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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1889.

Potsdam, 1889.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 4. Januar 1889.
Seite 3, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 1. Warnung vor dem s. g. Schlagwasser.

Früher schon ist als Warnung für das Publikum zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden, daß das von Roman Weissmann in Vilshofen unter der Bezeichnung „Schlagwasser“ vertriebene Mittel nichts anderes ist, als eine mit etwas Ratanhia- oder Kinotinktur versetzte Arnikatinktur, deren Verkaufspreis den wahren Wert um das 20-30fache übersteigt. Obwohl der Genannte bereits im Juli 1888 und zwar - soweit bekannt- an Schlagfluß verstorben ist, wird unter dessen Namen noch jetzt in den Zeitungen jenes Mittel bezw. eine Broschüre über Nervenkrankheiten und Schlagfluß angepriesen. Auch daraus dürfte hervor­gehen, daß mit der Anpreisung bezw. dem Verkaufe des gedachten Mittels lediglich eine Täuschung und Uebervortheilung des Publikums beabsichtigt wird.
Berlin, den 17. Dezember 1888.     Der Polizei-Präsident.


Seite 5, Geschenke an Kirchen ec.

Diözese Berlin Land I.:
Der Kirche zu Dahlwitz von einem Ungenannten ein 18 armiger bronzener Kronleuchter.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 18. Januar 1889.
Seite 23, Bekanntmachungen der Kreis-Ausschüsse. No. 1. Kommunalbezirksveränderungen.

Auf Grund des § ... genehmigen wir hiermit, daß das von dem Büdner und Hülfsweichensteller August Grahlow zu Neuenhagen erworbene, 43 ar 16 qm große, im Grundbuche von Neuenhagen Band V. Blatt 124, in den Katasterbüchern Kartenblatt 1 Parz. 538/9 verzeichnete Grundstück von dem Gutsbezirke Neuenhagen abgetrennt und in den Gemeindebezirk Neuenhagen einverleibt wird.
Berlin, den 20. Dezember 1888.     Der Kreis-Ausschuß des Kreises Niederbarnim.


Seite 25, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist in Folge Ablaufs der Funktionsperiode der Administrator Spinola zu Malchow zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks „Malchow“ von Neuem ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 25. Januar 1889.
Seite 28, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 20. Polizei-Verordnung.

Auf Grund des § ... wird, unter Zustimmung des Bezirksausschusses, für den Regierungs-Bezirk Potsdam Nachstehendes verordnet:
Artikel I.
  • Die §§ 6 und 7 der Polizei-Ordnung vom 9. November 1885 (Amtsbl. S. 451) werden dahin abgeändert, daß die „graue Krähe“ aus dem Verzeichniß der zu schützenden Vögel gestrichen wird.
Artikel II.
  • Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Potsdam, den 15. Januar 1889.     Der Regierungs-Präsident v. Neefe.


Seite 28, Bekanntmachungen der Königlichen Regierung.
No. 2. Annahme und Beschäftigung ec. der Forstbeflissenen.

