Quelle: Landesarchiv Berlin (Reinickendorf), Signatur: ZS 3
Früherer Besitz:

Vorheriger Jahrgang (1910) Amtsblatt der Königlichen Regierung Nächster Jahrgang (1912)

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1911.

Potsdam, 1911.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabet. Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 40 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 6. Januar 1911.
Seite 9, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 19. Viehseuchen.

Festgestellt:  Maul- und Klauenseuche [in] Dahlwitz, Hohenschönhausen, ..., Mehrow.
Erloschen:  Maul- und Klauenseuche [in] Eiche, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 20. Januar 1911.
Seite 46, No. 101. Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteher der Königliche Amtsrat Schrader in Altlandsberg für den Bezirk 16, Altlandsberg.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 27. Januar 1911.
Seite 60, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 122. Töpferzwangsinnung Alt-Landsberg.

In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 16. Oktober 1910 - Amtsblatt Seite 489 - ordne ich an, daß auch die Gemeinde Bruchmühle, die nach Beendigung des Abstimmungsverfahrens von dem Gutsbezirk Alt Landsberg Amt abgegrenzt worden ist, zu dem Bezirke der Töpferzwangsinnung Alt Landsberg gehört.
Potsdam, den 18. Januar 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 10. Februar 1911.
Seite 88, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 193.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Das im Kreise Niederbarnim verseuchte Rittergut Neuenhagen und das alte Dorf Neuenhagen bilden einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 7. Februar 1911.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 28. Februar 1911.
Seite 130, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 288.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchten Ortschaften Karow und Buch bilden je einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 27. Februar 1911.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 7. März 1911.
Seite 142, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 330.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchte Ortschaft Heinersdorf scheidet aus dem durch §4 der landespolizeilichen Anordnung gebildeten Beobachtungsgebiet aus und bildet einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, dem 6. März 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 10. März 1911.
Seite 152, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektionen.
No. 368. Eröffnung neuer Telegraphenanstalten.

Bei der Postagentur in Petershagen (Ostbahn) wird am 4. März 1911 der Telegraphenbetrieb eröffnet.
Potsdam, den 28. Februar 1911.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Seite 152, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten in Berlin.
No. 317. Verbot des Handels im Umherziehen mit Klauenvieh.

Da die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche zur Zeit noch nicht behoben ist, wird die landespolizeiliche Anordnung vom 7. Dezember 1910, betreffend das Verbot des Handels im Umherziehen mit Klauenvieh - S. 625 des Amtsblatts der Regierung in Potsdam für 1910 - hiermit auf weitere 3 Monate verlängert.
Berlin, den 2. März 1911.     Der Polizei-Präsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 14. März 1911.
Seite 158, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 386.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Weißensee im Zurückgehen begriffen ist, wird der bisherige, die gesamte Ortschaft umfassende Sperrbezirk aufgehoben. Aus dem zur Zeit noch verseuchten, von der Gäblerstraße, Schönstraße, Albertinenstraße, Wörthstraße, Straßburgstraße, Elsaßstraße und dem Antonplatz begrenzten Teile von Weißensee wird ein neuer Sperrbezirk gebildet. ...
Potsdam, den 13. März 1911.     Der Regierungspräsident.


Seite 161, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 405. Aufhebung einer landespolizeilichen Anordnung.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Löhme, Krummensee und Dahlwitz, Kreis Niederbarnim, erloschen ist, werden die über diese Orte verhängten Sperrmaßregeln hiermit aufgehoben. Die Ortschaften treten nunmehr zu dem durch § 4 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 2. November 1910 (Amtsblatt Seite 520) gebildeten Beobachtungsgebiete.
Potsdam, den 13. März 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 17. März 1911.
Seite 164, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 411. Kommunalbezirksveränderung im Kreise Niederbarnim

Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 27. Februar d. Js. zu genehmigen geruht, daß der gesamte, westlich des Kaulsdorf-Cöpenicker Kommunikationsweges (Teltower Kreisgrenze) gelegene Flächenbestand des Forstgutsbezirks Cöpenick („die Wuhlheide“) von diesem Gutsbezirke abgetrennt und aus diesen Grundstücken ein selbständiger Gutsbezirk mit dem Namen „Wuhlheide“ gebildet wird. Ausgeschlossen von dieser Kommunalbezirksveränderung sind folgende Grundstücke ...
Potsdam, den 7. März 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 24. März 1911.
Seite 182, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 449.
Polizeiverordnung betr. Ausdehnung der Polizeiverordnung über das Meldewesen für die Vororte Berlins.
...
  • §  1. Die Polizeiverordnung über das Meldewesen für die Vororte Berlins vom 18. August 1906 (Amtsblatt S. 320) wird auf den Amtsbezirk Biesdorf, Kreis Niederbarnim, ausgedehnt. ...
Potsdam, den 25. Februar 1911.     Der Regierungspräsident.


Seite 191, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 471.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchten Ortschaften Kaulsdorf, Hobrechtsfelde und Biesdorf bilden je einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 22. März 1911.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 3. April 1911.
Seite 212, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 529. Aufhebung einer landespolizeilichen Anordnung.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Weißensee und Oberschöneweide, Kreis Niederbarnim, erloschen ist, werden die über diese Orte verhängten Sperrmaßregeln aufgehoben. Weißensee und Oberschöneweide treten nunmehr zu dem durch § 4 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 2. November 1910 (Amtsblatt Seite 520) gebildeten Beobachtungsgebiete.
Potsdam, den 1. April 1911.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 1. Mai 1911.
Seite 260, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 673.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchte Kolonie Neu Biesdorf bildet einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 28. April 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 5. Mai 1911.
Seite 273, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 706.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchten Ortschaften Pankow und Malchow bilden je einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 3. Mai 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 12. Mai 1911.
Sonderbeilage zum 19. Stück des Amtsblatts ...

Satzung der Land-Feuersozietät der Provinz Brandenburg in Berlin
Gültig vom 1. Juli 1911 ab.


Sonderausgabe, Ausgegeben den 16. Mai 1911.
Seite 308, Bekanntmachungen der Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 767. Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
§ 1.
  • a) die nördlich des neuen Dammes liegenden Gehöfte Nr. 1-32 in Neuholland,
  • b) die Ortschaft Hönow ohne Ausbauten,
  • c) das alte Dorf Hohenschönhausen und
  • d) die Ortschaft Karow
bilden je einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 15. Mai 1911.     Der Königliche Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 19. Mai 1911.
Seite 324, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 809. Landespolizeiliche Anordnung
betreffend die Ueberwachung der Entladungen von Rindvieh auf den Bahnhöfen im Kreis Niederbarnim

Mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Gefahr der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche und der Lungenseuche des Rindviehs im Kreise Niederbarnim und Teltow ordne ich ... folgendes an:
§ 1. Die Besitzer des auf den Bahnhöfen:
  • a) des Kreises Niederbarnim in ... Marzahn, Ahrensfelde, Blumberg, Seefeld ...
  • b) des Kreises Teltow in ...
zur Entladung kommenden Rindviehs - ausgenommen Kälber bis zu 3 Monaten - sind verpflichtet, die Tiere bei der Ausladung durch den zuständigen Kreistierarzt oder dessen Stellvertreter auf ihren Gesundheitszustand untersuchen zu lassen. ...
Potsdam, den 17. Mai 1911.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 22. Mai 1911.
Seite 329, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten in Berlin
No. 823. Verbot des Auftriebs von Klauenvieh in Friedrichsfelde.

Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat durch Erlaß vom 13. Mai d. J. den Auftrieb von Klauenvieh auf die Märkte des Magerviehhofs Friedrichsfelde bis auf weiteres verboten.
Bernau, den 17. Mai 1911.     Der Polizeipräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 26. Mai 1911.
Seite 341. Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektionen.
No. 850. Errichtung einer Postanstalt auf dem Gesundbrunnen bei Freienwalde (Oder).

