HA X Pr.Br.Rep. 2B II B Nr. 4001
Die Wittwen- und Waisenkasse für Elementarlehrer, 1870-1875

Aktendeckel:
Acta
betreffend
die Erweiterung, Umwandlung und Neueinrichtung
von Wittwen- und Waisenkassen für Elementarlehrer
Kreis Niederbarnim (Vol. I)
1870 bis 1875


Königl. Regierung zu Potsdam.
Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen

Abt. II / Pr. Br. Rep. 2 B / II. Reg. Potsdam / IV. 3. Sup. / 1. Generalakten / Nr. 4001

05.04.1870 (II. J. 725): Superintendent Siegel an die Königl. Regierung
An die königliche Regierung
Abthl. für Kirchen- und Schulw.
zu Potsdam

Biesdorf, d. 5. April 1870

Unter Bezugnahme auf die z. S. genannte Verfügung ersuche ich Königliche Regierung ... um Mittheilung, wer die Kreis-Schul-Inspectoren des Nieder-Barnim. Kreises sind, ...
Siegel
Superintendt.

12.04.1870 (II. J.S.L. 725): Antwort der Königl. Regierung an Superintendent Siegel auf gleichem Blatt
An den Herrn Superintendenten Siegel
Hochwürden
in Biesdorf

Potsdam, den 12ten April 1870.

Auf den Antrag vom 5. ds. Mts. eröffnen wir Eur pp., daß außer Ihnen noch die Herren Superintendenten Stiebritz zu Biesenthal, Guthke [?] zu Spandau, Pippart zu Zehdenick und der Herr Superintendentur-Verweseser Diegener [?] in Alt-Landsberg Kreis-Schul-Inspectoren des Niederbarnimer Kreises sind.

17.05.1870 (II. J.1068): Superintendent Siegel an die Königl. Regierung
An die königliche Regierung
Abthl. für Kirchen- und Schulw.
zu Potsdam

Btr. die Wahl von 3 Lehrern in den Kreis-Vorstand der noch zu gestaltenden Wittwen- u. Waisen- Unterstützungs-Casse der Elementarlehrer im Nieder-Barnim. Kreise ad. ... 21. März.

Biesdorf. d. 17. Mai 1870.
Der Königlichen Regierung berichte ich ganz gehorsamst, daß ich am 16. d. Mts. gerade nach Maßgabe der z. S. genannte Verfügung die Wahl der ad. d. in der genannten Verfügung gedachten Lehrer, und zwar in Berlin im großen Saale des Evangelischen Vereinshauses, Oranienstraße 108, bewirkt habe. Von den 182 Mitgliedern der Lehrer- Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Casse im Nieder Barnimer Kreise waren 76 (sechsundsiebzig) erschienen.
Gewählt wurde im ersten Wahlgang der Lehrer Zemlin in Friedrichsfelde mit 39 Stimmen, im zweiten Wahlgang der Lehrer Lahn in Stolpe mit 34 Stimmen und im dritten Wahlgang der Lehrer Frühauf in Alt-Landsberg mit 46 Stimmen. Die Gewählten haben förmlich die Wahl angenommen, sind von mir auf ihre Pflichten als Mitglieder des Kreis-Vorstandes der Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Casse für Elementarlehrer aufmerksam gemacht, und dann mit einem Beglaubigungsschreiben versehen worden.
Leider hat es mir trotz aller Bemühung nicht gelingen wollen, für die Wahlhandlung ein gerechtes Local unentgeltlich zu bekommen. Ich habe mich deshalb verpflichten müssen, den sonst ja in höchstem Grade gerechten großen Saal im Evangelischen Vereinshaus in Berlin, der zu Vorträgen hergerichtet ist, gegen eine Miethe von 3 th zu ordern, laut der Quittung, die ich zur angelegenen [?] Liquidation über die Kosten dieser Wahl beigefügt habe, und bitte zugleich ganz ergebenst, die betr. Casse mit Anweisung zur Zahlung der genannten Liquidation an mich versehen zu wollen.

Siegel
Superintend.

P.S. den Herrn Kreis-Landrath Scharnweber habe ich von der Wahl eine amtliche Mittheilung gemacht.

