Quelle: Google (US)
Besitz:

Vorheriger Jahrgang (1881) Amtsblatt der Königlichen Regierung Nächster Jahrgang (1883)

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1882.

Potsdam, 1882.
Zu haben bei den Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 1 Mark 50 Pfennige.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 38 Pfennige.)


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 6. Januar 1882.
Extrablatt ..., Ausgegeben den 7. Januar 1882, Seite 9.
Bekanntmachungen der Königl. Ministerien. No. 1. Die Eröffnung der beiden Häuser des Landtags betreffend

Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 4. d. M., durch welche die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 14. Januar d. J. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammengerufen sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besonderen Benachrichtigungen über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Büreau des Herrenhauses und in dem Büreau des Hauses der Abgeordneten am 13. d. M. ... und am 14. d. M. ... offen liegen wird.
In diesen Büreaus werden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.
Berlin, den 5. Januar 1882.     Der Minister des Innern. gez. von Puttkamer.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 20. Januar 1882.
Seite 26, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 9. Eröffnung der Berliner Stadtbahn.

Der Druck des Fahrplans und des Tarifs für die Berliner Stadtbahn, deren Eröffnung für den Lokalverkehr Anfang Februar d. J. in Aussicht genommen ist, wird in etwa 8 Tagen fertig gestellt sein. ... Der Termin der Betriebs-Eröffnung wird seiner Zeit noch besonders einige Tage vor der Betriebs-Eröffnung bekannt gemacht werden. ...
Berlin, den 12. Januar 1882.     Königl. Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 3. März 1882.
Seite 75f, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidiums der Provinz Brandenburg.
No. 3. Wahl der Provinzial-Landtags-Abgeordneten.

In Gemäßheit des § 21 der Provinzial-Ordnung wird die folgende Nachweisung der in der Provinz Brandenburg auf die Wahlperiode 1882/87 gewählten Abgeordneten zum Provinzial-Landtage hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Nachweisung der in der Provinz Brandenburg auf die Wahlperiode 1882/87 gewählten Abgeordneten zum Provinzial-Landtage.
A. Regierungsbezirk Potsdam:
  1. Kreis Nieder-Barnim: Scharnweber, Landrath und Geh. Reg.-Rath zu Berlin, Matz, Bürgermeister zu Alt-Landsberg, von Veltheim, Kammerherr zu Schönfließ, Witte, Gutsbesitzer zu Dalldorf.
Potsdam, den 25. Februar 1882.     Der Ober-Präsident, Staatsminister Achenbach.


Seite 77, Bekanntmachungen des Königlichen Ober-Präsidiums der Provinz Brandenburg.
No. 5. Die Wahl des General-Direktors der Land-Feuer-Societät der Kurmark und der Lausitz betr.

Der Haupt-Ritterschafts-Direktor von Tettenborn auf Reichenberg ist für die 6 Jahre vom 1. Juli 1882 bis dahin 1888 zum General-Direktor der Land-Feuer-Societät der Kurmark und der Niederlausitz wiedergewählt worden.
Potsdam, den 20. Februar 1882.    
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, Staatsminister Achenbach.


Seite 80, Personal-Chronik.

An Stelle des ausgeschiedenen Kämmerers Drachholz ist der Staatssekretär Guse in Bernau zum Stellvertreter des Amtsanwalts bei dem Königl. Amtsgericht daselbst ernannt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 10. März 1882.
Seite 83f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 62. Polizei-Verordnung, betreffend den Transport von großen untheilbaren Lasten auf den Chausseen.

Nach der Vorschrift im § 3 der Verordnung vom 17. März 1839, betreffend den Verkehr auf den Kunststraßen ... ist das höchste zulässige Gewicht der Ladung bei gewerbsmäßig betriebenem Frachtfuhrwerke auf den Kunststraßen 120 Ctr. Auf das Gewicht des Wagens nebst allem Zubehör sind außerdem in Gemäßheit des § 6 der gedachten Verordnung höchstens 50 Ctr. zu rechnen, so daß das Gesamtgewicht des Wagens und der Ladung ... höchstens 170 Ctr. betragen darf. Eine Ausnahme hiervon tritt indessen ... in dem Falle ein, wenn die Ladung aus einer untheilbaren Last von größerem Gewicht besteht. Da dergleichen Transporte, insbesondere von Dampfkesseln, immer häufiger vorkommen, so wird zur Sicherung des Verkehrs, sowie auch zum Schutze des Chausseekörpers, der Durchlässe ec., sowie der in den Chausseezügen belegenen Bauwerke, Brücken resp. Trajektanstalten ... unter Zustimmung des Bezirksrathes das Folgende bestimmt:
  • § 1. Wenn Fuhrwerke mit untheilbaren Lasten, welche einschließlich des Wagens schwerer als 170 Ctr. wiegen, Kunststraßen (Chausseen) oder die im Zuge derselben befindlichen Brücken oder Fähren passiren sollen, so hat der Transportunternehmer die Verpflichtung, jedesmal zuvor dem betreffenden Baubeamten, welchem die Fürsorge für die qu. Chaussee obliegt ... unter genauer Angabe des Gesamtgewichts des Transports davon zuvor Mittheilung zu machen und die Genehmigung ... abzuwarten. Wo die zu passirenden Brücken, Fähren, Chausseedurchlässe und dergleichen nicht im Stande sind, die angegebene Belastung zu tragen, bezw. wo durch dieselbe die Beschädigung noch nicht konsolidirter Steinbahnstrecken herbeigeführt werden würde, darf der Transport über sie erst dann hingeführt werden, wenn die nöthigen Sicherungsvorkehrungen getroffen und die dafür aufzuwendenden ... Kosten ... eingezahlt worden sind ...
  • § 2. Wird die gemäß § 1 zur Pflicht gemachte Anzeige unterlassen, oder die betreffende Chaussee, Brücke oder Fähre vor Ertheilung der Genehmigung ... benutzt, so hat der Transport-Unternehmer, abgesehen von seiner Haftpflicht für den durch sein Beginnen ... verursachten Schaden, eine Geldstrafe bis 60 Mark verwirkt, an deren Stelle im Unvermögensfalle in Gemäßheit des Strafgesetzes verhältnißmäßige Freiheitsstrafe tritt.
Potsdam, den 2. Januar 1882.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 84, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 64. Viehseuchen.

Die Lungenseuche ist unter dem Rindvieh des im Kreise Oberbarnim in der Nähe von Bernau belegenen Gutes Albertshof ausgebrochen.
Potsdam, den 1. März 1882.     Der Regierungs-Präsident


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 24. März 1882.
Seite 108, Personal-Chronik.

Dem Küster und Lehrer Martin Hermann Rudolf Filter zu Marzahn, Diözese Berlin-Land, ist der Titel „Kantor“ verliehen worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 14. April 1882.
Extra-Beilage Seite 1, Bekanntmachung der Königlichen Regierung. No. 16

Anweisung zur geschäftlichen Handhabung des Verdings, des Vertrags-Abschlusses und der Rechnungs­angelegenheiten für diejenigen Kirchen-, Pfarr- und Schulbauten, bei welchen bestimmungsmäßig die Mitwirkung der Kreisbaubeamten eintritt. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 21. April 1882.
Seite 142, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 32. Betriebseröffnung der Berliner Stadteisenbahn für den Extern-Verkehr.