Auf dem Gesundbrunnen bei Freienwalde (Oder) wird am 1. Juni für die Dauer der diesjährigen Badezeit, und zwar bis einschließlich 15. September, eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb unter der Bezeichnung „Freienwalde (Oder) 2“ eingerichtet werden. ...
Potsdam, den 18. Mai 1911.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 2. Juni 1911.
Seite 352, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 882.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim außerhalb der Stadt Bernau am sogenannten breiten Wiesenweg gelegene Scheune des Ackerbürgers Graßnickel bildet einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 30. Mai 1911.     Der Regierungspräsident.


Seite 369, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 925.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Das im Kreise Niederbarnim verseuchte alte Dorf Wartenberg mit Ausschluß des Rieselgutes bildet einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 1. Juni 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 23. / Den 9. Juni 1911.
Seite 378, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 956. Eröffnung einer Apotheke.

Der Apotheker Dr. Arnold Voß hat die von ihm in Hohenschönhausen, Berlinerstraße 125, errichtete Apotheke nach stattgehabter amtlicher Besichtigung eröffnet
Potsdam, den 31. Mai 1911.     Der Regierungspräsident.


Seite 378, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten in Berlin.
No. 960. Verbot des Handels im Umherziehen mit Klauenvieh.

Da die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche zur Zeit noch nicht behoben ist, wird die landespolizeiliche Anordnung vom 7. Dezember 1910, betreffend das Verbots des Handels im Umherziehen mit Klauenvieh - Seite 265 des Amtsblatts der Regierung Potsdam für 1910 - hiermit auf weitere drei Monate verlängert.
Berlin, den 1. Juni 1911.     Der Polizei-Präsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 19. Juni 1911.
Seite 412 ?, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1046.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchte Ortschaft Weißensee bildet einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 17. Juni 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 25. / Den 23. Juni 1911.
Seite 426, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1092. Aufhebung einer landespolizeilichen Anordnung.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Malchow und Hönow (Kreis Niederbarnim) erloschen ist, werden die durch meine landespolizeiliche Anordnung vom 3. und 15. Mai d. Js. (Amtsblatt Seite 273 und 308) für diese Ortschaften angeordneten Maßregeln aufgehoben. ...
Potsdam, den 21. Juni 1911.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 26. Juni 1911.
Seite 428. Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1099.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchte Kolonie Neu Hohenschönhausen bildet einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 23. Juni 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 7. Juli 1911.
Seite 476, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektionen.
No. 1207. Neubezeichnung einer Telegraphenhilfsstelle.

Die Telegraphenhilfsstelle im Aeronautischen Observatorium in Lindenberg (Kr. Beeskow) führt fortan die Bezeichnung „Lindenberg, Observatorium“.
Potsdam, den 29. Juni 1911.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Seite 481, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1222. ?
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchte Gemeinde Schwanebeck bildet einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 6. Juli 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 28. / Den 14. Juli 1911.
Seite 491ff, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1237. Genehmigungsurkunde für die Straßenbahn Schmöckwitz-Grünau.

Zur Herstellung und zum Betriebe einer Straßenbahn in einer Spurweite von 1,435 m von Schmöckwitz über Carolinenhof nach den Bahnhofe Grünau für die Beförderung von Personen mittels Benzolmotoren wird der Gemeinde Schmöckwitz auf Grund des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 im Einvernehmen mit der Königlichen Eisenbahndirektion in Berlin bis Ende Dezember 1950 vorbehaltlich der Rechte Dritter unter nachstehenden Bedingungen die Genehmigung erteilt: ...
Potsdam, den 7. Juli 1911.     Der Regierungspräsident.


Seite 494, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1259. Lotteriegenehmigung.

Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 15. Mai d. J. dem Kaiserin-Auguste-Viktoria-Hause die Genehmigung zu erteilen geruht, zum Zwecke des weiteren Ausbaues der Anstalt in den beiden nächsten Jahren je eine Geldlotterie mit jedesmal 100000 Mark Reinertrag und 300000 Mark Spielkapital zu veranstalten und die Lose in der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Potsdam, dem 6. Juli 1911.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 17. Juli 1911.
Seite 508, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1302.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Der im Kreise Niederbarnim verseuchte Gemeinde- und Gutsbezirk Malchow bildet einen Sperrbezirk. ...
Potsdam, den 15. Juli 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 31. / Den 4. August 1911.
Seite 567, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 1496. Blumenhandel an Sonntagen.

