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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1903. Potsdam, 1903. Zu haben bei sämmtlichen Kaiserlichen Postanstalten. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers beträgt 40 Pfennige.) |
Auf Grund der zur Ausführung des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28sten August 1892 ergangenen Anweisung der Herren Minister der öffentliche Arbeiten und des Innern vom 17. September 1902 bestimme ich hierdurch zur Bestellung und Vereidigung der Bahnpolizeibeamten des Kleinbahn von Hoppegarten nach Alt-Landsberg die Polizei-Verwaltung von Alt-Landsberg.
Berlin, den 2. Januar 1903.
Der Landrath des Kreises Niederbarnim.
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Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat bestimmt, daß die in der Ausführungsvorschrift zu § 11 des Gesetzes vom 2. Mai 1900 den Ortsbaubeamten beigelegten Befugnisse hinsichtlich der Wegegelderhebung auf den Privatchausseen fortan durch die Landräthe ausgeübt werden.
Potsdam, den 11. Januar 1903.
Der Regierungspräsident.
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Das Königliche Staatsministerium hat beschlossen, daß für die Schreibweise in dem amtlichen Verkehr der Behörden die im Auftrage des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten herausgegebenen, in der Weidemann'schen Buchhandlung zu Berlin 1902 erschienenen „Regeln für die deutsche Rechtschreibung und Wörterverzeichniß“ vom 1. Januar 1903 ab maßgebend sein sollen. Der bestehende Vorrath an Formularen, Stempeln und Siegeln kann aufgebraucht werden, während neu Formulare in der neuen Rechtschreibung zu drucken sind. Ich ersuche, sich fortan der neuen Schreibweise zu bedienen.
Potsdam, den 17. Januar 1903.
Der Regierungspräsident.
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Der Regierungsassessor von Mutius ist dem Landrate des Kreises Niederbarnim zur Hülfeleistung überwiesen. |
Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum kommissarischen Amtsvorsteher: Amtsvorsteher a. D. von Chamier, Lehnin, für den Bez. „Hohen-Schönhausen“. |
Festgestellt. Lungenseuche: Gut Falkenberg; Rotz: Gut Blumberg (Vorwerk Elisenau). |
Vom 1. April 1903 ab wird das Domainenamt Mühlenhof in Berlin mit dem Domainenamt Berlin vereinigt. ... Für den Bezirk des jetzigen Amts Mühlenhof bleibt fachlich die Regierung in Potsdam zuständig.
Potsdam, den 17. März 1903.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten B. |
Festgestellt. Geflügelpest: Hönow Erloschen. Schweineseuche: ..., Weißensee |
Erloschen. Geflügelcholera: Hönow. |
Anmerkung:
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Festgestellt. Schweineseuchen: Neu-Weißensee ... Geflügelcholera: Hohen-Schönhausen. Erloschen. Schweineseuchen: ..., Hönow. |
Dem Forstaufseher Euen in Rüdersdorf ist unter Ernennung zum Königlichen Hilfsförster eine Hilfsförsterstelle in der Oberförsterei Rüdersdorf mit dem Wohnsitze zu Rüdersdorf vom 1. April 1903 ab übertragen worden. |
Verteilungsplan des Bedarfs der Ruhegehaltskasse für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen des Regierungsbezirks Potsdam für das Rechnungsjahr 1903.
Potsdam, den 24. April 1903.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
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Dem Forstaufseher Chèrié in Rüdersdorf ist unter Ernennung zum Königlichen Hilfsförster eine Hilfsförsterstelle in der Oberförsterei Rüdersdorf mit dem Wohnsitze zu Rüdersdorf vom 1. April 1903 ab übertragen worden. |
Potsdam, den 15. Mai 1903.
Der Regierungspräsident.
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Der Postschaffner a. D. Wilhelm Devantier in Pankow wird für den Kreis Niederbarnim als beeidigter Versteigerer widerruflich öffentlich angestellt.
Potsdam, den 11. Juni 1903.
Der Regierungspräsident.
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Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst zu bestätigen geruht, daß die Königlichen Hilfsförster die für Förster vorgeschriebenen Achselstücke und die Königlichen Förster zur Unterscheidung von den Hilfsförstern auf der Mitte des vorbezeichneten Achselstücks eine Eichel in den Naturfarben zu tragen haben. Die Hegemeister tragen auch ferner die bisherigen Abzeichen, also statt der Eichel einen goldenen Stern in der Mitte des Förster-Achselstücks. ...
