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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1894.

Potsdam, 1894.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabet. Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 40 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 5. Januar 1894.
Seite 8, Personalchronik.

Der Regierungsassessor Hassel ist dem Landrathe des Kreises Niederbarnim zur Hülfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 2. / Den 12. Januar 1894.
Seite 16, Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des verstorbenen Kammerherrn Oberstlieutenants Grafen von Voß der Rittergutsbesitzer Graf von Voß auf Buch zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks XXVII. - Buch - und an Stelle des aus dem Bezirke verzogenen Administrators Timm der Gemeindevorsteher Schindler zu Schwanebeck zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des genannten Amtsbezirks ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 26. Januar 1894.
Seite 25, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 16. Verkündigung ortspolizeilicher Vorschriften im Kreise Niederbarnim.

Auf Grund des § 114 Absatz 2 des Gesetztes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 bestimme ich hierdurch unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs, daß die in dem Amtsbezirke Weißensee des Kreises Niederbarnim zu erlassenden ortspolizeilichen Verordnungen ihrem ganzen Inhalte nach sowohl in das amtliche Kreisblatt für Niederbarnim als auch in den zu Neu-Weißensee, z. Z. im Verlage von L. A. Renné erscheinenden „Amtlichen Anzeiger für Weißensee und Umgegend“ aufzunehmen sind und daß hiervon deren Gültigkeit abhängig sein soll. Im Uebrigen bleibt es bei den Bestimmungen meiner Verordnung vom 25. Juni 1886. - Beilage zum 28. Stück des Amtsblattes von 1886.
Potsdam, den 18. Januar 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 2. März 1894.
Beilage zum 9. Stück des Amtsblatts ..., Den 2. März 1894.

Gesetz, betreffend die Gewährung von Unterstützungen an Invaliden aus den Kriegen vor 1870 und an deren Hinterbliebene, vom 14. Januar 1894.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 16. März 1894.
Beilage zum 11. Stück des Amtsblatts ...

Vertheilungsplan
über die auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1893, betreffend Ruhegehaltskassen für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen ... von den einzelnen Schulverbänden des Regierungsbezirks Potsdam an die Lehrer-Ruhegehaltskasse des Bezirks für die Zeit vom 1. April 1894 bis Ende März 1895 zu entrichtenden Beiträge.
Lfd. Nr.
Bezeichnung des Schulverbandes - Schulstandort -
Gesamtsumme des ruhegehaltsberechtigten Diensteinkommens von den Stellen der einzelnen Schul­verbände nach Abzug von 800 Mk. für jede Stelle und Abrundung dieser Summe auf volle Hunderte ...
Höhe der von den einzelnen Schulverbänden für das Rechnungsjahr 1894/95 zu zahlenden Beiträge.
Nr.Schulverband  Diensteinkommen  Beitrag
Kreis Nieder-Barnim
1.  Alt-Landsberg  6000  510,--
2.  Bernau  18500  1572,50
3.  Liebenwalde  5200  442,--
4.  Oranienburg  11600  986,--
5.  Ahrensfelde  900  76,50
14.  Blumberg  1400  119,--
25.  Eiche  700  59,50
41.  Hellersdorf  300  25,50
45.  Hoenow  500  42,50
57.  Lindenberg  1200  102,--
65.  Mehrow  1000  85,--


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 13. / Den 30. März 1894.
Seite 135ff, Bekanntmachungen des Provinzial-Steuer-Direktors. No. 7.

