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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1897.

Potsdam, 1897.
Zu haben bei sämmtlichen Kaiserlichen Postanstalten.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 40 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 15. Januar 1897.
Seite 28, Vermischte Nachrichten. Bekanntmachung.

Es wird hiermit veröffentlicht, daß bei dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte Anträge in Grund­buchsachen und in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur einmal wöchentlich, und zwar an jedem Mittwoch zwischen 10 und 1 Uhr Vormittags entgegengenommen werden.
Alt-Landsberg, den 31. Dezember 1896.     Königliches Amtsgericht.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 22. Januar 1897.
Seite 29, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 20. Polizeiverordnung betreffend den Verkehr auf der Kleinbahn Strausberg-Hennickendorf-Herzfelde.
...

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 8. / Den 19. Februar 1897.
Seite 86, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam. No. 6.

Diejenigen Personen, welche im bevorstehenden Frühjahr Anschluß an eine der Stadt-Fernsprechein­richtungen in Bernau (Mark), ..., Cöpenick, ..., Erkner, Freienwalde (Oder), Friedrichshagen, ..., Grünau (Mark), Königs-Wusterhausen, ..., Oranienburg, ... wünschen, werden ersucht, ihre Anmeldungen recht bald, spätestens aber bis Ende Februar an das Kaiserliche Postamt in dem betreffenden Orte ... zu richten.
Später eingehende Anmeldungen können erst im nächstfolgenden, nach dem 1. August beginnenden Bauabschnitt berücksichtigt werden. ...
Potsdam, 29. Januar 1897.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.


Seite 87, Bekanntmachungen anderer Behörden.

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die beiderseits der Brücke der Berlin-Görlitzer Eisenbahn über den Köris-Kanal befindlichen Krahne zum Umlegen und Wiederaufrichten der Schiffsmaste mit Genehmigung der Landespolizeibehörde gänzlich außer Betrieb gesetzt werden. Eine Wiederaufnahme des Betriebes findet also nicht mehr statt.
Berlin, den 10. Februar 1897.     Königliche Eisenbahn-Betriebsinspektion 13.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 26. Februar 1897.
Seite 89, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 42. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen: Maul- und Klauenseuche. ... Gehöft des Landwirths Paul Zahl in Alt-Landsberg, Dom. Neuenhagen, Gehöft des Rittergutsbesitzers Dotti in Neuenhagen, Rieselgut Rosenthal. ...
  • Erloschen: Maul- und Klauenseuche. ... Gehöfte der Ackerbürger Bredereck und Retzlow in Alt-Landsberg, Gehöfte der Bauern Wegemund und Gustav Gebert und Rieselgut in Malchow; ...
Potsdam, den 23. Februar 1897.     Der Regierungspräsident.


Seite 93, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist vom 1. März d. J. ab der Bürgermeister Peterßon, bis dahin in Oranienburg, zum kommissarischen Amtsvorsteher des Amtsbezirks 21 - Hohen-Schönhausen ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 5. März 1897.
Seite 97, Bekanntmachungen der Bezirksausschüsse. No. 1.

Im Interesse der östlichen Vorortbahnen soll der Ausbau der an den Schlesischen Bahnhof in Berlin an­grenzenden Strecken der Ostbahn und der Schlesischen Bahn stattfinden; dabei kommen die Bahn­strecken in den Ortschaften Rummelburg, Lichtenberg, Friedrichsfelde, Biesdorf und Kaulsdorf in Betracht.
Auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 wird daher hiermit angeordnet, daß jeder Besitzer auf seinem Grundstück Handlungen, welche zur Vorbereitung des Unternehmens erforderlich sind, geschehen lassen muß. ...
Potsdam, den 1. März 1897.     Namens des Bezirks-Ausschusses. Der Vorsitzende.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 19. März 1897.
Seite 123, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 13.

Zur Feier des 100 jährigen Geburtstags Seiner Majestät des hochseligen Kaisers Wilhelm des Großen werden am Montag, den 22. März bei den Postanstalten des Berliner Ober-Postdirektionsbezirks der Schalterdienst, sowie der Orts- und Landbestelldienst, wie an Sonntagen eingeschränkt werden.
Berlin C., den 9. März 1897.     Kaiserl. Ober-Postdirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 9. April 1897.
Seite 143, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 26.
Genehmigung für die elektrische Straßenbahn von der Straße „am Kupfergraben“ zu Berlin bis Westend.