Berlin, den 17. Juli 1903.
Der Minister für Landwirtschaft, Domainen und Forsten.
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Festgestellt. Schweineseuche: ..., Ahrensfelde |
Festgestellt. Schweinesuche: ... Ahrensfelde ...; Milzbrand: Lindenberg, Löhme |
Festgestellt. Schweineseuche: ..., Ahrensfelde. |
Erloschen: Schweineseuche: ..., Ahrensfelde, Biesdorf. |
Am 1. Oktober d. J. wird der an der Bahnstrecke Berlin-Strausberg zwischen den Stationen Lichtenberg-Friedrichsfelde und Biesdorf neuerrichtete Haltepunkt Friedrichsfelde-Ost für den Personenverkehr eröffnet. Zur Bedienung des Haltepunktes werden daselbst zwischen Lichtenberg-Friedrichsfelde und Kaulsdorf verkehrende Züge in beiden Richtungen halten.
Berlin, den 5. September 1903.
Königliche Eisenbahndirektion.
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Mit Bezug auf die Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern ..., nach welcher der Tag der Wahlmänner-Wahlen auf den 12. November d. J. und den Tag der Wahl der Abgeordneten auf den 20. November festgesetzt worden ist, bringe ich die ... festgesetzten Wahlbezirke für den Regierungsbezirk Potsdam, die Zahl der zu wählenden Abgeordneten, die Wahlorte sowie die ... Wahlkommissare nachstehend zur öffentlichen Kenntnis.
Potsdam, den 26. September 1903.
Der Regierungspräsident.
Nr. IV [von IX]
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Vorstandsbezirk Nr. 2
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Dem Hülfsförster Euen in Rüdersdorf der Oberförsterei Rüdersdorf ist unter Ernennung zum Königlichen Förster die Försterstelle Oberkrämer in der Oberförsterei Rüthnick vom 1. November d. J. ab übertragen worden. |
III. Armeekorps, General-Kommando. Berlin, den 10. Oktober 1903.
An den Königlichen Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, Ritter b. O.,
Herrn Bethmann-Hollweg, Exzellenz, Potsdam.
Wie in den vergangenen Jahren, so sind auch während der diesjährigen größeren Truppenübungen Offiziere und Mannschaften des Armeekorps in der freundlichsten Weise von den Bewohnern der Provinz aufgenommen worden.
Indem es mir ein besonderes Vergnügen ist, Euer Exzellenz hiervon in Kenntnis zu setzen, darf ich wohl bitten, den Dank des Armeekorps an die beteiligten Behörden, Verwaltungen und an die Einwohner der von den Uebungen berührten Kreise vermitteln zu wollen.
Der kommandierende General.
von Bülow.
Es gereicht mir zur besonderen Freude, vorstehendes Schreiben des Königlichen Generalkommandos des III. Armeekorps zur öffentlichen Kenntnis bringen zu können.
Potsdam, den 14. Oktober 1903.
Der Oberpräsident.
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Das Königliche Staatsministerium hat hinsichtlich des Gebrauchs der in dem Wörterverzeichnis zu den Regeln für die deutsche Rechtschreibung vorgesehenen Doppelschreibungen einzelner Wörter im amtl. Verkehr der Behörden Beschluß gefaßt. Das nach dem Beschlusse berichtigte amtliche Wörterverzeichnis wird von der Weidmannschen Buchhandlung zu Berlin zum Preise von 10 Pfennig für das einzelne Exemplar in den Buchhandel gebracht werden. Unter Bezugnahme auf meine Amtsblattbekanntmachung vom 17. Januar d. Js. Amtsblatt Stück 4 Seite 30 ersuche ich, dafür zu sorgen, daß die Kanzleien sich der Schreibweise in dem berichtigten Wörterverzeichnisse bedienen.
Potsdam, den 16. September 1903.
Der Regierungs-Präsident.
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Der Regierungsassessor v. Platen ist dem Landrate des Kreises Niederbarnim in Berlin zur Hülfeleistung überwiesen worden. |
Der Bergassessor Reinicke bei der Königlichen Berginspektion Rüdersdorf wurde zum Berginspektor daselbst ernannt. |
Gardekorps. Generalkommando. Berlin, den 19. Oktober 1903.