In Folge der von dem Herrn Finanzminister angeordneten Steuerorganisation der Haupt-Steueramts- und Ober-Steuer-Kontrole-Bezirke in der Provinz Brandenburg treten vom 1. April 1894 ab in der Abgrenzung der Haupt-Steuer-Amts- und der Steuer-Amts-Bezirke nachstehende Veränderungen ein:
  1. Haupt-Steuer-Amt Lübben. ...
  2. Haupt-Steuer-Amt Potsdam. ...
  3. Haupt-Steuer-Amt Brandenburg a. H. ...
  4. Haupt-Steuer-Amt Neu-Ruppin. ...
  5. Haupt-Steuer-Amt Eberswalde.
    Es werden überwiesen: ...
  • von dem Bezirk des Steuer-Amts zu Bernau,
    1. an den Bezirk des Steuer-Amts zu Straußberg ... die Ortschaft Hirschfelde,
    2. an den Bezirk des neuerrichteten Steuer-Amts zu Alt-Landsberg - Haupts-Steuer-Amts-Bezirk Eberswalde - die Ortschaften Bürcknersfelde, Carlshof, Eiche, Hellersdorf, Hönow, Krummensee, Marzahn, Mehrow, Wegendorf, Weiße Taube und Wilhelminenhof,
  • von dem Bezirk des Steueramts zu Cöpenick an den Bezirk des neu errichteten Steuer-Amts zu Alt-Landsberg ... die Ortschaften Alte-Grund, Bergbrück, Berghof, Bollensdorf, Dahlwitz, Elisenhof, Fredersdorf, Grünelinde, Herzfelde, Hinterberge, Hoppegarten, Krummendamm, Münchehofe, Neuenhagen, Rüdersdorf, Rüdersdorfer Grund, Klein-Schönebeck, Schöneiche, Schulzenhöhe, Tasdorf und Vogelsdorf.
  • von dem Bezirk des Steuer-Amts zu Straußberg an den Bezirk des neuerrichteten Steuer-Amts zu Alt-Landsberg ... die Ortschaften Alt-Landsberg, Amtsfreiheit bei Alt-Landsberg, Eggersdorf, Hennickendorf, Neu-Hönow, Petershagen, Radebrück und Seeberg. ...
  1. Haupt-Steuer-Amt Prenzlau. ...
Berlin, den 19. März 1894.     Der Provinzial-Steuer-Direktor.


Seite 137, Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist wegen des zum 3. April d. J. bevorstehenden Ablaufs seiner Dienstzeit der Gemeindevorsteher Grün zu Blumberg auf's Neue zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des Amtsbezirks XIX. - Blumberg - ernannt worden.


Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 14. April 1894.
Bekanntmachung,
betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine.

Auf Grund des § 10 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 ... bestimme ich:
  • Für die königlich preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen wird vom 16. April ab bis auf Weiteres für die Schweineseuche, Schweinepest und den Rothlauf der Schweine die Anzeigepflicht im Sinne des § 9 des erwähnten Gesetzes eingeführt.
Berlin, den 2. April 1894.     Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 27. April 1894.
Seite 169, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 87. Zur Maikäfer- bezw. Engerling-Plage.

Wenn auch ein allgemeines Flugjahr der Maikäfer im Regierungsbezirk nicht zu erwarten ist, so ist es doch nicht ausgeschlossen, daß auf einzelnen Stellen ein mehr oder minder starkes Fliegen der Maikäfer eintritt. Sollte diese Plage als eine gemeine Noth erscheinen, so können die Ortspolizeibehörden ... die Einwohnerschaft aufbieten, um die Sammlung und Vernichtung der Maikäfer durchzuführen.
Es bedarf jedoch keines besonderen Hinweises darauf, daß es sich nur in den dringendsten Fällen empfiehlt, von diesem äußersten Mittel Gebrauch zu machen.
Am erfolgreichsten ist bisher die Vertilgung der Maikäfer da durchgeführt, wo neben dem Schutze von Insekten fressenden Vögeln auf das Einsammeln von Engerlingen Bedacht genommen ist und namentlich da, wo Gemeinden und Gutsbezirke, auch größere kommunale Verbände oder landwirthschaftliche Vereine für die Ablieferung einer gewissen Menge Maikäfer eine sachgemäße Prämie bezahlt und die Vernichtung der abgelieferten Maikäfer überwacht haben.
Da die Sammlung der Maikäfer erfolgreich nur während eines kurzen, meist nur wenige Tage umfassenden Zeitraumes in den frühen Morgenstunden stattfinden kann, so hat die Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen, auf meinen Antrag nachgegeben, daß die Herren Localschulinspektoren auf Antrag der Herren Amtsvorsteher bezw. Ortsvorsteher die größeren Schulkinder, welche sich an der Mai­käfereinsammlung betheiligen wollen, auch in diesem Jahr gebotenenfalls von dem Unterricht zu entbinden.
Potsdam, den 16. April 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 4. Mai 1894.
Seite 182, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin. No. 18.

