Landbuch
der
Mark Brandenburg
und des
Markgrafthums Nieder-Lausitz
in der Mitte des 19. Jahrhunderts;
oder
geographisch-historisch-statistische Beschreibung
der Provinz Brandenburg,
auf Veranlassung des Staatsministers und Ober-Präsidenten
Flottwell
bearbeitet von

Dr. Heinrich Berghaus.
Brandenburg, 1854|1855|1856.
Druck und Verlag von Adolph Müller
Quelle: Google Books (siehe unten)
Erstes Hauptstück.
Die Grundmacht der Provinz Brandenburg.
Erster Abschnitt.
Das Land.

Band 1 / 1854: http://books.google.de/books?id=fAg_AAAAcAAJ
Allgemeine Übersicht der geographischen Lage, der Gränzen, Bestandtheile und Größe der Provinz.
§ 1.Geographische Lage.S. I/1
§ 2.Gränzen und Größe, ...S. I/37
§ 3.Politische Eintheilung und Bestandtheile der Provinz.S. I/40
Geologische Darstellung der Beschaffenheit des Innern des brandenburgischen Bodens.
§ 4.Natürliche Beschaffenheit des Landes.S. I/48
§ 5.Geognostisch-geologische Übersicht der Gebirgssysteme.S. I/49
§ 6.Vorkommen des paläozoischen Gebildes der Grauwacke.S. I/54
§ 7.Das Trias-System. Topographisch-geognostische Beschreibung des Rüdersdorfer Kalkgebirges.S. I/57
§ 8.Das Sperenberger Gipsflötz.S. I/72
§ 9.Vorkommen des Kreide-Gebirgs.S. I/81
§ 10.Vereinzeltes Vorkommen von Gebirgs-Arten des uranfänglichen und nächstfolgenden Zeitraums der Erdbildung.S. I/82
§ 11.Das Braunkohlengebirge und die Formation des Septarienthons.S. I/84
§ 12.Die Mineralquellen der Mark, Soolquellen und Saüerlinge.S. I/124
§ 13.Ausbeütung des Rüdersdorfer Kalksteinlagers.S. I/151
§ 14.Betrieb des Sperenberger Gipsbruchs.S. I/163
§ 15.Die Alaunwerke und ihre Ausbreitung.S. I/166
§ 16.Betrieb des Braunkohlen- und Alaun-Bergbaus.S. I/167
§ 17.Verwaltung des allgemeinen Provinzial- und des besonderen Rüdersdorfer Knappschafts-Instituts.S. I/172
§ 18.Das aufgeschwemmte Gebirge des brandenburgischen Bodens.S. I/179
§ 19.Die Formation der nordischen Geschiebe, das Diluvium.S. I/181
§ 20.Das jüngste Schwemmland oder Alluvium.S. I/209
§ 21.Die Süßwasser-Bildungen der jetzigen Welt.S. I/215
§ 22.Die Eisenstein-Lager.S. I/230
§ 23.Die Torflager.S. I/242
§ 24.Die Lager der Ziegelerde und des Töpferthons und die Lehm-Ablagerungen.S. I/265
§ 25.Die Dammerde und der Humus, das jüngste Glied des Alluviums.S. I/281
§ 26.Agronomische Eintheilung der Ackerkrume.S. I/284
Beschreibung der Oberflächengestalt nach Flußgebieten. Nebst Bemerkungen über die Territorial-Geschichte der einzelnen Landestheile.
§ 27.Die aüßeren Formen des Bodens in allgemeiner Übersicht.S. I/298
§ 28.Die Niederungen und Thäler und ihr Fließendes.S. I/299
§ 29.Hydrographische Beschreibung des Elbstroms.S. I/301
§ 30.Hydrographische Beschreibung des Havelflusses.S. I/334
§ 31.Die Landschaften und Nebenflüsse der Havel auf dem rechten Ufer derselben.S. I/371
§ 32.Die Landschaften und Nebenflüsse der Havel auf dem linken Ufer.S. I/420
§ 33.Flüchtige Rückblicke auf die Territorial-Geschichte der Elb-Landschaften.S. I/614

Band 2 / 1855: http://books.google.de/books?id=mQg_AAAAcAAJ
§ 34.Rückblicke auf d. Territorial-Geschichte d. Landschaften am rechten Havelufer.S. II/1
§ 35.Hydrographische Beschreibung des Spree-Flusses.S. II/43
§ 36.Hydrographische Beschreibung der Schwarzelster.S. II/128
§ 37.Oberflächen-Gestalt des Bodens in den Flußgebieten der Spree u. Elster.S. II/138
§ 38.Historisch-technische Beschreibung des Friedrich Wilhelms Kanals.S. II/173
§ 39.Historisch-technische Beschreibung des Finow-Kanals.S. II/184
§ 40.Schiffahrts-Verkehr auf den Wasserstraßen zwischen der Elbe u. Oder.S. II/201
§ 41.Verbesserungen in den Verbindungs-Wasserstraßen zwischen Havel-Spree und Oder.S. II/241
§ 42.Die Flußgebiete der Welse und Uker.S. II/239
§ 43.Blicke auf die Territorial-Geschichte der Landschaften in den Flußgebieten der Uker, Welse und Spree.S. II/258
§ 44.Übersicht von dem Territorial-Umfang der Königlichen Familien-Güter innerhalb des Regierungs-Bezirks Potsdam.S. II/614
§ 45.Nachweis der angesessenen Familien mit geringerm Güter-Besitz innerhalb des Regierungs-Bezirks Potsdam.S. II/614
§ 46.Territorial-Statistik der Königlichen Staats-Domainen innerhalb des Verwaltungs-Bezirks der Königlichen Regierung zu Potsdam.S. II/623
§ 47.Finanz-Statistik der Königlichen Staats-Domainen im Regierungs-Bezirk Potsdam.S. II/632
§ 48.Territorial- und Finanz-Statistik der Königlichen Staats-Forsten im Regierungs-Bezirk Potsdam.S. II/645

Band 3 / 1856: http://books.google.de/books?id=ygg_AAAAcAAJ
§ 49.Hydrographische Beschreibung des Oder-Stroms.S. III/1
§ 50.Beschaffenheit des Oderthals in der brandenburgischen Stromstrecke.S. III/38
§ 51.Nebenflüsse der Oder auf dem linken Ufer.S. III/64
§ 52.Oberflächengestallt des Bodens innerhalb der Flußgebiete des Bobers und der Neiße.S. III/77
§ 53.Die Nebenflüsse der Oder auf dem rechten Ufer bis zur Warthe.S. III/82
§ 54.Hydro-topographische Beschreibung der Warthe und des Warthebruchs.S. III/86
§ 55.Oberflächengestalt des Landes Sternberg, Schwiebus ec.S. III/102
§ 56.Der Netze Fluß und das Netzebruch.S. III/103
§ 57.Das Plateau der Neümark und seine Gewässer.S. III/108
§ 58.Darstellung der großen Wasserfluthen innerhalb des Odergebiets im Sommer 1854, in ihren ursachlichen Erscheinungen.S. III/119
§ 59.Darstellung der großen Wasserfluthen innerhalb des Odergebiets im Sommer 1854 nach ihren Wirkungen.S. III/119
§ 60.Rückblicke auf die Oberflächengestalt der Mark.S. III/144
§ 61.Territorial-Geschichte des Landes Lebus.S. III/154
§ 62.Die Stadt Frankfurt.S. III/308
§ 63.Territorial-Geschichte der Neümark.S. III/337
§ 64.Territorial-Geschichte des Markgrafthums Nieder-Lausitz.S. III/512
§ 65.Territorial-Geschichte des Herzogthums Krossen.S. III/729
§ 66.Territorial-Statistik der Königlichen Staats-Domainen innerhalb des Verwaltungs-Bezirks der Regierung zu Frankfurt.S. III/771
§ 67.Finanz-Statistik der Königlichen Staats-Domainen im Regierungs-Bezirk Frankfurt; nach ihrem zustande im Jahre 1850.S. III/777
§ 68.Territorial- und Finanz-Statistik der Königlichen Staatsforsten im Regierungs-Bezirk Frankfurt.S. III/781
Seite I/1
Allgemeine Übersicht der geographischen Lage,
der Gränzen, Bestandtheile und Größe der Provinz.
Seite I/1
§ 1. Geographische Lage.

Sucht man zuletzt die Ortschaft auf, deren geographische Lage dem, aus den aüßersten Gränzpunkten abgeleiteten und auf 52° 31' 45'' Breite und 11° 22' 5'' Länge angenommenen, Mittelpunkte der Provinz am meisten entspricht, so ist es das, zum Nieder-Barnimschen Kreise des Regierungsbezirks Potsdam gehörige Pfarrdorf Neüenhagen, dessen geographische Breite sehr nahe 52° 32' und dessen östliche Länge eben so nahe 11° 21' 35'' beträgt. Neüenhagen liegt 2 Meilen ostwärts von Berlin.

Dreieckspunkte im Textor-Oesfeldschen Dreiecksnetz
7. Berlin, Marienthurm
11. Bernau, Kirchthurm
12. Alt-Landsberg, Kirchthurm
15. Strausberg, Kirchthurm
16. Sternebeck, Windmühle
22. Freienwalde, Pavillon im Schloßgarten
23. Wrietzen, Kirchthurm
24. Blumberg, Kirchthurm

Textor-Oesfeld's Positionen-Tafel
Berlin, Marienthurm
Bernau, Kirchthurm
Alt-Landsberg, höchster Kirchthurm

Baeyers Positionen-Tafel
Dreieckspunkte
...
Löhme, Signal (hergeleitet aus Seeberg)
Kreüzberg, Signal (hergeleitet aus Königsberg)
Eiche, Signal (hergeleitet aus Seeberg)
Berlin, Marienthurm (hergeleitet aus Königsberg)
Kreüzberg bei Berlin (hergeleitet aus Seeberg)
...
Seite I/37 ff
§ 2. Gränzen und Größe, ...
...
Erlaüterung 2: Über das in der Geographie übliche Längen- und Flächen-Maaß.

Die preüssische Maaß- und Gewichts-Ordnung vom 16. Mai 1816 bestätigt als landesübliches Meilen-Maaß eine Meile, die genau 2000 Ruthen, oder 24000 preüss. Fuß lang ist. Eine preüssische Quadratmeile hat demnach die Größe von 4 Milionen Quadratruthen, und da 180 dieser Quadratruthen auf einen Morgen gehen, so ist unsere landesübliche Quadratmeile 22222 2/9 dieser Morgen groß, die von Alters her Magdeburgische, seit Erlass der Maaß- und Gewichtsordnung aber Preüssische Morgen heißen.
Seite I/40 ff
§ 3. Politische Eintheilung und Bestandtheile der Provinz

