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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1893.

Potsdam, 1893.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 40 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 6. Januar 1893.
Seite 2f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 8. Viehseuchen.

  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ... der Ortschaften Bernau, Marzahn, Falkenberg, Bürknersfelde, des Bauergutsbesitzers Rauch und Büdners Mette, der Kossäthen Bugge und Flöricke in Hönow, des Rittergutsbesitzers Dotti in Neuenhagen, Kreis Niederbarnim, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 2. / Den 13. Januar 1893.
Seite 14, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 1. Zur Warnung des Publikums.

Es sind vielfach Faßhähne aus Zinnlegierungen zum Abfüllen von Getränken im hiesigen Gewerbebetriebe in Gebrauch, deren Bleigehalt auf die Getränke schädlich einwirkt, so daß durch den Genuß oder die Ver­wendung derselben bei der Zubereitung von Speisen und Getränken die menschliche Gesundheit gefährdet ist. ... Zur Abwendung von Gefahren, welche aus der Verwendung derartiger Faßhähne erwachsen können, läßt das Polizeipräsidium in den Niederlagen solche Hähne behufs Feststellung ihres Bleigehaltes ankaufen und wird die Verkäufer derjenigen Faßhähne, deren Bleigehalt die ... festgesetzten Grenzen mehr oder weniger überschreitet, zur Warnung des Publikums in Zukunft öffentlich namhaft machen.
Berlin, den 5. Dezember 1891.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 20. Januar 1893.
Seite 23, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 17. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche ... unter dem Rindvieh des Rittergutes Rüdersdorf, der Bauergutsbesitzer Dahle und Kirschbaum-Doß in Seefeld, Kreis Niederbarnim, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ... unter dem Rindvieh ... des Gemeindevorstehers Kerkow in Falkenberg, unter den Schweinen des Bäckermeisters Gast in Neu-Weißensee, ...
Potsdam, den 17. Januar 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 27. Januar 1893.
Seite 29, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 19. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche unter ... den Schweinen des Gemeinde-Vorstehers Hörnicke zu Hönow, dem Rindvieh des Bauergutsbesitzers Schmidt in Biesdorf, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 24. Januar 1892.     Der Regierungs-Präsident.


Zweite Extra-Beilage zum 4ten Stück des Amtsblatts ..., Den 27. Januar 1893. Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Bundesrath in seiner Sitzung vom 18. November 1892, § 708 der Protokolle, die nachfolgenden Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von undenaturirtem Branntwein zu Heil-, wissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken genehmigt hat. Diese Vorschriften treten am 1. April 1893 an Stelle der bisherigen Kontrolvorschriften vom 28. November 1889 in Kraft.
Berlin, den 12. Januar 1893.     Der Provinzial-Steuer-Direktor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 3. Februar 1893.
Seite 39, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 27. Viehseuchen.

  • Ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ... des Bauergutsbesitzers Juert und der Kossäthen Töpfer und Flöricke in Blumberg, des Bauergutsbesitzers Meißner in Wartenberg, ...
Potsdam, den 31. Januar 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 44, Geschenke an Kirchen ec.

Bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg sind in neuerer Zeit die folgenden an die unter Angaben der Diözesen nachstehend benannten Kirchen ec. im Regierungsbezirk Potsdam gemachten Geschenke zur Anzeige gebracht worden:
  • Berlin Land I.: der Kirche zu Fredersdorf vom Patron Oberst Bothe: Altar-, Kanzel- und Taufsteinbekleidung, vom Fabrikbesitzer O. Bohm: Reparatur des Kanzelbildes, Vergoldung von Kugel, Stern und Fahne des Kirchthurms, vom Amtmann Rosemeyer: Verdachung am Zifferblatt der Thurmuhr; der Kirche zu Vogelsdorf vom Patron Rittergutsbesitzer Hewald: Wiederherstellung der Orgel; der Kirche zu Dahlwitz vom Rittergutsbesitzer v. Treskow: 0,25 ha zur Vergrößerung des Kirchhofs, derselbe und Frau v. Treskow auf Münchehofe: Friedhofskapelle, vom Union-Club zu Hoppegarten: 1000 M. zur Anlage eines neuen Friedhofs, vom Trainer Long zu Dahlwitz: 40 Linden für den neuen Friedhof; der Kirche zu Neuenhagen von der Tochter des Trainers Brown zu Hoppegarten: gestickte Taufsteindecke, von Frl. Ida Müller: weiße Altardecke;


