Quelle: Landesarchiv Berlin (Reinickendorf), Signatur: ZS 3
Früherer Besitz:

Vorheriger Jahrgang (1909) Amtsblatt der Königlichen Regierung Nächster Jahrgang (1911)

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1910.

Potsdam, 1910.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabet. Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 40 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 7. Januar 1910.
Seite 2, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 10. Viehseuchen.

Festgestellt:  Schweineseuche [in] Weißensee, Lichtenberg.  Schweinepest [in] Alt-Landsberg.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 21. Januar 1910.
Seite 28, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 52. Errichtung einer Apotheke.

Mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten soll in Mahlsdorf, Kreis Niederbarnim, eine neue Apotheke errichtet werden. Wegen der genaueren Oertlichkeit wird sich der betr. Konzessionär s. Zt. mit dem Regierungs- und Medizinalrath in Verbindung zu setzen haben. Die Konzession wird nur nach Maßgabe des Allerhöchsten Erlasses vom 30. Juni 1894 über die Einführung der Personalkonzession erlassen.
Geeignete Bewerber fordere ich hierdurch auf, bis zum 1. Februar d. J. ihr Gesuch schriftlich bei mir einzureichen. Persönliche Vorstellungen sind zwecklos. ...
Apotheker, die zur Zeit eine Apotheke besitzen, werden unter der Bedingung als Bewerber zugelassen, daß sie in bindender Form sich verpflichten, im Falle der Berücksichtigung ihres Gesuches auf das bisherige Betriebsrecht ohne Anspruch auf Entschädigung zu verzichten. Bewerber, die erst nach dem Jahre 1892 approbiert sind, können voraussichtlich nicht berücksichtigt werden. ...
Potsdam, den 17. Januar 1910.     Der Regierungspräsident.


Seite 29, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektionen. No. 57. Fernsprechgebühren.

Auf Grund des § 3 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. Dezember 1899 (Reichsgesetzblatt Nr. 51) wird folgendes bekannt gemacht: Für jeden Anschluß, der nicht weiter als 5 km von der Vermittlungsanstalt entfernt ist, beträgt vom 1. April 1910 ab
A) die Pauschgebühr in den Fernsprechnetzen zu ... Neuenhagen (Ostbahn) ... 1090 Mark
B) wenn an Stelle der Pauschgebühr die Grundgebühr und Gesprächsgebühren gezahlt werden
  1. die Grundgebühr 60 Mark
  2. die Gesprächsgebühr 5 Pf., mindestens 20 Mark
jährlich. Mit Rücksicht auf die eintretende Erhöhung der Pauschgebühr sind sämtliche in den vorgenannten Orten gegen Pauschgebühr angeschlossenen Teilnehmer berechtigt, ihre Anschlüsse mit einmonatiger Frist zum 1. April 1910 zu kündigen. ...
Potsdam, den 13. Januar 1910.     Kaiserl. Ober-Postdirektion.


Seite 31, No. 61. Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim sind ernannt worden:
  1. zum Amtsvorsteher: Landwirt Albert Buchholz in Ahrensfelde für den Bezirk 20 - Ahrensfelde;
  2. zum Amtsvorsteherstellvertreter: Gemeindevorsteher Wegener in Ahrensfelde für den Bezirk 20 - Ahrensfelde.
Im Kreis Niederbarnim sind ernannt worden zum Amtsvorsteherstellvertreter: Gemeindevorsteher König in Hohen-Schönhausen für den Bezirk 21 - Hohen-Schönhausen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 7. / Den 18. Februar 1910.
Seite 71, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 138. Viehseuchen.

Festgestellt:  Schweinepest [in] ..., Weißensee.
Erloschen:  Schweinepest [in] Lindenberg.


Seite 72, Bekanntmachungen der Bezirksausschüsse. No. 141. Grundstücksaufhöhung.

