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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1892. Potsdam, 1892. Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 1 Mark 50 Pfennige. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.) |
Vom 1. Januar 1892 ab findet eine Aenderung des Abfertigungsverfahrens beim hiesigen Schiffsverkehr statt. Interessenten können die neuen Bedingungen auf Verlangen von der Unterzeichneten erhalten.
Kalkberge Rüdersdorf, 23. Dezember 1891.
Königliche Berginspektion.
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Des Königs Majestät haben dem Landrathe des Kreises Nieder-Barnim, Geheimen Regierungs-Rath Scharnweber in Berlin die zum 1. Januar 1892 nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste zu ertheilen und demselben zugleich den Kronen-Orden 2. Klasse mit dem Stern Allergnädigst zu verleihen geruht.
Dem Landrath von Waldow zu Fischhausen ist vom 1. Januar 1892 ab die commissarische Verwaltung des Landraths-Amts des Nieder-Barnimer Kreises in Berlin übertragen worden.
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Der Pfarrer Hans Jürgen Harder in Weißensee, Diözese Berlin Land I., hat unter Verzichtleistung auf die Rechte des geistlichen Standes sein Pfarramt niedergelegt. |
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Auf Grund der §§ ... wird für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam, unter Zustimmung des Bezirks-Ausschusses, nachstehende Polizei-Verordnung erlassen:
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Die unter privatem Patronat stehende Pfarrstelle zu Weißensee, Diözese Berlin-Land I., ist durch den Abgang ihres bisherigen Inhabers, Pfarrers Harder, am 18. Dezember 1891 zur Erledigung gekommen. |
Anweisung II. zur Ausführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 (GS. S. 233), betreffend die Gestaltung der Gemeinden und Gutsbezirke und die Bildung von Gemeindeverbänden. |
Nachdem im vorigen Jahre ein verhältnißmäßig starker Flug der Nonne in verschiedenen Staats-Oberförstereien des Bezirkes beobachtet worden war, ist - nach Absuchen von gefällten Probestämmen nach Nonnen-Eiern unter Anwendung des Ziehmessers - festgestellt worden, daß die Nonne vielfach in gefahrdrohender Menge auftritt. Es sind an verhältnißmäßig vielen Stellen gesunde Nonnen-Eier in der Anzahl von 300 bis zu 3000, an einer Stelle bis zu 8000 Stück durchschnittlich an einem Stamme gefunden und ist in Folge dessen die Anwendung von Vertilgungsmaßregeln in folgenden Oberförstereien angeordnet worden: ..., Rüdersdorf, Biesenthal, ... Zu diesem Zwecke werden die stärker befallenen Bestände nach vorgängiger Röthung mit 25 mm breiten und 3 mm starken Leimringen in Brusthöhe versehen werden, von welcher Maßregel gerade in Kiefernbeständen nach den in Bayern gemachten Erfahrungen und mit Rücksicht auf das beobachtete Wandern der Nonne ein entsprechender Erfolg zu erhoffen ist. ... Dies wird hiermit zur Kenntniß der benachbarten Waldbesitzer gebracht.
Potsdam, den 9. Februar 1892.
Königliche Regierung.
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Unter der Aufschrift „Lunge und Hals. Dr. Koch. Dr. Liebreich. Dr. Lannelongue“ wird neuerdings in Zeitungen vielfach ein früher unter dem Namen „Homerianathee“ feilgehaltener Brustthee als Heilmittel gegen Brust- und Halskrankheiten (Lungentuberkulose, Luftröhrenkatarrh, Asthma, Husten, Heiserkeit u. a.) von einem Agenten Ernst Weidemann in Liebenburg am Harz angepriesen und in Päckchen von 60 Gramm Inhalt - bei einem reellen Werthe von 5-6 Pfennigen - zum Preise von 1 Mark verkauft. Das Mittel, welches angeblich aus einer nur in Rußland vorkommenden Knöterichpflanze gewonnen wird, besteht nach sachverständiger Untersuchung aus einfachem Vogelknöterich, der an allen Wegen und oft auch in wenig verkehrsreichen Straßen zwischen den Pflastersteinen wächst. Eine specifische Heilwirkung hat das genannte Kraut nicht. Solches wird zur Warnung für das Publikum hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 9. Februar 1892.