27.05.1870: Antwort der Königl. Regierung an Superintendent Siegel auf gleichem Blatt
Potsdam, den 27. Mai 1870

An den Herrn Superintendenten
Siegel
Hochwürden
Biesdorf

Auf den, bei Mittheilung der durch Eur pp. veranlaßten Lehrerwahl zum Kreisvorstand der nun zu constituirenden Elementarlehrer- Wittwen u. Waisenkasse, gestellten Antrag auf Erstattung von 3 th für verauslagte Saalmiethe in Berlin, u. auf Zahlung von Reisekosten u. Diäten von 4 1/2 th für die Reise nach Berlin wird Eur pp. eröffnet, ist demselben nicht statt gegeben worden, da ein Auftrag diesseits nicht ertheilt war, die Wahl in Berlin abzuhalten. Es hätte dies ebenso gut in Biesdorf geschehen können, wodurch für Sie Ausgaben nicht angefallen wären. Wenn Ihnen durch eigenmächtige Verlegung der Wahl nach Berlin dergleichen erwachsen sind, so können Sie die Erstattung derselben nicht beanspruchen. Die eingereichte Quittung über Saalmiethe erfolgt anliegend zurück.
K.R. II

21.04.1870 (II. J.L. No. 893): Registratur-Notiz der Königl. Regierung (Formular)
Registratur-Notiz

Das Schreiben der Königlichen Berginspection zu Rüdersdorf
vom 21. ten April 1870
betreffend Leistung der Beiträge zur Lehrer- Wittwen- und Waisen-Kasse von den dortigen Lehrerstellen
ist nach dem Decrete des Herrn R. A. Magnus vom 31 ten Mai 1870
dem Herrn Landrath Scharnweber in Berlin
in Urschrift mit - Beilagen zur Anhaltung der Gemeinde Rüdersdorf zur Zahlung der qu. Beiträge. zugefertigt worden.
Abgegangen am 3ten 6. 70.
Der Regierungs-Kanzlist.

22.06.1870 (II. J.L. No. 1319): formlose Registratur-Notiz zu II J. 1150 u. 1151
Die beiden anliegenden Schriftstücke werden der Verfügung vom 18. Juni cr. - II B a 3723 i.a. Berlin Hönow Kirchbau 6 - gemäß dem I decernate unter besonderer Journal Nummer zur hochgeneigten weiteren Verfügung und mit dem Bemerken gehorsamst vorgelegt, daß der Superintendent Siegel nach seiner auf II B. a 3723 gemachten Marginal-Angabe vom 14. d. Mts. den Prediger Harmuth mit der Circular-Verfügung vom 16. Mai cr. bekannt gemacht hat.
Potsdam, den 22ten Juni 1870
Die Registratur II.

23.05.1870 (II. J. No. 1150): Pfarrer Harmuth an die Königl. Regierung (Betr.: Ahrensfelde)
An die Königliche Hochlöbliche
Regierung, Abth. II
zu Potsdam

Ad. II J.S.L. 506 de 21. März cr.

Verhandelt Ahrensfelde, den 23. Mai 1870

Es erschienen die Schulvorsteher hiesigen Orts, der Schulze Wegener und der Gerichtsmann Haase, auf der hiesigen Pfarre und erklärten:
Wir sind nicht damit einverstanden, daß die hiesige Schulkasse einen jährlichen Beitrag von 4 rthl an den Allg. Lehrer-Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Fonds leistet; wir beantragen vielmehr ganz gehorsamst, daß die hiesige Schulkasse von der Zahlung dieser Summe entbunden und der bereits aus derselben herausgegebene ein Thaler an dieselbe zurückgezahlt wird, weil das Gesetz vom 22. December v. J. einen anderen Aufbringungsmodus vorschreibt, der Gemeinde die Zahlung leichter fällt als der Schulkasse, die Ortsschulkasse überdieß arm ist, und der Verlust zuletzt doch den Lehrer trifft, wenn der Fonds, aus dem die Gratificationen für denselben zu leisten ..., sich verweigert.
W.z.u.
Wegener, Schulvorsteher
Haase, Schulvorsteher
W.w.o.
Harmuth, Pfarrer

03.06.1870 (zu II. J. No. 1150): Antwort der Regierung an Pfarrer Harmuth auf gleichem Blatt
Potsdam, den 3ten Juni 1870
Abschriftlich ...
An den Herrn Prediger Harmuth
Hochwürden
Ahrensfelde

p.c. des Herrn Superintendenten
Siegel
Hochwürden
Biesdorf

mit der Veranlassung, die Petenten mit der an sämmtliche Herrn Superintendenten u. Kreis-Schul-Inspectoren gerichteten Circular-Verfügung vom 16ten Mai c. bekannt zu machen, u. ihnen zu eröffnen, daß aus den darin entwickelten Gründen ihrem Antrage nicht statt gegeben werden könnte.
Königl. Regierung
Abtheilung für das Kirchen- u. Schulwesen.
...

