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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1898.

Potsdam, 1898.
Zu haben bei sämmtlichen Kaiserlichen Postanstalten.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers beträgt 40 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 7. Januar 1898.
Seite 11, Vermischte Nachrichten. Bekanntmachung.

Während des Geschäftsjahres 1898 werden seitens des unterzeichneten Gerichts die Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts- und Börsen-Register durch die Berliner Börsenzeitung den Deutschen Reichsanzeiger und den Niederbarnimer Anzeiger und die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften durch die beiden letztgenannten Blätter erfolgen.
Alt-Landsberg, den 29. Dezember 1897.     Königliches Amtsgericht.


Sonderausgabe zum Amtsblatt ... / Den 10. Januar 1898.
Seite 13, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 10. Landespolizeiliche Anordnung.

Auf Grund der §§ ... ordne ich zur Unterdrückung der in letzter Zeit in erheblichem Umfange aufgetretenen Maul- und Klauenseuche für den Umfang des Regierungsbezirks folgendes an:
  • § 1. Bis zum 1. März 1898 ist:
        a. der Handel mit Rindvieh und Schweinen im Umherziehen,
        b. das Abhalten von Schweine- und Viehmärkten, mit Ausnahme der Pferdemärkte,
    verboten.
  • § 2. Uebertretungen ... werden ... mit Geldstrafe bis zu 150 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen ... bestraft ...
Potsdam, den 10. Januar 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 2. / Den 14. Januar 1898.
Seite 19, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 18.

Das im Verlage von Julius Springer in Berlin erschienene, von dem Feuerlöschinspektor Krameyer herausgegebene Werk „Die Organisation der Feuerwehren“ wird den Herren Landräthen und den Magisträten zur Anschaffung empfohlen.
Potsdam, den 5. Januar 1898.     Der Regierungspräsident.


Seite 20, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 22. Viehseuchen.

  • Festgestellt: Maul- und Klauenseuche. Kreis Niederbarnim: Gehöft des Ackerbürgers Gustav Kurth in Bernau; der Bauern Bolle und Kirschbaum in Schwanebeck, des Gemeindevorstehers Puhlmann in Birkholz, des Kossäthen Tempelhof in Buch, Rittergut Dahlwitz, Gemeinde und Rittergut Bollensdorf, Anstalt Wuhlgarten, in Hellersdorf, des Molkereibesitzers Lindow in Pankow, des Gemeindevorstehers Kerkow in Falkenberg. ...
Potsdam, den 11. Januar 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 21. Januar 1898.
Seite 25, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 24. Landespolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des § ... ordne ich für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam an, daß mit Rücksicht auf die starke allgemeine Verbreitung der Tuberkulose unter dem Rindvieh in Sammel- und Genossen­schaftsmolkereien, sowie in allen anderen Centrifugenbetrieben der Centrifugenschlamm durch Verbrennen zu vernichten ist. ...
Potsdam, den 14. Januar 1898.     Der Regierungspräsident.


Seite 25, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 26. Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten.

Nachdem der Freiherr von Eckardstein zum Mitgliede des Herrenhauses berufen ist, hat für den IV. Wahlbezirk - Ober- und Niederbarnim - des Regierungsbezirks Potsdam eine Ersatzwahl stattzufinden.
Ich habe den Herrn Landrath von Waldow in Berlin zum Wahlkommissar ernannt, die Stadt Bernau als Wahlort bestimmt und den Tag der Wahlmännerwahlen auf den 8. Februar d. Js. und den Tag zur Wahl des Abgeordneten auf den 15. Februar d. Js. festgesetzt.
Potsdam, den 15. Januar 1898.     Der Regierungspräsident.


Seite 29, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 30. Viehseuchen.

  • Festgestellt: Maul- und Klauenseuche. ... Gehöft des ... Kossäthen Karls Schulz in Lindenberg, ...
Potsdam, den 18. Januar 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 28. Januar 1898.
Seite 39, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 34. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen: Maul- und Klauenseuche. Kreis Niederbarnim: Gehöft des ... Kossäthen Flöricke in Hönow, ..., Rittergut Börnicke und Mehrow.
Potsdam, den 25. Januar 1898.     Der Regierungspräsident.


Sonderausgabe zum Amtsblatt ... / Den 5. Februar 1898.
Seite 59, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 13.

Bei dem Kaiserlichen Postamt in Friedrichsfelde bei Berlin ist eine öffentliche Fernsprechstelle in Wirksamkeit getreten. Für die Benutzung der Sprechstelle kommen die allgemein gültigen Bedingungen in Anwendung.
Berlin C., 1. Februar 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. Griesbach, Geheimer Ober-Postrath.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 11. März 1898.
Seite 104, Personal-Chronik.

Dem Regierungsassessor a. D. und Rittergutsbesitzer von Treskow in Friedrichsfelde ist die interimistische Verwaltung des Landrathsamtes im Kreise Niederbarnim übertragen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 25. März 1898.
Seite 122, Bekanntmachungen der Kaiserliche Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 22.

