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Amts-Blatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin. Jahrgang 1861. Potsdam, 1861. Zu haben bei dem Königl. Postamte daselbst und bei allen übrigen Königlichen Postanstalten der Provinz. (Preis 15 Silbergroschen, und mit dem Alphabetischen Sach- und Namenregister über den ganzen Jahrgang und einem Inhalts-Verzeichnisse des Oeffentlichen Anzeigers 18 Silbergroschen 9 Pfennige.) |
Durch die Bekanntmachung des Königlichen Ober-Präsidiums vom 27. März d. J. (Amtsblatt vom 16. April, Stück 14) ist bereits zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden, welche Theile der nächsten Umgebung Berlins mit dem 1. Januar 1861 auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 28. Januar d. J. mit dem Stadtbezirk Berlin vereinigt worden. Die aus dieser Erweiterung des Weichbildes der Stadt folgende entsprechende Ausdehnung des bisherigen engern Polizeibezirks hat eine Vermehrung der Polizei-Reviere und eine anderweitige Begrenzung der bisherigen Reviere erforderlich gemacht. Der engere Polizei-Bezirk wird vom 1. Januar 1861 ab vierzig Reviere enthalten. ... Der weitere Polizei-Bezirk wird vom 1sten Januar 1861 ab nur drei Land-Reviere enthalten, und zwar:
1stes Landpolizei-Revier.
(Büreau: Alt Schöneberg.)
Berlin, den 27. December 1860.
Königl. Polizei-Präsidium. Freiherr von Zedlitz.
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Versorgungsberechtigte Militair-Invaliden, welche zur Uebernahme von contractlichen Beschäftigungen, als: Kastenträger, Packetträger, Hoffeger, Nachtwächter usw. bereit sind, werden aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Versorgungs- und sonstigen Papiere bei der hiesigen Ober-Post-Direction zu melden, damit ihre Notirung für eintretende Vacanzen erfolgen kann. Derartige Beschäftigungen werden in der Regel gegen eine Löhnung von 120 bis 240 Thlr. jährlich verdungen. An Caution sind 50 Thlr. in courshabenden Papieren zu bestellen. Die Aussicht auf Erlangung einer Anstellung als Post-Unterbeamte wird dem betreffenden Militair-Invaliden durch die Uebernahme einer contractlichen Stelle nicht benommen.
Berlin, den 8. Januar 1861.
Der Ober-Post-Director Schulze.
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Verzeichniß der bei der Königlichen Ober-Post-Direction zu Potsdam abzufordernden
A. herrenlos vorgefundenen Passagier Effecten.
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Nachdem Seine Majestät der König mittelst Allerhöchster Ordre vom 8. August 1860 Allergnädigst zu genehmigen geruht haben, daß die katholischen Einwohner eines Theiles der nördlichen Vorstädte Berlins als eine besondere selbstständige katholische Pfarrei von der bei St. Hedwig abgezweigt und der katholischen Kirche des Königlichen Invalidenhauses unter dem Titel St. Sebastiani überwiesen worden, hat der Herr Fürstbischof von Breslau in der Erections-Urkunde vom 8. December 1860 folgende nähere Bestimmungen getroffen, welche zur allgemeinen Beachtung hierdurch bekannt gemacht werden:
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Staats-Minister Flottwell. |
Lehrer Loock zu Alt-Landsberg ist als Agent der Frankfurter Lebens-Versicherungs-Gesellschaft ... für den diesseitigen Regierungs-Bezirk von uns bestätigt worden.
Potsdam, den 17. Januar 1861.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Der Regierungs-Civil-Supernumerar Kähne ist, in Stelle des definitiv zum Kreis-Steuer-Einnehmer in Kyritz bestellten Kreis-Secretairs Schulenburg zum Kreis-Secretair des Niederbarnimschen Kreises ernannt worden. |
Mit Bezug auf § 6 und 11 der Verordnung vom 11. März 1850 über die Polizei-Verwaltung (G.-S. S. 265) verordnet das Polizei Präsidium für den engern Polizei-Bezirk von Berlin was folgt:
Artikel I.