20.05.1870 (II. J.L. No. 1150): Registratur-Notiz der Königl. Regierung (Formular)
Registratur-Notiz

Das Schreiben des Pfarrer Harmuth zu Ahrensfelde
vom 20ten Mai 1870 betreffend den Beitrag von 4 th an die allgemeine Lehrer-Wittwen- und Waisen-Unterstützungs-Fonds
ist nach dem Decrete des Herrn Reg. A. Magnus vom 3ten Juni 1870
dem Herrn Superintendenten Siegel Hochw. Biesdorf
in Urschrift mit Beilagen zur Veranlassung, die Petanten mit der an sämmtliche Herrn Superintendenten und Kreis-Schul-Inspectoren gerichteten Circular-Verfügung vom 16. Mai cr. bekannt zu machen und ihnen zu eröffnen, daß aus den darin entwickelten Gründen ihrem Antrage nicht stattgegeben werden könne. zugefertigt worden.
Abgegengen am 7ten Juni 1870
Nach 4 Wochen vorzulegen.
Der Regierungs-Kanzlist

26.05.1870 (II. J. No. 1151): Pfarrer Harmuth an die Königl. Regierung (Betr.: Hönow)
An Eure Königliche Regierung, Abth. II
in Potsdam

Ad. II J.S.L. 506 de 21. März 70

Verh. Hönow, den 26. Mai 1870
Es erschienen die beiden Ortsschulvorsteher, Gerichtsmann Kirchbaum und Schmiedemeister Rudolph, vor dem Unterzeichneten und erklärten:
Wir wollen nicht, daß jährlich 4 thl aus der hiesigen Schulkasse an den Allgemeinen Lehrer-Wittwen- und Waisen- Unterstützungsfonds gezahlt werden, sondern beantragen, daß die beanspruchte Summe, insoweit sie erforderlich ist, für Lesebücher verausgabt wird, die in der Schule aufbewahrt und zum Gebrauch beim Leseunterricht in derselben an arme Schüler verabreicht werden.
W.z.u.
Kirchbaum, Schulvorsteher
Rudolph, Schulvorsteher
W.w.o.
Harmuth, Prediger

03.06.1870 (zu II. J. No. 1151): Antwort der Regierung an den Pfarrer Harmuth auf gleichem Blatt
Potsdam, den 3ten Juni 1870
Abschriftlich ...
An den Herrn Prediger Harmuth
Hochwürden
Ahrensfelde

p.c. des Herrn Superintendenten
Siegel
Hochwürden
Biesdorf

mit der Veranlassung, die Antragsteller mit unserer an die Herrn Superintendenten u. Kreis-Schul-Inspectoren erlassenen Circularverfügung vom 16ten Mai d.J. bekannt zu machen, u. ihnen zu eröffnen, daß mit diesen Gründen ihrem Antrage nicht statt gegeben werden könnte.
Königl. Regierung
Abtheilung für das Kirchen- u. Schulwesen.
...

26.05.1870 (II. J.L. No. 1151): Registratur-Notiz der Königl. Regierung (Formular)
Registratur-Notiz

Das protokollarische Gesuch des Schulvorstandes zu Hönow
vom 26ten 5. 1870.
betreffend die Entnahme von Geldern aus der dortigen Schulcasse.
ist nach dem Decrete des Herr R. Ass. Magnus
dem Prediger Harmuth zu Ahrensfelde
in Urschrift mit - Beilagen zur Veranlassung zugefertigt worden.
Abgegangen am 7ten 6. 70.
Der Regierungs-Kanzlist

Quelle: Geheimes Preußisches Staatsarchiv, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Berlin-Dahlem)