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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1899.

Potsdam, 1899.
Zu haben bei sämmtlichen Kaiserlichen Postanstalten.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers beträgt 40 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 20. Januar 1899.
Seite 44, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin. No. 3.

Am 1. Februar d. Js. wird der an der Berliner Ringbahn zwischen den Stationen Rixdorf und Tempelhof neuerrichtete Haltepunkt „Hermannstraße“ für den Personenverkehr eröffnet werden. ...
Berlin, den 8. Januar 1899.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 27. Januar 1899.
Seite 50, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 34.

Auf Grund des § ... hat die Schornsteinfegerinnung zu Lichtenberg beantragt, anzuordnen, daß zur Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen Interessen des Schornsteinfegerhandwerks sämmtliche Gewebetreibende, welche das bezeichnete Gewerbe im Bezirk der Kreise Nieder- und Oberbarnim, Ruppin, Templin, Angermünde und Prenzlau ausüben, einer neu zu errichtenden Innung (Zwangsinnung) als Mitglieder anzugehören haben. ...
Potsdam, den 18. Januar 1899.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 10. Februar 1899.
Seite 67, Bekanntmachungen der Königl. Ministerien.
No. 1. Beschluß, betreffend die Benutzung von Kleinbahnen auf Dienstreisen der Staatsbeamten.

Das Königliche Staatsministerium hat ... betreffend die Tagegelder der Staatsbeamten ... Folgendes beschlossen. Die Staatsbeamten sind verpflichtet, bei ihren Dienstreisen vorhandene Kleinbahnen, welche zur Personenbeförderung dienen, zu benutzen, und erhalten dafür dieselben Entschädigungen, wie für Reisen auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen ...
Berlin, den 25. Oktober 1898.     Königliches Staatsministerium. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 7. / Den 17. Februar 1899.
Seite 78, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 73. Verleihung des Stadtrechts an die Landgemeinde Rixdorf.

Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 6. Februar d. Js. der Landgemeinde Rixdorf die Annahme der Städteordnung vom 30. Mai 1853 zum 1. April d. Js. zu gestatten geruht.
Potsdam, den 13. Februar 1899.     Der Regierungspräsident.


Seite 81, Bekanntmachungen der Ober-Postdirektion zu Potsdam.
No. 18. Diebstahl von Fernsprech-Bronzedrähten.

In der Nacht vom 6. zum 7. Januar sind zwischen Großbeeren und Genshagen und in der Nacht vom 11. zum 12. Januar in der Nähe von Großbehnitz die dort vorübergeführten Broncedrähte der Fernsprech­verbindungsleitungen von unbekannter Hand durchgeschnitten und Drahtmengen im Gewicht von etwa 94 kg bezw. 115 kg entwendet worden. ...
Auf die Ermittelung der Thäter wird eine Belohnung bis zur Höhe von 100 Mark ausgesetzt. Wahrnehmungen, welche auf die Spur der Thäter führen könnten, sind der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.
Potsdam, den 11. Februar 1899.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. I. V. Zander.


Seite 81, Bekanntmachungen des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums.
No. 3. Verordnung zur Bestrafung unentschuldigter Schulversäumnisse.

Unter Aufrechterhaltung unserer Verordnung vom 6. April 1897 wird ... hiermit für unseren Verwaltungs­bezirk Folgendes verordnet:
  • § 1. Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder werden, wenn ihre Kinder, Pflegekinder oder Mündel dem schulplanmäßigen Unterricht ohne genügenden Grund fernbleiben, mit Geldstrafe bis zu 15 (Fünfzehn) Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 15 (Fünfzehn Tagen) bestraft. ...
Berlin, den 3. Februar 1899.     Königliches Provinzial-Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 3. März 1899.
Seite 96, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung.
No. 8. Amtliche Bekanntmachungen über das Schulwesen.

Die öffentlichen amtlichen Bekanntmachungen für das Schulwesen des Potsdamer Bezirks erfolgen fortan nur durch das amtliche Schulblatt und nicht mehr durch das Amtsblatt.
Potsdam, den 20. Februar 1899.     Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 10. März 1899.
Seite 109, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Stettin.
No. 1. Erweiterung der Abfertigungsbefugnisse der Station Leuenberg.

