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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1869. Potsdam, 1869. Zu haben bei den Königl. Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 15 Silbergroschen. (Der Preis des Alphabet. Sach- und Namen-Registers vom ganzen Jahrgange beträgt 3 Silbergroschen 9 Pfennige.) |
Mehrfache Mittheilungen in der Tagespresse haben seit länger als einem Jahre die Aufmerksamkeit des Publikums und eingehende Berichte der Localbehörden bereits früher schon die Aufmerksamkeit der Regierung auf eine Wasserpflanze gelenkt, welche, seit etwa 15 Jahren von Kanada aus nach Europa gelangt, durch ihre schnelle Verbreitung über einen großen Theil der Norddeutschen Gewässer der Schifffahrt und Flößerei gefährlich zu werden und selbst die Vorfluths-Interessen zu schädigen droht. Die sogenannte Wasserpest, Elodea canadensis, auch Anacharis alsinastrum und Tropperia pestifera genannt, ist eine dunkelgrüne, zierliche, dünnstengliche Wasserpflanze, welche zwar am besten in ruhigen, gut belichteten Gewässern mit schlammigem Untergrunde, jedoch auch in mäßiger Strömung und selbst in klarem Brunnenwasser gedeiht. Die Verbreitung der Pflanze geschieht nicht durch Verstreuung ihres Samens, sondern dadurch, daß jedes noch so kleine Zweigtheilchen in kürzester Zeit neue Wurzeln schlägt und neue Stengel treibt. Nach den durch den verstorbenen Garten-Director Lenné angestellten Ermittelungen soll die Pflanze mit amerikanischen Bauhölzern, an denen sie hängen geblieben, in England und Schottland eingeschleppt sein, wo sie sich ebenso, wie jetzt bei uns, sehr rasch über viele schiffbare Flüsse und Schifffahrts-Canäle verbreitet hat. Vor etwa 13 Jahren wurde sie durch den damaligen Ober-Gärtner der Augustin'schen Gärtnerei an der Wildparkstation bei Potsdam aus dem botanischen Garten zu Breslau in das dortige Aquarium eingeführt; wie sie aber von dort in die Gewässer von Charlottenhof gelangt ist, wo sie sich zunächst als Unkraut in Menge zeigte, hat nicht mit Sicherheit festgestellt werden können. Von den Gewässern Charlottenhofs aus hat sich die Pflanze, in den ersten Jahren unbemerkt, in erstaunlicher Schnelligkeit über sämmtliche mit jenen Gewässern in Verbindung stehende Wasserläufe von Sanssouci und in die Havel hinein verbreitet und selbst in weit davon entfernten Wasserbecken, welche durch drei Fuß hohe Wehre von einander getrennt sind, hat sie von den tiefer gelegenen nach den höher gelegenen Eingang gefunden. Seit vorigem Jahre hat sie sich endlich auf dem ganzen Laufe der Havel von der mecklenburgschen Grenze bis zu ihrer Einmündung in die Elbe und auf allen mit der Havel in Verbindung stehenden Canälen, dem Finow- und Wehrbelliner Canale, den Templiner und Lychener Gewässern, auf der Spree und ihren Seitenstraßen, namentlich auf dem Spandauer Canale, auf dem Dämritz- und Müggel-See und selbst auf der Elbe bei Neu-Werben, im Wittenberger Hafen sowie auf der Karthane und Stepnitz gezeigt und begünstigt durch den heißen Sommer dieses Jahres, zum Theil das gesammte Profil dieser Wasserstraßen erfüllt. ... |
Vom 1. Januar 1869 an wird auf hiesiger Saline feinkörniges weißes Siedesalz der Centner zu 13½ Sgr. – die Salzsteuer von 2 Thlr. ungerechnet – verkauft, insofern die Abfuhr in Mengen von 100 Ctr. erfolgt. Bei Entnahme geringerer Mengen werden 15 Sgr. berechnet. Viehsalz wird einschließlich der Controlgebühr von 1 Sgr. pr. Centner zu demselben Preise wie das Siedesalz berechnet, sofern solches aus Siedesalz bereitet ist, dagegen bei Darstellung aus gemahlenem Pfannenstein, sobald solche erfolgt, zu 9 Sgr. pr. Centner. Grobkörniges Salz wird 1 Sgr., mittelgrobes 6 Pf. pro Centner höher berechnet als das feine Salz. Besondere Preisvereinbarungen sind beim Abschlusse großer Lieferungen für gewisse Gegenden zulässig.
Schönebeck, den 1 Januar 1869.
Königl. Salzamt.
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Rechtsanwalte. Der Rechtsanwalt und Notar Kayser in Alt-Landsberg ist verstorben. Der bisherige Prediger an der Elisabeth-Kirche zu Berlin, Friedrich Eduard Braun ist zum Pfarrer bei den evangelischen Gemeinden der Parochie Lindenberg, Diöcese Berlin Land, bestellt worden. |
Dem versorgungsberechtigten Militair-Anwärter Carl Graeber ist die zweite Polizeidiener-Stelle bei dem Domainen-Polizeiamte zu Kalkberge Rüdersdorf übertragen worden. Dem Fräulein Anna Dürlich aus Liegnitz, jetzt in Lindenberg, ..., ist die Erlaubniß ertheilt worden, im diesseitigen Regierungsbezirk Stellen als Hauslehrerinnen anzunehmen. |
Kreis Niederbarnim.
