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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1911. Potsdam, 1911. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabet. Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 40 Pfennige.) |
Festgestellt: Maul- und Klauenseuche [in] Dahlwitz, Hohenschönhausen, ..., Mehrow. Erloschen: Maul- und Klauenseuche [in] Eiche, ... |
Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteher der Königliche Amtsrat Schrader in Altlandsberg für den Bezirk 16, Altlandsberg. |
In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 16. Oktober 1910 - Amtsblatt Seite 489 - ordne ich an, daß auch die Gemeinde Bruchmühle, die nach Beendigung des Abstimmungsverfahrens von dem Gutsbezirk Alt Landsberg Amt abgegrenzt worden ist, zu dem Bezirke der Töpferzwangsinnung Alt Landsberg gehört.
Potsdam, den 18. Januar 1911.
Der Regierungspräsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Bei der Postagentur in Petershagen (Ostbahn) wird am 4. März 1911 der Telegraphenbetrieb eröffnet.
Potsdam, den 28. Februar 1911.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
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Da die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche zur Zeit noch nicht behoben ist, wird die landespolizeiliche Anordnung vom 7. Dezember 1910, betreffend das Verbot des Handels im Umherziehen mit Klauenvieh - S. 625 des Amtsblatts der Regierung in Potsdam für 1910 - hiermit auf weitere 3 Monate verlängert.
Berlin, den 2. März 1911.
Der Polizei-Präsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Löhme, Krummensee und Dahlwitz, Kreis Niederbarnim, erloschen ist, werden die über diese Orte verhängten Sperrmaßregeln hiermit aufgehoben. Die Ortschaften treten nunmehr zu dem durch § 4 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 2. November 1910 (Amtsblatt Seite 520) gebildeten Beobachtungsgebiete.
Potsdam, den 13. März 1911.
Der Regierungspräsident.
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Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 27. Februar d. Js. zu genehmigen geruht, daß der gesamte, westlich des Kaulsdorf-Cöpenicker Kommunikationsweges (Teltower Kreisgrenze) gelegene Flächenbestand des Forstgutsbezirks Cöpenick („die Wuhlheide“) von diesem Gutsbezirke abgetrennt und aus diesen Grundstücken ein selbständiger Gutsbezirk mit dem Namen „Wuhlheide“ gebildet wird. Ausgeschlossen von dieser Kommunalbezirksveränderung sind folgende Grundstücke ...
Potsdam, den 7. März 1911.
Der Regierungspräsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Weißensee und Oberschöneweide, Kreis Niederbarnim, erloschen ist, werden die über diese Orte verhängten Sperrmaßregeln aufgehoben. Weißensee und Oberschöneweide treten nunmehr zu dem durch § 4 meiner landespolizeilichen Anordnung vom 2. November 1910 (Amtsblatt Seite 520) gebildeten Beobachtungsgebiete.
Potsdam, den 1. April 1911.
Der Regierungspräsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Satzung der Land-Feuersozietät der Provinz Brandenburg in Berlin Gültig vom 1. Juli 1911 ab. |
Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
§ 1.
Potsdam, den 15. Mai 1911.
Der Königliche Regierungspräsident.
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Mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Gefahr der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche und der Lungenseuche des Rindviehs im Kreise Niederbarnim und Teltow ordne ich ... folgendes an:
§ 1. Die Besitzer des auf den Bahnhöfen:
Potsdam, den 17. Mai 1911.
Der Regierungspräsident.
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Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat durch Erlaß vom 13. Mai d. J. den Auftrieb von Klauenvieh auf die Märkte des Magerviehhofs Friedrichsfelde bis auf weiteres verboten.
Bernau, den 17. Mai 1911.
Der Polizeipräsident.
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Auf dem Gesundbrunnen bei Freienwalde (Oder) wird am 1. Juni für die Dauer der diesjährigen Badezeit, und zwar bis einschließlich 15. September, eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb unter der Bezeichnung „Freienwalde (Oder) 2“ eingerichtet werden. ...
Potsdam, den 18. Mai 1911.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Der Apotheker Dr. Arnold Voß hat die von ihm in Hohenschönhausen, Berlinerstraße 125, errichtete Apotheke nach stattgehabter amtlicher Besichtigung eröffnet
Potsdam, den 31. Mai 1911.
Der Regierungspräsident.