Während die gemischten Züge 321 und 324 bis auf Weiteres noch von bezw. nach der Station Ostbahnhof in Kurs bleiben, werden von dem Tage der Betriebseröffnung der Berliner Stadteisenbahn für den Extern-Verkehr, die übrigen den Personen-Verkehr vermittelnden Ostbahnzüge nicht mehr auf dem Ostbahnhofe zu Berlin ein- und auslaufen, sondern über den dortigen Schlesischen Bahnhof und die Berliner Stadteisenbahn bis Charlottenburg durchgehen. ...
Die Billets im Verkehre nach Berlin Stadtbahn werden als Endstation nur die Bezeichnung „Berlin Stadtbahn“, im Verkehre von Berlin Stadtbahn dagegen den Namen der betreffenden Abgangsstation (also „Charlottenburg“ resp. „Friedrichstraße“ resp. „Alexanderplatz“) tragen.
Bromberg, den 12. April 1882.     Königl. Eisenbahn-Direktion.


Seite 147, Bekanntmachungen des Staatssekretairs des Reichs-Postamts.
No. 6. Telegraphenverbindung mit Amerika.

Nachdem die Legung des unterseeischen Kabels zwischen Emden und Valentia in Irland durch die Vereinigte Deutsche Telegraphen-Gesellschaft stattgefunden hat, ist die Herstellung einer unmittelbaren telegraphischen Verbindung Deutschlands mit Amerika nunmehr vollendet.
Die Eröffnung des neuen Weges für den allgemeinen Telegraphenverkehr findet am 23. April statt.
Von diesem Tage ab ermäßigt sich die Wortgebühr für Telegramme aus Deutschland nach New York von Mark 1,40 auf Mark 1,05. Für die nach anderen Orten in Amerika gerichteten Telegramme tritt eine dementsprechende Ermäßigung der bisherigen Worttaxen ein.
Berlin W., 15. April 1882.     Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. Stephan.


Seite 147, Personal-Chronik.

Im Kreise Nieder-Barnim sind ..., 2) für den Amtsbezirk XIX. Blumberg zum Amtsvorsteher der Rentmeister Altenburg zu Blumberg auf eine fernere 6jährige Amtsperiode, zum Amtsvorsteher-Stellvertreter der Gemeindevorsteher Gruen zu Blumberg, nachdem ein benachbarter Amtsvorsteher bisher als Stellvertreter fungirt hat, 3) für den Amtsbezirk XXI. Hohen-Schoenhausen zum Amtsvorsteher der Administrator Jungk zu Hohen-Schönhausen in Folge Todes des Geheimen Regierungsraths a. D. Maetzke, zum Amtsvorsteher-Stellvertreter der Gemeindevorsteher Dubick zu Marzahn in Stelle des vorgenannte c. Jungk ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 5. Mai 1882.
Seite 167, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg.
No. 41. Fahrvergünstigungen für die Beförderung kranker Kinder ärmerer Volksklassen nach Heilanstalten.

Für die Beförderung scrophulöser, bezw. kranker Kinder der ärmeren Volksklassen, sowie deren Begleiter nach und von den an nachverzeichneten Orten errichteten Heilstädten, als: 1) zu Kreuznach (Victoriastift), 2) zu Wiesbaden (Elisabethen-Heilanstalt), 3) Nauheim (Kurspital), 4) zu Rothenfelde (Evangelisches Kinderhospital und Elisabeth-Hospital), 5) zu Salzulfen (Kinder-Heilanstalt), 6) zu Oynhausen (Johanniter-Heilanstalt), 7) zu Sassendorf (Kinder-Heilanstalt), 8) zu Sooden-Allendorf an der Werra (Kinder-Heilanstalt), 9) zu Lüneburg (Kinder-Hospital), 10) zu Harzburg (Kinder-Heilanstalt), 11) zu Frankenhausen (Heilanstalt für scrophulöse Kinder), 12) zu Bad Elmen (Kaiserin Augusta- Kinder-Heilanstalt), 13) zu Colberg (Kinder-Heilanstalt des christlichen Kurhospitals), 14) zu Norderney, 15) zu Wyk auf Föhr in Schleswig, 16) zu Gr.-Müritz in Mecklenburg (14-16 Kinder-Heilstätten), 17) zu Heringsdorf (Kinder-Heilstätte des Diakonissenhauses Bethanien), 18) zu Goczalkowitz, 19) zu Salzdetfurth, 20) zu Inowraclaw soll während der Zeit vom 1. Mai bis 15. September d. J. gleichwie im vorigen Jahre auf den Preußischen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen wiederum eine Fahrvergünstigung in der Weise gewährt werden, daß denselben gegen Vorzeigung der von einer der genannten Heilanstalten ausgestellten Aufnahme-Bescheinigung und eines von der Ortspolizei-Behörde des Heimathsortes ausgestellten Armuthszeugnisses für die Hin- und Rückreise nach und von der Anstalt die Beförderung in der III. Wagenklasse gegen Lösung von Militairbillets gestattet wird. Für jedes Kind ist jedoch niemals mehr als ein Begleiter zu diesen ermäßigten Fahrpreisen zuzulassen.
Bromberg, den 26. April 1882.     Königl. Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 12. Mai 1882.
Seite 175, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 102. Die Kör-Ordnung für den Kreis Nieder-Barnim betreffend.

Die im Amtsblatt pro 1858 Stück 14 Seite 106 publizirte Kör-Ordnung für den Kreis Nieder-Barnim vom 23. März 1858 wird unter Zustimmung des Bezirksraths hiermit außer Kraft gesetzt.
Potsdam, den 2. Mai 1882.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 176, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 106. Verloosung landwirthschaftlicher Erzeugnisse ec.

Der Herr Oberpräsident der Provinz Brandenburg hat den nachbenannten landwirthschaftlichen Vereinen die Erlaubniß zur Veranstaltung öffentlicher Verloosungen in Verbindung mit den von denselben im Mai oder Juni d. J. abzuhaltenden Thierschauen und landwirthschaftlichen Ausstellungen ertheilt und zwar: ...
  1. dem landwirthschaftlichen Verein zu Bernau für den Umfang der Kreise Niederbarnim, Oberbarnim und Teltow,
    Zahl der Loose 3000 à 1 Mark, Zahl der Gewinne 500 im Werthe von 2000 Mark,
Eine Reduktion der Loose ist zwar gestattet, jedoch darf in diesem Falle das planmäßig festgestellte Verhältniß zwischen der Zahl der Gewinne zu derjenigen der Loose, sowie zwischen dem Gesamtwerthe der Gewinne und dem Brutto-Ertrage der Loose nicht verändert werden. Als Gewinne dürfen nur solche Gegenstände angekauft werden, welche entweder zu den Erzeugnissen der Landwirthschaft gehören oder dem Betrieb derselben unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Bei Berechnung des Werts der Gewinne muß der wirklich gezahlte Preis in Ansatz kommen. ... Die Polizeibehörden haben dafür zu sorgen, daß dem Vertriebe der Loose keine Hindernisse entgegengestellt werden.
Potsdam, den 6. Mai 1882.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 178ff, Bekanntmachungen des Königl. Regierungs-Präsidenten. No. 108. Ansprache an die Bevölkerung.

