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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1890.

Potsdam, 1890.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 31. Januar 1890.
Seite 43, Bekanntmachungen der Königl. Regierung. No. 2. Benutzung der Schullokale zur Reichstagswahl.

Wie in früheren Jahren wird auch bei der diesjährigen, am 20. Februar stattfindenden Reichstagswahl es nicht zu umgehen sein, daß mangels anderweiter geeigneter Wahlräume in einzelnen Fällen die Schulzimmer zur Vornahme der Wahlen seitens der Herren Landräthe in Anspruch genommen werden müssen.
Die Schuldeputationen und Schulvorstände fordern wir hierdurch auf, jedem derartigen Ansuchen der betr. Herren Landräthe, bezw. Polizei-Präsidenten Folge zu geben und die Leiter (ersten Lehrer) der Schulen mit entsprechender Anweisung rechtzeitig zu versehen.
Der Unterricht fällt an dem Tage der Reichstagswahl nur für diejenigen Klassen aus, deren Lehrzimmer für den Vollzug der Wahlen wirklich benutzt werden.
Potsdam, den 22. Januar 1890.     Königliche Regierung. Abtheilung für Kirchen und Schulwesen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 7. Februar 1890.
Seite 47, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist der Rechnungsführer Grüner zu Falkenberg auf's Neue zum Amtsvorsteher-Stellvertreter für den 22. Bezirk Falkenberg ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 8. / Den 21. Februar 1890.
Seite 62, Personal-Chronik.

Die unter privatem Patronat stehende und mit dem Pfarramt von Petershagen verbundene Pfarrstelle zu Fredersdorf, Diözese Berlin Land I., kommt durch die nach neuem Rechte erfolgende Emeritirung des Pfarrers Ideler am 1. Oktober d. J. zur Erledigung. Der künftige Stelleninhaber ist verpflichtet, sich die Abtrennung der Pfarre Petershagen mit einem Einkommen von 2131 M. ohne Entschädigung gefallen zu lassen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 28. Februar 1890.
Seite 69, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten. No. 50. Kunstkaffeebohnen betreffend.

Seit einiger Zeit werden sogenannte Kunstkaffeebohnen, welche durch besondere Maschinen hergestellt werden, insbesondere unter dem Namen „Gassen's Kunstkaffee“ in den Handel gebracht, welcher den gebrannten natürlichen Kaffeebohnen so ähnlich ist, daß eine betrügerische Beimengung zu den letzteren stattfinden kann.
Auch gedruckte Anweisungen zur „Fabrikation von Kunstkaffeebohnen in Form naturgetreuer Kaffee­bohnen“ werden ausgegeben.
In jenen Anweisungen wird auf die Täuschung des Publikums noch besonders hingewiesen.
Die Kunstbohnen unterscheiden sich von den echten Bohnen dadurch, daß jene in Aether sofort unter­sinken, während die echten Bohnen wegen ihres Fettgehaltes größtentheils zunächst obenauf schwimmen. Werden Kaffeebohnen in eine heiße, stark oxydirende Flüssigkeit (Königswasser oder dergl.) geworfen, so werden die echten Bohnen viel schneller entfärbt, als die künstlichen.
Mit der Fabrikation und dem Vertriebe des Gassen'schen Kunstkaffees ist also lediglich eine Täuschung und Uebervortheilung des Kaffee konsumierenden Publikums bezweckt.
Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, warnen wir die interessirten Handel- und Gewerbetrei­benden noch besonders vor dem Vertriebe jenes Kunstkaffees mit dem Hinzufügen, daß im Betretungsfalle unnachsichtlich auf Grund §§ 10 und 11 des Nahrungsmittel-Gesetzes vom 14. Mai 1879 ... strafrechtlich eingeschritten werden wird.
Potsdam und Berlin, den 12. Februar 1890.     Der Regierungs-Präsident. Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 7. März 1890.
Seite 80, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten.
No. 58. Anlegung einer Apotheke in Franz. Buchholz und einer zweiten Apotheke in Neu-Weißensee bei Berlin.

In Französisch Buchholz im Kreise Niederbarnim und zwar in dem nördlichen Theil des Ortes soll eine Apotheke angelegt werden.
Auch soll eine zweite Apotheke in Neu-Weißensee bei Berlin ungefähr am Treffpunkte der Gustav-Adolph-Straße und des Heinersdorfer Weges errichtet werden.
... Die Bewerber haben ... den amtlich beglaubigten Nachweiß zu führen, daß ihnen die zur Errichtung der Apotheke und zum Ankaufe des dazu erforderlichen Grundstücks nothwendigen Geldmittel zur Verfügung stehen.
Potsdam, den 26. Februar 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 14. März 1890.
Seite 94f, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 23. Anlage des 3ten und 4ten Geleises der Berliner Ringbahn vom Bahnhof Wedding bis Bahnhof Westend.

Durch den Allerhöchsten Erlaß vom 10. April 1889 ... ist verordnet worden, daß für die ... vorgesehene Anlage des 3ten und4ten Geleises der Berliner Ringbahn vom Bahnhof Wedding bis Bahnhof Westend das Recht auf Enteignung und dauernde Beschränkung derjenigen Grundstücke Platz greift, welche zur Bauausführung ... nothwendig sind. ...
Berlin, den 5. März 1890.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 13. / Den 28. März 1890.
Seite 127f, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten. No. 71. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ...; die Maul- und Klauenseuche unter den Rindviehbeständen des Dominiums Alt-Landsberg, des Büdners Neuenfeldt zu Malchow, Kreis Niederbarnim; ...
Potsdam, den 25. März 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 14. / Den 4. April 1890.
Seite 135, Bekanntmachungen der Bezirksausschüsse. No. 2. Grunderwerb für den Rangierbahnhof Pankow.