Auf dem Rennplatze Carlshorst wird vom 31. März ab wie in früheren Jahren an den Renntagen ein Postamt in Wirksamkeit treten.     Berlin C., 15. März 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Seite 128, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 85. Viehseuchen.

  • Erloschen. Maul- und Klauenseuche. Kreis Niederbarnim: in Mehrow, ...
Potsdam, den 23. März 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 13. / Den 1. April 1898.
Seite 130, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 89. Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§ ... wird ... folgende Polizei-Verordnung erlassen.
I. Für:
  1. den Theil des Kreises Teltow, welcher ...
  2. den Theil des Kreises Niederbarnim, welcher östlich und nördlich durch die Chaussee-Linie Neu-Zittau - Erkner - Tasdorf - Alt-Landsberg - Löhme - Bernau - Wandlitz - Stolzenhagen - Oranienburg über Quaden-Germendorf bis zur Kreisgrenze, übrigens durch die westliche und südliche Kreisgrenze eingeschlossen wird,
  3. den Umfang der Stadtkreise Spandau und Charlottenburg
wird folgendes bestimmt:
  • § 1. Die mittelst Fuhrwerks, Handwagen und Karren erfolgende Beförderung, das Beladen und die Lagerung von allen aus dem Gebiete der Stadtkreise Berlin und Charlottenburg herrührenden Küchen- und Fleischabfällen, Haus- und Marktabgängen, Müll, Asche, Schlacken, Abraum, Schutt, Fabrikabgängen und von anderen ähnlichen, sowie allen übelriechenden Stoffen ist verboten.
  • § 2. Von dem Verbot des § 1 sind ausgenommen rein thierischer Dünger und von Papierresten gereinigter Straßenkehrricht.
Das Verbot des § 1 findet ferner keine Anwendung, soweit es sich um die Beförderung, das Abladen und die Lagerung der aus dem Gebiete des Stadtkreises Charlottenburg herrührenden Stoffe innerhalb des eigenen Gebietes dieses Stadtkreises handelt.
II. Für den Bereich der Amtsbezirke ... im Kreise Teltow, der Amtsbezirke Stralau, Rummelsburg, Lichtenberg, Friedrichsfelde, Oberschöneweide, Coepenicker Forst, Erkner, Hohen-Schönhausen, Weißensee, Malchow, Franz. Buchholz, Pankow, Niederschönhausen, Blankenfelde, Schönerlinde, Reinickendorf, Dalldorf und Tegel im Kreise Niederbarnim wird Folgendes verordnet.
  • § 3. Die mittelst Fuhrwerks, Handwagen und Karren erfolgende Beförderung, die das Abladen und die Lagerung von:
    a. Küchen- und Fleischabfällen, Müll, Asche, Schlacken, Abraum, Schutt, Kehricht, Modder, Scherben, Fabrikabgängen und von anderen ähnlichen, sowie von allen übelriechenden Stoffen mit Ausnahme von rein thierischem Dünger, sowie des von Papierresten gereinigten Straßenkehrichts,
    b. Schnee
    unterliegt den nachfolgenden Bestimmungen....
...
Potsdam, den 17. März 1898.     Der Regierungspräsident.


Seite 133, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 93. Viehseuchen.

  • Festgestellt: Maul- und Klauenseuche. Kreis Niederbarnim: Vorwerk Trappenfelde bei Mehrow.
Potsdam, den 29. März 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 15. April 1898.
Seite 161, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 112.

Des Königs Majestät haben mittelst allerhöchsten Erlasses vom 16. März d. J. zu genehmigen geruht, daß diejenigen im Kreise Niederbarnim belegenen Grundstücke, welche in der nachstehenden Nachweisung .. mit einem Flächeninhalt von 142,9566 ha und 5,8470 ha aufgeführt sind, von dem forstfiskalischen Gutsbezirk Coepenick und von der Landgemeinde Marzahn abgetrennt und zu einer Landgemeinde mit dem Namen „Ober-Schöneweide“ vereinigt werden.
Potsdam, den 7. April 1898.     Der Regierungspräsident.


Seite 168, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam. No. 28.

In dem Dorfe Wandlitz (Kreis Niederbarnim) wird am 16. April eine Postagentur mit Telegraphenbetrieb unter der Bezeichnung Wandlitz (Mark) in Wirksamkeit treten. Die neue Verkehrsanstalt erhält ihre Postverbindungen durch das Privat-Personenfuhrwerk Berlin-Klosterfelde und die Botenpost Französisch-Buchholz - Klosterfelde. Dem Landbestellbezirk der Postagentur werden die Wohnstätten Seekrug, Liebnitz, Emilienhof, Neu-Wandlitz, Wandlitzer Mühle aus dem Bezirk der Postagentur Basdorf ... zugetheilt. Die in Wandlitz bestehende Posthülfstelle kommt mit Ablauf des 15. April zur Aufhebung.
Potsdam, den 4. April 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirection. Gürtler.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 29. April 1898.
Seite 198, Bekanntmachungen der kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 42.

