Was hatte das "Niederbarnimer Kreisblatt" über die Feuerwehr in Mehrow und in unseren Nachbarorten zu berichten ? Wir haben die bereits ausgewerteten Jahrgänge 1900 bis 1924 und 1925 bis 1938 danach durchsucht und folgendes gefunden:


Niederbarnimer Kreisblatt, Bernau, Mittwoch, den 6. Februar 1901, Kreis-Nachrichten

Blumberg. Vor Kurzem tagte hier behufs Begründung einer freiwilligen Feuerwehr eine größere Versammlung, welcher als Vertreter des Landrathes Herr Assessor von Berg beiwohnte. Ferner waren Abordnungen der Wehren von Alt=Landsberg, Erkner, Friedrichshagen und Lichtenberg erschienen. Den Vorsitz führte der Unterverbands=Vorsitzende Oberführer Spindller=Erkner. Nach längeren Debatten, an denen sich u. A. die Vertreter der Behörden und die von außerhalb erschienenen Kameraden betheiligten, wurde die Gründung einer freiwilligen Ferwehr hierselbst beschlossen. Zum Beitritt meldeten sich sofort 16 Herren als active und 40 als passive Mitglieder.


Niederbarnimer Kreisblatt, Bernau, Sonntag, den 11. Mai 1902 (No. 55, Beilage), Kreis-Nachrichten

Blumberg. Am Sonntag, den 11. d. Mts. findet hierselbst die Vorstellung der durch den Instrukteur Fielitz - Alt-Landsberg ausgebildeten hiesigen freiwilligen Feuerwehr statt. Die benachbarten Wehren sind hierzu herzlich eingeladen worden.


Niederbarnimer Kreisblatt, Bernau, Sonntag, den 8. November 1903 (No. 131, Beilage)

Mahlsdorf. Die hier gebildete freiwillige Feuerwehr soll am morgigen Sonntag vorgestellt werden.


Niederbarnimer Kreisblatt, 19. Mai 1926, Amtsbezirk Ahrensfelde

Mehrow. Zur Gründung einer Feuerwehr war die feuerlöschpflichtige Einwohnerschaft unseres Ortes am letzten Sonntag nachm. 3 Uhr in den Gasthof Meißner eingeladen. Kreisbrandinspektor Graß war mit noch zwei Feuerwehrkameraden aus Karlshorst persönlich zu der Versammlung erschienen, um als erster Fachmann des Kreises uns in dieser Angelegenheit mit gutem Rat zur Seite zu stehen.
Nach der Eröffnung der Versammlung durch Gemeindevorsteher Meißner hielt Inspektor Graß einen eingehenden, interessanten Vortrag über "Brandgefahr und Feuerlöschwesen". Der Vortragende zeigte zunächst die verschiedenartigen Ursache für Zimmer- und Gebäudebrände und sprach dann von der Bekämpfung des Feuers und vom Feuerlöschwesen. Der Vortrag wurde mit großem Interesse angehört.
Da sich die Vertreter von der Gemeinde und vom Rittergut auf eine Freiwillige Feuerwehr nicht einigen konnten, wurde die Gründung einer organisierten Pflichtfeuerwehr, bestehend aus einem Führer, einem Stellvertreter und 6 Mann, ins Auge gefaßt. In dieser Richtung konnten die nötigen Beschlüsse zwischen Gut und Gemeinde, die einen gemeinschaftlichen Feuerlöschbezirk bilden, bald gefaßt werden. Die Kosten für eine erstmalige Ausrüstung der kleinen Wehr wurde auf etwa 700 Mark veranschlagt, die vom Gut und der Gemeinde anteilig getragen werden müssen.
Von dem Feuerwehrmann Kegler - Karlshorst, Vertreter für die Firma Ewald - Küstrin, wurden sogleich zwei angehende Feuerwehrmänner aus der Versammlung probeweise in die neue Uniform eingepuppt und den Anwesenden vorgestellt. Als Instrukteur für die zu bildende Wehr wurde uns Herr Langmann - Führer der Freiwilligen Feuerwehr Ahrensfelde - der persönlich anwesend war, warm empfohlen.
Nun wollen wir hoffen, daß die Anregungen des Kreisausschusses und die Bemühungen des Kreisbrandinspektors in dieser wichtigen Angelegenheit nicht im Stadium der Erwägungen stecken bleiben, sondern daß bei unserm feuergefährlichen Betriebe im Orte bald etwas unerläßlich Notwendiges geschaffen wird.


Niederbarnimer Kreisblatt, 26. Juli 1929, Amtsbezirk Ahrensfelde (gekürzt)

Ahrensfelde. Ein Waldbrand brach am 23. Juli gegen 10 Uhr [?] auf dem Gelände des Zentralfriedhofes von Ahrensfelde aus, der aber bald gelöscht werden konnte. Es brannten in der Nähe der Waldkapelle eine Grasnarbe von 200 Quadratmetern in dem dort stehenden lichten Hochwalde sowie Ginstersträucher Die Feuerwehr von Ahrensfelde war schnell zur Stelle und ging dem Feuer mit Spaten und Wasser erfolgreich zu Leibe. ...


Niederbarnimer Kreisblatt, 23. Januar 1930, Amtsbezirk Blumberg (gekürzt)

Blumberg. Die freiwillige Feuerwehr hielt ihre Hauptversammlung im Vereinslokal Otte ab. Die einzelnen Punkte wurden schnell erledigt. Eine Erhöhung des Beitrages wurde abgelehnt ...

Niederbarnimer Kreisblatt, 6. Februar 1930, Amtsbezirk Blumberg

Blumberg. Feuer brach heute nacht kurz nach 12 Uhr in einer mit Gerstenstroh gefüllten Scheune des Rittergutes Blumberg aus. Die Scheune wurde durch den Brand vollständig eingeäschert. Erschienen waren die Feuerwehren von Blumberg, Ahrensfelde, Eiche und Krummensee. Das schnelle Eingreifen der auswärtigen Wehren, besonders der aus Ahrensfelde und Eiche, muß lobend anerkannt werden. Die Entstehungsursache des Feuers ist unbekannt. Man vermutet Brandstiftung. Der geldliche Schaden ist durch Versicherung gedeckt, der volkswirtschaftliche Schaden, der in der Vernichtung der gefüllten Scheune liegt, läßt sich natürlich nicht decken.


Niederbarnimer Kreisblatt, 28. Oktober 1930, Amtsbezirk Ahrensfelde

Ahrensfelde. Der neue Feuerlöschbrunnen wurde am 21. Oktober durch Amtmann Siebert von der Feuersozietät abgenommen. Der 48 Meter tiefe Brunnen kostet 2000 Mark. Er gab 900 Liter in der Minute. Anwesend war der Kreisbrandinspektor Gratz, Inspektor Wilhelm, Gemeindevorsteher Haase, der 1. Brandmeister Krüger, der Amtsvorsteher Wegener sowie Mitglieder der Feuerwehr und der Gemeindevertretung. Brandmeister Krüger erhielt einen Führerhelm von der Feuersozietät als Geschenk überwiesen.