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Mit Rücksicht auf die sich mehrenden Klagen der Scharfrichter und Abdecker über die Beeinträchtigung ihrer privilegienmäßigen Gerechtsame, sehen wir uns veranlaßt, unter Hinweis auf das Gesetz vom 31. Mai 1858, welches die Zwangs- und Bannrechte der gedachten Gewerbetreibenden der Regel nach nicht aufhebt, sondern nur für ablösbar erklärt, zur Nachachtung der Behörden und Bewohner des Potsdamer Regierungs-Bezirks mit Ausnahme des zum Scharfrichterei-Bezirk von Berlin gehörigen Districts, für welchen die von uns in Gemeinschaft mit dem Königl. Polizei-Präsidium zu Berlin erlassene Amtsblatt-Bekanntmachung vom 12. April 1856 (Amtsblatt S. 145 ff) gilt, in Erinnerung zu bringen, daß in Gemäßheit des Publicandums vom 29. April 1772 das außer der Viehseuche abgestandene, d. h. alles zum ferneren Gebrauch der Menschen untüchtig gewordene, also auch das deshalb getödtete, ingleichen das beim Schlachten unrein gefundene Vieh, Schafe ausgenommen, dem Scharfrichter oder Abdecker des Orts gegen Erlegung der festgesetzten Vergütung anzusagen und 24 Stunden lang von der Ansagung ab aufzubewahren ist. Die Uebertreter verfallen in die § 3 des gedachten Publicandums, nach Maaßgabe der Umstände auch in die § 176 ff. der Allg. Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 angedrohten Strafen.
Potsdam, den 5. März 1861.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Nachdem die Lungenseuche unter dem Rindvieh in der Stadt Bernau nunmehr erloschen ist, wird die unter dem 30. October v. J. für Rindvieh, Rauchfutter und Dünger verhängte Sperre dieser Stadt hiermit aufgehoben.
Potsdam, den 7. Mai 1851.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Statut der Mühlen-Feuer-Societät der Kurmark Brandenburg und der Niederlausitz.
Umfang der Societät.
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Die nachstehend abgedruckte summarische Nachweisung
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In der Versammlung der Vorstands- und Ausschuß-Mitglieder des Vereins zur Beförderung des Seidenbaues für die Mark Brandenburg und Niederlausitz von 12. Juli v. J. ist die Einrichtung eines Cocon-Marktes in Berlin beschlossen, dessen Abhaltung von dem Königlichen Ober-Präsidium der Provinz Brandenburg versuchsweise pro 1861 genehmigt und auf den 15., 16. und 24. Juli festgesetzt worden. Das Directorium der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft hat uns den Perron in Berlin zwischen dem Expeditions-Gebäude und dem Empfangs-Gebäude zur Abhaltung des Cocon-Marktes zur Disposition gestellt, was wir hiermit zur Kenntniß der Seidenzüchter bringen, auch die Zeitungs- und Kreisblatts-Redactionen ganz ergebenst ersuchen, diese Bekanntmachung in Ihre Blätter gefälligst aufzunehmen.
Potsdam, den 10. Juni 1861.
Der Vorstand des Vereins zur Beförderung des Seidenbaues für die Mark Brandenburg und Niederlausitz.
In Vertretung: Lette. von Schlicht.
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An den Preußischen Gewerbestand. Am 1. Mai 1862 wird in London die dritte Weltausstellung von Erzeugnissen der Kunst und des Gewerbefleißes eröffnet werden. Die unterzeichnete Commission, berufen, die Interessen der Preußischen Aussteller zu vertreten, hält es, nachdem sie am heutigen Tage unter dem Vorsitze Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen ihre Thätigkeit begonnen hat, für ihre nächste Pflicht, auf die hohe Bedeutung dieses Unternehmens für die Industrie und den Handel des Vaterlandes hinzuweisen. ... |
Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unterzeichnete Haupt-Amt in seinem Geschäftslocale die auf der Berlin-Stettin-Danziger Kunststraße belegene Chausseegeld-Hebestelle Weißensee am Montag, den 29. Juli d. J. Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. October d. J. in Pacht ausbieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 430 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen.