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1882 und nach Anordnung des Bundesraths findet am 5. Juni 1882 eine Erhebung der Berufsverhältnisse der Bevölkerung, verbunden mit einer Erhebung der land­wirthschaftlichen und gewerblichen Betriebe, statt. Die hierfür bestimmten Zählformulare sind nach den folgenden Bestimmungen sorgfältig auszufüllen, und es ist dem Zähler jede sachdienliche Auskunft zu ertheilen. ...
Die Erhebung erfolgt gemeindeweise: Ihre unmittelbare Ausführung liegt der Gemeindebehörde ob, welche, unter ihrer fortdauernden Verantwortlichkeit, dafür eine besondere Zählungs-Kommission (in großen Gemeinden auch mehrere Zählungskommissionen) einsetzen kann. ... Die Angaben für die Erhebung sind von den einzelnen Haushaltungen durch Eintrag in die Zählformulare zu machen. ...
Einer Haushaltung gleich zu achten und mit Zählformularen zu versehen sind Anstalten und Gasthäuser (Gasthöfe, Herbergen ec.), sowie einzeln lebende selbständige Personen, welche eine besondere Wohnung innehaben und eine eigene Hauswirthschaft führen. ...
Eine Gewerbekarte ist auszufüllen von demjenigen, der selbständig (als Inhaber, Mitinhaber, Pächter und Geschäftsleiter ...) ein Gewerbe der nachfolgend bezeichneten Art betreibt, sofern er dasselbe
  1. mit einem oder mit mehreren thätigen Mitinhabern (Compagnons) oder mit einem oder mit mehreren Gehülfen oder Arbeitern ausübt, oder
  2. in dem Betriebe ein Triebwerk (Kraft- oder Umtriebsmaschine), das durch Wind, Wasser, Dampf, Gas oder Heißluft bewegt wird, oder einen Dampfkessel ohne Kraftübertragung ..., oder eine Lokomobile oder ein Dampfschiff verwendet. ...
Ausgeschlossen von der Erhebung durch Gewerbekarten sind: Land- und Forstwirthschaft, Jagd, Zucht landwirthschaftlicher Nutzthiere, ärztliches und geburtshülfliches Personal, Heil- und Krankenanstalten, Musik- und Theatergewerbe, Schaustellungen aller Art, Gewerbebetrieb im Umherziehen, wissenschaftliche, Unterrichts- und Erziehungsunternehmen, sowie Eisenbahn-Betrieb ...
Ich knüpfe an vorstehende Erläuterungen das Ersuchen, daß, zur Förderung des angestrebten Zweckes, jeder durch seine Bildung dazu geeignete Mann bei dem Zählungswerke zur Uebernahme des Amtes eines Zählers sich bereit zeigen möge.
Potsdam, den 30. April 1882.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 182, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
No. 21. Die Erhebung der allgemeine Berufsstatistik ec. betreffend.

Am 5. Juni d. J. wird die Erhebung einer allgemeinen Berufsstatistik in Verbindung mit einer Erhebung der landwirthschaftlichen und gewerblichen Betriebe stattfinden.
Damit den Lehrern Gelegenheit gegeben werde, wie es seither bei Volks- ec. Zählungen zu wesentlicher Förderung der Sache geschehen ist, sich auch an dem bevorstehenden Zählergeschäfte zu betheiligen, hat der Herr Kultusminister angeordnet, daß an dem bezeichneten Tage, dem 5. Juni d. J., der Unterricht an allen Lehranstalten ausfallen soll und zwar in der sicheren Erwartung, daß die Lehrer überall da, wo es gewünscht wird, mitzuwirken bereit sein werden. Die Zuziehung von Schülern zu dem Geschäft ist nicht statthaft.
Potsdam, den 5. Mai 1882.     Königl. Regierung.


Seite 185f, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 46. Eröffnung der Extern-Stationen Alexanderplatz, Friedrichstraße und Charlottenburg
der Berliner Stadteisenbahn für den Personen-Verkehr.

Am 15. Mai d. J. werden die Extern-Stationen Alexanderplatz, Friedrichstraße und Charlottenburg der Berliner Stadteisenbahn für den Personenverkehr eröffnet und zwar werden zunächst die sämtlichen Courier-, Schnell- und Personenzüge der Niederschlesisch-Märkischen und der Ostbahn über die Stadtbahn geführt werden und in Folge dessen nicht mehr auf dem Schlesischen bezw. Ostbahnhofe, sondern in Charlottenburg beginnen und endigen.
Die Reisenden können daher mit diesen Zügen von den Stationen Charlottenburg, Friedrichstraße, Alexanderplatz und Schlesischer Bahnhof aus abfahren resp. daselbst aussteigen.
Der Ostbahnhof wird ab 15. Mai d. J. für den Personenverkehr geschlossen. Die beiden gemischten Züge No. 321 und 324 werden von diesem Tage ab auf dem Schlesischen Bahnhofe beginnen resp. endigen.
Vom gleichen Tage an werden die zwischen Berlin und Erkner verkehrenden Vorortszüge nicht mehr über die Lokal-, sondern über die für den Extern-Verkehr bestimmten Geleise geleitet, bis Hundekehle geführt und nur auf den Stadtbahnstationen Schlesischer Bahnhof, Alexanderplatz und Charlottenburg anhalten. ...
Für den Verkehr nach den Stationen der Berliner Stadtbahn ... werden ... direkte Billets für Courier- und Personenzüge ausgegeben ..., welche nach „Berlin Stadtbahn“ lauten. ...
Berlin, im April 1882.     Königl. Eisenbahn-Direktion Berlin.     Königl. Eisenbahn-Direktion Bromberg.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 19. Mai 1882.
Seite 191, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 113. Fahrpreisermäßigung für mittellose Personen behufs Erleichterung des Gebrauchs heilkräftiger Bäder.

Zur Erleichterung des Gebrauchs heilkräftiger Bäder Seitens des ärmeren Theils der Bevölkerung haben des Kaisers und Königs Majestät auf meinen Vortrag zu genehmigen geruht, daß mittellosen Personen, welche Seitens der Vorstände von Kur-Anstalten der Gebrauch der Bäder oder anderer Kureinrichtungen unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen bewilligt wird, bei der Reise nach dem Kurort, sowie bei der Rückreise in der Heimath auf den Staats-Eisenbahnen und den für Rechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen eine Fahrpreisermäßigung dadurch gewährt werde, daß bei der Benutzung der dritten Wagenklasse nur der Militair-Fahrpreis erhoben wird. ...
Die betreffenden Billets sind ... denjenigen Personen zu verabfolgen, welche ihre Mittellosigkeit durch ein Armuths-Attest der Ortsbehörde nachweisen und zugleich eine Bescheinigung des Vorstandes der von ihnen zu besuchenden Kuranstalt darüber beibringen, daß ihnen der Gebrauch der Bäder oder sonstigen Kureinrichtungen unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen zugestanden worden ist. ...
Berlin, den 16. April 1882.     Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.


Seite 194, Bekanntmachungen der kaiserlichen Ober-Post-Direktion zu Berlin.
No. 30. Dienststunden bei dem Postamt Nr. 34. (Ostbahnhof.)