Niederbarnimer Kreisblatt, 9. November 1930, Amtsbezirk Blumberg

Blumberg.
Die Freiwillige Feuerwehr beging kürzlich die Feier ihres 29jährigen Bestehens. Aus Anlaß dieses Tages war die Tagung des 4. Bezirks von Kreis Niederbarnim nach Blumberg einberufen. Die Wehren von Bernau, Ahrensfelde, Lindenberg, Zepernick und Schönow waren vertreten.
Durch die schwere Erkrankung des Bezirksvorsitzenden Behrendt wurde die Wahl eines Stellvertreters nötig. Gewählt wurde Schäfer.
Nach der Verteilung der Kreisbrandberichte wurde der Brandmeistertag, in Verbindung mit dem 20. Stiftungsfest der Ahrensfelder Wehr, für Januar 1931 nach Ahrensfelde gelegt.
Der Brandursachenfeststellung soll erhöhte Aufnerksamkeit zugewandt werden. Das Feuermeldesystem soll noch besser ausgebaut werden. Die von der Wehr Schönow entworfenen 10 Gebote für das Meldewesen sind als gut erkannt worden. Eine interessante Aussprache beschäftigte sich mit den sogenannten Zubringersystem. Durch dieses System soll eine erhöhte Strahlwirkung erreicht werden. Die Versuche sind noch nicht abgeschlossen.
Die Amtsbezeichnung Brandinspektor fällt in Zukunft fort. Es gibt nur Branddirektoren, Oberbrandmeister, 1. [?] Brandmeister, stellv. Brandmeister. Bei dieser Gelegenheit werden Vetter*Blumberg und Schildke*Schönow zu Oberbrandmeistern vorgeschlagen. Die Amtsvorsteher Noack und Stroemann gaben sofort die Bestätigung.
Als nächster Tagungsort wurde Lanke bestimmt. Mit dem Dank an alle schloß der Bezirksvorsitzende die Tagung.
Der Abend sah alle Festteilnehmer bei fröhlichem Tanze im Lokal Otte vereint. Oberbrandmeister Vetter überreichte die Ehrenauszeichnungen. Es wurden ausgezeichnet: Oskar Ladenthin für 25jährige Mitgliedschaft, Otto Knabe für 20jährige Mitgliedschaft und Richard Ebel, Georg Zybell, Hermann Stahn und Fritz Ulfert für 10jährige Mitgliedschaft, der stellvertretende Brandmeister Grothe wurde zum 1. Brandmeister ernannt. Kreisbrandinspektor Gratz wandte sich nun noch in einer markigen Rede an die Festteilnehmer. Er bat, jede Parteipolitik von den Wehren fernzuhalten. Die Wehren stehen im Dienste wahrer Nächstenliebe, sie sind Schutz für Alle und Jeden. Der dritte Vers des Deutschlandliedes schloß die eindrucksvolle Feier.


Niederbarnimer Kreisblatt, 13. November 1930, Amtsbezirk Blumberg

Blumberg.
Die Feuersozietät der Provinz Brandenburg hat der Freiwilligen Feuerwehr Blumberg 20 Meter B-Schläuche und dem 1. Brandmeister und Oberführer Vetter einen Brandmeisterhelm als Geschenk überreicht.


Niederbarnimer Kreisblatt, 20. Januar 1931, Amtsbezirk Blumberg

Blumberg.
Die Feuersozietät der Provinz Brandenburg hat unserer Gemeinde für den Brandmeister Grothe einen Führerhelm geschenkt.


Niederbarnimer Kreisblatt, 9. Mai 1931, Amtsbezirk Ahrensfelde

Ahrensfelde. Seinen 80. Geburtstag beging am letzten Sonnabend der ehemalige Gastwirt Wilhelm Hase sen. in großer Frische. Das seit dem Jahre 1858 im Besitz der Familie befindliche Lokal wurde von dem Jubilar im Jahre 1867 übernommen und bis zum Jahre 1922, als es sein Sohn Wilhelm übernahm, in vorbildlicher Weise geführt.
Die 55jährige Tätigkeit als Gastwirt hat die Kraft dieses echten deutschen Mannes nicht gebrochen. Heute noch arbeitet er Tag für Tag mit seiner ebenfalls noch sehr rüstigen Gattin auf seiner Parzelle. Wegen der großen Beliebtheit, der sich Herr Hase in der ganzen Umgegend erfreut, hatte sich eine große Anzahl von Gratulanten eingefunden. Durch den Reiterverein Ahrensfelde, dessen 25jähriges Bestehen er als 75jähriger hoch zu Roß mitfeierte, den Gastwirteverein Ahrensfelde und Umgegend, sowie die Freiwillige Feuerwehr Ahrensfelde wurde der Jubilar durch Ueberreichung von Andenken geehrt. Die am Abend stattfindende Feier, bei der in gewohnter Weise die Becher geschwungen und geleert wurden, nahm einen frohen und ungetrübten Verlauf.


Niederbarnimer Kreisblatt, 3. Juli 1931, Amtsbezirk Blumberg

Blumberg. Die Landfeuersozietät der Provinz Brandenburg hat der Freiwilligen Feuerwehr Blumberg 20 Meter B-Schlauch als Geschenk überwiesen.


Niederbarnimer Kreisblatt, 21. September 1932, Amtsbezirk Ahrensfelde

Ahrensfelde. Die Kleinmotorspritze, die vor einiger Zeit von der Gemeinde angekauft war, wurde vergangenen Sonntag der Freiwilligen Feuerwehr übergeben. In der Festansprache, die Gemeindevorsteher Haase vor großem Publikum hielt, dankte er besonders Kreisbrandinspektor Graß, Amtmann Moch und der Feuersozietät für die großen Bemühungen und Beihilfen für die heimische Wehr.
Zur Probe, die zu aller Zufriedenheit ausfiel, markierte man einen Brandangriff und entnahm das Wasser mittels der neuen Spritze aus dem Feuerlöschteich. Hierbei zeigte die Pumpe sowohl wie die hierzu ausgebildete Mannschaft, daß sie im Falle eines Brandes gut ihren Mann stehen können. Nachmittags gab es einen Umzug, an dem sich auch die Nachbarwehren von Lindenberg, Falkenberg, Marzahn und Blumberg beteiligten.
Abends war Feuerwehrball - und wer kennt nicht die dort immer herrschende Gemütlichkeit! - Zu erwähnen ist vielleicht doch noch, daß zu Anschaffung dieser Spritze, die fast 3000 Mark kostet, die Sozietät mit fast der Hälfte der Summe eingesprungen ist. Bravo!


Niederbarnimer Kreisblatt, 8. April 1933

Das Feuerlöschwesen in Niederbarnim
76 Freiwillige Feuerwehren mit 1987 Mitgliedern
Rückblick auf 1932

...
Neue Feuerwehrgeräte und Fahrzeuge wurden geprüft und abgenommen:
... b) je eine Kleinmotorspritze in Ahrensfelde, Oranienburg und Werlsee ...


Niederbarnimer Kreisblatt, 16. Januar 1934

Das Feuerlöschwesen auf dem Lande
Einheitliche Regelung

Für ganz Preußen ist das Feuerlöschwesen durch das Gesetz vom 15. Dezember 1933, dessen Bestimmungen mit Beginn des Jahres bereits in Kraft getreten sind, einheitlich geregelt worden. Es ist damit die Grundlage geschaffen, die nunmehr überall auf dem Lande einer zweckentsprechenden Organisation der Brandbekämpfung die Wege ebnet. Künftig muß in jedem Ortspolizeibezirk, wie in einem Artikel von Bürgermeister Bickel - Ihringshausen näher ausgeführt wird, eine leistungsfähige und den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausgerüstete Feuerwehr vorhanden sein. Besteht ein Ortspolizeibezirk aus mehreren Gemeinden, so ist in jeder Gemeinde für genügenden Feuerschutz zu sorgen. Verantwortlich für einen sachgemäßen Feuerschutz ist der Ortspolizeiverwalter. Auch die Abwehr sonstiger Gefahren kann der Feuerwehr durch die Polizeiaufsichtsbehörde übertragen werden, z. B. Hilfe bei Wassernot, Beseitigung von Schneewehen.