In dem Dorfe Seefeld (Kr. Niederbarnim) wird am Tage der Eröffnung des Betriebes auf der Eisenbahnstrecke Lichtenberg-Friedrichsfelde - Werneuchen eine Postagentur mit Telegraphenbetrieb unter der Bezeichnung Seefeld (Mark) in Wirksamkeit treten. Die neue Verkehrsanstalt erhält ihre Postverbindung durch die Züge 685, 686, 687, 688 und 689 der bezeichneten Eisenbahn. Dem Landbestellbezirk der Postagentur werden folgende Wohnstätten zugetheilt:
  1. aus dem Bezirk des Postamts in Werneuchen: Seefeld Gut, Ziegelei, Mühle, Bahnhof und Abbau Bergemann, Löhme,
  2. aus dem Bezirk des Postamts in Altlandsberg: Krummensee, Wilhelminenhof.
Die in Seefeld bestehende Posthülfstelle kommt zur Aufhebung.
Potsdam, den 23. April 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gürtler.


Seite 199, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Stettin. No. 2. Eröffnung der
Theilstrecke Lichtenberg-Friedrichsfelde - Werneuchen der Nebenbahn Lichtenberg-Friedrichsfelde - Wriezen.

Am 1. Mai d. Js. wird von der Bahnlinie Lichtenberg-Friedrichsfelde - Wriezen, welche nach den Bestimmungen der Bahnordnung für Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 betrieben werden soll, die Theilstrecke Lichtenberg-Friedrichsfelde - Werneuchen für den Gesamtverkehr eröffnet werden. Mit demselben Tage werden die an dieser Strecke liegenden Haltestellen Ahrensfelde, Blumberg und Seefeld/Mark sowie die Station Werneuchen in die Gruppen- und Gruppenwechseltarife der Preußischen und Oldenburgischen Staatsbahnen sowie in den Staatsbahnviehtarif einbezogen.
Die Abfertigung von Fahrzeugen ist in Ahrensfelde und Seefeld/Mark, von Sprengstoffen dagegen überall ausgeschlossen. Ueber die Tarifsätze geben die betheiligten Dienststellen Auskunft.
Stettin, im April 1898.     Königliche Eisenbahndirektion, zugleich Namens der betheiligten Verwaltungen.


Beilage zum 17ten Stück des Amtsblatts ...

Vertheilungsplan
des Bedarfs der Alterszulagenkasse für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen des Regierungsbezirks Potsdam für das Rechnungsjahr 1897/8.
Schul-Gemeinden Anzahl der Stellen
 [Lehrer/Lehrerinnen] 
 Alterszulagen werden gewährt 
[Lehrer/Lehrerinnen]
Alt-Landsberg 8/- 120/--
Bernau 16/3 140/100
Liebenwalde 7/- 120/-
Oranienburg 16/4 140/122
Weißensee 4/- 160/-
Blumberg 2/- 140/-
Eiche 1/- 130/-
Lindenberg 2/- 130/-
Die übrigen Gemeinden mit je 1 Stelle und 120 M. [Die Liste ist aber nicht komplett]


Sonderausgabe zum Amtsblatt ... / Den 30. April 1898.
Seite 203, [einzige] Bekanntmachung.

Auf Grund des § 74 der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 und 24. März 1897 ... ist mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahn-Amts die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands ... auf die Eisenbahn von Lichtenberg-Friedrichsfelde nach Wriezen vom Tage der Eröffnung des Betriebes auf derselben ab von mir genehmigt worden. Die in Gemäßheit des § 43 dieser Bahnordnung zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Bahngebietes und bei der Beförderung von Personen und Sachen in Ergänzung des § 44 der Bahnordnung zu erlassenden Anordnungen der Bahnverwaltung werden durch Aushang in den Warteräumen nach Maßgabe des § 46 der Bahnordnung bekannt gemacht werden.
Berlin, den 26. April 1898.     Der Minister der öffentlichen Arbeiten.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 6. Mai 1898.
Seite 212, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim sind wieder ernannt worden:
  1. zu Amtsvorstehern:
    Gutsbesitzer Voigt zu Kaulsdorf für den Bezirk 4 - Biesdorf, -
    Oberinspektor Heydemann zu Hoppegarten für den Bezirk 6 - Dahlwitz, - ...
    Amtsrath Schmidt zu Löhme für den Bezirk 17 - Löhme, - ...
  2. zu kommissarischen Amtsvorstehern auf 6 Jahre: ...
    Herr von Chamier zu Kalkberge-Rüdersdorf für den Bezirk 12 - Rüdersdorf, -
  3. zu Amtsvorsteher-Stellvertretern:
    Rittergutsbesitzer von Treskow zu Dahlwitz für den Bezirk 6 - Dahlwitz, -
    Gemeindevorsteher Springer zu Seefeld für den Bezirk 17 - Löhme, - ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 13. Mai 1898.
Seite 220, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 144. Viehseuchen

  • Festgestellt: Milzbrand. ... Kreis Niederbarnim: eine Kuh des Domänenvorwerks Krummensee. ...
  • Erloschen: Maul- und Klauenseuche. Kreis Niederbarnim: Vorwerk Trappenfelde bei Mehrow. ...
Potsdam, den 10. Mai 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 3. Juni 1898.
Seite 242f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 157. Eröffnung des Arbeitszugbetriebes.