Vor dem Jahre 1806 hießen die obersten politischen Provinzial-Behörden Krieges- und Domainen-Kammern; nach dem Tilsiter Frieden und den daraus nothwendig entspringenden Umgestaltungen des Staats wurden sie Regierungen genannt, derer es für die Mark Brandenburg zwei gab, die Kurmärkische Regierung zu Berlin und die Neümärkische zu Königsberg [später nach Frankfurt verlegt]... In den ersten Jahren nach Organisation der Provinzial-Behörden behielten die beiden Regierungen der Provinz Brandenburg, die ihnen durch die Verordnung vom April 1815 beigelegten resp. bestätigten Benennungen der Kurmärkischen und Neümärkisch-Nieder-Lausitzschen Regierung bei, während das ihrer Verwaltung unterliegende Gebiet Departement genannt wurde; in der Folge aber haben sich jene historisch begründeten Namen in die amtliche Benennung: Regierung zu Potsdam und Regierung zu Frankfurt verwandelt, und an die Stelle des französischen Ausdrucks für das Grund-Gebiet ist das deütsche Wort Bezirk getreten.
Seite I/48
Geologische Darstellung der Beschaffenheit des Innern des brandenburgischen Bodens.
Seite I/84
§ 11. Das Braunkohlengebirge und die Formation des Septarienthons.
...
Da Vorhandensein der Braunkohlen-Formation im Bereich der Provinz Brandenburg ist schon sehr früh erkannt worden Es giebt beglaubigte Nachrichten, daß in der zweiten Hälfte des 16ten Jahrhunderts bei dem Städtchen Buckow im Oberbarnimschen Kreise ein Alaunwerk angelegt wurde und nahe in dieselbe Zeit dürfte die Anlage eine andern Alaunwerks in den Pfaffenbergen bei Beeskow gehören. Frühzeitig ist auch das Vorkommen der Braunkohle selbst beobachtet worden, allein die Förderung derselben, welche durch einen sehr alten Bergbau bei Freienwalde an der Oder betrieben worden ist, scheint in der ersten Hälfte des 17ten Jahrhunderts zum Stillstand gekommen zu sein, weil alle Arbeiter an der Pest starben, die während der Jahre 1637 und 1638 in diesen Gegenden mit großer Heftigkeit auftrat, und der große Holzreichthum des Landes jedes andere Brennmaterial entbehrlich machte, abgesehen davon, daß der Verbrauch der Braunkohle in dem Geruch, den sie beim Verbrennen erzeügt, ein großes Hinderniß fand, welches unter den Consumenten der Provinz Brandenburg auch heüt zu Tage noch nicht überwunden ist.
...
Beliehene gewerkschaftliche Braunkohlen-Gruben
Ober-Barnimscher Kreis
1. Max bei Bollensdorf (Buckow).
2. Willenbücher "
3. Conradsglück bei Freienwalde.
4. Stanislaus "
5. Gottlob "
6. Martins "
7. Clemens "
8. Hugo "

Nicht minder vermuthet man die Braunkohle auf der Feldmark des an einem See hochgelegenen Dorfes Ruhlsdorf (Ober-Barnimscher Kreis). Petershagen (Lebuser Kreis), ein Dorf und Rittergut an der Berlin-Frankfurter Chaussee, liegt auf der Wasserscheide zwischen der Oder und Spree. Hier ist eine Braukohlengrube eröffnet worden.

Auf diesem langen und sanften Abhange des Nieder-Barnim ist das Vorkommen der Braunkohle bisher an keinem einzigen Punkte bemerkt worden.
Seite I/124 ff
§ 12. Die Mineralquellen der Mark, Soolquellen und Saüerlinge.

Freienwalde.
Wenn man von Berlin die Straße nach Freienwalde einschlägt, so ersteigt man ganz mälig und kaum wahrnehmbar eine der bedeütendsten Höhen der Mark Brandenburg; man merkt es nicht, daß man sich vierhundert Fuß über den Spiegel der Spree erhoben oder, um mich eines Gleichnisses zu bedienen, eine Höhe erreicht hat, welche anderthalb Mal die des Thurms der Marien-Kirche in Berlin beträgt; man merkt dies, wie gesagt nicht, weil der Niveau-Unterschied auf eine Länge von sechs Meilen vertheilt ist; um so überraschender ist die Senkung gegen das Oderthal und seine große Niederung, die plötzlich und ohne Unterbrechung Statt findet und auf der Länge von nur einer halben Meile beinah' hundert Fuß mehr, als jener Aufstieg beträgt. Eben so überraschend ist es, an die Stelle der Nadelholzwaldungen, welche bis dahin uns begleiteten, das lebensfrische Laubholz treten zu sehen, die Buche und die Eiche mit denen der Abhang und seine Schluchten bekleidet sind, die in zahlreichen Rissen und Rinnen den Absturz gen Freienwalde durchfurchen und theilweise zu einem Thale sich erweitern, das in Beziehung auf aüßere Formen und auf Vegetation des Waldes, der Wiesen und Gärten den schönen Landschaftsgemälden in der Mark Brandenburg an die Spitze gestellt werden muß.

In diesem von hohen und steilen Bergen des Braunkohlengebirgs eingefaßten Thale liegen die Quellen des ehemals landesherrlichen, jetzt
Städtischen Gesundbrunnens von Freienwalde,
eine halbe Stunde Gehens südlich von dieser Stadt, von der ein Weg durch prachtvolle Obstgärten nach dem laubschattigen, engen Kesselthale führt.
...
Mit den benachbarten Gewässern haben die Freienwalder Mineralquellen keine Verbindung; ihr Wasser senden sie dem Landgraben und durch diesen der Oder zu. Sowol bei den Oder-Überschwemmungen als bei niedrigem Wasser in trockenen Jahren behaupten sie den gleichen Stand. Der ruhigen Luft unbeweglich ausgesetzt, überzieht sich das Wasser in kurzer Zeit mit einer Regenbogenfarben spielenden Haut und läßt Eisenocher fallen. Dieser setzt sich auch in den Gräben und Röhren, durch welche es fließt, reichlich ab. Der Geruch des Wassers ist eigenthümlich und abgebranntem Schießpulver ähnlich; der Geschmack tintenartig, zusammenziehend. Beim Baden färbt der Ocher die Wäsche gelb und, reichlich getrunken, die Exkremente schwarz.
Seite I/133 ff
Erlaüterung 17. Eisenhaltige und andere Mineralquellen.

Mittelmark.
Blumberg, im Nieder-Barnim auf der langen West-Abdachung der Ober-Barnimschen Hochebene, drittehalb Meilen von Berlin an der Straße nach Freienwalde, liegt bei der Kirche des Orts 239',73 über der Ostsee in freündlicher Lage, wozu die reiche Vegetation der zum gräflich Arnimschen Rittergute gehörigen Gärten und Wiesen besonders beiträgt. Das Wasser der Brunnen in diesem Dorfe, welches ehemals eine Stadt war, soll viel Kalk enthalten, obwol es nicht beobachtet werde konnte, ob er sich an hinein gelegte Körper absetzt. Nach einer Wahrnehmung am 30. August 1839 betrug die Temperatur eines der Brunnen 8°,4 bei einer Luftwärme, die auf 18°,8 R. gesteigert war.
Seite I/135 ff
Das Luisenbad bei Berlin.
Das Luisenbad oder der Gesundbrunnen, im Nieder-Barnim liegt eine gute halbe Stunde Gehens nördlich vom Rosenthaler Thore zu Berlin in dem flachen Thale des Pankeflüßchens, das auf der Südseite von Rande einer sanft gewölbte Hochfläche ganz in der Nähe begleitet wird. Der Scheitel der Hochfläche liegt am Rande selbst nur 230 Ruthen von der Panke und hat in der Steinstraße, die vom Rosenthaler Thore nach den Bade führt, eine Höhe von 159',04, die Brunnenkuppe aber, die etwas westlicher liegt, eine Höhe von etwa 190' über der Ostsee; der Wasserspiegel der Panke aber ist beim Luisenbade 118',42 über demselben Niveau, nach einem mittlern Wasserstande des Flüßchens, welcher am 11. October 1825 Statt fand. Das Pantethal bildet eine moorige Vertiefung in dem ringsumher liegenden, zum Theil fließenden Sande, durch welchen der Fluß zwischen Erlen und anderen Laubbaümen seinen Lauf nimmt und zu beiden Seiten, wiewol nur auf kurze Strecken, grasreiche Wiesen bildet. Auf dem Grunde dieser Wiese, deren Oberfläche 121',25 über der Ostsee liegt, entspringt der Quell, der durch Röhren nach dem außerhalb der Wiese stehenden Brunnenhause geleitet wird, in dem das Wasser in einer steinernen Fassung zu Tage geht. ...
Seite I/167 ff
§ 16. Betrieb des Braunkohlen- und Alaun-Bergbaus.
...
Erlaüterung 20. Verwendungs- und Absatz-Verhältnisse der Braunkohlen.

Bisher ist die Braunkohle in der Mark Brandenburg hauptsächlich zu gewerblichen Zwecken benutzt worden, und die Anwendung zum Hausbrande beschränkt sich etwa auf den siebenten Theil aller erkauften Kohlen. Das Haupthinderniß, was der Anwendung der Braunkohle zum haüslichen Gebrauche entgegensteht, ist der Umstand, daß die Feüerungen meistentheils nicht ohne große Veränderungen für Braunkohlen benutzt werden können, und ärmere Leüte die hiermit verbundenen Kosten scheüen, während der Reiche es vorzieht, bei dem reinlicheren Holze zu bleiben. Allmälig findet indessen die Braunkohle wegen ihrer im Verhältniß zu Holz und Torf bedeütend größern Wohlfeilheit als Feüerungs-Material immer mehr Eingang in den Haushaltungen; besonders ist dies in Frankfurt a. d. Oder der Fall, wo gegenwärtig über die Hälfte der Familien Braunkohlen brennt.
Seite I/215 ff
§ 21. Die Süßwasser-Bildungen der jetzigen Welt

1) Süßwasserkalk ...
2) Radeneisenstein. Der Eisengehalt vieler Quellen, Gewässer und Moräste liefert den Stoff zu einem eigenthümlichen Absatz von Eisenerz, welches unter dem Namen Rasenerz, Wiesen-, Morast- und Sumpferz bekannt ist, indem man mit den drei zuletzt genannten Namen verschiedene Varietäten zu bezeichnen pflegt, von denen das Wiesenerz einen muschligen Bruch und den höhern Grad des Glanzes, das Morasterz einen zerreiblichen, erdigen Bruch, und das Sumpferz die mittleren Abänderungen enthält. Über die Entstehungsart dieses wegen seiner technischen Anwendung höchst wichtigen Erzeugnisses unserer Ebenen sind die Ansichten der Geognosten sehr verschieden.
Seite I/230 ff
§ 22. Die Eisenstein-Lager

Weiter im Innern der Mittelmark findet sich Raseneisenstein im Spandower Forst beim Saugarten, bei Charlottenburg an der Spreebrücke, und im Thal der Panke zwischen dem Luisenbade und Pankow, und weiter hinauf bei Blankenburg. ...

Das Nieder-Oderbruch in der Gegend von Freienwalde hat ehedem ebenfalls Raseneisenstein gehabt, und bei Falkenberg ist vor ungefähr 270 Jahren ein Eisenhammer gewesen, von dem das Fließ, dessen Wasserkraft ihn in Bewegung setzte, noch heüte das Hammerfließ heißt. Viel später wurde bei Freienwalde ein Eisenhammer eingerichtet, der aber nicht Rasen-, sondern Thoneisenstein, welcher im Tertiärgebirge des Marienbergs, nahe beim Alaunwerke, gewonnen wurde, verarbeitete. Dieses Werk stellte man ein, weil es nicht möglich schien, hinlänglich Holz für beide Werke herbeizuschaffen. Auch hier heißt das Thal, wo der Hammer stand, noch gegenwärtig das Hammerthal. Oberhalb Freienwalde kommt im Oderbruch Raseneisenstein bei Neü-Hardenberg auf den Wiesen des Vorwerks Bärwinkel vor. Man hat ihn an einigen Stellen ausgegraben und mit Vortheil zum Bau der daselbst aufgeführten Gebaüde verwendet.
Seite I/242 ff
§ 23. Die Torflager

Folgt man dem Laufe der Spree auf ihrem rechten Ufer abwärts von Fürstenwalde bis zur Mündung bei Spandow, so zeigen sich auf dem humusarmen Boden dieses Thalstrichs nur zwei Torfablagerungen bei Biesdorf, Lichtenberg und dem Lichtenberger Kietz unfern Berlin. Reichlicher aber hat sich der Torf in den Nebenthälern der Spree, im Gebiete des Nieder-Barnim gebildet.
So findet man Torfniederlagen bei Lichtenow an einem Nebenfluß der Löcknitz und an der Berlin-Frankfurter Steinbahn, und weiter aufwärts an demselben Fließe bei Hohenstein im Ober-Barnim. Sodann bei Hennickendorf und Tasdorf am Stienitz See; bei Eggersdorf und Fredersdorf, wo der Torf gleich unter der Rasendecke liegt; bei Bollersdorf, Vogelsdorf Münchehofe, Neüenhagen, Dahlwitz und Hönow, alles Ortschaften, die den Torf ihrer Wiesen zum eigenen Gebrauch ausbeüten. Dazu kommt noch Wedigendorf oder Wegendorf, oberhalb Alt Landsberg, aber schon im Ober-Barnim gelegen. Südwestlich vom Strausberger Stadtforst liegt ein kleines Bruch, welches ehedem das Bötzowsche Bruch genannt wurde. Es ist ohne Zweifel das Torflager bei Eggersdorf, welches im Jahre 1531 Freitags nach Johannis Baptistae in Brand gerieth und bei der damaligen dürren Jahreszeit ein Erdfeüer veranlaßte, welches in sieben Wochen nicht gelöscht werden konnte, wodurch ein beträchtlicher Theil Holzung verbrannte, und der Stadt Strausberg ein großer Schaden zugefügt wurde.
Seite I/298
Beschreibung der Oberflächengestalt nach Flußgebieten.
Nebst Bemerkungen über die Territorial-Geschichte der einzelnen Landestheile.
Seite II/43
§ 35. Hydrographische Beschreibung des Spree-Flusses.

