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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1901.

Potsdam, 1901.
Zu haben bei sämmtlichen Kaiserlichen Postanstalten.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers beträgt 40 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 8. Februar 1901.
Seite 43, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten.
No. 8. Sattler-, Riemer und Täschner-Innung in Berlin.

Die Sattler-, Riemer- und Täschner-(Zwangs-) Innung zu Berlin hat die Ausdehnung des die Gemeinden Berlin, Blumberg, Charlottenburg, Lichtenberg (mit Friedrichsberg), Friedrichshagen, Großbeeren, Malsdorf [ohne 'h'], Mariendorf, Marienfelde, Marzahn, Mühlenbeck, Nieder-Schönhausen, Pankow, Reinickendorf, Rixdorf, Rummelsburg, Schöneberg, Segefeld, Steglitz, Stralau, Teltow, Tegel, Trebbin, Vogelsdorf, Weißensee, Deutsch-Wilmersdorf und Zehlendorf umfassenden Innungsbezirk auf folgende Ortschaften beantragt:
  1. Im Kreise Teltow: Britz, Buckow, Dahlem, Friedenau, Grunewald, Johannisthal, Lankwitz, Groß-Lichterfelde, Schmargendorf, Nieder-Schöneweide, Tempelhof und Treptow und
  2. Im Kreise Niederbarnim: Biesdorf, Blankenburg, Boxhagen, Franz. Buchholz, Dalldorf, Falkenberg, Friedrichsfelde mit Kolonie Karlshorst, Heinersdorf, Malchow, Kolonie Ostend, Plötzensee, Rosenthal, Ober-Schöneweide, Hohen-Schönhausen, Schönholz, Waidmannslust, Wartenberg und Neu-Weißensee.
Zur Feststellung, ob die Mehrzahl der in die Innung einzubeziehenden Gewerbetreibenden dieser Ausdehnung zustimmt, sind für die in den Kreisen Teltow und Niederbarnim belegenen Ortschaften die beiden Landräthe zu Kommissaren ... bestellt worden.
Potsdam, den 28. Januar 1901.     Der Oberpräsident.


Seite 48, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 32. Viehseuchen.

Festgestellt:  Maul- und Klauenseuche: Rittergut Blumberg.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 7. / Den 15. Februar 1901.
Seite 61, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 14. Warnung.

In der Tagespresse wird gegenwärtig unter dem Namen Epstein's Polygonum-Thee (Russ. Knöterich) ein angeblich gegen Brust- und Halsleiden wirksames Mittel angepriesen und seitens eines F. Epstein in Dresden in Päckchen von etwa 70 gr Inhalt zum Preise von 1 Mark, zuzüglich 40 Pfg. Nachnahmegebühr versandt. Der Thee besteht lediglich aus zerkleinerten Theilen des gewöhnlichen Vogelknöterichs, wie er auf allen Wegen und namentlich auch oft an wenig verkehrsreichen Straßen zwischen den Pflastersteinen wächst. Der in Rußland vorkommende Vogelknöterich ist von dem in Deutschland wachsenden in keiner Weise verschieden. Eine specifische Heilwirkung hat der Vogelknöterich nicht; 70 gr. desselben in zerschnittenem Zustande haben im Großhandel einen Werth von etwa 10 Pfg.
Berlin, den 6. Januar 1901.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 22. März 1901.
Seite 130, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 75. Veränderung eines Ortsnamens.

Das im Eigenthum des Baumschulenbesitzers Lorberg (Firma H. Lorberg) stehende, zu Stadt Biesenthal gehörende Grundstück, welches bisher Rosenloh benannt wurde, führt fortan die Bezeichnung „Lorbergs Baumschulen“.     Potsdam, den 1. März 1901.     Der Regierungspräsident.


Seite 131, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 83. Genehmigungsurkunde für die Oppenheimsche nebenbahnähnliche Kleinbahn.