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1. ... „Auf Grund der am 8. Juli 1868 präsentirten Muthung wird dem Kreisgerichtsrath a. D. Johann Friedrich Grieben zu Berlin unter dem Namen Thiede das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches ... 498133 [Quadrat-] Lachter umfassend - in den Gemeinden Niederfinow, Tornow und im Königlichen Forst bei Liepe, im Kreise Angermünde, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ 2. ... 14. Juli 1868 ... Thiede I ... Niederfinow und im Königlichen Lieper Forst ... 3. ... 20. August 1868 ... Thiede II ... Niederfinow und Liepe und im Königlichen Lieper Forst ... 4. ... 20. August 1868 ... Thiede III ... Niederfinow und im Königlichen Lieper Forst ... |
Verzeichniß der in dem Forstgarten zu Chorin (Poststation: Bahnhof Chorin, Berlin-Stettiner Eisenbahn, 8 Meilen von Berlin) der Königlichen Oberförsterei Liepe im Jahre 1869 zum Verkauf vorräthigen Pflanzen. ... |
5. ... „Auf Grund der am 20. August 1868 präsentirten Muthung wird dem Kreisgerichtsrath a. D. Johann Friedrich Grieben zu Berlin unter dem Namen Thiede IV das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches ... 493830,45 [Quadrat-] Lachter umfassend - in den Gemeinden Niederfinow, Tornow und im Königlichen Lieper Forst, im Kreise Angermünde, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ 6. ... 20. August 1868 ... Thiede V ... Niederfinow und Liepe und im Königlichen Lieper Forst ... |
Noch immer kommen Beschädigungen von Kirchenglocken zu unserer Kenntniß, deren Veranlassung nur in einem unverständigen Gebrauche der letzteren zu finden ist, ohne daß die Urheber rechtzeitig ermittelt und zum Schadenersatz angehalten sind. Demzufolge bringen wir hiermit
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7. ... „Auf Grund der am 2. Mai 1868 präsentirten Muthung wird dem Oeconomierath Willenbücher zu Alt-Friedland unter dem Namen Haupt das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches ... 500000 [Quadrat-] Lachter umfassend - in den Gemeinden Ernsthof, Closterdorf, und Ruhlsdorf im Kreise Oberbarnim des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ 8. ... 2. Mai 1868 ... Jung ... in den Gemeinden Ernsthof und Ruhlsdorf... 9. ... 2. Mai 1868 ... Lob ... in den Gemeinden Ernsthof, Ruhlsdorf, Klosterdorf und Hohenstein ... 10. ... 2. Mai 1868 ... Lieb ... in den Gemeinden Ernsthof, Ruhlsdorf und Klosterdorf ... 11. ... 2. Mai 1868 ... Luft ... in den Gemeinden Ernsthof, Bollersdorf, Ruhlsdorf und Hasenholz ... |
12. ... „Auf Grund der am 2. Mai 1868 präsentirten Muthung wird dem Oeconomierath Willenbücher zu Alt-Friedland unter dem Namen Charlotte Elisabeth das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches ... 500000 [Quadrat-] Lachter umfassend - in den Gemeinden Pritzhagen, Bollersdorf und Reichenberg im Kreise Oberbarnim des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ 13. ... 2. Mai 1868 ... Clara Eugenie ... Pritzhagen, Bollersdorf und Buckow ... 14. ... 2. Mai 1868 ... Marianne Charlotte ... Pritzhagen, Bollersdorf, Buckow, Reichenberg und Hermersdorf ... 15. ... 2. Mai 1868 ... Eugenie Marianne ... Pritzhagen, Bollersdorf, Buckow und Hermersdorf ... 16. ... 2. Mai 1868 ... Emilie Clara ... Pritzhagen, Bollersdorf, Buckow und Hasenholz ... |
Dem Bürgermeister Zimmermann zu Bernau ist die Polizei-Anwaltschaft bei der Königl. Kreisgerichts-Commission daselbst übertragen worden. |
Es ist geschenkt worden:
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Um denjenigen Orten, welche nach Maßgabe des für die fernere Ausbildung des Norddeutschen Telegraphen-Netzes aufgestellten Planes erst nach längerer Zeit mit Bundes-Telegraphen-Stationen versehen und an das bestehende Telegraphen-Netz angeschlossen werden können, Gelegenheit zu bieten, sich die Vortheile dieses Verkehrsmittels früher zu beschaffen, wird es den betreffenden Communen bis auf Weiteres gestattet werden, die zur Erreichung des genannten Zweckes erforderlichen Telegraphen-Verbindungen und Stations-Anlagen für eigene Rechnung unter nachfolgenden allgemeinen Bedingungen anzulegen und zu betreiben:
Stettin, den 5. März 1869.
General-Direction der Telegraphen des Norddeutschen Bundes.
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Das Sommersemester 1869 beginnt am 12. April. Von den für das Sommersemester angezeigten Vorlesungen der hiesigen Universität sind für die Studierenden der Landwirthschaft folgende hervorzuheben: ...
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Die große Gefährlichkeit des Maikäfers und seiner Larve (des Engerlings) für Feld und Wald giebt uns Veranlassung, auf unsere Bekanntmachung vom 9. April 1864 (Amtsblatt Seite 115), in welcher die zur Vertilgung dieses Insects geeignetsten Mittel angegeben sind, wiederholt hinzuweisen und dieselben allen Gartenbesitzern, Land- und Forstwirthen recht eindringlich zur Beachtung zu empfehlen.
Potsdam, den 19. März 1869.
Königl. Regierung.
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Verzeichniß der Vorlesungen, welche im Sommersemester 1869 bei dem mit der Universität in Beziehung stehenden königlichen landwirthschaftlichen Lehrinstitute zu Berlin (Behrenstraße Nr. 28) stattfinden werden.
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17. ... „Auf Grund der am 2. Mai 1868 präsentirten Muthung wird dem Oeconomierath Willenbücher zu Alt-Friedland unter dem Namen Marie Emma das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches ... 50000 [Quadrat-] Lachter umfassend - in den Gemeinden Pritzhagen, Ihlow, Grunow und Ernsthof im Kreise Oberbarnim des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ 18. ... 2. Mai 1868 ... Emma Emilie ... Pritzhagen, Ihlow und Reichenberg ... 19. ... 2. Mai 1868 ... Helene Marie ... Pritzhagen, Bollersdorf, Buckow und Grunow ... |
Die betreffenden bedeckten Räume und Höfe des hiesigen Königlichen Lagerhauses können wie bisher, auch während des diesjährigen hiesigen Wollmarktes zum Lagern von Wolle unter den bisherigen Bedingungen und für ein Lagergeld von 5 Sgr. pro Centner Wolle benutzt werden. Der Verwalter dieses Gebäudes, Registrator Wildt, wird die schriftlichen oder mündlichen Meldungen dazu in unserem Dienstlocale Niederwallstraße Nr. 39 hierselbst während der gewöhnlichen Dienststunden entgegennehmen. Die Bestellungen sollen in der Reihenfolge, wie sie eingehen, verzeichnet und die vorhandenen Lager-Plätze demnächst örtlich nachgewiesen werden.
Berlin, den 9. April 1869.
Königl. Ministerial-Bau-Commission.
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Die Anmeldung zu der in den Monaten Mai und September jeden Jahres stattfindenden vorgenannten Prüfung erfolgt in den Monaten April resp. August jeden Jahres bei dem Königl. Provinzial-Schul-Collegium zu Berlin auf einem Stempelbogen zu 5 Sgr. und unter Beifügung folgender Schriftstücke:
Die Arbeiten sind nicht ganz zu vollenden, damit noch etwas unter Aufsicht zu fertigen übrig bleibt. Für die Prüfung ist eine Examinationsgebühr von 1 Thlr. am Tage der Prüfung zu entrichten.
Director Merget.