Die Architekten Wilhelm und Emil Gadegast in Treptow b. Berlin, Cöpenicker Landstraße 51, beabsichtigen, die vor ihrem Grundstücke bei km 23,5 am linken Ufer der Spree-Oder-Wasserstraße (Treptower Spree) zwischen den Grenzpfählen liegende Wasserfläche aufzuhöhen, auf der Wassergrenze in der Richtung der Grenzpfähle ein Bollwerk mit Brüstung und zwei Bollwerksflügeln zu errichten, sowie den Grenz- bzw. Bretterzaun mit anschließender Grenzmauer rechts und Mauer links beizubehalten. Hierzu ist die deichpolizeiliche Genehmigung nachgesucht worden. ...
Potsdam, den 3. Februar 1910.     Der Bezirksausschuß. Büttner.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 8. / Den 25. Februar 1910.
Zweite Beilage zum 8ten Stück ..., Ausgegeben am 25. Februar 1910.

Verteilungsplan des Bedarfs der Ruhegehaltskasse für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentliche Volksschulen und den der Kasse angeschlossenen nicht staatlichen mittleren Schulen des Regierungs­bezirks Potsdam für das Rechnungsjahr 1909. ...
Das der Berechnung zugrunde gelegte beitragspflichtige Diensteinkommen und die ... von den Schul­verbänden zu leistenden Beiträge sind in der nachstehenden Uebersicht aufgeführt. ...
Potsdam, den 11. Februar 1910.     Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen
Kreis und Schulverband  Diensteinkommen M  Kassenbeitrag M
Kreis Niederbarnim
Bernau  42700  1708
Alt-Landsberg  16300  652
Liebenwalde  13800  552
Oranienburg  54100  2164
Ahrensfelde  4500  180
Blumberg  5700  228
Eiche  1600  64
Hönow  2900  116
Lindenberg  3100  124
Mehrow  2400  96


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 4. März 1910.
Sonderbeilage zum 9ten Stück ..., Ausgegeben am 4. März 1910. Bekanntmachung.

Verteilungsplan des Bedarfs der Alterszulagekasse für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen des Regierungsbezirks Potsdam für das Rechnungsjahr 1910.
Der Ausgabebedarf berechnet sich wie folgt
  • ... für Lehrer 4 351 358,14
  • ... für Lehrerinnen 216 233,84
Bei insgesamt 5778 Lehrerstellen und 1224 Lehrerinnenstellen entfällt
  • auf eine Lehrerstelle ein Beitragssatz von 753 M
  • auf eine Lehrerinnenstelle ein Beitragssatz von 177 M
Bei 5731 Volksschul-Lehrer- und 1191 Lehrerinnenstellen berechnet sich, unter Zugrundelegung eines Alterszulageneinheitssatzes von 100 M für die Lehrerstelle und 80 M für die Lehrerinstelle, der gemäß ... Lehrerbesoldungsgesetzes vom 26. Mai 1909 zu zahlende staatliche Zuschuß
  • für eine Lehrerstelle auf rund 337 M,
  • für eine Lehrerinstelle auf rund 113 M.
Schulverband: Mehrow
  • Zahl der Lehrer/Lehrerinnenstellen an den öffentlichen Volksschulen: 1 / -
  • Unter Zugrundelegung des Beitragseinheitssatzes ergibt sich ein Gesamtbeitrag ...: 753 / -
  • Hierauf kommen in Anrechnung
    a) Alterszulagenkassenzuschüsse: 337 / -
    b) in Schulverbänden mit nicht mehr als sieben Schulstellen ... die weiteren staatlichen Altersklassenzuschüsse ...: 135 / -
  • Die Schulverbände haben hiernach selbst aufzubringen ...: 281 / -
[Lehrerstellen in Ahrensfelde: 2/-, Blumberg: 3/-, Eiche: 1/-, Hönow: 1/-, Lindenberg: 2/-, Mehrow: 1/-]


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 11. März 1910.
Seite 117, Sonderausgabe des Amtsblatts, ausgegeben am 12. März 1910.
Inhalt: Anweisung zur Ausführung der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 18. März 1910.
Seite 129, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 258. Viehseuchen.

Festgestellt:  Schweinepest [in] Blumberg, ...


