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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1866. Potsdam, 1866. Zu haben bei den Königlichen Postanstalten der Provinz und in Berlin. Preis 15 Silbergroschen. (Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers ... beträgt 3 Silbergroschen 9 Pfennige.) |
Die Pfarrstelle zu Malchow in der Diöcese Berlin-Land - Privat-Patronats - wird zum 1. October 1866 durch die Emeritirung ihres jetzigen Inhabers erledigt. |
Es kommen im Handel sogenannte Pharao-Schlangen vor, kleine Staniolkegel, welche wegen ihres eigenthümlichen Verbrennungsproducts zu Spielereien dienen. Dieselben enthalten Quecksilberschwefelcyanur und salpetersaures Quecksilberorydul, und entwickeln beim Abbrennen eine bedeutende Menge des giftigen Quecksilberdampfes. Indem wir daher vor dem unvorsichtigen Gebrauche dieser Spielerei warnen, machen wir bemerklich, daß das Abbrennen dieser Staniolkegel nur im Freien, oder in dem Feuerraum eines Ofens ohne Gefahr stattfindet.
Potsdam, den 8. Januar 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Bei Fahrten in der Nacht, d.h. von 11 Uhr abends bis 7 Uhr morgens, treten überall die doppelten Tarifsätze ein.
Bei Fahrten von den Eisenbahnhöfen tritt eine Erhöhung jedes einzelnen Tarifsatzes um 1 Sgr. ein. Für Passagier-Gepäck ... ist für jede Fahrt der Betrag von 5 Sgr. zu zahlen. |
Petroleum wird in letzter Zeit vielfach verfälscht, und zwar meistentheils dadurch, daß man gewisse werthlose Mineral-Oele (Schmier- oder Paraffin-Oele) mit der höchst brennbaren sogenannten Petroleum-Essenz oder Naphtha vermischt. Diese gemischten Oele unterscheiden sich von dem echten Petroleum nicht durch das Ansehen, dagegen sind sie sehr leicht entzündlich, und deshalb im Gebrauche, wegen leicht vorkommender Explosionen höchst gefährlich. Zur Erkennung solches gefährlichen Gemischs giebt es ein einfaches Mittel. Man gießt auf ein kleines, mit kaltem Wasser bis oben gefülltes Gefäß eine stohhalmdicke Schicht des fraglichen Oels und versucht, ob dasselbe durch Annäherung eines brennenden Fidibus Feuer fängt. Reines Petroleum läßt sich auf diese Weise nicht entzünden, wohl aber brennt das Oel sofort an, wenn es mehr als 12 Procent jener Naphtha beigemengt enthält. Wir machen das Publikum hiermit auf diese gefährliche Mischung aufmerksam und warnen vor dem Gebrauch derselben als Brennöl, da aus ihrer leichten Entzündlichkeit viele, in der neuesten Zeit durch Explosionen herbeigeführte Unglücksfälle entstanden sind. ...
Potsdam, den 8. Februar 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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„Die Mitglieder beider Häuser des Landtags können für ihre Abstimmungen in dem Hause niemals, für ihre darin ausgesprochenen Meinungen nur innerhalb des Hauses auf Grund der Geschäftsordnung zur Rechenschaft gezogen werden.“ So lautet der Artikel 84 der Verfassung. ... |
Unter dem Namen „Sprengöl“ oder „Nitrogycerin“ ist in neuerer Zeit ein Sprengmittel in den Handel gebracht worden, dessen Eigenschaft, unter gewissen, zur Zeit noch nicht vollständig bekannten Bedingungen mit großer Gewalt zu detonieren, bereits mehrere beklagenswerthe Unglücksfälle veranlaßt hat. Da dieses Sprengöl indessen in vielen Fällen das Schießpulver an Wirksamkeit erheblich übertrifft, so ist es bereits mehrfach beim Bergbau und zu andern Zwecken mit vorzüglichem Erfolge als Sprengmittel in Anwendung gebracht worden, und wird voraussichtlich eine größere Verbreitung finden. Es scheint daher erforderlich, für den Transport und die Lagerung desselben besondere Vorsichts-Maßregeln anzuordnen. Nach den bisher Erfahrungen erfolgt die plötzliche Zersetzung des Nitroglycerin sowohl durch starkes Erhitzen, als auch durch die Einwirkung von Stoß und Kompression. Der Transport und die Aufbewahrung dieses Präparats ist daher nur unter solchen Bedingungen für zulässig zu erachten, welche geeignet sind, die Einwirkung großer Wärme, sowie Stoß und Druck auf dasselbe möglichst auszuschließen. ...