Es ist in Aussicht genommen, im Anfang des Monats Juni d. J. mit dem Vorstrecken des Oberbaus für die Theilstrecke Wriezen - Tiefensee der Neubaulinie Wriezen - Lichtenberg/Friedrichsfelde von Wriezen aus zu beginnen. Die Arbeitszüge erhalten eine Geschwindigkeit bis zu 30 km in der Stunde.
In Betracht kommen die Gemarkungen: Wriezen, Vevuy [Vevais], Alt-Bliesdorf, Schulzendorf, Franken­felde, Harnekop, Sternebeck, Biesow, Steinbeck, Leuenberg und Tiefensee.
Die Wegeübergänge werden nicht mit Schranken versehen, mit Ausnahme des Chausseeüberganges in Stat. 510 [?] (Kreuzung mit der Chaussee Schulzendorf-Möglin), für welchen nach Eröffnung des Betriebes eine Bewachung vorgesehen ist. Sämmtliche Ueberwege erhalten „Halt“-Tafeln.
Vor den Wegeübergängen wird in entsprechender Entfernung vom Zuge aus geläutet.
Potsdam, den 27. Mai 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 17. Juni 1898.
Seite 259, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 58.

Der Fernsprechverkehr mit Alt-Landsberg (öffentliche Fernsprechstelle) ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 25 Pfennig. Bei Gesprächen nach Alt-Landsberg ist für das Heranholen des Verlangten außerdem eine Gebühr in gleicher Höhe von dem anrufenden Theile zu entrichten.
Berlin C., 8. Juni 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 31. / Den 5. August 1898.
Seite 347, Personal-Chronik.

Dem früheren Leichendiener am Königlichen Institut für Infektionskrankheiten zu Berlin Hermann Mees ist die pensionsfähige Stelle eines Dieners an demselben Institut verliehen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 12. August 1898.
Seite 349f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 215. Schutzimpfung gegen Tollwuth bei Menschen.

Beim Königlichen Institut für Infektionskrankheiten in Berlin, NW. Charitéstraße Nr. 1, ist eine Abtheilung für Schutzimpfungen gegen Tollwuth errichtet worden, welche Mitte Juli d. J. in Betrieb genommen werden wird. Auf derselben können Personen, welche von tollen oder der Tollwuth verdächtigen Thieren gebissen worden sind, in Behandlung genommen werden.
Die Behandlung, welche, soweit dieselbe ambulant stattfindet, unentgeltlich ist und in leichten Fällen 20, bei schweren Bißverletzungen - z. B. im Gesicht - mindestens 30 Tage in Anspruch nimmt, besteht in Einspritzungen, welche täglich einmal vorgenommen werden ...
Potsdam und Berlin, 4. August 1898.     Der Regierungspräsident. Der Polizei-Präsident.


Seite 355, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam. No. 81.

In Wriezen ist am 1. August eine Stadt-Fernsprecheinrichtung in Betrieb genommen worden. Die Theilnehmer der neuen Stadt-Fernsprecheinrichtung sind zum Sprechverkehr mit Bernau (Mark), Eberswalde, Freienwalde (Oder), Liepe (Oder) und Oderberg (Mark), sowie mit Berlin nebst Vor- und Nachbarorten zugelassen. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Verkehr mit Bernau, Cöpenick, Eberswalde, Freienwalde, Friedrichsberg, Friedrichshagen, Grünau (Mark), Liepe, Oderberg, Rummelsburg und Weißensee 25 Pf., im Verkehr mit den übrigen Orten 1 M.
Potsdam, 1. August 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 19. August 1898.
Seite 363, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim sind ernannt bezw. wiederernannt worden ... b) zu Amtsvorsteherstellvertretern ... Rechnungsführer Paul Schmidt in Malchow für den Bez. 23 - Malchow.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 26. August 1898.
Seite 365, Bestimmungen des Bundesrathes über den Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten.

1) Die Polizeibehörde hat jeden in ihrem Bezirke festgestellten ersten Ausbruch von
  • Rotz (Wurm) der Pferde, Esel, Maulthiere und Maulesel,
  • Maul- und Klauenseuche des Rindviehs, der Schafe, Ziegen und Schweine und
  • Lungenseuche des Rindviehs,
  • sowie von Schweineseuche (einschließlich Schweinepest)
sofort den Polizeibehörden aller dem Seuchenorte benachbarten deutschen Gemeinden auf mündlichem oder schriftlichem Wege, wo thunlich unter Benutzung des Telegraphen oder des Telephons mitzutheilen, welche ihrerseits den Seuchenausbruch auf ortsübliche Weise zur Kenntniß der Ortsbewohner zu bringen haben. ...     Berlin, den 16. Juni 1898.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 36. / Den 9. September 1898.
Seite 380, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 251.