Beilage zum 11ten Stück

Verteilungsplan des Bedarfs der Volksschullehrer- Wittwen und Waisenkasse des Regierungsbezirks Potsdam für die Etatsjahre 1909, 1910 und 1911. [voraussichtliche Ausgaben 1909-1911: 234195 M] Das beitragspflichtige Diensteinkommen beträgt 9 053 200 M. Es entfallen demnach auf 100 M Einkommen 2,908 M, mithin für 1 Jahr 0.969 M, rund 1 M. Der am Schlusse des Etatsjahres 1908 verbliebene Bestand von 19365,84 M wird durch die weitere Steigerung der Ausgaben in Folge des Lehrer-Besoldungs-Gesetzes vom 26. Mai 1909 verbraucht werden.
Potsdam, den 2. März 1910.     Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen.
Kreis und Schulverband  Diensteinkommen M  Kassenbeitrag M
Kreis Niederbarnim
Bernau  31700  317
Alt-Landsberg  13100  331
Liebenwalde  10600  106
Oranienburg  39000  390
Ahrensfelde  3700  37
Blumberg  4500  45
Eiche  1200  12
Hönow  2500  24
Lindenberg  2300  23
Mehrow  2000  20


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 25. März 1910.
Seite 149. No. 291. Allerhöchster Erlaß

Auf den Bericht vom 17. Februar d. Js. will ich die wiederbeifolgenden, von der Generalversammlung des Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts am 16./17. Dezember 1909 beschlossenen Nachträge
  1. zu den reglementarischen Bestimmungen ...
  2. zu dem Statut ...
landesherrlich genehmigen.
Berlin, den 28. Februar 1910.     gez. Wilhelm R. gez. Beseler. v. Arnim.


Seite 151, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten. No. 292.

Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König allergnädigst geruht haben, mich zum Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg zu ernennen, habe ich die Dienstgeschäfte übernommen.
Potsdam, den 17. März 1910.     Der Oberpräsident. v. Conrad.


Seite 159, Bekanntmachungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 317. Pfarrstellenerledigung.

Zu besetzen ist die unter Königlichem Patronate stehende Pfarrstelle der französisch-reformierten Gemeinden zu Französisch-Buchholz und Bernau und der pfarramtlich verbundenen deutschen evangelischen Kirchengemeinde zu Französisch-Buchholz. Bewerbungen sind an das Konsistorium zu richten. Die Besetzung der Stelle erfolgt auf Vorschlag des Konsistoriums durch Wahl seitens eines besonderen Wahlkörpers.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 14. / Den 8. April 1910.
Seite 180, No. 364. Personalchronik.

Die Rentmeisterkasse bei der Kreiskasse Niederbarnim I. verbleibt dem bisherigen Rentmeister der Niederbarnimer Kreiskasse, Rechnungsrat Weilemann in Berlin.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 15. April 1910.
Seite 187, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 376. Viehseuchen.

Erloschen:  Schweinepest [in] Blumberg.


Seite 197, No. 392. Personalchronik.

Der Regierungsassessor von Conrad ist dem Landrate des Kreises Niederbarnim in Berlin zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften überwiesen worden.
Im Kreise Niederbarnim ist wieder ernannt worden zum Amtsvorsteher: Administrator von Pressentin in Malchow für den Bezirk 23 - Malchow.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 22. April 1910.
Seite 203, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 405. Viehseuchen.

Festgestellt:  Influenza [auf dem] Rittergut Hönow, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 29. April 1910.
Seite 211, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 453.
Polizeiverordnung betr. den Schutz des Briesetals im Kreise Niederbarnim gegen bauliche Verunstaltungen.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 6. Mai 1910.
Seite 221, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 456. Oeffentlicher Wetterdienst.

Der öffentliche Wetterdienst wird am 1. Mai d. J. wieder aufgenommen und während des Sommers in gleicher Weise wie bisher wieder durchgeführt werden.
Potsdam, den 26. April 1910.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 27. Mai 1910.
Seite 264, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 533. Verzeichnis der im Jahre 1911 im Regierungsbezirk Potsdam abzuhaltenden Märkte und Messen.