Um den Besuchern der Berliner Friedhöfe in den Vororten von Berlin die Gelegenheit zum Kauf von Blumen und Kränzen an Ort und Stelle zu erleichtern, werden mit Ermächtigung der zuständigen Herrn Minister bezüglich der Zeit des Handels mit Blumen und Kränzen an Sonn- und Festtagen folgende Anordnung getroffen: ...
Potsdam, den 29. Juli 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 11. August 1911.
Seite 591, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1581. Höchstgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften.

Gemäß § ... lasse ich widerruflich für Kraftfahrzeuge, deren Gesamtgewicht 5,5 Tonnen nicht übersteigt, innerhalb der geschlossenen Ortsteile der nachbenannten Kreise des Regierungsbezirks Potsdam eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km in der Stunde zu, nämlich:
  1. Kreis Niederbarnim
  2. Kreis Teltow
  3. Kreis Osthavelland
  4. Kreis Zauch-Belzig
  5. Stadtkreis Potsdam
  6. Stadtkreis Spandau
Meine Bekanntmachungen vom ... werden hiermit gegenstandslos.
Potsdam, den 4. August 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 18. August 1911.
Seite 613f, Bekanntmachungen der Königlichen Ministerien.
No. 1635. Verwendung von Tintenstift in amtlichen Schriftstücken.

Im Einverständnis mit der Königlichen Oberrechnungskammer wird für den Bereich der preußischen Staatsverwaltung die Verwendung von Tintenstift auch in folgenden Fällen nachgelassen:
  1. zur unterschriftlichen Vollziehung ...
  2. bei ... Kassenanweisungen ...
  3. bei ... Anerkenntnissen der Pächter und Käufer ...
Benutzt dürfen hierzu nur solche Tintenstifte werden, die eine gut haftende, möglichst dunkle, aber nicht glänzende, auch bei künstlichem Licht leicht lesbare Schrift liefern.
Potsdam, den 22. Juli 1911.     Der Minister des Innern. Der Finanzminister.


Seite 614, Bekanntmachungen der Königlichen Ministerien. No. 1636. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Da in den für die Geflügelausfuhr nach Deutschland in Betracht kommenden Ländern übertragbare Geflügel­seuchen (Geflügelcholera, Hühnerpest) in einem für den inländischen Geflügelbestand bedroh­lichem Umfange herrschen, wird ... folgendes bestimmt: ...
Berlin, den 1. August 1911.     Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 21. August 1911.
Seite 638, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1679.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchte Ortschaft Hellersdorf bildet einen Sperrbezirk. ...
  • §  4. Aus den Ortschaften Falkenberg, Hönow, Mahlsdorf und Kaulsdorf nebst ihren Feldmarken wird ein Beobachtungsgebiet gebildet. ...
Potsdam, den 19. August 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 35. / Den 1. September 1911.
Seite 679/680. Statut des Feuerlöschverbandes Mehrow, Kreis Niederbarnim