Auf Grund des § 77 Strom- und Schiffahrtspolizeiverordnung für die dem Regierungspräsidenten in Potsdam unterstellten Wasserstraßen bestimme ich hierdurch Folgendes:
Auf den im Wasserbaubezirke Coepenick belegenen Wasserstraßen
  • 1)  der Treptower Spree von Berlin bis Coepenick,
  • 2)  der Grünauer Spree von Coepenick bis Schmöckwitz (Brücke),
  • 3)  der Müggelspree von Coepenick bis Dämeritzsee einschl. des Müggelsees,
  • 4)  der Rüdersdorfer Gewässer vom Dämeritzsee (einschl. desselben) bis zur Woltersdorfer Schleuse
ist eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang die Ueberlassung von Fahrzeugen an das Publikum nur unter der Bedingung gestattet, daß der Unternehmer die Fahrzeuge entweder selbst führt oder hierfür zuverlässige und geschäftskundige anderweite Führer bestellt.
Potsdam, den 6. September 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 16. September 1898.
Seite 390, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 258. Warnung.

Seit geraumer Zeit erscheinen in der deutschen Presse, insbesondere auch in Lokalblättern, von London aus Inserate, wonach Personen, die sich in augenblicklicher Geldverlegenheit befinden, lediglich auf ihre Unterschrift hin Darlehen angeboten werden. Diese Angebote gehen von einer Schwindlergesellschaft aus, vor der schon wiederholt in der deutschen Presse gewarnt worden ist. Trotzdem gelingt es den Schwindlern noch immer, neue Oper zu finden, was wohl theilweise dem Umstande zuzuschreiben ist, daß sie in kurzen Zwischenräumen stets Namen und Adressen ändern. ...
Potsdam, den 10. September 1898.     Der Regierungspräsident.


Seite 391, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 262.

Die Büreaus des Landrathsamtes, der Kreisersatzkommissionen, des Kreisausschusses und der Kreisfeuersozietätsdirektion sowie die Kreis- und die Kreiskommunalkassen des Kreises Niederbarnim befinden sich vom 9. d. M. ab in Berlin, Friedrich Karl-Ufer Nr. 5.
Potsdam, den 9. September 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 38. / Den 23. September 1898.
Seite 398ff, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin.
No. 63. Polizei-Verordnung, betreffend den Verkehr mit Kuhmilch.

Auf Grund der §§ ... wird hierdurch unter Zustimmung des Gemeindevorstandes für den Verkehr mit Kuhmilch im Stadtkreise Berlin Folgendes verordnet:
  • §  1. Wer in Berlin gewerbsmäßig Milch einführen, feilhalten oder verkaufen oder wer Milchkühe zum Zwecke des Erwerbes halten will, hat dies dem Polizei-Präsidium unter Angabe der regelmäßigen Bezugsquelle bezw. der Zahl der Milchkühe vorher anzuzeigen.
  • §  2. Wer in Berlin gewerbsmäßig Milch einführt, feilhält oder verkauft, hat die Milchgefäße, in denen die Milch zum Verkauf gestellt wird, in deutlicher, nicht abnehmbarer Schrift mit genauer Bezeichnung der in denselben enthaltenen Milchsorten zu versehen. ...
  • §  3. Frische Milch darf nur unter folgenden Bezeichnungen eingeführt, feilgehalten oder verkauft werden:
    • Als „Vollmilch“ ...
    • Als „Halbmilch“ ...
    • Als „Magermilch“ ...
    • Als „Kindermilch“, „Säuglingsmilch“, „Sanitätsmilch“, oder mit ähnlichen Namen, durch welche der Glaube erweckt wird, die Milch sei in gesundheitlicher Beziehung der Vollmilch vorzuziehen, darf nur Vollmilch bezeichnet werden, welche unmittelbar nach dem Melken bis auf +10° C. abgekühlt ist und sich in einem Zustande befindet, daß sie das Abkochen oder die Alkoholprobe ... aushält, und von Milchkühen genommen ist, welche hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes und ihrer Pflege den Anforderungen in § 10 genügen.
  • § 10. Wer in Berlin seine Milchwirthschaft als „Sanitätsmolkerei“ bezeichnen will, hat dies dem Polizei-Präsidium anzuzeigen. Die von ihm eingeführte, feilgehaltene oder verkaufte Kindermilch ... muß in nachstehender Art gewonnen sein:
    1. Die Kühe sind in einem mit gutem Steinpflaster oder einem anderen undurchlässigen Fußboden versehenen, geräumigen, hellen und in Berlin mit Wasserspülung versehenen Stalle räumlich getrennt von anderen, nicht zur Gewinnung von Kindermilch dienenden Kühen aufzustellen und als „Kindermilchkühe“ besonders zu bezeichnen.
    2. Ihr Gesundheitszustand ist durch den zuständigen Kreisthierarzt bezw. einen mit dessen Vertretung beauftragten Polizeithierarzt derartig zu überwachen, daß vor Einstellung einer Kuh deren Gesundheitszustand durch ein Attest bescheinigt wird und mindestens dreimonatlich einmal revidirt wird. ...
    3. Die Kühe sind nur trocken zu füttern. Das Polizei-Präsidium veröffentlicht jährlich in Uebereinstimmung mit dem Gemeinde-Vorstande mindestens einmal die Namen der Futtermittel, welche an Kindermilchkühe nicht verabfolgt werden dürfe,
    4. Die Benutzung von gebrauchtem Bettstroh und anderen gebrauchten Abfallstoffen als Streumaterial ist verboten.
    5. Vor dem Melken ist das Euter der Kuh zu reinigen. Die mit dem Melken beschäftigten Personen haben saubere waschbare Schürzen beim Melken zu tragen und sich vor dem Melken die Hände und Arme mit Seifenwasser zu reinigen. ...
    6. Die Milch ist sofort nach dem Melken von Schmutztheilen durch Seihen oder Centrifuge zu reinigen.
    7. Die Bestimmungen zu c. bis f. sind an der Stallthür anzuschlagen.
  • § 12. Alle dieser Verordnung entgegen stehenden früheren Bestimmungen, insbesondere die Polizei Verordnung vom 6. Juli 1887, betreffend den Verkehr mit frischer Milch, werden aufgehoben.
    Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1899 in Kraft.
Berlin, den 23. August 1898.     Der Polizei-Präsident.


