Acta
betreffend die Erweiterung, Umwandlung und Neueinrichtung von Wittwen- und Waisenkassen für Elementarlehrer Kreis Niederbarnim (Vol. I) 1870 bis 1875 Königl. Regierung zu Potsdam. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen Abt. II / Pr. Br. Rep. 2 B / II. Reg. Potsdam / IV. |
An
die königliche Regierung
Abthl. für Kirchen- und Schulw. zu Potsdam Biesdorf, d. 5. April 1870 Unter Bezugnahme auf die z. S. genannte Verfügung ersuche ich Königliche Regierung ... um Mittheilung, wer die Kreis-Schul-Inspectoren des Nieder-Barnim. Kreises sind, ... Siegel Superintendt. |
An den Herrn Superintendenten Siegel
Hochwürden in Biesdorf Potsdam, den 12ten April 1870. Auf den Antrag vom 5. ds. Mts. eröffnen wir Eur pp., daß außer Ihnen noch die Herren Superintendenten Stiebritz zu Biesenthal, Guthke [?] zu Spandau, Pippart zu Zehdenick und der Herr Superintendentur-Verweseser Diegener [?] in Alt-Landsberg Kreis-Schul-Inspectoren des Niederbarnimer Kreises sind. |
An
die königliche Regierung
Abthl. für Kirchen- und Schulw. zu Potsdam Btr. die Wahl von 3 Lehrern in den Kreis-Vorstand der noch zu gestaltenden Wittwen- u. Waisen- Unterstützungs-Casse der Elementarlehrer im Nieder-Barnim. Kreise ad. ... 21. März. Biesdorf. d. 17. Mai 1870. Der Königlichen Regierung berichte ich ganz gehorsamst, daß ich am 16. d. Mts. gerade nach Maßgabe der z. S. genannte Verfügung die Wahl der ad. d. in der genannten Verfügung gedachten Lehrer, und zwar in Berlin im großen Saale des Evangelischen Vereinshauses, Oranienstraße 108, bewirkt habe. Von den 182 Mitgliedern der Lehrer- Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Casse im Nieder Barnimer Kreise waren 76 (sechsundsiebzig) erschienen. Gewählt wurde im ersten Wahlgang der Lehrer Zemlin in Friedrichsfelde mit 39 Stimmen, im zweiten Wahlgang der Lehrer Lahn in Stolpe mit 34 Stimmen und im dritten Wahlgang der Lehrer Frühauf in Alt-Landsberg mit 46 Stimmen. Die Gewählten haben förmlich die Wahl angenommen, sind von mir auf ihre Pflichten als Mitglieder des Kreis-Vorstandes der Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Casse für Elementarlehrer aufmerksam gemacht, und dann mit einem Beglaubigungsschreiben versehen worden. Leider hat es mir trotz aller Bemühung nicht gelingen wollen, für die Wahlhandlung ein gerechtes Local unentgeltlich zu bekommen. Ich habe mich deshalb verpflichten müssen, den sonst ja in höchstem Grade gerechten großen Saal im Evangelischen Vereinshaus in Berlin, der zu Vorträgen hergerichtet ist, gegen eine Miethe von 3 th zu ordern, laut der Quittung, die ich zur angelegenen [?] Liquidation über die Kosten dieser Wahl beigefügt habe, und bitte zugleich ganz ergebenst, die betr. Casse mit Anweisung zur Zahlung der genannten Liquidation an mich versehen zu wollen. Siegel Superintend. P.S. den Herrn Kreis-Landrath Scharnweber habe ich von der Wahl eine amtliche Mittheilung gemacht. |
Potsdam, den 27. Mai 1870
An den Herrn Superintendenten Siegel Hochwürden Biesdorf Auf den, bei Mittheilung der durch Eur pp. veranlaßten Lehrerwahl zum Kreisvorstand der nun zu constituirenden Elementarlehrer- Wittwen u. Waisenkasse, gestellten Antrag auf Erstattung von 3 th für verauslagte Saalmiethe in Berlin, u. auf Zahlung von Reisekosten u. Diäten von 4 1/2 th für die Reise nach Berlin wird Eur pp. eröffnet, ist demselben nicht statt gegeben worden, da ein Auftrag diesseits nicht ertheilt war, die Wahl in Berlin abzuhalten. Es hätte dies ebenso gut in Biesdorf geschehen können, wodurch für Sie Ausgaben nicht angefallen wären. Wenn Ihnen durch eigenmächtige Verlegung der Wahl nach Berlin dergleichen erwachsen sind, so können Sie die Erstattung derselben nicht beanspruchen. Die eingereichte Quittung über Saalmiethe erfolgt anliegend zurück. K.R. II |
Registratur-Notiz
Das Schreiben der Königlichen Berginspection zu Rüdersdorf vom 21. ten April 1870 betreffend Leistung der Beiträge zur Lehrer- Wittwen- und Waisen-Kasse von den dortigen Lehrerstellen ist nach dem Decrete des Herrn R. A. Magnus vom 31 ten Mai 1870 dem Herrn Landrath Scharnweber in Berlin in Urschrift mit - Beilagen zur Anhaltung der Gemeinde Rüdersdorf zur Zahlung der qu. Beiträge. zugefertigt worden. Abgegangen am 3ten 6. 70. Der Regierungs-Kanzlist. |
Die beiden anliegenden
Schriftstücke werden der Verfügung vom 18. Juni cr.