Zum Betriebe einer nebenbahnähnlichen Kleinbahn mit einer Spurweite von 0,750 m vom Stienitzsee bis zum Dorf Herzfelde mit Anschluß an die Ziegeleien von Oppenheim (Thongrube Oppenheim), Böhme und Becker, Selge, Gustav Mann, F. Hornemann, J. Fränkel (Philipp Nachfolger), Louis Mann und Sohn und S. Salomonn (vergl. den angehefteten Lageplan) für die Beförderung von Gütern mittelst Dampfkraft wird dem Ritterguts- und Ziegeleibesitzer Oppenheim zu Hennickendorf/Rüdersdorf für sich sowie seine Erben und sonstigen Rechtsnachfolger ... auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Veröffentlichung dieser Genehmigung durch das Amtsblatt der hiesigen Regierung ab gerechnet, erneut die Genehmigung ertheilt. ... Sie tritt an die Stelle der unter dem 17. Oktober 1883 ertheilten Genehmigung sowie sämtlicher hierzu erlassenen Nachträge.
Potsdam, den 4. Februar 1901.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 14. / Den 5. April 1901.
Seite 146, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 98. Kreisärzte.

Nachdem durch Allerhöchste Verordnung vom 4. März d. Js. bestimmt worden ist, daß das Gesetz betreffend die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesundheitskommissionen, vom 16. September 1899 ... am 1. April 1901 in Kraft tritt, erfolgt die Anstellung der Kreisärzte ec. wie das nachstehende Verzeichniß ergiebt:
Verzeichniß der zum 1. April anzustellenden Kreis-Gerichtsärzte und Kreiskassenärzte ...
[Lfd. Nr. / Name und Titel / Bisherige Stellung / Bisheriger Wohnort / Ueberwiesener Amtsbezirk / Amtssitz]
A. Kreisärzte
1. Nicht vollbesoldete. [17]
  1. Dr. Großmann, Sanitätsrath / Kreisphysikus / Freienwalde a. O. / Kreis Oberbarnim / Freienwalde
  2. Dr. Schulz / dto. / Berlin NW ... / Kreis Niederbarnim / Berlin
  3. Dr. Elten, Sanitätsrath / dto. / Berlin W. / Kreis Teltow / Berlin
2. Vollbesoldete Kreisärzte [0]
  • vacat
B. Gerichtsärzte [1]
  1. Dr. Pfleger, Sanitätsrath / Kreiswundarzt / Plötzensee bei Berlin / Kreis Niederbarnim / Berlin
C. Kreisassistenzärzte [2]
  • ...
Die Kreiswundarztstellen werden durch das vorgedachte Gesetz aufgehoben.
Potsdam, den 28. März 1901.     Der Regierungspräsident.


Seite 148, Bekanntmachungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 18. Pfarrstellenerledigung.

Erledigt ist die mit der Superintendenturstelle der Diözese Wriezen a/O. verbundene Oberpfarrstelle Königlichen Patronats zu Freienwalde a/O. durch Versetzung des Superintendenten, Ober-Pfarrers Wilke in den Ruhestand zum 1. Mai 1901.


Seite 149, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin.
No. 16. Verkehrsbeschränkung nach und von dem Potsdamer Bahnhof in Berlin.

Angesichts des fortgesetzt steigenden Verkehrs auf dem Potsdamer Bahnhofe in Berlin wird dieser Bahnhof vom 1. Juli 1901 ab für den gesamten Kohlen- und Koksverkehr geschlossen.
Berlin, den 1. April 1901.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Seite 151, Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts.
Wahrnehmung der Geschäfte des Gemeindevorstehers in Berlin ...

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Wahrnehmung der nach § 78 ... des Reichs­gesetzes, betreffend die Gewerbegerichte vom 29sten Juli 1890 dem Gemeindevorsteher obliegenden Geschäfte mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten von Berlin dem Herrn Stadtrat Hübner hier auf ein ferneres Jahr und zwar für die Zeit vom 1. April 1901 bis 31. März 1902 übertragen worden ist.
Berlin, den 25. März 1901.     Der Oberbürgermeister. gez. Kirschner.


Beilage zum 14ten Stück des Amtsblatts ...

