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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1866.

Potsdam, 1866.
Zu haben bei den Königlichen Postanstalten der Provinz und in Berlin.
Preis 15 Silbergroschen.
(Der Preis des Alphabetischen Sach- und Namen-Registers ... beträgt 3 Silbergroschen 9 Pfennige.)



Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 4. Januar 1866.
Seite 4, Personalchronik.

Die Pfarrstelle zu Malchow in der Diöcese Berlin-Land - Privat-Patronats - wird zum 1. October 1866 durch die Emeritirung ihres jetzigen Inhabers erledigt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 3. / Den 19. Januar 1866.
Seite 18, No. 8. Die sogenannten Pharao-Schlangen betreffend.

Es kommen im Handel sogenannte Pharao-Schlangen vor, kleine Staniolkegel, welche wegen ihres eigenthümlichen Verbrennungsproducts zu Spielereien dienen. Dieselben enthalten Quecksilber­schwefelcyanur und salpetersaures Quecksilberorydul, und entwickeln beim Abbrennen eine bedeutende Menge des giftigen Quecksilberdampfes. Indem wir daher vor dem unvorsichtigen Gebrauche dieser Spielerei warnen, machen wir bemerklich, daß das Abbrennen dieser Staniolkegel nur im Freien, oder in dem Feuerraum eines Ofens ohne Gefahr stattfindet.
Potsdam, den 8. Januar 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 5. / Den 2. Februar 1866
Seite 42, No. 8. Polizei-Verordnung,
betreffend einige Abänderungen des „Polizei-Reglements für das Droschkenfuhrwerk vom 15. Januar 1862“
Personen: 1 2 3 4
Tarif: Silbergroschen
A: Fahrten innerhalb des städt. Weichbildes, mit Einschluß des Dorfes Schöneberg
1) für eine Tourfahrt 5 6 7 8
2) ... bis zur Dauer von 20 Minuten 5 6 7 8
3) ... bis zur Dauer von 25 Minuten 6 7 8 9
4) ... bis zur Dauer von 30 Minuten 7 8 9 10
5) ... bis zur Dauer von 35 Minuten 8 9 10 11
6) ... bis zur Dauer von 40 Minuten 9 10 11 12
Für jede fernern 5 Minuten erhöhen sich diese Sätze um je 1 Sgr.
B. Fahrten außerhalb des städtischen Weichbildes
... bis zur Dauer von 20 Minuten 10 12 14 16
... bis zur Dauer von 25 Minuten 12 14 16 18
... bis zur Dauer von 30 Minuten 14 16 18 20
... bis zur Dauer von 35 Minuten 16 18 20 22
... bis zur Dauer von 40 Minuten 18 20 22 24
Für jede fernern 5 Minuten erhöhen sich diese Sätze um je 2 Sgr.
Bei Fahrten in der Nacht, d.h. von 11 Uhr abends bis 7 Uhr morgens, treten überall die doppelten Tarifsätze ein.
Bei Fahrten von den Eisenbahnhöfen tritt eine Erhöhung jedes einzelnen Tarifsatzes um 1 Sgr. ein.
Für Passagier-Gepäck ... ist für jede Fahrt der Betrag von 5 Sgr. zu zahlen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 7. / Den 16. Februar 1866.
Seite 60, No. 26. Warnung, das verfälschte Petroleum betreffend.