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 10. Februar 1893.
Seite 50, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 28. Betrifft die Verkündigung ortspolizeilicher Verordnungen im Kreise Niederbarnim.

In Abänderung meiner Bekanntmachung vom 19. September 1888 - Amtsblatt von 1888 Stück 39 Seite 371 bestimmen ich hierdurch ..., daß die in dem Amtsbezirke Lichtenberg des Kreises Niederbarnim zu erlassenden ortspolizeilichen Verordnungen ihrem ganzen Inhalte nach in die zu Lichtenberg im Verlage von Emil Pilger und zwar in besonderer Auflage für den Amtsbezirk Lichtenberg unter dem Namen „Neue Nachrichten für den Osten Berlin's“ erscheinende Zeitung aufzunehmen sind und daß hiervon deren Giltigkeit abhängen soll. Im Uebrigen verbleibt es bei den Bestimmungen meiner Verordnung vom 25. Juli 1886 - Beilage zum 28. Stück des Amtsblattes von 1886. -
Potsdam, den 31. Januar 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 7. / Den 17. Februar 1893.
Seite 57, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten. No. 3.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchstem Erlasse vom 20. Januar d. J. die Einberufung des 19. Provinzial-Landtages der Provinz Brandenburg zum 26. Februar d. J. zu bestimmen geruht.
Die Mitglieder desselben sind in Folge dessen eingeladen worden, sich an dem gedachten Tage Mittags 12 Uhr im Landeshause zu Berlin zur Eröffnungs-Sitzung zu versammeln.
Den Herren Abgeordneten wird, wie früher, Gelegenheit geboten sein, gemeinsam an dem Sonntags-Gottesdienste in der Dom-Interimskirche im Schloß Monbijou-Garten Theil zu nehmen.
Potsdam, den 6. Februar 1893.    
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Staatsminister von Achenbach.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 8. / Den 24. Februar 1893.
Seite 68, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 41. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche bei ... dem Rindvieh des Bauergutsbesitzers Keisdorf in Blumberg ..., Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 21. Februar 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 69, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 14.

Die Herren Aerzte Berlins bedienen sich bei Angabe der tödtlich gewordenen Krankheit der Verstorbenen auf den Todtenscheinen in neuerer Zeit häufig ausschließlich nichtdeutscher Ausdrücke. Dies Verfahren führt zu Unzuträglichkeiten, weil die Todtenscheine vorzugsweise zum Zwecke der polizeilichen Controle eingeführt sind und diesem Zweck nur dann entsprechen können, wenn die Todesursache mit einem auch für den Nichtarzt verständlichen Namen bezeichnet ist. Ich ersuche daher die Herren Aerzte bei Ausfüllung der Todtenscheine sich thunlichst deutscher Krankheitsnamen zu bedienen.
Im Hinblick auf die vielfach in der Presse wie im Publikum dadurch verursachten Beängstigungen wird noch das ergebenste Ersuchen an die Herren Aerzte beigefügt, den Ausdruck „Cholera nostras“ gänzlich zu meiden und bei jedem amtlichen Verkehr durch die ohnehin viel zutreffendere Bezeichnung „Einheimischer Brechdurchfall“ zu ersetzen. Die Anweisungen über das Verfahren mit Fällen „Asiatischer Brechruhr“ (Cholera asiatica), deren Meldung ec., bleiben hierdurch selbstverständlich unberührt.
Berlin, den 15. Februar 1893.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 3. März 1893.
Seite 78, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 16.
...
Jeder Hebamme, welche bei einer an Kindbettfieber, sowie an Faul- oder Eiterfieber, Gebärmutter- und Unterleibsentzündung, Rose, Diphterie, Scharlach, Pocken, Flecktyphus oder Ruhr Erkrankten thätig gewesen ist und dies durch eine auf ihren Namen lautende ärztliche Bescheinigung nachweist, wird von dem zuständigen Polizei-Revier Anweisung auf unentgeltliche Desinfection der an dem Wochenbett benutzten Kleider und ein warmes Bad in den städtischen Desinfektionsanstalten Reichenbergerstraße Nr. 66 und in der Fröbelstraße (an der Prenzlauer Allee) ertheilt werden. ...
Berlin, den 23. Februar 1893.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 17. März 1893.
Seite 105f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 60. Warnung vor dem unvorsichtigen Gebrauch von Eis aus nicht völlig reinen Gewässern.

