Bernau) 10,50
HEHS - Combo (Siegmar Wiesner, Zerpenschleuse) 16,00
Tamores (Günter Graf, Schönow-Schmetzdorf) 21,50
Schlagersterne (Wilhelm Arndt, Ladeburg) 17,00
Schlager - Quartett (Rudolf Devrient, Rüdnitz) 19,00
Kapelle Biese (Wolfgang Biese, Schönow) ca. 11,50
Roepke - Quartett (Günter Roepke, Bernau) 18,50
Vivace - Quartett (Joachim Dobbert, Bernau) 19,00
Harmonie - Quartett (Günter Wons, Zepernick) 12,00
Falter (Richard Block, Klosterfelde) 27,50
RTP - Combo (Rudi Priebe, Werneuchen) 10,00
Kapelle Porst (Dietrich Porst, Schönwalde) 8,00
Combo 6212 (NVA Bernau) 30,50
Musikalisches Kleeblatt (Manfred Brandt, Zepernick) 16,00
Evergreens (Peter Opolka, Bernau) 15,00
Melodie - Quartett (Berd Ebert, Marienwerder) 15,00
Kapelle Modisch (Gerhard Modisch, Bernau) 21,50
sssss (?) (Manfred Binder, Bernau) 23,00
Combo 19 (Gerhard Stöhr, Bereitschaft Basdorf) 22,00

Im Original enthält die Liste Namen, Adressen, Registriernummern und Stundensätze aller Kapellenmitglieder (3,00 ... 6,50 MDN/Std., ein Ausreißer mit 7,50 MDN/Std.). Wir haben hier nur Name und Wohnort des Kapell-Leiters und den Stundensatz der ganzen Kapelle ausgewiesen.

In einem

Anhang zur Übersicht der im Kreis Bernau registrierten Laientanzkapellen

vom 17.3.1966 gibt es dann noch die erforderlichen Instruktionen:

Wir geben Ihnen hiermit noch einige Hinweise, die bei Vertragsabschlüssen mit Laientanzkapellen unbedingt zu beachten sind.

1. Das Honorar der Kapelle setzt sich zusammen aus:
   a) Honorar lt. Spielerlaubnis der einzelnen Kapellenmitglieder
   b) Notengeld für ein Mitglied aus der Kapelle
      (Höchstsatz 10,- MDN), Nur für folgende Kapellen zutreffend:
      Combo 62/12 Ladeburg, Falter / Klosterfelde, Roepke
   c) Zuschlag für Verstärkeranlage, wenn die Gaststätte
      außerstande, Anlage selbst zu stellen
      (10% des Honorars maximal 25,-MDN)

Der Veranstalter ist verpflichtet, die Honorare in die Lohnnachweisbücher einzutragen, sowie den SV-Anteil des Arbeitgebers und die Unfallumlage zusätzlich zu zahlen. Die unter Punkt b und c genannten Zuschläge werden nur 1x an das verantwortliche Mitglied der Kapelle gezahlt und bei diesem versteuert.

2. Die Kapellen sind berechtigt, bei Auftritt außerhalb ihres Sitzes, Transportkosten zu berechnen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Ges.Bl. I vom 30.Juni 1960 Anordnung Nr. 4 Seite 410)

3. Sonn- und Feiertagszuschläge werden an Laientanzkapellen nicht gezahlt

4. Verträge mit Laientanzkapellen können über die Musikvermittlung beim Kreiskulturhaus Bernau, Tel. 20 70 an den Sprechtagen Dienstag von 9.00 - 18.00 und Freitag von 10.00 - 17.00 Uhr oder zwischen Veranstalter und Kapellen direkt abgeschlossen werden.
In jedem Fall ist der Vertrag vor der polizeilichen Anmeldung der Musikvermittlung beim Kreiskulturhaus zur Kenntnisnahme vorzulegen.

5. Im Vertrag sind in jedem Falle die Registriernummern der in der Kapelle mitwirkenden Musiker sowie die Honorarsumme des Einzelnen anzugeben.

6. Eventuelle Beschwerden über Kapellenmitglieder sind an die Abteilung Kultur zu richten, unter Angabe der Nr. der Spielerlaubnis.