Am 1. Mai d. J. werden die neuen, zwischen Westend und Wedding am Nordring der Berliner Ringbahn belegenen Ringbahnstationen „Jungfernhaide“ und „Beusselstraße“ für den Personenverkehr eröffnet. Von demselben Zeitpunkt ab kommt die bisherige Ringbahnstation „Moabit“ für den Personenverkehr in Wegfall. ...
Berlin im April 1894.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 11. Mai 1894.
Seite 190, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin.
No. 27. Einrichtung einer Postanstalt auf den Rennplatz Carlshorst.

An denjenigen Tagen, an welchen auf dem Rennplatze Carlshorst Vereins-Rennen abgehalten werden, tritt daselbst eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb in Wirksamkeit. ...
Berlin C., 7. Mai 1894.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 18. Mai 1894.
Seite 193ff, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.

Der „Deutsche Verein zur Förderung der Luftschifffahrt“ in Berlin beabsichtigt im Lauf der nächsten Monate zu wissenschaftlichen Zwecken einige kleinere Luftballons mit selbstschreibenden meteoro­logischen Apparaten in solche Höhen aufsteigen zu lassen, welche dem Menschen in Folge der Luftverdünnung nicht mehr zugänglich sind. Es wird dabei vorausgesetzt, daß die Ballone und Apparate aufgefunden und in einem guten Zustande zurückgeliefert werden, so daß die Aufzeichnungen erkennen lassen, welche Verhältnisse in den hohen Schichten der Atmosphäre geherrscht haben.
Das Unternehmen, dessen Kosten aus den von Seiner Majestät dem Kaiser Allergnädigst bewilligten Mitteln bestritten werden, ist von großem wissenschaftlichen Werthe. Es ist deshalb zu erwarten, daß dasselbe von allen verständigen Leuten soviel als möglich gefördert werde. Zu diesem Zwecke wird folgendes bekannt gemacht: ...
  1. Der oben genannte Verein zahlt demjenigen oder Denjenigen, welche den Ballon in gutem Zustande und den Apparat völlig unbeschädigt und uneröffnet zurückliefern, durch Vermittelung des Königlichen Landrathsamtes eine Belohnung von „Fünfzig Mark“. ...
Potsdam, den 10. Mai 1894.     Der Regierungspräsident.


Seite 196, Bekanntmachungen des königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 33.

Unter dem Namen „Elixir Godineau“ wird vielfach in Zeitungen ein Mittel gegen Blutarmuth angepriesen. Dasselbe wird zum Preise von 16,75 Mark pro Flasche verkauft und verhält sich nach der Analyse wie ein mit etwa 2% Fleisch-Extract versetzter Zuckersyrup. Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht und das Publikum vor dem Ankauf des Präparates gewarnt.
Berlin, den 8. Mai 1894.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 1. Juni 1894.
Seite 220, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 31.

Für die Zeit vom 4. Juni bis einschl. 13. Juni wird aus Anlaß der im Parke zu Treptow bei Berlin statt­findenden „Allgemeinen Deutschen landwirthschaftlichen Ausstellung“ eine Postanstalt mit Telegraphen­betrieb und öffentlicher Fernsprechstelle in Wirksamkeit treten. ... Die bei dem Postamte eingerichtete öffentliche Fernsprechstelle kann gegen Entrichtung der tarifmäßigen Gebühr benutzt werden.
Berlin C., 21. Mai 1894.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 15. Juni 1894.
Seite 250f, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin. No. 26.