Petroleum wird in letzter Zeit vielfach verfälscht, und zwar meistentheils dadurch, daß man gewisse werthlose Mineral-Oele (Schmier- oder Paraffin-Oele) mit der höchst brennbaren sogenannten Petroleum-Essenz oder Naphtha vermischt. Diese gemischten Oele unterscheiden sich von dem echten Petroleum nicht durch das Ansehen, dagegen sind sie sehr leicht entzündlich, und deshalb im Gebrauche, wegen leicht vorkommender Explosionen höchst gefährlich.
Zur Erkennung solches gefährlichen Gemischs giebt es ein einfaches Mittel. Man gießt auf ein kleines, mit kaltem Wasser bis oben gefülltes Gefäß eine stohhalmdicke Schicht des fraglichen Oels und versucht, ob dasselbe durch Annäherung eines brennenden Fidibus Feuer fängt. Reines Petroleum läßt sich auf diese Weise nicht entzünden, wohl aber brennt das Oel sofort an, wenn es mehr als 12 Procent jener Naphtha beigemengt enthält.
Wir machen das Publikum hiermit auf diese gefährliche Mischung aufmerksam und warnen vor dem Gebrauch derselben als Brennöl, da aus ihrer leichten Entzündlichkeit viele, in der neuesten Zeit durch Explosionen herbeigeführte Unglücksfälle entstanden sind. ...
Potsdam, den 8. Februar 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 62, Nachweisung der im Monat Januar 1866 ... vorgekommenen Personal-Veränderungen.

  1. Richter. ..., der Kreisgerichts-Rath Dietmar zu Bernau ist in gleicher Eigenschaft an die Gerichts-Kommission in Freienwalde versetzt, ...
  2. Gerichts-Assessoren. Der Gerichts-Assessor Bergmann ist mit der Verwaltung der Gerichts-Commission in Bernau beauftragt, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 8. / Den 23. Februar 1866
Seite 65...68, Die Redefreiheit der Landtags-Mitglieder.

„Die Mitglieder beider Häuser des Landtags können für ihre Abstimmungen in dem Hause niemals, für ihre darin ausgesprochenen Meinungen nur innerhalb des Hauses auf Grund der Geschäfts­ordnung zur Rechenschaft gezogen werden.“ So lautet der Artikel 84 der Verfassung. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 9. / Den 2. März 1866.
Seite 82, No. 33.
Polizei-Verordnung, betreffend den Transport und die Aufbewahrung von Sprengöl (Nitroglycerin).

Unter dem Namen „Sprengöl“ oder „Nitrogycerin“ ist in neuerer Zeit ein Sprengmittel in den Handel gebracht worden, dessen Eigenschaft, unter gewissen, zur Zeit noch nicht vollständig bekannten Bedingungen mit großer Gewalt zu detonieren, bereits mehrere beklagenswerthe Unglücksfälle veranlaßt hat. Da dieses Sprengöl indessen in vielen Fällen das Schießpulver an Wirksamkeit erheblich übertrifft, so ist es bereits mehrfach beim Bergbau und zu andern Zwecken mit vorzüglichem Erfolge als Sprengmittel in Anwendung gebracht worden, und wird voraussichtlich eine größere Verbreitung finden. Es scheint daher erforderlich, für den Transport und die Lagerung desselben besondere Vorsichts-Maßregeln anzuordnen.
Nach den bisher Erfahrungen erfolgt die plötzliche Zersetzung des Nitroglycerin sowohl durch starkes Erhitzen, als auch durch die Einwirkung von Stoß und Kompression. Der Transport und die Aufbewahrung dieses Präparats ist daher nur unter solchen Bedingungen für zulässig zu erachten, welche geeignet sind, die Einwirkung großer Wärme, sowie Stoß und Druck auf dasselbe möglichst auszuschließen. ...
Potsdam, den 20. Februar 1866.     Königl. Regierung, Abtheilung des Innern


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 10. / Den 9. März 1866.
Seite 288 [!], No. 116. Criminalgerichtliche Bekanntmachungen.

In der Wohnung einer des Diebstahls verdächtigen Person zu Bernau sind als muthmaßlich gestohlen folgende Gegenstände in Beschlag genommen worden: ...
Die Eigenthümer dieser Gegenstände werden aufgefordert, sich Behufs ihrer kostenfreien Vernehmung ... Molkenmarkt Nr. 2, Verhörszimmer Nr. 20, einzufinden.
Berlin, den 3. März 1866.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs-Sachen. Commission II für Voruntersuchungen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 11. / Den 16. März 1866.
Seite 100, No. 39. Die Verwaltung der Ruppinschen und Niederbarnimschen Kreis-Cassen.

