Vorheriger Jahrgang (1907) | Amtsblatt der Königlichen Regierung
Nächster Jahrgang (1909) |
|
Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1908. Potsdam, 1908. Zu haben bei sämtlichen Kaiserlichen Postanstalten. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers beträgt 40 Pfennige.) |
Des Königs Majestät habe dem Regierungsrate Hobrecht hierselbst den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen geruht.
Im Kreise Niederbarnim sind ernannt worden: ... zum Amtsvorsteherstellvertreter: Der Gemeindevorsteher Hermann Schreiber in Seefeld für den Bezirk 17 - Löhme.
|
Nachdem der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten die Königliche Eisenbahndirektion in Berlin mit der Vornahme von Vorarbeiten für die Herstellung besonderer Vorortgleise auf der Strecke Berlin (Gesundbrunnen) - Bernau beauftragt hat, wird hiermit auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 angeordnet, daß jeder Besitzer auf seinem Grund und Boden Handlungen, welche zur Vorbereitung des obigen Unternehmens erforderlich sind, geschehen zu lassen hat. ...
Potsdam, den 7. Januar 1908.
Der Bezirksausschuß.
|
Im Einverständnis mit der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin wird die Genehmigungsurkunde für die elektrische Hoch- und Untergrundbahn vom 5. November 1897 durch folgende Bestimmungen abgeändert und ergänzt. Die Verlängerung der elektrischen Hoch- und Untergrundbahn in Berlin vor dem Hause No. 87 der Wallstraße durch die Wallstraße, Neu-Kölln am Wasser, Klosterstraße, Grunerstraße, Alexanderplatz, Alexanderstraße, Münzstraße, Kaiser Wilhelmstraße, Schönhauser Tor, Schönhauser Allee bis zur Bornholmerstraße, d. h. bis zu dem Streckenzeichen 86+30, wird hiermit genehmigt mit der Maßgabe, daß die Bahn bis zur Kreuzung der Franseckistraße mit der Schönhauser Allee als Untergrundbahn und hinter dieser Kreuzung als Hochbahn gebaut wird, und unter folgenden Vorbehalten und Auflagen: ...
Berlin, den 22. Dezember 1907.
(l. s.)
Der Polizeipräsident
v. Borries.
|
Auf Grund des § 3 der Fernsprechgebühren-Ordnung ... wird folgendes bekannt gemacht: Die jährliche Pauschgebühr für jeden an die Fernsprechnetze in Lichtenberg b. Berlin, Tempelhof und Weißensee b. Berlin geführten Anschluß erhöht sich vom 1. April 1908 an ... von 140 auf 150 Mark. Die an die vorgenannten Fernsprechnetze gegen Zahlung der Pauschgebühr angeschlossenen Teilnehmer sind berechtigt, ihre Anschlüsse vom 1. April 1908 einen Monat vorher zu kündigen.
Berlin C. 2, den 15. Januar 1908.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
|
Das Auguste-Victoria-Krankenhaus vom Roten Kreuz in Weißensee ist von dem Herrn Minister als Prüfungsstation im Sinne des § 2 Abs. 2. der Vorschriften über die staatliche Prüfung von Krankenpflegepersonen vom 10. Mai 1907 für die aus ihm hervorgehenden Prüflinge zugelassen. Zu Mitgliedern der Prüfungskommission sind der zuständige Regierungs- und Medizinalrat in Potsdam oder dessen Stellvertreter als Vorsitzender und der leitende Arzt der chirurgischen und der der inneren Abteilung des genannten Krankenhauses ernannt.
Potsdam, den 20. Januar 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteher: Rittergutsbesitzer von Treskow in Dahlwitz für den Bezirk 6 - Dahlwitz. - |
Festgestellt. Schweinepest: Lindenberg, ..., Weißensee, ..., Blumberg, Schwanebeck. |
Festgestellt. Schweinepest: ..., Ahrensfelde, ..., Falkenberg, ..., Wartenberg, ..., Blumberg, ... |
Auf Grund des § 4 Absatz 1 und 2 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 / 19. März 1881 erkläre ich hierdurch die Stadt Lichtenberg im Regierungsbezirk Potsdam vom 1. April d. Js. ab aus dem Verbande des Landkreises Niederbarnim für ausgeschieden, sodaß sie von diesem Tage ab einen Stadtkreis bildet.
Berlin, den 13. März 1908.