Die Zahl der Forst-Assessoren und Forst-Referendarien ist so bedeutend angewachsen, daß nach einer Durchschnitts-Berechnung etwa 19 Jahre vergehen werden, bevor diejenigen Forstbeflissenen, welche in nächster Zeit die erste forstliche Prüfung ablegen, zur Anstellung als Oberförster gelangen. Künftig kann also nur der kleinste Theil der Forst-Assessoren eine remuneratorische Beschäftigung in der Staatsforst­verwaltung finden, und es steht zu befürchten, daß hierdurch nicht nur die fachmäßige Fortbildung leiden, sondern auch ein Theil der Forst-Assessoren in Bedrängniß gerathen und die erforderliche Frische und Berufsfreudigkeit verlieren wird, ehe im erheblich vorgerückten Alter endlich die Anstellung als Oberförster erfolgt.
Ich sehe mich deshalb veranlaßt, die Bestimmungen über die Ausbildung und Prüfung für den Königlichen Forst-Verwaltungsdienst ... dahin abzuändern, daß der Vater oder Vormund ec. des Eintretenden sich zu verpflichten hat, demselben die Mittel zum Unterhalt nicht mehr wie bisher, „auf mindestens noch sieben Jahre“, sondern „auf mindestens noch 12 Jahre“ zu gewähren.
Gleichzeitig muß die Zahl der jährlich als Fortsbeflissene Anzunehmenden auf ein bestimmtes Maaß be­schränkt und demgemäß ein Theil der Anwärter, welche die Bedingungen zum Eintritt in die Verwaltungs­laufbahn erfüllen, gleichwohl zurückgewiesen werden. ...
Berlin, den 17. Dezember 1888.    
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. gez. Frhr. von Lucius.
An sämmtliche Herren Oberforstmeister.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 6. / Den 8. Februar 1889.
Seite 37. Allerhöchster Erlaß.

Auf Ihren Bericht vom 4. Januar d. J. will Ich der Stadtgemeinde Berlin, zum Zwecke der Anlage einer Wasserleitung, die das Wasser aus dem Müggelsee entnehmen, mittelst Dampfkraft durch Rohrleitung in auf der Gemarkung Lichtenberg an der Landsberger Chaussee anzulegende Zwischenbehälter heben und von dort aus der Stadt Berlin zuführen soll, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen.
Der eingereichte Lageplan erfolgt anbei zurück.
Berlin, den 11. Januar 1889.     gez. Wilhelm R. gegengez. von Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.


Extra-Beilage zum 6ten Stück ..., Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 25. Anweisung für die Hebammen zur Verhütung des Kindbettfiebers.

... Zum Zwecke der Verhütung des Kindbettfiebers, sowie anderer ansteckender Krankheiten im Wochenbett, treffe ich in Ergänzung und theilweiser Abänderung der Vorschriften des Lehrbuchs der Geburtshülfe und der Instruktion für die Preußischen Hebammen die nachstehenden Bestimmungen:
  • § 1. Die Hebamme befleißige sich zu jeder Zeit und in allen Stücken der größten Reinlichkeit. Insbesondere beobachte sie dieselbe streng in jedem Gebär- oder Wochenbettzimmer und namentlich an ihren Händen, Armen und Oberkleidern. ...
  • § 2. Bei Ausübung Ihres Berufes trage die Hebamme nur solche Kleider, deren Aermel so eingerichtet sind, daß die Arme bis zur Mitte der Oberarme hinauf unbedeckt gehalten werden können. Das Oberkleid soll vorn einschließlich des Brusttheils von einer weiten Schürze aus hellem, waschbaren Stoff völlig und andauernd bedeckt sein. ...
  • § 3. Bevor sich die Hebamme zu einer Entbindung oder zu einer Wöchnerin begiebt, sorge sie dafür, daß ihre Fingernägel kurz und rund beschnitten sind und glatte Ränder haben: jedesmal entferne sie den Schmutz unter den Nägeln und aus dem Nagelfalz, sowie aus etwaigen Hautschrunden an den Händen, und wasche sie gründlich die Hände und Vorderarme, bei welchen Verrichtungen sie eine geeignete Hand- und Nagelbürste und Seife anzuwenden hat.
  • § 4. ...
Berlin, den 22. November 1888.    
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. gez. v. Goßler.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 7. / Den 15. Februar 1889.
Seite 44f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 33. Die Dampfkesselrevisionen innerhalb des Baukreises Niederbarnim Ost (Berlin II.) betreffend.