An Stelle des auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzten Kreis-Cassen-Rendanten, Rechnungs-Rath Buß zu Neu-Ruppin ist der bisherige Rendant der Niederbarnimer Kreis-Casse, Hauptmann a. D. v. Wussow vom 1. d. M. ab nach Neu-Ruppin versetzt worden.
Die Stelle des Rendanten der Niederbarnimschen Kreis-Casse in Berlin wird einstweilen commissarisch durch den Regierungs-Civil-Supernumerarius Frischmüller verwaltet.
Potsdam, den 12. März 1866.
Königl. Regierung. Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.


Seite 103, Nachweisung der im Monat Februar 1866 ... vorgekommenen Personal-Veränderungen.

  1. Richter. ... Die Versetzung des Kreisgerichts-Raths Dietmar in Bernau an das Kreisgericht zu Wriezen mit der Function bei den Gerichts-Commissionen in Freienwalde ist auf seinen Antrag zurückgenommen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 23. März 1866.
Seite 108, No. 40. Polizei-Verordnung für die Berlin-Cüstriner Eisenbahn

Im Laufe des Monats März werden auf einzelnen Strecken der Eisenbahn von Berlin nach Cüstrin Arbeitszüge eingerichtet werden. Mit Rücksicht hierauf wird für den diesseitigen Bezirk ... Folgendes hierdurch verordnet:
§ 1. Das Planum der Bahn, die dazu gehörigen Böschungen, Dämme, Gräben, Brücken und sonstigen Anlagen dürfen nicht betreten werden. Das Ueberschreiten der Bahn ist nur an den zu Ueberfahrten oder Uebergängen bestimmten Stellen gestattet, so lange die letzteren nicht durch Barrieren oder Einfriedungen verschlossen sind, und ist dabei jeder unnöthige Verzug zu vermeiden....
Potsdam, den 21. März 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.

Seite 112, Warnungs-Anzeige.

Am 19. April 1864 Morgens wurde in der Spree unter der Oberbaumbrücke der verstümmelte Leichnam des Lehrers der französischen Sprache, Professor Grégy, nur mit Oberhemde und Unterzieh­jacke bekleidet, in einem zugenähten Strohsack vorgefunden. Die gerichtliche Obduction hat das Vorhandensein vieler Wunden, namentlich am Kopfe des Leichnams ergeben, von denen drei absolut tödlich waren und mit einem scharfen gewichtigen Instrumente beigebracht sein mußten. ...
Auf erhobene Anklage ist der Arbeiter Louis Eduard Jacob Grothe ... für schuldig erklärt worden ... ... es ist durch Urteil des Stadt-Schwurgerichts erkannt worden, daß ... Grothe schuldig und deshalb mit dem Tode zu bestrafen.
Dieses Erkenntniß ist ... heute früh durch Enthauptung des Grothe vorschriftsmäßig vollstreckt worden.
Berlin, den 14. März 1866.     Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs-Sachen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 13. April 1866.
Seite 127, No. 57. Die Senkung des Bötzow-See's bei Strausberg betreffend.

Mit Bezugnahme auf die ... erlassenen Bekanntmachung des Landraths des Oberbarnimschen Kreises ..., die beabsichtigte Senkung des Sees um 3 Fuß und möglichste Geradelegung des Fließes zwischen dem See und der Strausberger Chaussee betreffend, wird hierdurch zur Kenntniß des betheiligten Publikums gebracht. ...
Potsdam, den 9. April 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 129, Nachweisung der im Monat März 1866 ... vorgekommemen Personal-Veränderungen.

  1. Richter. ... Der Gerichts-Assessor Kroll ist zum Kreisrichter bei dem Kreisgericht Berlin mit der Function bei der Gerichts-Deputation Alt-Landsberg ernannt. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 20. April 1866.
Seite 135, Auswanderung auf Vorschuß.