Der Polizei-Präsident.
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In Folge der starken Verbreitung der Maul- und Klauenseuche werden gemäß § 64 der Instruktion des Bundesrathes zur Ausführung des Viehseuchen-Gesetzes die im Regierungsbezirke Potsdam während der Monate März und April stattfindenden Viehmärkte verboten; desgleichen wird für die während derselben Monate stattfindenden gemischten Märkte (Vieh- und Pferdemärkte; Kram- und Viehmärkte; Kram-, Vieh- und Pferdemärkte u. s. w.) der Auftrieb von Wiederkäuern und Schweinen verboten.
Potsdam, den 23. Februar 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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Dem Kreise Nieder-Barnim ist Seitens des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten durch Erlaß vom 19. Februar 1892 die Genehmigung ertheilt worden, auf der Kreis-Chaussee von Weißensee nach Bernau, nach Aufhebung der in Weißensee und Malchow bestehenden Hebestellen, in Station 6,9 eine neue Hebestelle zu errichten und an derselben das Chausseegeld für anderthalb Meilen und mit der Maßgabe zu erheben, daß für Fuhrwerke und Thiere, welche nur zwischen Weißensee und Malchow oder zwischen Weißensee und Lindenberg verkehren, das Chausseegeld nur für eine halbe bzw. eine Meile zu erheben ist. |
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Am 1. April 1892 wird die seit dem 15. November 1891 dem Güter-Wagenladungsverkehr bereits dienende Eisenbahnstrecke Johannisthal - Nieder-Schöneweide - Spindlersfeld auch für den Personen-, Gepäck- und Stückgutverkehr eröffnet. Die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren ist bis auf Weiteres ausgeschlossen. Der auf der genannten Strecke belegene Haltepunkt Oberspree dient nur dem Personen- und Gepäckverkehr. Die Personenzüge verkehren auf der genannten Strecke wie folgt: ... [alle 2 Std.]
Berlin, den 19. März 1892. Königliche Eisenbahn-Direktion.
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Der Herr Minister des Innern hat im Einvernehmen mit dem Bezirksausschusse hier unterm 26. v. M. genehmigt, daß der aus den Gemeinden Stralau und Boxhagen-Rummelsburg zusammengesetzte Amtsbezirk II. des Kreises Niederbarnim zum 1. April d. J. aufgelöst und gleichzeitig aus den genannten beiden Gemeinden je ein besonderer Amtsbezirk gebildet wird.
Potsdam, den 4. April 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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Auf Grund des § 15 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 ist von Landespolizeiwegen vorläufig festgestellt worden, daß von dem dem Grafen Guido Henkel von Donnersmark auf Schloß Neudeck in Schlesien gehörigen Grundstücke an der Kreuzung der Landsberger Allee mit der Stadt- und Ringbahn ... Grundstücksflächen darstellen, hinsichtlich welcher der Stadtgemeinde Berlin zum Zwecke der Anlage einer Wasserleitung, die das Wasser aus dem Müggelsee entnehmen, mittels Dampfkraft durch Rohrleitung in auf der Gemarkung Lichtenberg an der Landsberger Chaussee anzulegende Zwischenbehälter heben und von dort aus der Stadt Berlin zuführen soll, das Enteignungsrecht ... verliehen worden ist. ...
Berlin, den 5. Mai 1892.
Der Polizei-Präsident.
Freiherr von Richthofen.