Der Berlin-Charlottenburger Straßenbahn-Aktiengesellschaft in Charlottenburg wird ... zur Herstellung und zum Betriebe einer für die Beförderung von Personen bestimmten elektrischen Kleinbahn mit folgender Linienführung:
Von der Straße am Kupfergraben durch die Dorotheen- und Sommerstraße, die Charlottenburger Chaussee, die Berliner- und Spandauerstraße bis Westend, für die Zeit, während welcher die Unternehmerin das Recht erhalten hat bezw. erhalten wird, die von der Anlage in Anspruch genommenen öffentlichen Straßen und Plätze zu benutzen, unter nachstehenden Bedingungen längstens auf die Dauer von 40 Jahren die Genehmigung ertheilt. ...
Berlin, den 27. März 1897.     Der Polizei-Präsident. In Vertretung Friedheim.


Seite 149f, Personal-Chronik. Personal-Veränderungen im Bezirke des Kammergerichts im Monat Februar 1897.

III. Staatsanwaltschaft.
Verstorben ist der Staatsanwalt Freiherr von der Recke von der Horst beim Landgericht I. in Berlin.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 16. April 1897.
Seite 154, Bekanntmachungen der Königl. Regierung. No. 11.

Der Herr Minister der geistlichen ec. Angelegenheiten hat die einstweilige Vermehrung der Kreisschul­inspektionen im Hauptamte von zwei auf vier für die Vororte von Berlin, ausgenommen Schöneberg, Charlottenburg und Plötzensee mit Johannisstift, zum 1. April 1897 genehmigt. Die nun­mehrigen Kreisschulinspektionen umfassen die uns unterstellten öffentlichen Schulen in folgenden Orten:
  1. Berlin-Niederbarnim (Kreisschulinspektor Schulrath Bandtke in Berlin NW, Thurmstraße 6):
    Tegel, Reinickendorf, Französisch-Buchholz, Niederschönhausen, Schönholz, Pankow, Heiners­dorf, Weißensee, Hohenschönhausen, Neu-Weißensee, Friedrichsfelde, Marzahn, Hermsdorf.
  2. Berlin-Cöpenick ...:
    Lichtenberg, Stralau, Rummelsburg, Treptow, Friedrichshagen, Erkner, Coepenick, Müggelsheim, Adlershof, Alt-Glienicke, Grünau.
  3. Berlin-Rixdorf ...:
    Rixdorf, Britz, Johannisthal,Tempelhof, Niederschöneweide, Oberschöneweide.
  4. Berlin-Teltow ...:
    Steglitz, Lankwitz, Mariendorf, Marienfelde, Dt. Wilmersdorf, Schmargendorf, Grunewald. Friedenau, Gr. Lichterfelde, Zehlendorf.
Potsdam, den 6. April 1897.     Königliche Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 30. April 1897.
Seite 170, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 90. Maikäferplage.

Da der im Vorjahre zu erwartende Hauptflug des Maikäfers in den meisten Kreisen völlig ausgeblieben und in den übrigen nicht in der Stärke aufgetreten ist, wie er zu erwarten war, so ist anzunehmen, daß der Flug in diesem Jahre nachkommen wird. In diesen Kreisen erscheinen geeignete Maßregeln angezeigt. Die Vertilgung der Maikäfer ist daher da am erfolgreichsten bewirkt, wo Gemeinden und Gutsbezirke oder Kreise und landwirthschaftliche Vereine für die Ablieferung einer gewissen Anzahl von Maikäfern Belohnungen ausgesetzt und die Vernichtung der abgelieferten Maikäfer überwacht haben.
Da die Sammlung der Maikäfer erfolgreich nur während eines kurzen, wenige Tage umfassenden Zeitraums in den frühen Morgenstunden stattfinden kann, hat die Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen und Schulwesen, für das bevorstehende Flugjahr genehmigt, daß auf den an den Lokalschul­inspektor gerichteten Antrag der Amts- oder Ortsvorsteher den größeren Schulkindern, welche sich an der Maikäfereinsammlung betheiligen wollen, dieses gestattet wird. Hiernach sind in den geeigneten Fällen die erforderlichen Anträge zu stellen.
Potsdam, den 26. April 1897.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 7. Mai 1897.
Seite 180, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 96.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 27. Januar d. J. das in der Generalversammlung am 22. Juni v. J. beschlossene Statut des Halle'schen Vereins zur Windmühlen-Versicherung genehmigt und damit auch die Erlaubniß zur Ausdehnung des Geschäftsbetriebes des Vereins auf die Provinz Brandenburg ertheilt.
Potsdam, den 29. April 1897.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 21. Mai 1897.
Seite 201, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 108.