Mit Rücksicht darauf, daß vom 15. d. M. die Abfahrt der Züge der Ostbahn vom hiesigen Schlesischen Bahnhofe erfolgt, wird der Schluß der Annahmestellen des Postamtes Nr. 34 (Ostbahnhof) von dem gedachten Zeitpunkte ab für gewöhnliches Packete auf 7 Uhr abends, für die übrigen Postsendungen auf 8 Uhr Abends, für Telegramme auf 9 Uhr Abends festgesetzt.
Berlin C., den 11. Mai 1882.     Der Kaiserl. Ober-Postdirektor, Geheime Postrath Schiffmann.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 26. Mai 1882.
Seite 199ff, Bekanntmachung des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 119. Reglement, die polizeiliche Behandlung der Fundsachen ... betreffend, vom 21. April 1882.

... Anmeldung der Funde bei der Polizeibehörde.
  • § 1. Der Finder ist nach §§ 20, 22 und 70 Allg. Landrechts Theil I. Tit 9 verpflichtet, binnen 3 Tagen bei Verlust der Belohnung, welcher abgesehen von der sonst etwa verwirkten Strafe der Fundunterschlagung eintritt, den Fund der Polizeibehörde anzuzeigen unter bestimmter Angabe, wie und wo er in den Besitze der gefundenene Sache gelangt ist. Die Polizeibehörde hat über diese Anzeigen ein Verzeichniß zu führen und dem Verlierer oder Eigenthümer einer Sache auf Nachfrage über die Seitens des Finders erfolgte polizeiliche Anmeldung des Fundes Auskunft zu geben.
    Wenn die gefundene Sache nach ihren Merkmalen oder wenn die besonderen Umstände, unter welchen die Sache gefunden worden, auf die Person des Verlierers schließen lassen oder zu polizeilichen Nachforschungen irgend welchen Anhalt geben, hat die Polizeibehörde sich die Ermittelung des Verlierers angelegen sein zu lassen.
  • § 2. Die Polizeibehörde hat ein Verzeichniß der angemeldeten Funde, unbeschadet sonstiger Publikation, mindestens mittelst Aushang oder Auslegung in dem Polizeilokale durch 14 Tage mit der an die Verlierer und, soweit die Finder unbekannt sind, auch an diese zu richtenden Aufforderung, bekannt zu machen, sich zur Geltendmachung ihrer Rechte binnen 3 Monaten zu melden.
    Uebersteigt der Werth der gefundenen Sache den Betrag von 3 Mark, so muß diese Bekanntmachung außerdem durch die zu polizeilichen Bekanntmachungen bestimmten öffentlichen Blätter erlassen werden. Ist die gefundene Sache von besonderem Werthe, so ist die in der polizeilichen Bekanntmachung zu bestimmende Frist zur Anmeldung der Ansprüche auf den Fund angemessen zu verlängern und die Bekanntmachung nach Umständen zu wiederholen und in noch andere Blätter einrücken zu lassen. ...
Berlin, den 21. April 1882.     Der Minister des Innern. v. Puttkamer.


Seite 208. Vermischte Nachrichten. Geschenke an Kirchen ec.

Bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg sind in neuerer Zeit folgende an Kirchen ec. im Regierungsbezirk Potsdam gemachte Geschenke zur Anzeige gebracht worden.
  1. der Kirche zu Dahlwitz, Diözese Berlin-Land, von der Gemeinde zur Renovierung des Innern der Kirche 430 Mark 50 Pf.
  2. der Kirche zu Neuenhagen, Diözese Berlin-Land, von der Gemeinde ein vergoldeter Kronleuchter,


Extrablatt, Seite 211, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 124. Zählung der zur Uebung einberufenen der Reservisten und Landwehrleute ...

Um bei der am 5. k. M. stattfindenden Aufnahme der Berufsstatistik eine ungleichmäßige Zählung der zur militairischen Dienstleistung einberufenen Reservisten und Landwehrleute zu vermeiden, bestimme ich hierdurch, daß diese Personen jedesmal in der Haushaltung, welcher sie zur Zeit der Einberufung angehörten, als „vorübergehend abwesend“ und an dem Orte der militairischen Dienstleistung als „vorübergehend anwesend“ zu zählen sind. ...
Berlin, den 21. Mai 1882.     Der Minister des Innern. Im Auftrage: v. Zastrow.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 22. / Den 2. Juni 1882.
Seite 214ff, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 126. Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1880.

Nachstehend bringe ich das Ergebnis der Volkszählung vom 1. Dezember 1880, welches die Zahlen des Flächeninhalts, der Kommunalverbände, Wohnstädten, Haushaltungen und Bewohner der einzelnen Kreise des Regierungsbezirks Potsdam summarisch nachweist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß:
Schilderungsobjekte 5. Niederbarnim
A. Fläche, Hektar  174114
B. Kommunalverbände
1) Städte  4
2) Landgemeinden  112
3) Gutsbezirke  70
C. Wohnstätten.
1) Bewohnte Gebäude  10959
2) Sonstige Wohnräume  392
D. Haushaltungen.
1) Einzel-Haushaltungen  1257
2) Familien-Haushaltungen  26461
3) Anstalts-Haushaltungen  161
E. Bewohner.
I. Dem Aufenthalte nach
1) Ortsanwesende überhaupt  127215
Davon: am Zählort wohnhaft  m.: 61764,  w.: 61815
2) Ortsabwesende  m.: 1860,  w.: 600
3) Wohnbevölkerung  m.: 63624,  w.: 62415
II. Ortsanwesende, dem Zusammenleben nach
1) Einzellebende Personen  m.: 475,  w.: 786
2) Personen der Familien-Haushaltungen  m.: 59525,  w.: 60541
Davon: Familienmitglieder  m.: 51987,  w.: 55372
3) Personen der Anstalts-Haushaltungen:  m.: 4449,  w.: 1443
III. Dem Geburtsorte nach.
1) Im Zählorte geboren  m.: 27212,  w.: 27492
2) Im Kreise ausschl. Zählort  m.: 8251,  w.: 9883
3) In der Provinz ausschl. Zählkreis  m.: 18448,  w.: 17590
4) In Preußen ausschl. Zählprovinz  m.: 9324,  w.: 6932
5) Im Deutschen Reiche ausschl. Preußen  m.: 922,  w.: 693
6) Im Reichsauslande  m.: 289,  w.: 170
7) Geburtsort unbekannt  m.: 3,  w.: 6
IV. Der Staatsangehörigkeit nach:
1) Preußen  m.: 64179,  w.: 62644
2) Andere Deutsche  m.: 153,  w.: 68
3) Reichsausländer  m.: 117,  w.: 54
Anhang: Militärpersonen (Preußen)  262
V. Dem Religionsbekenntnisse nach.
1) Evangelische  122906
2) Katholiken (einschl. Griech.-Kath.)  3592
3) Juden  557
4) Dissidenten u. a.  150
5) Ohne Religionsangabe  10
Potsdam, den 19. Mai 1882.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 23. / Den 19. Juni 1882.
Seite 227, Personal-Chronik.