Potsdam, den 1. Juli 1861.
Königl. Haupt-Steuer-Amt.
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Niederbarnimer Kreis.
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Der Rittergutsbesitzer von Loeschebrand auf Selchow ist zum Feuerlösch-Commissarius für den XII. Bezirk des Beeskow-Storkowschen Kreises, ... gewählt und sind diese Wahlen diesseits bestätigt worden. |
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Für das Verfahren bei Ermittelung des Reinertrages der Liegenschaften Behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer wird nachstehende Anweisung ertheilt:
I. Allgemeine Grundsätze.
§ 1. Zweck des Verfahrens ist die Ermittelung des Reinertrages des steuerpflichtigen Grund-Eigenthums - mit Ausschluß der Gebäude - in verhältnißmäßiger Gleichheit, um danach die Grundsteuer-Hauptsummen für die Provinzen, beziehungsweise die einzelnen, einem besonderen Grundsteuer System unterliegenden ständischen Verbände, und innerhalb der letzteren die von den einzelnen Kreisen im Ganzen sowohl wie die von den einzelnen Gutsbezirken und Gemeinden zu übernehmenden Grundsteuerbeträge zu bestimmen, demnächst aber deren Untervertheilung auf die einzelnen Liegenschaften mögligst leicht bewirken zu können. ... |
... der Stadt-Haupt-Cassen-Rendant Iffland zu Bernau ist als Agent der Feuer-Versicherungs-Anstalt der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München ... von uns bestätigt worden, ...
Potsdam, den 9. Juli 1861.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Raubanfall. Funfzig Thaler Prämie. Am Sonntag, den 14. d. M., Nachmittags 4½ Uhr ist das Dienstmädchen Sophie Tertz aus Templin, auf dem Wege von dort nach Potsdam von einem jungen Mann im Alter von etwa zwanzig bis zwei und zwanzig Jahren auf offener Straße angefallen und beraubt worden. Der Unbekannte hatte sich in der Nähe des sogenannten Judenberges oder Finkenpuhls, etwa eine halbe Meile von hiesiger Stadt entfernt, im Gebüsch versteckt, sprang, als die c. Tertz an ihm vorüber kam, hervor, ergriff sie von hinten bei der Schulter und nöthigte sie so zum Stillestehen. Dann verlangte er unter Drohungen zu wissen, ob sie Geld bei sich habe und als sie darauf im Begriff war, einen geringen Betrag, den sie in ihrer Kleidtasche lose bei sich führte, ihm gutwillig auszuhändigen, entriß er ihr eine Tasche die sie in der Hand trug, entnahm daraus ein Portemonnaie von grünem Leder mit gelbem Bügel, worin sich 3 Thlr. 10 Sgr. befanden, warf ihr die Tasche wieder zu, mahnte sie zum schnellen Weitergehen und eilte dann selbst schleunigst nach der Schonung in der Königlichen Forst. Der Unbekannte ist nach der Aussage der c. Tertz von untersetzter mittler[er] Statur, bartlos, hat schwarzes Haar und eine bleiche Gesichtsfarbe. Bekleidet war er mit einer grauleinenen Hose, einer grünwollenen Jacke und einer blauen Mütze. Wir machen diesen Raubanfall hiermit öffentlich bekannt, fordern die Gendarmen und Polizei-Beamten auf, auf diesen Wegelagerer unausgesetzt strenge zu vigiliren, und sichern Demjenigen der den Thäter so weit ermittelt, daß er der gerichtlichen Bestrafung überliefert werden kann, eine Prämie von Funfzig Thalern zu.
Potsdam, den 17. Juli 1861.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Dem auf der Feldmark Rüdnitz, Oberbarnimschen Kreises, an der östlichen Seite der Straße von Rüdnitz nach Willmersdorf, zwischen den beiden Straßen von Bernau nach Neustadt-Eberswalde und von Bernau nach Tempelfelde, von letzterer 108° nordwestlich belegenen, von dem Oeconomen Albert Peterssen etablirten Ackergehöft ist der Name „Albertshof“ beigelegt worden.