Die Behörden und Truppenteile des Gardekorps haben auch bei den Arbeiten für das diesjährige Manöver das weitgehende Entgegenkommen der Königlichen Behörden und Gemeinde-Verwaltungen erfahren.
Die Aufnahme der Truppen während der Uebungen ist überall eine sehr gute gewesen. Indem das Generalkommando hierfür im Namen der Behörden und Truppen des Gardekorps seinen verbindlichsten Dank ausspricht, darf es gleichzeitig dem Königlichen Oberpräsidium ganz ergebenst anheimgeben, die weitere Bekanntgabe des Vorstehenden sehr gefälligst veranlassen zu wollen.
Der kommandierende General.
gez. von Kessel,
General der Infanterie und Generaladjutant
Seiner Majestät des Kaisers und Königs.
An das Königliche Oberpräsidium der Provinz Brandenburg in Potsdam.
Es gereicht mir zur besonderen Freude, vorstehendes Schreiben des Königlichen Generalkommandos des Gardekorps zur öffentlichen Kenntnis bringen zu können.
Potsdam, den 23. Oktober 1903.
Der Oberpräsident.
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Die Reichs-Telegraphen- und Fernsprechlinien sind häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren durch Steinwürfe, Verschlingung oder Zerreißen von Leitungsdrähten, durch Unvorsichtigkeit beim Baumfällen usw. ausgesetzt. Da hierdurch die Benutzung der Telegraphenanlagen behindert oder gestört wird, so wird hiermit auf die durch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich auf dergleichen Beschädigungen festgesetzten Strafen aufmerksam gemacht. ...
Potsdam, den 14. Oktober 1903.
Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.
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Auf Ihren Bericht vom 20. Oktober d. Js. will Ich dem Kreise Nieder-Barnim im Regierungsbezirk Potsdam, welcher den Bau der Chausseen 1. von Neuenhagen über Bahnhof Hoppegarten nach Dahlwitz, 2. von Nassenheide über Freienhagen nach Neuholland, 3. von Dahlwitz nach Friedrichshagen mit Abzweigung nach Münchehofe, 4. von Hammer nach Liebenthal beschlossen hat, für die unter 1. bis 3. aufgeführten Chausseen das Enteignungsrecht und für sämtliche vorbezeichnete Chausseen gegen Uebernahme ihrer künftigen chausseemäßigen Unterhaltung das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes ... verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Die eingereichte karte erfolgt anbei zurück.
Neues Palais, den 26. Oktober 1903.
gez. Wilhelm.
R.
gegengez. Budde.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. |
Gemäß § ... habe ich den Sachverständigen für die Prüfung von Bierdruckvorrichtungen Schimpf in Steglitz auch zum Sachverständigen für die Prüfung der Mineralwasserapparate anerkannt.
Potsdam, den 3. November 1903.
Der Regierungspräsident.
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Die öffentliche Fähre über die Wendische Spree von Schmöckwitz (Terrain-Baugesellschaft Carolinenhof) nach dem gegenüberliegenden Ufer (Stellweg an der Grenze der fiskalischen und der Cöpenicker Stadtforst), für welche der Tarif vom 27. April 1903 (A.-Bl. S. 199) galt, ist eingegangen.
Potsdam, den 10. November 1903.
Der Regierungspräsident als Chef der Verwaltung der Märkischen Wasserstraßen. |
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 2. November d. Js. zu genehmigen geruht, daß der Name der im Kreise Niederbarnim belegenen Landgemeinde Kalkberge-Rüdersdorf in „Kalkberge“ umgeändert wird.
Potsdam, den 21. November 1903.
Der Regierungspräsident.
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In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 28. Dezember 1887 (Amtsblatt von 1888 S. 11) bringe ich zur öffentlichen Kenntnis, daß der Kreischaussee des Kreises Niederbarnim von Radebrück nach Strausberg ... die staatliche Anerkennung als Kunststraße erteilt worden ist.
Potsdam, den 11. Dezember 1903.
Der Oberpräsident.
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Für folgende Kleinbahnen:
Potsdam, den 21. Dezember 1903.
Der Regierungspräsident.
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