Es ist wissenschaftlich festgestellt, daß das zu wirthschaftlichen Zwecken in den Handel kommende oder aus nicht völlig reinen und unverdächtigen Gewässern entnommene Eis selbst bei gutem Aussehen oft zahlreiche, in ihrer Entwickelungsfähigkeit nicht veränderte Kleinwesen (Mikroorganismen, Kokken, Bacillen) enthalten hat. Es ist dadurch wahrscheinlich geworden, daß die nach dem Genusse von Getränken, welche durch hineingeworfene Eisstückchen gekühlt wurden, häufiger beobachteten Krankheiten weniger durch die Kälte des Getränks, als durch die im Eis vorhandenen Krankheitserreger verursacht worden sind. Dieselben Nachtheile können durch feste Nahrungsmittel, welchen durch Liegen auf solchem Eise gekühlt wurden, entstehen.
Insbesondere ist es durch die neueren Ermittelungen erwiesen worden, daß auch die Keime der Cholera im Eise, selbst bei starker Kälte, lange Zeit lebensfähig bleiben und deshalb mit dem unvorsichtigen Gebrauch von Eis, welches aus verseuchtem Wasser entnommen ist, Gefahren verbunden sind, indem namentlich der Genuß von Nahrungs- und Genußmitteln, Speisen und Getränken, welche derartiges Eis enthalten oder mit demselben in Berührung gekommen sind, Erkrankungen an Cholera in demselben Grade hervorrufen kann, wie die Benutzung ungefrorenen verseuchten Wassers.
Es wird daher vor der gedachten Anwendung von Eis aus Gewässern, welche durch zufließende Unreinigkeiten oder andere besondere Umstände in gesundheitlicher Beziehung von bedenklicher Beschaffenheit sind, wie es bei allen Sümpfen, Teichen, Gräben und dicht bei bebauten Ortschaften liegenden kleinen Seen, auch bei Flüssen an und dicht unterhalb von Ortschaften der Fall ist, ganz besonders aber vor der Benutzung von Eis, welches aus einem mit Cholerakeimen inficirten oder der Infection verdächtigen Gewässer stammt, hiermit eindringlichst gewarnt.
Potsdam, den 11. März 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 24. März 1893.
Seite 118, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 69. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh der Rittergüter ..., Mehrow, ...
Potsdam, den 21. Februar 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 120, Personalchronik.