Der bisherige Bürgermeister Matz in Alt-Landsberg ist der von der Stadtverordneten-Versammlung daselbst getroffenen Wiederwahl gemäß als Bürgermeister der Stadt Alt-Landsberg für eine weitere Amtsdauer von 12 Jahren bestätigt und am 30. März d. J. für das Ihm von Neuem übertragene Amt verpflichtet worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 16. Juni 1882.
Seite 235, Bekanntmachung der Königlichen Ministerial-Bau-Kommission.
Bezeichnung der geprüften Bauführer im Bau- und Maschinenfach.

Behufs Unterscheidung der Bauführer, welche die erste Prüfung für den Staatsdienst im Bau- und Maschinenfach abgelegt haben, von den nicht geprüften Technikern, sollen fortan die auf Grund dieser Prüfung zu ernennenden Bauführer und Maschinenbauführer zu „Regierungs-Bauführern“ beziehungsweise „Regierungs-Maschinenbauführern“ ernannt, auch die bereits ernannten Bauführer und Maschinenbauführer hierdurch ermächtigt sein, sich als „Regierungs-Bauführer“ und „Regierungs-Maschinenbauführer“ zu bezeichnen. Solches wird hiermit in Abänderung des § 7 der Prüfungs-Vorschriften vom 27. Juni 1876 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 25. Mai 1882. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. gez. Maybach.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 7. Juli 1882.
Seite 265f, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion zu Potsdam.
No. 38. Einrichtung einer Postagentur in Buch.

Am 1. Juli d. J. wird in dem im Kreise Niederbarnim belegenen Dorfe Buch eine Postagentur in Wirksamkeit treten. Dieselbe erhält die amtliche Bezeichnung Buch (Bez. Potsdam). Dem Landbezirke der neuen Postagentur werden zugeteilt die bisher zu dem Postamte in Bernau gehörigen Ortschaften: Buch (Forsthaus), die Wärterhäuser 16-19, Friedrichshof, Schwanebeck, Sandhäuser und Zepernick. Die Postverbindungen von Buch (Bez. Potsdam) werden hergestellt durch die auf der Eisenbahnstrecke Berlin-Stettin kursirenden Bahnposten.
Potsdam, den 27. Juni 1882.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. In Vertretung Meine.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 28. / Den 14. Juli 1882.
Seite 274, Bekanntmachungen des Königlichen Polizei-Präsidiums zu Berlin.
No. 38. Polizei-Verordnung, betr. den Betrieb des Omnibus-Fuhrwesens vom 3. Januar 1865.

Auf Grund der §§ ... verordnet das Polizei-Präsidium mit Zustimmung des Gemeinde-Vorstandes für den Stadtkreis Berlin, was folgt:
  • § 1. Der § 40 der Polizei-Verordnung, betreffend den Betrieb des Omnibus-Fuhrwesens vom 3. Januar 1865 wird dahin abgeändert:
    Sofort nach dem Eintreffen des Wagens auf den Endpunkten der Linie hat der Conducteur denselben genau zu durchsuchen und zurückgebliebene Effekten den betreffenden Fahrgästen, wenn solche noch anwesend, auf der Stelle zu behändigen, andernfalls aber sorgsam zu verwahren und spätestens am nächsten Morgen der vom Polizei-Präsidium durch Bekanntmachung bestimmten Aufbewahrungsstelle zu übergeben.
  • § 2. Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 23. Juni 1882.     Königl. Polizei-Präsidium.


Seite 277, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin.
No. 65. Billetermäßigung zwischen Berlin und Pankow.

Vom 10. d. M. ab werden die zwischen Berlin und Pankow (Berlin-Stettiner Bahn) bestehenden Billtettaxen durchweg um 10 Pf. ermäßigt. Die Fahrpreise betragen vom gedachten Zeitpunkte ab für
Tourbillets I. Klasse  0,40 Mark,
Tourbillets II. "  0,30 Mark,
Tourbillets III. "  0,20 Mark,
Tourbillets IV. "  0,10 Mark.
Retourbillets II. "  0,50 Mark,
Retourbillets III. "  0,30 Mark.
Berlin, den 8. Juli 1882.     Königl. Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 29. / Den 21. Juli 1882.
Seite 283, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 159. Telegraphen- und Fernsprech- (Telephon-) Anlagen betreffend.

Bei der Reichs-Verwaltung besteht über die Grenzen des Reichs-Telegraphen-Regals die aus dem Nachstehenden zu entnehmende Auffassung.
Nach Artikel 48 der Verfassung des Deutschen Reichs sind die Telegraphen-Anlagen, zu denen auch die Fernsprech- (Telephon-) Anlagen gerechnet werden müssen, im Prinzip als Gegenstände des Reichs-Regals anzusehen.
Es kann danach zwar Niemandem verwehrt werden, innerhalb seiner eigenen Gebäude, Etablissements oder Grundstücke Telegraphen- oder Fernsprech-Anlagen einzurichten, vorausgesetzt, daß der Besitzer innerhalb seiner Grenzen bleibt und mit der Anlage nicht fremde Grundstücke, öffentlich Wege, Straßen ec. überschreitet. Derartige Anlagen sind keine Verkehrsanstalten, sondern ein Theil der technischen Einrichtungen des landwirthschaftlichen oder Fabrik-Betriebes des Eigenthümers, ähnlich wie eine elektrische Klingel in den Wohnräumen eines Privaten.
Sobald es sich aber
  1. um die Unterhaltung von Telegraphen- oder Fernsprechverbindungen zwischen Grundstücken handelt, welche zwar ein und demselben Besitzer gehören, aber räumlich - sei es durch Grundstücke anderer Besitzer, sei es durch öffentliche Wege - voneinander getrennt sind, oder sobald
  2. die Unterhaltung derartiger Verbindungen zwischen Häusern, Etablissements, Grundstücken ec. in Frage kommt, welche nicht ein und demselben Besitzer gehören, würde die Leitung den Begriff einer Verkehrsanstalt haben und damit in das Reichs-Regal eingreifen.
Hinsichtlich der Fälle zu a. wird die Genehmigung Seitens des Reichs in der Regel ohne Weiteres und insbesondere ohne Erhebung einer Abgabe ertheilt werden, jedoch unter dem Vorbehalte des Widerspruchs, um jederzeit den Abbruch der Leitung verlangen zu können. z. B. falls dieselbe störend auf den Betrieb benachbarter Leitungen einwirken, oder der Besitzer sich unbefugt Anschluß an die letzteren verschaffen sollte. Ob eine Anlage den Charakter einer Verkehrsanstalt hat, wird der Entscheidung der Reichsorgane zu unterziehen sein. ...
Berlin, den 30. Juni 1882.    
Der Minister für Handel und Gewerbe. I.V.: v. Moeller.     Der Minister des Innern. I.V.: Herrfurth.
An den Königlichen Regierungs-Präsidenten Herrn von Neefe Hochwohlgeboren zu Potsdam. ...


Seite 285, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Post-Direktion zu Berlin.
No. 43. Reichstelegraphen-Anstalt in Buch.

Am 15. d. M. tritt bei der Postagentur in Buch ... eine Reichstelegraphenanstalt in Wirksamkeit.
Potsdam, den 13. Juli 1882.     Der Kaiserl. Ober-Postdirektor, Geheime Postrath Vahl.