Brücken führen über die Spree von Neübrück bis Berlin nur an zwei Orten, nämlich bei Fürstenwalde und bei Köpenick, dort vier, hier eine Brücke. ...

Innerhalb der Stadt Berlin führen 18 Brücken über die Spree ...
Seite II/138 ff
§ 37. Oberflächen-Gestalt des Bodens in den Flußgebieten der Spree u. Elster.

6. Das Plateau von Lebus und Barnim
Steigt man von diesem Rande [des Barnim-Plateaus] auf der Straße von Berlin nach Freienwalde und Neüstadt-Eberswalde in die Höhe, so ist das Ansteigen über die sanft wellenförmige Bodenfläche so mälig, daß der Unterschied bis Werneüchen, was eine Entfernung von ungefähr viertehalb Meilen ist, nur 100' beträgt. ...

Auf dem Plateau von Nieder-BarnimÜber der Ostsee [Fuß]
Berlin, Nullpunkt des Pegels an den Königl. Damm-Mühlen 98,26
- mittlerer Wasserstand der Spree im Oberwasser 106,74
- Neüe Königsthor 128,48
Rand des Plateaus um den Friedrichshain 159,50
Das Wegezollhaus vor Weißensee 157,35
Weißensee, die Schwelle der Kirchthüre 168,04
Am Viertelmeilenstein hinter Weißensee 183,14
Kreüzung der Steinbahn und des Malchow-Hohenschönhausener Weges 174,05
Falkenberg, die Kirche 192,81
Straßenhöhe vor Ahrensfelde 250,56
Ahrensfelde, die Kirche 200,55
Straßenscheitel zwischen Ahrensfelde und Blumberg 255,20
Blumberg, die Kirche 242,91
- die Dorftafel 244,15
Straßen-Nummerstein, 2,37 Meilen von Berlin 200,89
Seefeld, die Kirche 248,41
Straßen-Nummerstein 3,07 von Berlin 271,58
Werneüchen, Kegellaube im Garten des Gasthofs zum goldenen Löwen254,29
Auf der Südseite des vorstehenden Straßenzuges liegen
Hohenschönhausen, die Kirchthürschwelle 197,82
Das Plateau von Eiche 214,00
Mehrow, Mitte des Dorfes 216,40
Seite II/258
§ 43. Blicke auf die Territorial-Geschichte der Landschaften in den Flußgebieten der Uker, Welse und Spree.

4. Die begütertsten Geschlechter.
Am Schlusse des 18 Jahrhunderts waren in der Ukermark 51 Familien mit Ritter- und anderen größeren Gütern angesessen. Darunter befanden sich 40 adlige, mit Einschluß von zwei fürstlichen Familien, und 11 Familien bürgerlichen Standes.

Familie von Arnim.
Dunkel wie der Ursprung aller alten Familien ist es auch der des Arnimschen Geschlechts. ...
Wann und bei welcher Gelegenheit dieses Geschlecht vom Rhein nach den brandenburgischen Marken gezogen, ist historisch nicht erforscht; ... Für gewiß aber wird erachtet, daß das märkische Geschlecht seinen ersten Sitz in hiesigen Landen in der Altmark gehabt habe. Dort liegt bei Arneburg ein Dorf und Gut, welches gegenwärtig meist Ahrend genannt wird, früher auch Arnim hieß, ein Name der zu Ende des 18. Jahrhunderts noch gelaüfig war und selbst jetzt nicht unbekannt ist. ...
Den ersten zusammenhangenden Nachweis von den Besitzungen der Familie von Arnim in den brandenburgischen Landen giebt die Carolinische Finanzstatistik. Dieser zufolge besaß die Familie
Im Jahre 1375:
... Biesenthal, Schloß und Stadt, mit der Heide, dem damals bestehenden Eisenhammer (I, 231) und den Dörfern Rudenitz, Danewitz, Schepforde, Wandelitz, Bastorf, Hönow, Wernow, Schönefeldt, Freüdenberg, Heckelwerg, Steinfurth u. a. m., kam zur Hälfte im Jahre 1427 an die Familie von Arnim, indem die Brüder Klaus, Wilke und Otto diese Besitzung dem Mathias von Uchtenhagen für 400 Schock böhmischer Groschen abkauften. Beim Abschluß dieses Kaufs besaßen sie schon die andere Hälfte von Biesenthal; ...

Graf Friedrich Ludwig hat übrigens die Besitzungen seines Hauses seit 1836 erweitert durch Ankauf von Gütern im Nieder-Barnimschen Kreise und dadurch den Territorial-Umfang der Gesammtbegüterung der gräflichen Linie Arnim-Boitzenburg auf beinah' 6 Quadrat-Meilen gebracht. Nach ihnen pflegt sich der Besitzer gegenwärtig Graf Arnim-Blumberg zu nennen. ...

Was nun im Besondern die neüen Erwerbungen im Nieder-Barnim betrifft, so bestehen dieselben, wie die Tabelle nachweiset, aus den Rittergütern Blumberg und Hellersdorf nebst Vorwerk Elisenau, die im J. 1836 von der Familie von Goldbeck, und aus dem Rittergute Falkenberg, welches 1843 von der Familie von Freyer erkauft wurde.
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Blumberg war bis vor zweihundert Jahren ein Städtchen oder Flecken (oppidum). Als im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts die Eroberungen der Deütschen auf die Gegenden an der Ostseite der Havel und Spree ausgedehnt wurden, erhoben sich zwischen dem Bischof zu Brandenburg und den erobernden Markgrafen über die Erhebung des Zehnts in den neüen Ländern Streitigkeiten, die mehrere Jahre lebhaft fortgeführt und gemäß Auftrags des Papstes Gregor IX. vom Jahre 1234 durch Vermittelung des Bischofs, des Propstes und des Scholasticus zu Merseburg erst 1237 dahin beigelegt wurden, daß die Markgrafen in der Hebung und dem Genuß fast aller Zehnten verblieben, dafür aber dem Bischofe u. a. "an einem schicklichen Orte des neüen Landes hundert Hufen unangebauten Landes zu aller Nutzung und mit allem Rechte, auf denen er sich anbauen könne, wie es ihm beliebe", als Entschädigung überwiesen. Der Bischof, so meint man, erhielt diese hundert Hufen ohne Zweifel im Lande Barnim und benutzte dieselben zur Gründung eines Städtchens unter dem Namen Blumberg. Wahrscheinlich war es ein altslawisches Dorf mit ungewöhnlich großer Feldmark, die in dem Vertheidigungskriege der Bewohner des Landes gegen den andringenden Feind größtentheils öde und wüst geworden war und nun bei nutzbarerer Bebauungsart Seitens der Deütschen eine so große Zahl von Dienst- und zinspflichtigen Bewohnern zusammenrief, daß aus dem Dorfe, neben welchem sich eine herrschaftliche Burg befand, ein Flecken entstand. Lehrreich würd' es sein, zu erforschen, ob sich in der Feldmark von Blumberg irgend ein örtlicher Name erhalten hat, der daran erinnern könnte, daß der Name Blumberg nur eine Übersetzung der ursprünglichen slawischen Benennung ist, die etwa "Zwätnaja Gora" klingen mogte. Blumberg liegt in einer wellenförmigen, hügelreichen Landschaft, die von blumigen Wiesengründen durchschnitten ist. Die erste urkundliche Erwähnung des Orts findet sich 1253, wo in einer markgräflichen, zu Spandau ausgefertigten Urkunde ein Kriegsmann Dietrich von Blumberg als Zeüge angeführt ist, welcher vermuthlich Befehlshaber im dortigen Schlosse und Verwalter des bischöflichen Tafelguts sein möchte, in welcher Eigenschaft man Blumberg durch Kaiser Carl IV. Finanzstatistik von 1375 kennen lernt, wo gesagt ist, daß ganz Blumberg ein Städtchen (oppidum) mit Ober- und Untergerichtsbarkeit, mit Spann- und jedem andern Dienst, mit aller Freiheit und Nutzung und mit allen Gerechtigkeiten und Zubehörungen dem Brandenburgischen Bischofe zur bischöflichen Tafel vereignet sei, und theils von ihm selbst, theils von seinen Vasallen genutzt werde. Man erinnere sich, wird hinzugefügt, nicht mehr, daß der Markgraf hier irgend etwas besessen habe. Die Feldmark bestand aus 100 und 24 Hufen (die Trennung der beiden Zahlen ist wegen der oben erwähnten 100 Hufen bemerkenswerth), davon der Pfarre 4 und der Kirche 1 Hufe gehörte. An Pacht, Zins und Bede entrichtete jede Hufe 14 Schilling. Auch gab es eine Windmühle. Die Schulzen (prefecti, also mehr als einer, vielleicht einer für das altslawische Dorf, ein anderer für die deütsche Niederlassung) hatten 14 Hufen. Eine andere Angabe belehrt uns, daß im Jahre 1375 eine bürgerliche Familie, Namens Honow, den Flecken und das Schloß Blumenberg vom Bischofe zu Lehn trug.

Im Landschoßregister von 1451 steht: "Opidum Blumberg hort dem Bischop von Brandenburg." Damals war die Feldmark eben so groß, als im Jahrhundert vorher, und die Pfarre, so wie das "Gotzhuß" (Gotteshaus, die Kirche) besaßen dieselbe Hufenzahl. Urkundliche Überlieferungen im Hausarchiv zu Blumberg nennen den Ort 1454 ein Stediken, 1515 unser (des Brandenburgischen) Stiffts Flegk, 1542 einen Flecken. Die Urkunde von dem zuletzt genannten Jahre ist insonderheit dadurch bemerkenswerth, daß sie Nachricht giebt vom Übergang des Ortes aus bischöflichem Besitz in den des Landesherrn; denn es heißt: "Im 1542 sten Jahr hat Matthias von Jagow, Bischof zu Brandenburg, den Flecken Blumberg den Churfürften Joachim überlassen, und hat der Bischop das darvor bekommen, das Blumberg so vill nicht tragen kann." Aber noch in demselben Jahre verkaufte der Kurfürst das Stettlein an Hansen von Krummensee für 5000 Gulden. Die Nachkommen desselben haben es 1602 dem Kanzler von Löben verkauft. In allen Lehnbriefen bis 1644 wird Blumberg jedes Mal ein Städtlein genannt und die alten Hausbücher gebrauchen diese Bezeichnung beständig. Nach 1644 muß das Städtchen in Verfall gerathen sein, denn in der Bestätigung des Erbvergleichs über die Nachlassenschaft des Johann Sigismund von Löben vom Jahre 1656 wird Blumberg blos das Lehn- oder Rittergut Blumberg genannt, und in keiner Urkunde oder Verhandlung der folgenden Zeit kommt die Bezeichnung Städtlein oder Flecken vor. Auch der Hofpoet Canitz, der Periode des großen Kurfürsten angehörend, besaß dieses Gut und bewohnte es mit seiner gefeierten Doris v. Arnim-Boitzbg. In der Hufen Tabelle von 167l, welche in Folge des vorjährigen Landtags aufgenommen wurde, um zu untersuchen, welche von den steüerbaren Bauerhufen nach und nach durch Kauf zu den Ritterhufen gekommen und mit der Zeit zu den steüerfreien Ritterhufen gezählt worden waren, ist Blumberge so aufgeführt: "1 Müller, 1 Scheffer, 29 Pauren (16 Paurhufen), 103 Pauerhufen, 16 Cossäthen. Die Bedeütung der eingeklammerten Hufen ist nicht erklärt, muthmaßlich ist dies die Größe des Bauerackers, der zum Rittergute geschlagen worden war. Blumberg war seit der Mitte des 17. Jahrhunderts im Besitz der Familie von der Schulenburg, befand sich bei derselben auch noch 1805, ging darauf an die Familie von Goldbeck über, von der Graf Friedrich Ludwig von Arnim das Gut im Jahre 1836 für 146000 Thlr. kaüflich erwarb.