Seit einiger Zeit werben die Nordamerikaner Arbeiter sowohl für den Betrieb der Industrie in den Nordstaaten, als auch zum Betrieb der Plantagenwirthschaft in den Südstaaten. Diese Verschleppung und brutale Ausnutzung deutscher Auswanderer, die durch das nordamerikanische Gesetz vom 4. Juli 1864 begünstigt wird, zu verhindern, fordert die Humanität, gebietet die Ehre der Nation. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 17. / Den 27. April 1866.
Seite 155, No. 19. Betrifft die Benennung einer Straße in Berlin.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst zu bestimmen geruht, daß die linksseitige Uferstraße am Landwehr-Kanal ... den Namen „Waterloo-Ufer“ führen soll.
Berlin, den 13. April 1866.     Königl. Polizei-Präsidium.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 11. Mai 1866.
Seite 170, No. 71. Das Departements-Ersatz-Geschäft im Bereiche der 11. Infanterie-Brigade betreffend.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß das Departements-Ersatz-Geschäft im Bereiche der 11. Infanterie-Brigade am folgenden Tagen und Orten stattfindet. ... am 16. u. 18. Juni in Berlin für den Kreis Nieder-Barnim.
Potsdam, den 3. Mai 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 172, No. 73. Anmeldung der mit Taback bepflanzten Grundstücke.

Wer sechs und mehr Quadratruthen mit Taback bepflanzt, ist ... verpflichtet, ... der Steuerhebestelle, in deren Bezirk die mit Taback bepflanzten Ländereien liegen, solche einzeln ... genau und wahrhaft schriftlich oder auch mündlich anzugeben. ...
Potsdam, den 5. Mai 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung für indirecte Steuern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 25. Mai 1866.
Seite 189, No. 79. Den Civil-Commissarius des Regierungsbezirks Potsdam ... betreffend.

Nachdem in Folge der Mobilmachung der Armee der Beginn der Landlieferungen durch die Herren Minister der Finanzen, des Krieges und des Innern auf den 26. d. M. festgesetzt worden ist, habe ich ... den Regierungs-Rath Luckwaldt hierselbst zum Civil-Commissarius für den Regierungsbezirk Potsdam ernannt.
Potsdam, den 21. Mai 1866.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg.     Wirkliche Geheime Rath v. Jagow.


Seite 190, No. 80. Verwaltung der Niederbarnimer und Jüterbog-Luckenwalder Kreiscassen.

Die Verwaltung der Jüterbog-Luckenwalder Kreiscasse ist an Stelle des bisherigen Rendanten v. Ciriacy, welcher in derselben Eigenschaft an die Niederbarnimer Kreiscasse zu Berlin versetzt ist und am 12. Mai d. J. in sein Amt eingeführt worden ist, dem Regierungs-Haupt-Cassen-Buchhalter Manicke vom 11. Mai d. J. ab übertragen worden.
Potsdam, den 22. Mai 1866.
Königliche Regierung.     Abtheilung für directe Steuer, Domainen und Forsten.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 21. / Den 1. Juni 1866.
Seite 208, No. 83. Die Neuwahl des Hauses der Abgeordneten betreffend.

In Ausführung der Allerhöchsten Verordnung vom 9. v. M. betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten hat der Minister des Innern ... bestimmt, daß die Wahl der Wahlmänner am 25. Juni d. J. und die Wahl der Abgeordneten am 3. Juli d. J. abzuhalten ist. ...
Potsdam, den 4. Juni 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern


Seite 209. Tableau der nach dem Gesetze vom 27. Juni 1860 bestimmten Wahlbezirke
für das Haus der Abgeordneten im Regierungsbezirke Potsdam.

Nr. 4
Wahlbezirke: Kreis Oberbarnim, Kreis Niederbarnim.
Wahlort: Bernau.
Anzahl der zu wählenden Abgeordneten: 3
Wahlcommissarius: Landrath Scharnweber.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 24. / Den 15. Juni 1866.
Seiten 219-221. Warum der König das Volk zu den Waffen gerufen hat.