Potsdam, den 20. Februar 1866.
Königl. Regierung, Abtheilung des Innern
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In der Wohnung einer des Diebstahls verdächtigen Person zu Bernau sind als muthmaßlich gestohlen folgende Gegenstände in Beschlag genommen worden: ... Die Eigenthümer dieser Gegenstände werden aufgefordert, sich Behufs ihrer kostenfreien Vernehmung ... Molkenmarkt Nr. 2, Verhörszimmer Nr. 20, einzufinden.
Berlin, den 3. März 1866.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs-Sachen. Commission II für Voruntersuchungen. |
An Stelle des auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzten Kreis-Cassen-Rendanten, Rechnungs-Rath Buß zu Neu-Ruppin ist der bisherige Rendant der Niederbarnimer Kreis-Casse, Hauptmann a. D. v. Wussow vom 1. d. M. ab nach Neu-Ruppin versetzt worden. Die Stelle des Rendanten der Niederbarnimschen Kreis-Casse in Berlin wird einstweilen commissarisch durch den Regierungs-Civil-Supernumerarius Frischmüller verwaltet.
Potsdam, den 12. März 1866. Königl. Regierung. Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten. |
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Im Laufe des Monats März werden auf einzelnen Strecken der Eisenbahn von Berlin nach Cüstrin Arbeitszüge eingerichtet werden. Mit Rücksicht hierauf wird für den diesseitigen Bezirk ... Folgendes hierdurch verordnet: § 1. Das Planum der Bahn, die dazu gehörigen Böschungen, Dämme, Gräben, Brücken und sonstigen Anlagen dürfen nicht betreten werden. Das Ueberschreiten der Bahn ist nur an den zu Ueberfahrten oder Uebergängen bestimmten Stellen gestattet, so lange die letzteren nicht durch Barrieren oder Einfriedungen verschlossen sind, und ist dabei jeder unnöthige Verzug zu vermeiden....
Potsdam, den 21. März 1866. Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Am 19. April 1864 Morgens wurde in der Spree unter der Oberbaumbrücke der verstümmelte Leichnam des Lehrers der französischen Sprache, Professor Grégy, nur mit Oberhemde und Unterziehjacke bekleidet, in einem zugenähten Strohsack vorgefunden. Die gerichtliche Obduction hat das Vorhandensein vieler Wunden, namentlich am Kopfe des Leichnams ergeben, von denen drei absolut tödlich waren und mit einem scharfen gewichtigen Instrumente beigebracht sein mußten. ... Auf erhobene Anklage ist der Arbeiter Louis Eduard Jacob Grothe ... für schuldig erklärt worden ... ... es ist durch Urteil des Stadt-Schwurgerichts erkannt worden, daß ... Grothe schuldig und deshalb mit dem Tode zu bestrafen. Dieses Erkenntniß ist ... heute früh durch Enthauptung des Grothe vorschriftsmäßig vollstreckt worden.
Berlin, den 14. März 1866.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs-Sachen.
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Mit Bezugnahme auf die ... erlassenen Bekanntmachung des Landraths des Oberbarnimschen Kreises ..., die beabsichtigte Senkung des Sees um 3 Fuß und möglichste Geradelegung des Fließes zwischen dem See und der Strausberger Chaussee betreffend, wird hierdurch zur Kenntniß des betheiligten Publikums gebracht. ...