In Gemäßheit zu No. 3 des Regulativs über die Revision der Dampfkessel von 24. Juni 1872 ... wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der mit der Verwaltung der Kreisbauinspektion Niederbarnim Ost (Berlin II.) beauftragte Kreisbauinspektor Leithold zu Berlin mit der Revision der Dampfkessel innerhalb des gedachten Baukreises betraut worden ist.
Potsdam, den 5. Februar 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 1. März 1889.
Seite 67, Bekanntmachungen des Landes-Direktors der Provinz Brandenburg.
No. 1. Vertretung des Landesdirectors durch den Landessyndikus.

Nach dem vom dem Provinzialausschuß gemäß § 88 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 am 27. Juli 1876 gefaßten Beschlusse wird der Landesdirektor im Falle der Behinderung durch den Provinzial-Syndikus vertreten.
Berlin, den 19. Februar 1889.     Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg. von Levetzow.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 8. März 1889.
Seite 71, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 17. Polizei-Verordnung betreffend die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage.

Auf Grund der Allerhöchsten Cabinets-Ordre vom 7. Februar 1837 ... und ... des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 ... verordne ich mit Zustimmung des Königlichen Ober-Präsidenten hierdurch von Landespolizeiwegen für den Stadtkreis Berlin Folgendes:
  • § 1. Die über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage für den Stadtbezirk Berlin bestehenden polizeilichen Vorschriften ... werden dahin abgeändert, daß fortan als die Hauptkirchenstunden nicht, wie bisher die Zeit von 9 bis 11 Uhr des Vormittags und von 2 bis 4 Uhr des Nachmittags, sondern nur die Zeit von 10 bis 12 Uhr des Vormittags anzusehen ist. Die den Gewerbe-Verkehr an den Sonn- und Feiertagen beschränkenden Bestimmungen bleiben für die Zukunft nur für die Zeit von 10 Uhr Vormittags an in Geltung.
  • § 2. Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Berlin, den 22. Februar 1889.     Der Polizei-Präsident von Richthofen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 15. März 1889.
Seite 87, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 57. Umwandlung des Gutsbezirks Boxhagen-Rummelsburg in eine Landgemeinde.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30. Januar d. J. zu genehmigen geruht, daß der Gutsbezirk Boxhagen-Rummelsburg im Kreise Niederbarnim aufgelöst und
  1. aus den zu demselben bislang gehörenden Grundstücken, dem Rummelsburger (Stralauer) See und der diesen Bezirk begrenzenden rechten Hälfte der Spree,
  2. dem zum Gutsbezirk Lichtenberg gehörigen Lichtenberger Kietze mit 33,37,61 ha,
  3. der innerhalb der Feldmark des bisherigen Gutsbezirks Boxhagen-Rummelsburg belegenen Enklave des Gemeindebezirks Stralau mit 17,00,19 ha,
  4. dem zum Rangirbahnhofe Rummelsburg gehörigen Trennstück der Gemeinde Friedrichsfelde mit 28,89,28 ha,
  5. der zwischen dem Bisherigen Gutsbezirke Boxhagen-Rummelsburg, dem Gutsbezirke der Königlichen Coepenicker Forst und dem Gemeindebezirk Friedrichsfelde belegenen, zum Gemeindeverbande Hönow gehörigen Wiesenfläche mit 26,43,10 ha
unter Abtrennung der unter b., c., d., e. bezeichneten Grundstücke von den betreffenden Gemeinde- bezw. Gutsbezirken eine Landgemeinde mit dem Namen „Boxhagen-Rummelsburg“ gebildet werde.
Dies wird hierdurch gemäß § 1 des Landgemeinde-Verfassungs-Gesetzes vom 14. April 1856 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 9. März 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 87, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 58. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh des Molkereibesitzers Heinrich Müller zu Weißensee bei Berlin ausgebrochen.     Potsdam, den 9. März 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 22. März 1889.
Seite 102, Vermischte Nachrichten. Ortsbenennung.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4. v. M. zu genehmigen geruht, daß den im Kreise Niederbarnim belegenen Gemeinden, Rüdersdorfer Heidedistrikt I., II., III., an Stelle ihrer bisherigen Bezeichnung, die Namen
  • „Erkner“ (anstatt Rüdersdorfer Heidedistrikt I.),
  • „Spreeau“ (anstatt Rüdersdorfer Heidedistrikt II.),
  • „Werlsee“ (anstatt Rüdersdorfer Heidedistrikt III.)
beigelegt werden, was ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe.
Potsdam, den 10. März 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 14. / Den 5. April 1889.
Seite 114, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin. No. 28. Geheimmittel.

