Ritterschafts Acten
betreffend (1711-17) 1719-1773 die Possession und Hypotheck des im Nieder- Barnimschen Kreise belegenen Rittergutes Mehrow. [früher: Pr.Br.Rep 83B] [jetzt: Pr.Br.Rep 23A / Kurm. Stände / B. Rittersch. Hyp.dir] |
Acta
betreffend die Possession des im Nieder Barnimschen Kreise belegenen Ritter Gutes Mehrow |
... Actorum
Exlibis [?] Possessionis des Ritter Guths Mehrow
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Philipp Frantz Laging
Exhib. 9. May 1719 |
Lit. A
Einkommen d 20. May 1729 ad acta Wir Friedrich von Gottes Gnaden, König in Preußen, Marggraff zu Brandenburg, des heyl. Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst Souverainers, Printz von Orannien, Neufchatel, und Valengrin, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge [?], Stettin, Pommern, der Costuben [?] und Wenden, zu Mecklenburg, in Schlesien und zu Crossen Hertzog, Burggraff zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Carmin, ..., Schwerin Katzenburg und ..., Graff zu Hohenzollern, Ruppin, der Mark Ravensberg, Hohenstein, ..., Bingen [?], ..., Schwerin, ..., Marqocs zu ihr ... und Vlissingen, Herr zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg, ... bekennen hiermit für uns, unsere Erben und Nachkommen, Königen in Preußen [?] als Marggraffen [!] und Churfürsten zu Brandenburg auch ...gegen jedermänniglichen, Nachdem unser lieber getreuer ThomasStreit , unser hochgelobten Gemahlin der Königin ... Cammerdiener und ersten ... Agneta Löbbels von ... Rittmeister unserer Garde du Corps Haupt Friedrichen [?] von Klitzing, das Dorff und Ritterguth Mehrow, mit dem Rittersitze, Gericht und Gerechtigkeit, Jure Patronatus, Äckern, Wiesen, Gärten, Schäfferei, Huth und ... Unterthanen, Pächten, ..., Rauchhünern befindlicher Holtzung und Nieder Jagt, die bey dem Dorff Mehro [!] von altersher Vorhanden gewesen, inhalts Contractus von 29t Sept. 1710 und unsers darüber ertheilten Consensus vom 9ten Octbrs selbyg Jahres Erb- und Eigenthümblich ansich gebracht und erhandelt. Daß [?] Wir darauf genannten Tomas Streiten, auff sein an uns gelangetes allerunterthänigstes Suchen und Bitten, und seinen männlichen Leibes-Lehns-Erben, auch nach deren Abgang seinen dercendenten weiblichen Geschlechts, solches Dorff und Ritterguth Mehrow, inhalts des lezteren Lehnbrieffes vom 2ten Dec. 1700 gleicher Gestalt zu rechtem Mann Lehn am 19t Dec. vernichenen [?] 1710t Jahres allergnädigst gereichet und geliehn haben. Und Wir der König, als Churfürst und Lehnherr, reichen und leihen [?] Ihm Thomas Streiten und seinen männlichen Leibes- Lehns Erben, auch nach deren Abgang, seinen dercendenten weiblichen Geschlechts, wen derselbe alsdann inhalts des vormahls an unserer Lehns-Cantzley ... abgelegten Rescripti vom 10ten May anno 1696 durch meinen tüchtigen Lehnträger der lehngehörige Folge fluß und prastanda preatiory worden, solches Ritter-Guth und Dorff Mehrow mit ... Kirchen-Lehn und andern Zugehörungen, ausgenommen der Dienst der unss zu unser ... und dem Ambte Cöpenick gehört, die wir uns auch [?] vor unserer Herrschaft vorbehalten und hiermit vorbehalten haben wollen, wie solches vormahls die von Britzken, und leztens der Fh von Klitzing von uns und unsern Vorfahren zu Lehn getragen, besaßen, genutzet, und gebrauchet, oder besitzen, nützen, und gebrauchen können, zu rechtem Mann Lehn dergestalt und ..., daß Er und Sie nun hinführe von uns, unsern Erben und Nachkommen, Königen in Preußen p. als Marggraffen und Churfürsten Zu Brandenburg daselbe [?] zu rechten Mann Lehen haben, gerechiglich [?] besitzen, nach ihrem besten Nutzen genießen [?] und gebrauchen, auch so oft und nöthig, zur Lehne diehnen, ..., und uns dann dienen sollen, wie vorige besitzer gedient und gethan haben, und solcher Lehngüther Recht und Gewohnheit ist. Und wir verbriefen Ihnen hieran alles, was wir Ihnen von Gnaden- und Rechts wegen davon verbriefen solln und mögen, jedoch uns an ... und sonst jedermänniglich an seinen Rechten öfne sogleich Uhrkündlich mit unserm anhangenden Lehnsiegel besiegelt und gegeben zu Cölln an der Spree den Vierzehenten January nach Christi Geburt im Eintausend Siebenhundert und Elften Jahre. M.L.v. Printgen John Bergins Lehnkoretanus [?] ... Thomas Streits Lehnbrief über Mehrow |