Potsdam, den 3. Juli 1861.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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... der Kaufmann Wesenberg zu Bernau, ... sind als Agenten der Dresdner Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, ... von uns bestätigt worden, ...
Potsdam, den 14. Juli 1861.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Londoner Industrie-Ausstellung pro 1862. Für die im nächsten Jahre in London stattfindende Industrie-Ausstellung ist auf höhere Verfügung für den Regierungs-Bezirk Potsdam und die Stadt Berlin eine besondere Bezirks-Commission in Berlin niedergesetzt; im Anschluß an die Bekanntmachung des Herrn Handels-Ministers vom 12. Juni d. J. wird es zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Geschäftslocal dieser Commission in den Büreaux der Bau-Abtheilung des königlichen Polizei-Präsidii sich befindet, wo in den gewöhnlichen Bürostunden von 9 bis 3 Uhr die Bedingungen zur Beschickung der Ausstellung ausgegeben und die Anmeldungen angenommen werden. Hierbei wird bemerkt, daß die Anmeldungen bei Vermeidung der Präclusion bis ult. September d. J. bewirkt sein müssen.
Berlin, den 17. Juli 1861.
Oppermann, Regierungs- und Baurath, Vorsitzender der Bezirks-Commission für die Londoner Industrie-Ausstellung. |
Der Unterstützungs-Verein bei Brandunglück auf Gegenseitigkeit, im Jahre 1840 von Landwirthen gegründet, war seither nur auf den Kreis Teltow beschränkt. Derselbe hat seine Thätigkeit durch Abänderung der Statuten, welche mittelst Ober-Präsidial-Erlaß vom 9. Februar 1861 genehmigt worden, auf die Provinz Brandenburg ausgedehnt. Die Statuten des Vereins gewähren jedem Landwirth den Vortheil, nur die Erndteerträge zur Versicherung anzumelden; wer also seine Erndte versichert, ist gleichzeitig auch mit seinem lebenden Vieh versichert, ohne Angabe der Stückzahl und dessen Werths. Die Mobiliar-Versicherung, welche mit der Landwirtschaft unter einer Verwaltung steht, trägt ihre Schäden für sich. An die Landwirthe und sonst Versicherungsnehmende, welche bei anderen Gesellschaften noch nicht versichert sind, oder wegen der zu hohen Prämien die Versicherung aufgegeben haben, ergeht daher die Aufforderung, sich mit ihren Anträgen direct an die Direction des obigen Vereins in Glasow zu wenden, von welcher Anträge und Statuten unentgeltlich übersandt werden. Desgleichen werden Anträge zur Uebernahme von Agenturen franco erbeten.
Glasow bei Lichtenrade, den 24. Juli 1861.
Die Direction. Stoof.
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Niederbarnimscher Kreis.
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Dem Arbeitsmann Liersch zu Cöpenick ist am 11. Juli d. J. sein dreizehnjähriger Sohn August entlaufen, weil er wegen unbefugter Schulversäumniß vom Vater gezüchtigt worden ist. Eine Bekanntmachung in der Vossischen Zeitung hat keinen Erfolg gehabt. Wir fordern daher sämmtliche Orts-Polizei-Behörden unseres Verwaltungsbezirks hiermit auf, nach dem August Liersch zu forschen und im Fall der Auffindung dem Vater desselben sofort Nachricht zu geben.