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Laufende Nummer. / Bauinspectorstelle zu ... / Baumeisterstelle zu ... Name und Titel des Stelleninhabers ... Umfang des Baubezirks. ... Landbaugeschäfte im Landräthlichen Kreise. /... [Quadrat-] Meilen. ... Wasserbauverwaltung. ... Chausseeverwaltung, Chausseestrecken. / ... Länge in Meilen. 5. / Berlin. (Landbauinspection.) / - Bürkner, Bauinspector. Nieder-Barnim mit Ausschluß der Stadt Cöpnick und ihrer nächsten Umgebung. / 23,30 [Q.-M.] Die nicht schiff- und flößbaren Gewässer im Kreise Nieder-Barnim. Die Oberaufsicht über die Kreis-, Communal- und Actien-Chausseen im Kreise. ... / 9,90 [M.] 12. / - / Freienwalde. N. N. Kreisbaumeister. Ober-Barnim. / - Die nicht schiffbaren Gewässer im Kreise Ober-Barnim. 1) Staats-Chausseen (zusammen 13,42 Meilen):
19. / Berlin. (Wegebauinspection.) / - Kranz, Bauinspector. - / - Staats-Chausseen (zusammen 20,35 Meilen)
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Auf Grund des § 11 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 wird hierdurch unter Aufhebung der Polizei-Verordnung vom 12. November 1851 - Amtsblatt pro 1851 Seite 361 - Nachstehendes verordnet: Das Tabackrauchen wird an allen Orten, wo dadurch leicht Feuer entstehen könnte, besonders in Scheunen, Ställen, auf Böden und Wirthschaftshöfen, ferner auf oder bei den mit Heu, Stroh, Torf oder ähnlichen brennbaren Stoffen beladenen Wagen in der Nähe von Stroh- oder Rohrdächern, sowie aller andern leicht feuerfangender Gegenstände, bei einer Geldbuße von Einem bis zu zehn Thalern, an deren Stelle im Unvermögensfalle eine verhältnißmäßige Gefängnißstrafe tritt, für den Umfang des hiesigen Regierungsbezirkes verboten.
Potsdam, den 24. April 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Auf Grund der §§ 2 und 9b des Gesetzes vom 22. Februar 1869, betreffend die Rechtsverhältnisse des Stein- und Braunkohlen-Bergbaues in denjenigen Landestheilen, in welchen das Kurfürstlich Sächsische Mandat vom 19. August 1743 Gesetzeskraft hat (Ges.-S. S. 401) verordnen wir für unsern Verwaltungsbezirk was folgt:
Halle, den 19. April 1869.
Königl. Oberbergamt.
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Der bisherige Bürgermeister von Bärwalde Johannes Julius Albert Zimmermann ist, der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Bernau getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Bernau für eine 12jährige Amtsdauer bestätigt und am 10. April d. J. in das Amt eingeführt worden. |
Dem am 12. December 1855 zu Hennigsdorf geborenen Wilhelm Friedrich Hermann Kraft zu Stolpe haben wir auf Grund der Allerhöchsten Cabinets-Ordre vom 12. Juli 1867 die Annahme des Familien-Namens Ballerstedt gestattet.
Potsdam, den 8. April 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Ungeachtet schon vielfach vor Beschädigungen der Telegraphen-Anlagen gewarnt ist, so kommen hauptsächlich durch das in der Nähe der Leitungen häufig mit nicht hinreichender Sorgfalt stattfindende Fällen von Bäumen, doch noch vielfach dergleichen Beschädigungen vor, wodurch der telegraphische Verkehr jedesmal eine nachtheilige Unterbrechung erleidet. Um diesem Uebelstande möglichst zu begegnen, weisen wir die Betheiligten hierdurch auf das Verlangen der Königl. Telegraphen-Verwaltung hin, wonach, ehe mit dem Fällen von Bäumen in der Nähe von Telegraphenleitungen vorgegangen wird, davon jedesmal der nächstgelegenen selbstständigen Telegraphen-Station frühzeitig genug Mittheilung zu machen ist, damit dieselbe einen Beamten zur Ueberwachung der Arbeit und bei unvermeidlichen Vorkommnissen zur schleunigsten Wiederherstellung der Anlagen nach der Arbeitsstelle entsenden kann. Wer eine solche Mittheilung versäumt, hat zu gewärtigen, daß er seitens der Telegraphen-Verwaltung bei vorkommenden Beschädigungen wegen des Schaden-Ersatzes in Anspruch genommen wird.
Potsdam, den 24. April 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Um die durch die Grund- und Gebäudesteuer-Veranlagung gewonnenen wichtigen und umfangreichen Nachrichten über den Flächeninhalt, den Reinertrag und die Vertheilung ec. der Liegenschaften und Gebäude dem allgemeinen Nutzen zugänglich zu machen, sollen jene Nachrichten in einem von Amtswegen zusammengestellten Tabellenwerke, welches für jeden Gemeinde- und jeden selbstständigcn Gutsbezirk den Flächeninhalt und Reinertrag der einzelnen Bonitätsclassen und Kulturarten, sowie den Gesammtflächeninhalt und Reinertrag nebst der davon zu entrichtenden Grundsteuer, ferner die Anzahl der Gebäude und die Gebäudesteuer, die Anzahl der Einwohner, der Eigenthümer und der Besitzstücke, sowie andere einschlägige Notizen übersichtlich nachweist, der Oeffentlichkeit übergeben werden. Von diesem Werke ist bereits der den Regierungsbezirk Potsdam betreffende Theil erschienen, welcher sowohl im Ganzen, als in Unterabtheilungen für jeden einzelnen Kreis bezogen werden kann, und zwar:
Königl. Regierung. Abtheilung für directe Steuern, Domainen u. Forsten. |
Nach allen Orten in den Vereinigten Staaten von Amerika können Zahlungen bis zum Betrage von 50 Thlr. oder 87½ Gulden Südd. W. im Wege der Post-Anweisung übermittelt werden. Die Einzahlung erfolgt auf ein gewöhnliches Post-Anweisungs-Formular. Der Betrag, welchen der Absender nach Nord Amerika überwiesen zu sehen wünscht, ist auf der Post-Anweisung in Dollars und Cents Goldwährung anzugeben. Die Annahme-Post-Anstalt reducirt den Betrag nach dem Verhältniß von 70 Cents Gold gleich 1 Thlr. und nimmt danach den sich ergebenden Betrag vom Einzahler entgegen. Die Gesammtgebühr beträgt
In dem Coupon der Post-Anweisung hat der Absender seinen Namen und Wohnort zu bezeichnen, weitere Notizen sind bei Einzahlungen nach Amerika auf dem Coupon der Post-Anweisung nicht zulässig. Die Auszahlung der Beträge in Nord-Amerika erfolgt durch die Agenten des Norddeutschen Lloyd. An Stelle der Original-Post-Anweisungen, welche in Bremen zurückbleiben, richtet der Norddeutsche Lloyd Benachrichtigungsschreiben an die Empfänger mit Bezeichnung des Betrages der Auszahlung und des Namens und Wohnorts des Agenten, der mit der Auszahlung beauftragt ist. Name und Wohnort des Absenders der Post-Anweisung wird in diese Benachrichtigungsschreiben nicht aufgenommen, sondern gelangt nur zur Kenntniß des betreffenden Agenten. Es empfiehlt sich, daß der Absender einer Einzahlung nach Amerika den Adressaten noch unmittelbar brieflich davon unterrichtet, denn der Adressat muß, sobald er auf Grund der vom Norddeutschen Lloyd empfangenen Benachrichtigung das Geld abheben will, sich noch legitimiren, was ihm wesentlich erleichtert wird, wenn er den Namen und Wohnort des Einzahlers angeben kann, wovon der Agent die Kenntniß besitzt.