Das Rittergut Blumberg, nach seinem Zustande im Jahre 1850, besteht außer der ursprünglichen, ritterfreien Feldmark aus ehemals baüerlichen, daher auch grundsteüerpflichtigen Grundstücken, namentlich einem Theile der Ländereien von früher wüst gewordenen Bauerhöfen. Ferner befindet sich unter den Grundstücken der Acker des ehemaligen Blumberger Krugguts, im Umfang von 284 Morg. 62 Q.-Ruth., und endlich ein Theil der von der Gemeinde Blumberg für Ablösung einer Hütungsgerechtigkeit mit Schaafen abgetretenen Fläche, welche im Ganzen 665 M. 177 Q.-R. enthält, von der aber ein Theil beim Vorwerk Elisenau bewirthschaftet wird. Alle diese dem ursprünglichen Ritteracker allmälig hinzugetretenen Grundstücke lassen sich aber nicht mehr im Besonderen nachweisen, auch läßt sich nicht genau angeben, wie viel von der für Ablösung der Schäfereigerechtigkeit abgetretenen Fläche bei Blumberg und wie viel bei Elisenau bewirthschaftet wird. Hinsichtlich der Besteüerung der Grundstücke aber ist zu bemerken, daß schon seit undenklichen Zeiten, und abgesehen von den so eben erwähnten grundsteüerpflichligen Grundstücken, bei dem Rittergut 15 Hufen und 1 Cossäthenhof versteüert worden sind. Die Veranlassung hierzu ist nicht mehr zu ermitteln. Ferner, daß mit den Grundstücken des Krugguts die darauf ruhende Steüer auf das Rittergut übergegangen ist, daß aber die für die Ablösung der Schäfereigerechtigkeit abgetretene Fläche steüerfrei überwiesen worden ist, wogegen die Gemeinde Blumberg eine jährliche Rente von 35 Thlr. vom Rittergute bezieht. Außer den gedachten baüerlichen Ländereien befinden sich unter den in der Tabelle nachgewiesenen Flächen an Erbpachtsgrundstücken: Erstlich - 225 M. 144 Q.-R. Acker und 2. 95 Wiesen Pfarrland, welches durch den Vertrag vom 10. Oct. 1768 bei Gelegenheit der Separation der Grundstücke der Gemeinde von denen des Ritterguts dem Dominio in Erbpacht überlassen wurde und im Gemenge mit den Grundstücken des Ritterguts lag, bei Gelegenheit der Specialseparation der baüerlichen Feldmark von Blumberg aber durch den Rezeß vom 17. Sept. 1841 in eine zusammenhangende Fläche von 212. 147 Acker und 2. 52 Wiesen ausgewiesen, genau abgegränzt und als Pfarrland bezeichnet worden ist. Das Dominium entrichtet dafür an die Pfarre eine Erbpacht von jährlich 2 Wispel 12 Scheffel Roggen, 1 W. Gerste, 12 Sch. Erbsen. 1 W. Kaff, 6 Schock Stroh (halb Roggen, halb Gerste) und 3 Klafter Birkenklobenholz. Grundsteüer wird von diesem Pfarrland nicht entrichtet. Zweitens - 85. 32 Acker und 27. 28 Wiese Kirchenland, welches durch den Vertrag vom 30. Mai 1829 dem Dominio in Erbpacht überlassen und in einem bestimmten Plane abgegränzt worden ist. Es wird dafür an die Kirche eine Erbpacht von 10 Thlr. in Gelde und 2 W. 2 Sch. Roggen entrichtet. Auch dieses Kirchenland ist grundsteüerfrei. Die von den oben genannten Ländereien zu entrichtende Grundsteüer beträgt aber im Ganzen 329 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf., und zwar 40. 26. 3 Lehnpferdegeld 202. 4. Contribution, 68. 25. 2. Kavalleriegeld, 17. 8. 11 1/4 Schoß und 25 Sgr. 5 1/5 Pf. Quittungsgeld. Das Rittergut Blumberg hat überdies die Verpflichtung, das in Blumberg bestehende Gemeinde-Hospital in baulichem Stande zu erhalten und 6 Hospitaliten freies Brennholz und im Ganzem 2 Wispel Roggen und 12 Thlr. baar Geld zu gewähren. Dieses Hospital ist sicherlich eine Stiftung aus bischöflicher Zeit.

Was die baüerliche Feldmark von Blumberg betrifft, so beträgt die Größe derselben 5202 Morgen 27 Quadrat-Ruthen. In dieser Hauptsumme sind enthalten die grundsteüerpflichtigen Ländereien mit 5177. 166 (von ihnen werden entrichtet an Grundsteüern aller Art 866 Thlr. 25 Sgr. 7 11/20 Pf., nämlich 560. 21. 6 Contribution, 256. 19. 10. Kavalleriegeld, 3 Sgr. 9 Pf. Lehnpferdegeld, 1. 9. 6 4/5 Quittungsgeld und 48 Thlr. 11 3/4 Pf. Hufenschoß); das Areal von 14 Büdnerstellen auf grundsteüerfreiem Dominial- und Pfarracker erbaut mit 18 M. 174 Q.-R., die Pfarrgrundstücke, welche nicht vererbpachtet sind, mit 2. 16; der Acker der Prediger-Wittwen-Stiftung mit 3 M., sowie ein Gartenstück der Küsterei und der Schule mit 31 Q.-Ruthen. Die ganze als steüerpflichtig ermittelte Fläche von 5177 Morg. 166 Q.-R. besitzen von 16 Bauern, von denen einer 6, einer 5, und von den übrigen vierzehn jeder 4 Hufen inne hat; ferner 13 Cossäthen. von denen jeder außer der Hofstelle nebst Garten einen Landhof von durchschnittlich 5 Morgen Gerstland besitzt, außerdem haben 11 von ihnen jeder einen Ackerplan von etwa 30 Morgen meist leichten Bodens, von dem es zweifelhaft ist, ob davon Grundsteüer entrichtet werden muß. Außerdem haben 8 dieser Cossäthen zusammen 3 früher vom Dominio eingezogene wüste Bauerhöfe unter sich getheilt und geerbpachtet, von denen sie die Steüer zu gleichen Theilen übernommen haben. Den Viehstand betreffend, so haben die Bauern, d. h. die Vierhüfner, meistens 4 Pferde, 2 Zugochsen, 8 bis 10 Kühe und einzelne noch 40 bis 60 Schaafe; die Cossäthen, welche Erbpachtland mit inne haben, 2 bis 3 Pferde und 4 bis 5 Kühe, und diejenigen, welche nur den oben genannten Acker im Felde besitzen, 2 Pferde und durchschnittlich 3 Kühe. Alle Dienste und Servituten sind theils durch Land, theils durch zu zahlende Geldrente abgelöst worden.