Das unter Königlichem Patronat stehende Diakonat zu Alt-Landsberg, Diözese Strausberg, ist durch den Abgang seines früheren Inhabers, Pfarrer Cramer, bereits am 6. Juli v. J. zur Erledigung gekommen. Da die Kirchengemeinden Buchholz und Wesendahl von der Stelle getrennt und schon vor Durchführung der endgiltigen Auspfarrung durch einen besonderen Geistlichen einstweilig verwaltet werden sollen, so hat der künftige Inhaber des Diakonats auf das Einkommen aus diesen Gemeinden keinen Anspruch. Nach Abzug desselben beträgt das Einkommen des Diakonats 4131 Mark jährlich neben freier Wohnung, wovon noch bis 1. Oktober 1893 eine Pfründenabgabe von jährlich 1213 Mark an den Pensionsfonds der evangelischen Landeskirche abzugeben ist. Die Wiederbesetzung dieser Stelle erfolgt durch Gemeindewahl nach Maßgabe des Kirchengesetzes ...
Die unter Königlichem Patronate stehende Ober-Pfarrstelle zu Alt-Landsberg, Diözese Strausberg, kommt durch die Versetzung des Oberpfarrers Irmisch in den Ruhestand am 1. April 1893 zur Erledigung. Die Wiederbesetzung erfolgt durch das Kirchenregiment. Ueber dieselbe ist bereits verfügt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 13. / Den 31. März 1893.
Seite 127, Bekanntmachungen des Provinzial-Steuer-Direktors. No. 4.

Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Erlasses des Herrn Finanz-Ministers vom 11. d. M. der Ort Hohen-Schönhausen von den Bezirken des Königlichen Steuer-Amts Bernau und des Königlichen Hauptsteueramts zu Eberswalde abgetrennt und dem Bezirke des hiesigen Königlichen Haupt-Steueramts für inländische Gegenstände zugelegt worden ist.
Berlin, den 22. März 1893.     Der Provinzial-Steuer-Direktor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 14. / Den 7. April 1893.
Seite 132, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 79. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ... des Bauern Klus in Eiche, ... des Bauergutsbesitzers Dubick in Biesdorf, Landwirths Bausdorf in Kaulsdorf, Kreis Niederbarnim, ...
  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche in Blumberg, Mehrow, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 4. April 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 12. Mai 1893.
Seite 182, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 105. Viehseuchen.

  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Gutsbesitzers Dotti und des Bauern August Doeberitz zu Hoenow, Kreis Nieder-Barnim, ...
Potsdam, den 9. Mai 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 189, Personalchronik.

Der Oberförster Dreger zu Rüdersdorf ist zum Forstamtsanwalt bei dem Königlichen Amtsgericht Alt-Landsberg für den Forstbezirk Rüdersdorf ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 26. Mai 1893.
Seite 206f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 117. Viehseuchen.

  • Erloschen ist die Maul- und Klauenseuche ... unter dem Rindvieh des Bauern Klus in Eiche, ...
Potsdam, den 23. Mai 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 16. Juni 1893.
Seite 241, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten zu Berlin. No. 56/57.

Das unter dem Namen „Gebhardt‘s Schönheits-Extrakt“ hierorts feilgehaltene und öffentlich angepriesene Geheimmittel gegen Hautunreinigkeiten und Hautkrankheiten aller Art besteht nach sachverständiger Untersuchung aus nahezu gleichen Theilen Glycerin und Ricinus-Oel. Der thatsächliche Werth der für 2 Mark verkauften Flasche des mittels beträgt etwa 30 Pfennig. Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Unter der Bezeichnung „Nickelwasser“ wird besonders von herumziehenden Händlern jetzt vielfach eine Flüssigkeit in den Handel gebracht, durch die kupferne und messingene Gegenstände mit einem weißen nickelähnlichen Ueberzuge versehen werden können. Diese Flüssigkeit enthält Quecksilber, ist daher in hohem Maße giftig. Das Publikum wird daher vor ihrer Anwendung, zumal zum Bestreichen von Eß- oder Kochgeschirren, eindringlich gewarnt. Uebrigens ist der Verkauf der Flüssigkeit nur gegen Giftschein gestattet.
Berlin, den 8. Juni 1893.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 28. / Den 14. Juli 1893.
Seite 293, Extrablatt zum Amtsblatt ..., Ausgegeben am 15. Juli 1893.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 163. Mittheilung der Ackerbau-Abtheilung
der Deutschen Landwirthschaftsgesellschaft durch Geheimen Regierungsrath Professor Dr. Orth.