Potsdam, den 9. April 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Seit einiger Zeit werben die Nordamerikaner Arbeiter sowohl für den Betrieb der Industrie in den Nordstaaten, als auch zum Betrieb der Plantagenwirthschaft in den Südstaaten. Diese Verschleppung und brutale Ausnutzung deutscher Auswanderer, die durch das nordamerikanische Gesetz vom 4. Juli 1864 begünstigt wird, zu verhindern, fordert die Humanität, gebietet die Ehre der Nation. ... |
Des Königs Majestät haben Allergnädigst zu bestimmen geruht, daß die linksseitige Uferstraße am Landwehr-Kanal ... den Namen „Waterloo-Ufer“ führen soll.
Berlin, den 13. April 1866.
Königl. Polizei-Präsidium.
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Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß das Departements-Ersatz-Geschäft im Bereiche der 11. Infanterie-Brigade am folgenden Tagen und Orten stattfindet. ... am 16. u. 18. Juni in Berlin für den Kreis Nieder-Barnim.
Potsdam, den 3. Mai 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Wer sechs und mehr Quadratruthen mit Taback bepflanzt, ist ... verpflichtet, ... der Steuerhebestelle, in deren Bezirk die mit Taback bepflanzten Ländereien liegen, solche einzeln ... genau und wahrhaft schriftlich oder auch mündlich anzugeben. ...
Potsdam, den 5. Mai 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung für indirecte Steuern.
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Nachdem in Folge der Mobilmachung der Armee der Beginn der Landlieferungen durch die Herren Minister der Finanzen, des Krieges und des Innern auf den 26. d. M. festgesetzt worden ist, habe ich ... den Regierungs-Rath Luckwaldt hierselbst zum Civil-Commissarius für den Regierungsbezirk Potsdam ernannt.
Potsdam, den 21. Mai 1866. Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Wirkliche Geheime Rath v. Jagow. |
Die Verwaltung der Jüterbog-Luckenwalder Kreiscasse ist an Stelle des bisherigen Rendanten v. Ciriacy, welcher in derselben Eigenschaft an die Niederbarnimer Kreiscasse zu Berlin versetzt ist und am 12. Mai d. J. in sein Amt eingeführt worden ist, dem Regierungs-Haupt-Cassen-Buchhalter Manicke vom 11. Mai d. J. ab übertragen worden.
Potsdam, den 22. Mai 1866. Königliche Regierung. Abtheilung für directe Steuer, Domainen und Forsten. |
In Ausführung der Allerhöchsten Verordnung vom 9. v. M. betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten hat der Minister des Innern ... bestimmt, daß die Wahl der Wahlmänner am 25. Juni d. J. und die Wahl der Abgeordneten am 3. Juli d. J. abzuhalten ist. ...
Potsdam, den 4. Juni 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern
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Nr. 4 Wahlbezirke: Kreis Oberbarnim, Kreis Niederbarnim. Wahlort: Bernau. Anzahl der zu wählenden Abgeordneten: 3 Wahlcommissarius: Landrath Scharnweber. |
Die Gemeinden Bohnsdorf, Alt-Glienicke, ... im Kreise Teltow, sowie die Gemeinde Schwanebeck im Kreise Niederbarnim haben sich in patriotischer Weise erboten, die Steuern auf Erfordern sechs Monate und auch länger vorausbezahlen zu wollen. Seine Majestät der König haben von diesem Beweise alter Preußischer Hingebung und Opferwilligkeit mit besonderer Anerkennung Kenntniß zu nehmen und mich zu ermächtigen geruhet, den betheiligten Gemeinden im Allerhöchsten Auftrage öffentlich danken zu dürfen. Diese Allerhöchste Willensmeinung bringe ich hierdurch unter Ausdruck des Dankes zur allgemeinen Kenntniß.
Berlin, den 11. Juni 1866.
Der Finanz-Minister v. d. Heydt.
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Unter den patriotischen Kundgebungen, welche die neuesten Zeitverhältnisse hervorgerufen haben, nehmen die Anerbietungen, die directen Staatssteuern im Voraus bezahlen zu wollen, eine hervorragende Stelle ein. ... Diejenigen Einwohner unseres Verwaltungsbezirks, welche ihren Patriotismus in der vorbezeichneten Weise bethätigen wollen, fordern wir auf, sich mit ihren bezüglichen Anträge an die Herren Kreislandräthe, beziehungsweise an die Magisträte ... zu wenden. Wir bemerken noch, daß nicht allein Anerbietungen wegen Vorauszahlung der directen Staatssteuern für das laufende Jahr, sonden auch in Betreff solcher, welche erst nach Beginn des künftigen Jahres fällig werden, dankbarst entgegengenommen werden.