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Im Kreise Niederbarnim sind nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder ernannt worden: ... 3) der Königliche Amtsrath Schmidt in Löhme zum Amtsvorsteher des XVII. Bezirks - Löhme -, 4) der Gutsvorsteher Springer in Seefeld zu dessen Stellvertreter, ... Im Kreise Nieder-Barnim ist 1) an Stelle des verstorbenen Rittergutsbesitzers von Treskow in Dahlwitz der Oberinspektor Heinemann in Hoppegarten zum Amtsvorsteher, und 2) an Stelle des Heinemann der Rittergutsbesitzer von Treskow in Dahlwitz zum Amtsvorsteher-Stellvertreter für den 6. Bezirk - Dahlwitz - ernannt worden. [!] |
Mit Rücksicht auf die noch herrschende Maul- und Klauenseuche in einzelnen Kreisen des Bezirks wird das für den Monat Mai d. Js. erlassene Verbot der Viehmärkte, sowie des Auftriebes von Schweinen und Wiederkäuern zu den gemischten Märkten, Vieh- und Pferdemärkten u. s. w. (Amtsblatt Stück 18 Seite 175/176) auf den Monat Juni ausgedehnt.
Potsdam, den 24. Mai 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des verstorbenen Rittergutsbesitzers Schrobsdorff in Mahlsdorf der bisherige Amtsvorsteher-Stellvertreter, Administrator Eugen Voigt in Kaulsdorf, zum Amtsvorsteher für den IV. Bezirk - Biesdorf - ernannt worden. |
Auf Grund des § ... wird für den Umfang der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin, für den Umfang der genannten Provinz unter Zustimmung des Provinzialraths, Folgendes verordnet:
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Zur Abwehr der Choleragefahr.
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Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, dem Kreis-Sekretär Niederbarnimer Kreises Kaehne in Berlin aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amte den Charakter als „Kanzlei-Rath“ zu verleihen. |
Die Diensträume der Veranlagungskommission des Kreises Niederbarnim in Berlin sind seit 28. Juli d. J. aus dem Kreise Kochstr. Nr. 24 nach dem Hause Leipzigerstraße Nr. 135 III. verlegt.
Potsdam, den 8. August 1892.
Königl. Regierung,
Abth. für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
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Auf Grund des § ... wird für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam nachstehende Polizei-Verordnung erlassen:
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Auf Grund des § 17 des Reichsgesetzes, betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 ... wird folgende Anordnung getroffen:
Potsdam, den 23. August 1892.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung: Freiherr von Richthofen.
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Mit Rücksicht auf die in Hamburg und Altona ausgebrochene Cholera wird ... für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam folgende Polizeiverordnung erlassen:
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... In Ergänzung der Polizei-Verordnung vom 26. August 1892 wird ... verordnet, was folgt: Bei Wittenberge wird eine Revisionsstelle für die vorbeifahrenden Schiffe und Flösse errichtet. Auf dieselbe finden die Bestimmungen der Polizei-Verordnung vom 26. August d. J. sinngemäße Anwendung. ... |
Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt, daß das Wasser der Elbe bei Altona und Hamburg und unterhalb dieser Städte mit Cholerakeimen stark durchsetzt ist. Die nach Hamburg und Altona fahrenden, sowie die auf der Elbe unterhalb Hamburgs verkehrenden Schiffer und Flößer werden hiermit vor jeder Benutzung des Elbwassers bei und unterhalb Hamburg zum Trinken, Baden, Waschen, Reinigen oder zu irgend welchen anderen wirthschaftlichen Zwecken dringend gewarnt. Wenn die Benutzung ausnahmsweise durchaus nicht zu umgehen ist, darf das Wasser nur gründlich durchgekocht gebraucht werden.