Seite 221, No. 22. Bekanntmachung des Königlichen Finanz-Ministeriums.
Allerhöchste Anerkennung für die ... ausgesprochene Bereitwilligkeit zur Vorausbezahlung der Steuern.

Die Gemeinden Bohnsdorf, Alt-Glienicke, ... im Kreise Teltow, sowie die Gemeinde Schwanebeck im Kreise Niederbarnim haben sich in patriotischer Weise erboten, die Steuern auf Erfordern sechs Monate und auch länger vorausbezahlen zu wollen.
Seine Majestät der König haben von diesem Beweise alter Preußischer Hingebung und Opfer­willigkeit mit besonderer Anerkennung Kenntniß zu nehmen und mich zu ermächtigen geruhet, den betheiligten Gemeinden im Allerhöchsten Auftrage öffentlich danken zu dürfen.
Diese Allerhöchste Willensmeinung bringe ich hierdurch unter Ausdruck des Dankes zur allgemeinen Kenntniß.
Berlin, den 11. Juni 1866.     Der Finanz-Minister v. d. Heydt.


Seite 225, No. 86. Vorauszahl der directen Steuern.

Unter den patriotischen Kundgebungen, welche die neuesten Zeitverhältnisse hervorgerufen haben, nehmen die Anerbietungen, die directen Staatssteuern im Voraus bezahlen zu wollen, eine hervorragende Stelle ein. ... Diejenigen Einwohner unseres Verwaltungsbezirks, welche ihren Patriotismus in der vorbezeichneten Weise bethätigen wollen, fordern wir auf, sich mit ihren bezüglichen Anträge an die Herren Kreislandräthe, beziehungsweise an die Magisträte ... zu wenden. Wir bemerken noch, daß nicht allein Anerbietungen wegen Vorauszahlung der directen Staatssteuern für das laufende Jahr, sonden auch in Betreff solcher, welche erst nach Beginn des künftigen Jahres fällig werden, dankbarst entgegengenommen werden.
Potsdam, den 12. Juni 1866.
Königl. Regierung.     Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.


Seite 225...226, No. 87. Nachtrag zur Polizei-Verordnung vom 20. Februar d. J., betreffend den
Transport und die Aufbewahrung von Sprengöl (Nitroglycerin) cfr. Amtsblatt pro 1866 No. 9 Seite 82-82.

Neuere Erfahrungen haben die Nothwendigkeit herausgestellt, den Transport des Sprengöls - Nitroglycerins - zu Wasser und zu Lande, sowie die Aufbewahrung desselben, ... noch ferneren Beschränkungen zu unterwerfen. ...
  1. Das Gewicht des in einem Kollo versendeten Sprengöls darf 15 Pfund ... nicht übersteigen
  2. Die das Nitroglycerin enthaltenden Gefäße müssen unter allen Umständen so aufbewahrt werden, daß sie weder selbst fallen, noch durch herabfallende Gegenstände beschädigt werden können. ...
Potsdam, den 11. Juni 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 25. / Den 22. Juni 1866.
Seite 233...234. An mein Volk!

In dem Augenblicke, wo Preußens Heer zu einem entscheidenden Kampfe auszieht, drängt es Mich, zu Meinem Volke, zu den Söhnen und Enkeln der tapferen Väter zu reden, zu denen vor einem halben Jahrhundert mein in Gott ruhender Vater unvergessene Worte sprach.
„Das Vaterland ist in Gefahr“
Oesterreich und ein großer Theil Deutschlands steht deshalb in Waffen! ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 29. Juni 1866.
Seiten 244...248, No. 98. Die Cholera betreffend.

Nachdem die Cholera in einzelnen, längs der Wasserstraße des Finowkanals gelegenen Orten zum Ausbruch gekommen ist, werden das Publikum wie die Polizei- und Ortsbehörden auf die strenge Beobachtung resp. Ausführung der Bestimmungen des Allerhöchst bestätigten Regulativs vom 8. August 1835 aufmerksam gemacht, welche zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung der Krankheit von den inficirten Orten aus, getroffen werden müssen. ...