  1. Alt-Landsberg, Niederbarnim, 9 März K, 29 Juni K, 26 Okt. K.
  2. Bernau, Niederbarnim, 7 März VP, 8 März K, 4 Juli VP, 5 Juli K, 5 Sept. VP, 6. Sept. K, 14 Nov. VP, 15 Nov. K.
  3. Eberswalde, Oberbarnim, 15 März K, 14 Juni K, 8 Nov. K.
  4. Freienwalde a. O., Oberbarnim, 29 März K, 23 Aug. K, 29. Nov. K.
  5. Friedrichsfelde, Niederbarnim, ...
  6. Liebenwalde, Niederbarnim, ...
  7. Neuenhagen (an der Ostbahn)* , Niederbarnim, 8 März RindvPSchw, 6 Sept. RindvPSchw.
  8. Oranienburg, Niederbarnim, ...
  9. Weißensee*, Niederbarnim, Pferdemärkte werden abgehalten am 21 Febr., 21 März, 18 April, 16 Mai, 20 Juni, 18 Juli, 22 Aug., 19 Sept., 17 Okt., 21 Nov.
  10. Werneuchen, Oberbarnim, 24 März K, 20. Okt. K.
  11. Wriezen, Oberbarnim, ...
Erklärung der Abkürzungen:
K - Krammarkt, P - Pferdemarkt, Rindv - Rindviehmarkt, Schw - Schweinemarkt, V - Viehmarkt
Potsdam, den 20. Mai 1910.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 3. Juni 1910.
Seite 285, Bekanntmachungen der Kaiserl. Ober-Postdirektion. No. 567. Eröffnung neuer Telegraphenanstalten.

Bei der Posthilfsstelle in Steinbeck, Kr. Oberbarnim, wird am 1. Juni 1910 der Telegraphenbetrieb eröffnet.     Potsdam, dem 28. Mai 1910.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 23. / Den 10. Juni 1910.
Seite 300, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 596. Schiffahrtssperre.

Sonntag den 19. Juni 1910 wird der Brieskower See (Friedrich-Wilhelm-Kanal) für die Zeit von 3 bis 7 Uhr Nachmittags von seiner Einmündung in die Oder bis zu den Floßholzlagerplätzen bei Stat. km 11 des Kanals wegen Abhaltung einer Ruderregatta gesperrt. Befreiungen für einzelne Fahrzeuge bleiben dem Ermessen des Wasserbauinspektors in Fürstenwalde (Spree) vorbehalten.
Potsdam, den 1. Juni 1910.    
Der Regierungspräsident als Chef der Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 17. Juni 1910.
Seite 309f, No. 625. Personalchronik.

Der bisherige Pfarrer in Erkner, Emil Gustav Wilhelm Barthold ist zum Diakonus bei der evangelischen Gemeinde der Stadtkirche zu Alt-Landsberg, Diözese Strausberg, bestellt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 8. Juli 1910.
Seite 332, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 680. Zulassung einer höheren Geschwindigkeit für Kraftfahrzeuge innerhalb Berliner Vorortbezirke.

Gemäß § ... setze ich für folgende Berliner Vorortbezirke die Höchstgrenze der Fahrgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auf 25 Kilometer in der Stunde fest.
  1. Kreis Teltow
    für die Amtsbezirke: Grunewald, Schmargendorf, Grunewald Forst hinsichtlich des Gutsbezirks Dahlem, Friedenau, Steglitz, Groß-Lichterfelde, Lankwitz, Tempelhof, Mariendorf, Britz, Treptow.
  2. Kreis Niederbarnim.
    für die Amtsbezirke: Tegel, Wittenau, Reinickendorf, Lübars-Waidmannslust, Hermsdorf, Rosenthal, Niederschönhausen, Pankow, Franz.-Buchholz, Heinersdorf, Weißensee, Hohen­schönhausen, Friedrichsfelde.
Bei Kraftfahrzeugen von mehr als 5,5 Tonnen Gesamtgewicht beträgt die überhaupt zulässige Höchstgeschwindigkeit 12 Kilometer in der Stunde, sie kann, wenn die Triebräder mit Gummi bereift sind, auf 16 Kilometer gesteigert werden. Die Höchstgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge in den vorgenannten Bezirken ist somit der für den Landespolizeibezirk Berlin zugelassenen angepaßt. ...
Potsdam, den 30. Juni 1910.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 2. August 1910.
Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten. No. 771. Polizeiverordnung
betr. den Aufstieg mit Flugmaschinen zu Schauflügen auf Flugplätzen und zu Ueberlandflügen.
...
§ 3. Bei Ueberlandflügen ist das Ueberfliegen von geschlossenen Ortschaften verboten. Bei Schauflügen dürfen die Schranken des Flugplatzes nicht überflogen werden. ...
Potsdam, den 29. Juli 1910.     Der Oberpräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 31. / Den 5. August 1910.
Seite 369, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 777. Genehmigungsurkunde für die Straßenbahn Friedrichshagen-Schöneiche.