Der Minister des Innern.
|
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 27. April 1891 ... bestimme ich ... folgendes: Am 1. April 1908 wird für den Regierungsbezirk eine neue Gewerbeinspektion mit dem Amtssitz in Groß-Lichterfelde errichtet ... Gleichzeitig werden die Bezirke der Gewerbeinspektionen des Regierungsbezirks Potsdam wie folgt abgegrenzt: ...
|
Festgestellt. Schweinepest: ..., Blumberg, ... |
Des Königs Majestät haben durch Allerhöchste Ordre vom 23. März d. Js. zur öffentlichen Aufführung des Singspiels „Der Müller von Sanssouci“ von Karl Goepfart, in welchem König Friedrich der Große dargestellt wird, die Genehmigung zu erteilen geruht.
Potsdam, den 4. April 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Bundesrat ... die Uebergangsabgabe von dem in die norddeutsche Brausteuergemeinschaft aus Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen eingeführten Biere mit Wirkung vom 1. April 1908 ab auf 2,50 Mark für 1 hl festgesetzt hat.
Berlin, den 9. April 1908.
Der Finanz-Minister.
|
Bei der Posthilfstelle in Schöneiche (Kreis Niederbarnim) bei Klein-Schönebeck (Kreis Niederbarnim) wird am 9. Mai der Telegraphenbetrieb eröffnet.
Potsdam, den 4. Mai 1908.
Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.
|
Die Sattler-, Riemer- und Täschner-Zwangs-Innung in Berlin hat beantragt, den bisher den Stadtkreis Berlin und 26 Vororte umfassenden Innungsbezirk auf nachstehende Ortschaften auszudehnen: ..., Biesdorf, Kaulsdorf, ... Zur Feststellung, ob die Mehrheit der in die Zwangsinnung einzubeziehenden Gewerbetreibenden dieser Ausdehnung zustimmt, sind für die Ortschaften der Kreise Teltow und Niederbarnim die Landräte dieser Kreise ... von mir zu Kommissaren ernannt worden.
Potsdam, den 27. Mai 1908.
Der Oberpräsident.
|
1. Alt-Landsberg, Kreis Niederbarnim [Krammarkt am 11. März, 24. Juni, 28. Oktober] |
...
|
...
|
An Stelle des nach Greifenhagen, Reg.-Bezirk Stettin, versetzten Kreissekretärs Pillekat ist der Regierungssekretär Luck zum Kreissekretär des Kreises Niederbarnim vom 1. Juli 1908 ab ernannt worden. |
Bei dem Konsistorium der Provinz ist Anzeige gemacht über folgende Geschenke, welche neuerdings den mit den Diözesen nachbenannten Kirchen des Regierungsbezirks Potsdam gespendet wurden.
|
Auf Grund der §§ ... wird für den Umfang der Provinz Brandenburg ... mit Zustimmung des Provinzialrats hierdurch verordnet, was folgt: [siehe Polizeiverordnung für Berlin weiter oben] |
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 21. März 1895 (Amtsblatt S. 112) über die Sonntagsarbeit in Betrieben mit unregelmäßiger Wasserkraft, erkläre ich die Wasserläufe des Regierungsbezirks mit Ausnahme der Havel für unregelmäßig im Sinne dieser Bekanntmachung.
Potsdam, den 30. Juni 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Der zur Zeit bei dem Katasteramte Alt-Landsberg beschäftigte Landmesser Max Renzi ist zum Katasterlandmesser berufen worden. |
Die Stadtgemeinde Berlin hat auf ihrem Grundbesitze in der Gemarkung Zepernick (Kreis Niederbarnim) am Wege von Buch nach Schönow ein zum Betriebe der Landwirtschaft bestimmtes Vorwerk errichtet mit einem Areal von 1004,71 ha. Dieses Vorwerk wird rings von den seitens der Stadtgemeinden Berlin in den Gemarkungen Zepernick, Schönow und Buch zu Rieselzwecken erworbenen Flächen umgeben. Auf Antrag der Eigentümerin habe ich genehmigt, daß dieses Vorwerk fortab die Bezeichnung „Hobrechtsfelde“ führt.