Diese ausführliche Nachweisung war nothwendig, um als Beispiel zu dienen einer Schilderung des Zustandes, in welchem sich die gutsherrlichen und baüerlichen Feldmarken in der Mitte des 19. Jahrhunderts befinden. Denn was hier von Blumberg gesagt worden ist, gilt mehr oder minder von alle Gütern und Dörfern der Mark Brandenburg. Folgendes dient zur weitern Erlaüterung der Geschichte neüer Ansiedlungen, die auf die Rechtsverhältnisse von Grund und Boden wesentlichen Einfluß ausübt.
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Nördlich von Blumberg, ungefähr 1/2 Meile entfernt, liegt in einer Vertiefung an der sogenannten Seemake, einem flachen See, das Vorwerk Elisenau, vom Vorbesitzer des Ritterguts Blumberg, dem Präsidenten von Goldbeck, seit dem J. 1823 angelegt und nach dem Vornamen seiner Tochter benannt. Zusammengesetzt worden ist es aus einem Theile des von der Gemeinde Blumberg für Ablösung einer Schaaf­hütungs­gerechtigkeit an das Dominium abgetretenen baüerlichen Ackers (s. Blumberg), aus 5 städtischen, zum Lindowschen Felde der Feldmark Bernau gehörig gewesenen, vom Präsidenten von Goldbeck kaüflich erworbenen Hufen und 2 M. 170 Q.-R. von 4 anderen dortigen Hufen abgezweigten Landes und aus dem Lande von 2 Bauerhöfen des Dorfes Börnike, und zwar aus 4 Hufen Landes, die zu dem dortigen Kruggut Nr. 2, und aus dem Acker, welcher zum Bauergute Nr. 5 gehört hat, zusammen 466 M. 147 Q.-R. umfassend. Wie sich nach Abzug dieser Fläche die übrigen 719 M. 128 Q.-R. des Elisenauer Areals unter das Bernauer und Blumberger Land vertheilen, ist genau nicht mehr zu ermitteln. Das Vorwerk Elisenau ist mit Grundsteüern aller Art zum Betrage von 36 Thlr. 3 Sgr. 11 2/3 Pf. belastet. Sie werden von den Börniker Ländereien allein entrichtet und bestehen in 23. 22. 6 Contribution, 10. 6. 9 Kavalleriegeld, 2 Thlr. 11 2/3 Pf. Hufenschoß und 3 Sgr. 9 Pf. Quittungsgeld. Den Giebelschoß jedoch entrichten die Besitzer der zu diesen Ländereien gehörig gewesenen, im Dorfe Börnike belegenen Gebaüde. Die Blumberger und Bernauer, zu Elisenau gehörigen Ländereien sind grundsteüerfrei. Hinsichtlich der erstern wird auf das bei Blumberg Gesagte Bezug genommen. Graf Arnim erkaufte das Vorwerk Elisenau im J. 1836 vom Vorbesitzer, Präsidenten v. Goldbeck für 18000 Thlr. Die Feldmark ist ziemlich eben oder sanft hügelig und enthält meistens lehmigen Sandboden mit undurchlassendem, mergligen Untergrund. Bewirtschaftet wird sie in 12 und 6 Schlägen, worin Cerealien, Hackfrüchte, Futterkraüter und künstliche Wiesen kultivirt werden, denn an natürlichen Wiesenwachs fehlt es fast ganz. Rindvieh wird in Elisenau nicht gehalten. Der eigentliche Nutzviehbestand ist im Sommer 500, im Winter 700 Merinoschaafe, und das Zugvieh besteht abwechselnd in 9 bis 11 Arbeitspferden. Schlachtschweine für die Wirthschaft und für die Tagelöhner werden gekauft und gemästet.
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Das Rittergut Hellersdorf, früher auch Helmsdorf genannt, scheint erst gegen den Ausgang des 17. Jahrhunderts aus Bauerhöfen der Feldmark Eiche entstanden zu sein; denn man findet in der Hufen-Tabelle von 1671 beim Dorf "Eicke 5 Paurhufen" aufgeführt, welche dem damaligen Besitzer von Blumberg, C. v. Löben gehörten, und das Jahr darauf die Oberkammerherrin von Löben wegen Blumberg, Eiche und Dahlewitz in der Liste des Roßdienstes genannt. Der Name Hellersdorf kommt da noch nicht vor. Als Blumberg in den Händen der Schulenburgschen Familie war, wurde durch Entwässerung der Ländereien eine bedeütende Fläche erst für den Ackerbau gewonnen. In seinem gegenwärtigen Zustande gehört zum Areal des Gutes das Krummenseer Kirchenland, welches dem Präsidenten von Goldbeck im J. 1806 vererbpachtet wurde und welches 10 1/2 Scheff. Aussaat an Acker und 5 M. 131 1/4 Q.-R. Wiesen enthalten soll. Es wird davon an die Pfarre in Seefelde ein jährlicher Canon von 6 Scheff. Roggen entrichtet. Von Hellersdorf werden 41 Thlr. Lehnpferdegeld gezahlt; contribuable Ländereien befinden sich nicht bei diesem Gute. Graf Arnim erkaufte es im Jahre 1836 vom Vorbesitzer für 77000 Thlr. mit Einschluß von 8600. Thlr. in Gold. Die wellenförmig gewölbte Feldmark besteht hauptsächlich aus lehmigem Sandboden, dessen Tragfähigkeit durch Meliorationen seit 1830, namentlich durch den jetzigen Besitzer bedeütend erhöht worden ist. Das Gut hält ungefähr 90 Kühe lediglich zur Melkerei; der Milchverkauf findet in Berlin Statt. Die baüerliche Feldmark von Eiche ist 1871 M. 125 Q.-R. groß und im Besitz von 8 Bauern, 1 Halbbauer und 5 Cossäthen, welche letzteren außerdem das Pfarr- und Kirchenland in Erbpacht und den sogenannten Ritteracker im Besitz haben. Beide Flächen zusammengenommen betragen 462 M. 159 Q.-R., die in der Hauptsumme schon enthalten sind. Auf dem ganzen Areal halten die 14 Ackerbesitzer einen Viehstand von 50 Pferden, 3 Ochsen, 3 Bullen, 104 Kühen und 19 Stück Jungvieh, und außerdem jeder 2 bis 3 Schweine. Der Einfluß der Rindvieh-Haltung auf Futterbau und Dungerzeügung ist sehr erfolgreich. Das Dorf Eiche scheint im 14. und 15. Jahrhundert Bredereke und Breydereyke genannt worden zu sein.
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Mit dem Rittergute Falkenberg dürfte es, hinsichts seiner Entstehung, eine ähnliche Bewandtniß haben, als mit Hellersdorf; denn 1671 finden sich auf der Feldmark des Dorfes "16 Paurhufen", welche dem "C. Von Löben" gehören; das Jahr darauf steht aber dessen Name nicht unter den Roßdienstpflichtigen wegen Falkenberg. Im J. 1375 hat Tyle von Bern (in spätern Zeiten Beeren genannt) in der 52 Hufen großen Feldmark von Falkenberg 10 Hufen bei seinem Hofe, und der Markgraf hatte Mentz von Holtzendorf mit einer Hebung von 10 Schilling, so wie mehrere Bürger der Stadt Berlin, auch eine in Belitz lebende Wittwe mit anderen Hebungen belehnt. Die Pfarre hatte in der Feldmark 3 Hufen, und die Kirche 1 Hufe. Cossathen gab es 8. Im Jahre 1451 heißt es: "Falkenbergk ist meyns Hern vnd der stat Berlin vnd Coln." Die Größe der Feldmark, sowie des Pfarr- und des "gotzhuß-" Landes war noch ebenso, als im vorhergehenden Jahrhundert. Unter dem Landbesitze des Ritterguts Falkenberg, nach seinem Zustande im J. 1850, befinden sich 530 Morg. 145 1/3 Q.-Ruth. contribuable Ländereien, nämlich von einem schon vor längerer Zeit eingezogenen, wüsten Bauerhof, und Land, welches von den Bauern bei der im J. 1820 Statt gefundenen Dienstregulirung abgetreten worden ist; und außerdem die Ländereien von zwei ebenfalls schon früher als wüst eingezogenen Cossäthengütern, deren Größe aber nicht mehr nachgewiesen werden kann. Von dieser Gesammtfläche entrichtet das Gut zusammen­genommen 103 Thlr. 26 Sgr. 9 1/2 Pf. Grundsteüer aller Art. Die baüerliche Feldmark von Falkenberg ist 930 Morg. 16 Q.-Ruth. groß, mit Einschluß der an die Schule zu deren Dotation abgetretenen 3 Morg. Acker. Das Dorf besteht aus 6 Bauern und 4 Cossäthen, deren jeder, und zwar von den ersteren, im Besitz von 2 und von den letztern im Besitz von 1 Hufe ist (1671 gab es in Falkenberg 7 Bauern mit 6 Cossäthen, was nach Abzug der wüst gewordenen Höfe mit der jetzigen Anzahl übereinstimmt). Sämmtliche Dienste und Servituten sind durch Land und noch jetzt zu zahlende Dienstgelder abgelöst. 4 Büdner besitzen 6 M. 41 Q.-R grundsteüerfreies Land. Einer von diesen Büdnern und die 4 Cossäthen haben das 124 M. 123 Q.-R. große Pfarrland für 140 Thlr. in Zeitpacht. Jeder der Bauern hält 3 bis 4 Pferde und 4 bis 7 Kühe, jeder der Cossäthen 2 bis 3 Pferde und 3 bis 5 Kühe. Das Rindvieh ist Oldenburger und Holsteiner Race, meistentheils aber schon im Orte aufgezogen. Ochsen werden nur als Mastvieh, Kühe zur Milch-Erzeügung verwandt. Nur das Rittergut hat noch Schaafe und zwar veredelte.

Über die Besitzer von Falkenberg giebt es, sehr wahrscheinlich nach Anleitung des Kirchenbuchs, folgende Nachrichten: Das Rittergut mit dazu gehöriger Gerichtsbarkeit über den ganzen Ort besaß 1642 Joachim Sigismund von Löben, der am 22. Mai 1654 starb (eine Angabe, die von der obigen in der Hufen-Tabelle von 1671 abweicht). Ihm folgte der Kurfürstl. Geheime Rath und General-Kriegs-Commissarius Klaus Ernst von Platen. Nach dessen Tode, 14. Juni 1669, blieb seine Wittwe, Anna Ehrentraut, geb. v. Klitzing im Besitz des Gutes, bis ihr am 9. Dec. 1694 der Kammergerichtsrath und Domherr zu Brandenburg, Hartwig Caspar Ernst v. Platen (ihr Sohn?), folgte. 1715 kam das Gut wiederum an die Familie Löben, indem es der General-Lieutenant Ernst Hildebrand Freiherr v. Löben besaß. Dieser Familie folgte 1749 bis 1759 v. Hundt (?), und diesem bis 1768 der Königl. Etatsminister Freiherr von Bork, den 1769 der Obrist-Wachtmeister v. Cournaud im Besitz ablöste. Nach diesem trat in den Besitz des Gutes 1796 der Rittmeister Ferdinand v. Hollwede, nachdem vor ihm seine Mutter Marie Elisabeth, geb. Colomb, das Gut besessen hatte, welche zu gleicher Zeit Tegel bei Berlin und Ringenwalde in der Neümark besaß. Sie war eine Tochter des Directors Johann Heinrich Colomb und dessen Ehefrau geb. Duhram, am 8. Decbr. 1741 zu Berlin geboren, und vermählte sich 1760 mit dem Hauptmann von Hollwede und nach dessen 1765 erfolgten Tode 1766 mit dem Obrist-Wachtmeister von Humboldt, der 1779 starb. Sie selbst aber starb am 19. Nov. 1796. Aus ihrer ersten Ehe stammte der obengenannte Rittmeister Ferdinand v. Hollwede, und aus ihrer zweiten Ehe das glänzende Zwiegestirn am Sternenhimmel deütscher Gelehrsamkeit und echtmenschlicher Aufklärung, Wilhelm und Alexander v. Humboldt. In welchem Jahre die Mutter dieser großen Geister Falkenberg übernommen hat, ist nicht nachgewiesen; von ihrem Sohne Ferdinand v. Hollwede ging aber das Gut 1804 an ein Glied der Familie von Alvensleben über und aus dessen Händen in die des Königl. Preüß. Rittmeisters Casimir August Prinzen zur Lippe-Detmold. Nach dessen am 27. Mai 1809 erfolgten Tode erlebte Falkenberg in seinen Besitzern merkwürdige Schicksale, indem über den Nachlaß des Prinzen Sequestration verhängt ward, bis endlich der geheime Justizrath Bennewitz zu Berlin dasselbe 1816 kaufte. Dieser verkaufte das Gut an den Tabaksfabrikanten Kohlmetz zu Berlin, und letzterer 1825 an den Schlächtermeister Köhler daselbst, wobei der Kaufpreis auf 58600 Thlr. verabredet wurde. Da beide insolvent waren, mußte 1829 abermals Sequestration verfügt werden. Aus dieser übernahm das Gut ein Rittmeister v. Franke 1831 für 60151 Thlr. 6 Sgr. 3 Pf. mit Einschluß von 10000 Thlr. Gold. Der neüe Besitzer lief aber schon zur Weihnacht 1831 auf und davon; es kam ein neüer Sequester, bis das Gut 1833 von Bennewitz für 38500 Thlr. wieder übernommen und darauf von demselben 1835 für 52000 Thlr. an Friedrich Wilhelm Freyer oder Freier, der 1840 in den Adelsstand erhoben ward (I, 684), verkauft wurde. Freyer hat sich um Falkenberg große Verdienste erworben, in dem er das Gut wieder in kulturfähigen Zustand brachte. Von letzterm ist es 1843 in den Besitz des Grafen von Arnim übergegangen vermöge Kaufvertrags vom 19. Juli, worin das Kaufpretium aus 100000 Thlr. einschließlich 10000 Thlr. Gold festgesetzt ward.

Der Name Humboldt ist für ewige Zeiten an Falkenberg geknüpft. Die Kirche des Orts stammt aus katholischer Zeit und zeichnete sich früher durch ein schönes Kreüzgewölbe aus. Als aber der hölzerne Thurm der Kirche baufällig geworden war, ließ Frau von Humboldt 1795 denselben niederreißen und dafür einen 47' hohen, pyramiden­förmigen Thurm von Mauersteinen erbauen und bei dieser Gelegenheit das Kreüzgewölbe in eine platte Decke verwandeln; zugleich ließ sie im Thurm ein Erbbegräbniß einrichten, in welchem auch ihr Leichnam und die ihrer beiden Ehemänner beigesetzt sind. Für die Unterhaltung nun des Thurms und der Grabstätte schenkte Frau von Humboldt 1795 ein Kapital von 500 Thlrn., welches zu 4 Procent auf ewige Zeiten auf dem Rittergute zur ersten Hypothek eingetragen steht, mit der fernern Bestimmung, daß der Zinsenzuwachs des Grundkapitals, sobald er wiederum die Höhe von 500 Thlrn. erreicht hat, zu dem selben Zwecke verwendet werden soll, so daß 1000 Thlr. ausschließlich dem genannten Zwecke verbleiben. Die Zinsen des zweiten Zuwachses von abermals 500 Thlr. werden aber dem Lehrer des Orts als eine jährliche Gehalts-Zulage ausgezahlt. Noch weitere Ersparnisse sollen zu Schulzwecken verwendet werden, als zweckmäßige Einrichtung des Schulhauses, Anschaffung nützlicher Lehrbücher u. s. w. Diese Stiftung, von Humboldtsches Legat genannt, belief sich im Jahre 1852, außer dem Stammkapital der 500 Thlr., an angesammelten Zinsen auf eine Hohe von 1300 Thlr. Sie steht unter unmittelbarer Aufsicht der Königl. Regierung zu Potsdam, der der jedesmalige Orts-Prediger als Kassenführer der Stiftung alle zwei Jahre Rechnung zu legen hat.