Potsdam, den 29. August 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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Es ist mehrfach festgestellt worden, daß als „getrocknete Morcheln“ hier vielfach nicht echte Morcheln, sondern die ihnen äußerlich ähnlichen Lorcheln feilgehalten werden, deren Genuß, besonders wenn denselben alte, ausgewachsene, wurmstichige und faule Exemplare beigemengt sind, leicht für die Gesundheit gefährliche Folgen haben kann. Ebenso werden als „getrocknete Champignons“ außerordentlich häufig nicht diese, sondern die zerschnittenen Stiele und Hüte des Steinpilzes nach Entfernen der Röhrenlamellen verkauft, welchen gelegentlich auch giftige Pilze, wie der „Hörnling“, der „Knollenblätterschwamm“ und andere beigemengt sind. Es wird daher die größte Vorsicht, nicht nur beim Einsammeln, wobei alle verdorbenen und schädlichen Exemplare fern zu halten sind, sondern auch für den Genuß derartiger Pilze anzuwenden sein, und empfiehlt es sich, die frischen wie die getrockneten Pilze vor der Zubereitung durch kochendes und kaltes Wasser zu reinigen und eventuell aufzufrischen, um alsdann alle ungesund aussehenden Stücke zu entfernen. Hierbei sei bemerkt, daß das Fleisch des eßbaren Steinpilzes nach dem Trocknen weiß bleibt, während seine gefährlichen Nebenarten blau zu werden pflegen.
Berlin, den 25. August 1892.
Der Polizei-Präsident.
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Der am 20. d. M. in (Neu-) Weißensee, Kreis Niederbarnim, anstehende Pferdemarkt wird hiermit aufgehoben. Potsdam, den 6. September 1892. Der Regierungs-Präsident. |
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Die Ein- und Durchfuhr von Butter und Margarine aus Hamburg und seinen Vororten wird wegen der daselbst herrschenden Cholera hierdurch bis auf Weiteres verboten. Zuwiderhandlungen werden nach § 327 Reichsstrafgesetzbuches mit Gefängniß bis zu 2 Jahren bestraft.
Berlin, den 1./5. September 1892.
Der Polizei-Präsident.
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Polizei-Verordnung, betreffend das Verlassen von Eisenbahnzügen durch choleraverdächtige Reisende. ...
Polizei-Verordnung,
betreffend die polizeiliche Meldepflicht aus Choleraorten zugereister Personen. ... |
Polizei-Verordnung über den Schiffsverkehr während der Cholerazeit. ... |
Es ist anzunehmen, daß das Wasser der Elbe, Havel und Spree und der mit diesen Flüssen in Verbindung stehenden Wasserstraßen und Wasserläufe mit Cholerakeimen durchsetzt ist. Die gesammte Schifferbevölkerung, auch die Anwohner der sämmtlichen Wasserstraßen im Regierungsbezirk werden deshalb dringend gewarnt vor Benutzung des Wassers aller Flüsse und Kanale, Gräben u. s. w. zum Trinken, Baden, Waschen, Reinigen oder zu irgend welchen anderen Haushaltszwecken. Nur im gründlich durchgekochten Zustande ist solches Wasser für den menschlichen Gebrauch ungefährlich. Es wird ferner streng untersagt, menschliche Auswurfstoffe irgend welcher Art in die Flüsse oder Wasserläufe auszuschütten. Auf jedem Flußfahrzeuge sind solche Auswurfstoffe in geeigneten Gefäßen aufzufangen, sofort gehörig zu desinficiren und nur an geeigneten und entsprechend zu bezeichneten Stellen an's Ufer zu bringen.
Potsdam, den 15. September 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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In Abänderung meiner Polizei-Verordnung vom 15. September 1892 über den Schiffsverkehr während der Cholerazeit bestimme ich hierdurch: ...
Der Regierungs-Präsident.
Graf Hue de Grais.
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Von dem Herrn Fürstbischof zu Breslau ist die staatliche Zustimmung zur Errichtung einer selbständigen Curatie in Weißensee erbeten, welche die katholischen Einwohner der gegenwärtig zur katholischen St. Hedwigs-Pfarrgemeinde in Berlin gehörenden Ortschaften Weißensee, Neu-Weißensee, Hohen-Schönhausen, Neu-Hohen-Schönhausen, Heinersdorf, Malchow, Wartenberg, Falkenberg und Ahrensfelde umfassen soll. Auf Grund des § 239 Tit. 11 Th. II des Allgemeinen Landrechts werden alle Diejenigen, welche durch diese Veränderung benachtheiligt zu sein glauben, hierdurch aufgefordert, etwaige Widersprüche und Entschädigungs-Forderungen bis zum 15. Oktober d. J. schriftlich beim Polizei-Präsidium anzumelden.