Nachdem der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten genehmigt hat, daß von Seiten der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Berlin mit dem Grunderwerb für den Rangierbahnhof Pankow vorgegangen werden wird hiermit angeordnet, daß Handlungen, welche zur Vorbereitung des Unternehmens erforderlich sind, jeder Besitzer auf seinem Grund und Boden geschehen zu lassen hat. ...
Potsdam, den 29. März 1890.     Namens des Bezirks-Ausschusses der Vorsitzende.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 11. April 1890.
Seite 147, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten. No. 80. Viehseuchen.

Erloschen ist: die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Viehhändlers Götze zu Weißensee, ...
Potsdam, den 8. April 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 148, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten. No. 83. Den Oder-Spree-Kanal betreffend.

Mit Bezug auf den gefälligen Bericht vom 25. v. M. will ich, der Minister der öffentlichen Arbeiten, den Oder-Spree-Kanal in seiner demnächstigen ganzen Ausdehnung dem Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Potsdam unterstellen.
Ferner wollen wir die Verwaltung der Strom-, Schiffahrts- und Hafenpolizei auf dem Oder-Spree-Kanale in dessen nämlicher Ausdehnung demselben Regierungs-Präsidenten als besonderer Behörde im Sinne des § 138 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 übertragen.
Berlin, den 22. März 1890.    
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: gez. Schultz.
Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: gez. Magdeburg.
An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn Grafen Hue de Grais Hochgeboren zu Potsdam.


Seite 148, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten.
No. 84. Chausseegeld-Erhebung im Kreise Nieder-Barnim betreffend.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten ist die an der Chaussee von Berlin über Alt-Landsberg und Strausberg nach Prötzel im Kreise Nieder-Barnim bestehende Chausseegeldhebestelle bei Lichtenberg und Marzahn aufgehoben und dafür in der Gemarkung Hohen-Schönhausen in Station 6,8+50 eine neue Hebestelle mit der Befugniß zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes für 1 ½ Meilen unter der Einschränkung errichtet worden, daß für Fuhrwerke und Thiere der Einwohner von Hohen-Schönhausen nur das Chausseegeld für eine halbe Meile erhoben werden darf.
Potsdam, den 5. April 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 18. April 1890.
Seite 153f, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten. No. 87. Viehseuchen.

Erloschen ist: ...; die Maul- und Klauenseuche ... des Dominiums Alt-Landsberg, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 15. April 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 9. Mai 1890.
Seite 176, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 98. Müller-Innung zu Freienwalde a. Oder.

Auf Grund des § 100f der Reichs-Gewerbe-Ordnung verleihe ich der Müller-Innung zu Freienwalde a. O. das Recht, vom 1. Oktober 1890 ab, diejenigen Arbeitgeber, welche das Müllergewerbe im Bezirke dieser Innung selbständig betreiben, zu den Kosten für die von der Innung errichtete Herberge im gleichen Maße wie ihre Innungsmeister heranzuziehen.
Von der Beitragspflicht sind befreit:
  1. Arbeitgeber, deren Betriebe zu den Fabriken zu zählen sind,
  2. Arbeitgeber, welche Mitglieder einer andern Innung sind, und
  3. Gewerbetreibende, welche in ihrem Betriebe regelmäßig weder Gesellen noch Lehrlinge beschäftigen.
Der Bezirk dieser Innung umfaßt den Kreis Ober-Barnim mit Ausschluß
  1. der Städte Wriezen, Straußberg und Werneuchen,
  2. der Amtsbezirke ...,
  3. der Ortschaften ...
Potsdam, den 29. April 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 16. Mai 1890.
Seite 184, Bekanntmachungen der Bezirksausschüsse. No. 6. Eröffnung der Jagd auf wilde Enten.

Die Jagd auf wilde Enten in dem Regierungsbezirk Potsdam wird im laufenden Jahre mit dem 1. Juli eröffnet.     Potsdam, den 8. Mai 1890.     Der Bezirks-Ausschuß.


Seite 185, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam.
No. 41. Einrichtung einer Reichs-Telegraphenanstalt in Wandlitz (Mark).

In Wandlitz (Mark) wird am 10. Mai eine mit der Ortspostanstalt vereinigte Reichs-Telegraphenanstalt in Wirksamkeit treten.     Potsdam, den 8. Mai 1890.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 23. Mai 1890.
Seite 193, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 105. Viehseuchen.

Festgestellt sind: ... die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Bauergutsbesitzers Wilhelm Lehmann zu Lindenberg, Kreis Niederbarnim. ...
Potsdam, den 20. Mai 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 195, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 21. Den Eisenbahn-Haltepunkt Baumschulenweg betreffend.

Am 20. Mai d. J. wird der an der Eisenbahnstrecke Berlin-Goerlitz in Kilometerstation 5,15 belegene Haltepunkt Baumschulenweg für den Personenverkehr eröffnet. Die auf dem genannten Haltepunkte anhaltenden Züge ergeben sich aus dem gegenwärtig gültigen Fahrplan des Direktionsbezirks Berlin.
Berlin, im Mai 1890.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 30. Mai 1890.
Seite 200, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 107. Polizei-Verordnung betr. die Schonung des Störs.