Potsdam, den 12. Juni 1866. Königl. Regierung. Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten. |
Neuere Erfahrungen haben die Nothwendigkeit herausgestellt, den Transport des Sprengöls - Nitroglycerins - zu Wasser und zu Lande, sowie die Aufbewahrung desselben, ... noch ferneren Beschränkungen zu unterwerfen. ...
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In dem Augenblicke, wo Preußens Heer zu einem entscheidenden Kampfe auszieht, drängt es Mich, zu Meinem Volke, zu den Söhnen und Enkeln der tapferen Väter zu reden, zu denen vor einem halben Jahrhundert mein in Gott ruhender Vater unvergessene Worte sprach. „Das Vaterland ist in Gefahr“
Oesterreich und ein großer Theil Deutschlands steht deshalb in Waffen! ...
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Nachdem die Cholera in einzelnen, längs der Wasserstraße des Finowkanals gelegenen Orten zum Ausbruch gekommen ist, werden das Publikum wie die Polizei- und Ortsbehörden auf die strenge Beobachtung resp. Ausführung der Bestimmungen des Allerhöchst bestätigten Regulativs vom 8. August 1835 aufmerksam gemacht, welche zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung der Krankheit von den inficirten Orten aus, getroffen werden müssen. ... |
... verordnet das Polizei-Präsidium ... was folgt:
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Bei Rücksendung des gefälligen Berichts vom 12. d. M. nebst 1 Anlage erkläre ich mich damit einverstanden, daß die Genehmigung zur Veranstaltung von Collecten zum Besten der verwundeten und erkrankten preußischen Krieger sowie der Hinterbliebenen der Gefallenen oder Verstorbenen, allgemein allen Vereinen ertheilt werde, welche sich zu diesem Zwecke gebildet haben und noch bilden werden.
Potsdam, den 16. Juli 1866.
gez. von Jagow.
Ober-Präsidium der Provinz Brandenburg.
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Am Montag und Dienstag, den 27. und 28. August d. J. findet bei dem Seminare zu Cöpenick eine Nachprüfung bereits geprüfter Lehrer statt. Diejenigen Lehrer hiesigen Bezirks, welche sich derselben unterziehen wollen, haben die diesfälligen Anmeldungen spätestens bis zum 3. August d. J. an die unterzeichnete Regierung zu richten.
Potsdam, den 25. Juli 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
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Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß der nächste Prüfungstermin auf den Mittwoch und Donnerstag, den 31. Oktober und 1. November d. J. festgesetzt ist ...
Berlin, den 11. August 1866.
Königliches Provinzial-Schul-Collegiums.
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Nachweisung
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Der diesjährige Lehr-Cursus im Königlichen Hebammen-Institut zu Berlin beginnt am 1. October d. J. Indem dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die zur Aufnahme in das Institut bestimmten Schülerinnen aufgefordert, sich an dem gedachten Tage, Vormittags 9 Uhr, in der Königlichen Charité zu Berlin einzufinden ...
Potsdam, den 24. August 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Der nächste Communal-Landtag der Kurmark wird am 15. November d. J. in Berlin eröffnet werden. Die verwaltenden Behörden der ständischen Institute, sowie der Kreise und Gemeinden haben diejenigen Gegenstände, welche sie auf diesem Communal-Landtage zur Sprache zu bringen beabsichtigen, bei dem Herrn Vorsitzenden, Ritterschafts-Director von Winterfeld auf Kutzerow bei Prenzlau anzumelden, die Königlichen Behörden aber sich wegen dieser Gegenstände an mich zu wenden
Potsdam, den 22. September 1866. Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Wirkliche Geheime Rath v. Jagow. |
Das mittelst Bekanntmachung vom 14. December 1863 ausgesprochene Verbot des Debits der in Leipzig erscheinenden Zeitschrift „Die Gartenlaube“ wird hierdurch wieder aufgehoben.