Seite 286, Personal-Chronik.

Vakant sind resp. werden: ..., je eine Lehrerstelle an den Schulen zu Lindenberg, Insp. Berlin Land; ..., sämtlich Königlichen Patronats.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 30. / Den 28. Juli 1882.
Seite 292, Bekanntmachungen des Kreis-Ausschüsse. No. 11. Gemeinde- resp. Gutsbezirks-Veränderung.

Auf Grund des § ... wird hiermit die Genehmigung ertheilt, daß das zu Malchow belegene, im Grundbuch von diesem Orte Band I. Blatt No. 1 verzeichnete, 5 ha 61 ar 80 qm große Grundstück, der sogenannte Chatoullengarten, von dem Gemeindebezirk Malchow abgetrennt und mit dem Gutsbezirk Malchow vereinigt werde.
Berlin, den 30. Juni 1882.     Der Kreisausschuß des Kreises Nieder-Barnim.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 25. August 1882.
Seite 323ff, Bekanntmachung der Ständischen General-Direktion der Land-Feuer-Sozietät ...
Uebersicht der Verwaltungsresultate ... für das Jahr 1881.
...
Die Sozietät ist im Laufe des Jahres 1881 von 400 Bränden und 55 nicht zündenden Blitzschlägen betroffen worden, durch welche 777 Versicherte an ihrem Immobiliar und 53 Versicherte an ihrem Mobiliar Schaden erlitten haben.
Durch die Brände wurden total eingeäschert: Wohnhäuser 295, Scheunen 326, Ställe 500, verschiedene andere Gebäude 113, Ziegeleien 10, Mühlen und Fabrikgebäude 3, Gebäude überhaupt 1247, partiell beschädigt: Wohnhäuser 233, Scheunen 58, Ställe 139, verschiedene andere Gebäude 43, Ziegeleien 9, Mühlen- und Fabrikgebäude 17, Gebäude überhaupt 499, Summa 1746 Gebäude. ... Im Interesse unserer Sozietät haben sich bei Löschung von Bränden die nachstehend genannten Personen so ungewöhnlich thätig gezeigt, daß wir gern Veranlassung nehmen, dies hiermit belobigend anzuerkennen: ..., 3) Arbeiter Ferd. Conrad, 4) Arbeiter Aug. Lehmann, 5) Dienstknecht Herm. Kraemer, von 3-5 in Hoenow im Niederbarnimer Kreise, ...
Berlin, den 2. August 1882.    
Ständische General-Direktion der Land-Feuer-Sozietät der Kurmark u. der Niederlausitz.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 38. / Den 22. September 1882.
Seite 372, Bekanntmachungen der Kaiserlichen Ober-Postdirektion zu Potsdam.
No. 56. Eröffnung einer Postagentur in Börnicke, Kreis Niederbarnim.

Am 18. September d. J. wird in dem im Kreise Niederbarnim belegenen Dorfe Börnicke eine Postagentur mit Fernsprechbetrieb in Wirksamkeit treten. Zum Landbestellbezirke der neuen Postagentur, welche die Bezeichnung „Börnicke (Kr. Niederbarnim)“ erhält, gehören die Ortschaften: Wilmersdorf und Birkholz, sowie die Vorwerke Theerfeld [!], Helenenau und Elisenau.
Potsdam, den 12. September 1882.     Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Tybusch.


Seite 374, Personal-Chronik.

Die Inspektionsbeamtenstelle für die zum Forstmeisterbezirke Potsdam-Coepenick gehörigen Forstreviere Colpin, Friedersdorf, Rüdersdorf, Coepenick, Freienwalde, Biesenthal, Eberswalde und Chorin ist vom 1. Oktober d. J. ab dem Königlichen Forstmeister Boruttau, z. Z. in Königsberg i./Pr. übertragen worden. Derselbe wird in Potsdam wohnen und an den Geschäften der Forstverwaltung im Regierungskollegio als dessen technisches Mitglied Theil nehmen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 29. September 1882.
Seite 381, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 208. Giftiger Sternanis.

Der Strenanis kommt in neuer Zeit bisweilen mit den giftigen Früchten des Skimibaumes, Illicium religiosum, vermengt in den Handel. Die Vergiftung, welche durch den Genuß dieser Früchte oder von daraus bereitetem Thee entsteht, zeigt sich durch häufiges Erbrechen und heftige Krämpfe, welche selbst den Tod herbeiführen können. ...
Die Skimifrüchte sind dem ächten Sternanis so ähnlich, daß ihre Unterscheidung Verkäufern, welche bloß kaufmännisch gebildet sind, kaum möglich ist und selbst gründlich sachverständigen Personen so schwer fällt, daß auch diese bezüglich einzelner Früchte bei dem Sortieren noch im Zweifel bleiben können. ...
Der Geschmack ist bei den Skimifrüchten pfefferartig brennend, bei dem ächten Sternanis rein anisartig angenehm.
Potsdam, den 18. September 1882.     Der Regierungs-Präsident.


Extra-Beilage, Bekanntmachung des Königl. Regierungspräsidenten. No. 201.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 1882. nachstehende Verordnung, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile, beschlossen: ...


Zweite Extra-Beilage, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 202. Nachweisung der Geschäftskreise der Baubeamten im Regierungsbezirk Potsdam [Tabelle]

Lfd. No.: 14
Baukreis: Nieder-Barnim - West (Kreisbauinspektion Berlin I.),
Titel und Namen des Stelleninhabers: Kreisbauinspektor Schönrock,
Wohnort: Berlin,
Umfang des Baubezirkes
  • Landbaugeschäfte im landräthlichen Kreise: Nieder-Barnim nordwestlich von der Berlin-Stettiner Eisenbahn,
  • Wasserbau-Verwaltung: die nicht schiff- oder flößbaren Gewässer der Kreisbauinspektion,
  • Chausseen und Wege:
    a. die landespolizeiliche Aufsicht über die im Baukreise vorhandenen Chausseen,
    b. die vom Fiskus zu unterhaltenden Wege und Brücken, soweit solche nicht unter der Wasserbauverwaltung stehen,
Lfd. No.: 15
Baukreis: Nieder-Barnim - Ost (Kreisbauinspektion Berlin II.),
Titel und Namen des Stelleninhabers: Kreisbauinspektor Koppen,
Wohnort: Berlin,
Umfang des Baubezirkes
  • Landbaugeschäfte ...: Nieder-Barnim südöstlich von der Berlin-Stettiner Eisenbahn,
  • Wasserbau-Verwaltung: die nicht schiff- oder flößbaren Gewässer der Kreisbauinspektion,
  • Chausseen und Wege: ... [sh. oben]
Potsdam, den 20. September 1882.     Der Regierungspräsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 13. Oktober 1882.
Seite 409, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 216. Verlegung von Jahrmärkten.

Anläßlich der auf den 19. d. M. anstehenden Wahlen der Wahlmänner zum Abgeordnetenhause werden folgende Jahrmärkte hiermit verlegt: ... 3) der Jahrmarkt in Alt-Landsberg auf Freitag den 20. d. M., ...
Potsdam, den 9. Oktober 1882.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 411, Bekanntmachungen des Staatssekretairs des Reichs-Postamts.
No. 17. Den telegraphischen Verkehr mit Mittel- und Südamerikanischen Ländern betreffend.