Seite 249, No. 50. Betrifft die Erhaltung der Latrinen, Abzugskanäle ec. in geruchlosem Zustande.

... verordnet das Polizei-Präsidium ... was folgt:
  • § 1. Jeder Hauseigenthümer ist verpflichtet, die auf seinem Grundstücke befindlichen Abtritts- und Senkgruben, Latrinen, Schlammkästen, Abzugskanäle und Rinnsteine durch Anwendung geeigneter Mittel in geruchlosen Zustand zu setzen und darin zu erhalten.
  • § 2. Uebertretungen der vorstehenden Bestimmung werden mit Geldbuße bis 10 Thalern, der im Unvermögensfalle entsprechende Gefängnißhaft zu substituiren, bestraft.
Berlin, den 20. Juni 1866.     Königl. Polizei-Präsidium.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 6. Juli 1866.
Seite 255, No. 102. Polizei-Verordnung für die Kreise Niederbarnim und Teltow,
die Tollwuth unter den Hunden daselbst betreffend.
...
  1. In sämmtlichen Ortschaften der Kreise Niederbarnim und Teltow sind sämmtliche Hunde gleichzeitig zwölf Wochen hindurch ... an die Kette zu legen, oder einzusperren
  2. Jagd-, Hirten-, Fleischer- und eigentliche Ziehhunde sind, solange sie als solche gebraucht werden, von dieser Bestimmung ausgeschlossen ...
  3. Alle Hunde, welche sich während der bezeichneten zwölf Wochen als der Tollwuth verdächtig herausstellen, ... sind sofort zu tödten.
  4. Alle Diejenigen, welche diesen Vorschriften zuwiderhandeln [!], verfallen ... in eine Strafe von Zwei bis Zehn Thalern oder verhältnißmäßige Gefängnißstrafe.
Potsdam, den 3. Juli 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 30. / Den 27. Juli 1866.
Seite 296, No. 118. Die Veranstaltung von Collecten zum Besten
der verwundeten und erkrankten Preußischer Krieger sowie der Hinterbliebenen Gefallener oder Verstorbener.

Bei Rücksendung des gefälligen Berichts vom 12. d. M. nebst 1 Anlage erkläre ich mich damit einverstanden, daß die Genehmigung zur Veranstaltung von Collecten zum Besten der verwundeten und erkrankten preußischen Krieger sowie der Hinterbliebenen der Gefallenen oder Verstorbenen, allgemein allen Vereinen ertheilt werde, welche sich zu diesem Zwecke gebildet haben und noch bilden werden.
Potsdam, den 16. Juli 1866.     gez. von Jagow. Ober-Präsidium der Provinz Brandenburg.


Seite 296, No. 120. Nachprüfung bereits geprüfter Lehrer beim Seminare zu Cöpenick.

Am Montag und Dienstag, den 27. und 28. August d. J. findet bei dem Seminare zu Cöpenick eine Nachprüfung bereits geprüfter Lehrer statt. Diejenigen Lehrer hiesigen Bezirks, welche sich derselben unterziehen wollen, haben die diesfälligen Anmeldungen spätestens bis zum 3. August d. J. an die unterzeichnete Regierung zu richten.
Potsdam, den 25. Juli 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 34. / Den 24. August 1866.
Seite 335, (Schul-Collegium) No. 11.
Die Prüfung der nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer betreffend.

Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß der nächste Prüfungstermin auf den Mittwoch und Donnerstag, den 31. Oktober und 1. November d. J. festgesetzt ist ...
Berlin, den 11. August 1866.     Königliches Provinzial-Schul-Collegiums.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 35. / Den 31. August 1866.
Seite 344. (Kammergericht) No. 6. Das Institut der Schiedsmänner.