Von dem „Centralvertriebsbüreau Berlin NO., Strausbergerstraße 19“, welches der Kaufmann C. Kürbis unterhält, werden gegenwärtig auf Anfragen, zu welchen alle an Epilepsie Leidenden durch dasselbe veranlaßt werden, die Geheimmittel „W. Wepler's Krampfpulver Antiepilepticum und Krampfthee“ durch eine kleine Schrift angepriesen. Dieselben besitzen indeß die von ihnen behauptete Wirkung gegen Krampfleiden nicht.
Berlin, den 25. März 1889.     Der Polizei-Präsident.


Seite 87, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 29. Allerhöchster Erlaß.

Auf den Bericht vom 15. Januar dieses Jahres will ich ... der Stadtgemeinde Berlin zum Zwecke der Ausführung des Projekts für das Radialsystem XII. der Kanalisation von Berlin hierdurch das Recht verleihen, im Wege der Enteignung die Eigenthümer der in den beiden zurückfolgendnen Plänen mit rother Farbe ersichtlich gemachten und in dem angeschlossenen Verzeichniß speciell aufgeführten Grundflächen von zusammen 4429 qm hinsichtlich ihres Rechts zur Benutzung dieser Flächen und zwar im Umfange der Trace der zu verlegenden Leitungen dauernd, im Uebrigen aber zwecks der Bauausführung und der etwaigen Reparaturen vorübergehend zu beschränken.
Berlin, den 27. Januar 1889.    
gez. Wilhelm R.     ggez. von Maybach. Frhr. von Lucius. von Goßler. Herrfurth. ...


Seite 116, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin. No. 31. Geheimmittel.

Unter dem Namen „Mariazeller Magentropfen“ wird gegenwärtig ein nach dem beigegebenen Recepte hauptsächlich aus Aloe bestehendes Mittel gegen verschiedenartigste Krankheiten angepriesen. Die Tropfen besitzen jedoch die behauptete Wirkung nicht, können vielmehr unter Umständen den sie Gebrauchenden erheblichen Schaden bringen.
Berlin, den 21. März 1889.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 19. April 1889.
Seite 142, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 37. Kühnert's Berliner Universal-Blutreinigungs-Thee.

Der hierselbst unter dem Namen „Kühnert's Berliner Universal-Blutreinigungs-Thee“ gegen die verschieden­artigsten Krankheiten angepriesene The hat die behaupteten Wirkungen nicht, kann aber unter Umständen gesundheitsschädlich wirken.
Berlin, den 7. April 1889.     Der Polizei-Präsident.


Seite 142, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 94. Viehseuchen.

Der Milzbrand ist bei einer geschlachteten Kuh auf Rittergut Mehrow, Kreis Niederbarnim, festgestellt worden.     Potsdam, den 15. April 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 3. Mai 1889.
Seite 164, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten No. 104/106. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche ist unter den Kühen des Bauern Heinrich Philipp zu Marzahn, Kreis Niederbarnim, ausgebrochen.
Die Rotzkrankheit ist unter den Pferden des Fuhrherrn Wothge zu Neu-Weißensee, Kreis Niederbarnim, ausgebrochen. Ein Pferd desselben ist bei der Tödtung rotzkrank befunden worden.
Potsdam, den 23./26. April 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 10. Mai 1889.
Seite 172, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 115/117. Viehseuchen.