Mit den Mittel- und Südamerikanischen Ländern Guatemala, Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa-Rica, Columbien und Ecuador ist der telegraphische Verkehr nach Herstellung von Kabelverbindungen an der Westküste Amerika's eröffnet worden. Die Wortgebühr beträgt für Telegramme nach
Libertad in Salvador  5,30 M.,
den übrigen Anstalten Salvadors, Guatemala, Honduras  5,50 M.,
San Juan del Sur in Nicaragua  6,35 M.,
den übrigen Anstalten Nicaraguas, Costa-Rica  6,55 M.,
Buenaventura in Columbien  8,60 M.,
den übrigen Anstalten Columbiens  8,75 M.,
Ecuador  9,60 M.
Gleichzeitig ist die Wortgebühr für die auf dem neuen Wege nach Lima und Callao in Peru zu befördernden Telegramme auf 11,30 M. festgesetzt worden.
Berlin W., den 6. Oktober 1882.     Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. In Vertretung: Mießner.


Seite 412, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg.
No. 94. Einrichtung eines Vorortverkehrs zwischen den Stationen Lichtenberg, Caulsdorf, Hoppegarten,
Neuenhagen und Fredersdorf einerseits und der Berliner Stadtbahn andererseits.

Vom 15. Oktober d. J. ab wird zwischen den Stationen Lichtenberg, Caulsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen und Fredersdorf einerseits und Berlin Stadtbahn andererseits ein Vorortsverkehr eingerichtet.
Besondere Vorortszüge gehen vorab nur bis und von Lichtenberg, während von und nach Caulsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen und Fredersdorf die gewöhnlichen Personenzüge zu benutzen sind. Letztere vermitteln auch den Verkehr von und nach Lichtenberg neben den dort coursierenden Vorortszügen.
Vom genannten Tage ab werden daher auch für den Verkehr zwischen den Stationen der Bahnstrecke Lichtenberg bis Fredersdorf einerseits und den Stadtbahn-Haltestellen Jannowitzbrücke, Börse, Lehrter Bahnhof, Bellevue, Zoologischer Garten und Westend direkte Billets ausgegeben werden, bei welchen auf dem Schlesischen Bahnhofe ein Uebergang auf bzw. von den Stadtbahn-Lokalzügen erforderlich wird. Arbeiter-Tages- und Wochenbillets werden ebenfalls im Verkehre zwischen genannten Vororten und den Stadtbahn-Stationen und Haltestellen zum Verkaufe gestellt.
Zu den Externzügen findet in diesem Verkehre sowohl auf den oben genannten Vororten, als auch auf den Stadtbahn-Stationen eine ordnungsmäßige Abfertigung des Gesprächs statt, ingleichen auch bei den Vorortzügen im Verkehre mit Berlin Schlesischer Bahnhof.
Mit Einrichtung dieses Vorortsverkehrs tritt auch eine Ermäßigung der Fahrpreise ein. Näheres ist auf sämmtlichen Stationen und Haltestellen der Bahnstrecke von Fredersdorf bis Westend zu erfahren.
Bromberg, den 2. Oktober 1882.     Königl. Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 44. / Den 3. November 1882.
Seite 425. Allerhöchster Erlaß, die Verleihung des Rechts zur
Erhebung von Chausseegeld auf mehreren Chausseen des Kreises Nieder-Barnim betreffend.

Auf Ihren Bericht vom 19. September d. J. verleihe ich dem Kreise Nieder-Barnim im Regierungsbezirk Potsdam, welcher beschlossen hat, folgende Chausseen: 1) von Lanke nach Bernau, 2) von Oranienburg über Schmachtenhagen, Zehlendorf und Stolzenhagen bis zur Berlin-Prenzlauer Chaussee, 3) von Oranienburg über Germendorf bis zur Grenze mit dem Kreise Osthavelland auf Cremmen, 4) von Neuenhagen über Hönow nach Mehrow, 5) von der Ruhlsdorfer Brücke über Marienwerder und Fortshaus Pechteich bis zur Grenze des Kreises Ober-Barnim auf Eberswalde, 6) von Friedrichshagen nach dem Bahnhof Erkner, 7) von Kalkberge Rüdersdorf über Erkner nach Wuhlhorst zu erbauen, gegen Uebernahme der späteren chausseemäßigen Unterhaltung dieser Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf denselben nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (G.-S. S. 97) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften - vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen vorausgeführten Bestimmungen. - Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.
Berlin, den 27. September 1882.     gez. Wilhelm.     ggez. Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 45. / Den 10. November 1882.
Seite 439, Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
No. 37. Die Errichtung und Erhaltung trigonometrischer Marksteine betr.

Der folgende Nachtrag zu der Anweisung com 20. Juli 1878, betreffend die Errichtung und Erhaltung der trigonometrischen Marksteine
Vom 1. November 1882 an ist die gesammte Korrespondenz bezüglich der Errichtung und Erhaltung der trigonometrischen Marksteine nicht mehr an die trigonometrische Abtheilung, sondern an die Königliche Landesaufnahme zu richten, welche ihrerseits die Korrespondenz je nach ihrem Charakter an die trigonometrische Abtheilung bezw. an die Plankammer zur direkten Erledigung abgiebt. ...
Berlin, den 21. Oktober 1882.     Der Kriegs-Minister. Im Auftrage: v. Verdy.    
Der Minister des Innern. Im Auftrage: v. Zastrow.     Der Finanzminister. Scholz.
wird hierdurch mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 19. August 1878 - im Amtsblatt für 1878 Stück 36, Seite 279 - zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 30. Oktober 1882.     Königl. Regierung. Abth. für direkte Steuern, Domainen und Forsten.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 46. / Den 17. November 1882.
Seite 447, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg.
No. 100. Betreffend die Station Lichtenberg-Friedrichsfelde.

Die bei Berlin gelegene diesseitige Station Lichtenberg, welche zugleich auch Station der Berliner Ringbahn ist, erhält vom 10. d. M. ab die Bezeichnung „Lichtenberg-Friedrichsfelde“.
Bromberg, den 7. November 1882.     Königl. Eisenbahn-Direktion.


Seite 448, Personal-Chronik. [wegen Gehaltsangabe]

Die unter Privat-Patronat stehende Pfarrstelle zu Strodehne, Diözese Rathenow, deren Einkommen außer freier Dienstwohnung auf jährlich 4950 Mark veranschlagt wird, kommt durch die nach neuem Rechte erfolgende Emeritirung des gegenwärtigen Inhabers, Pfarrers Schöder, am 1. Mai 1883 zur Erledigung.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 47. / Den 24. November 1882.
Seite 450, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten.
No. 261. Betriff die Mägdeherberge und Mägdebildungsanstalt in Potsdam.

Aus Mitteln der Privatwohlthätigkeit ist in der Stadt Potsdam eine Mägdeherberge und Mägdebildungsanstalt in's Leben gerufen worden. Ich erfülle gern den Wunsch des Vorstandes dieser gemeinnützigen Anstalten, die Bedingungen der Aufnahme nachstehend bekannt zu machen und die Benutzung zu empfehlen.
Potsdam, den 4. November 1882.     Der Regierungs-Präsident.