- II B a 3723 i.a. Berlin Hönow
Kirchbau 6 - gemäß dem
I decernate unter besonderer
Journal Nummer zur hochgeneigten
weiteren Verfügung und mit dem
Bemerken gehorsamst vorgelegt, daß
der Superintendent Siegel
nach seiner auf II B. a 3723 gemachten
Marginal-Angabe vom 14. d. Mts.
den Prediger Harmuth mit
der Circular-Verfügung vom
16. Mai cr. bekannt gemacht hat.
Potsdam, den 22ten Juni 1870 Die Registratur II. |
An die Königliche Hochlöbliche
Regierung, Abth. II zu Potsdam Ad. II J.S.L. 506 de 21. März cr. Verhandelt Ahrensfelde, den 23. Mai 1870 Es erschienen die Schulvorsteher hiesigen Orts, der Schulze Wegener und der Gerichtsmann Haase, auf der hiesigen Pfarre und erklärten: Wir sind nicht damit einverstanden, daß die hiesige Schulkasse einen jährlichen Beitrag von 4 rthl an den Allg. Lehrer-Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Fonds leistet; wir beantragen vielmehr ganz gehorsamst, daß die hiesige Schulkasse von der Zahlung dieser Summe entbunden und der bereits aus derselben herausgegebene ein Thaler an dieselbe zurückgezahlt wird, weil das Gesetz vom 22. December v. J. einen anderen Aufbringungsmodus vorschreibt, der Gemeinde die Zahlung leichter fällt als der Schulkasse, die Ortsschulkasse überdieß arm ist, und der Verlust zuletzt doch den Lehrer trifft, wenn der Fonds, aus dem die Gratificationen für denselben zu leisten ..., sich verweigert. W.z.u. Wegener, Schulvorsteher Haase, Schulvorsteher W.w.o. Harmuth, Pfarrer |
Potsdam, den 3ten Juni 1870
Abschriftlich ... An den Herrn Prediger Harmuth Hochwürden Ahrensfelde p.c. des Herrn Superintendenten Siegel Hochwürden Biesdorf mit der Veranlassung, die Petenten mit der an sämmtliche Herrn Superintendenten u. Kreis-Schul-Inspectoren gerichteten Circular-Verfügung vom 16ten Mai c. bekannt zu machen, u. ihnen zu eröffnen, daß aus den darin entwickelten Gründen ihrem Antrage nicht statt gegeben werden könnte. Königl. Regierung Abtheilung für das Kirchen- u. Schulwesen. ... |
Registratur-Notiz
Das Schreiben des Pfarrer Harmuth zu Ahrensfelde vom 20ten Mai 1870 betreffend den Beitrag von 4 th an die allgemeine Lehrer-Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Fonds ist nach dem Decrete des Herrn Reg. A. Magnus vom 3ten Juni 1870 dem Herrn Superintendenten Siegel Hochw. Biesdorf in Urschrift mit Beilagen zur Veranlassung, die Petanten mit der an sämmtliche Herrn Superintendenten und Kreis-Schul-Inspectoren gerichteten Circular-Verfügung vom 16. Mai cr. bekannt zu machen und ihnen zu eröffnen, daß aus den darin entwickelten Gründen ihrem Antrage nicht stattgegeben werden könne. zugefertigt worden. Abgegengen am 7ten Juni 1870 Nach 4 Wochen vorzulegen. Der Regierungs-Kanzlist |
An
Eure Königliche Regierung,
Abth. II
in Potsdam Ad. II J.S.L. 506 de 21. März 70 Verh. Hönow, den 26. Mai 1870 Es erschienen die beiden Ortsschulvorsteher, Gerichtsmann Kirchbaum und Schmiedemeister Rudolph, vor dem Unterzeichneten und erklärten: Wir wollen nicht, daß jährlich 4 thl aus der hiesigen Schulkasse an den Allgemeinen Lehrer-Wittwen- und Waisen- Unterstützungsfonds gezahlt werden, sondern beantragen, daß die beanspruchte Summe, insoweit sie erforderlich ist, für Lesebücher verausgabt wird, die in der Schule aufbewahrt und zum Gebrauch beim Leseunterricht in derselben an arme Schüler verabreicht werden. W.z.u. Kirchbaum, Schulvorsteher Rudolph, Schulvorsteher W.w.o. Harmuth, Prediger |
Potsdam, den 3ten Juni 1870
Abschriftlich ... An den Herrn Prediger Harmuth Hochwürden Ahrensfelde p.c. des Herrn Superintendenten Siegel Hochwürden Biesdorf mit der Veranlassung, die Antragsteller mit unserer an die Herrn Superintendenten u. Kreis-Schul-Inspectoren erlassenen Circularverfügung vom 16ten Mai d.J. bekannt zu machen, u. ihnen zu eröffnen, daß mit diesen Gründen ihrem Antrage nicht statt gegeben werden könnte. Königl. Regierung Abtheilung für das Kirchen- u. Schulwesen. ... |
Registratur-Notiz
Das protokollarische Gesuch des Schulvorstandes zu Hönow vom 26ten 5. 1870. betreffend die Entnahme von Geldern aus der dortigen Schulcasse. ist nach dem Decrete des Herr R. Ass. Magnus dem Prediger Harmuth zu Ahrensfelde in Urschrift mit - Beilagen zur Veranlassung zugefertigt worden. Abgegangen am 7ten 6. 70. Der Regierungs-Kanzlist |