Vom 1. März d. J. ab gelangen auf der zwischen Tiefensee und Sternebeck der Bahnstrecke Werneuchen - Wriezen a. O. gelegenen Haltestelle Leuenberg auch Stückgüter zur Abfertigung.
Stettin, im Februar 1899.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 17. März 1899.
Seite 113f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 115. Erkrankungen und Todesfälle an Tollwuth.

Nach einer im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten aufgestellten Statistik betreffend Erkrankungen und Todesfälle in Folge Bißverletzungen von Menschen durch tollwuth­verdächtige Thiere starben im Jahre 1898 an Tollwuth von 100
  • der nicht ärztlich Behandelten: 7,69
  • der ärztlich Behandelten aber nicht Geimpften: 2,31
  • der nach Pasteur geimpften: 0
Angesichts dieser durch die Pasteur'sche Schutzimpfung gegebenen Sicherheit des Erfolges liegt es im wohlverstandenen Interesse jedes von einem tollwuthverdächtigen Thiere gebissenen Menschen, sobald als möglich die Schutzimpfung im Institut für Infektionskrankheiten in Berlin vornehmen zu lassen, und, falls dies nicht unverzüglich geschehen kann, zuvor für Ausätzung und antiseptische Behandlung der Bißwunde durch einen Arzt Sorge zu tragen.
Potsdam, den 13. März 1899.     Der Regierungspräsident.


Seite 114, Bekanntmachungen des Königl. Regierungspräsidenten. No. 116. Raupen- und Insektenbekämpfung.

Da auch im vorigen Jahre von der Landwirthschaftskammer für die Provinz Brandenburg Klagen über ungenügende Bekämpfung der den Baumwuchs, insbesondere Obstbaumpflanzungen schädigenden Raupen und Insekten laut geworden sind, ersuche ich die Herren Landräthe und Polizeiverwaltungen der Stadtkreise, der Ausführung der Polizeiverordnung vom 13. April 1891 betreffend Vertilgung der Raupen auch in diesem Jahre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. ...
Potsdam, den 14. März 1899.     Der Regierungspräsident.


Seite 114, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 117. Viehseuchen.

  • Festgestellt: Maul- und Klauenseuche ...: Gehöft des Kossäthen Richter in Hönow.
Potsdam, den 14. März 1899.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 24. März 1899.
Seite 120, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 128. Viehseuchen.

  • Festgestellt: Maul- und Klauenseuche ...: Rindviehbestand des Gutsbesitzers Dotti in Hönow.
Potsdam, den 21. März 1899.     Der Regierungspräsident.


Seite 122, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin.
No. 15. Eröffnung der Station Werneuchen für den Privattelegrammverkehr.

Am 1. April 1899 wird die Station Werneuchen für den Privattelegrammverkehr mit vollem Tagesdienst eröffnet.     Berlin, den 19. März 1899.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 13. / Den 31. März 1899.
Seite 137, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 138. Viehseuchen.

  • Festgestellt: Maul- und Klauenseuche ...: Gehöft des Bauern Schmidt in Hönow, ...
Potsdam, den 28. März 1899.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 14. / Den 7. April 1899.
Seite 144, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 142. Viehseuchen.

  • Festgestellt: Maul- und Klauenseuche ...: Rindvieh der Bauern Gahtow, Flöricke und Döberitz in Hönow.
Potsdam, den 4. April 1899.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe zum Amtsblatt ... / Den 8. April 1899.
Seite 147, Landespolizeiliche Anordnung.

Auf Grund der §§ ... des Reichsgesetzes ... betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, ordne ich mit Rücksicht auf die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam bis auf Weiteres folgendes an:
  • § 1. Das Abhalten von Schweine- und Viehmärkten, mit Ausnahme der Pferdemärkte und des sogenannten Rummelsburger Schweinemarktes, ist verboten. ...
Potsdam, den 7. April 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 21. April 1899.
Seite 166, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteherstellvertreter: Administrator Knauer in Biesdorf für den Bez. 4 - Biesdorf.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 28. April 1899.
Seite 182, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin.
No. 54. Anbringung von Briefkasten an den Wohnungen.

Von der wiederholt empfohlenen Anbringung von Briefkasten an den Wohnungen wird hier immer noch nicht in dem Umfange Gebrauch gemacht, wie in anderen großen Städten. Es wird daher im eigenen Interesse der Briefempfänger von Neuem empfohlen, Briefkasten an den Eingangsthüren anbringen zu lassen.     Berlin C., 17. April 1899.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 16. Juni 1899.
Seite 249, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin.
No. 83. Rohrpostbetrieb beim Postamt Nr. 18 in Berlin.