Potsdam, den 15. Juli 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Nachdem die Frist zur Abgabe einer Aeußerung in Sachen der Einführung des Achtuhrladenschlusses (mit Ausnahme der Sonnabende) in Berlin, Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf mit dem 30. Juni d. Js. abgelaufen ist, liegt die Liste der beteiligten Geschäftsinhaber, in welcher mit roter Tinte die Abstimmungsäußerungen eingetragen sind, während der Zeit vom 29. Juli bis einschließlich 11. August d. Js. in den Polizeibureaus der einzelnen Polizeireviere zur öffentlichen Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste ... können innerhalb der gedachten Auslegungsfrist von den beteiligten Geschäftsinhabern schriftlich oder zu Protokoll ... erhoben werden. ...
Berlin, den 17. Juli 1908.
Der Kommissar des Königlichen Regierungspräsidenten.
|
Verteilungsplan des Bedarfs der Alterszulagekasse für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen des Regierungsbezirks Potsdam für das Rechnungsjahr 1908.
Anzahl der Lehrer/Lehrerinnen [Auswahl]:
Alt-Landsberg: 8/-, Bernau: 18/2, Ahrensfelde: 2/-, Alt-Landsberg Amt (Schule in Bruchmühle): 1/-, Blumberg: 3/-, Eiche: 1/-, Hellersdorf: 1/-, Hönow: 1/-, Lindenberg: 2/-, Mehrow: 1/- |
Festgestellt. Schweinepest: ..., Elisenau, ... |
Aus Anlaß der am 24. August d. Js. auf den Bahnhöfen Sternebeck und Schulzendorf (Oberbarnim) stattfindenden Entladungen von Manövertruppen tritt auf den Bahnhöfen Sternebeck und Schulzendorf (Oberbarnim) die nachstehende Verkehrsbeschränkung ein: Der gesamte Wagenladungs- und Tierverkehr muß am 24. August auf den Bahnhöfen Sternebeck und Schulzendorf (Oberbarnim) eingestellt werden. Die Bahnhöfe werden von allen die Truppenbeförderung hindernden Fahrzeugen geräumt werden, sodaß auch die Entladung der Wagen ausgeschlossen ist.
Stettin, den 14. August 1908.
Königliche Eisenbahndirektion.
|
Die im Jahre 1850 nach Maßgabe des Titels XI des Ablösungsgesetzes vom 3. März 1850 festgestellten und im Jahre 1864 und 1874 revidierten Normalpreise sind in Gemäßheit der Bestimmungen der Gesetzte vom 19. März 1860 und 11. Juni 1873 einer neuen Revision unter Zuziehung der zu dem Zwecke gebildeten Distriktkommissionen unterzogen worden. Die Vorschläge der Distriktkommissionen sind bestätigt, die hiernach revidierten Preise werden nachstehend bekannt gegeben. Die Normalorte zur Anwendung der 24 jährigen Martini-Durchschnittspreise und dir Preisbezirke dieser Normalmarktorte, wie sie in der Beilage zum 29sten Stück des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 17. Juli veröffentlicht sind, sind nicht abgeändert. ...
Frankfurt a. O., am 1. Juli 1908.
Königliche Generalkommission für die Provinzen Brandenburg und Pommern. Petersen |
Gemäß den von den Herren Ministern der öffentlichen Arbeiten und des Innern am 17. September 1902 erlassenen Ausführungsbestimmungen zum Kleinbahngesetz, betreffend die Handhabung der Bahnpolizei, hat der Herr Ober-Präsident zu Potsdam durch Erlaß vom 7. August d. Js. den unterzeichneten Polizeipräsidenten als diejenige Ortspolizeipräsidenten als diejenige Ortspolizeibehörde bezeichnet, welche die Polizeibeamten für den Bereich der Straßenbahn Berlin (Waßmannstraße) - Hohenschönhausen zu bestellen und zu vereidigen hat.
Berlin, den 22. August 1908.
Der Polizei-Präsident.
|
Bei der Posthilfstelle in Seeberg bei Altlandsberg wird am 10. September der Telegraphenbetrieb eröffnet.
Potsdam, den 4. September 1908
Kaiserliche Ober-Postdirektion. I. V.: Horstmann.
|
Auf Grund des § 100 des Gesetztes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1900 ... hat die freie Bäcker-Innung in Bernau beantragt, anzuordnen, daß zur Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen Interessen des Bäckerhandwerks sämtliche Gewerbetreibende, welche das bezeichnete Gewerbe in dem Stadtbezirk Bernau und in den Gemeinde- und Gutsbezirken Lanke, Prenden, Schönow, Zepernick mit Kolonie Röntgental, Börnicke, Löhme, Birkholz, Schwanebeck, Karow, Buch mit Kolonie Schönerlinde, Schönwalde, Uetzdorf, Wandlitz, Basdorf, Ladeburg, Grünthal und Rüdnitz ausüben, einer neu zu errichtenden Innung (Zwangsinnung) als Mitglieder anzugehören haben. Zur Feststellung, ob die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden der Einführung des Beitrittszwangs zustimmt, bestelle ich den Herrn Landrat des Kreises Niederbarnim in Berlin zum Kommissar. ...