Die Räude ist bei der Revision des Pferdemarktes zu Weißensee, Kreis Niederbarnim, bei einem Pferde des Roßschlächters Hinze daselbst festgestellt worden.
Die Maul- und Klauenseuche ... unter den Kühen des Molkereibesitzers Müller zu Weißensee, Kreis Niederbarnim, ist erloschen.
Potsdam, den 6./7. Mai 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 174, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Berlin.
No. 30. Einrichtung des Telegraphenbetriebes bei der Posthülfstelle in Eiche.

Am 1. Mai wird die Wirksamkeit der in Eiche bestehenen Posthülfstelle auch auf den Telegraphenbetrieb ausgedehnt werden. Die Posthülfstelle wird sich demzufolge mit der Annahme, Beförderung und Bestellung aller Arten von Telegrammen, mit Ausnahme von telegraphischen Postanweisungen befassen.
Berlin C., den 30. April 1889.     Der Kaiserl. Ober-Postdirektor.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 17. Mai 1889.
Seite 178, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 121. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Molkereibesitzers H. Müller zu Neu-Weißensee, Kreis Niederbarnim ist erloschen.     Potsdam, den 10. Mai 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 23. / Den 7. Juni 1889.
Seite 206, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 143/144. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Bauern Phillip zu Marzahn ... ist erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh und den Schafen des der Stadt Berlin gehörigen Rieselgutes Hellersdorf, Kreis Niederbarnim, ausgebrochen.
Potsdam, den 28. Mai / 1. Juni 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 209, Personal-Chronik.

Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des aus dem Bezirke verzogenen Amtmanns Muhr zu Hellersdorf der bisherige Stellvertreter, Administrator Krüger zu Mehrow zum Amtsvorsteher des Amtsbezirks XX. Ahrensfelde und an dessen Stelle der Gemeindevorsteher Haase zu Ahrensfelde zum Amtsvorsteher-Stellvertreter desselben Amtsbezirks ernannt worden.
Im Kreise Niederbarnim ist an Stelle des aus dem Bezirke verzogenen Rechnungsführer Damerau zu Malchow der Rechnungsführer Albert Borchert zu Malchow zum Amtsvorsteher-Stellvertreter des Amtsbezirks XXIII. Malchow ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 25. / Den 21. Juni 1889.
Seite 232, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 56. Enteignung mehrerer zum Zwecke der Einlegung eines Druckrohres des Radialsystems XII
der allgemeinen Kanalisation von Berlin erforderlichen Grundstücksflächen.

Nachdem auf Grund des § 15 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 von Landespolizeiwegen vorläufig festgestellt worden ist, daß
  • ... [diverse Grundstücke in Lichtenberg, Boxhagen, Niederschönhausener Vorwerk] ...
zusammen diejenigen Grundstücke darstellen, hinsichtlich welcher der Stadtgemeinde Berlin zum Zwecke der Einlegung eines Druckrohres des Radialsystems XII. der allgemeinen Kanalisation von Berlin ... das Enteignungsrecht verliehen worden ist, wird der bezügliche Plan ... in der Plankammer des hiesigen Magistrats während der Dienststunden zu Jedermanns Einsicht ausliegen.
Einwendungen gegen diesen Plan sind bis zum Ablaufe der bestimmten Frist bei der ersten Abtheilung des Königlichen Polizei-Präsidiums schriftlich einzureichen.
Berlin, den 14. Juni 1889.     Der Polizei-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 28. Juni 1889.
Seite 239f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 161. Polizei-Verordnung betreffend das Schlafstellenwesen.