Zur Herstellung und zum Betriebe einer Straßenbahn mit einer Spurweite von 1 m von Friedrichshagen nach Schöneiche für die Beförderung von Personen und Personengepäck mittels Motorlokomotiven wird der Gemeinde Schöneiche ... unter nachstehenden Bedingungen die Genehmigung erteilt: ...
Potsdam, den 22. Juli 1910.     Der Regierungspräsident.


Seite 372, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 778. Kommunalbezirksveränderung.

Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 6. Juni d. Js. zu genehmigen geruht, daß die in dem Beschlusse des Kreisausschusses des Kreises Niederbarnim vom 8. Dezember 1909 näher bezeichneten Grundstücke in einer Gesamtgröße von 121 ha 87 a 67 qm von dem domainenfiskalischen Gutsbezirke Alt-Landsberg Amt des Kreises Niederbarnim abgetrennt und zu einer Landgemeinde mit dem Namen „Bruchmühle“ vereinigt werden.
Die Veränderung tritt mit dem 1. Oktober 1910 in Kraft.
Potsdam, dem 23. Juli 1910.     Der Regierungspräsident.


Seite 375, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten in Berlin.
No. 786. Polizei-Verordnung, betreffend die Einschränkung des Kinderbesuches in Kinematographentheatern.
...
§ 1. Kinder unter 14 Jahren dürfen der öffentlichen Vorführung in den Kinematographentheatern nach 9 Uhr abends, auch wenn sie in Begleitung Erwachsener sind, nicht geduldet werden. ...
Berlin, den 30. Juli 1910.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 12. August 1910.
Seite 380, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 797. Errichtung einer Töpfer-Zwangsinnung in Alt-Landsberg.

Auf Grund des § 100 des Gesetzes betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 26. Juli 1900 (R. G. Bl. S. 918) hat die freie Töpfer-Innung in Alt-Landsberg beantragt, anzuordnen, daß zur Wahr­nehmung der gemeinsamen gewerblichen Interessen des Töpferhandwerks sämtliche Gewerbetreibende, welche das bezeichnete Gewerbe in dem südöstlichen Theile des Kreises Niederbarnim, bestehend aus den Städten Alt-Landsberg und Bernau und den Gemeinde- und Gutsbezirken: Alt-Landsberg Amt, Vogelsdorf, Bollensdorf, Fredersdorf, Eggersdorf, Herzfelde, Hennickendorf, Kienbaum, Kagel, Zinndorf, Werder, Rehfelde, Lichtenow, Rüdersdorf, Kalkberge, Tasdorf, Schöneiche, Münchehofe, Kleinschöne­beck, Erkner, Spreeau, Werlsee, Woltersdorf, Neuenhagen, Seeberg, Hönow, Dahlwitz, Blumberg, Krummensee, Seefeld, Löhme, Mehrow, Ahrensfelde, Eiche, Hellersdorf, Börnicke, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, Falkenberg, Wartenberg, Malchow, Karow, Lindenberg, Buch, Schwanebeck, Birkholz, Zepernick, Oberschöneweide, Friedrichshagen, Marzahn, Rahnsdorf, Blankenburg, und in den Gemeinde- und Gutsbezirken Strausberg (Stadt), Wesendahl, Wegendorf, Buchholz des Kreises Oberbarnim ausüben, einer neu zu errichtenden Innung (Zwangsinnung) als Mitglieder anzugehören haben.
Zur Feststellung, ob die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt, bestelle ich den Herrn Landrath des Kreises Niederbarnim zum Kommissar.
Ort und Zeit der Abstimmung wird der Herr Kommissar durch die Gemeindebehörden der dem Bezirke der einzurichtenden Zwangsinnung angehörenden Ortschaften in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten bringen.
Potsdam, den 1. August 1910.     Der Regierungspräsident.