Statut des Feuerlöschverbandes Mehrow, Kreis Niederbarnim.
Die Gemeinde Mehrow und der Gutsbezirk Mehrow werden mit ihrem Einverständnis auf Grund des IV. Titels der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 behufs gemeinsamer Wahrnehmung der im § 1 näher bezeichneten kommunalen Angelegenheit zu einem Zweckverband vereinigt.
  • §  1. Der Verband führt die Bezeichnung Feuerlöschverband Mehrow, Kreis Niederbarnim.
    Er bezweckt die gemeinsame Durchführung der Polizeivorschriften über das Feuerlöschwesen.
  • §  2. Die Verwaltung des Verbandes wird am Wohnorte des Verbandsvorstehers geführt.
    Der Verband wird in seinen gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch den Verbandsausschuß und den Verbandsvorsteher vertreten.
  • §  3. Der Verbandsausschuß, der über alle Angelegenheiten des Verbandes zu beschließen hat, besteht aus den Vertretern der Gemeinde Mehrow und des Gutsbezirks Mehrow.
    Der Gutsbezirk wird nach Maßgabe des § 33 der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891, der Gemeindebezirk durch den Gemeindevorsteher und die beiden Schöffen vertreten. Der Vertreter des Guts hat drei Stimmen, die Vertreter der Gemeinde je eine Stimme.
  • §  4. Der Verbandsausschuß ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. In der Einladung ist darauf hinzuweisen, daß die Nichtanwesenden sich den gefaßten Beschlüssen zu unterwerfen haben. Wird der Verbandsausschuß zum zweiten Male zur Beratung über denselben Gegenstand zusammenberufen, so sind die erschienenen Mitglieder ohne Rücksicht auf ihre Anzahl beschlußfähig. Bei der zweiten Einladung muß auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden. In allen Einladungen müssen die zu beratenden Gegenstände bezeichnet sein, und es müssen, abgesehen von dringenden Fällen, mindestens zwei Tage zwischen der Zusammenberufung und dem Verhandlungstermin liegen.
  • §  5. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Landrat.
  • §  6. Der Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter werden vom Landrat auf jederzeitigen Widerruf ernannt und haben dies Amt unentgeltlich zu verwalten.
  • §  7. Der Verbandsvorsteher (im Behinderungsfalle sein Stellvertreter) hat den Verband nach außen zu vertreten, Schriftstücke für den Verband unter der Firma „Feuerlöschverband Mehrow“ mit seinem Namen zu zeichnen, die Versammlungen des Verbandsausschusses vorzubereiten und einzuberufen, in ihnen den Vorsitz zu führen, die Beschlüsse zur Ausführung zu bringen und sämtliche Geschäfte des Verbandes zu führen.
    Er hat die Aufsicht über die Feuerlöschanstalten und Feuerlöschgeräte und die Sorge für ihre Instandhaltung und stete Gangbarkeit und Bereitschaft.
    Er hat die Löschmannschaft zu führen, insoweit er die Führung im Einzelfall nicht den bestellten Spritzenmeistern überträgt. Bei Bränden im Gutsbezirke selbst behält sich der Gutsvorsteher oder dessen Stellvertreter die Leitung der Feuerlösch- und Rettungsarbeiten vor.
  • §  8. Zu den gemeinsamen Lasten und Aufgaben des Verbandes, die durch einen ordnungsmäßigen Feuerlöschdienst bedingt sind, trägt die Gemeinde ein Drittel und der Gutsbezirk zwei Drittel bei. Die Aufbringung der erforderlichen Kosten erfolgt nach Bedarf.
  • §  9. Die Feuerlöschgerätschaften sind Eigentum des Verbandes, dem auch das freie Nutzungsrecht an dem Spritzenhause zusteht. Das Spritzenhaus ist Eigentum des Rittergutes Mehrow.
  • § 10. Die Gemeinde und der Gutsbezirk haben Vorspann zu leisten:
      a) zur Spritze,
      b) zum Wasserwagen,
      c) zu allen übrigen fahrbaren Löschgerätschaften.
    Die Bespannung hat mit mindestens 2 Pferden und Stellung des dazu gehörigen Kutschers zu erfolgen. Die Bespannung des Wasserwagens und drei Bedienungsmannschaften hat die Gemeinde zu stellen. Die Bespannung des Spritze und der übrigen fahrbaren Löschgerätschaften mit acht Bedienungsmannschaften stellt der Gutsbezirk. In der Gemeinde leisten die Besitzer von Bauer- und Kossätenstellen in der im voraus zu bestimmenden Reihenfolge Vorspann, ebenso werden die Bedienungsmannschaften des Wasser­wagens im voraus der Reihenfolge nach bestimmt.
    Die jeweilig vorspannpflichtigen Eingesessenen der Gemeinde sowie die Bedienungsmannschaften für den Wasserwagen werden der Reihenfolge nach vorher durch den Gemeindevorsteher bestimmt, der für die pünktliche Erfüllung der auf die Gemeinde entfallenden Feuerlöschhilfe verantwortlich ist.
Dieses Statut tritt nach Genehmigung und Veröffentlichung sofort in Kraft.
Gleichzeitig treten alle älteren Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Gutsbezirk außer Kraft.
Mehrow, den 3. März 1911.
Der Gemeindevorstand. gez. Roth. gez. Gustav Wegener. gez. Gustav Schleusener.
Der Gutsvorstand. I.V. gez. Wilhelm Wulff.
Bestätigt. Berlin, den 23. August 1911.
Der Kreisausschuß des Kreises Niederbarnim. gez. Dr. Busch. von Veltheim. von Treskow.
Veröffentlicht. Berlin, den 23. August 1911.
Der Landratsamtsverwalter. I. A. von der Marwitz, Regierungsassessor.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 19. September 1911.
Seite 729, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 1960. Aufnahme der Truppen im Manövergelände.