Auf Grund der §§ .. wird hierdurch unter Zustimmung des Bezirksausschusses nachfolgende Polizei-Verordnung erlassen: § 1. in dem zum Regierungsbezirke Potsdam gehörigen Theile der Elbe ist der Fang der Störe während der Zeit vom 16. Juli bis zum 26. August jedes Jahres verboten. ...
Potsdam, den 22. April 1890.     Der Regierungs-Präsident. gez. Hue de Grais.


Seite 200, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 109. Viehseuchen.

Festgestellt ist: die Maul- und Klauenseuche ... unter dem Rindvieh des Bauergutsbesitzers Bolle zu Lindenberg, Kreis Niederbarnim, ...
Erloschen ist: die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Bauergutsbesitzers Albert Noack zu Heinersdorf und unter dem Rindvieh des Bauern Wegener zu Lindenberg, Kreis Niederbarnim.
Potsdam, den 28. Mai 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 201, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion zu Potsdam.
No. 46. Einrichtung einer Zweig-Postanstalt auf dem Gesundbrunnen bei Freienwalde (Oder).

Auf dem Gesundbrunnen bei Freienwalde (Oder) wird am 1. Juni für die Dauer der diesjährigen Badezeit, und zwar bis einschließlich 15. September, eine Zweig-Postanstalt mit Telegraphenbetrieb eingerichtet werden, welche die Bezeichnung Freienwalde 2 erhält. Die Dienststunden dieser Postanstalt für den Verkehr mit dem Publikum sind, wie folgt, festgesetzt worden: ...
Das Postamt wird jedoch auch außerhalb dieser Dienststunden Telegramme vom Publikum annehmen, sofern ein Beamter in den Diensträumen anwesend ist.
Die neue Verkehrsanstalt erhält werktäglich fünfmalige, Sonntags dreimalige Postverbindung mit dem Postamte in der Stadt Freienwalde (Oder).
Die nach dem Gesundbrunnen gerichteten Postsendungen werden von dem Postamte in der Stadt, die dorthin gerichteten Telegramme dagegen von dem Zweig-Postamte bestellt.
Potsdam, den 20. Mai 1890.     Der Kaiserliche Ober-Postdirector.


Seite 203f, Bekanntmachungen anderer Behörden.

Zur Entscheidung über die in Folge des von dem Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten und dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe unter dem 1. Oktober 1889 erlassenen Preisausschreibens ein­gegangenen Entwürfe und Modelle für ein am meisten geeignetes Segel oder Lastschiff zum Befahren der Oder, des Oder-Spree-Kanals und der Spree innerhalb der Stadt Berlin sind zu Preisrichtern ernannt: ...
Das Preisgericht wird am 1. Juli d. J. Vormittags 10 Uhr, in dem Sitzungssaale des Königlichen Ober-Präsidiums zu Breslau ... mit der Prüfung der eingegangenen Entwürfe und Modelle beginnen.
Breslau, den 17. Mai 1890.     Der Ober-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 23. / Den 6. Juni 1890.
Seite 205, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 110. Polizei-Verordnung betreffend Ergänzung der Bau-Polizei-Ordnung für die Städte vom 26. Januar 1872
... und der Bau-Polizei-Ordnung für das Platte Land vom 15. März 1872 ... hinsichtlich der Höhe der Gebäude.

Auf Grund der §§ ... wird hiermit unter Zustimmung des Bezirks-Ausschusses nachstehende Polizei-Verordnung erlassen.
  • §  1. An Straßen, welche nicht mehr als 10 m breit sind, dürfen Gebäude bis auf 10,0 m aufgeführt werden. An Straßen, welche mehr als 10 m Breite haben, ist eine Höhe der Gebäude gleich der Straßenbreite, jedoch in keinem Falle über 19,0 m zulässig.
  • §  2. Als Straßenbreite gilt die Entfernung der beiderseitig sich gegenüberliegenden Baufluchtlinien von einander. ... ...
  • § 10. Das Aufsetzen von höheren Thürmen, sofern solche nicht zu Wohnzwecken benutzt werden und nur der architektonischen Ausbildung dienen, ist gestattet.
  • § 11. Für Kirchen und andere öffentliche Gebäude kann die Polizei-Verwaltung ein höheres Bauen, als in den vorstehenden Vorschriften bestimmt ist, zulassen.
Alle sonstigen Ausnahmen sind nur unter Genehmigung des Bezirks-Ausschusses zulässig.
Potsdam, den 29. Mai 1890.     Der Regierungs-Präsident. gez. Graf Hue de Grais.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 13. Juni 1890.
Seite 218, Bekanntmachungen der Bezirksausschüsse. No. 8. Bekanntmachung.

Dem Königlichen Baurath Scheck in Freienwalde a. O. ist die Genehmigung zur Vornahme der allgemeinen Vorarbeiten für die Herstellung eines für Seeschiffe fahrbaren Kanals von der Oder (Stettin) nach Berlin und von Berlin nach der Nordsee (Hamburg) auf Grund des § 5 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 in Verbindung mit § 150 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 ertheilt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Handlungen, welche das Zerstören von Baulichkeiten oder das Fällen von Bäumen zum Gegenstande haben, sind indeß ohne vorangegangene Erlaubniß des Bezirks-Ausschusses unstatthaft.
Das Betreten von Gebäuden, sowie von eingefriedeten Hof- oder Gartenräumen ist nur mit Einwilligung des Besitzers, in deren Ermangelung nach ertheilter Erlaubniß der Ortspolizeibehörde zulässig.
Potsdam, den 4. Juni 1890.     Namens des Bezirksausschusses der Vorsitzende.