Auf Grund der §§ ... wird unter Zustimmung des Bezirks-Ausschusses für die Kreise Teltow und Nieder-Barnim, sowie für den Polizei-Bezirk der Stadt Spandau folgende Polizei-Verordnung erlassen:
  • § 1. Wohnungsräume, in welche Schlafleute gegen Entgelt aufgenommen werden, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
    a. sie müssen mindestens 3 qm Bodenfläche und 10 cbm Luftraum auf den Kopfe enthalten. für Kinder unter 6 Jahren genügt ein Drittel, für Kinder von 6-14 Jahren zwei Drittel jener Maße;
    b. sie dürfen nicht mit Abtritten in Verbindung stehen;
    c. sie müssen Fenster haben, welche geöffnet werden können.
  • § 2. Wenn nicht das Verhältniß von Eheleuten oder von Eltern und Kindern vorliegt, dürfen nur Personen desselben Geschlechts in dem Zimmer schlafen. Auch dürfen Personen des einen Geschlechts nicht allein auf den Zugang durch das Schlafzimmer eines anderen Geschlechts angewiesen sein.
  • § 3. Für jede Person muß eine besondere Lagerstelle vorhanden sein. Mehrere Personen dürfen nicht in einem Bette liegen.
  • § 4. Der Fußboden der Schlafräume muß alle Morgen gekehrt und mindestens jede Woche einmal gescheuert werden.
  • § 5. Personen, gegen welche Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß sie das Vermiethen von Schlafstellen zu dem Zwecke mißbrauchen werden, der Unzucht Vorschub zu leisten, dürfen an weibliche Personen Schlafstellen nicht vermiethen.
  • § 6. ...
Potsdam, den 17. Juni 1889.     Der Regierungs-Präsident. Graf Hue de Grais.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 5. Juli 1889.
Seite 248, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 170. Erledigung einer Kreis-Wundarztstelle.

Die Stelle des Kreiswundarztes des Kreises Niederbarnim ist durch Versetzung des bisherigen, in Rüdersdorf ansässig gewesenen Inhabers erledigt. ...
Potsdam, den 29. Juni 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 250, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 176. Viehseuchen.

Der Milzbrand unter den Kühen des Ritterguts Mehrow..., Kreis Niederbarnim, ist erloschen.
Potsdam, den 1. Juli 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 258, Personal-Chronik.

Der bisherige Hülfsprediger Bartholomaeus Gustav Adolf Benecke in Lichtenberg, Diözese Berlin Land I. ist zum Pfarrer der Parochie Schwanebeck, Diözese Berlin Land II., bestellt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 32. / Den 9. August 1889.
Seite 296, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 219. Viehseuchen.

Der Milzbrand ist bei einer verendeten Kuh des Gutes Hellersdorf ... festgestellt worden.
Potsdam, den 30. Juli 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 33. / Den 16. August 1889.
Seite 303, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 226. Viehseuchen.

Der Milzbrand ist bei einer verendeten Kuh des Ritterguts Mehrow ... festgestellt worden.
Potsdam, den 9. August 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 36. / Den 6. September 1889.
Seite 324, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 244. Viehseuchen.

Der Milzbrand ist bei einer verendeten Kuh des Bauerngutsbesitzes Schmidt zu Neuenhagen, Kreis Niederbarnim, festgestellt worden.     Potsdam, den 2. September 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 13. September 1889.
Seite 339f, Geschenke an Kirchen ec.

Bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg sind in neuerer Zeit folgende an Kirchen ec. im Regierungsbezirk Potsdam gemachte Geschenke zur Anzeige gebracht worden: ...
Diözese Berlin Land I.,
der Kirche zu Lichtenberg aus dem Ertrage einer Sammlung zwei bronzene Kronleuchter von der Kirchengemeinde, ein achtzehnarmiger bronzener Kronleuchter von Oehlschläger zu Hoppegarten; der Gemeinde zu Weißensee eine versilberte Taufkanne vom Amtsvorsteher Feldtmann in Neu-Weißensee; der Kirche zu Neu-Weißensee (Betsaal) ein paar bronzene Altarleuchter mit Wachskerzen und ein bronzenes Kruzifix, eine Altarbekleidung aus rothem Tuche mit echt goldenen Antependien und Kanzelpultkreuz und rothgelben Seidenfranzen, sowie ein Bibelpult aus schwarzpolirtem Ahornholze, einen Altarteppich und ein Oeldruckbild, segnender Christus nach Kaselowski in Goldbrokatrahmen von Frau Amtsvorsteher Feldtmann und anderen Damen, sowie dem Verein der Grundbesitzer daselbst. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 40. / Den 4. Oktober 1889.
Seite 364, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion zu Potsdam.
No. 69. Das Postamt in Gesundbrunnen bei Freienwalde betreffend.