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Da die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche zur Zeit noch nicht behoben ist, wird die landespolizeiliche Anordnung vom 7. Dezember 1910, betreffend das Verbots des Handels im Umherziehen mit Klauenvieh - Seite 265 des Amtsblatts der Regierung Potsdam für 1910 - hiermit auf weitere drei Monate verlängert.
Berlin, den 1. Juni 1911.
Der Polizei-Präsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Malchow und Hönow (Kreis Niederbarnim) erloschen ist, werden die durch meine landespolizeiliche Anordnung vom 3. und 15. Mai d. Js. (Amtsblatt Seite 273 und 308) für diese Ortschaften angeordneten Maßregeln aufgehoben. ...
Potsdam, den 21. Juni 1911.
Der Regierungspräsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Die Telegraphenhilfsstelle im Aeronautischen Observatorium in Lindenberg (Kr. Beeskow) führt fortan die Bezeichnung „Lindenberg, Observatorium“.
Potsdam, den 29. Juni 1911.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Zur Herstellung und zum Betriebe einer Straßenbahn in einer Spurweite von 1,435 m von Schmöckwitz über Carolinenhof nach den Bahnhofe Grünau für die Beförderung von Personen mittels Benzolmotoren wird der Gemeinde Schmöckwitz auf Grund des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 im Einvernehmen mit der Königlichen Eisenbahndirektion in Berlin bis Ende Dezember 1950 vorbehaltlich der Rechte Dritter unter nachstehenden Bedingungen die Genehmigung erteilt: ...
Potsdam, den 7. Juli 1911.
Der Regierungspräsident.
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Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 15. Mai d. J. dem Kaiserin-Auguste-Viktoria-Hause die Genehmigung zu erteilen geruht, zum Zwecke des weiteren Ausbaues der Anstalt in den beiden nächsten Jahren je eine Geldlotterie mit jedesmal 100000 Mark Reinertrag und 300000 Mark Spielkapital zu veranstalten und die Lose in der ganzen Monarchie zu vertreiben.
Potsdam, dem 6. Juli 1911.
Der Regierungspräsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Um den Besuchern der Berliner Friedhöfe in den Vororten von Berlin die Gelegenheit zum Kauf von Blumen und Kränzen an Ort und Stelle zu erleichtern, werden mit Ermächtigung der zuständigen Herrn Minister bezüglich der Zeit des Handels mit Blumen und Kränzen an Sonn- und Festtagen folgende Anordnung getroffen: ...
Potsdam, den 29. Juli 1911.
Der Regierungspräsident.
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Gemäß § ... lasse ich widerruflich für Kraftfahrzeuge, deren Gesamtgewicht 5,5 Tonnen nicht übersteigt, innerhalb der geschlossenen Ortsteile der nachbenannten Kreise des Regierungsbezirks Potsdam eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km in der Stunde zu, nämlich:
Potsdam, den 4. August 1911.
Der Regierungspräsident.
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Im Einverständnis mit der Königlichen Oberrechnungskammer wird für den Bereich der preußischen Staatsverwaltung die Verwendung von Tintenstift auch in folgenden Fällen nachgelassen:
Potsdam, den 22. Juli 1911.
Der Minister des Innern. Der Finanzminister.
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Da in den für die Geflügelausfuhr nach Deutschland in Betracht kommenden Ländern übertragbare Geflügelseuchen (Geflügelcholera, Hühnerpest) in einem für den inländischen Geflügelbestand bedrohlichem Umfange herrschen, wird ... folgendes bestimmt: ...
Berlin, den 1. August 1911.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Statut des Feuerlöschverbandes Mehrow, Kreis Niederbarnim.
Die Gemeinde Mehrow und der Gutsbezirk Mehrow werden mit ihrem Einverständnis auf Grund des IV. Titels der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 behufs gemeinsamer Wahrnehmung der im § 1 näher bezeichneten kommunalen Angelegenheit zu einem Zweckverband vereinigt.
Gleichzeitig treten alle älteren Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Gutsbezirk außer Kraft.
Mehrow, den 3. März 1911.
Der Gemeindevorstand. gez. Roth. gez. Gustav Wegener. gez. Gustav Schleusener. Der Gutsvorstand. I.V. gez. Wilhelm Wulff.
Bestätigt.
Berlin, den 23. August 1911.
