Wie hieß Mehrow früher und wo hat es seinen Namen her ?

villa mere >>> mere >>> Mere >>> Mhere >>> Merow >>> Mehrow

Laut "Codex diplomaticus Brandenburgensis", herausgegeben von Adolph Friedrich Riedel, Hauptteile A-D, Berlin 1838-1869, wird unser Ort in der ältesten bekannten Urkunde von 1327 villa mere genannt, 1345 dann nur noch mere.

"Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375", herausgegeben von Johannes Schultze, Berlin 1940, und das "Schoßregister von 1450..." benutzen die Schreibweise Mere.

Laut "Die Diözese Brandenburg, Untersuchungen zur historischen Geographie und Verfassungsgeschichte eines ostdeutschen Kolonialbistums", Leipzig 1906, wird der Ort 1527 Mhere geschrieben, und im "Schoßkataster der Mittelmark von 1624" erscheint er als Merow.
1775 taucht in "Vollständige Topographie der Mark Brandenburg" von Anton Friedrich Büsching, Berlin 1775, erstmals die jetzige Schreibweise Mehrow auf.

Die Herkunft des Namens wird wie folgt gedeutet:

Die altpolabische Grundform Mery bzw. Miry bedeutet "Leute eines Mer", wobei das in altpolabischen und altsorbischen Personennamen häufig vorkommende Mer- bzw. -mer zum urslawischen mir gehört, was gleichermaßen "Friede" und "Welt" bedeutet

"Weltoffen und friedlich" ... das ist doch kein schlechter Grundsatz für Mehrow !
Quelle: Brandenburgisches Namenbuch, Teil 5: Die Ortsnamen des Barnim, von Gerhard Schlimpert, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 184
Die o.g. Quelle wurde von Herrn Bernd Thiele (Ortschronist von Mehrow) entdeckt und uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Nachtrag vom August 2007:
Damit wäre halbwegs geklärt, wo der Name unseres Dorfes herstammt, aber noch nicht, warum es als "Villa" bezeichnet wurde.
Jetzt sind wir bei Google auf ein in der Universität von Michigan stehendes Buch gestoßen, wo sich die Erklärung findet:
DIE
ALTDEUTSCHE
GERICHTS-VERFASSUNG

VON
FRIEDRICH WILHELM UNGER
BEIDER RECHTE DOCTOR
K. H. AMTSASSESSOR, AUCH PRICATDOCENTEN.

GÖTTINGEN
IN DER DIETERICHSCHEN BUCHHANDLUNG.
1842.
Dr. Friedrich Wilhelm Unger erklärt in seinem Werk über die altdeutsche Gerichtsverfassung unter anderem auch die für die räumliche und politische Abgrenzung von Wohnstädten benutzten Begriffe.
Über die Villen und ihre Vorsteher lesen wir dort (stark gekürzt):

Villa und curia
Jede einzelne niederlassung, die für sich abgeschlossen war, nannte man eine villa, sie mochte nun eine oder mehrere wohnungen umfassen, sofern sie nicht durch eine bleibende befestigung als burg oder durch eine besondere verfassung als stadt einen eigenthümlichen charakter erhielt. Der deutsche name einer solchen niederlassung scheint zaun [angelsächsisch 'tun'] oder in einigen gegenden weiler gewesen zu sein.


Vorsteher der villen
Wenn eine villa mit der zehnt oder hunderte zusammenfiel, so konnte der richter dieser volksgemeinde allenfalls auch richter des orts, vorsteher des orts oder der villa, judex loci, rector loci, villae heissen, ohne dass dieser ausdruck auf einen besonderen charakter eines solchen beamten hinwiese. Allein dies wird nur höchst selten der fall gewesen sein, meistentheils begriff vielmehr die zehnt oder hunderte mehrere villen in sich. -

Wenn dagegen eine villa aus lauter unfreien eines herrn bestand, so konnte dieser ihr einen beamten vorsetzen, der seine gutsherrlichen rechte ausübte und mithin das amt eines verwalters und richters zugleich bekleidete. Es war dies derselbe judex, den wir auf den königlichen domainen bereits kennen gelernt haben. Für ihn wurde vorzugsweise der name villicus gebraucht. ...