Die Kirche in Falkenberg, unter dem Patronat des Gutsherrn, ist eine Tochter der Mutterkirche zu Malchow. Die Blumberger Mutterkirche hat die Kirche in Eiche zur Tochter; von beiden ist Graf Arnim Patron. Beide Parochien gehören zur Superintendentur Berlin-Land. Zur katholischen Zeit hatte, nach Ausweis der Matrikel des Bisthums Brandenburg vom J. 1459, ein jedes der drei Dörfer "Blumenberg, Bredereike, Malgow" seine Pfarrkirche. Die beiden ersten waren dem Propsteistuhl zu Berlin, die dritte aber dem zu Bernow untergeben. Falkenberg dagegen ist in der genannten Matrikel als Kirchort nicht angegeben, wiewol wir aus dem Carol. Landbuch und den Landschoßregister wissen, daß daselbst schon im 14. und 15. Jahrhundert Kirche und Pfarre vorhanden waren.
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Übersicht des Grundbesitzes der begütertsten Geschlechter in der Ukermark, 1850.
Flächeninhalt in Morgen und Quadrat-Ruthen.
I. Familie von Arnim
A. Die Grafen von Boitzenburg
4. Besitzungen des Grafen Friedrich Ludwig, Oberst-Gewandmeisters (A. Blumberg)

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Familie von Schwerin
Diese Familie, dem alten, vornehmen, pommerschen Geschlechte Swerin oder Zwerin entsprossen, davon Mitglieder seit 1254 in vielen Urkunden, vornehmlich in denjenigen, welche sich auf die Klöster Grobe und Colbatz beziehen, als beglaubigende Zeügen, aber auch als Angesessene auf der Insel Vznum oder Usedom genannt werden, und in diplomatischen Verhandlungen zwischen den Herzogen zu Stettin und den Markgrafen von Brandenburg, z. B. 1367, eine hervorragende Stellung einnehmen, hat sich vor zweihundert Jahren in der Ukermark ansässig gemacht.

Der Stammvater des seit dieser Zeit in der Mark blühenden Geschlechts ist Otto von Schwerin aus dem Hause Altwigshagen, geb. den 8. März 1616. Zur reformirten Confession übergetreten, verließ er nach dem Tode des letzten Herzogs von Pommern sein Heimathland, das eines der eifrigst lutherisch gesinnten war. Anfangs in den Dienst der Kurfürstin von der Pfalz getreten, ward er 1638 Kammerjunker am Hofe des Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg und 1640 beim Regierungsantritt des großen Kurfürsten Hofkammergerichts- und ältester geheimer Lehnsrath. Vom Kaiser Ferdinand III. 1648 den 24. März in den Reichsfreiherrenstand erhoben, brachte er 1654 durch Verleihung des großen Kurfürsten das Erbkämmerer-Amt der Kurmark an sein Haus. Dompropst zu Brandenburg, Amtshauptmann zu Crossen, war er in der Folge Gesandter in Polen und Schweden und schloß die für Brandenburg so wichtigen Verträge von Labiau und Welau ab. 1658 erhielt er das polnische Indigenat. Seit diesem Jahre stand Schwerin als Oberpräsident, wie man damals den ersten und obersten Staatsminister nannte, an der Spitze der gesammte Verwaltung des brandenburgisch-preüssischen Staates und Hofes. 1662 wurde er zugleich Oberhofmeister der kurfürstlichen Prinzen, in welcher Stellung er den größten Einfluß auf die Erziehung des Kurprinzen, nachmaligen ersten Königs in Preüssen, Friedrich I., ausübte. Otto von Schwerin trat 1652 seinem Bruder Bogislaw sein Erbtheil gegen eine Abfindungssumme ab und legte dieselbe in der Mark in liegenden Gütern an, indem er 1654 die Herrschaft Alten-Landsberg von der Familie von Krummensee erkaufte und die Wolfshagenschen Güter nebst Zubehör, sowie das Städtchen Fürstenwerder, nach dem Ableben des letzten Blankenburg (II, 312) als eröffnete Lehen erwarb. Nach dem Tode seines Bruders fielen ihm die Güter Zuchen, Lassene, Zachau in Pommern, wie auch nach dem Ableben seiner zweiten Gemalin Helene Dorothea, geb. von Krenzen, die Wildenhoffchen Güter in Ostpreüssen zu. Er starb 1679 auf dem kurfürstlichen Schlosse zu Berlin und hinterließ 14 Kinder, darunter 10 aus seiner ersten Ehe mit Elisabeth Sophie von Schlabrendorf, geb. den 20. Febr. 1720, gest. den 26. Januar 1656 zu Köln an der Spree. Unter diesen 10 Kindern erster Ehe waren zwei Söhne Otto und Friedrich Wilhelm, welche von Kaiser Leopold am 11. September 1700 in den Reichsgrafenstand erhoben wurden. Otto wurde der Stifter des Hauses Wolfshagen, wo er das Schloß baute, Friedrich Wilhelm der des Hauses Walsleben im Lande Ruppin.
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Erlaüterung 38. Der Barnim

Die Eintheilung des Barnim in den alten und neüen Theil hat, allem Anschein nach, bis zum Erlöschen des Ballenstädter Regentenstamms in der Mark Brandenburg (1320) bestanden, und zwar so, daß jeder dieser Theile in zwei Vogteien zerfiel, der Alte Barnim in die Vogteien Liebenwalde und Oderberg, der Neüe Barnim in die Vogteien Biesenthal und Strausberg. Unter der Herrschaft der Wittelsbacher (1320-1373) verschwindet diese Zweiteilung, die während des vierzigjährigen Regiments des Luxemburgischen Hauses (1373-1415) vollständig erloschen ist. Denn Kaiser Carl IV. Finanzstatistik vom Jahre 1375 kennt unter den neun Abheilungen der Mittelmark (Marchia media) nur einen einzigen Barnim. Nach den Worten des Landbuchs enthielt:

Barnym diese Städte, Schlösser und Flecken: Berlyn Bernowe Strusberg Lantsberg Wryssen Eberswalde oder die Neüe Stadt Liebenwalde Nuwemul (I, 455) Botzow (I, 454), Breten (I, 451) Oderberg Bisdal die allesammt des Hrn. Markgrafen Ortschaften sind. Freyenwalde haben A und H von Uchtenhan vom Herrn zu Lehn Fredelant ist der Mönche ebenso Bynow ist N von Pannewitz Hechelwerg Beyerstorp ist des verstorbenen H von Stegelitz des altern gewesen durch dessen Tod es dem Herrn heimgefallen Warnow (Werneüchen) haben die Bürger Namens Trebus zu Lehn vom Truchseß von Sydow dieser zuletzt von Herrn Blumenberg.

Der Barnim war dazumal in drei Distrikte eingetheilt: in den Distrikt Berlin, welcher so ziemlich alle die Ortschaften enthielt, die den heütigen Nieder-Barnimschen Kreis bilden; in den Distrikt Strutzberg oder Strausberg, der den größten Theil des Ober-Barnimschen Kreises ausmacht, und in den Distrikt Bysdal oder Biesenthal, zu dem die übrigen Ortschaften des Ober-Barnim, aber auch mehrere der heütigen Ukermark gehörten, nämlich die drei Mühlen bei Biesenthal, Pranden (Prenden), dy lange Nonne (Lange Nönne) und dy Hellemolle (Hellmühle), und die Ortschaften Beyerstorp, Berbom, Vrondenberg (Freüdenberg), Lowenberg (Leüenberg), Vrienwalde (Freienwalde, hier unter den Orten des platten Landes aufgeführt); und von der heütigen Ukermark die Ortschaften Kunckendorf nova (Neü-Künkendorf), Czyten (Zieten), Lunow und Sathen (Hohensaten), sowie alle Güter des Klosters Korin (II, 302-304).

2. Städte des Barnim.
Übersicht der Städte auf dem Barnim nach ihrer Bodenfläche [Tabelle, gekürzt]
Flächeninhalt in Morgen und Quadrat-Ruthen

1. Ober-Barnimscher Kreis
Biesenthal 15612. 74 (175 Privatbesitzungen)
Freienwalde 7166. 147 (319)
Neüstadt-Eberswalde 8795. 127 (277)
Strausberg 16463. 121 (308)
Wriezen 7912.34 (400)
2. Nieder-Barnimscher Kreis
Bernau 19489. 60 (294)
Alt-Landsberg 11164. 124 (116)
Liebenwalde 11477. 31 (172)
Oranienburg 9071. 30 (205)
Seite II/399
Bernau
An der Südseite der alten Stadtmauer wird Wein gezogen, um die Weintrauben frisch als Obst zu verbrauchen. ...
Unter den Gebaüden zum Gewerbebetrieb befinden sich 7 Bockwindmühlen und eine Holländer-Mühle ...
Die Brauerei, die das einst so berühmte Bernauer Bier erzeügte, geriet schon zu Ende des 17. Jahrhunderts in Verfall. Ehedem gab es 1298 Braustellen, die den Krugverlag in 24 Schenken der Umgegend besaßen und ihr Gebraü weit und breit ausführten. 1800 gab es in Bernau 7, dagegen 1850 nur 1 Brauerei. ...
Die jüdischen Einwohner, 78 an der Zahl, haben eine eigene Synagoge.
Seite II/404
Alt-Landsberg.
Mühlen oder andere Fabriken liegen nicht auf städtischem Gebiet.
Die Land- und Feldwege führen zum Theil durch guten Mittel-, zum Theil durch Sandboden. Bei trockener Witterung sind die Wege durchweg als gewöhnliche Landwege gut zu passiren. In Frühjahrs- und Herbstzeiten sind die Wegestheile über den mittlern Boden, wenn auch nicht gerade gefährlich, doch aber schlecht fahrbar.
Ums Jahr 1409 verkaufte sie [die Stadt Alt-Landsberg] Margraf Jobst von Mähren an die von Krummensee, die bei der Stadt eine Burg bauten und sie unter ihre Gewalt brachten. ...
Die Familie von Krummesee gerieth aber durch die Theilung ihrer Güter und dann durch den 30 jährigen Krieg gänzlich in Verfall. ...
Seite II/413
Werneüchen ist in die Arealstabelle der Städte nicht aufgenommen worden, weil dieser im Ober-Barnimschen Kreise belegene Ort, trotz dem er einen Magistrat hat, von jeher nur zu den Flecken gerechnet worden ist. Werneüchen wird in den märkischen Urkunden anscheinend zum ersten Mal im Jahre 1300 genannt, bei Gelegenheit, als Markgraf Albrecht (über dessen Stellung auf der genealogischen Leiter der Ballenstätter Fürsten man im Unklaren ist) in der Pfarrkirche Everswalde mehrere Altäre stiftete und dieselben mit Einkünften in baarem Gelde und in Naturalien ausstattete, welche er auf den Hufenzins des "Städtchens (oppidi) Warnow" anwies, eine Schenkung die auch von Ludwig dem Römer 1343 bestätigt wurde, und deren Beträge in der Finanzstatistik Kaiser Carl IV. in vier Posten aufgeführt sind. Diese Urkunde von 1375 nennt Warnow gleichfalls ein Oppidum, worin die Bürger genannt Trebus die Bede von der ganzen Feldmark, die Obergerichte und das Patronatsrecht von den Schenken von Tupitz (Teüpitz) zu Lehn trugen. Den Wagendienst besaß der Markgraf selbst. Die Feldmark war 100 und 9 Hufen groß, davon die Pfarre 4 inne hatte. Die Kirchenländereien sind nicht ausgeworfen; man erfährt aber aus dem Landschoßregister, daß sie 1 Hufe betrugen. Cossäthen waren 32 in der Feldmark angesessen. Im Jahre 1451 hatten die Schenken von Sydow das Oppidum Wernowe zu Lehn. Die Brandenburgische Stiftsmatrikel von 1459 nennt den Ort eben so, nämlich Wernov; auch kommt dieselbe Namensform, Wernowe, 1572 in dem Lehnsbriefe der Krummensees, zu deren Begüterung damals der Ort gehörte, vor, während sie sich in dem späterm von 1616 in Bernöwischen (II, 399) und in einer Urkunde von 1644 in Wernöwchen verwandelt. Nach dem Verkauf der Krummensee'schen Güter an Otto on Schwerin bildete Werneüchen einen Bestandtheil der Baronie und Herrschaft Alten-Landsberg und wurde, als König Friedrich I. diese Herrschaft übernommen hatte, Königlich unter dem Amte Alt-Landsberg. In allen den genannten Urkunden, sodann auch in den Privilegien von 1646, 1670 und 1717 und selbst in Bürgerbriefen von 1818 wird der Ort ein Städtlein, Städtgen und Amtsstädtchen genannt. Dagegen hieß Werneüchen oder Berneüchen in den statistischen Tabellen aus der zweiten Hälfte des 18. und im Anfange de 19. Jahrhunderts ein Flecken ohne Stadtrecht unterm Amte Alten-Landsberg; auch kommt in dieser Periode der Name in der Gestalt Wernaüchen vor. Offenbar ist die heütige Namensform ein Diminutiv, von Warnow worin a in niedersächsischer Mundart wie ä und ow wie au ausgesprochen worden ist. Werneüchen ist also Klein-Warnow, im Gegensatz zu Groß-Warnow; von einem Orte dieses Namens weiß man nicht, daß er auf dem Barnim jemals vorhanden gewesen sei, wenn man ihn nicht etwa in Alt-Bernau zu suchen hat (II, 399). Eine Straße in Werneüchen, aus 20 Wohnhaüsern bestehend, führt den Namen Altstadt. Noch heüte steht der Ort unter dem Amte Alt-Landsberg und zahlt von vielen seiner Ländereien dahin Domainen-Zins.