Vertheilungsplan über die Beiträge, welche ... an die Lehrer-Ruhegehaltskasse ... für die Zeit vom 1. April 1901 bis Ende März 1902 zu zahlen sind.
Lfd. Nr.  Schulverband  Diensteinkommen  
 (abzgl. 800 M. je Stelle)  
 Beiträge
Kreis Nieder-Barnim.
1.  Alt-Landsberg  8000  620,00
2.  Bernau  23700  1836,75
6.  Lichtenberg  127700  9896,75
14.  Neu-Weißensee  105500  8176,25
15.  Ahrensfelde  1900  147,25
19.  Biesdorf  3200  248,00
24.  Blumberg  2500  193,75
34.  Eiche  1600  124,--
47.  Hellersdorf  800  62,--
51.  Hoenow  1300  100,75
62.  Lindenberg  2200  170,50
70.  Mehrow  1800  139,50


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 12. April 1901.
Beilage zum 15ten Stück ...

A. Gesellenprüfungsordnung für das Bäcker-Handwerk
B. ... für das Barbier-, Friseur- und Perückenmacher-Handwerk
C. ... für das Bandagisten-Handwerk
[jeweils mit Abänderungen auch für andere Handwerke]


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 19. April 1901.
Seite 171, Personal-Chronik.

Der an die hiesige Regierung versetzte Regierungsrath Hobrecht hat seine Dienstgeschäfte übernommen.


Beilage zum 16ten Stück des Amtsblatts ...

Vertheilungsplan des Bedarfs der Alterszulagekasse ... für das Rechnungsjahr 1901.
[daraus: ] Anzahl Lehrer: Ahrensfelde: 1, Blumberg: 3, Eiche: 1, Lindenberg: 2, Mehrow (unter 'übrige'): 1


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 26. April 1901.
Seite 180, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim sind wieder ernannt worden zu Amtsvorstehern:
  • Administrator Spinola in Malchow für den Bez. 23 „Malchow“,
  • Gemeindevorsteher Feldtmann in Neu-Weißensee für den Bez. 24 „Weißensee“.


  • Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 24. Mai 1901.
    Seite 233, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
    No. 161. Verzeichniß der im Jahre 1902 im Regierungsbezirk Potsdam abzuhaltenden Märkte und Messen.

    [Auswahl: Orte im Niederbarnim]
    6.  Bernau  [4* Vieh- und Pferdemarkt, 4* Krammarkt]
    31.  Alt Landsberg  [3* Krammarkt]
    34.  Liebenwalde  [3* Kram- und Viehmarkt]
    40.  Neuenhagen (an der Ostbahn)  [2* Viehmarkt]
    44.  Oranienburg  [4* Kram-, Vieh- und Pferdemarkt]
    68.  Weißensee  [10* Pferdemarkt]


    Seite 240, Personal-Chronik.

    Im Kreise Niederbarnim sind ernannt worden:
    a. zum Amtsvorsteher: Gemeindevorsteher Grün in Blumberg für den Bez. 19 „Blumberg“;
    b. zum Amtsvorsteher-Stellvertreter: Inspektor Braune in Blumberg für den Bez. 19 „Blumberg“.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 31. Mai 1901.
    Seite 244, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
    No. 168. Ermordung eines unbekannten Mannes bei Ladeburg

    500 M. Belohnung.
    Am 20. Mai d. Js. früh 5 Uhr ist an der Landstraße von Ladeburg nach Zepernick in der Nähe des Kirschgartens bei Ladeburg ein unbekannter, ungefähr 30 Jahre alter Mann ermordet aufgefunden. Der Kopf war vom Rumpf getrennt und lag etwa 30 Schritte abseits. Ich setze für denjenigen, durch dessen Angaben die Ueberführung des Mörders gelingt, eine Belohnung von „fünfhundert Mark“ aus.
    Potsdam, den 24. Mai 1901.     Der Regierungspräsident.


    Seite 246, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 172. Viehseuchen.

    Festgestellt:  Maul- und Klauenseuche: Rittergut Blumberg.


    Seite 251ff, Bekanntmachung.

    Auf Grund des § 51 des Status für die Handwerkskammer zu Berlin und des § 131 Abs. 2 der Gewerbeordnung sind von dem Vorstande der Handwerkskammer zu Berlin nachfolgende Ausschüsse für die Gesellenprüfung errichtet worden. ...
    Berlin, den 17. Mai 1901.     Der Vorstand der Handwerkskammer zu Berlin. ...