Nachweisung
  1. der Civil-Prozesse, welche in den Jahren 1864 und 1865 bei denjenigen Gerichten erster Instanz im Departement des Königlichen Kammergerichts, an deren Sitzen Schiedsmänner angestellt, anhängig gewesen sind;
  2. der Zahl der von diesen Schiedsmännern im Jahre 1865 gestifteten Vergleiche.
    Nr. / Namen derjenigen Gerichte erster Instanz im Departement des Königlichen Kammergerichts, an deren Sitzen Schiedsmänner angestellt sind. / Summarische Mandats-, Injurien- und Bagatell-Prozesse waren anhängig ... im Jahre 1864, 1865. / der Zahl der von diesen Schiedsmännern im Jahre 1865 gestifteten Vergleiche.
    Im Nieder-Barnimer Kreise:
    11. Alt-Landsberg, Kreisgerichts-Deputation  932  1010  24
    12. Oranienburg, "  1050  1120  24
    13. Bernau, Kreisgerichts-Commission  267  306  64
    14. Liebenwalde, "  343  297  9


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 37. / Den 14. September 1866.
Seite 370, No. 142. Eröffnung des diesjährigen Hebammen-Lehr-Cursus.

Der diesjährige Lehr-Cursus im Königlichen Hebammen-Institut zu Berlin beginnt am 1. October d. J. Indem dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die zur Aufnahme in das Institut bestimmten Schülerinnen aufgefordert, sich an dem gedachten Tage, Vormittags 9 Uhr, in der Königlichen Charité zu Berlin einzufinden ...
Potsdam, den 24. August 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 28. September 1866.
Seite 380, (Ober-Präsidium) No. 12. die Eröffnung des nächsten Communal-Landtags der Kurmark betreffend.

Der nächste Communal-Landtag der Kurmark wird am 15. November d. J. in Berlin eröffnet werden. Die verwaltenden Behörden der ständischen Institute, sowie der Kreise und Gemeinden haben diejenigen Gegenstände, welche sie auf diesem Communal-Landtage zur Sprache zu bringen beabsichtigen, bei dem Herrn Vorsitzenden, Ritterschafts-Director von Winterfeld auf Kutzerow bei Prenzlau anzumelden, die Königlichen Behörden aber sich wegen dieser Gegenstände an mich zu wenden
Potsdam, den 22. September 1866.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Wirkliche Geheime Rath v. Jagow.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 40. / Den 5. October 1866.
Seite 383, No. 149. die Wiederaufhebung des Verbots des Debits der Zeitschrift „Die Gartenlaube“ betreffend.

Das mittelst Bekanntmachung vom 14. December 1863 ausgesprochene Verbot des Debits der in Leipzig erscheinenden Zeitschrift „Die Gartenlaube“ wird hierdurch wieder aufgehoben.
Berlin, den 24. September 1866.     Der Minister des Innern. gez. Gr. Eulenburg.


Seite 383, (General-Post-Amt) Postdampfschiff-Fahrten Stralsund-Ystand [!].

... zweimal wöchentlich ...
Reisende, welche am Montag und Freitag von Berlin um 8 Uhr 45 Min. Morgens per Eisenbahnzug über Angermünde nach Stralsund sich begeben, erreichen planmäßig [drei Uhr Nachmittags] in Stralsund den Anschluß an das Postschiff nach Ystadt (!); ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 12. October 1866.
Seite 394...398, No. 153. Betrifft das Statut der Stadt Werneuchen.

Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec. ertheilen auf Grund der Bestimmungen in § 1 Alinea 2 der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853, der Ortschaft Werneuchen, indem wir die Bezeichnung derselben als Stadt mit Rücksicht auf das ihr früher verliehene Stadtrecht bestätigen, nach Anhörung des Provinzial-Landtags der Provinz Brandenburg hierdurch folgendes Statut: ...
Gegeben Carlsbad, den 11. Juli 1865.     Wilhelm.     Graf Eulenburg.

Vorstehendes Statut wird hierdurch im Auftrage des Königlichen Ober-Präsidiums der Provinz Brandenburg mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß als Tag der Einführung des Status der 1. August d. J. hiermit festgesetzt wird.
Potsdam, den 2. October 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 19. October 1866.
Seite 411, (Polizei-Präsidium) No. 81.
... den Genuß und anderweitigen Gebrauch von Gegenständen, die mit Giftfarben getränkt sind, betreffend.