Drei Arten von Feuerwehr unterscheidet das Gesetz; die Berufsfeuerwehr, die Freiwillige Feuerwehr, die Pflichtfeuerwehr. Alle drei bedürfen der Anerkennung der Polizeiaufsichtsbehörde. Berufsfeuerwehren müssen in Gemeinden über 100000 Einwohnern und können in Gemeinden mit geringerer Einwohnerzahl eingerichtet werden. Für Landgemeinden wird die Berufsfeuerwehr kaum in Frage kommen. Dagegen sollte die Bildung freiwilliger Feuerwehren überall da angestrebt werden, wo sich die Möglichkeit dazu bietet. Als Organisationsform ist der Verein vorgeschrieben. Die aktiven Mitglieder müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet und dürfen das sechzigste Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Der Minister des Innern trifft Bestimmungen über Ausbildung, Uniformierung und Führerbezeichnung. Die Vereinssatzung bedarf der Genehmigung der Polizeiaufsichtsbehörde. Wo genügend Auswahlmöglichkeiten vorhanden sind, darf die Satzung das vorgeschriebene Mindestalter für den Eintritt heraufsetzen, das für das Ausscheiden vorgeschriebene Höchstalter mindern. Praktischerweise wird das jedoch unterbleiben. Die jüngeren Jahrgänge sind für die Ausbildung die beweglichsten und aufnahmefähigsten, das gereifte Alter ist vorzugsweise als Ordnungsmannschaft geeignet. Die Gliederung erfolgt in der Steigermannschaft für Rettung von Personen und Sachen, Ablöschen des Feuers durch die Strahlrohrführer, etwa erforderlich werdendes Niederlegen von Gebäuden und Gebäudeteilen; die Löschmannschaft für Legen der Schlauchleitungen, Zuführung des benötigten Wassers, Bedienung der Spritze, Wegschaffung und Bewachung geretteter Gegenstände. Wo die freiwillige Feuerwehr fehlt oder für die Brandbekämpfung unzureichend ist, liegt der Pflichtfeuerwehr diese Verpflichtung ob. Durch Polizeiverordnung werden Rechte und Pflichten, Uniformierung, Ausbildung, Führerbezeichnung geregelt.

Die Beschaffung und Unterhaltung der erforderlichen Löschgerätschaften, Ausrüstungsstücke, Alarmeinrichtungen, Wasserstationen und Gerätehäuser ist Aufgabe der Gemeinden. Das war seither schon so. Für die Beschaffung der notwendigen Einrichtungen und Ausrüstungen Sorge zu tragen, ist in erster Linie Sache des Ortspolizeiverwalters. Wo er, was meist der Fall sein wird, zugleich der Leiter einer Gemeinde ist, wird er die für die Mittelbewilligung zuständigen Stellen entsprechend aufklären und von der Dringlichkeit seiner Wünsche und Forderungen überzeugen müssen. Dringt er damit nicht durch, so entscheidet nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen auf seinen Antrag der Landrat über die Notwendigkeit der Aufwendungen. In der Vergangenheit ist den Ortspolizeiverwaltern, mehr noch den Bürgermeistern und Gemeindevorstehern, von den Feuerwehrführern oft der Vorwurf gemacht worden, die Feuerwehrbelange vernachlässigt, sie nicht in ausreichender Weise vertreten zu haben. Der Vorwurf ist zum Teil berechtigt. Die Abneigung gegen gemeindliche Einrichtungen jeder Art, die an alte militärische Straffheit erinnerten, hatte zum Teil auch auf die Gemeindekörperschaften übergegriffen. Dazu kam die größer und größer werdende Armut der Landgemeinden. Es konnte nur das Allerdringlichste geleistet, manches Gute und Wünschenswerte mußte zurückgestellt werden. Mit Eintritt der erhofften gemeindlichen finanziellen Entlastung werden auch die Leiter der Gemeinden sich williger finden, der Feuerwehr zu geben, was der Feuerwehr ist. Doch auch in Zukunft wird die größte Sparsamkeit überall, auch in der Feuerwehr, angebracht sein; es wird erforderlich sein, Geräte und Ausrüstung pfleglich zu behandeln. Manche unnütze Ausgabe wird dadurch vermieden. Es darf gehofft werden, daß in Zukunft bei der vorgesehenen Schulung der Erziehung zu schonendster Behandlung von Gerät und Ausrüstung entsprechender Wert beigemessen wird.


Niederbarnimer Kreisblatt, 18. Januar 1934 (gekürzt)

Einheitssatzungen für freiwillige Feuerwehren
Arierparagraph auch hier

Auf Grund des Gesetzes über das Feuerlöschwesen sind bekanntlich in allen Ortspolizeibezirken Preußens freiwillige Feuerwehren zu errichten. Wie die "Wandelhalle" meldet, hat der Minister des Innern jetzt eine Einheitssatzung für alle freiwilligen Feuerwehren im Bereich des Freistaats Preußen aufgestellt und die Polizeiaufsichtsbehörden ersucht, die Genehmigung für die Satzung einer freiwilligen Feuerwehr nur zu erteilen, wenn diese der einheitlichen Mustersatzung entspricht. Das gilt sowohl für die neuzubildenden freiwilligen Feuerwehren wie für die bereits bestehenden. Für Berlin ergeht eine Sonderregelung.

Die Einheitssatzung sieht aktive Mitglieder, Mitglieder der Altersabteilungen und Ehrenmitglieder für die freiwilligen Feuerwehren vor. Als aktive Mitglieder werden nur gesunde, kräftige und gewandte Männer aufgenommen, die den Anforderungen des Dienstes in der Wehr zu genügen imstande sind, einen guten Ruf haben und arischer Abstammung sind. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet und sollen das 40. Lebensjahr möglichst noch nicht überschritten haben. Bei neuzubildenden Wehren ist jedoch erstmalig auch die Aufnahme älterer Mitglieder gestattet. Die freiwilligen Feuerwehrmänner müssen Bürger einer Gemeinde sein. Jedes neuaufgenommene aktive Mitglied wird zunächst durch den Wehrführer als Feuerwehrmannanwärter für mindestens sechs Monate verpflichtet. Nach erfolgreicher Ausbildung, vorwurfsfreier Dienstzeit und abgelegter Prüfung vor versammelter Mannschaft beschließt der Führerrat über die endgültige Aufnahme. Bei der endgültigen Aufnahme hat das neue Mitglied folgende Erklärung abzugeben:

"Ich gelobe, im Sinne des nationalsozialistischen Staates meinen Führern Gehorsam und meinen Kameraden ein treuer Kamerad zu sein, meine freiwillig übernommenen Pflichten pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen, und mich als freiwilliger Feuerwehrmann unter Einsatz meiner ganzen Kraft bereit zu halten: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr."

Die Dienstzeit für die aktiven Mitglieder endet für Führer und Mannschaften mit Vollendung des 60. Lebensjahres. ... Mitglieder der Altersabteilung sind diejenigen aktiven Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder infolge körperlicher Gebrechen den Dienst in der Wehr nicht mehr ausüben können. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Führerrats von dem Wehrführer ernannt. Es kommen hierfür in Frage besonders verdiente Feuerwehrkameraden der Altersabteilung und andere deutsche Männer, die sich ganz besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen erworben haben.
...

Niederbarnimer Kreisblatt, 27. April 1934 (gekürzt)

Aus der Brand- und Unfallchronik unseres Kreises
Aufschlußreicher Jahresbericht der Niederbarnimer Feuerwehr

(Die Katze auf dem Kirchendach und der verbrannte Kanarienvogel - 13 Großfeuer, 7 tödliche Unfälle und 11 verletzte Kameraden
Ehrenzeichen, Diplome und Litzen)
Uebung macht den Meister!