    Lfd. Nr.  Bezeichnung der Handwerke Name und Wohnung des Vorsitzenden
    Name und Wohnung des stellv. Vorsitzenden.
    Prüfungsbezirk: Kreis Nieder-Barnim. Sitz: Berlin.
    61. Bäcker u. Konditoren. Bäckermeister Wald, Kalkb. Rüdersdorf
    Bäckermstr. W. Bredikow, Alt-Landsberg
    62. Barbiere, Friseure u. Perrückenmacher   Obermeister G. Mosel, Potsdam
    Obermstr. Carl Held, Oranienburg
    63. Böttcher Böttchermeister Sourel, Bernau
    Böttchermstr. C. Krenz, Oranienburg
    64. Dachdecker, Maurer und Zimmerer Maurermeister Klement, Bernau
    -
    65. Drechsler, Glaser u. Tischler Tischlermstr. Balzer, Bernau
    Drechslermstr. A. Rausche, Oranienburg
    66. Fleischer u. Schlächter Fleischermstr. Zimmermann, Friedrichsberg
    Fleischermstr. Ernst Wetsphal, Oranienburg
    67. Klempner u. Schlosser Klempnermstr. Wilh. Schröder, Kalkb. Rüdersdorf
    Schlossermstr. Liebisch, Bernau
    68. Kürschner u. Schneider Schneidermstr. F. Reibe, Oranienburg
    -
    69. Maler -
    Malermstr. Weigel, Blumberg, Kreis Niederbarnim
    70. Müller -
    Mühlenbes. Fr. Rücker, Klandorf bei Zerpensch.
    71. Sattler u. Tapezierer Sattler u. Tapez.-Mstr. Adalb. Zeidler, Neu-Weißensee
    Sattler- u. Tapez.-Mstr. Raupach, Bernau
    72. Schmiede u. Stellmacher Obermstr. Szymanski, Bernau
    Schmiedemstr. Wesse, Liebenwalde
    73. Schuhmacher Schuhmachermstr. Lange, Bernau
    Schuhmachermeister Friedr. Grassow, Liebenwalde
    74. Töpfer Obermstr. Rintisch, Oranienburg
    Töpfermstr. Wilh. Schlie, Neu-Weißensee


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 28. Juni 1901.
    Seite 297f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 209.
    Neufestsetzung des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter im Regierungsbezirk Potsdam.

    Gemäß ... Anweisung zur Ausführung des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. Juli 1892 ... bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß als Geldbetrag für den ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tage­arbeiter folgende Festsetzungen vom 1. Januar 1902 ab im Regierungsbezirk Potsdam Gültigkeit haben:
    II. Kreis Niederbarnim.
    1. Für die Gemeinden und Gutsbezirke der Amtsbezirke:
      Lichtenberg, Stralau, Rummelsburg, Pankow, Reinickendorf, Weißensee, Gemeinde und Gut Hohen-Schönhausen.
      • Arbeiter über 16 Jahre männl. / weibl.: 2,75 / 1,50
      • Arbeiter unter 16 Jahre männl. / weibl.: 1,25, / 1,-
    2. Für die Städte:
      Bernau und Oranienburg, die Gemeinde- und Gutsbezirke der Amtsbezirke Friedrichsfelde, Biesdorf, Coepenick Forst, Friedrichshagen, Franz. Buchholz, Dalldorf, Tegel, Niederschönhausen, Gutsbezirk Oranienburg Amt
      • Arbeiter über 16 Jahre männl. / weibl.: 2,50 / 1,25
      • Arbeiter unter 16 Jahre männl. / weibl.: 1,- / -,90
    3. Für die Städte:
      Alt-Landsberg und Liebenwalde und die Gemeinde- und Gutsbezirke der Amtsbezirke Dahlwitz, Erkner, Herzfelde, Rüdersdorf, Fredersdorf, Alt-Landsberg, Blumberg, Malchow, Schönerlinde, Blankenfelde, Schönow, Schönfließ, Schönwalde, Birkenwerder, Sachsenhausen, Neuholland, Forst Oranienburg, Forst Zehlendorf, Wandlitz, Buch, sowie den Gemeindebezirk Marzahn
      • Arbeiter über 16 Jahre männl. / weibl.: 2,- / 1,25
      • Arbeiter unter 16 Jahre männl. / weibl.: 1,- / -,80
    4. Für den übrigen Theil des Kreises
      • Arbeiter über 16 Jahre männl. / weibl.: 1,75 / 1,-
      • Arbeiter unter 16 Jahre männl. / weibl.: -,80 / -,60