Einkommen d. 20. May 1719. ad acta
Nachdem das Guth Mero, welches ihr Königl. Cammerdiener Streitt bishero besaßen, auf anhalten des Königl. Saltzfactor Philip Franz Lagings, mit der gerichtlichen taxe zu dringen unterschiednen machen [?] und leztens mit der gewöhnlichen Communication daß es bey heutiger Caginfarth [?] unfehlbahr dem meistbietenden adjudeciert werden solte, subhartiert, und dann gedachter Baltzfactor Laging in Persohn ge... 6000 thaler dafür geboten. Es [?] wird von deren Königl. Preuß. ... Hoff- und Cammer gerichte verordneten Präsident und Räthen, mehrgedachtem Baltzfactor Lagingen, als plus Licitanti, sol... Guth Mehro jedoch mit vorbehalt Königl. Lehns- Herrlichen Consensus, hiermit adjuiciert und zugeschlagen. Und erleget [?] ad saldo causar 20 Thaler. Uhrkundlich mit dem Cammergerichts Secret besiegelt und gegeben Berlin 2t Oct 1716. V. Sturm Diese Copey habe ich mit dem mir projucirten Original corderiert ... den 20. May 1719 Samoni |
Einkommen d. 20. May 1719. ad acta
Wir Friedrich Willhelm von Gottes Gnaden König in Preußen und Marggraff zu Brandenburg, der Heyl. Röm. Kirche Ertz Cämmerer und Churfürst Souverainer, Printz von Oranien, Neufchatel und Vallengin, zu Magdeburg, Clewe, Jülich, Bergam, Stettin, Pommern, der Casubn und Wenden, zu Mecklenburg, auch in Schlesien zu Croßen Hertzog, Burggraff zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Cammin, ..., Schwerin, Ratzeburg und Moers, Graf zu Hohenzollern, Ruppin, der Marck, Ravensberg, Hohenstein Calenburg [?], Lingen, Schwerin, Bühren und Lehrdam, Marquis zu der Wehre und Vlissingen, Herr zu Ravenstein, der Lande Rostock, Stargard, Lauenburg, Butan Arlay [?] und Lande bekennen für Uns, Unsere Erben und Nackommen Könige in Preußen p. als Marggrafen und Churfürsten zu Brandenburg p. auch sonsten gegen jedermänniglichen. Als von unsern hiesiegen Hoff- und Cammer Gerichte, das Lehnguth Mehrow, welches der gewesene Cammerdiener Streit bisher besaß, nach ihm dasselbe mit der gerichtl. taxe zu dreyen unterschiedenen machte und leztens mit der gewöhnlichen Commination Subhartiret gewesen unserm Saltzfactors allhier und lieben getreuen Philip Frantz Lagingen als plus licitanti, vor und ein der gebothen 6000 Thaler adjudiciret und zugeschlagen worden, wie solches der von Unserem Cammer Gericht darüber außgestellte und bey unserer Lehns-Cantzley in originali producirte adjudications Schein und Kauff Contract vom 2ten dieses Monaths und Jahres, mit inihren [?] besaget. Und wier hierauff von gemeldten Käuffer Lagingen in ertheilung Unsers allergnädigsten [?] Consensus darüber mit aller unterthänigster Bitte angelanget worden, daß Wir solchen allergehorsamsten Suchen in Gnaden deferiret und stattgegeben, ... demnach dasselbe alß Churfürst und Lehn Herr Consentiren, Confirmiren, und bestätigen obberichten verkauff und adjudicaion des Guthes Mehrow und Zubehörungen, auß habender Macht von Obrigkeith und Lehnsherrschaft wegen, krafft dieses Unsers offenen Willbrieffes [?] aller... vorstehet und in den angezogenen adjudications Scheine ferner begriffen und enthalten. Wir und Unsere Nachkomen, Könige in Preußen, als Marggraffen