Der Kreisausschuß des Kreises Niederbarnim. gez. Dr. Busch. von Veltheim. von Treskow.
Veröffentlicht.
Berlin, den 23. August 1911.
Der Landratsamtsverwalter. I. A. von der Marwitz, Regierungsassessor. |
Aus den Mir erstatteten Meldungen habe Ich mit besonderer Freude entnommen, daß die Truppen während der diesjährigen, vor Mir abgehaltenen Manöver in den davon betroffenen Teilen der Provinz seitens der Bevölkerung, trotz der erheblichen Einquartierungslast, eine freundliche, fürsorgliche Aufnahme erfahren haben. Allen Beteiligten spreche Ich hierfür gern Meine Anerkennung und Meinen Dank aus. Ich beauftrage Sie, dies sogleich bekannt zu geben.
Boitzenburg, den 13. September 1911.
gez. Wilhelm R.
An den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg. |
Der Herr Chef des Generalstabes der Armee hat seinem Dank für das große Entgegenkommen und die weitgehende Unterstützung, welche die Manöverleitung bei ihren Vorarbeiten für das diesjährige Kaisermanöver und während ihrer Tätigkeit im Manövergelände gefunden hat, Ausdruck gegeben. Ebenso hatte der Herr kommandierende General des Gardekorps in einem an mich gerichteten Schreiben anerkannt, daß die Behörden und Truppenteile des Gardekorps bei den Vorarbeiten für die Brigade- und Divisionsmanöver das weitgehende Entgegenkommen der Zivilbehörden und Gemeindeverwaltungen erfahren haben. Auch sei die Aufnahme der Truppen während der Uebungen überall sehr gut gewesen. Hierfür hat der Herr kommandierende General seinen Dank ausgesprochen. Dem Wunsche der beiden Herren Generäle, diesen Dank allen an den Manöverarbeiten beteiligten Dienststellen zur öffentlichen Kenntnis zu bringen, komme ich hiermit gern nach.
Potsdam, den 21. September 1911.
Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg.
gez. von Conrad.
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Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Hellersdorf, Neuholland, Herzfelde, Hobrechtsfelde, Kreis Niederbarnim, erloschen ist, hebe ich meine landespolizeiliche Anordnung vom 19. August d. Js. (Amtsblatt Seite 638 und 640) hiermit auf.
Potsdam, den 23. September 1911.
Der Regierungspräsident.
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Der in Weißensee bei Berlin, Albertinenstraße 19, wohnhafte Eisenbahn-Oberassistent Ondra hat am 1. Juli 1911 in der Greifswalderstraße zu Berlin einen von seinem Fuhrwerk gestürzten Kutscher aus der Gefahr, überfahren zu werden, gerettet, indem er durch rasches Zugreifen die Pferde des Wagens zum Stehen gebracht hat. Ich bringe diese von Mut und Entschlossenheit zeugende Tat mit dem Ausdrucke der besonderen Anerkennung hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Berlin, den 6. Oktober 1911.
Der Polizei-Präsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Ich bringe hierdurch erneut in Erinnerung, daß nach der Polizei-Verordnung vom 27. Mai 1892 nichtflüssige Nahrungs- und Genußmittel in Berlin nur nach Gewicht, Stückzahl oder Bundzahl verkauft werden dürfen und demnach auch der Verkauf von Obst nach sogenannten Tinen, d. h. nach Hohlmaß nicht zulässig ist. Die Aufsichtsbeamten sind angewiesen, Verfehlungen dieser Art besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Berlin, den 9. Oktober 1911.
Der Polizei-Präsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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Die über den hiesigen städtischen Vieh- und Schlachthof wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche unter dem 4. d. Mts. verhängte Sperre wird aufgehoben.
Berlin, den 7. November 1911.
Der Polizei-Präsident.
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Im Kreis Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteherstellvertreter der Rittergutsbesitzer Kurz Kelch in Bollensdorf für den Bezirk 14, Fredersdorf. |
Nach dem am 1. Januar 1912 in Kraft tretenden neuen Entwurf einer Friedensbesoldungsvorschrift ist die Ehrenzulage für Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 vom angegebenen Zeitpunkte an monatlich im voraus zahlbar und bis zum Ende des Sterbemonats zu belassen.
Potsdam, den 20. Dezember 1911.
Der Regierungspräsident.
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Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
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