Berlin, den 20. September 1892.
Der Polizei-Präsident.
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Mit Rücksicht auf die immer weitere Verbreitung, welche die Cholera in den Niederlanden findet, wird das unter dem 28. Juli d. J. veröffentlichte Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von gebrauchter Leib- und Bettwäsche, gebrauchten Kleidern - mit Ausnahme der Wäsche und Kleider der Reisenden -, Hadern und Lumpen aller Art, frischem Gemüse, Obst, Butter und sogenanntem Weichkäse aus Rußland für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam auf die gleichen Gegenstände aus den Niederlanden ausgedehnt. …
Potsdam, den 8. Oktober 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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Die an Straßen und anderen Verkehrsstellen zum Genusse feilgehaltenen Mineralwässer, wie Selterwasser, Sodawasser u. dgl. werden an die Abnehmer meist eiskalt verabfolgt. Der Genuß so kalten Wassers zieht leicht ernste Verdauungsstörungen nach sich und befördert zu Zeiten drohender Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen. Die Verkäufer von Mineralwässern im Ausschanke werden daher angewiesen, das Getränk fernerhin, gleichviel ob Cholera drohet oder nicht, nur in einem der Trinkwassertemperatur entsprechenden Wärmegrade von etwa 10 Grad Celsius abzugeben. Zugleich wird vor dem Genusse eiskalter Getränke überhaupt, insbesondere der Mineralwässer, gewarnt.
Potsdam, den 7. Oktober 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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Der Bezirks-Ausschuß hat am 26. September d. J. die Abtrennung des bisher zum domainenfiskalischen Gutsbezirke Alt-Landsberg gehörigen Kirchplatzes und der daneben gelegenen Straße ... und ihre Vereinigung mit der Stadtgemeinde Alt-Landsberg beschlossen.
Potsdam, den 6. Oktober 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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Der Rentier Albert Braedikow in Alt-Landsberg ist zum Amtsanwalt bei dem Kgl. Amtsgericht daselbst ernannt. |
In der am 28. August d. J. durch eine Fachkommission im Reichsamt des Innern vereinbarten „Belehrung über das Wesen der Cholera und des während der Cholerazeit zu beobachtende Verhalten“ ist solches Wasser, welches mittels gewöhnlicher Brunnen aus dem Untergrunde bewohnter Orte entnommen wird, ferner Wasser aus Sümpfen, Teichen, Wasserläufen, Flüssen, als verdächtig bezeichnet worden, sofern es nicht einer wirksamen Filtration unterzogen worden ist. ...
Potsdam, den 24. Oktober 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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Im Kreise Niederbarnim ist der bisherige Amtsvorsteher Dotti in Neuenhagen nach Ablauf seiner Dienstzeit auf's Neue zum Amtsvorsteher für den XV. Bezirk - Neuenhagen - ernannt worden. |
Diejenigen hiesigen Einwohner, welche für das Kalenderjahr 1893 außerhalb Berlins ein Gewerbe im Umherziehen zu betreiben beabsichtigen, zu welchem sie nach § 55 der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 eines Wandergewerbescheins bedürfen, werden hierdurch aufgefordert, das Gewerbe in ihrem eigenen Interesse unverzüglich anzumelden. Die betreffenden Gesuche sind bei dem mitunterzeichneten Polizei-Präsidium einzureichen. ... Nur solche Personen, welche ausschließlich nicht selbst gewonnene rohe Erzeugnisse der Land- und Forstwirthschaft, des Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht im Umherziehen feilbieten wollen und deshalb eines Wandergewerbescheins nicht bedürfen, haben den erforderlichen Gewerbeschein direkt bei der mitunterzeichneten Königlichen Steuer-Direktion. Abtheilung für Gewerbesteuer, hinter dem Gießhause Nr. 1 I., nachzusuchen.
Berlin, den 26. Oktober 1892.