Extra-Beilage zum Amtsblatt. Betriebs-Vorschriften für Kleinbahnen mit Maschinenbetrieb.

  • §  1. Für Vollspurbahnen soll die Spurweite, im Lichten zwischen den Schienenköpfen gemessen, in geraden Gleisen 1,435 m betragen, für Schmalspurbahnen 1,000 m oder 750 mm oder 600 mm. ...
  • §  2. Die Längsneigung der Bahn soll bei Reibungsbahnen des Verhältnis von 40 0/00 (1:25) in der Regel nicht überschreiten. ...
  • §  3. Der Halbmesser der Krümmungen auf freier Strecke soll in der Regel bei Vollspurbahnen nicht kleiner als 100 m sein ... ...
  • § 42. ..., Auf bereits genehmigte Kleinbahnen finden diese Betriebsvorschriften unbeschadet der konzessionsmäßigen Rechte der Unternehmer Anwendung. ...
Berlin, den 13. August 1898.     Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: Dr. Micke.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 30. September 1898.
Seite 408, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam. No. 99.

In dem Orte Sternebeck (Kreis Oberbarnim) wird am 1. Oktober eine Postagentur ohne Telegraphen­betrieb in Wirksamkeit treten. Die neue Verkehrsanstalt erhält ihre Postverbindungen durch die Züge ... der Nebenbahn Lichtenberg-Friedrichsfelde - Jädickendorf. ...
Potsdam, den 23. September 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Seite 408, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam. No. 100.

In dem Orte Tiefensee (Kreis Oberbarnim) wird am 1. Oktober eine Postagentur ohne Telegraphenbetrieb unter der Bezeichnung Tiefensee (Mark) in Wirksamkeit treten. Die neue Verkehrsanstalt erhält ihre Postverbindungen durch die Züge ... der Nebenbahn Lichtenberg - Friedrichsfelde - Jädickendorf. ...
Potsdam, den 23. September 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Seite 411f, Geschenke an Kirchen ec.

Bei dem Konsistorium der Provinz ist Anzeige gemacht über folgende Geschenke, welche neuerdings den mit den Diözesen nachbenannten Kirchen ec. des Regierungsbezirks Potsdam gespendet wurden:
  • Von ihrer Majestät der Kaiserin und Königin an ... die Kirche zu Biesdorf, Diözese Berlin-Land I., eine Altarbibel, ... Außerdem
  • Berlin-Land I.: der Kirche zu Biesdorf vom Rittergutsbesitzer v. Siemens: Beleuchtungseinrichtung der Kirche und Orgel, vom Administrator Knauer: 6 Stühle, vom Bauergutsbesitzer Schmidt: Teppich und Läufer, vom Bauergutsbesitzer Zimmermann: Taufstein, vom Schmiedemeister Schulz: 2 Ofenvorsetzer, von Frauen der Gemeinde: Cocusläufer und 3 Opferständer, von Frau Fabrikbesitzer Schomburg: Kanzelbehang und Kanzelbibel, vom Ortspfarrer und Familie: Altarbekleidung und Antependium, vom Hülfsprediger Römer: Sessel für Sakristei, von früh. Konfirm.: Opferbüchse und Renovierung der heiligen Geräthe, ...