Nach Mittheilung der Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht in Glatz preist der Apotheker in Hinrichau seinen Wund-Creme Vulneral, ein nur in Apotheken verkäufliches Arzneimittel, als Heilmittel (Geheimmittel) zum Theil mit erschlichenen Dankschreiben in den Zeitungen Deutschlands an.
Die Polizeibehörden mache ich auf diese Anpreisungen aufmerksam; Zeitungen mit solchen Einrückungen, soweit sie sich als verbotene darstellen, sind der genannten Staatsanwaltschaft einzusenden.
Ich nehme dabei auf meine Bekanntmachung des Herrn Oberpräsidenten vom 23. Oktober 1895 - Amtsblatt de 1895 S. 433 - und auf meine Bekanntmachung vom 9. Januar 1888 - Amtsblatt de 1888 S. 73 - Bezug.
Potsdam, den 7. Mai 1897.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 28. Mai 1897.
Seite 220, Geschenke an Kirchen ec.

Bei dem Konsistorium der Provinz ist Anzeige gemacht über folgende Geschenke, welche neuerdings von den Diözesen nachbenannten Kirchen ec. des Regierungsbezirks Potsdam gespendet wurden.
  • Berlin-Land I.: Der Kirche zu Vogelsdorf von der Gemeinde: Kronleuchter und 58,40 M. zur Heizungsanlage, von Frau Rittergutsbesitzer Hewald: Altarantependium, der Kirche zu Dahlwitz von Frau Hauptmann v. Blottnitz: 3 Kirchenfenster und 1 Teppich, der Kirche zu Lichtenberg von Ungenannt: Altartep[p]ich und -Bibel;
  • Bernau: der Kirche zu Werneuchen: von 121 Gemeindegliedern: Altarbekleidung, Altarbibelpultdecke, Kanzelpultdecke, Altarteppich, 2 Bouketts, 2 Lichtmanchetten;


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 23. / Den 4. Juni 1897.
Seite 223, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. [Mit Bild] No. 119.

Nachdem der preußische heraldische Adler, welcher bisher in den Fahnen der Kriegervereine abzubilden war, inzwischen eine etwas andere Form erhalten hat, ist durch Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 8. Januar d. Js. ... angeordnet worden, daß bei Neubeschaffungen von Fahnen für Kriegervereine fortan die eingangs dargestellte neue Form des Adlers als Vorbild dienen soll.
Potsdam, den 26. Mai 1897.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 29. / Den 16. Juli 1897.
Seite 270, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 154.

Der Herr Ober-Präsident hat die Genehmigung ertheilt, daß zum Besten des St. Josefsheims in Berlin bei den katholischen Einwohnern Berlins und dessen Vororte in der Zeit bis Ende September d. J. eine Hauskollekte abgehalten wird.
Potsdam und Berlin, den 9. Juli 1897.     Der Regierungspräsident. Der Polizei-Präsident.


Seite 273, Bekanntmachungen des Landesdirektors der Provinz Brandenburg. No. 5.
...
Normativ-Bestimmungen für den Neubau von Provinzialstraßen und von solchen Straßen, für welche Neubauprämien bewilligt werden.
...
Berlin, den 1. Juli 1887.     Der Landes-Direktor der Provinz Brandenburg. Freiherr von Manteuffel.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 20. August 1897.
Seite 353, Bekanntmachungen verschiedenen Inhalts. No. 180.

Der Dung von 2 Escadrons ist vom 1. Oktober d. J. ab anderweitig zu verpachten. Näheres im Zahlmeister-Geschäftszimmer.
Potsdam, den 1. August 1897.     Kommando 1. Garde-Ulanen-Regiments.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 36. / Den 3. September 1897.
Seite 358, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 62.