Der Ort liegt am kleinen Stienitzbache, welcher im Sommer haüfig versiegt, Die Feldmark ist im Ganzen eben, theilweise sogar niedrig, doch niemals der Überschwemmung ausgesetzt, der Boden mild, auch sandig, doch durch fleißige Kultur fruchtbar gemacht. Man rechnet, daß die Hälfte der Feldmark aus 3 jährigem Roggen-, 1/4 etwa aus Gerstland zweiter Klasse und 1/4 aus sechsjährigem Roggenland bestehe. An Kies, Lehm und Mergel fehlt es nicht; an manchen Stellen der Feldmark sind diese Mineral-Produkte in ziemlichen Massen vorhanden, namentlich findet sich Mergel fast durchweg vor und wird zur Verbesserung der Ackerkrume fleißig benutzt. Nach der im Jahre 1826 Behufs der Separation vorgenommene Vermessung beträgt die Größe in Morgen und Quadratruthen der Ganzen Feldmark 7561. 86. Die Kirchenhufe ist 80 M. 13 Q.-R. groß und seit 1801 für 3 Wisp. 3 Scheff. Roggen in Natura oder nach dem Berliner Martini-Marktpreise vererbpachtet. Die Pfarrländereien sind gleichfalls in Erbpacht ausgethan, der eigentlich Pfarracker seit 1796, zwei kleine Garten-Parzellen dagegen seit 1808 und 1828. Von jenem beträgt der Canon 4 1/2 Wisp. Roggen in Natura oder in Gelde nach demselben Marktpreise, wie beim Kirchenacker, doch 2 1/2 Sgr. für den Scheffel niedriger, zu entrichten Die Garten-Parzellen entrichten einen Geld-Canon. Die Gesammtfläche des Pfarrackers beträgt 241 M. 21 1/2 Q.-R. Die Schule ist mit 2 Morg. dotirt.

Auf der Feldmark waren früher gegen 500 Morg. weniger unterm Pflug, welche inzwischen in Folge der Separation aus Waldung in Ackerland verwandelt worden sind. Das wenige Holz, was jetzt noch vorhanden ist, hat man erst angelegt. Es sind Kiefern-Schonungen, die noch keinen Ertrag gewähren. In ihrem gegenwärtigen Zustande können die Wiesen fast nur als Weide in Anspruch genommen werden; ihre Bewässerung, die bisher unterblieben ist, würde den Wuchs des Grases mehren und verbessern. Gemeinschaftliche Hütung ist nicht mehr vorhanden. Garten- und Obstbau findet wenig Statt. Im Wesentlichen wirthschaftet man noch in drei Feldern und baut meistens Cerealien, aber auch Kartoffeln und Futterkraüter in großer Menge. Die Kulturen leiden aber von Maüsen, die sich seit einigen Jahren in bedeütender Zahl eingefunden haben.

Die Ortsbewohner nähren sich meistentheils von Ackerbau und der Viehzucht und bestehen aus den drei Klassen: Ackerbürger, Gärtner und Büdner; letztere theilen sich wieder in Ganz- und Halbbüdner. Die Ackerbürger besitzen Land aller angeführten Culturarten. Der Besitz ist verschieden. Es giebt 2-, 3-, 4-, 5- und 8 Hüfner, oder Besitzer von 100 bis über 400 Morgen Landes. Das größte Ackergut ist 482 M. 62 Q.-R. groß, ohne die Hof- und Baustellen und die Gartenfläche zu rechnen. Die Gärtner besitzen meistentheils Gerstland 2ter Klasse, aber auch, jedoch weniger, schlechteres Land. Jeder hat etwa zehn Morgen. Die Büdner haben außer ihrer Hof- und Baustelle bei der Separation im Jahre 1826 eine Hütungs-Entschädigung von ungefähr 1 1/3 Morgen 3 jährigen Roggenlandes erhalten. Die Halbbüdner besitzen die Hälfte von gleicher Bodenart.

Es sind an Grundbesitzern in Orte vorhanden: 26 Ackerbürger, 7 Gärtner und 62 Ganz- und Halbbüdner. Die beiden ersten Klassen leben ausschließlich vom Ackerbau. Bei der Verschiedenheit der Größe ihrer Besitzungen ist auch ihr Viehstand sehr verschieden; es halten dieselben 2, 3, 4, 5, 6-8 Pferde, mehrentheils mecklenburgischer Race, die gekauft werden, da eigene Zucht nur in seltene Fällen Statt findet; einige Ackerbürger halten auch noch Ochsen als Zugvieh und ebenso nach Verhältniß 4-8 Kühe, die theils oldenburgischer, theils heimischer, theils gemischter Race sind. Schafe veredelter Zucht und Schweine aus Pommern und Polen hat jeder noch einige. Eigene Schweinezucht findet nicht Statt. Die Gärtner bestellen ihren Acker mit 1 Pferde und jeder hält einige Kühe. Die Büdner treiben Ackerbau nur als Nebenbeschäftigung, und nur wenige haben einen ihrer Besitzung angemessenen Viehstand an Schweinen und Ziegen, selten auch ein Pferd. Alle Ackcerbau-Produkte, soweit sie nicht zum eigenen Bedarf nöthig sind, werden in Berlin abgesetzt, wo auch die Manufacte der sehr zahlreichen Handwerker ihren Markt finden, was durch die dahin führende Steinbahn erleichtert und gefördert wird, welche nächst der Berlin-Potsdamer (I, 486) die früheste in der Mark Brandenburg ist; denn sie wurde 1806 und in den folgenden Jahren, und ihre Erweiterung bis Freienwalde 1816, nach Neüstadt-Eberswalde 1821 und nach Wriezen 1833/4 gebaut.

Die Bauart der Wohnhaüser in Werneüchen ist mehr Fachwerks- als Massivbau. Von den Wirthschaftsgebaüden sind die Ställe größtentheils massiv, die Scheünen dagegen fast alle von Fachwerk Es giebt drei Windmühlen, 2 Bock- und l holländische Mühle. Die massive Kirche hat keinen besondern Namen und ist einfach im Innern und Aüßern eingerichtet. An Kommunalgebaüden ist ein Armenhaus und ein Schulhaus vorhanden, jenes 1841, dieses 1833 massiv erbaut. Letztere hat im Jahre 1853 wegen Vermehrung der schulpflichtigen Kinder erweitert werden müssen. Werneüchen hatte ...

Im Jahre  1750  67  Wohnhaüser  320  Einwohner  
"1801  75"351"
"1810  -"380"
"1811  -"547"
"1850  101"950"

Für die Gesundheitspflege ist 1 Wundarzt erster Klasse, 2 Hebeammen und 1 Apotheker vorhanden - auch ein Thierarzt. Die Gesellen unterhalten eine Krankenkasse und außerdem besteht eine Sterbekasse.

Die Elementarschule, welche 1847 auf 2 Klassen eingerichtet war, mußte 1850 um eine dritte und 1853 um eine vierte Klasse vermehrt werden. Die Schule hatte etwa Vermögen, was aber bei dem Erweiterungsbau des Schulhauses größtentheils verzehrt worden ist. Im Orte besteht eine Volksschriften-Bibliothek, die Privatsache ist. An der hiesigen Mutterkirche, zu welcher die Kirchen in den Dörfern Weesow und Wilmersdorf zur Zeit als Töchter gehören, ist nur 1 Geistlicher. Die wenigen katholischen Einwohner des Orts halten sich nach Wriezen, und die Juden theils zur Synagoge in Strausberg, theils zu der in Alt-Landsberg.

Die zwei zum Kirchspiel Werneüchen gehörigen Ortschaften sind Königliche Amtsdörfer unterm Amte Löhme.
Weesow, auch Wehsow geschrieben, ...
Wilmersdorf, ...
Seite II/614
§ 45. Nachweis der angesessenen Familien mit geringerm Güter-Besitz innerhalb des Regierungs-Bezirks Potsdam.
IX. Nieder-Barnimscher Kreis
1. Adlige Grundbesitzer (2)
Friedenthal ...
Lichtenberg ...
2. Grundbesitz bürgerlichen Standes (19)
...
Name der Güter: Mehrow, Areal: 2026. M. 166 Q.-R.
Darunter beträgt die Fläche des Ackers 1368. 44 der Wies. 106. 95 des Forst. 440. 130
Namen der Besitzer: Luther, Friedr. Wilhelm; seit 1816
Seite II/623
§ 46. Territorial-Statistik der Königlichen Staats-Domainen innerhalb des Verwaltungs-Bezirks der Königlichen Regierung zu Potsdam.
Flächeninhalt in Morgen und Quadrat-Ruthen
[Im Original untergliedert nach Hof- u. Baustellen, Gärten, Acker, Wiesen, Hütung, Holzland, Ertraglos und Wasser, hier nur die Spalte "Zusammen"]
Nieder-Barnimscher Kreis.
I. Amtsbezirk Oranienburg
1. Mühlenbecker Amtsacker bei Summt, [ec.] ... 141. 95
2. Oranienburger Domainen-Mühlen ... 201. 36
II. Dom. Alt Landsberg
1. Vorw. Alt Landsberg nebst Amtsgehöft und Meierei ...  938. 157
2. Das neüe Vorwerk ... 1109. 131
3. Vorwerk Wolfshagen ... 642. 46
4. Zu 1 bis 3 gehörige Länder ... 394. 67
III. Domaine Löhme
1. Vorwerk Löhme ... 1346. 29
2. Schäferei Wilhelminenhof ... 374. 126
3. Vorwerk Krummensee ... 1663. 93
IV. Domaine Hammer
1. Vorwerk Hammer etc. ... 2538. 126
2. Vorwerk Liebenthal ... 1293. 67
3. " Prätze ... 549. 167
4. An Seen ... 653. 130
V. Laßnitzwiesen im Bezirk der Domaine Hammer ... 330. 46
VI. Rentamt Liebenwalde ... 117. 64
Summa I-VI. ... 12335. 120
Ober-Barnimscher Kreis.
Amtsbezirk Alt Landsberg
- Vorw. Buchholz mit Ziegelei ... 1744. 41
- Forstparcelle Spitzmühlenfeld ... 358. 163
[Auflistung für Nieder-/Ober-Barnim komplett, inhaltlich gekürzt]
Seite II/632
§ 47. Finanz-Statistik der Königlichen Staats-Domainen im Regierungs-Bezirk Potsdam.