Seite 226, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des verstorbenen Schöffen Streu zu Neu-Weißensee der Fabrikbesitzer, Lieutenant der Reserve Henniger daselbst, zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des 24. Bezirks Weißensee ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 25. / Den 20. Juni 1890.
Seite 228, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin. No. 55. Bekanntmachung.

Durch die Allerhöchsten Erlasse ... ist verordnet worden, daß für die im Gesetze vom 1. April 1887 ... vorgesehene Verlegung der Stettiner Bahn zwischen Berlin und Pankow, sowie für die im Gesetze vom 8. April 1889 ... vorgesehene Anlage eines Rangierbahnhofs bei Pankow im Zusammenhange mit der Verlegung der Berlin-Stettiner Eisenbahn nebst Anschlußgleisen das Recht zur Enteignung und dauernden Beschränkung derjenigen Grundstücke Platz greift, welche zur Bauausführung nach den von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festzustellenden Plänen nothwendig sind. ...
Berlin, den 7. Juni 1890.     Der Polizei-Präsident.


Seite 232, Bekanntmachungen der Kreis-Ausschüsse. No. 19.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Landgemeinde-Verfassungen vom 14. April 1856 ... genehmigen wir, daß die nachfolgenden, dem Rittergutsbesitzer Roeder gehörigen Grundstücke A. nördlich der Chaussee von Berlin nach Alt-Landsberg ... zusammen von 15,5994 ha aus dem Gutsbezirk Lichtenberg ausscheiden und dem Gemeindebezirk Lichtenberg einverleibt werden und B. östlich von dem nördlichen Theile der Dorfstraße ... zusammen von 10.9480 ha aus dem Gemeindebezirk Lichtenberg ausscheiden und dem Gutsbezirk Lichtenberg einverleibt werden.
Berlin, den 10. Juni 1890.     Der Kreis-Ausschuß des Kreises Niederbarnim.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 27. Juni 1890.
Seite 240, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 132. Viehseuchen.

Erloschen ist: ...; die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Bauergutsbesitzers Bolbe [!] zu Lindenberg, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 24. Juni 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Extra-Beilage zum 26sten Stück ... Bekanntmachungen des Königl. Ober-Präsidenten von Berlin. No. 15.

Gemäß No. 1 Abs. 3 der ... „Wahlordnung betreffend die Wahlen der Ausschußmitglieder für die Durch­führung der Invaliditäts- und Altersversicherung errichtete Versicherungsanstalt des Stadtkreises Berlin. Vom 4. Juni 1890.“ bringe ich nachstehend die Wahlbezirks-Eintheilung für die Wahl des Ausschusses der Versicherungsanstalt der Versicherungsanstalt des Stadtkreises Berlin zur öffentlichen Kenntniß.
Der Ausschuß zählt je 10 Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten. Hierzu werden acht Wahlbezirke, wie folgt, gebildet. .
Wb. Name der in dem Wahlbezirk wahlberechtigten Krankenkassen ec. Mitglieder
I.  Allgemeine Ortskrankenkasse gewerblicher Arbeiter ec. 62299
II. 1. Ortskrankenkasse der Buchdrucker 3687
2. " der Gelbgießer 497
3. " für das Goldschmiedegewerbe 1315
4. " der Graveure, Ciseleure ec. 1495
5. " der Klempner 3998
6. " der Kupferschmiede 399
7. " der Lackirer 251
8. " der Maschinenbauarbeiter und verw. Berufsgenossen 15839
9. " der Mechaniker, Optiker ec. 1942
10. " der Messerschmiede, Schwertfeger ec. 107
11. " der Nadler und Siebmacher 163
12. " der Schlosser und Berufsgenossen 5918
13. " der Schmiede und verwandten Gewerbe 352
14. " der Silberpresser und Berufsgenossen 169
15. " der Uhrmacher 378
16. " der Gürtler 3297
17. " der Zeugschmiede 99
18. " der Zinngießer 51
19. Fabrikkrankenkasse Ludwig Loewe & Co. Kommanditgesellschaft auf Actien 2314
20. Neue Maschinenbauer- (Fabrik-) Krankenkasse 14186
21. Betriebskrankenkasse der Actiengesellschaft für Eisen- und Wellblech-Constructionen, vorm. Breest & Co. 137
22. Innungskrankenkasse der Schmiede 931
23. Betriebskrankenkasse des Königlichen Eisenbahn-Betriebsamtes Stadt- und Ringbahn und des Büreaus der Eisenbahn-Direction 2404
24. Werkstättenkrankenkasse der Hauptwerkstatt Berlin und der Betriebswerkstatt Rummelsburg 703
25. Werkstättenkrankenkasse für die Eisenbahn-Hauptwerkstätte zu Berlin (Berlin-Lehrte) und die Betriebswerkstätte daselbst (Directions-Bezirk Magdeburg) 240
26. Eisenbahn-Betriebskrankenkasse für den Bezirk des Königlichen Eisenbahn-Betriebsamtes Berlin (Eisenbahn-Directionsbezirk Altona) 1290
27. Betriebskrankenkasse für den Bezirk des Königlichen Eisenbahn-Betriebsamts zu Berlin (Eisenbahn-Directionsbezirk Bromberg) 2168
28. Werkstättenkrankenkasse für die Eisenbahn-Hauptwerkstatt zu Berlin und die Neben- bezw. Betriebswerkstätten zu Berlin, Küstrin und Landsberg (Eisenbahn-Directionsbezirk Bromberg) 877