Die Brandübersicht in dem Jahresbericht des Kreisverbandes Niederbarnim der freiwilligen Feuerwehren, der sich über das Kalenderjahr 1933 und das erste Quartal 1934 erstreckt, weist gegenüber dem Vorjahre eine Abnahme von mehr als 70 Bränden auf. Zu bekämpfen waren in der Berichtszeit 131 Brände, und zwar Brände an und in Wohngebäuden, Fabriken, sowie in sonstigen gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben. 34 Kleinfeuer, 34 Mittelfeuer, 12 Großfeuer, 2 Schornstein- bzw. Rußbrände, 2 Preßkohlenbrände in Lagerräumen. Außerdem erfolgte eine Alarmierung bei der
Explosion eines überhitzten Kachelofens;
Wald-, Wiesen- und ähnliche Brände: 18 Waldbrände, 3 Wiesenbrände, 12 Heide- und Brachlandbrände, 2 Eisenbahnböschungsbrände, 1 Müllplatzbrand und 1 Dunggrubenbrand. Mietenbrände: 1 Getreide- bzw. Strohmietenbrand und 2 Reisigmietenbrände. Brennende Fahrzeuge: 3 Kraftwagenbrände, 1 Personen-Motorboot und ein Kajütenbrand in einem Lastkahn. Außerdem wurden auch die Feuerwehren des Kreises zur Löschhilfe bei Großfeuern außerhalb der Kreisgrenzen angefordert.

Bei Verkehrsunfällen und sonstigen Gefahren haben die Feuerwehren des Kreises in 34 Fällen, gegenüber 11 Fällen im Jahre 1932, Hilfe geleistet und zwar: 7mal bei Kraftwagenunfällen, 3mal beim Bergen Ertrunkener, 1mal Rettung eines Ertrinkenden, 1mal bei einer Leuchtgasvergiftung, 1mal bei Blitzschlag in einen Baum (2 Personen getötet), 1mal beim Retten eines in eine Kalkgrube gefallenen Pferdes, 1mal beim Retten einer Katze vom Kirchendach, 1mal bei einem Kranken- und einem Leichentransport, 2mal beim Beseitigen von Hornissennestern, 1mal beim Sinken eines Lastkahnes, 6mal beim Beseitigen von Verkehrshindernissen infolge von Sturmschäden, 6mal beim Auspumpen der Keller bzw. Gruben infolge Wolkenbruches und 2mal bei Rohrbrüchen der Hauswasserleitungen und 1mal bei eine Ammoniakvergasung in einem Kühlraum.

... Hierbei haben 11 Feuerwehrleute und 5 Zivilpersonen leichtere Körperschäden bzw. Brandverletzungen, sowie bei den Straßenverkehrs- und sonstigen Unfällen 5 Personen schwere und 7 Personen den Tod erlitten. Aus einem mehrgeschossigen Wohnhause wurde ein Kind und in einem anderen Falle
vor dem Tode des Ertrinkens
ein Erwachsener gerettet. Bei den vorbenannten Bränden sind erstickt bzw. verbrannt: 14 Schweine, 2 Ziegen, 8 Hunde, 5 Kaninchen, 57 Hühner, 3 Enten, 40 Tauben und 1 Kanarienvogel. ...
...
Neue Feuerwehrgeräte und Fahrzeuge
wurden geprüft und abgenommen je ein Mannschafts- und Gerätekraftwagen in Ahrensfelde, Friedrichsthal, Glienicke, Hohen Neuendorf, Kalkberge-Rüdersdorf, Kalkberge-Tasdorf, Kleinschönebeck-Fichtenau, Schönerlinde, Werlsee und Petershagen, sowie je eine Kleinmotorspritze in Groß-Schönebeck, Jagdhaus Döllnsee, Petershagen und Wensickendorf. Außerdem haben viele Gemeinden Druckschläuche, Kübelspritzen und Ausrüstungsstücke anderer Art beschafft.
Die Löschwasserversorgung wurde verbessert durch den Bau von Feuerlöschbrunnen in den Gemeinden Dahlwitz-Hoppegagten, Neuholland, Oranienburg-Wilhelminenhof, Schönow, Schwanebeck, Friedrichsthal und Zinndorf, durch den Bau eines Feuerlöschteiches in Wensickendorf, durch die Räumung und Tieferlegung des Dorfteiches in 7 Gemeinden und durch den Bau eines Saugeschachtes in Krummensee.

Ein neues Feuerwehrgerätehaus
mit Übungsturm und Schlauchtrocknungsanlage hat die Gemeinde Seeberg und einen Feuerwehrübungsturm mit Schlauchtrocknungsanlage hat die Gemeinde Eggersdorf errichtet.
Neue freiwillige Feuerwehren haben die Gemeinden Kienbaum, Schwanebeck, Bernöwe, Birkholz, Börnicke, Eiche, Hönow, Krummensee, Lobetal, Löhme, Mehrow, Münchehofe, Prenden, Seefeld und Spreeau gegründet.


Niederbarnimer Kreisblatt, 9. Juli 1934 (gekürzt)

Niederbarnimer Feuerwehren in Bergfelde
Erste Versammlung des Kreisfeuerwehrverbandes nach Durchführung des Feuerlöschgesetzes
...
Nach einigen Bekanntgaben wurden die Kameraden Paul Haase, Ahrensfelde, Erich Ahrendhold, Kalkberge, Fritz Goethe, Herzfelde und Paul Netzeband, Oranienburg mit dem staatlichen Erinnerungszeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen ausgezeichnet, ...


Niederbarnimer Kreisblatt, 28. September 1934, Altlandsberg und Umgebung

Blumberg. Feuerwehrtag. Nachdem die neuen Feuerwehren in Seefeld und Löhme unter der Leitung unsres Oberbrandmeisters Vetter ihre Ausbildung erhalten haben, erfolgte am Sonntag die Prüfung durch den Kreisfeuerwehrführer Graß. Da nur Blumberg einen Steigeturm besitzt, fand der erste Teil der Prüfung in Blumberg statt. Viele Wehren der Umgegend hatten Vertreter entsandt, u. a. Ahrensfelde, Eiche, Mehrow, Neuenhagen, Lanke, Friedrichstal und Bernöwe. Die Leitervorführungen wurden von den Führern der neuen Wehren, Helmer - Seefeld und Bredereke - Löhme geleitet. Während dieser Vorführungen erschien auch Landrat Dr. Weiß, um der weiteren Prüfung beizuwohnen. Um 2,10 Uhr fuhren die Wehren nach Seefeld und Löhme, wo Fußdienst und praktische Uebungen vorgeführt wurden.


Niederbarnimer Kreisblatt, 11. September 1934, Altlandsberg und Umgebung (gekürzt)

Hönow. Die Übergabe der Freiwilligen Feuerwehr findet am Sonntag, mittags 1 Uhr, in Hönow statt. Nachdem im Januar 1934 die Gründung der Feuerwehr stattgefunden hatte, ist die Ausbildung durch den Oberbrandmeister der Feuerwehr Neuenhagen erfolgt. ...

Niederbarnimer Kreisblatt, 6. November 1934, Altlandsberg und Umgebung

Blumberg, Feuerwehrtag. Auf dem Berliner Platz versammelten sich am Sonntag die Wehren von Blumberg und der umliegenden Ortschaften. Der Landrat Dr. Weiß, Kreisfeuerwehrführer Graß und Sozietätsamtmann Moch erschienen um 1,30 Uhr, um den 2. Löschzug abzunehmen und die Blumberger Wehr neu zu verpflichten. Oberbrandmeister Vetter führte Fußdienst, Parademarsch und Geräteübungen vor. Am Steigeturm zeigte darauf der 2. Löschzug (Elisenau), was er gelernt hat. Dann ging es, voran unser Spielmannszug und eine Kapelle, durch die Gartenstraße zum Feuerlöschbrunnen in der Schloßstraße. Hier wurde ein Brandangriff gezeigt. Kreiswehrführer Graß sprach der Wehr seine Anerkennung über das gezeigte Können aus, ermahnte sie zur Weiterarbeit und verpflichtete sie auf den Führer. Der Landrat begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter und sprach seine Zufriedenheit über das Geleistete aus und schloß mit einem Sieg-Heil auf den Führer. Danach marschierten die Wehren zum Lokal Otte, wo am Abend das Stiftungsfest der Blumberger Feuerwehr gehalten wurde.