Vom 20. Juni wird bei dem Kaiserlichen Postamt 18 (Landsbergerstraße) der Rohrpostbetrieb eröffnet. Der Rohrpostverkehr findet täglich im Sommerhalbjahr von 7 Uhr, im Winterhalbjahr von 8 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends statt.     Berlin C., 9. Juni 1899.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 30. Juni 1899.
Oeffentl. Anzeiger No. 4 zum 26sten Stück ..., Seite 947, Oeffentliche Vorladungen und Aufgebote. No. 161.

Der Hausdiener Gustav Hensel zu Berlin ... klagt gegen die Joachima Hensel geb. Reinke, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 7. Juli 1899.
Seite 285, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin.
No. 104. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Schmölln (S.A.) und Schwanebeck ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt eine Mark.
Berlin C., 26. Juni 1899.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 29. / Den 21. Juli 1899.
Seite 304, Bekanntmachungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 26. Urkunde, betreffend Aufhebung der bisherigen pfarramtlichen Verbindung der evangelischen Kirchen-
gemeinden Petershagen und Eggersdorf, Kreis Nieder-Barnim, Diözese Berlin-Land I., mit den evangelischen
Kirchengemeinden Fredersdorf, Bollensdorf und Vogelsdorf desselben Kreises und derselben Diözese und
Gründung eines selbständigen Pfarrverbandes Petershagen.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Evangelischen Ober-Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes bestimmt:
  • § 1. Der zwischen den Kirchengemeinden Fredersdorf, Bollensdorf und Vogelsdorf einerseits und den Kirchengemeinden Petershagen und Eggersdorf andererseits auf Grund des unter Zustimmung der betheiligten Patronate vom 26. Dezember 1827 geschlossenen, unterm 10. April 1828 / 29. Juli 1829 kirchen- und staatsaufsichtlich bestätigten Rezesses geschaffene Pfarrverband wird aufgelöst. Die Kirchengemeinde Petershagen und Eggersdorf werden zu einem eigenen Pfarrverbande als Muttergemeinden vereinigt.
  • § 2. In Petershagen wird eine Pfarrstelle errichtet.
  • § 3. Diese Urkunde tritt mit dem 1. Juli 1899 in Kraft.
Berlin, den 23. Juni 1899.     Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abtheilung Berlin.
Potsdam, den 28. Juni 1899.     Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 31. / Den 4. August 1899.
Seite 319ff, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 42. Polizei-Verordnung, betreffend das Schlachten von Pferden, Eseln, Maulthieren und Mauleseln.

Auf Grund der §§ ... wird hierdurch ... für den Stadtkreis Berlin ... Folgendes verordnet:
  • § 1. Das Schlachten eines Pferdes, Esels, Maulthieres oder Maulesels darf in Berlin nur in der hiesigen Central-Roßschlächterei, Greifswalderstraße No. 28 stattfinden.
  • § 2. Pferde-, Esel, Maulthier- und Mauleselfleisch, sowie aus oder mit solchem Fleische bereitete Würste oder sonstige Fleischwaren nach Berlin einzuführen, ist verboten.
    Ausgenommen von diesem Verbot ist die aus Italien eingeführte Salamiwurst.
  • § 3. Die gewerbsmäßige Verarbeitung des Fleisches von den in der Roßschlächterei geschlachteten und zur menschlichen Nahrung geeignet erachteten Pferden, Eseln, Maulthieren oder Mauleseln zu Wurst oder sonstigen Fleischwaaren darf nur an solchen Stellen vorgenommen werden, die der Polizeibehörde vorher angemeldet sind. Fleisch anderer Art darf in die Räume, in denen Pferde- ec. Fleisch verarbeitet wird, nicht eingebracht werden.
    Am Eingange zu dem Arbeitsraume, in dem Pferde- ec. Fleisch verarbeitet wird, ist in mindestens 15 cm hohen Buchstaben die deutliche und dauerhafte Aufschrift „Roßfleischwaare“ anzubringen.
  • § 4. Fleisch von Pferden, Eseln ec. (§ 1) sowie die aus solchem Fleische hergestellten Würste und sonstigen Fleischwaren (gebratener Klops, Bouletten, Pökelfleisch ec.) dürfen nur an solchen Stellen feilgeboten, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht werden, die bei der Behörde vorher angemeldet sind. An solchen Verkaufsstellen dürfen andere Fleischwaaren weder aufbewahrt oder gelagert noch in irgend einer Weise in den Verkehr gebracht werden.
  • § 5. Jede Verkaufsstelle von Pferde-, Esel-, Maulthier- und Mauleselfleisch oder von aus solchem Fleische bereiteten Waaren muß über oder an der Eingangsthür an einer leicht sichtbaren Stelle mit einer Tafel versehen sein, die in Buchstaben von mindestens 15 cm Höhe die Aufschrift „Roßfleischverkauf“ oder „Roßfleischwaarenverkauf“ enthält
    Ebenso müssen die zum Verkaufe von Wurst aus Pferde-, Esel-, Maulthier- oder Mauleselfleisch im Umherziehen dienenden Behälter, Wurstkessel ec., in denen sich diese Waare befindet, mit der deutlichen und unabnehmbaren Aufschrift „Roßfleisch-Wurst ec.“ versehen sein.
    Ingleichen ist an den Wagen, auf denen Roßfleisch oder aus Roßfleisch hergestellte Fleischwaaren aller Art transportirt werden, eine Tafel mit der deutlichen Aufschrift in Buchstaben von mindestens 15 cm Höhe „Roßfleisch“, bezw. „Roßfleischwurst“ anzubringen.
  • § 6. Die in § 1 bezeichneten und der Roßschlächterei zugeführten Thiere sind vor und nach dem Schlachten behufs Feststellung ihres Gesundheitszustandes von den in der Roßschlächterei amtirenden Thierärzten zu untersuchen. ...
Berlin, den 19. Juli 1899.     Der Polizei-Präsident.