Königliches Polizei-Präsidium. Königliche Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin. |
V. Subalternbeamte. Ernannt sind zu Forstamtsanwälten der Forstmeister Westermeier in Coepenick bei den Amtsgerichten Coepenick und Alt-Landsberg, ... |
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Polizeiverordnung über den Schiffsverkehr auf den Stromgebieten der Elbe während der Cholerazeit.
Auf Grund des § 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung Seite 195) wird hierdurch Folgendes verordnet:
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Die Polizeiverordnung vom 3. November d. J. über den Schiffsverkehr auf den Stromgebieten der Elbe während der Cholerazeit wird hierdurch aufgehoben. Diese Bestimmung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 5. Dezember 1892.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Freiherr von Berlepsch.
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Polizeiverordnung über den Schiffsverkehr auf den zum Stromgebiet der Oder gehörigen Strom-, Fluß- und Kanalstrecken während der Cholerazeit.
Auf Grund des § 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung Seite 195) wird hierdurch Folgendes verordnet:
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Die Polizeiverordnung vom 13. Oktober d. J. über den Schiffsverkehr auf zum Stromgebiete der Oder gehörigen Strom-, Fluß- und Kanalstrecken während der Cholerazeit wird hierdurch aufgehoben. Diese Bestimmung tritt sofort in Kraft.
Berlin, den 12. Dezember 1892.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Freiherr von Berlepsch.
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Wie seither findet auch für das Jahr 1892 eine Ermittelung des Ernteertrages statt, welche durch unmittelbare Anfrage bei den Betheiligten möglichst zuverlässige Angaben über die 1892 wirklich geerntete Menge an Bodenerzeugnissen beschaffen soll. Die Ermittelung wird in der zweiten Hälfte des Monats Februar 1893 vorgenommen werden. Bei der Wichtigkeit dieser Ernteermittelungen ist zu hoffen, daß allseitig eine bereitwillige Mitwirkung zur Beschaffung der Unterlagen erfolgen wird und daß insbesondere die Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine, sowie alle übrigen darum ersuchten Landwirthe und angesessenen Ortseinwohner die etwa zu bildenden Schätzungsausschüsse unterstützen und mit für die pünktliche und zuverlässige Ausfüllung der Erhebungsformulare beitragen.
Potsdam, den 16. Dezember 1892.
Der Regierungs-Präsident.
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Im Kreise Nieder-Barnim ist wegen des zum 5ten k. M. bevorstehenden Ablaufs ihrer Dienstzeit der bisherige Amtsvorsteher Dr. Trommer zu Falkenberg und der bisherige Amtsvorsteher-Stellvertreter Hörnicke zu Hönow auf's Neue zum Amtsvorsteher des XXII. Bezirks - Falkenberg -, bezw. zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des XV. Bezirks - Neuenhagen - wiederernannt worden. Ferner ist der bisherige Amtsvorsteher-Stellvertreter, Wirthschaftsinspektor Karl Peters in Börnicke an Stelle des aus dem Bezirke verziehenden bisherigen Amtsvorstehers Simon vom 1sten k. Mts. ab als Amtsvorsteher des XVIII. Bezirks - Börnicke - ernannt worden. |
Während des Geschäftsjahres 1893 werden seitens des unterzeichneten Gerichts die Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Zeichen- und Musterregister durch die Berliner Börsenzeitung, den Deutschen Reichsanzeiger und den Nieder-Barnimer Anzeiger, und die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften durch die beiden letztgenannten Blätter erfolgen.
Alt-Landsberg, den 3. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
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Im Kreise Niederbarnim ist der Gemeindevorsteher Bausdorf in Kaulsdorf zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des IV. Bezirks - Biesdorf - ernannt worden. Der bisherige Diakonus in Alt-Landsberg, Rudolf Theodor Eduard Cramer ist zum Pfarrer der Parochie Praedikow, Diözese Strausberg, bestellt worden. |
Vorheriger Jahrgang (1891) | Nächster Jahrgang (1893) |