Der Fernsprechverkehr mit Strausberg ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt:
  1. im Verkehr mit Berlin nebst Vor- und Nachbarorten mit Ausschluß der Orte Nowawes-Neuendorf, Ludwigsfelde, Potsdam und Wannsee 25 Pf.;
  2. im Verkehr mit den zuletzt aufgeführten Orten 1 Mark.
Berlin C., 23. August 1897.     Kaiserliche Ober-Postdirection. Griesbach, Geheimer Ober-Postrath.


Seite 359, Bekanntmachungen des Landesdirektors der Provinz Brandenburg. No. 6.

Der für die Kosten der Beerdigung eines Geisteskranken seitens der Landirren- und Irrenpflegeanstalten zur Erhebung gelangende Pauschsatz ist auf 20 M. festgesetzt. Ortsarmenverbänden gegenüber verbleibt es bei dem bisherigen Pauschsatz von 10 M. (Bekanntmachung vom 4. August 1879 Amtsblatt S. 343) ...
Berlin, den 21. August 1897.     Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. Freiherr von Manteuffel.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 10. September 1897.
Seite 363, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 197. Bestimmungen über die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militär-Waisenhauses.

I. Die Stiftung gewährt den Kindern verstorbener Soldaten (ausnahmsweise auch den Kindern ehemaliger Soldaten, welche völlig erwerbslos sind) vom Feldwebel abwärts
  1. Aufnahme in die Erziehungsanstalten Potsdam (Knaben), Pretzsch (Mädchen), Haus Nazareth zu Höxter (katholische Knaben und Mädchen),
  2. soweit eine solche Aufnahme nicht stattfinden kann, Pflegegeld von jährlich 90 Mark oder für Doppelwaisen von 108 Mark. ...
IV: Die Wohlthaten werden bis zum 15. Lebensjahre gewährt, ... ...
Potsdam, den 1. September 1897.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 38. / Den 18. September 1897.
Seite 376, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 210. Erhöhung der Vorspannvergütungssätze.

Die vom Bundesrath festgestellten Vergütungssätze für geleisteten Vorspann werden ... für die Monate August und September d. J. für die Kreise Niederbarnim, Oberbarnim, Jüterbog-Luckenwalde und Ruppin
  • von 7 M. auf 8,40 M. für den Einspänner,
  • von 10,50 M. auf 12,60 M. für den Zweispänner und
  • von 3,50 M. auf 4,40 M. für jedes weitere Pferd erhöht.
Potsdam, den 11. September 1897.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 24. September 1897.
Seite 381f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten.
No. 214. Waffengebrauch der Kommunal- und Privat- Forst- und Jagd-Officianten.

[Abänderung der Instruktion wegen des Waffengebrauchs der Kommunal- und Privat- Forst- und Jagd-Officianten vom 21. November 1837:]
„Beim Gebrauch der Waffen müssen die Forst- und Jagdbeamten sich stets vergegenwärtigen, daß solcher nur soweit stattfinden darf, als die Erfüllung des bestimmten Zwecks, die Holz- und Wilddiebe, oder die Forst- und Jagdkontravenienten bei thätlichem Widerstande oder gefährlichen Drohungen unschädlich zu machen, es unerläßlich erfordert. In der Regel sind daher die Waffen nicht gegen fliehende Frevler zu gebrauchen. Legt indessen ein auf der Flucht befindlicher Frevler auf erfolgter Aufforderung die Schußwaffe nicht sofort ab, oder nimmt er dieselbe wieder auf, und ist außerdem nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls in dem Nichtablegen oder Wiederaufnehmen der Schußwaffe eine gegenwärtige, drohende Gefahr für Leib und Leben des Forst- oder Jagdbeamten zu erblicken, so ist Letzterer auch gegen den Fliehenden zum Gebrauch seiner Waffen berechtigt. In jedem Falle sind die Waffen nur so zu gebrauchen, daß lebens­gefährliche Verwundungen soviel als möglich vermieden werden. Deshalb ist beim Gebrauch der Schußwaffe der Schuß möglichst nach den Beinen zu richten, und beim Gebrauch des Hirschfängers der Hieb nach den Armen des Gegners zu führen.
Uebrigens muß beim Gebrauch der Schußwaffe die größte Vorsicht angewendet werden, damit durch das Schießen nicht dritte Personen verletzt werden, welche ohne Theilnahme an einer Kontravention sich zufällig in der Schußlinie oder in deren Nähe befinden.
In dieser Hinsicht ist besonders dann Aufmerksam nöthig, wenn nach einer Richtung geschossen wird, in der sich eine Landstraße oder ein bewohntes Gebäude befindet. Auch ist der Gebrauch der Schußwaffe überhaupt in der Nähe von Gebäuden zur Verhütung von Feuersgefahr möglichst zu vermeiden.“
Berlin, den 1. September 1897.     Der Minister des Innern. ...