Berlin, den 13. Mai 1869.
General-Post-Amt.
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22. ... „Auf Grund der am 26. März 1868 präsentirten Muthung wird dem Kreisgerichtsrath a. D. Johann Friedrich Grieben zu Berlin unter dem Namen Goellnitz das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 293836,75 [Quadrat-] Lachter ... umfassend - in der Gemeinde Freienwalde, im Kreise Obernarnim des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ 23. ... 16. März 1868 ... Neubart ... in der Gemeinde Freienwalde ... |
Es hat sich herausgestellt, daß die im Handelsverkehr häufig vorkommenden grünen Drathgeweben meistens mit arsenhaltigen Anstrichfarben behaftet sind. Wenngleich die Anwendung von Arsenfarben in Verbindung mit firnißartigen, stark klebenden und das Pigment einhüllenden Mitteln weniger nachteilig ist, als die Verwendung arsenhaltiger Leimfarben oder solcher Compositionen, welche sich leichter als die Oelfarben ablösen und in höherem Maße der Einwirkung des Wassers unterliegen, so halten wir es doch für zweckmäßig, das Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß es bedenklich ist, die bezeichneten Drathgewebe zur Herstellung von Gegenständen, welche mit dem menschlichen Körper oder mit Lebensmitteln in Berührung kommen, zu verwenden.
Potsdam, den 31. Mai 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 1. Mai d. J., welcher also lautet:
Berlin, den 1. Mai 1869. gez. Wilhelm. ggz. von Mühle. An den Minister der geistliche ec. Angelegenheiten. Dies wird unter Hinweis auf den § 7 des Regulativs vom 7. September 1830 - G.-S. S. 133 - und die Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 17. April 1846 - G.-S. S. 166 - hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 11. Mai 1869.
Königl. Charité-Direction.
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Vom 10. d. M. ab wird bei der Personenpost zwischen Strausberg und Wriezen unter Ausschluß der Beichaisengestellung das Personengeld von 6 Sgr. auf 4 Sgr. pro Person und Meile ermäßigt werden.
Potsdam, den 2. Juni 1869.
Der Ober-Post-Director Balde.
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Auf Grund des § 11 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 bringen wir die unterm 17. März 1854 (Amtsbl. pro 1854 S. 96) erlassene Polizei-Verordnung in Erinnerung und verordnen hiermit: Das außereheliche Zusammenleben von Personen verschiedenen Geschlechts ist nicht allein dann verboten, wenn der Eingehung der Ehe ein gesetzliches Eheverbot entgegensteht, sondern auch in dem Falle, wenn dies Zusammenleben zum öffentlichen Anstoß oder Aergerniß gereicht. Uebertretungen ziehen eine Geldbuße bis zu zehn Thalern oder verhältnißmäßige Freiheitsstrafe nach sich, vorbehaltlich der Befugniß der Polizei-Behörden, dergleichen unsittliche Verhältnisse durch die der Polizei zu Gebote stehenden gesetzlichen Zwangsmittel sofort aufzulösen.
Potsdam, den 10. Juni 1869.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
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V. Subaltern-Beamte. Der Kreisgerichts-Secretair Jürisch in Gransee ist als Sportel-Receptor und Deposital-Rendant an die Gerichts-Deputation zu Alt-Landsberg versetzt; ... |
Kreis Niederbarnim. ...
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Eisenerz oder Wiesenerz wird fortan bei Aufgabe in Wagon-Ladungen von mindestens 100 Centnern auf der Strecke Berlin-Breslau zu den Sätzen des Special-Tarifs für den Transport von phosphorsaurem Kalk (rohem Phosphorit), welcher nach dem Einheitssatze von 1 Pf. pro Centner und Meile neben einer Expeditions-Gebühr von 1 Thlr. pro 100 Centner construirt ist, befördert.
Berlin, den 4. Juli 1869.
Königl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
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Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß seit dem 1. d. M. den hiesigen Steuer-Assistenturen am Ostbahnhofe, in der großen Frankfurterstraße Nr. 138, am Oberbaum, am botanischen Garten und zu Moabit der Debit von Stempel-Materialien in dem den hiesigen Stempelvertheilern gestatteten Umfange übertragen worden ist.
Berlin, den 20. Juni 1869.
Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände.
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25. ... „Auf Grund der am 27. März 1867 präsentirten Muthung wird den Bergwerksbesitzern C. Bayer zu Wriezen a. O. und W. Eisenmann zu Berlin unter dem Namen Froh das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 471168 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Sternebeck und Biesow, im Kreise Oberbarnim, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... |
Kreis Niederbarnim....
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Unter Hinweisung auf die in Nr. 43 der Gesetz-Sammlung Pag. 746 ff. publicirte Bekanntmachung vom 13. Mai d. J., betreffend die Verhältnißzahlen für die Umrechnung der bisherigen Landesmaaße und Gewichte in die durch die Maaß- und Gewichts-Ordnung für den Norddeutschen Bund festgestellten neuen Maaße und Gewichte, werden jene Verhältnißzahlen, soweit sie sich auf das im diesseitigen Verwaltungsbezirke und in der Stadt Berlin bisher gültige Maaß- und Gewichtssystem beziehen, in der nachfolgenden Tabelle zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Bisherige Maaße und Gewichte.