65207
III.  1. Ortskrankenkasse der Böttcher 322
2. " der Buchbinder und verwandten Gewerbe 3518
3. " der Drechsler und verwandten Gewerbe 3249
4. " der Vergolder und Berufsgenossen 1342
5. " der Korbmacher und verwandten Gewerbe 333
6. " der Möbelpolirer 641
7. " für das Gewerbe der Verfertigung von Musikinstrumenten 188
8. " der Photographen 558
9. " der Sattler und verwandten Gewerbe 921
10. " der Steindrucker und Lithographen 1962
11. " der Stellmacher 404
12. " der Tapezierer 1911
13. " der Tischler und Pianofortearbeiter 16592
14. " der Weißgerber 50
15. Fabrikkrankenkasse der Berliner Musikinstrumentenfabrik Actiengesellschaft vorm. Ch. F. Pietschmann & Söhne 380

32371
IV.  1. Ortskrankenkasse der Barbiere 329
2. " der Friseure 136
3. " der Handschuhmacher und verw. Gewerbe 302
4. " der Hutmacher und Filzwaarenverfertiger 1982
5. " der Kürschner und Berufsgenossen 554
6. " der Schneider 14586
7. " der Schuhmacher 3762
8. " der Tuchmacher 61
9. " der Tuchscheerer und Tuchbereiter 55
10. " für die Wäschefabrikation 4808
11. Innungskrankenkasse der Barbiere und Friseure 1144
12. " der Damenmäntel-Schneider 2914
13. " der Schneider 525

31158
V.  1. Ortskrankenkasse der Bildhauer, Stuckateure ec. 2321
2. " der Brunnenmacher 270
3. " der Dachdecker 621
4. " der Maler 2689
5. " der Maurer 19902
6. " der Schornsteinfeger 45
7. " des Zimmerergewerbes 4818
8. Betriebskrankenkasse von F. Hirt, Bau-Unternehmer 1
9. " R. Schneider, Eisenbahnbau-Unternehmer 296
10. " Louis Prehn & Günther, Tiefbau-Ausführung 137
11. " des Bauunternehmers Ph. Balke 356
12. Innungskrankenkasse der Schornsteinfeger 165
13. " der Steinsetzer 625

32246
VI.  1. Ortskrankenkasse der Gastwirthe und verwandten Gewerbe 12793
2. " für den Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker 16627
3. Betriebskrankenkasse der neuen Berliner Omnibus- und Packetfahrt-Aktiengesellschaft 841
4. " der Großen Berliner Pferdeeisenbahn-Actien-Gesellschaft 2933
5. " der Neuen Berliner Pferdebahn-Gesellschaft 524
6. " der Allgemeinen Berliner Omnibus-Actien-Gesellschaft 560
7. Postkrankenkasse für den Bezirk der Kaiserlichen Oberpostdirection Berlin 1660
8. Innungskrankenkasse der Fuhrherrn 1406

37344
VII.  1. Ortskrankenkasse der Bäcker 1504
2. " für das Bierbrauer-Gewerbe 1088
3. " der Cigrarrenmacher, Tabakspinner ec. 964
4. " d. Conditoren u. Pfefferküchler 787
5. " der Posamentierer, Seiler ec. 481
6. " des Schlächtergewerbes 2136
7. " der Strumpfwirker 201
8. " der Tabakfabrikarbeiter 166
9. " der Töpfer 1435
10. " der Weber u. verw. Gewerbe 2850
11. Betriebskrankenkasse der Meierei von C. Bolle 296
12. Fabrikkrankenkasse der Chemischen Fabrik auf Actien, vorm. E. Schering 368
13. " der Firma W. und G. Keßler, Posamenten-Schnurfabrik, Klöppelei 209
14. " der Firma R. Eisemann, Sprittfabrik 36
15. Betriebskrankenk. d. K. Porzellan-Manufactur 360
16. Innungskrankenk. d. Pfefferküchler u. Conditor. 158
17. " der Weber 797
18. " der Glaser 398
19. " der Strumpfwirker 187
20. Betriebskrankenkasse des Königlichen Eisenbahn-Betriebsamts Berlin-Sommerfeld 2627
21. " für den Bezirk des Königlichen Eisenbahnbetriebsamts Berlin-Lehrte (Eisenbahn-Direktionsbezirk Magdeburg) 2100
22. " für den Bezirk des Kgl. Eisenbahnbetriebsamts Berlin-Madgeburg (Eisenbahn-Direktionsbezirk Magdeburg) 1247
23. " für den Bezirk des Königlichen Eisenbahnbetriebsamts zu Berlin (Eisenbahn-Directionsbezirk Erfurt) 2698
24. " für den Bezirk des Kgl. Eisenbahnbetriebsamts Berlin-Blankenheim 759
25. Zahl derjenigen Versicherten, welche einer wahlberechtigten Krankenkasse ec. nicht angehören (vgl. Wahlbezirk VIII.) 11000

34852
VIII.  Zahl derjenigen Versicherten, welche einer wahlberechtigten Krankenkasse ec. nicht angehören (vgl. Wahlbezirk VIII.) 34000
Die Zahl der einer Krankenkasse ec. angehörigen Wahlberechtigten beträgt 282817 Personen.
Nach der Statistik über die Volkszählung im Jahre 1885 betrug die Zahl der Einwohner in Berlin 1315287. Die Zahl der auf Grund der Alters- und Invaliditäts-Gesetzes zu Versichernden (etwa 250 von 1000 Einwohnern) 328822 Personen.
Hiervon ab die zuerst angegebene Anzahl der den Krankenkassen ec. angehörigen Wahlberechtigten bleiben 46005 Personen. welche auf 45000 abgerundet aufzuführen waren.
Potsdam, den 19. Juni 1890.     Der Ober-Präsident von Berlin, Staatsminister von Achenbach.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 4. Juli 1890.
Seite 252, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin. No. 61. Bekanntmachung.