Berlin, den 24. September 1866.
Der Minister des Innern. gez. Gr. Eulenburg.
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... zweimal wöchentlich ... Reisende, welche am Montag und Freitag von Berlin um 8 Uhr 45 Min. Morgens per Eisenbahnzug über Angermünde nach Stralsund sich begeben, erreichen planmäßig [drei Uhr Nachmittags] in Stralsund den Anschluß an das Postschiff nach Ystadt (!); ... |
Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec. ertheilen auf Grund der Bestimmungen in § 1 Alinea 2 der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853, der Ortschaft Werneuchen, indem wir die Bezeichnung derselben als Stadt mit Rücksicht auf das ihr früher verliehene Stadtrecht bestätigen, nach Anhörung des Provinzial-Landtags der Provinz Brandenburg hierdurch folgendes Statut: ... Gegeben Carlsbad, den 11. Juli 1865. Wilhelm. Graf Eulenburg. Vorstehendes Statut wird hierdurch im Auftrage des Königlichen Ober-Präsidiums der Provinz Brandenburg mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß als Tag der Einführung des Status der 1. August d. J. hiermit festgesetzt wird.
Potsdam, den 2. October 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Obwohl es durch die Fortschritte der Chemie gelungen ist, Arsenik- und andere gifthaltige Farben durch unschädliche Farben vollkommen zu ersetzen, so werden jene immer noch häufig genug so verwendet, daß dadurch Beschädigung der menschlichen Gesundheit und selbst der Tod herbeigeführt wird. ... Das Polizei-Präsidium erachtet es für Pflicht, das Publicum wiederholt auf die Gefahren ... hinzuweisen.
Berlin, den 9. October 1866.
Königliches Polizei-Präsidium.
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Es ist geschenkt worden:
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Nachdem über die Feuersicherheit der von dem Dachdeckermeister C. F. W. Kerner in Spandau fabricirten Asphaltpappen bei deren Anwendung zu Dachdeckungen, unter Zuziehung von Sachverständigen, umfassende Versuche angestellt worden sind, bringen wir hierdurch auf Grund des technischerseits abgegebenen Gutachtens zur Kenntniß des Publikums, daß diese Asphaltpappen als feuersicheres Dachdeckungsmaterial geeignet sind und die mit denselben gedeckten Dächer hinsichtlich ihrer Feuersicherheit den Ziegel-Spließ-Dächern gleich stehen. Dieses Material wird das Fabrikzeichen „C.F.W. Kerner & Comp.“ tragen. Sämmtliche Orts-Polizei-Behörden machen wir hierauf besonders aufmerksam.
Potsdam, den 9. November 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Der bisherige Hülfsprediger Eduard Albert Alexander Hosemann ist zum Pfarr-Adjuncten cum spe succedendi bei den evangelischen Gemeinden zu Malchow, Falkenberg und Wartenberg, Diöcese Berlin-Land, bestellt worden. |
Die Wahlen zum Norddeutschen Reichstage stehen nahe bevor ... |
Ganz in der Art, wie in den letztverflossenen Jahren geschehen ist, wird auch im nächsten Jahre (1867) von Ostern bis Michaelis bei dem Königl. Schullehrer-Seminar zu Cöpenick ein halbjähriger Lehrcursus für solche Schulamts-Aspiranten abgehalten werden, welche bereits in dem Alter von 19 bis 30 Jahren stehend, und mit hineichenden Schulkenntnissen versehen, zwar Neigung haben, sich dem Schulfache zu widmen, aber eine vollständige Ausbildung für dasselbe durch Theilnahme an einem dreijährigen Seminarcursus zu erstreben, bisher verhindert waren, und auf diesem Wege ihren Zweck noch zu erreichen, nicht hoffen dürfen. ... Es ist allgemeine Sache der Theilnehmer am Cursus, sich die Mittel zur Benutzung desselben und zu einem halbjährigen Aufenthalte in Cöpenick, wozu 40 bis 50 Thlr. erforderlich sind, selbst zu verschaffen ...
Potsdam, den 13. December 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
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