A. Längenmaaße. Ein Preußischer Fuß ist gleich 139,13 pariser Linien. 1 Fuß = 12 Zoll; 1 Zoll = 12 Linien. 1 Ruthe = 12 Fuß; 1 Meile = 2000 Ruthen. 1 Elle = 25 1/2 Zoll; 1 Lachter = 80 Zoll; 1 Faden = 6 Fuß, B. Flächenmaaße. Ein Morgen ist gleich 180 Quadrat-Ruthen. C. Körpermaaße. Ein Scheffel ist gleich 3072 Kubik-Zoll. 1 Wispel = 24 Scheffel; 1 Scheffel = 16 Metzen. 1 Tonne Leinsaat = 37 2/3 Metzen. Ein Quart ist gleich 64-Kubik Zoll. 1 Anker = 30 Quart; 1 Eimer = 2 Anker. 1 Ohm = 2 Eimer; 1 Orhoft = 3 Eimer. 1 Fuder = 4 Orhoft. 1 Biertonne = 100 Quart. 1 Klafter Holz = 108 Kubik-Fuß; 1 Tonne (Salz, Kohlen ec.) = 4 Scheffel. 1 Schachtruthe = 144 Kubik-Fuß; 1 Kummt Torf = 138,36 Kubik-Fuß. D. Gewichte. Ein Pfund ist gleich 500 Gramm. 1 Pfund = 30 Loth; 1 Loth = 10 Quentchen; 1 Quentchen = 10 Cent; 1 Cent = 10 Korn; 1 Centner = 100 Pfund. 1 Schiffslast = 40 Centner. Verhältniß-Zahlen.
Potsdam, den 12. Juli 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
Berlin, den 12. Juli 1869. Königl. Polizei-Präsidium. |
Zur Ergänzung der über die Schulpflichtigkeit der Kinder und die Bestrafung der Schulversäumnisse schulfähiger Kinder von uns erlassenen Verordnungen bestimmen wir auf Grund des § 11 des Gesetzes über die Polizei Verwaltung vom 11. März 1850 (Gesetz Sammlung S. 265) Folgendes:
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Vom 1. August d. J. ab wird die Personenpost zwischen Erkner und Rüdersdorf den folgenden veränderten Gang erhalten:
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Vom 1. August d. J. ab werden an der Poststraße zwischen Strausberg Stadt und Bahnhof und zwar
Potsdam, den 22. Juli 1869.
Der Ober-Post-Director.
In Vertretung: Fischer.
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27. ... „Auf Grund der am 13. November 1868 präsentirten Muthung wird den Bergwerksbesitzern C. Bayer zu Wriezen a. O. und W. Eisenmann zu Berlin unter dem Namen Gleich das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 500000 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Ernsthoff, Grunow, Praedikow und Ihlow, im Kreise Oberbarnim, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... 28. ... 13. November 1868 ... Alp ... in den Gemeinden Ernsthof, Grunow und Praedikow ... |
Auf Grund der §§ 5, 6 und 11 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 (G.-S. S. 265) verordnet das Polizei-Präsidium, nach Berathung mit dem Gemeinde Vorständen für den engern und weitern Polizei-Bezirk von Berlin und den Polizei-Bezirk von Charlottenburg was folgt.
I. Allgemeine Erfordernisse für den Betrieb des Thorfuhrwerks.
A. Betriebspersonal.
A. Hinsichtlich des Personals.
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Nach den durch die Erfahrung bestätigten Feststellungen der Wissenschaft führt der Berberitzen-Strauch - Berberis vulgaris, auch Sauerdorn genannt - durch Vermittelung der Bildung des Getreide-Rostes erheblich Schädigungen der Landwirthschaft herbei. Um denselben vorzubeugen, verordnen wir ... was folgt:
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29. ... „Auf Grund der am 2. Mai 1868 präsentirten Muthung wird den Bergwerksbesitzern C. Bayer zu Wriezen a. O. und W. Eisenmann zu Berlin unter dem Namen Leda das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 500000 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Pritzhagen, Grunow, Ihlow, Ernsthof und Praedikow im Kreise Oberbarnim, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... 30. ... 2. Mai 1868 ... Kind ... Ernsthof, Praedikow, Kahnsdorf und Klosterdorf ... 31. ... 2. Mai 1868 ... Leib ... Ernsthof, Praedikow und Klosterdorf ... 32. ... 2. Mai 1868 ... Lady ... Pritzhagen, Bollersdorf, Ihlow, Grunow und Praedikow ... 33. ... 2. Mai 1868 ... Weib ... Ernsthof und Praedikow ... 34. ... 2. Mai 1868 ... Hebe ... Pritzhagen, Grunow, Ihlow und Reichenberg ... |
Der Regierungs-Assessor von Goldbeck ist in das hiesige Regierungs-Collegium eingetreten. |
Von dem Großpriorat des ehemaligen Johanniter-Maltheser-Ordens sind in den Jahren 1800 bis 1804 bei den Bankhäusern Lindenkampf und Olferst in Münster und M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. nachbezeichnete Anleihen aufgenommen worden:
Berlin, den 12. August 1869.
Der Finanz-Minister.
Im Auftrage Günther.
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Nachdem die Erfahrung gelehrt hat, daß die aus der leichten Entzündbarkeit des Petroleums in Lampen und Laternen entstehende Gefahr durch Anwendung gehöriger Vorsicht zwar nicht ganz behoben, aber doch wesentlich vermindert wird, und nachdem es der Technik gelungen ist, bei Lampen und Laternen Vorrichtungen anzubringen, welche sowohl das Ausfließen und Explodiren des Petroleums verhindern, als auch die Flammen abschließen, wird von uns ... die für den Umfang des Regierungsbezirks Potsdam unterm 15. Januar v. J. erlassene Polizei-Verordnung über den Gebrauch von Petroleum-Lampen und Laternen in Ställen und Scheuen (Amtsbl. pro 1868 Stück 5 Seite 39), hierdurch aufgehoben.
Potsdam, den 23, August 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Am 25. d. M. wird die zwischen Berlin und Neuenhagen belegene Haltestelle Caulsdorf für den Personen-Verkehr eröffnet. Von diesem Tage ab halten die Züge VI und XIII, von denen der erste um 7 Uhr 15 Minuten Morgens in Berlin eintrifft, der letztere um 5 Uhr 30 Minuten Abends Berlin verläßt, auf der genannten Haltestelle und werden zu diesen Zügen Personen auf gewöhnliche und Retour-Billets von Caulsdorf nach Berlin resp. Neuenhagen, sowie in umgekehrter Richtung, nach Maßgabe des Fahrplans expedirt. Die Expedirung resp. Mitnahme von Reisegepäck findet unter denselben Bedingungen wie bei den übrigen Haltestellen statt. Desgleichen ist die Expedirung von Hunden nach und von Caulsdorf gestattet.
Bromberg, den 20. August 1869.
Königl. Direction der Ostbahn.