Der bekannte Bandwurmheilkünstler Richard Mohrmann, vor dessen Treiben bereits wiederholentlich gewarnt worden ist, empfiehlt neuerdings in den Zeitungen seine Bücher „Der Friedensbote“ und „Johannistrieb“, welche im Wesentlichen mit dem von ihm früher herausgegebenen „goldenen Buch für Männer“ übereinstimmen. Der Inhalt soll durch Ausschweifungen heruntergekommene Menschen in Angst versetzen und zu Ausgaben verleiten, welche dem Verfasser zu Gute kommen. Das Publikum wird vor diesem Treiben und vor der Kurpfuscherei des Richard Mohrmann ernstlich gewarnt.
Berlin, den 20. Juni 1890.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 29. / Den 18. Juli 1890.
Seite 274, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 144. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ...; der Rotz bei 2 Pferden des Kossäthen August Haase zu Ahrensfelde, ...
Erloschen ist: ...; die Influenza unter den Pferden des Rittergutes Falkenberg, ...
Wegen Verdachts der Behaftung mit der Rotzkrankheit sind unter Beobachtung gestellt 2 Pferde des Kossäthen Wilhelm Haase zu Ahrensfelde, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 15. Juli 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 276, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion zu Potsdam. No. 68. Bekanntmachung.

In dem Orte Mahlsdorf wird am 15. Juli eine mit der Ortspostanstalt vereinigte Reichs-Telegraphenanstalt eröffnet werden.     Potsdam, den 12. Juli 1890.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.


Seite 282, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist der Königliche Forst-Assessor Graf Franz Korff, genannt Schmiesing-Kerßenbrock zu Oberförsterei Cöpenick zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des 5. Bezirks Ober-Schöneweide bestellt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 31. / Den 1. August 1890.
Seite 295, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 152. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ...; Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Landwirths Jürgen zu Neu-Weißensee, ...     Potsdam, den 29. Juli 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 8. August 1890.
Seite 301, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 151. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ...; der Rotz unter den Pferden des Fuhrherrn Wintzer zu Neu-Weißensee, Waldemar­straße 32, ...     Potsdam, den 5. August 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 15. August 1890.
Seite 313, Bekanntmachungen des Staatssekretairs des Reichs-Postamts. No. 17. Bekanntmachung.

Auf der Insel Helgoland ist für den Post- und Telegraphenverkehr mit dem heutigen Tage ein Kaiserliches Deutsches Postamt in Wirksamkeit getreten. Von demselben Zeitpunkt ab finden auf den Post- und Telegraphenverkehr Helgolands die in Deutschland gültigen Tarife Anwendung; insbesondere unterliegen Postsendungen und Telegramme zwischen Helgoland und Deutschland den inneren Deutschen Taxen. Die Frankirung der auf der Insel Helgoland zur Auflieferung kommenden Postsendungen erfolgt durch Werthzeichen der Deutschen Reichs-Postverwaltung.
Berlin W., 10. August 1890.     Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 22. August 1890.
Seite 317, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 159. Sperrung der Aufzugsöffnung an der Langen Brücke über die Dahme in Cöpenick.

Dem schiffahrtstreibenden Publikum wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß der Neubau der festen Brücke über die Dahme bei Cöpenick soweit vorgeschritten ist, daß vom 13. September d. J. ab Schiffe durch dieselbe nur noch mit niedergelegtem Maste fahren können.
Potsdam, den 13. August 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 317, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 161. Viehseuchen.

Festgestellt ist: die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Rittergutes Mehrow, ...
Potsdam, den 19. August 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 318, Bekanntmachungen des Reichs-Postamts. No. 18. Bekanntmachung.

Der am 25. Juni von Hamburg und am 2ten Juli von Lissabon abgegangene Dampfer „Buenos Aires“ der Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffahrts-Gesellschaft ist auf der Reise nach Brasilien am 24. Juli bei Jehara auf Raza Islands bei der Einfahrt in die Bucht von Rio de Janeiro gestrandet. Die zur Zeit des Unfalls an Bord gewesene Post hat nicht gerettet werden können und ist als verloren zu betrachten.
Berlin W., 11. August 1890.     Reichs-Postamt, I. Abtheilung.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 35. / Den 29. August 1890.
Seite 331, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin. No. 71. Bekanntmachung.

Eine Prämie von Drei Mark erhält Jeder, welcher zuerst ein Feuer meldet, falls derselbe nicht selbst vom Feuer betroffen ist, oder zu dem Hausstande bezw. den nächsten Angehörigen des vom Feuer Betroffenen gehört. Erfolgt die Feuermeldung auf einem Polizei-Revier oder einer Feuerwache, so erhält der Meldende hierüber eine Legitimationskarte daselbst ausgefertigt. Wird ein Feuer dagegen durch einen öffentlichen oder privatem Feuermelder oder durch Telefon gemeldet, so muß der Meldende die Ankunft der Feuer­wehr an dem Ort, wo die Meldung ergangen ist, erwarten, um die Legitimationskarte über die erfolgte Meldung in Empfang zu nehmen. Die Meldeprämie kann unter Rückgabe der Legitimationskarte gegen Quittung auf jeder Feuerwache erhoben werden; wird dieselbe nicht innerhalb 8 Tagen in Empfang genommen, so geht das Anrecht auf Zahlung verloren.
Berlin, den 22. August 1890.     Der Polizei-Präsident.