Seite 387, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin. No. 30.

Die im Bezirk Berlin an der Berliner Ringbahn gelegene Station „Friedrichsberg“ erhält vom 1. Oktober d. J. ab die Bezeichnung „Frankfurter Allee“.
Berlin, den 17. September 1897.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 40. / Den 1. Oktober 1897.
Seite 389f, Bekanntmachungen des Königlichen Oper-Präsidenten. No. 15.

III. Armee-Korps. General-Kommando.
Berlin, den 24. September 1897.
An den Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz Brandenburg und Staatsminister, Ritter höchster Orden, Herrn Dr. von Achenbach, Excellenz. Potsdam.
Euere Excellenz beehre ich mich im Namen des Armeekorps ganz besonders zu danken für die durchweg entgegenkommende und freundliche Aufnahme, welche die mir unterstellten Truppen während der diesjährigen Herbstübungen in den Kreisen Templin, Ruppin, Nieder- und Ober-Barnim gefunden haben. Indem ich Eure Excellenz bitte, in geeignet erscheinender Weise die in Betracht kommenden Behörden und Einwohner hiervon in Kenntniß setzen zu wollen, verbleibe ich Euer Excellenz sehr ergebener
(gez.) v. Lignitz. General der Infanterie.

Es gereicht mir zur großen Freude, vorstehendes Schreiben des Königlichen General-Kommandos des III. Armee-Korps zur öffentlichen Kenntnis bringen zu können.
Potsdam, den 27. September 1897.     Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 22. Oktober 1897.
Seite 413f, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 72.

Auf Grund des § 15 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 ist von Landespolizeiwegen vorläufig festgestellt worden, daß Parzellen von den folgenden Grundstücken: ... Grundstücksflächen darstellen, hinsichtlich derer der Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen zu Berlin zwecks Baues und Betriebes einer elektrischen Hochbahn in Berlin von der Wahrschauerstraße bis zum Stadtbahnhofe Zoologischer Garten mit Abzweigung nach dem Potsdamer Bahnhofe durch die Allerhöchste Cabinets­ordre vom 28ten August 1897 das Enteignungsrecht zur Entziehung und dauernden Beschränkung des für die Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verliehen worden ist. ...
Berlin, den 13. Oktober 1897.     Der Polizei-Präsident. von Windheim.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 26. November 1897.
Seite 459, Personal-Chronik.

Der Regierungsassessor Semper ist dem Landrathe des Kreises Niederbarnim in Berlin zur Hülfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 3. Dezember 1897.
Seite 468, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin. No. 40.

Am 1. Dezember 1897 wird die Station Stralau-Rummelsburg für die Aufnahme von Privatdepeschen mit vollem Tagesdienst eröffnet. Für die Auslieferung von Privatdepeschen bleibt die Station wie bisher geschlossen.     Berlin, den 23. November 1897.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 10. Dezember 1897.
Seite 471, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 269.

Zu der Eröffnung des Bauzugbetriebes in den Gemarkungen Werneuchen bis Tiefensee einschließlich ist gemäß § 6 der Neubauordnung vom 1. April 1895 die landespolizeiliche Zustimmung ertheilt worden.
Der Bauzug wird eine Geschwindigkeit bis zu 30 km in der Stunde erreichen. Sämmtliche Ueberwege mit Ausnahme desjenigen bei Station 227 (Chaussee von Werneuchen nach Weesow) und bei Station 239 (Provinzial-Chaussee Werneuchen-Tiefensee) werden Schranken nicht erhalten. Die Uebergänge bei Station 227 und 239 werden für die Zeit des Bauzugbetriebes mit provisorischen Schranken versehen werden, damit hier der etwas größere Verkehr sich an den Bahnbetrieb gewöhnt. Sie fallen entwurfsgemäß für den ordentlichen Betrieb d. J. vom Tage der Betriebseröffnung wieder fort. Sämmtliche Uebergänge erhalten „Halt“-Tafeln. Vor den Uebergängen wird vom Zuge aus geläutet. Auf die Gefahr einer Unaufmerksamkeit beim Passieren der mit Gleisen belegten Ueberwege wird hingewiesen.
Potsdam, den 4. Dezember 1897.     Der Regierungspräsident.