Potsdam, den 16. September 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Mit dem 30. September d. Js. läuft die Frist ab, innerhalb welcher die durch Beschluß des Bundesrats vom 27. Juni 1907 außerkursgesetzten Eintalerstücke deutschen Gepräges durch die Reichs- und Landeskassen noch einzulösen sind. Auf diesen bevorstehenden Fristablauf wird hierdurch nochmals mit dem Bemerken hingewiesen, daß die versäumte Einlösung der noch im Verkehr befindlichen Eintalerstücke für deren Besitzer erhebliche Verlust zur Folge haben würde.
Berlin, den 17. September 1908.
Der Finanzminister.
|
...
|
Die Herren kommandierenden Generäle des Garde- und des III. Armeekorps habe mir mitgeteilt, daß auch in diesem Jahre die Offiziere und Mannschaften der beiden Korps während der Truppenübungen von den Bewohnern der von den Uebungen berührten Kreise auf das Beste angenommen worden seien. Hierfür sowie für das Entgegenkommen der Behörden bei den Vorarbeiten für die Manöver haben die Herren kommandierenden Generäle im Namen der Behörden und Truppen der Korps ihren Dank ausgesprochen. Es ist mir eine Freude, diesen Dank zur öffentlichen Kenntnis bringen zu können.
Potsdam, dem 2. Oktober 1908.
Der Oberpräsident von Trott zu Solz.
|
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Reichsviehseuchengesetztes vom 23. Juni 1880 / 1. Mai 1894 ist der Herr Polizeipräsident in Berlin zum Seuchenkommissar für die Gemeindebezirke Weißensee, Reinickendorf, Friedrichsfelde und Pankow, Kreis Niederbarnim, bestellt und zugleich ermächtigt worden, sich im Behinderungsfällen durch einen geeigneten Beamten vertreten zu lassen.
Potsdam, den 1. Oktober 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Gefahr der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche und der Lungenseuche des Rindviehs in die Kreise Nieder- und Oberbarnim, Teltow und Spandau ordne ich ... bis auf weiteres folgendes an:
§ 1. Die Besitzer des auf den Bahnhöfen:
Potsdam, den 5. Oktober 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Die Kosten der Untersuchung fallen, sofern das zur Entladung kommende Rindvieh durch Händler (Schlächter ec.) zu Zwecken des öffentlichen Verkaufs oder der Abschlachtung eingeführt wird, dem Besitzer zur Last. Dagegen sind die Kosten auf die Staatskasse zu übernehmen, wo die Einführung durch oder für Landwirte zum eigenen Bedarf erfolgt. ...
Potsdam, den 5. Oktober 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen ec. Angelegenheiten und des evangelischen Ober-Kirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten, wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:
(l. s.) Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. gez. Steinhausen.
Potsdam, den 23. September 1908.
(l. s.) Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. gez. Lehmann. |
Zu besetzen ist die neu errichtete Pfarrstelle Königlichen Patronats in Heinersdorf, Diözese Berlin Land I. Einkommen: 1800 Mark Grundgehalt, 600 Mark Stellenzuschuß und 800 Mark Mietsentschädigung. Gemeindewahl nach dem Pfarrwahlgesetz vom 15ten März 1886 ... Bewerbungsgesuche sind schriftlich bei dem Königlichen Konsistorium, Abteilung Berlin, einzureichen. |
Erledigt wird zum 1. November 1908 die Pfarrstelle Königlichen Patronats zu Schwanebeck, Diözese Berlin Land II. durch Versetzung des Pfarrers Benecke. Ueber die Pfarrstelle ist bereits verfügt. |
Nach §§ ... der Reichsgewerbeordnung dürfen Kinder unter 14 Jahren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an öffentlichen Orten (einschließlich Schankwirtschaften) oder ohne vorgängige Bestellung von Haus zu Haus Gegenstände nicht feilbieten; ebenso dürfen Eltern, Erzieher oder Dritte Kinder unter 14 Jahren zu solchem Feilbieten nicht ausschicken oder anleiten, widrigenfalls Geldstrafe bis zu 150 Mark, im Unvermögensfalle Haft bis zu 4 Wochen verwirkt ist. Da die bei Anwendung dieser Vorschriften in Berlin bisher polizeilicherseits geübte Nachsicht vielfach zu ernsten Mißständen geführt hat, so kann künftig auch zur Weihnachtszeit ein solches Feilbieten durch Kinder unter 14 Jahren nicht mehr zugelassen werden. Für die diesjährige Weihnachtszeit, und zwar für die Zeit vom 11. bis einschließlich 24. Dezember will ich jedoch ... noch einmal ausnahmsweise ein solches Feilbieten durch Kinder gestatten, jedoch nur für Kinder über 12 Jahre und nur an Werktagsnachmittagen zwischen 5 und 8 Uhr. Auch muß jedes solche Kind eine von dem Rektor seiner Gemeindeschule vollzogene Ausweiskarte bei sich führen und den Polizeibeamten auf Verlangen vorweisen. Kinder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden fortgewiesen. Uebertretungen werden nach den eingangs angezogenen Vorschriften geahndet.