Das für die Dauer der Badezeit auf dem Gesundbrunnen bei Freienwalde (Oder) eingerichtete Postamt mit Telegraphenbetrieb tritt mit dem 30sten September außer Wirksamkeit.
Potsdam, den 25. September 1889.     Der Kaiserliche Ober-Postdirector.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 18. Oktober 1889.
Seite 377, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 295. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ..., die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ... des Gutspächters Bausdorf, der Bauerngutsbesitzer Grunow und Schmidt zu Kaulsdorf, unter den Kühen des Bauerngutspächters Carl Dubick zu Biesdorf, ... Kreis Niederbarnim; ...
Potsdam, den 15. Oktober 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 377f, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 84. Warnung vor der Verwendung ec. eines gefährlichen Spielzeuges.

Unter dem Namen Kraterschlangen, Pharaoschlangen und Hinterlader wird ein Spielzeug in den Verkehr gebracht, dessen Verwendung gesundheitsgefährlich ist. Die Füllung der zur Verbrennung kommenden Patronen ec. enthält sehr giftiges Quecksilberrhodanid, dessen Dämpfe auch schädlich auf die Gesundheit wirken. Das Publikum wird vor der Verwendung dieser Spielerei, namentlich für Kinder und in Kinderzimmern ernstlich gewarnt; die Verkäufer werden darauf hingewiesen, daß der Verkauf dieses Spielzeuges ... strafbar ist.
Berlin, den 6. Oktober 1889.     Der Polizei-Präsident.


Seite 378ff, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion zu Potsdam.
No. 17. Einrichtung von Posthülfstellen.

In nachbezeichneten Landorten sind Posthülfstellen eingerichtet worden: ...
  1. Buchholz, Bestellbezirk Strausberg (Stadt), ...
  2. Eggersdorf Bestellbezirk Strausberg 2 (Bhf.), ...
  3. Krummensee, Bestellbezirk Alt-Landsberg, ...
  4. Löhme, Bestellbezirk Werneuchen, ...
  5. Mahlsdorf, Bestellbezirk Kaulsdorf, …
  6. Seeberg, Bestellbezirk Alt-Landsberg, ...
  7. Wandlitz, Bestellbezirk Basdorf (Bz. Potsdam), …
Potsdam, 7. Oktober 1889.     Der Kaiserliche Ober-Postdirector.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 25. Oktober 1889.
Seite 382, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 301. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ..., die Maul- und Klauenseuche ... unter dem Rindvieh und den Schafen des Rittergutes Mehrow, unter den Rindviehbeständen der Bauergutsbesitzer Hermann Schultze, Carl Grunow und des Büdners Musterlauf zu Kaulsdorf, des Bauergutsbesitzers Wilhelm Schmidt zu Biesdorf ...
Potsdam, den 22. Oktober 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 383, Bekanntmachungen des Königl. Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 87. Die s. g. Imperial-Granaten-Feuerlöscher betr.