Niederbarnimer Kreisblatt, 14. November 1934, Altlandsberg und Umgebung

Ahrensfelde. Die Freiwillige Feuerwehr feierte am Sonnabend im Lokal Dubick ihr Wintervergnügen. Der Feuerwehrmann Richard Wegener I wurde für 15-jährige Dienstzeit ausgezeichnet. Ein Anerkennungsschreiben des Landrates für die tatkräftige Bekämpfung der beiden Scheunenbrände in der Nacht zum 29.10. wurde vom Oberbrandmeister verlesen. Ehrenbrandmeister Schäfer wies auf das gute Einvernehmen zwischen Feuerwehr und Einwohnerschaft hin. Deutscher Tanz hielt alle Teilnehmer bis zum Eintritt der Polizeistunde zusammen.


Niederbarnimer Kreisblatt, 21. Januar 1935, Amtsbezirk Blumberg

Blumberg. Wasserrohrbruch im unbewohntem Haus: Am Freitag wurde die Feuerwehr zur Elisenauer Siedlung gerufen. Ein Haus in der Börnicker Straße ist zurzeit unbewohnt. Infolge der Kälte platze ein Wasserrohr. Der Schaden wurde erst entdeckt, als der Nachbar das Wasser aus dem Hause laufen sah. die Feuerwehr mußte den Keller leerpumpen.


Niederbarnimer Kreisblatt, 29. Januar 1935, Amtsbezirk Ahrensfelde

Mehrow. Unsere Freiwillige Feuerwehr feierte ihr erstes Stiftungsfest. Die Kameraden der Wehr mit ihren Angehörigen, Abordnungen der Nachbarwehren und Einwohnern unserer Gemeinde waren zahlreich vertreten. Außerdem waren der Ehrenbrandmeister Schäfer und Vertreter der Ortsbehörden erschienen. Nach einem von Frau Pose vorgetragenen Prolog begrüßte Brandmeister Müller die Kameraden und Gäste. Danach schilderte Kam. Schäfer die Gründung und Entwicklung der Wehr bis zum heutigen Tage. Dann folgten Theaterstücke und etliche Kouplets. Auch wurde eine sehr gut gestiftete Tombola verlost. Ein gemütlicher Tanz hielt die Festteilnehmer in froher Geselligkeit noch einige Stunden beisammen.


Niederbarnimer Kreisblatt, 2. Februar 1935 (gekürzt)

Arbeitsreiche Feuerwehr-Dienstversammlung
Die neue Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren.

Der Landrat des Kreises Niederbarnim hatte für die Ortspolizeibehörden und Feuerwehren des Kreises eine Feuerwehr-Dienstversammlung auf Dienstag den 29. Januar im Sitzungssaal des Landratsamtes anberaumt. ... Von besonderer Bedeutung war die Teilnahme des Provinzialfeuerwehrführers, des Landesbranddirektors Gaedicke, und seines Adjutanten, des Branddirektors Lehmann. Aus dem Landratsamte waren erschienen Landrat Dr. M. Weiß, sein Stellvertreter, Regierungsrat Jacobi, der Feuerwehrdezernent, Regierungsassessor Dr. Zenke, Kreisbrandinspektor Graß, der Vertreter der Kreisdirektion der Feuersozietät, Rentsch, und der Gendarmerieinspektor Hinzmann.

... Bei der Besprechung der neuen Dienstvorschrift, die jetzt überall eingeführt ist, wurden die Fragen der Sicherheitswachen bei Kostümfesten, das Auftreten der Feuerwehrkapellen und die Grußpflicht berührt. Wichtig sind, so wurde des weiteren hervorgehoben, die Sicherungsmaßnahmen für den Straßenverkehr bei Bränden und Alarmübungen, die grundsätzlich Sache der Polizei sind, bei denen aber die Feuerwehr mitwirkt. Zu dem Punkte der Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Gendarmerie nahm auch der Gendarmerieinspektor das Wort, der Teilnahme der Feuerwehr an polizeilichen Dienstversammlungen wünschte. Von Bedeutung war noch der Hinweis auf die Sicherstellung der Löschwasserversorgung, d.h. auf den Schutz der Hydranten, Feuerlöschbrunnen und Brunnenständer der Zisternen gegen Frostgefahr, sowie auf die Pflege der Feuerwehrgeräte im Winterhalbjahr. Die Schaffung ausreichender, von der Ortswasserleitung unabhängiger Löschwasserstellen gehört zu den vordringlichen Aufgaben der Feuerwehren.

... Zu den Richtlinien für die Aufstellung des Haushaltsplanes der örtlichen Feuerwehrabteilungen innerhalb des Gemeindehaushaltsplanes verbreitet sich Regierungsrat Jacobi über die Aufbringung der Mittel zur Finanzierung des Feuerlöschwesens, und schlug vor, in den einzelnen größeren Gemeinden Fördervereinigungen zu bilden, die dann einen Teil der Gelder aufzubringen hätten. Im übrigen hat in den Haushaltsplänen Sparsamkeit zu herrschen, wenngleich die erforderlichen Geräte zu beschaffen sind. Verfügungen des Regierungspräsidenten über die Normung im Feuerwehrwesen, die auch im Kreise Niederbarnim weitergeführt wird, sowie über die Prüfung der örtlichen Wehren durch den Provinzial- oder Kreisfeuerwehrführer wurden bekanntgegeben. Der Provinzialfeuerwehrführer erklärte dazu, daß er überall dort wo es nottue, selbst nach dem Rechten sehen werde. Feuerwehrführer kann nur der werden, der die vorgeschriebene Prüfung in Bahrensdorf bestanden hat. Auch die Feuerwehrgasschutzlehrgänge bei der Auer-Gesellschaft in Oranienburg werden fortgesetzt.

Das Verhältnis der Feuerwehr zur SA und SS ist noch nicht völlig geklärt; die Klärung wird im Zuge es Neuaufbaues der SA. erfolgen. ...

Provinzialfeuerwehrführer Gaedicke faßte zum Schluß das Ergebnis der einzelnen Punkte der Tagesordnung zusammen und erläuterte es an Hand seiner Kenntnisse und Erfahrungen. Er betonte die neue Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen, wies auf die Zusammenarbeit der Feuerwehr mit dem Arbeitsdienst hin und verlangte, daß die Wehren überall die ihnen zukommende Stellung behaupten sollten. Innerhalb er Wehren gelte es, den Geist der Kameradschaft zu pflegen. Ein Wort des Dankes an alle Erschienenen und Mitarbeiter fand dann Regierungsrat Jacobi, der auch noch einmal auf die günstigen Ergebnisse der Besichtigungen und Uebungen im Kreise Niederbarnim hinwies. ...


Niederbarnimer Kreisblatt, 5. Februar 1935 (gekürzt)

Ausbau des Sanitätswesens im Niederbarnim
Organisation ähnlich der Feuerwehr / Jeder Amtsbezirk soll eine Kolonne haben / Wünsche und Klagen
...

Niederbarnimer Kreisblatt, 5. Februar 1935, Amtsbezirk Ahrensfelde

Eiche. Nach einjährigem Bestehen beging die Freiwillige Feuerwehr ihr Stiftungsfest, bei dem der zahlreiche Besuch zeigte, welches Interesse alle hiesigen Kreise der Feuerwehr entgegenbringen. Nachdem Brandmeister Seelisch die Anwesenden begrüßt hatte, überreichte er dem Ausbildner [!] der Wehr, Oberbrandmeister Schäfer, als Zeichen der Anerkennung eine Ehrenurkunde und ein gerahmtes Gruppenbild sämtlicher Mitglieder der Wehr. Kamerad Lindemann spach den Prolog. Die beiden Einakter "Die Zukunftsfeuerwehr" und "Ede und Lude bei der Feuerwehr" fanden allseitigen Beifall. Der darauf folgende Ball sorgte für weitere frohe Stimmung. Auch die hier übliche Verlosung von gestifteten Gegenständen fehlte nicht.