Potsdam, den 14. August 1861.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Es kommen seit einiger Zeit vielfach Kautschuk-Mundstücke zu Saugflaschen kleiner Kinder im Handel vor, die durch einen bedeutenden Gehalt an Zink- und Blei-Oxyd das Leben und die Gesundheit derer, die sie benutzen, ernstlich gefährden. Indem wir das Publikum auf die dadurch herbeigeführte Gefahr aufmerksam machen, warnen wir zugleich Fabricanten und Händler vor der Anfertigung und dem Verkauf derartig verfälschter Kautschuk-Mundstücke unter Hinweisung auf § 304 des Strafgesetzbuches. Aeußerlich unterscheiden sich die schädlichen Mundstücke von den aus reinem Kautschuk gefertigten dadurch, daß sie nirgends eine Naht zeigen, wenig dehnbar, kaum elastisch, völlig undurchsichtig und erheblich schwerer als die letzteren sind. Beim Durchschnitt zeigen sie eine matte graue oder grauweiße Oberfläche. Im Wasser, in welchem die ächten Kautschuk-Mundstücke schwimmen, sinken die mit Blei- oder Zink-Oxyd verfälschten sogleich oder nach kurzer Zeit zu Boden. Sämmtliche Polizei-Behörden unseres Bezirkes werden hierdurch angewiesen, sofort in den Kaufläden, welche Kautschuk-Mundstücke führen, eine Untersuchung vorzunehmen und im Falle sich verfälschte vorfinden, nach eingeholtem Gutachten des Kreisphysikus das Weitere ungesäumt zu veranlassen. Zugleich haben die Herren Kreisphysiker Sorge zu tragen, daß sämmtliche Hebammen über diesen Gegenstand hiernach geeignete Belehrung erhalten.
Potsdam, den 16. August 1861.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Im Verlage von Dietrich Reimer in Berlin ist eben erschienen die einem schon lange bemerkbar gewordenen Bedürfnisse abhelfende:
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Die Auflösung des Rüdersdorfer Berg-Amtes. In Folge des Gesetzes vom 10. Juni d. J., „die Competenz der Ober-Berg-Aemter betreffend", und des Allerhöchsten Erlasses vom 29. ejusd. wird das Königliche Berg-Amt in Rüdersdorf vom 1. October d. J. ab aufgehoben werden und gehen die Befugnisse desselben auf das unterzeichnete Ober-Berg-Amt über. Vom 1. October d. J. ab sind demnach Schurf- und Fristungsgesuche, die in dem Berg-Polizei-Reglement für die Ober- und Unter-Lausitz vom 20. December 1854 vorgeschriebenen Anzeigen über beabsichtigten Bergbau und die Erlaubniß-Gesuche zum Betriebe neu zu eröffnenden Bergbaues an uns zu richten und Muthungen bei uns einzulegen, während die Erwirkung der Genehmigung der zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbereitungs-Anstalten dienenden Dampfkessel und Treibwerke bei dem Revier-Beamten als unserem designirten Commissarius zu beantragen ist und die Bergwerks-Abgaben und Gefälle an die Ober-Berg-Amts-Hauptcasse hierselbst abzuführen sind. Bildung einer Berg-Inspection in Rüdersdorf. Von demselben Zeitpunkte ab wird die örtliche Verwaltung der im gemeinschaftlichen Eigenthum des Berg-Fiscus und des Magistrats zu Berlin befindlichen Kalksteinbrüche bei Rüdersdorf einer besonderen Local-Behörde, unter der Benennung Königliche Berg-Inspection in Rüdersdorf, deren Casse den Namen Berg-Inspections-Casse führen wird, übertragen. Bei dieser Berg-Inspection wird der Berg-Inspector Praetorius als Dirigent, der Berg-Assessor Niedner als technischer Beamter zur Leitung des Betriebes und Haushalts und zur Handhabung der Arbeiter-Disciplin, der Herr von Nüts als Cassen-Rendant; der Berg-Factor Lind als Producten- und Materialien-Verwalter, Buchhalter und Calculator; der Büreau-Assistent Pichin als Registrator und der bisherige Berg-Amtsdiener Matthes als Büreaudiener fungiren. |
Durch Urkunde vom heutigen Tage wurde dem Lieutenant a. D. Bayer in Wrietzen a. d. O. das Berg-Eigenthum des Braunkohlen Bergwerks Gut bei Frankenfelde, mit 1 Fundgrube und 1200 Maaßen verliehen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Halle, den 31. August 1861.
Königl. Ober-Berg-Amt.
Durch Urkunde vom heutigen Tage wurde dem Kreisgerichts-Rath Grieben zu Freienwalde das Berg-Eigenthum des Braunkohlen-Bergwerks Elise bei Falkenberg, mit 1 Fundgrube, 155 Maaßen und 89,89 Quadratlachter verliehen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Halle a. d. S., den 31. August 1861.
Königl. Ober-Berg-Amt.