    Seite 299ff, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 210.
    Neufestsetzung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes land- und forstwirthschaftlicher Arbeiter ...

    II. Kreis Niederbarnim.
    1. Für die Städte Bernau, Oranienburg, Alt-Landsberg, Liebenwalde, sowie für die Gemeinde- und Gutsbezirke der Amtsbezirke: Lichtenberg, Stralau, Rummelsburg, Pankow, Reinickendorf, Weißensee, Hohenschönhausen, Friedrichsfelde, Biesdorf, Dahlwitz, Coepenick Forst, Friedrichshagen, Erkner, Herzfelde, Rüdersdorf, Amt-Altlandsberg, Blumberg, Nieder-Schönhausen, Franz. Buchholz, Dalldorf, Tegel und für den Gutsbezirk Oranienburg Amt.
      • 1) für männliche Arbeiter über 16 Jahre = 600 M.
      • 2) für weibliche Arbeiter über 16 Jahre = 300 M.
      • 3) für männliche Arbeiter unter 16 Jahre = 270 M.
      • 4) für weibliche Arbeiter unter 16 Jahre = 210 M.
    2. für die übrigen Theile des Kreises.
      • 1) für männliche Arbeiter über 16 Jahre = 540 M.
      • 2) für weibliche Arbeiter über 16 Jahre = 300 M.
      • 3) für männliche Arbeiter unter 16 Jahre = 250 M.
      • 4) für weibliche Arbeiter unter 16 Jahre = 200 M.
    Potsdam, den 21. Juni 1901.     Der Regierungspräsident.


    Seite 309, Bekanntmachungen des Landesdirektors der Provinz Brandenburg.
    No. 5. Wahl des Direktorialraths der Landfeuersocietät der Provinz Brandenburg.

    Vom Brandenburgischen Provinziallandtage sind zum Direktorialrath der Landfeuer-Societät der Provinz Brandenburg für die am 1. Juli 1901 beginnende sechsjährige Wahlperiode gewählt worden:
    A. als Mitglieder:
    • 1) der Königl. Wirkl. Geheime Rath, Landesdirektor a. D. Dr. Levetzow, Excellenz auf Gossow,
    • 2) der Königliche Landrath z. D. von Bockelberg auf Schönow,
    • 3) der Amtsvorsteher Krüger zu Kolkwitz,
    • 4) der Rittergutsbesitzer Wrede auf Diepensee,
    • 5) der Königliche Landrath von Winterfeld zu Prenzlau,
    • 6) der Amtsvorsteher Hasche zu Cahnsdorf,
    B. als Stellvertreter: ...
    Berlin W. 10, den 20. Juni 1901.     Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. von Manteuffel.


    Seite 309, Bekanntmachungen des Landesdirektors der Provinz Brandenburg.
    No. 6. Satzung der Landfeuersozietät.

    In einer Sonderbeilage dieses Amtsblattsstückes wird die vom Brandenburgischen Provinziallandtage am 27. Februar d. J. beschlossene, durch Allerhöchsten Erlaß vom 3. d. M. genehmigte „Satzung der Land­feuersozietät der Provinz Brandenburg in Berlin“ veröffentlicht.
    Die Sozietätsmitglieder werden auf die Vorschrift im § 73 der Satzung noch besonders hingewiesen.
    Berlin, den 20. Juni 1901.     Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. Freiherr von Manteuffel.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 28. / Den 12. Juli 1901.
    Seite 331, Bekanntmachungen des Reichskanzlers.
    Abänderung der Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren-Ordnung.