Niederbarnimer Kreisblatt, 20. Februar 1935, Amtsbezirk Ahrensfelde

Ahrensfelde. Eine Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr fand am Sonnabend im Lokal Müller statt. Nach Erledigung der einzelnen Punkte erstattete Oberbrandmeister Krüger Bericht über die im Landratsamt am 29. Januar stattgefundene Dienstversammlung. Er hob besonders die Theatersicherheitswachen, Grußpflicht gegenüber der Polizei und Unterstützung des Luftschutzes hervor. Unfallrentenempfänger und Kriegsbeschädigte sind als Feuerwehrmänner aufzunehmen, ganz besonders wird Wert auf die Teilnahme an den in Oranienburg stattfindenden Gasschutzlehrgängen gelegt. Nach der Dienstversammlung fand noch eine Instruktionsstunde statt. Brandmeister Grube instruierte über die Gefahren der Elektrizität bei der Feuerbekämpfung.


Niederbarnimer Kreisblatt, 16. März 1935, Amtsbezirk Blumberg (gekürzt)

Blumberg. Gemeinderatssitzung. ...

2. Bekanntgabe der Ergebnisse in der endgültigen Auseinandersetzung mit der Gemeinnützigen Treuhandsiedlungsgesellschaft. Die Gemeinde erhält nach dem Leistungsbescheid die Schloßmeisterei, ein Arbeiterhaus, auf dem Gut gelegen, als Armenhaus, ein Gelände an der Birkholzer Grenze zum Sportplatz mit Sand- und Kiesgrube und eine Barentschädigung für Gemeinde und Schule. 3. Besprechung über die Verwertung des vorhin genannten Meistereigrundstückes. Es ist geplant, in diesem Grundstück Räume für die Feuerwehr, Durchwanderer, Raum für den Leichenwagen und einen Sezierraum zu schaffen. Im Wohnhaus sollen außerdem die Amts- und Gemeindebüroräume eingerichtet werden. ...


Niederbarnimer Kreisblatt, 3. Januar 1936, Amtsbezirk Blumberg

Blumberg. Schadenfeuer. Das neue Jahr hat sich bei uns nicht sehr gut eingeführt. In der Neujahrsnacht wurde die Feuerwehr alarmiert. Es brannte der an der Berliner Straße gelegene Stall des Bauern August Keisdorf. Da der Stall gewölbt ist, konnte das Vieh gerettet werden. Es verbrannte das auf dem Stallboden lagernde Heu und der Dachstuhl. Zur Hilfeleistung waren auch die Wehren der Nachbardörfer Birkholz, Ahrensfelde, Zepernick, Seefeld und Löhme erschienen. Es ist dies der dritte Stallbrand im Ort innerhalb eines Vierteljahres.


Niederbarnimer Kreisblatt, 24. Januar 1936 (gekürzt)

Niederbarnimer Feuerwehrabend in Berlin
Dienstversammlung und Kameradschaftstreffen unserer Wehrführer
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Niederbarnimer Kreisblatt, 4. Februar 1936, Amtsbezirk Ahrensfelde, anonymisiert

25 Jahre Freiwillige Feuerwehr
Landrat Dr. Weiß in Ahrensfelde

Die Freiwillige Feuerwehr Ahrensfelde konnte auf ein 25jähriges Bestehen zurückblicken und beging dieses Jubiläum am Sonnabend im Lokal Müller. Folgende Nachbarwehren waren vertreten: Eiche, Mehrow, Blumberg und Berlin-Marzahn. Als Vertreter der Behörden waren erschienen Kreiswehrführer Brandinspektor Graß, Feuersozietätsamtmann Hauptbrandmeister Moch, Amtsvorsteher Pg. W., Ortgruppenleiter der NSDAP. Pg. R. K., Bürgermeister Pg. H. und der damalige Amtsvorsteher Buchholz als Gründer der Wehr.
Nach der Begrüßungsansprache des Amtsvorstehers Pg. W. verlaß der Brandmeister Pg. G. einen Auszug aus der Chronik der Feuerwehr, die die Gründung, Entwicklung und Tätigkeit in den 25 Jahren schilderte. Kreiswehrführer Graß übermittelte die Glückwünsche der Kreisverwaltung und überbrachte der Wehr die Glückwünsche der Feuersozietät und übergab der Wehr ein Schreiben, wonach der Wehr dreißig Meter Druckschlauch als Geschenk überwiesen werden. Für die Gemeinde Ahrensfelde brachte Bürgermeister Pg. H. die Glückwünsche dar mit der Überraschung, der Wehr 150 Meter Druckschlauch zu beschaffen. Ein Spender, der nicht genannt sein will, hat sich gemeldet und will 20 Meter Druckschlauch stiften. Von den Kameradenfrauen überreichte Frau Kaiser ein von den Frauen gestiftetes Tischbanner. Ortsgruppenleiter der NSDAP., Pg. K., übergab im Auftrage der Vereine und Verbände der Wehr zwei vernickelte Paradeäxte.
Mit der Dienstlitze für 15jährige Tätigkeit wurden die Kameraden Paul Wegener I, Paul Wegener II und Fritz Jauert, und mit derselben für zehnjährige Tätigkeit die Kameraden Helmut Dubick, Willy Schröder und Adolf Degen ausgezeichnet. Mit Ueberreichung einer Ehrenurkunde wurde der Mitbegründer und langjährige Brandmeister der Wehr, Kamerad Karl Langmann, zum Ehrenmitglied ernannt. Von den fördernden Mitgliedern erhielten Ehrenurkunden für 25jährige Mitgliedschaft die Kameraden Reinhold Krüger, Wilhelm Schäfer, Hermann Grube, Otto Brülke, Paul Haase, Richard Adler, Wilhelm Dubick, Reinhold Meißner, Wilhelm Hase, Gustav Jost, Gustav Degen und Julius Lehmann.
Landrat Dr. M. Weiß sprach der Wehr seine Anerkennung und Glückwünsche aus. Zu Ehren der Behördenvertreter und der ausgezeichneten Kameraden wurde unter der Leitung des Kreiswehrführers ein Feuerwehrsalamander, an dem sich alle beteiligten, gebracht.
Unter den Klängen der Musik des Liedes vom guten Kameraden gedachte der Oberbrandmeister Krüger der im Weltkrieg gefallenen Feuerwehrkameraden.
Lustige Marsch- und Tanzmusik der Kapelle Liebisch - Bernau hielt alle Teilnehmer in bester Kameradschaft beisammen.


Niederbarnimer Kreisblatt, 13. Februar 1936 (gekürzt)

Die Feuerwehr im Dritten Reich
Erweiterung ihres Aufgabengebietes
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Ihr obliegt nicht allein die Bekämpfung von Schadenfeuer, sie kann vielmehr nach der ausdrücklichen Bestimmung des Gesetzes auch zur Abwehr sonstiger Gefahren eingesetzt werden.
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Niederbarnimer Kreisblatt, 2. Juli 1936 (gekürzt)

Der Kreisfeuerwehrverband tagt

Die Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Niederbarnim, Körperschaft des öffentlichen Rechts, findet am Sonntag, den 19. Juli in Wandlitz statt. Dort versammeln sich die Kameraden von 8.30 Uhr ab und marschieren dann zu Sportplatz, wo um 9.30 Uhr die Alterskameraden geehrt werden.