Seite 326, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteher Herr Schindler in Schwanebeck für den Bezirk 27 - Buch.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 11. August 1899.
Seite 335f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Berlin.
No. 45. Polizei-Verordnung betr. das Verbot von Reklameinschriften an den Omnibusfuhrwerken.

Auf Grund der §§ ... wird für den Ortspolizeibezirk Berlin mit Zustimmung des Gemeindevorstandes verordnet, was folgt:
  • § 1. Es ist verboten, an den Außenseiten der Omnibusfuhrwerke sowie an deren Fenstern Reklameinschriften oder Bilder anzubringen. ...
Berlin, den 1. August 1899.     Der Polizei-Präsident.


Seite 336, Bekanntmachungen des Königlichen Oberkonsistoriums der Provinz Brandenburg.
No. 28. Erledigte Pfarrstelle.

Die unter Königlichem Patronate stehende franz. ref. Pfarrstelle zu Franz. Buchholz und Bernau, welche zur Grundgehaltsklasse I. gehört, kommt durch Versetzung des Predigers de Bordeaux zur Erledigung. Ueber die Stelle ist bereits verfügt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 15. September 1899.
Seite 372, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 380. Polizeiverordnung,
betreffend die Gestaltung des Feilbietens im Umherziehen von Bier mit einem Alkoholgehalt bis zu 2 Prozent.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 17. Juni 1899 ... verordne ich ... für den Umfang des Regierungsbezirkes Potsdam, was folgt:
  • § 1. Biere dürfen im Umherziehen nur dann feilgeboten werden, wenn sie einen höheren Alkoholgehalt als 2 Prozent nicht besitzen.
  • § 2. Die Gefäße, in denen die im § 1 bezeichneten Biere im Umherziehen feilgeboten werden, müssen mit einer den Namen und die Art, den Ursprungsort und den Alkoholgehalt des Getränkes angebenden Bezeichnung versehen sein.
  • § 3. Wer Bier mit einem höheren als dem nach § 1 zulässigen Alkoholgehalt im Umherziehen feilbietet, wird ... mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen ... bestraft.
  • § 4. Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Potsdam, den 11. September 1899.     Der Regierungspräsident.


Seite 378, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 383. Ortsbenennung.

Der zum Gemeindebezirk Dalldorf im Kreise Niederbarnim gehörenden, zwischen dem Dalldorf-Tegeler und Dalldorf-Spandauer Wege, 1000 m westlich von Dalldorf und 1200 m östlich von Tegel belegenen Kolonie habe ich den Namen Borsigwalde beigelegt.
Potsdam, den 6. September 1899.     Der Regierungspräsident.


Seite 378, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 386. Polizei-Verordnung, betr. Anzeigepflicht bei Pest und pestverdächtigen Fällen.