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35. ... „Auf Grund der am 2. Mai 1868 präsentirten Muthung wird den Bergwerksbesitzern C. Bayer zu Wriezen a. O. und W. Eisenmann zu Berlin unter dem Namen Frisch das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 500000 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Sternebeck, Harnekopf, Steinbeck und Briesow im Kreise Oberbarnim, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... |
36. ... „Auf Grund der am 9. Januar 1869 präsentirten Muthung wird den Bergwerksbesitzern C. Bayer zu Wriezen a. O. und W. Eisenmann zu Berlin unter dem Namen Boll das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 500000 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Pritzhagen, Grunow, Ihlow, und Reichenberg im Kreise Oberbarnim, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... |
Nachdem im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. die Rinderpest gänzlich erloschen ist und alle inficirt gewesenen Orte für seuchenfrei erklärt worden sind, wird von uns auf Grund des Gesetzes über die Rinderpest vom 7. April d. J. Nachstehendes verordnet: Bis zum 1. October d. J. ist die Abhaltung von Viehmärkten in den Kreisen Oberbarnim, Angermünde und in dem östlich von Berlin gelegenen Theile des Kreises Niederbarnim untersagt; ... Vom 1.October d. J. ab fallen auch diese Beschränkungen fort. Alle anderen, von uns getroffenen Verkehrs-Beschränkungen und Vorsichtsmaßregeln werden schon jetzt aufgehoben.
Potsdam, den 16. September 1869.
Die Königl. Regierung.
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Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß von heute ab Rindvieh, Schaafe und Ziegen auf der ganzen Ostbahn wieder befördert werden, wenn 1) durch obrigkeitliches Attest dargethan wird, daß die Gegend, aus welcher das Vieh kommt, seit 3 Monaten und mindestens in einem Umkreise von 3 Meilen seuchenfrei ist und wenn 2) das Vieh vor der Einladung von einem qualificirten Thierarzt untersucht und für gesund erklärt wird.
Bromberg, den 17. September 1869.
Königl. Direction der Ostbahn.
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Mit der in Berlin bestehen Mägdeherberge „Marthahof“ ist neuerdings ein Mägde-Vermiethungs-Büreau und ein Logirhaus verbunden worden. Diese Einrichtung bietet weiblichen Dienstboten, die von außerhalb zuziehen, eine gute Gelegenheit, sich ein Unterkommen zu verschaffen und ist jedenfalls geeignet, die Ankömmlinge vor den vielfältigen Gefahren, die ihrer in der Hauptstadt warten, am besten zu schützen. Auf den Wunsch des Anstalts-Comités bringen wir dies zur Kenntniß des betheiligten Publikums.
Potsdam, den 4. Oktober 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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37. ... „Auf Grund der am 2. Mai 1868 präsentirten Muthung wird den Bergwerksbesitzern Wilhelm Eisenmann und Carl Heinrich Bayer zu Wriezen a. O. unter dem Namen Hagen das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 500000 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Pritzhagen, Grunow, Ihlow, und Reichenberg im Kreise Oberbarnim, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... |
Statut der „Actien-Brauerei Friedrichshain“. Titel I. Firma, Zweck und Dauer.
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Zur Beseitigung entstandener Zweifel bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die bestehenden Bestimmungen über die Abhaltung von Tanzlustbarkeiten durch die Emanation der neuen Gewerbeordnung eine Aenderung nicht erfahren haben, und daß die Vorschriften der Verordnung vom 4. Februar 1834 ... nach wie vor maßgebend sind. Hiernach schließt das auf gesetzlichem Wege erlangte Recht, eine Gastwirthschaft, Schankstätte u. s. w. zu betreiben, nicht ohne Weiteres die Befugniß in sich, Tanzlustbarkeiten zu veranstalten, vielmehr bedarf es zu jeder einzelnen Tanzlustbarkeit einer besonderen schriftlichen Erlaubniß, welche vorher bei der Ortspolizei-Behörde nachgesucht werden muß.
Potsdam, den 6. October 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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In Folge der Vorschrift in den §§ 42 und 59 der Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 verordnen wir hiermit ..., daß die Uebertretung gedachter Vorschrift, wonach es zu vorübergehenden öffentlichen Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralischen Vorstellungen, oder sonstigen Lustbarkeiten auf den Straßen im umherziehenden Gewerbebetriebe, außer den übrigen Erfordernissen, der vorhergehenden Erlaubniß durch die Behörde des Ortes, an welchem die Leistung beabsichtigt wird, bedarf, mit Geldbuße bis zu 10 Thlr. event. verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe geahndet wird.
Potsdam, den 8. October 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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In Uebereinstimmung mit dem Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen ec. Angelegenheiten vom 9. April 1861 verordnen wir ... Folgendes:
Potsdam, den 17. October 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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38. ... „Auf Grund der am 30. December 1868 präsentirten Muthung wird den Bergwerksbesitzern Wilhelm Eisenmann zu Berlin und Carl Heinrich Bayer zu Wriezen a. O. unter dem Namen Pritz das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 473823 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Pritzhagen, Ihlow, und Bollersdorf - im Kreise Oberbarnim - des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... |
Die Gewerken der Braunkohlenbergwerke Thaer bei Freienwalde, Grieben bei Falkenberg, Mars bei Struvenberg, Trautenau, Gitschin, Langensalza, Sadowa und Achilles bei Hohenfinow, Biswien, Krug und Sterx bei Wollenberg, Oderthal und Gabow bei Neu-Tornow, Kurberg und Bischof bei Freienwalde, Luxemburg, Königgrätz, Chlum und Vorsicht bei Dannenberg, Wilhelm bei Cöthen, Julie, Thiede, Thiede I, Thiede II, Thiede III, Thiede IV, Thiede V und Diana bei Niederfinow haben laut Verhandlung d. d. Freienwalde a. d. O. den 5. Mai 1869 beschlossen, die genannten 28 Gruben zu einem einheitlichen Ganzen unter dem Namen Braunkohlenbergwerk Freienwalde bei Freienwalde a. d. O. zu vereinigen und hierbei bestimmt, daß die Bergwerke Thaer und Grieben ein jedes mit 26/78, die übrigen 26 Bergwerke aber ein jedes mit 1/78 Antheil in das consolidirte Bergwelk eintreten. Es wird dies unter Verweisung auf die §§ 45, 46 und 47 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Halle, den 8. October 1869.
Königl. Oberbergamt.
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Der Doctor der Medicin und Chirurgie Theodor Friedrich Wollermann ist als practischer Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer in den Königlichen Landen approbirt und vereidigt worden. |
Vielfache an die Postbehören gerichtete Anfragen lassen ersehen, daß im Kreise des correspondirenden Publikums die Nachricht verbreitet worden ist, die Beförderung von Packeten durch die Post werde mit dem 1. November d. J. aufhören. Diese Nachricht ist durchaus unbegründet; die Beförderung von Packeten durch die Post wird vielmehr auch ferner in der bisherigen Weise unverändert fortbestehen.
Potsdam, den 26. October 1869.
Der Ober-Post-Director-Balde.