Seite 382, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 803. Viehseuchen.

Festgestellt:  Schweineseuche [in] ..., Blumberg.


Sonderausgabe des Amtsblatts ..., Ausgegeben am 4. Oktober 1910.
Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 1000. Polizeiverordnung über den Aufstieg mit Flugmaschinen.
...
§ 1. Alle Personen, welche ... Flüge unternehmen wollen, bedürfen dazu eines „Zeugnisses für Flugzeugführer“, welches vom Vorstande des Deutschen Luftschifferverbandes ... auszustellen ist. ...
Potsdam, den 1. Oktober 1910.     Der Oberpräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 21. Oktober 1910.
Seite 487, Bekanntmachungen des Königlichen Oberpräsidenten.
No. 1076. Aufnahme der Truppen im Manövergelände.

Die Herren kommandierenden Generäle des Gardekorps und des III. Armeekorps haben mir mitgeteilt, daß auch in diesem Jahre die Offiziere und Mannschaften beider Korps trotz der aus dienstlichen Gründen oftmals engen Belegung der Ortschaften während der Herbstübungen von den Bewohnern der beteiligten Kreise auf das Beste aufgenommen worden sein.
Hierfür und auch für das Entgegenkommen bei den Vorarbeiten für die Manöver haben die Herren kommandierenden Generäle namens ihrer Korps ihren Dank ausgesprochen.
Es gereicht mir zur Freude, diesen Dank zur öffentlichen Kenntnis bringen zu können.
Potsdam, den 30. September 1910.     Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg.


Seite 488, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1080. Ausweis für Krankenpflegepersonen.

Den Krankenschwestern Margarete Trenn, Hedwig Schroeder, Albertine Mundstock und Gertrud Haase des Auguste Viktoria-Krankenhauses vom Roten Kreuz in Weißensee ist die staatliche Anerkennung als Krankenpflegerinnen ... nach bestandener Prüfung ertheilt worden.
Potsdam, den 8. Oktober 1910.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 28. Oktober 1910.
Seite 496, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1110. Landespolizeiliche Anordnung, betr. Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchten Gemeinden Eiche und Wartenberg bilden je einen Sperrbezirk.
  • §  2. In den genannten Sperrbezirken unterliegen sämtliche Wiederkäuer und Schweine der Stallsperre.
  • §  3. Die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen in die Sperrbezirke und das Durchtreiben von Klauenvieh durch die Sperrbezirke ist verboten.
  • §  4. Aus den Gemeinden Lindenberg, Klarahöh, Malchow, Falkenberg, Ahrensfelde, Hohen­schönhausen, Marzahn, Hellersdorf, Hönow, Seeberg, Mehrow, Trappenfelde, Blumberg und Blumberg (Gut) wird ein Beobachtungsgebiet gebildet.
  • §  5. In dem genannten Beobachtungsgebiet ist das Durchtreiben von Klauenvieh verboten.
  • §  6. Die Ausfuhr von Klauenvieh ist ohne Genehmigung des Landrates verboten. Die Genehmigung ist nur für Schlachtvieh und nach tierärztlicher Untersuchung des Bestandes auf Grund eines tierärztlichen Attestes zu gestatten, das nur 24 Stunden Geltung hat.
  • §  7. Die weiteren Maßnahmen für die Sperrgebiete und das Beobachtungsgebiet werden vom Landrat getroffen.
  • §  8. Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird wieder aufgehoben werden, sobald die Seuchengefahr als beseitigt angesehen werden kann.
  • §  9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, sofern nicht nach dem Reichsstrafgesetzbuche eine höhere Strafe verwirkt ist, nach §§ 66 und 67 des Rindvieh­seuchengesetzes bestraft.
Potsdam, den 19. Oktober 1910.     Der Regierungspräsident.


Seite 504, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1119. Viehseuchen.