Zur Erleichterung des Besuches des Ostseebadeortes Lohme werden in der Zeit vom 1. bis 15. Juli d. Js. von Berlin nach Lohme und vom 16. Juli bis 15. September d. Js. in beiden Richtungen Personen und Reisegepäck ... direkt abgefertigt. ... Die Annahme und Ausgabe des Gepäcks in Lohme erfolgt bei der für die genannte Zeit eingerichteten Gepäckabfertigungsstelle im Hause des Gastwirths und Kaufmanns Herrn Fr. Koos in Lohme. Daselbst werden auch zur Bequemlichkeit der Reisenden einfach Fahrkarten und Rückfahrkarten Sagard-Berlin II. und III. Klasse zu den tarifmäßigen Preisen verabfolgt.
Berlin, den 8. Juni 1894.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 25. / Den 22. Juni 1894.
Seite 260, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin. No. 27.

Vom 15. Juni bis 30 September d. J. wird zur Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen Berlin und den Ostseebadeorten Zinnowitz und Binz a. R. zu einzelnen Personen- und Schnellzügen Reisegepäck gegen Lösung der betreffenden Fahrkarten auf Verlangen direkt abgefertigt. In gleicher Weise findet direkte Gepäckabfertigung zwischen Berlin und den Ostseebadeorten Ahlbeck und Heringsdorf vom 15. Juni ab, in unbeschränkter Weise aber vom Tage der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Swinemünde-Heringsdorf, voraussichtlich 1. Juli d.J. statt. ...
Berlin, den 10. Juni 1894.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 29. Juni 1894.
Seite 272, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 141. Polizei-Verordnung für die in den Kreisen Teltow und Niederbarnim belegene, von Wilhelminenhof
nach dem Bahnhof Johannisthal-Niederschönweide [!] führende Privat-Anschlußbahn.

Auf Grund des § ... wird im Einverständnisse mit der Eisenbahnbehörde unter Zustimmung des Bezirks-Ausschusses nachstehende Polizei-Verordnung für die oben bezeichnete Bahn erlassen. ...
  • §  3. Die Ueberführung der Eisenbahn-Wagen von dem Bahnhofe Johannisthal-Niederschönweide nach Wilhelminenhof und umgekehrt darf nur mit Pferden erfolgen. ... Mehr als ein beladener oder zwei zusammengekoppelte leere Wagen dürfen über die Brücke nicht fahren.
  • §  8. Der Betrieb der Bahn darf in der Regel nur während der Tageszeit geführt werden. In Ausnahme­fällen sind an dem Uebergange über die Chaussee beiderseits rothe, hellbrennende Laternen aufzustellen, gleichzeitig ist je eine hellbrennende Laterne an dem vorderen und hinteren Ende des Zuges anzubringen.
  • § 14. Diese Polizei-Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. ...
Potsdam, den 20. Juni 1894.     Der Regierungs-Präsident. In Vertr.: Freiherr von Speßhardt.


Seite 274, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 45.

Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin einerseits und Ahlbeck, Anclam, Heringsdorf, Misdroy, Stralsund und Swinemünde andererseits ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein Gespräch zwischen Berlin und den genannten Orten bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 1 Mark.
Berlin C., den 21. Juni 1894.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 6. Juli 1894.
Seite 281, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 147. Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§ ... wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für die Kreise Oberbarnim, Osthavelland, Niederbarnim, Westhavelland, Teltow und Zauch-Belzig und für die Stadtbezirke Potsdam, Charlottenburg und Spandau verordnet, was folgt:
  • §  1. Das Auflassen fremdländischer Brieftauben ist verboten.
  • §  2. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht nach allgemeinen Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mark bestraft.
Potsdam, den 31. Mai 1894.     Der Regierungs-Präsident. Graf Hue de Grais.


Seite 283, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin. No. 46.

Bei dem Kaiserlichen Postamte in Adlershof ist am 25. Juni eine Unfallmeldestelle eingerichtet. Die Auflieferung von Unfallmeldungen während der Nachtzeit hat durch ein Fenster zu erfolgen. Zur Herbeirufung des Beamten haben sich die Auflieferer der durch ein Schild kenntlich gemachten Nachtglocke zu bedienen.
Berlin C., 28. Juni 1894.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 30. / Den 27. Juli 1894.
Seite 318, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung. No. 9.

Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 9. Juni d. J. zu bestimmen geruht, daß die Dekoration des Rothen Adler-Ordens mit der Krone nicht abzulegen ist, wenn dem Inhaber später eine höhere Klasse desselben Ordens ohne die Krone verliehen wird.
Berlin, den 12. Juli 1894.     Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 17. August 1894.
Seite 353, Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des aus dem Bezirk versetzten Administrators Spinola in Malchow dessen Nachfolger, der Administrator Franz Handtmann ebendaselbst zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks XXIII. - Malchow - ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 35. / Den 31. August 1894.
Seite 366, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 60.

Der Besitzer der Löwenapotheke ... bringt unter dem Namen Antihydroticon und Sommersprossen-Cream zwei Geheimmittel in den Handel, das erstere gegen Fußschweiß, das letztere gegen Sommersprossen. ... Da keines dieser Mittel die versprochene Wirkungskraft besitzt, ihre Anwendung in den Händen von Laien sogar gefährlich erscheint, so wird das Publikum hiermit vor dem Ankauf gewarnt.
Berlin, den 24. August 1894.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 14. September 1894.
Seite 379, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 203. Gesundheitskontrole [!] auf dem Oder-Spree-Kanal.

Der Staatsminister für die Gesundheitspflege im Stromgebiet der Netze und Warthe, sowie des Finow-Kanals, Regierungsrath Dr. Müller zu Frankfurt a. O., ist mit der Wahrnehmung der Gesundheitspflege auch im Gebiete des Oder-Spree-Kanals beauftragt worden.
Potsdam, den 7. September 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 17. September 1894.

Polizeiverordnung über den Schiffsverkehr auf dem Stromgebiet der Elbe während der Cholerazeit.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 28. September 1894.
Seite 393, Bekanntmachungen der Königlichen Ober-Postdirektion.
No. 15. Außerordentliche Sitzung des Kommunallandtages der Kurmark.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 27. d. M. zu genehmigen geruht, daß der Kommunallandtag der Kurmark im September oder Oktober d. J. zu einer außerordentlichen Tagung zusammenberufen werde. Vorstehendes wird hierdurch mit dem Hinzufügen zu öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die gedachte außerordentliche Session am 19. Oktober d. J. in Berlin eröffnet werden wird.
Potsdam, den 17. September 1905.     Der Oberpostdirektor, Staatsminister von Achenbach.


Seite 393, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungspräsidenten. No. 216. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist der Milzbrand bei einem verendeten Ochsen auf dem städtischen Rieselgute Wartenberg, ...


Seite 398, Bekanntmachungen anderer Behörden.

In Folge Eröffnung der Strausberger Kleinbahn ist die bahnamtliche Bestätterung nach Stadt Strausberg aufgehoben worden. Die für die Stadt Strausberg bestimmten Güter-, Stückgut- und Wagenladungen werden ... der Kleinbahn unter deren lediglich eigener Verantwortung übergeben werden. ...
Die Kleinbahn übernimmt ferner die Zuführung von Gütern nach der Staatsbahnstation Strausberg. Der Eisenbahntransport beginnt und endet für die Staatsbahn-Verwaltung auf der Staatsbahnstation Strausberg.
Berlin, den 18. September 1905.     Königliches Eisenbahn-Betriebs-Amt. Berlin-Schneidemühl.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 19. Oktober 1894.
Seite 418, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 236. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist der Milzbrand bei einer verendeten Kuh des städtischen Rieselgutes Malchow.
Potsdam, den 16. Oktober 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 418, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung. No. 15.

Der Forstuntererheber Peter in Freienwalde scheidet am 15. Oktober d. Js. auf seinen Antrag aus dem Amte und wird mit diesem Tage die Unterforstkasse Freienwalde aufgelöst. Alle Zahlungen für Forstnutzungen sind von diesem Tage ab bei der Königlichen Forstkasse in Eberswalde zu leisten. Zur Auszahlung der Löhne an die Waldarbeiter ec., sowie zur Gelderhebungen für Forstnutzungen wird der Forstkassenrendant Rechnungsrath Kressin aus Eberswalde jeden ersten Dienstag nach dem 1sten und 15ten jeden Monats in Freienwalde anwesend sein.
Potsdam, den 5. Oktober 1894.     Königliche Regierung.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 26. Oktober 1894.
Seite 422, Bekanntmachungen der Bezirksausschüsse. No. 8.