Seite 331, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin. No. 33.

Auf der Berliner Stadt- und Ringbahn wird die für die Beförderung von Hunden in den für die Reisenden bestimmten Wagenabtheilungen sowohl in der II. als auch in der III. Klasse fortan auf kleine Hunde, welche auf dem Schoße getragen werden, beschränkt. Andere Hunde werden bis auf Weiteres versuchsweise zur Beförderung in dem Dienstraume des Zugführers zugelassen, falls deren Begleiter dort Platz nehmen.
Berlin, den 20. August 1890.     Königliche Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 36. / Den 5. September 1890.
Seite 336, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 177. Viehseuchen.

Erloschen ist: ...; die Influenza unter den Pferden des Superintendenten Hosemann zu Mahlsdorf, Kreis Niederbarnim; die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Gemeindevorstehers Schindler zu Schwanebeck, Kreis Niederbarnim, ...
Potsdam, den 2. September 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 12. September 1890.
Seite 342, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 179. Viehseuchen.

Wegen Verdachts der Ansteckung mit der Rotzkrankheit ist unter Beobachtung gestellt das Pferd des Handelsmannes Schleusener zu Alt-Landsberg, Kreis Niederbarnim.
Potsdam, den 9. September 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 346, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim sind der Rittergutsbesitzer Schrobsdorff zu Mahlsdorf und der Administrator Voigt zu Kaulsdorf nach Ablauf ihrer Amtszeit auf's Neue zum Amtsvorsteher bezw. Stellvertreter für den 4. Bezirk Biesdorf ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 38. / Den 19. September 1890.
Seite 351, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 189. Ernennung von Sachverständigen der Brennerei-Berufsgenossenschaft.

Auf Grund des § 10 der Vorschriften für die Veranlagung der Brennereien zum Contingent sind zu Sachverständigen der Brennerei-Berufsgenossenschaft zur Prüfung der von den Brennerei-Besitzern erhobenen Ansprüche:
  1. der Königliche Amtsrath Schmidt zu Löhme bei Werneuchen,
  2. der Königliche Amtsrath Schrader zu Alt-Landsberg
ernannt worden.
Potsdam, den 15. September 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 26. September 1890.
Seite 355, Bekanntmachungen des Oberpräsidenten. No. 23. Bekanntmachung,

Dem Königlichen Oberpräsidium beehrt sich das General-Kommando hierdurch seinen ergebensten Dank zu sagen für die auch in diesem Jahre vortreffliche Aufnahme der Truppen des Gardekorps gelegentlich der Herbstübungen, sowie das an allen Orten bethätigte Entgegenkommen der Behörden und gesammten Einwohnerschaft.
Der kommandirende General (gez.) Frhr. Von Hüllessem.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 10. Oktober 1890.
Seite 371, Bekanntmachungen der Königlichen Ministerien.
No. 27. Bekanntmachung, betreffend den Ankauf volljähriger Kavallerie-Reit- und Artillerie-Zugpferde.

Berlin, den 20. August 1890.     Regierungsbezirk Potsdam.
Zum Ankauf von Kavallerie-Reit- und Artillerie-Zugpferden im Alter von 5 bis 8 Jahren ist im Bereich der Königlichen Regierung zu Potsdam ein Morgens 8 Uhr beginnender Markt „am 13. Oktober in Wilsnack“ anberaumt worden.
Bemerkt wird hierbei, daß die Kommission nur geschonte und gut gebaute und für die betreffende Waffengattung hinreichend fundamentirte, dabei aber vor allem gängige Pferde mit hinreichendem Blute gebrauchen kann. Auch dürfen sich die Pferde nicht in dürftigem Zustande befinden. ...
Krippensetzer sind vom Ankauf ausgeschlossen und wird verlangt, daß die Schweife der Pferde nicht übermäßig gekürzt werden. ...
Kriegsministerium. Remontierungs-Abtheilung.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 24. Oktober 1890.
Seite 385, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten. No. 24.

Auf Grund der §§ ... wird unter Zustimmung des Provinzialrathes für die Provinz Brandenburg hierdurch verordnet, was folgt:
An Stelle des § 3 Absatz 1 der Polizei-Verordnung für die Provinz Brandenburg, betreffend die Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen vom 17. März 1886 ... tritt vom 1. Januar 1891 ab folgende Vorschrift:
Zur Untersuchung frisch geschlachteter Schweine sind aus den Muskeln am Kehlkopfe und am Halse, den Kaumuskeln, aus der Zungenwurzel, den Bauchmuskeln und ganz besonders aus dem Zwerchfellpfeiler (pars lumbalis diaphragmatis) stets und ausnahmslos Probestücke zu entnehmen. Aus jedem dieser Probestücke sind mindestens fünf angemessene Präparate zu fertigen und mikroskopisch zu untersuchen.
Potsdam, den 2. Oktober 1890.     Der Ober-Präsident, Staatsminister von Achenbach.


Seite 285, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten.
No. 25. Polizei-Verordnung über die Benutzung der Hunde als Zugthiere.