Die Mitgliederversammlung findet im Lokal von Huwe statt. Sie enthält außer den üblichen geschäftlichen Punkten einen Vortrag über die gesetzliche Regelung des Feuerwehrwesens. Nach gemeinsamem Mittagessen währenddessen ein Platzkonzert stattfindet, wird dann um 15 Uhr wieder angetreten zur Gefallenenehrung am Ehrenmal. Den Abschluß bildet der Festmarsch zum Feuerwehrübungsplatz, wo die Ortswehr zeigen wird, was sie kann.
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Niederbarnimer Kreisblatt, 19. August 1936, Oranienburger General-Anzeiger (gekürzt)

Das Feuerlöschwesen im Kreise Niederbarnim
Ein aufschlußreicher Bericht des Kreisbranddirektors für die Zeit vom 1. April 1935 bis zum 31. März 1936

Mit Beihilfen des Kreises und Unterstützung er Feuersozietät der Provinz Brandenburg war es selbst leistungsschwachen Gemeinden des Kreises möglich, das Feuerlöschwesen zu verbessern.
Am 1. Juni 1935 bestanden in den 44 Ortspolizeibezirken des Kreises 85 Freiwillige Ortsfeuerwehrabteilungen mit 2093 aktiven Mitgliedern, 2 Freiwillige Betriebsfeuerwehren mit 69 aktiven Mitgliedern und 1 Freiwillige Anstaltsfeuerwehr mit 17 Mitgliedern, zusammen 2179 Mitglieder.
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Neue Feuerlöschgeräte und Fahrzeuge wurden geprüft und abgenommen: a) je ein Mannschafts- und Gerätekraftwagen in Basdorf, Bernöwe, Glienicke, Herzfele, Sachsenhausen, Schwanebeck und Zepernick; b) je eine Kleinmotorspritze in Birkholz, Eiche, Löhme, Marienwerder, Schöneiche und Zühlsdorf; c) je eine Wasser- und Schaummotorspritze in Erkner-Ortsfeuerwehr und Erkner-Rütgerswerke; d) ein Spezial-Waldbrandlöschgrät in Birkenwerder, ein gleiches Gerät erhielt die Försterei Klein-Dölln (Schorfheide); e) eine fahrbare mechanische Ganzmetalleiter (18 Meter Steighöhe) in Altlandsberg.
Außerdem haben viele Gemeinden Druckschläuche, Handfeuerlöschgeräte, Rauchschutzmasken und Ausrüstungsstücke anderer Art beschafft.
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Eine Jugendfeuerwehr wurde aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Reichsluftschutzbundes in der Stadt Oranienburg aus 40 Angehörigen der HJ. und des BDM. aufgestellt und theoretisch und praktisch in der Bekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildet.
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Niederbarnimer Kreisblatt, 14. Januar 1937, Oranienburger Generalanzeiger (gekürzt)

Die Feuerwehrführer Niederbarnims ehren ihren ausscheidenden Vorgesetzten
Tagung im Landratsamte und Kameradschaftsabend in den Germaniasälen in Berlin

Zu der Tagung der Feuerwehrführer aus dem ganzen Kreise Niederbarnim am Dienstag nachmittag im Landratsamt waren sämtliche Ortspolizeibehörden, Ortsbehörden und Ortsfeuerwehrführer geladen und persönlich erschienen oder vertreten, insgesamt mit Gästen 220 Personen. Die sachlichen Verhandlungspunkte wurden rasch und mühelos erledigt; war doch der eigentliche Zweck der Zusammenkunft, den am 1. April wegen Erreichung der Altersgrenze ausscheidenden Kreisfeuerwehrführer Graß kameradschaftlich zu ehren.
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Der Dezernent für das Feuerlöschwesen des Kreises, Regierungsassessor Stier, appellierte an die Wehrführer, bereit zu sein, alles einzusetzen für Staat und Bewegung und sprach dann über das gute Zusammenarbeiten der Feuerwehr mit dem Luftschutz im Kreise Niederbarnim; auch der örtliche Luftschutz untersteht dem Ortspolizeiverwalter. Das gute Verhältnis zwischen beiden Organisationen ist dem Kreisluftschutzführer Schulz aus Birkenwerder mit zu verdanken, der als Gast anwesend war. Auch Jugendwehren sollen in Niederbarnim aufgestellt werden. Da es aber für solche noch an Versicherungsschutz fehlt, sind einstweilen nur Vorarbeiten möglich. Luftschutzführer Schulz unterstrich die Worte des Feuerlöschdezernenten über das gute Zusammenwirken von Feuerwehr und Luftschutz im Kreise Niederbarnim. Das gleiche gilt für das Rote Kreuz, was Kam. Graß ebenfalls betonte. Zu einigen organisatorischen und feuerwehrtechnischen Fragen nahmen noch Kreisfeuerwehrführer Graß und Hauptbrandmeister Lubnow kurz Stellung.

Landrat Dr. Weiß sprach nach Abschluß dieser Verhandlungspunkte in aller Form dem Kreisfeuerwehrführer Graß seinen und der Kreisverwaltung Dank aus, weil unter Graß´ Leitung und durch sein Verdienst der Kreis Niederbarnim eine mustergültige Feuerwehr besitze. Seit 30 Jahren, so sagte Dr. Weiß, ist Kamerad Graß Feuerwehrmann, seit 15 Jahren steht er an der Spitze der Feuerwehren unseres Kreises und hat unermüdlich deren Schlagkraft auf die Höhe gebracht und darauf erhalten. Seine Arbeit war aufgebaut auf Kameradschaft und auf dem Vertrauen aller Dienststellen. Wir bedauern, daß Graß nach den gesetzlichen Bestimmungen aus seinem Amt scheiden wird. Der Kreisausschuß wird in seiner nächsten Sitzung den Nachfolger bestellen und bekanntgeben. ...

In einem Saale der Germaniasäle in der Chausseestraße trafen sich dann die Tagungsteilnehmer bei einem kameradschaftlichen Schoppen, bei dem es noch eine kleine Ovation für den Kameraden Graß gab. Es sprach Assessor Stier, und Kamerad Doßke, Bernau, brachte den Feurwehrsalamander aus. Zu den Klängen eines Flügels, den bald dieser, bald jener Feuerwehrmann "bediente", sang man gemeinschaftliche Lieder, bis es Zeit war, nach Hause zu fahren. Tagung und Kameradschaftsabend haben ein ansprechendes Bild von der Verbundenheit unserer Feuerwehren untereinander gegeben. So wird es auch in Zukunft bleiben.

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Zur Bestallung eines neuen Kreisfeuerwehrführers ist folgendes zu sagen: Im Kreise Niederbarnim bestand Personalunion zwischen dem Kreisfeuerwehrführer, früher Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes genannt, und dem Feuerehraufsichtsbeamten des Landratsamtes, der zugleich Sachbearbeiter für das Feuerlöschwesen ist und früher Kreisbrandmeister oder Kreisbrandinspektor genannt wurde. Der Kreisfeuerwehrführer wird als solcher vom Landrat bestimmt nach Anhörung des Provinzialfeuerwehrführers und des Führerrates des Kreisfeuerwehrverbandes: der Feuerwehraufsichtsbeamte wird, nachdem der Kreisausschuß zugestimmt hat, vom Landrat bestellt. Er ist Beamter der Kreisverwaltung. Die Personalunion zwischen den beiden Aemtern, die sich trefflich bewährt hat, wird beibehalten. Die erforderliche Fühlungnahme zwischen allen in Frage kommenden Instanzen und auch mit der Kreisleitung der NSDAP. über die Person des neuen Kreisfeuerwehrführers ist erfolgt und hat Einigung auf einen Kameraden ergeben. ...