und Churfürsten zu Brandenburg wollen ... eingangs genannten Käuffer, unsern Saltz Factor Philip Frantz Lagingen und seine männlichen Leibes Lehnserben, auch nach deren Abgang seine Erben weiblichen Geschlechts dabey jederzeit allergnädigst [?] schützen, handhaben und erhalten. Denselben auch auf sein ferneres allerunterthänigstes ansuchen mit solchem Guthe Mehrow und pertinentien intra annum et diem a dato wirklich belehen. Getreulich sonder gefahr, jedoch Uns an Unserm und sonsten jedermänniglichen an seinen Rechten ohne Rhade [?] . Uhrkundlich mit unserm anhangenden Königl. Lehn Siegel besiegelt, und gegeben zu Berlin den dreyzehenden October nach Christi Jesu Geburth, im Eintausend Siebenhundert und Sechszehnten Jahre. M L von Pritzgen Johan Bergens Lehnsecretarius Diese Copey habe ich mit dem mir producirten Original conferiert und gleichlautend befunden. Den 20t May 1719 ... Consens f. Philip Frantz Lagingen über das ihm adjudicirte Lehnguth Mehrow, ad ... |
Einkommen d. 20 May 1719 ad acta
Nachdem der Königl. Saltz Factor Philip Frantz Laging, Inhalts Consensus vom dreyzehnten Octbr. vorigen 1716ten jahres, über das ihm vom hiesigen Cammer Gerichts adjudicirte Streitische Lehn Gut Meh- ro, sich damit innerhab Jahr und Tag belehen lassen sollen, so hat Er darum allerunterthänigst angehalten, weshalb Ihm dieser Schein ertheilet, und zu Empfang gedachten Lehnguths Mehro, sambt perti nentien und prastirung schuldiger prastandorum der Zwanzigste Aug. dieses 1717 Jahres bestimmt wird. Signatum Berlin d. 20t July 1717 Königl. Preuß. und Churfürstl. Brandenb. Lehns Cantzley M.L. von Printz Johan Bergius Lehnsecretarius Diese Copey habe ich mit dem mir prodicirten Origi nal conferirt und gleichlautend befunden. ... |
Einkommen d. 20. May 1719 ad acta
Nachdem der Königl. Saltzfactor Philip Frantz Laging, Inhalts Citation vom 20t July a.c. zur Belehnung mit dem Ihm vom hiesigen Cammer Gerichts adjudicirten Streitschen Lehnguth Mehro vermöge darüber erteilten Consenses vom 13. Oct. Anno 1716, sich Persönlich gestellet, und ad prastationem praetandorum offeriret; Er aber damit fortzufahren, voritze [?] wegen der obhandenen Veränderung des Lehnswesens bedenklich [?] gewesen; So word Ihm deshalb dieser Interims Schein ertheilet, welcher, an statt sonst gewöhnlichen Lehn Schein gelten, und also seine Jura da- rauf in integro erhalten bleiben sollen. Signatum Berlin d. 20t Augusti 1717 Königl. Preuß. und Chrurfürstl. Brandenb. Lehns Cantzley Johan Bergius Lehnsecretarius Diese Copey habe ich mit dem mir prodicirten Original conferirt und gleichlautend befunden. 20. May 1719 |
Einkommen d. 20 May 1719 ad acta
Nachdem Anna Louysa Prätorius, des Königl. Preuß. Salz Factors Philip Frantz Lagings Ehegenoßin, wegen des ihrem Manne und ihr vorm hiesiegen Cammer Gerichte adjudicirten Streitischen Lehnguths Mehrow, alß eines Jeudi misti et promiscui, vermöge darüber ertheilten Consenses vom 13t Octobr Ad 1716 allerdehmütigst gemühtet [?], und umb ansetzung eines termini zur Belehnung gebethen, es aber damit fortzufahren, woritze [?] wegen der obhandenen Veränderung des Lehnwesens bedencklich, Sie auch derselben ohnedem eher nicht benötiget, alß erst nach erwehnten [?] ihres Ehemannes und ihrer beyderseits männlichen Leibes Lehns Erben tödlichen abgang, So wird ihr deshalb dieser Interims-Schein ertheilet, wodurch als ... ihre Jura in integro erhalten bleiben sollen. Signatum Berlin d 23t Augusti ... Ad 1717. Königl. Preuß. und Chrurfürstl. Brandenbg. Lehns Cantzley Johann Bergius Lehnsecretarius Diese Copey habe ich mit dem mir produirten Original conferiert undt gleichlautend befunden. den 20t May 1719 ... |
Königl. Preuß. zur Hochlöbl. Chur Mark ...