Nachdem die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Berlin mit der Ausführung der Vorarbeiten für die Eisenbahn von Lichtenberg-Friedrichsfelde nach Wriezen innerhalb des Kreises Oberbarnim beauftragt worden ist, wird auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 hiermit angeordnet, daß jeder Besitzer auf seinem Grundstück Handlungen, welche zur Vorbereitung des Unternehmens erforderlich sind, geschehen lassen muß. Handlungen, welche das Zerstören von Baulichkeiten oder das Fällen von Bäumen zum Gegenstande haben, sind indessen ohne vorherige Erlaubniß der unterzeichneten Behörde unstatthaft. Das Betreten von Gebäuden, sowie von eingefriedeten Hof- und Gartenräumen ist nur mit Einwilligung der Besitzer, in deren Ermangelung nur nach ertheilter Erlaubniß der Ortspolizeibehörde zulässig.
Potsdam, den 17. Oktober 1894.     Namens des Bezirks-Ausschusses. Der Vorsitzende, I. V.: Meusel.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 45. / Den 9. November 1894.
Seite 434, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 254. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche unter den vier Kühen der Wittwe Hempel zu Neu-Hohen-Schönhausen, bei den sieben Kühen und einem Kalbe der Alexianer-Brüderschaft zu Weißensee und dem Rindvieh des Domänenpächters, Amtsrath Schrader zu Alt-Landsberg ...
Potsdam, den 6. November 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 30. November 1894.
Seite 456, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 271. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Rieselgutes Malchow, des Rieselgutes Wartenberg, ..., des Ackerbürgers Otto Huß zu Alt-Landsberg ...
Potsdam, den 27. November 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 4. Dezember 1894.

Baupolizeiordnung für die Städte des Regierungsbezirks Potsdam mit Ausnahme der Städte Charlotten­burg, Köpenick und Teltow.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 7. Dezember 1894.
Seite 475, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 275. Gesundheitspolizeiliche Ueberwachung des Schifffahrtsverkehrs im Stromgebiet der Elbe.

Der Herr Reichskanzler hat die anläßlich der diesjährigen Choleragefahr wieder eingeführte gesundheits­polizeiliche Ueberwachung des Schifffahrtsverkehrs im Stromgebiet der Elbe aufgehoben.
Potsdam, den 30. November 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 476, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 277. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ..., des Rittergutes Mehrow, des Bauergutsbesitzers Bolle zu Schwanebeck und des Kossäthen Wille zu Malchow ...
Potsdam, den 4. Dezember 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 14. Dezember 1894.
Seite 488, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 278. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche unter den Rindviehbeständen ..., des Ackerbürgers Ernst Wilhelm zu Alt-Landsberg, des Molkereibesitzers Zimmer zu Weißensee und des städtischen Rieselgutes Hellersdorf ...
Potsdam, den 11. Dezember 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 52. / Den 28. Dezember 1894.
Seite 502, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 292. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Ackerbürgers Wilhelm Jürgen zu Alt-Landsberg (Kreis Niederbarnim), ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche unter den Rindviehbeständen ..., des Rieselgutes Wartenberg und des Rittergutes Mehrow (Kreis Niederbarnim), ...
Potsdam, den 24. Dezember 1894.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 505, Vermischte Nachrichten.

Während des Geschäftsjahres 1895 werden seitens des unterzeichneten Gerichts die Bekanntmachungen aus dem Handels- und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichsanzeiger, die Berliner Börsen­zeitung und den Niederbarnimer Anzeiger, und die Bekanntmachungen für kleinere Genossen­schaften durch die beiden letztgenannten Blätter erfolgen. Die Eintragungen im Zeichen- und Musterregister werden im Deutschen Reichsanzeiger bekannt gemacht.
Alt-Landsberg, den 22. Dezember 1894.     Königliches Amtsgericht.


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