Seite 412ff, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 286. Genehmigungs-Urkunde.

Dauer der Genehmigung.
  • Zur Herstellung und zum Betrieb einer für die Beförderung von Personen und Gütern mittelst Dampfkraft dienenden normalspurigen Kleinbahn von Alt-Landsberg nach Hoppegarten wird der Alt-Landsberger Kleinbahn-Actiengesellschaft zu Berlin ... auf die Zeitdauer von 90 Jahren, vom Jahre der Inbetriebsetzung an gerechnet, hierdurch unter nachfolgenden Bedingungen die Genehmigung ertheilt: ...
Baufrist.
  • Die Vollendung und Inbetriebnahme muß spätestens bis zum 1. Januar 1900 erfolgen.
Kaution.
  • Für den Fall, daß der Unternehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5000 Mark verpflichtet. ... ...
Fahrgeschwindigkeit.
  • Die Geschwindigkeit der Fahrten darf 30 km in der Stunde an keiner Stelle der Bahn übersteigen. ...
Beförderungspreise.
  • Die Festsetzung der Beförderungspreise steht dem Unternehmer 5 Jahre nach der Betriebseröffnung zu. Von einer jeden Festsetzung oder Aenderung ... ist der Aufsichtsbehörde Anzeige zu machen.
Gültigkeit der Genehmigung.
  • Diese Genehmigung tritt erst in Wirksamkeit, wenn der Nachweis der Eintragung der Unternehmerin in das Handelsregister geführt ist.
Potsdam, den 2. August 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 40. / Den 7. Oktober 1898.
Seite 426, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam. No. 102.

Die Eröffnung der Eisenbahn-Theilstrecke Werneuchen - Wriezen ist auf den 15. Oktober verschoben worden. Die Postagenturen in Tiefensee (Mark) und Sternebeck treten daher erst von diesem Tage ab in Wirksamkeit. ...
Potsdam, den 28. September 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Seite 426, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam. No. 103.

In dem Dorfe Neuenhagen (Kreis Niederbarnim) wird am Tage der Eröffnung des Betriebes der Kleinbahn Hoppegarten - Altlandsberg eine Postagentur mit Telegraphenbetrieb unter der Bezeichnung Neuenhagen (Dorf) in Wirksamkeit treten. Die neue Verkehrsanstalt erhält ihre Postverbindung durch die Züge 1, 2, 7, 8, 11 und 12 der Kleinbahn.
Ein Landbestellbezirk wird der neuen Postagentur nicht zugetheilt.
Die in Neuenhagen bestehende Posthülfstelle kommt gleichzeitig zur Aufhebung.
Potsdam, den 30. September 1898.     Kaiserliche Ober-Postdirektion.


Seite 427, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Stettin. No. 5. Eröffnung der Reststrecke
Werneuchen - Wriezen der Nebeneisenbahn Lichtenberg-Friedrichsfelde - Wriezen für den Gesamtverkehr.

Am 15. Oktober d. J. wird von der Bahnlinie Lichtenberg-Friedrichsfelde - Wriezen die Reststrecke Werneuchen - Wriezen für den Gesammtverkehr eröffnet werden.
Mit demselben Tage werden die an dieser Strecke liegenden Haltestellen Tiefensee, Leuenburg, Sternebeck und Schulzendorf in die Gruppen- und Gruppenwechseltarife der Preußischen und Olden­burgischen Staatsbahnen sowie in den Staatsbahnviehtarif einbezogen.
Die Abfertigung von Stückgütern ist in Leuenburg, von Fahrzeugen in Tiefensee und Leuenburg, von Sprengstoffen überall ausgeschlossen. Ueber die Tarifsätze geben die betheiligten Dienststellen Auskunft.
Stettin, im September 1898.     Königliche Eisenbahndirektion.


Seite 427, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist wiederernannt worden zum Amtsvorsteher: der bisherige Amtsvorsteher: Rittergutsbesitzer Dotti in Neuenhagen für den Bezirk 16 - Neuenhagen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 14. Oktober 1898.
Seite 436, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 311.

Auf Grund des § 67 Absatz 3 der Strom- und Schiffahrtspolizeiverordnung vom 17. Januar 1896 (Sonderausgabe des Amtsblatts vom 3. Februar 1896) gemachten Vorbehalts wird für den Friedrich-Wilhelms-Kanal, den Oder-Spree-Kanal von Schlaubehammer bis Buschschleuse und von Fluthkrug bis Große Tränke sowie für die Spree von Neuhaus bis Fluthkrug und von Große Tränke bis zur Berliner Weichbildgrenze die in Absatz 2 a. a. O. vorgeschriebene Längenabmessung der Floßplötzen dahin abgeändert, daß die Länge einer in sich steif verbundenen Plötze höchstens 40 m betragen darf.
Die Abänderung tritt für die vorbezeichneten Flußstrecken endgiltig in Kraft.
Potsdam, den 6. Oktober 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 21. Oktober 1898.
Seite 444, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 322. Viehseuchen.