Bedingungen zu Aufnahme in die Mägdeherberge und in die Mägdebildungsanstalt zu Potsdam, Behlertstraße [?] Nr. 18.
In die Mägdeherberge zu Potsdam werden unbescholtene ehrbare weibliche Dienstboten jeder Konfession, die dienstlos sind, gegen eine tägliche Vergütigung von 20 Pfennig ihrerseits aufgenommen, und denselben dafür Logis, Kost und Anleitung in den Mägdearbeiten gewährt. Die Besucherinnen der Herberge sind verpflichtet, sich der Hausordnung zu fügen und an den Arbeiten des Hauses zum Nutzen desselben teilzunehmen. Bei einem nur eintägigen Aufenthalt in der Herberge kann eine Zahlung von 50 Pfennig für Logis und Kost beansprucht werden.
Die mit der Herberge verbundene Mägdebildungsanstalt ist bestimmt, gesittete, bildungsfähige, nicht mehr schulpflichtige Mädchen zu brauchbaren Dienstboten heranzubilden. Diese zahlen pränumerando ein monatliches Kostgeld von 12 Mark. Die Angehörigen, die die Mädchen der Bildungsstätte übergeben, verpflichten sich, dieselben ein Jahr dort zu lassen, bei gereifteren Mädchen genügt kürzere Zeit. Bei guten ausreichenden Leistungen tritt nach den ersten 6 Monaten eine Ermäßigung des Kostgeldes auf 9 Mark monatlich ein. ...
Die Schülerinnen erhalten Anleitung im Waschen, Plätten, Handarbeiten, Reinigen der Zimmer, Scheuern, Putzen und in den Küchenarbeiten; außerdem Unterricht im Rechnen, Lesen, Schreiben und Singen.
Beim Eintritt in die Anstalt ist 1) ein von der Polizei beglaubigter Erlaubnißschein des Vaters oder Vormundes und b) ein Abzugsattest der Ortsbehörde vorzulegen. An Kleidungsstücken ec. haben die Bildungsmädchen folgendes mitzubringen: 4-6 Hemden, 4-6 Paar farbige Strümpfe, 2 farbige Nachtjacken; 4 Nachtmützen; 6 Taschentücher; 4 helle Schürzen; 4 Arbeitsschürzen; 1 graue Sackschürze, 2 feste Leibchen; 4 farbige Unterröcke; 2-3 Werktagskleider; 1 Arbeitsanzug; 1-2 Sonntagskleider; 1 Mantel oder warmes Tuch; 1 Paar Lederstiefel; 1 Paar lederne Hausschuhe; 1 Paar Holzpantinen; 2 Kämme; 1 Zahnbürste; 1 Bürstchen zum Reinigen der Kämme; 1 Nähkästchen mit Zubehör; 1 Bibel; 1 Gesangbuch und ein verschließbarer Korb oder Koffer. Dazu 3-6 Mark für Auslagen wie Schuhausbessern u. s. w., welche der Hausmutter ausgehändigt werden müssen. Alle Kleidungsstücke müssen einfach und tüchtig hergerichtet sein und jedes überflüssigen Aufputzes entbehren.
Haben die Bildungsschülerinnen eine geeignete gründliche Ausbildung erlangt, so ist die Anstalt bemüht, ihnen einen guten passenden Dienst zu verschaffen und gewährt ihnen auch weiter Ueberwachung und Schutz.


Seite 451f, Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-Präsidenten. No. 265. Viehseuchen.

Die Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindvieh des Dorfes Falkenberg ... ausgebrochen.
Potsdam, den 14. November 1882.     Der Regierungs-Präsident.


Seite 455, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg.
No. 101. Ermäßigung der Abonnementsfahrpreise für Erwachsene.

Vom 15. November d. J. ab werden im Verkehre zwischen Lichtenberg, Caulsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen und Fredersdorf einerseits und den Stationen der Berliner Stadtbahn andererseits bei Berechnung der Abonnementspreise für Erwachsene bei einem Abonnement auf 1 Monat 50 Prozent, 2 Monate 54 Prozent, 3 Monate 58 Prozent, 4 Monate 62 Prozent, 5 Monate 66 Prozent, 6 Monate und darüber 70 Prozent des tarifmäßigen Fahrpreises gewährt. Eine Umrechnung der bereits ausgegebenen Abonnementskarten findet nicht statt.
Bromberg, den 10. November 1882.     Königl. Eisenbahn-Direktion.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 8. Dezember 1882.
Seite 417. Rechtzeitige Erneuerung der Bestellung auf das Amtsblatt für das Jahr 1883.

Wenngleich die Verpflichtung der Beamten, sowie der Gast- und Schankwirthe, einschließlich der Krüger, zum Halten der Regierungs-Amtsblätter aufgehoben ist, so ist doch anzunehmen, daß viele derselben das Amtsblatt auch fernerhin freiwillig zu halten wünschen.
Ich bringe deshalb die rechtzeitige Erneuerung der Bestellung für das Jahr 1883, welche bei den Kaiserlichen Post-Anstalten zu bewirken ist, mit dem Bemerken in Erinnerung, daß bei den erst nach Ablauf dieses Jahres eingehenden Bestellungen die vollständige Nachlieferung der bereits ausgegebenen Stücke für 1883 nicht mehr würde erfolgen können.
Potsdam, den 28. November 1882.     Der Regierungs-Präsident.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 15. Dezember 1882.
Seite 486, Bekanntmachungen der Königl. Regierung. No. 70.

Die in der Nr. 60 des Berliner Intelligenz-Blattes vom 12. März 1879 und im Stück 12 des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 21. März 1879 zum Abdruck gebrachte Polizei-Verordnung zum Schutze des auf dem Kreuzberge bei Berlin zur Erinnerung an die Siege der Freiheitskriege errichteten, im Jahre 1878 erhöhten National-Denkmals vom 10. März 1879 wird hierdurch außer Kraft gesetzt.
Berlin, den 10. Dezember 1882.     Königl. Polizei-Präsidium.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 52. / Den 29. Dezember 1882.
Seite 512, Bekanntmachungen der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg. No. 110.
Frachtfreie Beförderung milder Gaben zur Linderung der bedrängten Lage der Bevölkerung am Rhein ec.

Zur Linderung der bedrängten Lage, in welcher sich in Folge der Ueberschwemmungen des Rheins und seiner Nebenflüsse die Bevölkerung einzelner Kreise der Rheinprovinz und der Provinz Hessen-Nassau befindet, werden milde Gaben an Lebensmitteln zum Verzehr, an Kleidungsstücken, Brennmaterial und Material zur Ausfüllung der zu desinfizirenden Böden (Kohlen-Asche, Schlacken u. s. w.) ... auf den Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehenden Privat-Eisenbahnen ... frachtfrei befördert. ...
Bromberg, den 20. Dezember 1882.     Königl. Eisenbahn-Direktion.


Seite 512, Personal-Chronik.

Der Lehrerin und Schulvorsteherin Fräulein Marie Wernicke zu Bernau ist die Konzession zur Leitung und Fortführung der von ihr daselbst errichteten mehrklassigen Privat-Töchterschule ertheilt worden.


Vorheriger Jahrgang (1881) Nächster Jahrgang (1883)