Seite 476, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 275.

Auf der Neubaustrecke Rangirbahnhof Rummelsburg - Caulsdorf wird auf dem zu schüttenden Bahndamm der Arbeitszugbetrieb eröffnet werden. Die Wegeübergänge werden nicht bewacht. Das Betreten der Bahnanlagen und des Gleises der Neubaustrecke ist verboten. Die Bahn darf nur an den zu Uebergängen bestimmten Stellen betreten und überschritten werden. An den Wegeübergängen muß gehalten werden, sobald sich die Annäherung eines Arbeitszuges durch das Glockenzeichen oder die Dampfpfeife der Locomotive oder anderweitig bemerkbar macht.
Auf die Gefahr einer Unachtsamkeit beim Passiren der mit Gleisen belegten Uebergänge wird hingewiesen.
Potsdam, den 4. Dezember 1897.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 52. / Den 24. Dezember 1897.
Seite 494, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 296. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen: Maul- und Klauenseuche. ... unter den Ochsen des Vorwerks Helenenau ...
Potsdam, den 21. Dezember 1897.     Der Regierungspräsident.


Seite 494f, Bekanntmachungen der Bezirksausschüsse. No. 16.

Nachdem die Genehmigung zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten zum Bau einer Kleinbahn von Alt-Landsberg über Neuenhagen nach Hoppegarten ertheilt worden ist, wird auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1894 hiermit angeordnet, daß jeder betheiligte Grundbesitzer auf seinem Grundstücke Handlungen, welche zur Vorbereitung des gedachten Unternehmens erforderlich sind, geschehen zu lassen hat. Das Zerstören von Baulichkeiten und das Fällen von Bäumen ist aber nur nach Einholung einer besonderen Erlaubniß der unterzeichneten Behörde zulässig.
Das Betreten von Gebäuden sowie von eingefriedigten [!] Hof- und Gartenräumen ist nur mit Einwilligung der Besitzer, in deren Ermangelung nur nach ertheilter Erlaubniß der Ortspolizeibehörde zulässig.
Potsdam, den 18. Dezember 1897.     Der Bezirks-Ausschuß.


Seite 498, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion in Berlin. No. 43.

Am 20. Dezember 1897 wird die Station Stralau-Rummelsburg auch für die Auslieferung von Privatdepeschen eröffnet.     Berlin, den 15. Dezember 1897.     Königliche Eisenbahndirektion.


Seite 498, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahndirektion in Berlin.
No. 44. Verkehrsbeschränkung von und nach dem Nordbahnhof in Berlin.

Infolge der am 1. Februar 1898 stattfindenden Verlegung des gesamten Personenverkehrs - Vorort- und Fernverkehr - vom Nordbahnhof nach dem Stettiner Bahnhof wird von dem gleichen Tage ab auch die Abfertigung a. des Eilgutverkehrs ..., b. des Viehverkehrs vom Nordbahnhof nach dem Stettiner Bahnhof verlegt. Hinsichtlich der Abfertigung des Milchverkehrs tritt eine Aenderung nicht ein. Vom 1. Februar 1898 ab werden von und nach Berlin, Nordbahnhof, nur befördert: a. Milchsendungen, b. Frachtgüter
Berlin, den 22. November 1897.     Königliche Eisenbahndirektion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 53. / Den 31. Dezember 1897.
Seite 505, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No 299. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen: Milzbrand. Kreis Niederbarnim: bei einer Kuh des Gutsbesitzers Dotti in Hönow. ...
Potsdam, den 21. Dezember 1897.     Der Regierungspräsident.


Vorheriger Jahrgang (1896) Nächster Jahrgang (1898)