  • Festgestellt: Lungenseuche. Kreis Niederbarnim: Eine in dem Schlachthause des Schlächtermeisters Gotthardt in Neuweißensee geschlachtete, dem St. Hedwigskrankenhause in Berlin gehörige Kuh.
Potsdam, den 18. Oktober 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 45. / Den 11. Oktober 1898.
Seite 472, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 72.

Auf den Bericht vom 24. September d. J. will ich hierdurch der Großen Berliner Straßenbahn in Berlin behufs Anbringung von Rosetten an den Straßenseiten von Häusern zwecks Befestigung von Querdrähten für den elektrischen oberirdischen Straßenbahnbetrieb in denjenigen Straßen Berlins und dessen Vororte, in welchen aus verkehrspolizeilichen Rücksichten die Aufstellung von Masten für solche Querdrähte nicht gestattet werden kann, das Recht auf dauernde Beschränkung des Grundeigenthums ertheilen.
Marmor-Palais, den 5. Oktober 1898.     (gez.) Wilhelm R.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 46. / Den 18. November 1898.
Seite 476, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 351. Viehseuchen.

  • Erloschen: Brustseuche. ... Pferdebestand des Amtsrathes Schmidt in Löhme und des Gutes Mehrow. ...
Potsdam, den 15. November 1898.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 47. / Den 25. November 1898.
Seite 479, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten. No. 27.

Nachdem die mit den Befugnissen des § 100e. Ziffer 1-3 der Reichs-Gewerbeordnung in der bisherigen Fassung ausgestattete, vereinigte Sattler-, Riemer- und Täschner-Innung in Berlin ... den Antrag auf Einführung des Beitrittszwangs gestellt hat, ordne ich hiermit an, daß zum 1. April 1899 eine Zwangsinnung für das Sattler, Riemer- und Täschnergewerbe in dem Bezirk der Gemeinden Berlin, Blumberg, Charlottenburg, ..., Mahlsdorf, ..., Marzahn, ... Vogelsdorf, Weißensee ... mit dem Sitze in Berlin und dem Namen „Vereinigte Sattler-, Riemer- und Täschner-Innung“ errichtet werde. Von dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Gewerbetriebenden, welche das Sattler-, Riemer und Täschnerhandwerk betreiben, dieser Innung an. ...
Potsdam, den 15. November 1898.     Der Oberpräsident, Staatsminister von Achenbach.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 2. Dezember 1898.
Seite 498, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteherstellvertreter: Rentier Bausdorf in Kaulsdorf für den Amtsbezirk 4 (Biesdorf).


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 16. Dezember 1898.
Seite 511, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 382. Nachtrag zur Genehmigungsurkunde für die normalspurige Kleinbahn
von Alt-Landsberg nach Hoppegarten vom 2. August 1898. - Amtsblatt Stück 39.

Die Firma der Gesellschaft: Alt-Landsberger Kleinbahn-Aktiengesellschaft Berlin ist im Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin am 9. September 1898 eingetragen worden.
Potsdam, den 5. November 1898.     Der Regierungspräsident.


Seite 520, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist ernannt worden zum Amtsvorsteher: Wirthschafts-Inspektor E. Peters in Börnicke für den Bezirk 18 (Börnicke). ... ist wieder ernannt worden zum Amtsvorsteherstellvertreter: Gemeindevorsteher Hönicke in Hönow für den Bezirk 15 (Neuenhagen).


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 23. Dezember 1898.
Seite 535, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin.
No. 63. Eröffnung der Haltestelle Marzahn für den Wagenladungs-, Stückgut-, Leichen- und Viehverkehr.

Am 1. Januar 1899 wird die zwischen den Stationen Lichtenberg-Friedrichsfelde und Ahrensfelde an der Bahnstrecke Lichtenberg-Friedrichsfelde - Wriezen gelegenen Haltestelle Marzahn, welche bisher nur dem Personenverkehr diente, auch für die Abfertigung von Wagenladungs- und Stückgütern, Leichen und lebenden Thieren eröffnet werden. Die Abfertigung von Fahrzeugen und Sprengstoffen ist bis auf Weiteres ausgeschlossen.
Mit demselben Tage wird die Haltestelle Marzahn in die Tarife für den Gruppen- und Gruppen­wechselverkehr der Preußisch-Hessischen Staatseisenbahnen sowie in den Wechselverkehr mit der Oldenburgischen Staatsbahn und in den Staatsbahn-Thiertarif aufgenommen. Der Frachtberechnung sind bis zur Herausgabe von Tarifnachträgen die bei Anstoß von 6 km an Lichtenberg-Friedrichsfelde bezw. 4 km an Ahrensfelde sich ergebenden jeweilig niedrigsten Entfernungen zu Grunde zu legen.
Berlin, den 6. Dezember 1898.     Königliche Eisenbahndirektion.


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