Amtsbezirke [Auswahl]Bei den Ämtern beträgt ... [in Thlr.]
 Amtsortschaften   G.+B.  Einw.  Pacht.  Vorwerke  Namen der Amtsbezirke  Einnahme  Ausgabe  Überschuß
Rent-Ämter
83  842  19631  -  -  Mühlenhof  17845  3571  14274
Pacht-Ämter
26  763  10291  1  3  Alt-Landsberg  13162  1511  11651
5  107  1190  1  2  Löhme  5531  183  5348
G.+B. = zinspflichtige Güter, Bauerstellen; Einw. = Einwohner; Pacht. = Vorwerkpachtungen

Erlaüterung 47. Nähere Darlegung der Pacht-Verhältnisse einiger der vorzüglichsten Domainen-Vorwerke.

Amtsbezirk Oranienburg, Kreis Nieder-Barnim.
VI. Die Oranienburger Wassermühlen auf der Havel, im Kreise Niederbarnim belegen, ...
Sie bestehen aus der großen Mühle von 10 Gängen, der kleinen Weizenmühle von 4 Gängen, der Bauermühle mit 4 Gängen, der Schneide und der Ölmühle, den bei diesen Mühlen befindlichen Gebaüden, ...

Amtsbezirk Alt-Landsberg, Kreis Ober-Barnim.
XXVII. Von dem Domainen-Pächter Herschner werden auf die 30 Jahre von Trinitatis 1836 bis dahin 1866 entrichtet:
1) Für das Vorwerk Buchholz ... Thlr. 1037 ...
2) Pachterhöhung wegen des Ausbaues zweier 6-Familienhaüser ... Thlr. 143 ...
3) Pacht für die Ziegelei Thlr. 3 ...
Summa Thlr. 1183. 29. 2
Außerdem leistet Pächter Deputate mit 46 Thlr. 15 Sgr. Die Ziegelpacht ist mit 5 Sgr. für tausend Steine, welche auf der Ziegelei gebrannt werden, zu entrichten und in den Rechnungen nachzuweisen.

Amtsbezirk Löhme, Kreis Nieder-Barnim.
XXVIII. Die Domaine Löhme, bestehend aus dem Vorwerk Löhme, nebst der Schäferei Wilhelminenhof auf dem Hammellande und dem Vorwerke Krummensee, zahlte in der Periode von 1843-1855 für den damaligen Territorial-Umfang von 3533 Morg. 129 Q.-R. einen Pachtzins von 2658 Thlr. 11 Sgr. 7 Pg., einschl. 887 1/2 Thlr. Gold.
Mit Trinitatis 1855 tritt eine neüe Pachtperiode an, ... Die Fischerei- und Rohrnutzung sind in dem Pachtzinse mit eingeschlossen. Der Pächter des Vorwerks Löhme hat die Rentei- und Polizeiverwaltung des Amtes Löhme zu übernehmen.
Seite II/645
§ 48. Territorial- und Finanz-Statistik der Königlichen Staats-Forsten im Regierungs-Bezirk Potsdam.

Übersicht der einzelnen Forstreviere in jedem Kreise
2. Nieder-Barnim: Biesenthal, Köpenik, Neü-Holland, Liebenwalde, Mühlenbeck, Oranienburg, Rüdersdorf, Groß Schönebeck, Tegel
3. Ober-Barnim: Biesenthal, Freienwalde-Brahlitz
Seite III/1
§ 49. Hydrographische Beschreibung des Oder-Stroms.

XII. Übergänge über die Oder innerhalb der brandenburgischen Stromstrecke.
1. Brücken
Stehende Brücken führen über die Oder 7 nämlich 5 über die jetzt eigentliche Oder zu Krossen, Frankfurt, Küstrin zwei, davon die eine über dem Hauptstrom, die andere über dem Vorfluths-Kanal liegt, und zu Schwedt; und 2 über die verlassene Schifffahrtsbahn der Alten Oder und den Landgraben zu Wriezen und bei Freienwalde.
Alle diese Brücken sind hölzerne Pfahlbrücken. ...
2. Fähren
Die Zahl der über die Oder führenden Fähren belaüft sich auf 28, davon 6 der alten Oder im Oderbruch angehören, so daß 22 für die Schiffahrtsbahn der Oder übrig bleiben. ...
Seite III/38
§ 50. Beschaffenheit des Oderthals in der brandenburgischen Stromstrecke.

Die Dörfer lagen [im nördlichsten Theil des Hohen Bruchs] auf einem Haufen mit ihren Haüsern uud waren meistens von gewaltigen, haüserhohen Wällen, von Kuhmist aufgeführt, umzingelt, die ihnen Schutz vor Wind und Wetter und vor den Wasserfluthen im Winter und Frühling gewährten und den Sommer über zu Kürbisgärten dienten. Den übrigen Mist warf man auf's Eis oder in's Wasser und ließ ihn mit der Oder forttreiben. Einzeln liegende Haüser gab es im Bruche nicht ein einziges. Im Frühling und sonderlich im Mai pflegte die Oder das ganze Thal unter Wasser zu setzen bis zu einer Höhe von 10', 12' bis 14', was wol übertrieben ist, wobei dasselbe bisweilen auch in den Dörfern so hoch stand, daß man nur in Kähnen von einen Hause zum andern gelangen konnte und selbst die christliche Gemeinde sich in Kähnen um den in einem Kahne predigenden Geistlichen versammelte, wie es u. a. bei der großen Julifluth von 1736 vorkam, während deren der Inspektor oder Superintendent Kretschmann zu Wriezen an zwei Sonntagen auf die angegebene Weise Gottesdienst unter freiem Himmel hielt.
...
Der ehemalige Reichthum dieser Bruchgegend an Wasser- und Sumpfthieren übersteigt fast allen Glauben; ja man könnte ihn leicht bezweifeln, wenn nicht glaubwürdige Gewährsmänner und urkundliche Beläge dafür sprächen. In vorzüglicher Menge enthielt das Gewässer: Zander, Fluß- und Kaulbarsche, Aale, Schnäpel, Hechte, Karpfen, Bleie, Aaland, Raapfen, Zärthen, Zopen, Güsten, Barben, Schleie, Neünaugen, Giebel, Rothaugen, Welse und Quappen. Letztere waren so zahlreich, daß man die fettesten in schmale Streifen zerschnitt, trocknete und, wie im Spreewald, angezündet statt des Kiens zum Leüchten verbrauchte. Die Gewässer wimmelten im strengsten Sinne des Wortes von Fischen, und ohne viele Mühe mit Keschern und Handnetzen wurden zuweilen zu Quilitz an einem Tage über 500 Tonnen gefangen! ...

In den Jahren 1693, 1701 und 1715 gab es bei Wriezen der Hechte so viele, daß man sie mit Händen greifen konnte und mit Keschern fing, ...

Unter diesen Umständen war der Fischmarkt zu Wriezen lange Zeit einer der wichtigsten in der Mark, um so mehr, als ein großer Theil der Bruchdörfer seine Fische nur auf dem Markte zu Wriezen verlaufen durfte. Bedenkt man nun, daß die vielen Fasttage der Kirche in früheren Zeiten den Verbrauch der Fische, welche an solchen Tagen genossen werden mußten, außerordentlich steigerten, so wird es nicht Verwunderung erregen, wenn wir hören, daß an den Wochenmärkten hunderte von Kähnen aus den Bruchdörfern ankamen, die ihren Reichthum zum Verkauf ausstellten; und daß oft zwölf bis vierzehn Wagen mit Fischen und Krebsen beladen nach den benachbarten Orten fuhren. Zwei Mal in der Woche gingen Wagen damit, wie gesagt, nach Berlin und mit eingesalzenen Hechten, eingesalzenen und an der Sonne gedörrten Aalen, damals, wie es scheint, eine jetzt ganz veränderte Lieblingsspeise, mit gerösteten und eingemachten Lachsen, Zärthen und Neünaugen, ward nach der Lausitz, Sachsen, Thüringen, Schlesien, Böhmen, Baiern, nach Hamburg, den Rheinlande und selbst nach Italien ein bedeutender und einträglicher Handel getrieben. Kein Wunder, daß Wriezen's Bewohner dabei zu Ichthyophagen wurden, und daß der Fischkessel eine so große Wichtigkeit erhielt, daß er gesetzlich als das wichtigste Stück der Ausstattung betrachtet wurde, der bei dem Todesfalle der Frau und bei Erbtheilungen dem überlebenden Gatten verblieb.

In großer Fülle lieferte die Bruchgegend Krebse und in manchen Jahren in einem solchen Überfluß, daß man zu Colerns Zeiten, Ausgangs des 16. Jahrhunderts sechs Schock schöne, große Krebse für 6 Pfennige meißnischer Währung kaufte. Zu Küstrin wurde von 100 Schock durchgehender Krebse ein Schock als Zoll abgegeben und Colerus versichert, daß dieser Zoll in einem Jahre 325000 Schock Krebse eingetragen habe. Somit wären blos in dieser Stadt in einem Jahre 32 1/2 Millionen Schock Krebse versteüert worden. Rechnet man die durch andere Orte gegangenen und die unversteüert gebliebenen hinzu, so erwächst daraus eine Schwindel erregende Größe. Noch im J. 1701 waren so viele vorhanden, daß 2 bis 3 Schock für 6 Pfennige verkauft wurden, und in den Jahren 1717, 1718 und 1719 konnte man sie an den Ufern mit Händen greifen; man hatte sich daran übersättigt und fütterte die Schweine damit. Das Wasser der Oder war bei der großen Dürre des zuletzt genannten Jahres 1719 ungewöhnlich klein geworden; Fische und Krebse suchten die größten Tiefen auf und diese wimmelten davon. Da das Wasser aber von der Hitze zu warm wurde, krochen die Krebse aufs Land ins Gras und wo sie sonst Kühlung erwarteten, selbst auf die Baume, um sich unter das Laub zu bergen, von welchen sie wie Obst herabgeschüttelt wurden. Auch die gemeine Flußschildkröte war im Bruche so haüfig, daß sie von Wriezen fuhrenweise nach Böhmen und Schlesien versendet oder vielmehr abgeholt wurde.
Anmerkungen:
  • Der etwas befremdliche Gebrauch der Umlaute ("eü" statt "eu" und "aü" statt "äu"), der zu Schreibweisen wie "Erlaüterung zur neüen baüerliche Steüer in Neüenhagen" führt, ist dem Original so entnommen.
  • Lt. Einzelnachweis der Werke von Dr. Heinrich Berghaus (http://de.wikipedia.org/) gibt es nur die hier recherchierten drei Bände seines Landbuches, obwohl die Verteilung des "Ersten Abschnitts (Das Land)" des "Erstes Hauptstücks (Die Grundmacht der Provinz Brandenburg" auf diese drei Bände ein weit umfangreicheres Werk erwarten lassen.
  • Auch die Proportionen der einzelnen Kapitel sind ziemlich willkürlich gewählt. Diese variieren zwischen 356 Seiten (§ 43.) und einer halben Seite (§ 44.).
  • Maßeinheiten ab 1816:
    1 Schock = 60 Stück,
    1 Fuß = 37,66 cm (31,38 cm); 1 Rute = 3,76 m (10 bzw. 12 Fuß); 1 Meile = 7,53 km (20000 bzw. 24000 Fuß);
    1 Quadratrute = 14,185 qm; 1 Morgen = 0,2553 ha (180 Quadratruten); 1 Hufe = 7,66 ha (5400 Quadratruten);
    1 Scheffel = 54,91 l; 1 Tonne = 219,85 l (4 Scheffel), 1 Wispel = 13,19 hl (24 Scheffel);