Berlin, den 20. Oktober 1908.
Der Polizeipräsident.
|
Nachdem die neue Landesirrenastalt zu Teupitz fertiggestellt ist, werden die Aufnahmebezirke der Landesirrenanstalt des Provinzialverbandes von Brandenburg vom 1. Januar 1909 ab wie folgt festgesetzt:
Berlin W. 10, den 13. Oktober 1908.
Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg.
|
...
|
Am 16. November d. Js. wird der an der Bahnstrecke Berlin, Schlesischer Bahnhof (Wriezener Bahnsteig) - Werneuchen zwischen den Stationen Ahrensfelde und Blumberg zunächst in provisorischer Ausführung errichtete Bahnhof Ahrensfelde (Friedhof) für den Personen- und Leichenverkehr eröffnet werden. Die Entfernungen betragen zwischen Ahrensfelde (Friedhof) und Blumberg 3,81 km, zwischen Ahrensfelde (Friedhof) und Ahrensfelde 1,24 km. Auf dem neuen Bahnhof kommen nur die von der Stadtsynode Berlin auf Berlin, Ostbahnhof, zur Beförderung aufgegebenen und zur Bestattung auf dem Friedhof in Ahrensfelde bestimmten Leichen zur Auslieferung. Die Annahme und Auslieferung anderer Leichen ist ausgeschlossen. Zur Bedienung der neuen Station werden halten:
|
Nachdem bei der Abstimmung sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitrittszwanges erklärt hat, ordne ich hiermit an, daß zum 1. Januar 1909 eine Zwangsinnung für das Bäckerhandwerk im Stadtbezirk Bernau und in den Gemeinde- und Gutsbezirken Lanke, Prenden, Schönow, Zepernick mit Kolonie Röntgental, Börnicke, Löhme, Birkholz, Schwanebeck, Uetzdorf, Wandlitz, Basdorf, Ladeburg, Grünthal und Rüdnitz mit dem Sitze in Bernau und dem Namen „Bäcker-Zwangsinnung in Bernau“ errichtet werde. Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Gewerbetreibende, welche in dem Innungsbezirk das bezeichnete Handwerk ausüben, dieser Innung an. Zugleich schließe ich zu demselben Zeitpunkte die zur Zeit bestehende freie Bäckerinnung in Bernau.
Potsdam, den 16. November 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Der bisherige Pfarrer Adolf Benecke in Schwanebeck ist zum Pfarrer der Parochie Ahrensfelde, Diözese Berlin-Land I. bestellt worden. |
Auf Grund des § ... verordne ich für den Umfang der Provinz Brandenburg ... was folgt:
|
Dem Apotheker Karl Weber ist zur Fortführung der von ihm käuflich erworbenen Apotheke in Werneuchen die Konzession erteilt. Potsdam, den 3. Dezember 1908. Der Regierungspräsident. |
Zum einheitlichen Betriebe der beiden bisher für sich bestehenden, dem Personenverkehr dienenden elektrischen Straßenbahnen, nämlich:
Potsdam, den 4. November 1908.
Der Regierungspräsident.
|
Der bisherige Pfarrer in Ahrensfelde, Johann Karl Gustav Hinz ist zum Pfarrer der Parochie Buchholz, Diözese Treuenbrietzen, bestellt worden. |
Vorheriger Jahrgang (1907) | Nächster Jahrgang (1909) |