Die Seitens der Imperial-Fire-Extinguisher Co. zu London hergestellten, durch den Civil-Ingenieur Luis Goebel, hierselbst, Schleiermacherstraße 14, in den Handel gebrachten und in umfangreichstem Maße angepriesenen sogenannten Imperial-Granaten-Feuerlöscher enthalten, wie die vorgenommene Untersuchung ergeben hat, eine 25prozentige Lösung von krystallisirtem Chlorcalcium mit ½ Prozent Chlorammonium versetzt. Die Herstellungskosten dieser Granaten incl. Flasche und Verschluß betragen höchstens 2 Mark pro Dutzend, während der Verkaufspreis 40 Mark pro Dutzend ist. Die nach den Anpreisungen dem Präparat innewohnende feuerlöschende Wirkung beruht im Wesentlichen nur auf der in den Flaschen enthaltenen Menge Wassers. Durch die Beimengung des Chlorcalcium wird eine Wirkung nur insofern erzielt, als der Gegenstand, welcher vom Feuer betroffen ist, an denjenigen Stellen, an welchen die Flüssigkeit den Gegenstand benetzt, mit einer Kruste von geschmolzenem Chlorcalcium überzogen und somit die Luft von dem verbrennlichen Gegenstand abgeschlossen werden kann. ...
Berlin, den 15. Oktober 1889.     Der Polizei-Präsident.


Seite 383f, Bekanntmachungen des Staatssekretairs des Reichs-Postamts.
No. 17. Neue Postwerthzeichen.

Am 1. Oktober 1889 sind im Reichspostgebiet neue Postwerthzeichen eingeführt. Die neuen Marken unterscheiden sich von den jetzt gültigen im Wesentlichen dadurch, daß der ihnen aufgedruckte Reichsadler und die Reichskrone der durch den allerhöchsten Erlaß vom 6. Dezember 1888 festgestellten Form entsprechend abgeändert worden sind. ...
Berlin W., 15. Oktober 1889.     Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 44. / Den 1. November 1889.
Seite 399, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 304. Viehseuchen.

Festgestellt ist: die Maul- und Klauenseuche ... unter den Kühen des Bauergutsbesitzers Julius Lehmann zu Ahrensfelde, Kreis Niederbarnim; ...
Potsdam, den 29. Oktober 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 48. / Den 29. November 1889.
Seite 423, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 329. Viehseuchen.

Festgestellt ist: die Maul- und Klauenseuche ... unter dem Rindviehbestande des Domainen-Vorwerks Krummensee, der Bauergutsbesitzer Gustav Fielitz, Ernst Fielitz, Ebel und Voigt in Löhme ...
Potsdam, den 26. November 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 429, Geschenke an Kirchen ec. in der Provinz Brandenburg.

Diözese Berlin Land I.,
der Kirche zu Dahlwitz, 2 gemalte Kirchenfenster vom Restaurateur Micha und vom Trainer Brown; ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 6. Dezember 1889.
Seite 434, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 335. Viehseuchen.

Festgestellt ist: die Maul- und Klauenseuche unter den Rindviehbeständen der Bauergutsbesitzer Noack und Sommer und der Kossäthen A. Bruder und Voigt zu Krummensee, ..., des Bauergutsbesitzers Götze zu Mahlsdorf und des Rittergutes Schöneiche, Kreis Niederbarnim; ...
Erloschen ist: die Maul- und Klauenseuche in den Dörfern Zinndorf, Werder, Kaulsdorf, Biesdorf, auf den Rittergütern Mehrow und Hohen-Schönhausen, Kreis Niederbarnim; ...
Potsdam, den 3. Dezember 1889.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 20. Dezember 1889.
Seite 455, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 339. Viehseuchen.

Festgestellt ist: ...; die Maul- und Klauenseuche ... unter den Kühen des Bauern August Schneider zu Malchow, Kreis Niederbarnim; ...
Erloschen ist: ...; die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh des Bauergutsbesitzers Götze zu Mahlsdorf, in den Ortschaften Wartenberg, Ahrensfelde, Neu-Hohen-Schönhausen, Heiligensee und Birkholz, Kreis Niederbarnim; ...
Potsdam, den 17. Dezember 1889.     Der Regierungs-Präsident.


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