Festgestellt:  Maul- und Klauenseuche [in] Eiche, Wartenberg, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 44. / Den 4. November 1910.
Seite 516, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 1142. Errichtung einer neuen Apotheke.

Mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten soll in Hohenschönhausen, Kreis Niederbarnim, eine neue Apotheke errichtet werden. ... Geeignete Bewerber fordere ich hiermit auf, bis zum 20. November 1910 ihr Gesuch schriftlich bei mir einzureichen. ...
Potsdam, den 31. Oktober 1910.     Der Regierungspräsident.


Seite 520, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1154, Landespolizeiliche Anordnung, betr. Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im Kreise Niederbarnim ordne ich ... folgendes an:
  • §  1. Die im Kreise Niederbarnim verseuchten Gemeinden Eiche, Wartenberg, Lübars, Karlshorst, Franz. Buchholz, Basdorf, Schönwalde, Rehfelde, Weißensee und Reinickendorf bilden je einen Sperrbezirk. Außerdem wird aus jeder Ortschaft im Kreise Niederbarnim, in der die Maul- und Klauenseuche noch festgestellt wird, ein Sperrbezirk gebildet. Die neu verseuchten Orte werden jedesmal vom Landrat im Kreisblatte öffentlich bekannt gemacht. ...
  • §  4. Der ganze Kreis Niederbarnim - mit Ausnahme der im § 1 dieser Anordnung benannten und der etwa noch hinzutretenden Sperrbezirke - bildet ein Beobachtungsgebiet. ...
  • § 10. Meine landespolizeiliche Anordnung vom 19. Oktober 1910 (Amtsblatt S. 496) betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche, hebe ich hiermit auf.
Potsdam, den 2. November 1910.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 2. Dezember 1910.
Seite 592, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1278. Polizeiverordnung, betreffend den Schutz der Reinlichkeit in Gastwirtschaften und Herbergen.

Auf Grund der §§ ... verordne ich mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam, was folgt: ... Für jeden Schläfer muß ein reines Handtuch und für je 2 Schläfer mindestens ein Waschzeug bereit stehen. Von der Ortspolizeibehörden kann nachgelassen werden, daß statt eines Handtuchs für jeden Schläfer große, an Rollen befestigte Handtücher zum allgemeinen Gebrauch angebracht werden. Die Erneuerung der Rollenhandtücher hat zu erfolgen, sobald eine zum Abtrocknen ausreichende saubere Stelle an den Handtüchern nicht mehr vorhanden ist. ...
Potsdam, den 9. November 1910.     Der Regierungspräsident.


Seite 592, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1281. Viehseuchen.

Festgestellt:  Maul- und Klauenseuche [in] Falkenberg, Bernau.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 23. Dezember 1910.
Seite 641, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 1396. Viehseuchen.

Festgestellt:  Influenza [in] Lindenberg;  Maul- und Klauenseuche [in] Bernau, ..., Alt-Landsberg.


Seite 648. No. 1411. Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist wieder ernannt worden zum Amtsvorsteher der frühere Gemeindevorsteher Hörnicke zu Hönow für den Bezirk 15, Neuenhagen.


Seite 648, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 1412. Landespolizeiliche Anordnung, betreffend das Verbot der Weggabe unabgekochter Magermilch,
Buttermilch und Molken aus Genossenschafts- und Sammelmolkereien.

Mit Rücksicht auf die z. Z. bestehende Gefahr der Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche im Regierungsbezirk Potsdam ordne ich ... bis auf weiteres folgendes an:
  1. Die Weitergabe unabgekochter Magermilch, Buttermilch und Molken aus Genossenschafts- und Sammelmolkereien ist verboten. ...
Potsdam, den 21. Dezember 1910.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 52. / Den 30. Dezember 1910.
Seite 669f, No. 1444. Personalchronik.

Der bisherige Pfarrer der französisch-reformierten Gemeinde zu Straßburg U.-M., Albert Ferdinand Hurtienne ist zum Pfarrer der französisch-reformierten Gemeinden zu Französisch-Buchholz und Bernau und der deutschen evangelischen Kirchengemeinde zu Französisch Buchholz bestellt worden.


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