Landschoß ... Vice Director, Deputirte und Räthe, Hochwohl-, Wohl und Hochfidelgeborene Herren, Hochzuehrende Herren, regl. p. 447 Besage in copia sub A bey cirgendes von der hochlöblichen Land... an meinen verstorbenen Ehemann den gewesenen Königl. Saltz Factor Philipp Franz Laging ausgestellten Recognitions Schein vom 20. May 1719 hat derselbe das Ritterguth und Dorff Mehro im Niederbarnimschen Creyß belegen, eigenthümlich zugehöret, und ist titulus domini et possessionis ins Landbuch gehörig eingetragen. Da nun mein Ehemann, der Saltz Factor Laging mir solches theils notorisch ist, theils aus dem attestato publicationis des in copia sub B. beyliegenen testamenti reciprori vom 6. October 1722 se in forma probante produciory [?] wurde, mit ..., ad 1726 verstorben, und dieses Guth Mehro besage angezogenen Testamenti reciprori per hareritarem an mich eigenthümlich gelanget, ich auch bereits deßhalb laut beylage sub C. vom 21. Oct. 1726 den Huldigungs- und Unterthänigkeits Eyd per mandatarium abgeleget, und bey dem Lehns Archiv das nöthige beobachtet, auch das Guth bothmäßig in besitz gehabt. So bitte [?]... ... titulus possessionis das Guth Mehro und pertinentien auf meinen Namen ins Landbuch eintragen zu laßen, und mir deßhalb den gewöhnlichen Recognitions Schein zu ertheilen. ...ergegen mit aller devo... Eure Excellenz Hochwohl Wohl und Hochfidelgeb. meiner Hochzuehrenden ... ganz gehorsamste ... Anna Luise Praterien verwittwete Laging Berlin, d. 26. Juli 1740 A.L. Nemitz, ... |
Königl. Preuß. Chrurfürstl. Brandenburg.
zur Landschoß der Churmark Brandenburg Hoch und Hochver... Herren Director und Räthe Hochwürdige, Hochwohl, Hoch und Hochfidel geborene, Hochgebiethende, Hochgeehrte Herren regl. in der Nied. Barnimschen Registr. pag. 447 seq. Besage beyliegenden Kauff Contract vom 2ten Decembr. a pr. habe ich der verwittweten Frau Hofräthin Lagingen, gebohrenen Praetorius ihres in dem Nieder-Barnimschen Creyse belegenen Ritter-Guth Mehrow Erb- und Eigenthümlich abgekaufet, wovon [?] berauch [?] Pr. Königl. Majestaet Einwilligung, besage copeylich beiliegenden Referepli ertheile verscheinigt Eurer Excellenz und meine Hochzuehrenden Herren, bitte ich demnach gantz gehorsamst, den Titulum Possessiones nebstdeßen was ich auf solchem Guthe bereits bezogent habe, in dem Landbuche eintragen und mir den gewöhnlichen Recognitionsschein darüber ertheilen zu lassen. Der ich beständig verharre. Eur Exellentz Meiner insonders Hochgeehrten Herren Berlin, den 5. January 1751. ... gehorchenster Der ... Johann Jochen Jeckel zu Alten Landsberg |
Nachdem besage des bey der Mittelmärkischen Ritterschaftsregistratur in originali producirten Erbkauf-Contracts de dato Mehrow, den 20. Febr. 1764 der Königl. Amtsrath Herr Johann Joachim Jeckel sein im Niederbarnimschen Kreise belegenes Rittergut Mehrow samt allen dazugehörigen Gebäuden, Jurisdiction, Gerechtigkeiten, Unterthanen, und deren Prastationen, Acker, Gärten, Wiesen, Weiden, ..., Schäfereigerechtigkeit, Fischereyen, Seen, Jure patronatus, Mittel- und Niederjagden, auch der