Auf Grund der §§ ... verordne ich vorbehaltlich der Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Nachstehendes:
  • § 1. Jede Erkrankung und jeder Todesfall an Pest (orientalischer Beulenpest) sowie jeder Fall, welcher den Verdacht der Krankheit erweckt, ist der für den Aufenthaltsort des Erkrankten oder den Sterbeort zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
  • § 2. Zur Anzeige sind verpflichtet a. der behandelnde Arzt, b. jede sonst mit der Behandlung und Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, c. der Haushaltungsvorstand, d. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankungs- oder Todesfall sich ereignet hat.
  • § 3. Die Nichtbefolgung vorstehender Vorschriften wird mit Geldstrafe bis zum Betrage von 60 M., im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
Potsdam, den 11. September 1899.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 29. September 1899.
Seite 398, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin.
No. 142. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Bei dem Postamte in Biesenthal ist eine öffentliche Fernsprechstelle eingerichtet und zum Fernsprech­verkehr mit Berlin nebst Vororten zugelassen worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 25 Pf.; ein gleicher Betrag wird für das Herbeirufen der am fernen Ort zum Gespräch verlangten Person erhoben.
Berlin C., 17. September 1899.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. Griesbach.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 20. Oktober 1899.
Seite 419f, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten. No. 31.

Nachdem Seine Majestät unser Allergnädigster Kaiser und König mich zum Oberpräsident der Provinz Brandenburg zu ernennen geruht haben, habe ich am heutigen Tage die Dienstgeschäfte übernommen.
Potsdam, den 9. Oktober 1899.     v. Bethmann-Hollweg.


Sonderausgabe zum Amtsblatt ... / Ausgegeben den 13. November 1899.
Seite 447, Landespolizeiliche Anordnung.

Zur Verhütung der Verbreitung der Geflügelcholera ordne ich ... für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam an: ...
Potsdam, den 13. November 1899.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 47. / Den 24. November 1899.
Seite 466, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 465. Viehseuchen.

Festgestellt.
  1. Maul- und Klauenseuche. Kreis Niederbarnim: in ..., Weißensee, Lindenberg, ...
  2. Geflügelcholera. ...
  3. Influenza (Skalma). Kreis Niederbarnim: Rennpferde in Dahlwitz und Hoppegarten.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 1. Dezember 1899.
Seite 478, Geschenke an Kirchen ec.
...
  • Berlin-Land I.: Der Kirche zu Lichtenberg von Ww. Fraedrich: 21000 M. zur Grabpflege; der Kirche zu Dahlwitz vom Restaurateur Micha und Frau: 3 Nummerntafeln; der Kirche zu Biesdorf vom Gemeinde-Vorsteher Braunsdorf: 12 M. zm Cruzifix, von Ungenannt: 3 M. desgl., vom Aeltesten Schmidt: Liedertafel nebst Zubehör;
  • Bernau: der Kirche zu Krummensee vom Amtsrath Schmidt: 300 M. zur Ausstattung der Kirche;


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 8. Dezember 1899.
Seite 492, Bekanntmachungen anderer Behörden. Frist zur Abgabe der Steuererklärungen.

Der Herr Finanz-Minister hat ... die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen ... für das Steuerjahr 1900 auf die Zeit vom 4. bis einschließlich 20. Januar 1900 festgesetzt.
Potsdam, den 4. Dezember 1899.     Der Vorsitzende der Berufungskommission.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 22. Dezember 1899.
Seite 521, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 495. Betrifft das Arzneimittel Heroin.

Die Vorschriften über die Abgabe stark wirkender Arzneimittel vom 22. Juni 1896 ... werden hiermit auf das unter dem Namen Heroin seit einiger Zeit als Arzneimittel zur Anwendung kommende neue Derivat des Morphiums ausgedehnt. ...
Berlin, den 24. November 1899.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.


Oeffentl. Anzeiger, Seite 1794, Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts. No. 208. [anonymisiert]

Der Arbeiter Hermann Sch... in Paretz wird hiermit als notorischer Trunkenbold bezeichnet.
Die Herren Gastwirthe ersuche ich, dem c. Sch... fortan weder Branntwein, Liqueur noch Spiritus oder Bier zu verabreichen. Die Nichtbefolgung dieser polizeilichen Anordnung wird ... geahndet werden.
Uetz, den 12. Dezember 1899.     Der Amtsvorsteher-Stellvertreter.


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