Auf Grund der §§ ... wird für den Umfang der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin ... folgende Polizei-Verordnung erlassen.
  • § 1. Jeder vor ein Fuhrwerk gespannte Hund muß einen sichern. zweckmäßig eingerichteten Maulkorb tragen, welcher dem Hunde das freie Athmen und Abkühlen der Zunge gestattet, das Beißen aber unmöglich macht. ...
  • § 4. Das Gewicht des Wagens und der Ladung darf nicht so groß sein, daß die Kräfte des Hundes überanstrengt werden. ...
  • § 6. der Führer eines Hundefuhrwerks darf sich während der Fahrt niemals auf dem Wagen befinden, muß vielmehr neben dem Hunde gehen und denselben an einer Leine führen, ...
  • § 7. Hundefuhrwerke müssen allen anderen ihnen begegnenden oder sie einholenden Wagen und Reitern bis zum äußersten rand des Weges ausweichen.
  • § 8. Mit Hunden bespannte Wagen dürfen nicht an andere in der Fahrt begriffene Fuhrwerke angehängt werden. ...
Potsdam, den 3. Oktober 1980.     Der Ober-Präsident, Staatsminister von Achenbach.


Seite 289, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten. No. 35.

Nachweisung der Seitens des Kreis-Ausschusses des Kreises Nieder-Barnim ... genehmigten Veränderungen der Gemeinde- bezw. Gutsbezirksgrenzen.
  • Lfd. Nr.: 2
  • Bezeichnung der in Betracht kommenden Grundstücke: Chausseehausgrundstück an der Berlin-Bernau'er Chaussee von 62 1/2 [Quadrat-] R. Größe.
  • Bisheriger Gemeinde- bezw. Gutsbezirk: Gutsbezirk Malchow.
  • Künftiger Gemeinde- bezw. Gutsbezirk: Gemeindebezirk Malchow.
Berlin, den 9. Oktober 1890.     Der Kreis-Ausschuß des Kreises Nieder-Barnim.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 46. / Den 14. November 1890.
Seite 409f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 243. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ...; die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Kossäthen Müller zu Falkenberg, Kreis Niederbarnim, ...     Potsdam, den 11. November 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 28. November 1890.
Seite 442, Personal-Chronik.

Der bisherige Hilfsprediger Friedrich Eduard Paul Hosemann in Templin ist zum Pfarrer der Parochie Fredersdorf, Diözese Berlin-Land I., bestellt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 12. Dezember 1890.
Seite 455, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten. No. 266. Viehseuchen.

Erloschen ist: ...; die Maul- und Klauenseuche unter den Kühen des Kossäthen Müller zu Falkenberg, Kreis Niederbarnim, ...     Potsdam, den 9. Dezember 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 455, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung. No. 14. Bekanntmachung.

Mit Genehmigung des Evangelischen Oberkirchenraths und des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten ordnen wir hierdurch an:
  1. Das nach der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 30. April bezw. dem Ministerial-Rescript vom 5. Mai 1830 jedem in die Stadt Alt-Landsberg von auswärts Zuziehenden evangelischer Konfession zustehende Wahlrecht bezüglich des Anschlusses an eine der dortigen beiden evangelischen Kirchengemeinden ist an eine Präklusivfrist von einem Jahre vom Tage des Anzuges ab gebunden.
  2. Die Ausübung dieses Wahlrechts geschieht, mag der Anschluß an die Stadtkirchengemeinde oder die Schloßkirchengemeinde erfolgen, in allen Fällen durch eine Erklärung zu Protokoll des Pfarrers der gewählten Gemeinde.
  3. Wer das ihm zustehende Wahlrecht während der Frist von einem Jahre vom Tage seines Anzuges nach Alt-Landsberg nicht ausübt, wird als zur Stadtkirchengemeinde gehörig betrachtet.
  4. Am Schlusse eines jeden Kalenderjahres theilen die Pfarrer der Stadtkirche und der Schloßkirche einander ein Verzeichniß der im Laufe dieses Jahres in vorstehender Weise von ihnen als Mitglieder ihrer Kirchengemeinde aufgenommenen Personen mit.
Berlin, den 17. November 1890.     Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.
Potsdam, den 1. Dezember 1890.     Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 19. Dezember 1890.
Seite 466, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidenten.
No. 274. Vermehrung der Pferde-Märkte in Neu-Weißensee.

Der Provinzialrath der Provinz Brandenburg hat sich mit der Vermehrung der in Neu-Weißensee stattfindenden Pferdemärkte um zwei in den Monaten Februar und Juni anzusetzende Märkte vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs einverstanden erklärt.
Für das Jahr 1891 sind diese Märkte auf den 17. Februar und 16. Juni festgesetzt worden.
Potsdam, den 15. Dezember 1890.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 52. / Den 26. Dezember 1890.
Seite 475, Personal-Chronik.

In Neu-Weißensee, Ecke Langhansstraße und des Heinersdorfer Weges, hat der Apotheker Theodor Eckert die auf Grund der unterm 26. Juni d. J. erhaltenen Concession angelegte Apotheke eröffnet.


Seite 477, Vermischte Nachrichten. Bekanntmachung.

Während des Geschäftsjahres 1891 werden die das Handels-, Genossenschafts-, Zeichen- und Muster-Register betreffenden Bekanntmachungen des unterzeichneten Gerichts durch den Deutschen Reichsanzeiger und die Berliner Börsen-Zeitung erfolgen.
Alt-Landsberg, den 12. Dezember 1890.     Königliches Amtsgericht.


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