Niederbarnimer Kreisblatt, 1. April 1937 (gekürzt)

Wilhelm Graß nahm Abschied - Max Lubnow stellt sich vor
als Kreisfeuerwehrführer in Niederbarnim
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Niederbarnimer Kreisblatt, 12. Mai 1937, Oranienburger General-Anzeiger (gekürzt)

Arbeit und Leistung unserer Feuerwehr
Aus dem Bericht über das Feuerlöschwesen im Kreise Niederbarnim für die Zeit vom 1. April 1936 bis zum 31. März 1937
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Es bestanden in den 44 Ortspolizeibezirken des Kreises Niederbarnim am 1. Juni 1936 85 freiwillige Ortsfeuerwehrabteilungen mit 2137 aktiven Mitgliedern ...
und am 1. Januar 1937 85 freiwillige Ortsfeuerwehrabteilungen mit 2131 ... aktiven Mitgliedern.
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Die Löschwasserversorgung haben nachgenannte Gemeinden verbessert ...
... durch den Bau einer Löschwasserzisterne vom 70 Kubikmetern Inhalt: Blumberg, Liebenwalde und Schmachtenhagen
... durch den Bau eines Feuerlöschteiches: Lindenberg (Ortsteil Klarahöh).
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Einen neuen Feuerwehrgeräteraum hat die Gemeinde Ahrensfelde geschaffen.
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Niederbarnimer Kreisblatt, 29. November 1937 (gekürzt)

NS.-Bezirkstagung in Blumberg
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Frau Daßler [Kreisfrauenschaftsleiterin Pgn. Elsa Daßler - Oranienburg] zählte dann die Abteilungen der Frauenschaft mit ihren Spezialaufgaben auf ... Der Hilfsdienst kann in Niederbarnim auf 1295 ausgebildete Frauen für Feuerwehr und Luftschutz hinweisen, auf 800 Samariterinnen und auf 2- bis 3000 Mitarbeiterinnen für die NSV. ...

Niederbarnimer Kreisblatt, 21. Dezember 1937 (gekürzt)

Unsere Freiwilligen Feuerwehren - Hilfskorps der Polizei
Brandschäden um ein Sechstel zurückgegangen / Neue Aufgaben des Feuerlöschwesens
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Bei den anerkannten oder neu geschaffenen Organen bleibe nur noch die Frage, ob ihr Bestehen auch notwendig ist, wenn im Ernstfalle die ganze Nation in einer einzigen klaren Zielsetzung in geschlossener Abwehrbereitschaft dazustehen hat.
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Dann schildert der General [Daluege] die Erhebung der freiwillige Feuerwehren zum Hilfskorps der Polizei im nationalsozialistischen Staat, der den Begriff Feuerlöschpolizei schuf.
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Die neuen Aufgaben der Feuerlöschpolizei, deren Umfang noch nicht abgesehen werden könne, lägen vorallem in der notwendigen Abwehrbereitschaft für den Kriegsfall. Ein schon häufig erprobtes Millionenheer freiwilliger Helfer sei dazu erforderlich.


Niederbarnimer Kreisblatt, 25. Mai 1938 (gekürzt)

Neuorganisation des Feuerlöschwesens
Keine Berufsfeuerwehren mehr, sondern Feuerlöschpolizei als vierte Sparte der Ordnungspolizei / Pflicht- und Freiwillige Feuerwehren werden Hilfspolizeitruppe
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Niederbarnimer Kreisblatt, 22. August 1938,Oranienburger Generalanzeiger (gekürzt)

Unsere Feuerwehren - immer einsatzbereit
Fünf Jahre Feuerlöschwesen im Kreise Niederbarnim / Tagung des Kreisfeuerwehrverbandes in Kleinschönebeck
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Niederbarnimer Kreisblatt, 23. August 1938 (gekürzt)

Der Bericht des Kreisfeuerwehrführers
Gute Entwicklung des Feuerlöschwesens im Kreise Niederbarnim

... Während z.B. am 1. Januar 1937 in den 44 Ortspolizeibezirken des Kreises Niederbarnim 85 freiwillige Ortsfeuerwehrabteilungen mit 2137, zwei Betriebsfeuerwehren mit 73 und eine Anstaltsfeuerwehr mit 14 aktiven Mitgliedern - zusammen also 2221 aktiven Mitgliedern - bestanden, zählten diese Wehren am 1. Januar diesen Jahres 2289 aktive Mitglieder.
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Niederbarnimer Kreisblatt, 1. Dezember 1938, Oranienburger Generalanzeiger (gekürzt)

Grundlegende Neuerung des Feuerlöschwesens
Einheitliche Regelung für das gesamte Reichsgebiet / Die Organisation klar gegliedert

Der Chef der Ordnungspolizei, General Daluege, sprach am Mittwoch vor Pressevertretern als Beauftragter des Reichsführers SS. und Chefs der Deutschen Polizei für die Neuorganisation des Feuerlöschwesens über das neue Feuerlöschgesetz. Das Feuerlöschwesen hat, stellte er fest, im Rahmen seiner bisherigen Organisation die ihm gestellten gemeinnützigen Aufgaben bei einer ständigen Steigerung der Leistungen erfolgreich gelöst. Aber auch für die allgemeine Landesverteidigung sind auf diesem Gebiete Aufgaben und Pflichten erwachsen, die bei dem Grundsatz sparsamster Menschenverteilung im Falle eines Krieges und bei der entsprechenden friedensmäßigen Vorbereitungsarbeit nur gelöst werden können, wenn die Organe des Feuerlöschwesens mit den anderen für die allgemeine Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen und ihren Hilfsorganen führungsmäßig und organisatorisch klar zusammengefaßt werden.
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Entsprechend dem nationalsozialistischen Führerprinzip werden die bisherigen Berufsfeuerwehren nach näheren Bestimmungen des Reichsministers des Innern als ordentliche Gemeindepolizei in die Feuerschutzpolizei übergeleitet. Aus den Freiwilligen Feuerwehren wird unter Beibehaltung ihrer Bezeichnung eine Hilfspolizeitruppe geschaffen. Während somit die bereits hauptamtlich tätigen Berufsfeuerwehren als Feuerschutzpolizei staatlich verankert werden, übernimmt das neue Gesetz bewußt für die als Hilfspolizei eingesetzten Feuerwehren den bewährten Grundsatz der Freiwilligkeit, denn zur Bewältigung aller im Feuerlöschwesen erwachsenen Aufgaben ist ein Millionenheer von Kräften notwendig, die aus freiem Willen jederzeit, wenn die Pflicht sie ruft, einsatzbereit sind. In ihrer Eigenschaft als Hilfspolizeitruppe werden die Freiwilligen Feuerwehren in das Polizeikorps des Reiches eingegliedert und damit dem Reichsführer SS. als Chef der Deutschen Polizei unterstellt. Das Aufsichtsrecht und alle übrigen Aufgaben und Pflichten der Länder und Gemeinden in Bezug auf die Freiwilligen Feuerwehren sind daneben erhalten geblieben.
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Das Gesetz sieht im einzelnen folgendes vor:

Die Feuerschutzpolizei tritt als vierte Sparte der Ordnungspolizei neben die Schutzpolizei des Reiches, die Schutzpolizei der Gemeinden und die Gendarmerie. Die Beamten der Feuerschutzpolizei sind Polizeivollzugsbeamte. Der Reichsminister des Innern bestimmt, welche Gemeinden eine Feuerschutzpolizei einrichten müssen. Neben die Feuerschutzpolizei als Vollzugspolizei treten die Freiwilligen und die Pflichtfeuerwehren als Hilfspolizeitruppe, deren Aufgaben im einzelnen festgelegt werden.

Die bisherigen, von den Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Vereine und Verbände werden zu einem Zeitpunkt, den der Reichsminister des Inneren bestimmt, aufgelöst, da es bei der wachsenden Bedeutung des Feuerlöschwesens nicht tragbar ist, das Schicksal einer so wichtigen Formation wie die Feuerwehren von den Mehrheitsbeschlüssen einer Mitgliederversammlung abhängig zu machen. An die Stelle der Vereine tritt als Organ des Ortspolizeiverwalters die Freiwillige Feuerwehr als Hilfspolizeitruppe. ...

Die Rechte und Pflichten der Angehörigen dieser Hilfspolizeitruppe, die auf den Führer und Reichskanzler zu gewissenhafter Erfüllung aller Dienstobliegenheiten verpflichtet werden, enthält die Durchführungsverordnung. Die Führer der Wehren werden von dem Ortspolizeiverwalter, bezw. dem Leiter der unteren Verwaltungsbehörde, ernannt und abberufen.

Die Beschaffung und Erhaltung der für die freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren erforderlichen Löschgeräte und sonstigen Anlagen, ihre Uniformierung und Ausbildung ist Aufgabe der Gemeinden. ...