    ... „Die Theilnehmer, welche die Bauschgebühr im Vorortsverkehr zahlen, sind berechtigt, die Benutzung ihres Anschlusses zu Gesprächen mit Theilnehmern desselben Vorortnetzes, mit denen sie selbst für die Bauschgebühr sprechen dürfen, Dritten unentgeltlich zu gestatten.“
    Berlin W. 66, den 28. Juni 1901.     Der Reichskanzler.


    Seite 338, Personal-Chronik.

    Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteherstellvertreter: Gemeindevorsteher Meißner in Mehrow für den Bez. 20 „Ahrensfelde“.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 29. / Den 19. Juli 1901.
    Seite 343, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
    No. 236. Verordnung. Sonntagsruhe im Barbier- und Friseurgewerbe.

    Gemäß § 41b. der Reichsgewerbeordnung bestimme ich ..., daß in sämmtlichen Gemeinden, welche zum Bezirke der Barbier, Friseur- und Perrückenmacher-Innung Neu- Weißensee und Umgegend gehören, nämlich in den Gemeinden Neu- und Alt-Weißensee, Französisch-Buchholz, Schönerlinde, Malchow, Hohen-Schönhausen, Marzahn, Ahrensfelde und Schönwalde, an Sonn- und Festtagen der Betrieb des Barbier- und Friseurgewerbes nur bis 2 Uhr Nachmittags stattfinden darf. Diese Verordnung tritt mit dem 1. August dieses Jahres in Kraft.
    Potsdam, den 11. Juli 1901.     Der Regierungspräsident.


    Seite 344, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin.
    No. 87. Eröffnung des Telegraphenbetriebes bei der Postagentur in Neu-Lichtenberg bei Berlin.

    Bei der Postagentur in Neu-Lichtenberg bei Berlin ist der Telegraphenbetrieb eröffnet worden. ...
    Berlin, C. 2, den 8. Juli 1901.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 16. August 1901.
    Sonderbeilage: Text der Deutschen Wehrordnung
    Landwehr-Bezirkseintheilung für das Deutsche Reich. [Insgesamt 188 Seiten, auf Seite 143:]

    Armeekorps: III
    • Infanterie-Brigade: Berlin (Landwehrinspektion) *
    • Landwehrbezirke: III. Berlin.
    • Verwaltungs- (bezw. Aushebungs-) bezirke: Kreis Oberbarnim, Niederbarnim.
    • Bundesstaat: R.-B. Potsdam.
    *) Die militärische Kontrole ist innerhalb der vier Landwehrbezirke Berlin unter Wegfall einer räumlichen Abgrenzung nach Waffengattungen ec. organisiert. ...


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 23. August 1901.
    Seite 406, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 281. Viehseuchen.

    Festgestellt:  Schweineseuche: Bernau, Lübars, Wuhlgarten bei Biesdorf ...
    Erloschen.  Rothlaufseuche: Hellersdorf.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 27. September 1901.
    Seite 454f, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam.
    No. 117. Einrichtung einer Postanstalt in dem Königl. Orangeriegebäude zu Sanssouci ...

    In dem Königlichen Orangeriegebäude zu Sanssouci tritt aus Anlaß der daselbst stattfindenden Provinzial-Obst-Ausstellung für die Zeit vom 25. September bis einschließlich 2. Oktober eine Postanstalt mit öffentlicher Fernsprechstelle unter der Bezeichnung „Potsdam Obst-Ausstellung“ als Zweigstelle des hiesigen Postamts 1 in Wirksamkeit. ...
    Potsdam, den 16. September 1901.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 18. Oktober 1901.
    Seite 485, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam.
    No. 122. Postbezirksveränderungen.

    Auf Grund des allerhöchsten Erlasses vom 13. Juli sind die Post- und Telegraphenverwaltungsgeschäfte über die Orte Steglitz, Groß-Lichterfelde, Hermsdorf (Mark), Tegel, Hoppegarten (Mark), Großbeeren, Franz. Buchholz, Schönfließ (Bez. Potsdam), Waidmannslust, Heiligensee (Havel), Mahlsdorf (Ostbahn), Kaulsdorf, Blankenburg (Mark), Schönerlinde und Schönwalde (Mark) am 1. Oktober d. J. von der Ober-Postdirektion in Potsdam abgezweiget und auf die Ober-Postdirektion in Berlin übertragen worden.
    Potsdam, 7. Oktober 1901.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 44. / Den 1. November 1901.
    Seite 499, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin.
    No. 55. Eröffnung des Haltepunktes Mahlsdorf für den Eilstückgutverkehr.