Aus den Mir erstatteten Meldungen habe Ich mit besonderer Freude entnommen, daß die Truppen während der diesjährigen, vor Mir abgehaltenen Manöver in den davon betroffenen Teilen der Provinz seitens der Bevölkerung, trotz der erheblichen Einquartierungslast, eine freundliche, fürsorgliche Aufnahme erfahren haben. Allen Beteiligten spreche Ich hierfür gern Meine Anerkennung und Meinen Dank aus. Ich beauftrage Sie, dies sogleich bekannt zu geben.
Boitzenburg, den 13. September 1911.     gez. Wilhelm R.
An den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 25. September 1911.
Seite 763, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten. No. 2038.

Der Herr Chef des Generalstabes der Armee hat seinem Dank für das große Entgegenkommen und die weitgehende Unterstützung, welche die Manöverleitung bei ihren Vorarbeiten für das diesjährige Kaisermanöver und während ihrer Tätigkeit im Manövergelände gefunden hat, Ausdruck gegeben.
Ebenso hatte der Herr kommandierende General des Gardekorps in einem an mich gerichteten Schreiben anerkannt, daß die Behörden und Truppenteile des Gardekorps bei den Vorarbeiten für die Brigade- und Divisionsmanöver das weitgehende Entgegenkommen der Zivilbehörden und Gemeindeverwaltungen erfahren haben. Auch sei die Aufnahme der Truppen während der Uebungen überall sehr gut gewesen. Hierfür hat der Herr kommandierende General seinen Dank ausgesprochen.
Dem Wunsche der beiden Herren Generäle, diesen Dank allen an den Manöverarbeiten beteiligten Dienststellen zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, komme ich hiermit gern nach.
Potsdam, den 21. September 1911.     Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg. gez. von Conrad.


Seite 768, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 2057. Aufhebung landespolizeilicher Anordnungen.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Hellersdorf, Neuholland, Herzfelde, Hobrechtsfelde, Kreis Niederbarnim, erloschen ist, hebe ich meine landespolizeiliche Anordnung vom 19. August d. Js. (Amtsblatt Seite 638 und 640) hiermit auf.
Potsdam, den 23. September 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 13. Oktober 1911.
Seite 828, Bekanntmachungen des Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin. No. 2229. Belobigung.

Der in Weißensee bei Berlin, Albertinenstraße 19, wohnhafte Eisenbahn-Oberassistent Ondra hat am 1. Juli 1911 in der Greifswalderstraße zu Berlin einen von seinem Fuhrwerk gestürzten Kutscher aus der Gefahr, überfahren zu werden, gerettet, indem er durch rasches Zugreifen die Pferde des Wagens zum Stehen gebracht hat. Ich bringe diese von Mut und Entschlossenheit zeugende Tat mit dem Ausdrucke der besonderen Anerkennung hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Berlin, den 6. Oktober 1911.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 27. Oktober 1911.
Seite 878, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 2344.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Nachdem durch das Gutachten des beamteten Tierarztes in Malchow im Kreise Niederbarnim die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist, wird aus der geschlossenen Ortschaft Malchow ein Sperrbezirk gebildet. ...
  • §  4. Aus der Feldmark Malchow wird ein Beobachtungsgebiet gebildet. ...
Potsdam, den 24. Oktober 1911.     Der Regierungspräsident.


Seite 882, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten in Berlin No. 2360. Warnung.