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Die unter dem Namen Diphteritis oder der bösartigen Rachenbräune bekannt gewordene Krankheit ist in neuerer Zeit in unserem Regierungsbezirk häufig, und in einzelnen Gegenden desselben mit zahlreichen Erkrankungsfällen aufgetreten. Dieselbe befällt als eine mehr oder weniger heftige Halsentzündung sowohl Erwachsene als Kinder, und kommt sowohl für sich allein, als auch mit anderen Krankheiten verbunden vor; so gesellt sie sich namentlich oft zum Scharlachfieber und steigert die Gefahr desselben in hohem Grade. ... ... Selbstverständlich ist bei einer so gefährlichen Krankheit auf das Schleunigste ärztliche Hülfe zu suchen, da namentlich im Beginn derselben wirksame Mittel zur Rettung des Kranken in Anwendung gebracht werden können, während mit ihrem Fortschreiten die Aussicht auf Genesung immer zweifelhafter wird. Wir fordern umso mehr zu ernstlichen Maßnahmen bei dieser Krankheit dringend auf, als dieselbe in unserem Verwaltungsbezirk, und namentlich auf dem platten Lande, hauptsächlich in Folge der Vernachlässigung ärztlicher Hülfe oder auch der Behandlung mit unwirksamen Hausmitteln und homöopathischen Arzneien Opfer gefordert hat und damit gleichzeitig zu weiterer Verbreitung der Krankheit Veranlassung gegeben worden ist. Damit auch den Behörden ermöglicht werde, das zur Abwendung weiterer Gefahr und zur Sorge für unvermögende Kranke Erforderliche ins Werk zu richten, machen wir den Familienhäuptern zur Pflicht, von den in ihren Familien und Häusern vorkommenden Erkrankungen an Diphteritis der Ortspolizeibehörde unversäumt Anzeige zu machen; auch bringen wir den Aerzten diese ihre Verpflichtung in Erinnerung und verweisen wir zu demselben Behuf die Herren Landgeistlichen und Ortsschulzen auf unsere bereits unter dem 5. April 1835 (Amtsblatt Stück 16 Pag. 92) erlassene Verordnung.
Potsdam, den 24. October 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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40. ... „Auf Grund der am 17. Juli 1869 präsentirten Muthung wird dem Rentier G. H. Jungbluth zu Berlin unter dem Namen Günther das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 499653 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Görzig. Lamitsch, Rietz, Neuendorf, Lindenberg, Wilmersdorf und Pfaffendorf im Kreise Beeskow-Storkow, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... 41. ... „Auf Grund der am 30. März 1869 präsentirten Muthung wird den Bergwerksbesitzern Wilhelm Eisenmann zu Berlin und Carl Heinrich Bayer zu Wriezen a. O. unter dem Namen Schlacht das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 459695 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Diensdorf, Pieskow und Hartmannsdorf, im Kreise Beeskow-Storkow, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... |
Das nachstehende Stolgebühren-Reglement nebst Taxe für die katholische Diöcese Breslau, welches zur Einführung in dem Delegaturbezirk Berlin mit Ausschluß der Stadt Berlin mithin zur Gültigkeit für alle anderen katholischen Gemeinden in der Provinz Brandenburg durch das Rescript des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 21. October d. J. (K. 3030) die staatliche Anerkennung erhalten hat, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Potsdam, den 2. November 1869. Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Wirkliche Geheime Rath von Jagow. Stolgebühren-Reglement für die Diöcese Breslau preußischen Antheils.
Die Stolä-Tax-Ordnung vom 8. August 1750 für die Provinz Schlesien ist den Verhältnissen der Zeit nicht mehr entsprechend und hat sich in mehreren Beziehungen als lückenhaft herausgestellt. Daher wird nachstehend ein neues Stolgebühren-Reglement festgesetzt, nach welchem von Emanation desselben an die Diöcesanen und der Clerus des preußischen Antheils der Diöcese Breslau sich zu richten haben.
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Urkundlich unter meinem Siegel und Unterschrift.
Breslau, den 26. September 1868. Fürstbischof Heinrich. |
Den mit der Aufstellung der Tabelle der Geburten, Trauungen und Sterbefälle beauftragten Behörden und Beamten, insbesondere auch den Herren Superintendenten und Pfarrern machen wir hierdurch die Mittheilung, daß wir, um den uns höheren Orts zur Vorlegung der Bezirks-Haupt-Tabelle gestellten Termin innehalten zu können, die Einreichung der qu. Tabellen bis spätestens den 1. März k. J. unbedingt erwarten müssen. Die Herren Superintendenten wollen die ihnen untergegebenen Pfarrer wegen Einreichung der Parochial-Tabellen mit entsprechender Anweisung versehen.
Potsdam, den 6. November 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Niederbarnimer Kreis.
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Unsere im 42. Stück S. 306 des Amtsblatts publicirte Verordnung vom 8. October d. J. in Betreff der ortspolizeilichen Erlaubniß zu Musikaufführungen ec. wird hierdurch aus Grund des § 11 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 dahin declarirt resp. erweitert, daß die fragliche Strafbestimmung auch auf den stehenden Gewerbebetrieb (§ 42 der Gewerbeordnung) anzuwenden und daß auch derjenige, welcher nicht blos auf den Straßen, sondern auch sonst im Umherziehen oder an einem Orte vorübergehend und ohne Begründung eines stehenden Gewerbes sein Gewerbe in der im § 59 der Gewerbe-Ordnung gedachten Art ausübt, ohne die Erlaubniß der betreffenden Ortsbehörde vorher nachgesucht zu haben, der in obiger Verordnung bestimmten Strafe unterliegt.
Potsdam, den 12. November 1869.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
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42. ... „Auf Grund der am 8. April 1869 präsentirten Muthung wird dem Kreisgerichtsrath a. D. Joh. Friedr. Grieben zu Berlin unter dem Namen Sachse das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 499078½ [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in der Gemarkung der Stadt Freienwalde a. O., der Gemeinde Sonnenberg und der Königlichen Forst daselbst, im Kreise Oberbarnim des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirke Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... |
Nachdem die Kreis-Chaussee von Straußberg über Hohenstein und Ruhlsdorf bis zur Müncheberg-Neustädter Staatsstraße im Bau vollendet ist, wird auf derselben vom 1. December d. J. ab bei dem zwischen den Nummersteinen 47 und 46 errichteten Einnehmerhause ein ein- und einhalbmeiliges Chausseegeld nach Maßgabe des für Staats-Chausseen gültigen Tarifs vom 29. Februar 1840, erhoben werden. Dies wird hierdurch zur Kenntniß des betheiligten Publikums gebracht.