Sommer- und Wintersaaten, dem königlichen Kriegs-Commissario Herrn Christian Ernst Lehr dergestallt erb- und eigenthümlich verkaufet hat, daß der Herr Käufer das verglichene Kaufpretium von Sechs und Zwanzigtausend Reichsthaler in alten Friedrichsd'or baar bezahlet hat, und darüber von Herrn Verkäufer quitier worden, letzterer dagegen versprechen auf Trinitatis c. das Gut samt den dazu gehörigen Documenten dem Herrn Käufer zu übergeben, um von da an gedachtes Gut nach Gefallen zu nutzen, wie auch demselben sowohl wegen des Eigenthums des Guthes und deßen Pertinentien als auch aller übrigen Ansprüche die rechtliche Gewehr zu leisten, und alle auf diesem Gut im Landbuch stehende Ingrossata auf seine Kosten löschen zu laßen, wogegen Herr Käufer den Creditores, falls er es nöthig finden sollte, auf seine Kosten citiren läßet, hierauf beide Herren Contrahenten allen wieder diesen Contract ersinnlichen Einwendungen nichtigen [?] und denselben eigenständig unterschrieben und besiegelt haben: So ist solches im Lanbuch des Niederbarnimschen Kreises pag. 400 bey dem Rittergut Mehrow eingetragen, und der Herr Kriegs Commissarius Christian Ernst Lehr als zukünftiger erb- und eigenthümlicher Besitzer dieses Gutes daselbst verzeichnet worden, als worüber diese Recognition unter dem Mittelmärkischen Ritterschafts...siegel ertheilt wurde.
Berlin, den 23. Februarii 1764. |
Inhalts Judicati vom 25t Juny
c. in Sachen meiner wider den Krieges
Commissarium Lehr will ich
meinem Eheherrn [?] dem Königlichen Krieges
und Oberrechnungsrath Herrn
Christian Friedrich Oland alle
meine aus vorstehendem mit dem [?]
Krieges Commissario Lehr unterm
25. May c. geschloßenen Kaufcontract
über das im Nieder-Barnimschen
Kreise belegene Ritterguth Mehrow
erhaltnen Rechte, Gerechtigkeiten,
und Verbindlichkeiten in ...
Rechtens hiermit ...
übertragen und übereignen.
Bin auch zufrieden, daß diese
Cession im Mittelmärk.
Hypothekenbuch eingetragen
werde. So geschehen Berlin den
21. August 1779 L.S. Anna Elisabeth Olanden geb. Reinicken Daß die verehlichte Kriegesrätin Anna Elisabeth Ohlanden geb. Reinicken, vorstehende Cession nachdem ihr solche vorgelesen und erklärt worden, eigenhändig unterschrieben und den Inhalt derselben ratihabirt hat, solches wird zu mehrerer Beglaubigung unter dem Königl. ... Kammergerichts Siegel, und meine eigenhändige Unterschrift hiermit zur [?] Wahrheit gemäß attestiret. So geschehen Berlin, den 27t August 1779 Conrad Wilhelm Triedel des Königl. Kammer Gerichtes Protonotarius und Secretarius Von Gottes Gnaden Frierich König von Preußen Marggraf zu Brandenburg, des Heyl. Römisch. Reichs Erzkämmerer und Churfürst pp. Unsern gnädigen Gruß zurer [?] ... Rath lieber Getreuer ! Bey ... wird dem Krieges-Rath Oland in der abschriftlich beyge... alleruntertänigsten Vorstellung vom ... ... gezeigten Umständen kann demselben erlaubet worden, das Guth Mehrow von dem Krieges Cammissario Lehr zu erkaufen. Welches wir auch zur Nahrricht und Achtung hiermit bekannt machen. Sich sich mit Gnade gewogen. Berlin den 14. Juni 1779 A. S. L. Münchhausen |