Durch Urkunde vom heutigen Tage ist dem Kreisgerichts-Rath Grieben in Freienwalde das Berg-Eigenthum des Braunkohlen-Bergwerks Haselberg bei Haselberg mit 1 Fundgrube, 1199 Maaßen und 184 Quadrat-Lachter verliehen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Halle, den 31. August 1861.
Königl. Ober-Berg-Amt.
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Uebersicht der Verwaltung der Ständischen Städte-Feuer-Societät der Kur- und Neumark und der Nieder-Lausitz für das Jahr 1860. ...
Im Jahre 1860 fanden überhaupt 123 Gebäude-Brände im Societäts-Bezirke statt. Davon betrafen 4 Brände solche Gebäude, welche entweder gar nicht oder bei Privat-Gesellschaften versichert waren. In 8 Brandfällen wurde auf Schadenersatz verzichtet und durch die übrigen 111 Brände erlitten 252 Societäts-Genossen Schaden an ihren Gebäuden.
Ganz eingeäschert wurden: 22 Wohnhäuser, 1 Mühle, 4 Fabrikgebäude, 63 Seiten-, Quer- und Stallgebäude, 3 Remisen, 109 Scheunen, 6 Schuppen, 2 Weinbergshäuser, [zusammen:] 210 Gebäude.
Theilweise Beschädigungen erlitten: 1 Synagoge, 70 Wohnhäuser, 3 Mühlen, 16 Fabrikgebäude, 76 Seiten-, Quer- und Stallgebäude, 1 Remise, 16 Scheunen, 2 Schuppen, 1 Gartenhaus, 2 Treibhäuser, [zusammen:] 188 Gebäude.
Von 115 Brandschäden sind die Entstehungs-Ursachen nicht ermittelt beziehungsweise noch nicht angezeigt worden. 1 Brandschaden ist durch Gewitter, 3 Brandschäden sind durch Verwahrlosung, 2 durch muthmaßliche und 2 durch vorsätzliche Brandstiftung herbeigeführt.
Verurtheilt wurden:
wegen fahrlässiger Brandstiftung
Berlin, den 26sten Juni 1861. Ständische Städte-Feuer-Societäts-Direktion der Kur- und Neumark und der Nieder-Lausitz. |
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Prüfung derjenigen Handarbeits-Lehrerinnen, welche in öffentlichen Schulen Unterricht zu ertheilen beabsichtigen, ein Termin auf den 3. November d. J. angesetzt ist, und fordern diejenigen Frauen und Jungfrauen, welche dieser Prüfung sich zu unterziehen die Absicht haben, hiermit auf, unter Einreichung
Berlin, den 28. September 1861.
Königl. Schul-Collegium der Provinz Brandenburg.
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Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch Urkunde vom heutige Tage dem Lieutenant a. D. Bayer in Wriezen das Eigenthum des Braunkohlen Bergwerks Hold bei Harnekopf mit 1 Fundgrube und 1200 Maaßen gevierten Feldes verliehen worden ist.
Halle, den 3. October 1861.
Königliches Ober-Berg-Amt.
Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch Urkunde vom heutigen Tage dem Lieutenant a. D. Bayer in Wriezen das Eigenthum des Braunkohlen-Bergwerks Engel bei Sternebeck mit 1 Fundgrube und 1200 Maaßen gevierten Feldes verliehen worden ist.
Halle, den 3. October 1861.
Königliches Ober-Berg-Amt.
Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch Urkunde vom heutigen Tage dem Lieutenant a. D. Bayer zu Wriezen das Eigenthum des Braunkohlen Bergwerks Keck bei Harnekopf mit 1 Fundgrube und 1200 Maaßen gevierten Feldes verliehen worden ist.
Halle, den 3. October 1861.
Königliches Ober-Berg-Amt.
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Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch Urkunde vom heutigen Tage dem Lieutenant a. D. Bayer zu Wriezen das Eigenthum des Braunkohlen-Bergwerks Nobel bei Haselberg mit 1 Fundgrube und 1200 Maaßen gevierten Feldes verliehen worden ist.
Halle, den 3. October 1861.
Königl. Ober-Berg-Amt.
Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch Urkunde vom heutigen Tage dem Lieutenant a. D. Bayer zu Wriezen das Eigenthum des Braunkohlen-Bergwerks Reinke bei Sternebeck mit 1 Fundgrube und 1200 Maaßen gevierten Feldes verliehen worden ist.
Halle, den 3. October 1861.
Königl. Ober-Berg-Amt.
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Im Niederbarnimschen Kreise sind zu Feuerlösch-Commissarien resp. deren Stellvertretern gewählt und diesseits bestätigt worden:
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec. wollen in Ausführung der in Unserem Erlasse vom 12. Januar d. J. verheißenen weiteren Gnadenbewilligung: I. denjenigen Personen welche bis zum heutigen Tage wegen einer der nachstehend aufgeführten strafbaren Handlungen:
Königsberg, den 18. October 1861.
Wilhelm.
von Auerswald. von der Hevdt. von Patow. Pückler. von Bethmann Hollweg. Graf Schwerin. von Roon. von Bernuth.
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Um den Gefahren vorzubeugen, welche durch das Scheuwerden des Viehs auf Wegen oder Grundstücken in der Nähe von Windmühlen in Folge des Betriebes derselben entstehen können, wird hiermit auf Grund des § 13 des Gesetzes, betreffend die Errichtung gewerblicher Anlagen vom 1. Juli 1861 (G.-S. S. 749) und des § 11 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 (G.-S. S. 265) für den ganzen Umfang des diesseitigen Regierungs-Bezirks verordnet was folgt:
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Mit der Vorbereitung junger Leute, welche die Aufnahme in Schullehrer-Seminarien erstreben, sind zur Zeit im hiesigen Regierungs-Bezirke beschäftigt: A. Die Präparanden-Anstalten: zu Cöpenick, Potsdam, Jüterbog, Brüssow, Friesack, Beeskow, Kyritz, Greiffenberg in der Ukermark, Putlitz. B. Anderweitig noch [insgesamt 14]:
Potsdam, den 25. November 1861. Königl. Regierung. Abtheilung für die Kirchen-Verwaltung und das Schulwesen. |
Mit Bezugnahme auf unsere Amtsblatts-Bekanntmachungen vom 21. December 1833 und 22. Juni 1836, nach denen der Gebrauch des Zinkes bei Anlegung von Saugbrunnen, sowie die Anwendung von Zinkgeräthschaften in den Zuckerraffinerien verboten sind, und auf Grund anderer Erfahrungen über den leichten Uebergang von Zinkoxyd in Speisen und Getränken, welche in Zinkgeschirren aufbewahrt werden, sehen wir uns veranlaßt, das Publikum vor dem Gebrauche solcher Zinkgeschirre, der in mehreren Fällen bereits Zinkvergiftungen zur Folge gehabt hat, dringend zu verwarnen. Auch machen wir darauf aufmerksam, daß das von Zinkdächern ablaufende Wasser, welches ebenfalls meist immer mit Zinkoxd geschwängert ist, zum Trinken, Kochen und Tränken durchaus ungeeignet ist.
Potsdam, den 22. December 1861.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
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Da neuerlich wieder mehrere Fälle von Menschenpocken vorgekommen sind und dadurch vorzugsweise die noch ungeimpften Kinder gefährdet werden, so erinnert das Polizei-Präsidium daran, daß sich dem Publikum das ganze Jahr hindurch in der Königlichen Schutzblattern-Impfungs-Anstalt, Friedrichsstraße No. 225, zur Impfung Gelegenheit bietet. Die öffentlichen (unentgeltlichen) Impfungen finden daselbst während der Wintermonate Sonntags von 12 bis 1 Uhr statt, wobei unter Hinweisung auf die Polizei-Verordnung vom 17. März 1858 bemerkt wird, daß jedes in der Anstalt geimpfte Kind am nächstfolgenden Sonntage daselbst wieder vorgestellt werden muß.
Berlin, den 10. December 1861.
Königl. Polizei-Präsidium. Im Auftrage. von Winter.
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Vorheriger Jahrgang (1860) | Nächster Jahrgang (1862) |