    Am 15. November d. J. ´wird der zwischen den Stationen Kaulsdorf und Hoppegarten an der Bahnstrecke Lichtenberg-Friedrichsfelde - Cüstrin gelegene Haltepunkt Mahlsdorf, welcher bisher nur dem Personenverkehr diente, für den Eilstückgutverkehr eröffnet. Von dem gleichen Tage ab wird der Haltepunkt Mahlsdorf in den Gruppentarif III., die Staatsbahnwechselverkehre mit der Gruppe III., sowie den Wechselverkehr mit der Oldenburgischen Staatsbahn, der Königlichen Militär-Eisenbahn und der Station Kempen der Breslau-Warschauer Eisenbahn aufgenommen. Der Frachtberechnung sind bis zur Ausgabe von Tarifnachträgen die bei Anstoß von 2 km an Kaulsdorf bezw. 5 km von Hoppegarten sich ergebenden jeweils niedrigsten Entfernungen zu Grunde zu legen.
    Berlin, den 21. Oktober 1901.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 29. November 1901.
    Seite 528, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
    No. 81. Polizei-Verordnung betr. das Verbot der Anwendung der Huppe. ['pp' !]

    Auf Grund der §§ ... wird mit Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes für den Stadtkreis Berlin hierdurch folgendes bestimmt:
    Zwischen §§ 18 und 19 der Straßenordnung vom 31. Dezember 1899 wird folgender § 18a. eingeschaltet:
    • § 18a. Die Benutzung einer Huppe zur Abgabe von Warnungszeichen ... ist für andere Fuhrwerke als Kraftfahrzeuge untersagt.
    Berlin, den 16. November 1901.     Der Polizei-Präsident.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 6. Dezember 1901.
    Seite 544, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 388. Handbuch für Standesbeamte.

    In E. Müller's Verlag in Eberswalde ist das von dem Standesbeamten L. Schmitz in Meiderich herausgegebene Buch „Personenstand und Eheschließung in Preußen“ erschienen.
    Es enthält eine chronologisch und nach den Paragraphen des Personenstandsgesetzes geordnete Sammlung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Ministerialerlasse und gerichtlichen Entscheidungen und ist seiner Uebersichtlichkeit wegen als ein recht praktisches Handbuch für Standesbeamte zu bezeichnen.
    Potsdam, den 27. November 1901.     Der Regierungspräsident.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 20. Dezember 1901.
    Seite 577, Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
    No. 37. Außerkurssetzung der Zwanzigpfennigstücke aus Silber.

    Auf Grund des Artikels II. des Gesetzes betreffend Aenderungen im Münzwesen vom 1. Juni 1900 ... hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen erlassen:
    • § 1. Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber gelten vom 1. Januar 1902 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
    • § 2. Die Zwanzigpfennigstücke aus Silber werden bis zum 31. Dezember 1902 bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werthe sowohl in Zahlung als auch zur Umwechselung angenommen.
    • § 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
    Berlin, den 31. Oktober 1901.     Der Reichskanzler.
    Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
    Potsdam, den 12. Dezember 1901.     Königliche Regierung.


    Seite 580, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin.
    No. 61. Erweiterung der Abfertigungsbefugnisse der Station Frankfurter Allee (Berlin).

    Am 15. Dezember d. J. wird die an der Berliner Ringbahn gelegene Station Frankfurter Allee (Berlin) auch für die Aufnahme und Auslieferung von Fahrzeugen eröffnet.
    Berlin, den 5. Dezember 1901.     Königliche Eisenbahndirektion.


    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 52. / Den 27. Dezember 1901.
    Seite 598, Personal-Chronik.

    Im Kreise Niederbarnim ist wieder ernannt worden zum Amtsvorsteher: Bauerngutsbesitzer Haase in Ahrensfelde für den Bezirk 20 „Ahrensfelde“.


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