Potsdam, den 21. November 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Uebersicht der Martini-Marktpreise des Roggens, wie solche in den Jahren 1856 bis einschließlich 1869 in den Kreisstädten des Regierungs-Bezirks Potsdam im Durchschnitt nach Abzug der beiden höchsten und der beiden niedrigsten Jahrespreise zu stehen gekommen sind. Der Marktpreis des Roggens hat betragen in den Kreisen:
Zufolge vorstehender Uebersicht beträgt der Martini-Durchschnitts-Marktpreis des Roggens, wonach die Vergütigung der Getreiderenten in baarem Gelde zu berechnen ist, für das Jahr 1869 in den nachbenannten Kreisen und Städten:
Potsdam, den 26. November 1869.
Königl. Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
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Der Vaterländische Frauen-Verein bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß ihm von Sr. Majestät dem Könige unter dem 1. Juli d. J. die Corporationsrechte verliehen worden sind. Hierdurch wird der Verein in seiner Thätigkeit wesentlich gefördert, nachdem dieser, durch Revision des Statuts vom 1. Mai 1867, im Mai d. J. bereits ein weiteres Feld eröffnet worden ist. Derselbe zählt gegenwärtig 280 Zweigvereine innerhalb aller Provinzen der Monarchie und in einigen norddeutschen Nachbarländern. Indeß muß er, um, neben seiner Aufgabe für den Kriegesfall, auch als dauernder Mittelpunkt der Bestrebungen zur Abhülfe außergewöhnlicher Unglücksfälle oder Notstände im Vaterlande dienen zu können, bemüht sein, das Netz seiner Zweigvereine immer weiter auszudehnen und zugleich den Anschluß verwandter, bereits bestehender Vereine zu befördern. Zu diesem Zwecke erbietet sich der Vereinsvorstand zur Sendung der Statuten und sonstiger Mitteilungen nach allen denjenigen Orten, von wo ihm dahin zielende Wünsche geäußert werden. Seit seinem Bestehen ist es dem Vaterländischen Frauen-Vereine stets vergönnt gewesen, da helfend einzutreten, wo die Noth rief, vor Allem in Ostpreußen, dann aber auch in Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen-Nassau, im Rheinland und im Königreich Sachsen. Es galt, bei außerordentlichen Nothständen (wie in Ostpreußen), bei schweren Unglücksfällen (wie in Fritzlar und im Plauenschen Grunde), nach großen Brandschäden (wie in Berent, Festenberg, Frauenstein, Irrel, Liebenau, Prausnitz, Wyck, Zschopau), wirksame Hülfe zu gewähren; es galt zugleich die Begründung oder Erhaltung verschiedener Anstalten für Kranke, Verwaiste und andere Notleidende (wie in Carthaus, Elbing, Loetzen, Lyck, Ratibor, Rössel, Schippenbeil, Schmiedeberg, Schwetz, Tütz, Wartenburg) zu fördern. Aus diesem Jahre sei beispielsweise erwähnt, daß für die Verunglückten im Plauenschen Grunde von dem Vereine 5768 Thlr. gesammelt und verwandt werden konnten, daß aber die von dem Hauptvereine selbst seit dem 1. Januar d. J. gewährten Unterstützungen bereits 25,000 Thlr übersteigen. Seine Zweig-Vereine haben nicht minder in ihrem Bereiche Elend und Noth zu lindern getrachtet. Die Humanitäts-Bestrebungen unserer Zeit stets wirksam zu vertreten, vermag der Vaterländische Frauen Verein allein durch die fortdauernde Bethätigung des allgemeinen Vertrauens, welches ihm bisher in reichem Maße entgegengebracht worden ist. Indem der Vorstand hierfür, im Namen Ihrer Majestät der Königin, seiner erhabenen Protectorin, wie im eigenen Namen, allen Betheiligten den wärmsten Dank sagt, kann er die dringende Bitte nicht unterlassen, den Verein in seinen Leistungen durch nachhaltige Zuwendung von Geldbeiträgen und Liebesgaben zu unterstützen, durch deren Vermehrung sein Beruf sich tatkräftig erweitern wird. Gott segne diesen Beruf und unsern Verein.
Berlin, den 9. November 1869.
Der Vorstand des Vaterländischen Frauen-Vereins. Charlotte Gräfin v. Itzenplitz, Vorsitzende. (Wilhelmsstraße 79.) Marie Nöldechen, geb. Friedheim. A Krause, geb. Lessel. v. Löwenfeld, geb. Schilling v Canstadt. I. v. Patow, geb. v. Günderrode. E. v. Putlitz, geb. Gräfin von Königsmark. Dr. Esse. Ferd. Jaques, Schatzmeister. (Oberwallstraße 3.) Dr. Kraetzig. Fürst B. Radziwill. R. v. Svdow. v. Troschke. |
In Folge einer Bestimmung des Herrn Minister des Innern werden Diejenigen, welche freiwillig das Amtsblatt und den öffentlichen Anzeiger halten, hierdurch an die rechtzeitige Erneuerung der Bestellung für das Jahr 1870 erinnert. Wir bemerken dabei, daß bei verspäteten Bestellungen die vollständige Nachlieferung der bereits ausgegebenen Stücke nur insoweit würde erfolgen können, als die in geringer Zahl zurückbehaltenen Exemplare dazu ausreichen.
Potsdam, den 7. December 1869.
Königl. Regierung.Abtheilung des Innern.
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43. ... „Auf Grund der am 16. August 1869 präsentirten Muthung wird den Bergwerksbesitzern Wilhelm Eisenmann und Carl Heinrich Bayer zu Wriezen unter dem Namen Act das Bergwerkseigenthum in dem Felde ..., welches - einen Flächeninhalt von 500000 [Quadrat-] Ltr. ... umfassend - in den Gemeinden Diensdorf und Pieskow, im Kreise Beeskow-Storkow, des Regierungsbezirks Potsdam und im Oberbergamtsbezirk Halle gelegen ist, zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen.“ ... 44. ... 16. August 1869 ... Ali ... Diensdorf, Pieskow und Neu-Golm ... 45. ... 16. August 1869 ... Amt ... Diensdorf, Pieskow, Hartmannsdorf und Willmersdorf ... 46. ... 16. August 1869 ... Art ... Diensdorf, Pieskow und Alt-Golm ... 47. ... 16. August 1869 ... Axe ... Diensdorf, Pieskow, Hartmannsdorf und Willmersdorf ... 48. ... 16. August 1869 ... Axt ... Diensdorf, Pieskow und Neu-Golm ... 49. ... 26. Juli 1869 ... Lehre ... Diensdorf, Radlow, Glienecke und Herzberg ... 50. ... 26. Juli 1869 ... Leid ... Diensdorf, Radlow, Herzberg und Glienecke ... 51. ... 26. Juli 1869 ... Maid ... Diensdorf, Radlow, Herzberg und Glienecke ... 52. ... 26. Juli 1869 ... Wilde ... Diensdorf, Radlow, Herzberg und Glienecke ... |
Es ist geschenkt worden: ...
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