Ich bringe hierdurch erneut in Erinnerung, daß nach der Polizei-Verordnung vom 27. Mai 1892 nichtflüssige Nahrungs- und Genußmittel in Berlin nur nach Gewicht, Stückzahl oder Bundzahl verkauft werden dürfen und demnach auch der Verkauf von Obst nach sogenannten Tinen, d. h. nach Hohlmaß nicht zulässig ist.
Die Aufsichtsbeamten sind angewiesen, Verfehlungen dieser Art besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Berlin, den 9. Oktober 1911.     Der Polizei-Präsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 13. November 1911.
Seite 948, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 2542.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Nachdem durch das Gutachten des beamteten Tierarztes in Marzahn, Oranienburg, Ahrensfelde, Kagel und Weißensee im Kreise Niederbarnim die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist, bilden die geschlossenen Ortschaften Marzahn, Oranienburg, Ahrensfelde, Ausbau Dobel und die Gehöfte Nr. 39-42 in Kagel sowie die St. Josephs-Heilanstalt in Weißensee, Gartenstr 1, je einen Sperrbezirk. ...
  • §  4. Aus den Feldmarken einschließlich der Anbauten von Marzahn, Oranienburg, Ahrensfelde, Kagel ... sowie aus demjenigen Teile von Weißensee, der von der Falkenbergerstraße, Berliner Allee, Lichtenbergerstraße und der Gemeindegrenze eingeschlossen ist, wird ein Beobachtungsbezirk gebildet. ...
Potsdam, den ... November 1911.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 46. / Den 17. November 1911.
Seite 963, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten in Berlin.
No. 2590. Aufhebung der Sperre des Vieh- und Schlachthofs in Berlin.

Die über den hiesigen städtischen Vieh- und Schlachthof wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter dem 4. d. Mts. verhängte Sperre wird aufgehoben.
Berlin, den 7. November 1911.     Der Polizei-Präsident.


Seite 970, Personalchronik.

Im Kreis Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteherstellvertreter der Rittergutsbesitzer Kurz Kelch in Bollensdorf für den Bezirk 14, Fredersdorf.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 22. Dezember 1911.
Seite 1119, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 2943. Aenderung der Zahlungsweise der Ehrenzulage für Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71.

Nach dem am 1. Januar 1912 in Kraft tretenden neuen Entwurf einer Friedensbesoldungsvorschrift ist die Ehrenzulage für Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 vom angegebenen Zeitpunkte an monatlich im voraus zahlbar und bis zum Ende des Sterbemonats zu belassen.
Potsdam, den 20. Dezember 1911.     Der Regierungspräsident.


Seite 1123. Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 2951.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Nachdem durch das Gutachten des beamteten Tierarztes in Altlandsberg, Birkholz, Seeberg, Schwanebeck und Kienbaum im Kreise Niederbarnim die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist, wird aus den geschlossenen Ortschaften Altlandsberg, Seeberg, Birkholz, Schwanebeck und Kienbaum je ein Sperrbezirk gebildet. ...
  • §  4. Beobachtungsgebiete werden gebildet:
    1. um den Sperrbezirk Altlandsberg: aus den nicht zum Sperrbezirk gehörenden Teilen des Stadtbezirks Altlandsberg mit Altlandsberg-Amt und aus dem Gemeindebezirke Bruchmühle,
    2. um den Sperrbezirk Seeberg: aus dem nicht zum Sperrbezirk gehörenden Teilen des Gemeindebezirks Seeberg, dem Gemeindebezirk Hönow und aus dem Gemeindebezirk Neuenhagen.
    3. um den Sperrbezirk Birkholz: aus den nicht zum Sperrbezirk gehörenden Teilen des Guts- und Gemeindebezirks Birkholz und aus dem Guts- und Gemeindebezirk Blumberg.
    4. um den Sperrbezirk Schwanebeck: aus dem nicht zum Sperrbezirk gehörenden Teilen des Gemeindebezirks Schwanebeck, den Gemeindebezirken Lindenberg, Buch und Zepernick.
    5. um den Sperrbezirk Kienbaum: ...
Potsdam, den ... Dezember 1911.     Der Regierungspräsident.

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