Zur Abhilfe der Futternoth und Wirthschaftsnoth.
In einer Jahreszeit, welche für die Futtererzeugung ausschlaggebend ist, und in welcher unter normalen Verhältnissen die kleeartigen Feld-Futterpflanzen und die Wiesen reichlichen Ertrag zur Ernährung des Viehstandes und zur Füllung der Vorrathsräume für die Winterperiode liefern, ist gegenwärtig durch die anhaltende Dürre in Deutschland und großen Theilen Europas für die Viehhaltung ein Nothstand so bedenklicher Art eingetreten, daß es für den einzelnen Landwirth und für den Staat in vielen Gegenden zu den schwerwiegendsten Aufgaben gehört, rechtzeitig die Maßregeln zu treffen, welche nach menschlichem Ermessen und unter Voraussetzung der Wiederkehr günstigerer klimatischer Verhältnisse eine wenn auch nur theilweise Abhilfe zu schaffen imstande sind. Es ist dabei nicht blos der Viehstand in Gefahr, welcher gegenwärtig zum Theil zu Schleuderpreisen verkauft wird, in einem andern Jahre zu unerschwinglichen Sätzen wieder erstanden werden muß, sondern es muß naturgemäß die gesammte Düngerwirthschaft und der nachfolgende Ertrag des Feldbaus durch derartige Mißverhältnisse für die Zukunft aufs Nachtheiligste beeinflußt werden. ...
Vorstehender Aufsatz wird im Auftrage des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 14. Juli 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 30. / Den 28. Juli 1893.
Seite 314, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 172. Ortsbenennung.

Der Magistrat zu Berlin hat auf einer vom Rittergute Lichtenberg, Kreis Niederbarnim, erworbenen Fläche von 97 ha eine auf 1000 Geisteskranke berechnete, 30 Gebäude umfassende Irrenanstalt errichtet. Diesem dem Gutsverbande des Ritterguts Lichtenberg angehörigen Grundstücke, welches 300 m nördlich von der Ostbahn, 800 m desgl. von der Berlin-Frankfurter Chaussee, östlich von der Gutsfeldmark Lichtenberg, westlich von der Gutsfeldmark Friedrichsfelde und dem Hohenschönhausener Fließ, südlich von der Feldmark Hohen-Schönhausen belegen ist, wird hiermit der Ortsname Herzberge amtlich beigelegt.
Potsdam, den 24. Juli 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 11. August 1893.
Seite 339, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 34. Eröffnung der Station Rummelsburg-Rangirbahnhof für die Abfertigung von Leichen ...[etc.]

Vom 10. August d. J. ab werden auf der bisher dem Stück- und Wagenladungsverkehr, sowie dem Viehverkehr nur in beschränktem Umfange dienenden Station Rummelsburg-Rangirbahnhof auch Leichen, lebende Thiere aller Art und Fahrzeuge abgefertigt.
Berlin, im Jahre 1893.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 15. September 1893.
Seite 381, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidenten. No. 89.

Unter der Bezeichnung „der Talismann“ wird von einem gewissen A. Müller in Hamburg für eine ... den früheren Gichtketten ähnliche „elektrische Heilkette“ als Heilmittel gegen Gicht, Rheumatismus, sowie alle Arten Nervenleiden (nervöser Kopf- und Zahnschmerz, Schlaflosigkeit, Schwächezustände), ferner Asthma, Blutarmuth, Blutstockungen (kalte Füße und Hände), Nierenleiden, Schwerhörigkeit, Magen- und Herzkrankheiten ec. ec. angepriesen. Der Apparat, der nur bei Anfeuchtung vermöge seiner Zusammensetzung wesentlich aus Kupfer- und Zinkdraht geringe elektrische Ströme entwickelt, besitzt die ihm zugeschriebenen Wirkungen nicht. Das Publikum wird daher vor seiner Anschaffung gewarnt. ...
Berlin, den 30. August 1893.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 40. / Den 6. Oktober 1893.
Seite 412, Personalchronik.

Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des aus dem Amtsbezirk verzogenen Administrators Jungk zu Hohen-Schönhausen der bisherige Amtsvorsteher-Stellvertreter, Gemeindevorsteher Dubick in Marzahn zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks XXI. - Hohen-Schönhausen - ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 20. Oktober 1893.
Seite 419, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 230. Choleragefahr.

Da in den letzten Tagen an den Wasserstraßen in den Stromgebieten der Oder und der Elbe wieder Erkrankungen und Todesfälle an Cholera und zwar ohne Zweifel in Folge des Genusses und anderweitiger unvorsichtiger Verwendung von Wasser aus diesen Flußläufen vorgekommen sind, diese Gewässer daher als verseucht anzusehen sind, wird die warnende Bekanntmachung vom 15. September 1892 (Amtsblatt Seite 400) hiermit in Erinnerung gebracht.
Die gesamte Schiffsbevölkerung, auch die Anwohner der sämtlichen Wasserstraßen im Regierungsbezirk, werden deshalb dringend gewarnt vor Benutzung des Wassers aller Flüsse und Kanäle, Gräben u. s. w. zum Trinken, Baden, Waschen, Reinigen oder zu irgend welchen anderen Haushaltungszwecken. Nur in gründlich durchgekochten Zustande ist solches Wasser für den menschlichen Gebrauch ungefährlich.
Es wird ferner streng untersagt, menschliche Auswurfstoffe irgend welcher Art in die Flüsse oder Wasserläufe auszuschütten.
Auf jedem Flußfahrzeuge sind solche Auswurfstoffe in geeigneten Gefäßen aufzufangen, sofort gehörig zu desinficiren und nur an geeigneten und entsprechend so bezeichneten Stellen an's Ufer zu bringen.
Potsdam, den 15. Oktober 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 47. / Den 24. November 1893.
Seite 477, Personalchronik.

Der bisherige Pfarrer Ernst Otto Franz Bäthge zu Werder bei Rehfelde ist zum Oberpfarrer der Parochie Alt-Landsberg, Diözese Strausberg, bestellt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 1. Dezember 1893.
Seite 479, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 265. Viehseuchen.

  • Festgestellt ist die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Kossäthen Lindenberg zu Eiche, ...
Potsdam, den 28. November 1893.     Der Regierungs-Präsident.


Beilage zum 48. Stück des Amtsblatts ..., Den 1. Dezember 1893.

Vertheilungsplan über die auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1893 betreffend Ruhegehaltskassen für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschule, ... von den einzelnen Schulverbänden des Regierungsbezirks Potsdam an die Lehrer-Ruhegehaltskasse des Bezirks für die Zeit vom 1. Juli 1893 bis Ende März 1894 zu entrichtenden Beiträge.
Laufende Nr.
Bezeichnung des Schulverbandes - Schulort -
Gesamtsumme des ruhegehaltsberechtigten Diensteinkommens von den Stellen der einzelnen Schul­verbände nach Abzug von 800 Mk. für jede Stelle und Abrundung dieser Summe auf volle Hunderte ...
Höhe der von den einzelnen Schulverbänden für 1. Juli 1893 bis Ende März 1894 zu zahlenden Beiträge.
Nr.Schulverband  Diensteinkommen  Beitrag
5.  Ahrensfelde  1000  67,50
14.  Blumberg  1500  101,25
25.  Eiche  800  54,--
57.  Lindenberg  1200  81,--
65.  Mehrow  1100  74,25


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