Obwohl es durch die Fortschritte der Chemie gelungen ist, Arsenik- und andere gifthaltige Farben durch unschädliche Farben vollkommen zu ersetzen, so werden jene immer noch häufig genug so verwendet, daß dadurch Beschädigung der menschlichen Gesundheit und selbst der Tod herbeigeführt wird. ... Das Polizei-Präsidium erachtet es für Pflicht, das Publicum wiederholt auf die Gefahren ... hinzuweisen.
Berlin, den 9. October 1866.     Königliches Polizei-Präsidium.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 43. / Den 26. October 1866.
Seite 417, Geschenke an Kirchen ec.

Es ist geschenkt worden:
  • in der Superintendentur Bernau: der Kirche zu Wandlitz von dem Kaufmann Schröder daselbst ein kleiner neusilberner Abendmahlskelch zur Krankenkommunion
  • in der Superintendentur Berlin-Land: der Kirche zu Weißensee von Fräulein Marie Lehmann zu Berlin ein Taufbecken. ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 46. / Den 16. November 1866.
Seite 438, No. 165. Betreffend Dachdeckung mit Kerner'scher Asphalt-Pappe.

Nachdem über die Feuersicherheit der von dem Dachdeckermeister C. F. W. Kerner in Spandau fabricirten Asphaltpappen bei deren Anwendung zu Dachdeckungen, unter Zuziehung von Sachverständigen, umfassende Versuche angestellt worden sind, bringen wir hierdurch auf Grund des technischerseits abgegebenen Gutachtens zur Kenntniß des Publikums, daß diese Asphaltpappen als feuersicheres Dachdeckungsmaterial geeignet sind und die mit denselben gedeckten Dächer hinsichtlich ihrer Feuersicherheit den Ziegel-Spließ-Dächern gleich stehen.
Dieses Material wird das Fabrikzeichen „C.F.W. Kerner & Comp.“ tragen.
Sämmtliche Orts-Polizei-Behörden machen wir hierauf besonders aufmerksam.
Potsdam, den 9. November 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 47. / Den 23. November 1866.
Seite 456...457, Personalchronik.

Der bisherige Hülfsprediger Eduard Albert Alexander Hosemann ist zum Pfarr-Adjuncten cum spe succedendi bei den evangelischen Gemeinden zu Malchow, Falkenberg und Wartenberg, Diöcese Berlin-Land, bestellt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 51. / Den 21. Dezember 1866.
Seite 489...490, Der Norddeutsche Bund.

Die Wahlen zum Norddeutschen Reichstage stehen nahe bevor ...


Seite 493, No. 186.
Veranstaltung eines halbjährigen Lehrcursus für Schulamts-Aspiranten bei dem Seminar zu Cöpenick.

Ganz in der Art, wie in den letztverflossenen Jahren geschehen ist, wird auch im nächsten Jahre (1867) von Ostern bis Michaelis bei dem Königl. Schullehrer-Seminar zu Cöpenick ein halbjähriger Lehrcursus für solche Schulamts-Aspiranten abgehalten werden, welche bereits in dem Alter von 19 bis 30 Jahren stehend, und mit hineichenden Schulkenntnissen versehen, zwar Neigung haben, sich dem Schulfache zu widmen, aber eine vollständige Ausbildung für dasselbe durch Theilnahme an einem dreijährigen Seminarcursus zu erstreben, bisher verhindert waren, und auf diesem Wege ihren Zweck noch zu erreichen, nicht hoffen dürfen. ...
Es ist allgemeine Sache der Theilnehmer am Cursus, sich die Mittel zur Benutzung desselben und zu einem halbjährigen Aufenthalte in Cöpenick, wozu 40 bis 50 Thlr. erforderlich sind, selbst zu verschaffen ...
Potsdam, den 13. December 1866.     Königl. Regierung. Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.


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