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Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin.

Jahrgang 1857.

Potsdam, 1857.
Zu haben bei dem Königlichen Postamte daselbst und bei allen übrigen Königlichen Postanstalten der Provinz.
(Preis 15 Silbergroschen, und mit dem Alphabetischen Sach- und Namenregister über den ganzen Jahrgang und einem Inhalts-Verzeichnisse des Oeffentlichen Anzeigers 18 Silbergroschen 9 Pfennige.)



Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 1. / Den 2. Januar 1857.
Seite 5, No. 2. Erhöhung der Pension für Inhaber des eisernen Kreuzes.

Nachdem durch Meine Ordre vom 17. April dieses Jahres den in den Invalidenhäusern und Invaliden-Compagnien befindlichen Inhabern des eisernen Kreuzes vom Stande der Gemeinen die Gehalts- und Servis-Competenz eines Unterofficiers gewährt worden ist, genehmige Ich, daß nunmehr den in heimathlichen Verhältnissen lebenden Inhabern des eisernen Kreuzes von demselben Stande die Invaliden-Pension eines Unterofficiers angewiesen werden darf. Das Kriegs Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu verfügen.
Charlottenburg, den 11. December 1856.     (gez.) Friedrich Wilhelm. ...


Seite 5, No. 5. Feuer-Versicherung. Agentur-Bestätigung und Niederlegung.

An Stelle des Thierarztes Rudolph Herms, zu Alt-Landsberg, welcher die Agentur der Aachen-Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft niedergelegt hat, ist der Lehrer Wilhelm Loock daselbst als Agent dieser Gesellschaft für die Stadt Alt-Landsberg und Umgegend und an Stelle des Kaufmanns Carl Müller, Freyenwalde, welcher die Agentur der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft gegen Feuer- und Stromgefahren zu Stettin niedergelegt hat, ist der Schankwirt Carl Schertz daselbst als Agent dieser Gesellschaft für die Stadt Freienwalde und Umgegend von uns bestätigt worden. ...
Potsdam, den 22. December 1856.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 9, Personalchronik. Feuerlösch-Commissarien.

Im Niederbarnimschen Kreise sind:
A. zu Feuerlösch-Commissarien
  1. im 1sten District: der Wirthschafts-Inspector Muhr zu Hellersdorf,
  2. im 6ten District: der bisherige stellvertretende Feuerlösch-Commissarius dieses Districts,
    Wirthschafts-Inspector Weiß zu Schonfließ,
  3. im 8ten District: der Lehnschulzengutsbesitzer Fischer zu Wandlitz;
B. zu stellvertretenden Feuerlösch-Commissarien
  1. im ersten District: der Bauerngutsbesitzer Dreyer-Bürckner zu Marzahn,
  2. im 3ten District: der Lehnschulze Schulze zu Herzfelde,
  3. im 5ten District: der Amts-Assistent, Wirthschafts-Inspector Kleeberg zu Löhme,
  4. im 6ten District: der Oberförster Seidel zu Tegel
gewählt und diesseits bestätigt worden.


Seite 9...10, Vermischte Nachrichten.

Lebensrettung. Dem Bauer Kirschbaum und dem Arbeitsmann Bachus, zu Hönow, ... wird wegen Rettung von Menschen aus Lebensgefahr hiermit eine öffentliche Belobung ertheilt.
Potsdam, den 29. November 1856.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.

Abhaltung der Gerichtstage in Werneuchen im Jahre 1857.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Gerichtstage zu Werneuchen für das Jahr 1857 auf folgende Tage festgesetzt sind:
    16. und 17. Januar, 29. und 30. Mai, 11. und 12. September,
    13. und 14. März, 17. und 18. Juli, 27. und 28. November,
mit der Maßgabe, daß der zweite Tag nur für den Fall noch benutzt werden wird, daß der erste Tag für die Geschäfte nicht ausreicht.
Strausberg, den 21. November 1856.     Königl. Kreisgericht-Commission.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 2. / Den 9. Januar 1857.
Seite 11, (Ober-Präsidium)

Der Königliche Oberst-Truchseß, Wirkliche Geheime Rath Graf von Redern, zu Berlin, ist auch für das Jahr 1857 zum Vorsitzenden der Direction der Hülfs-Casse des communalständischen Verbandes der Kurmark gewählt worden, was ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe.
Potsdam, den 30. December 1856.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg. Staats-Minister Flottwell.


Seite 14, No. 16. Feuerwehr zu Wriezen.

Durch die Umsicht und unablässige Tätigkeit des Herrn Bürgermeisters Mahler, zu Wriezen a. d. O., ist es gelungen, in der Stadt Wriezen eine freiwillige Feuerwehr, welche in der Probe höchst befriedigende Resultate geliefert hat, nach dem Vorbilde der Berliner Feuerwehr neu zu organisiren. Indem wir die Communen, insbesondere die Städte unseres Bezirks auf dies neue Institut aufmerksam machen, empfehlen wir denselben, in ihren Orten gleiche Einrichtungen zu treffen. Die näheren Nachrichten darüber wird auf Ansuchen der Bürgermeister Mahler, zu Wriezen, gern ertheilen.
Potsdam, den 2. Januar 1857.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 14, (General-Post-Amt) No. 2. Die Veränderung der Postfreimarken zu 1, 2 und 3 Sgr.

Die Postfreimarken zu 1, 2 und 3 Sgr., welche bisher auf farbigem Grunde gedruckt wurden, werden künftig auf weißem Grunde gedruckt werden. Das bisherige Bild der Marke erscheint anstatt wie früher in schwarzer Farbe künftig bei den Marken zu 1 Sgr. in rosarother, bei den Marken zu 2 Sgr. in blauer und bei den Marken zu 3 Sgr. in gelber Farbe.
Das Publikum wird hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Ausgabe solcher Marken, neben welchen übrigens die noch vorhandenen Marken zu 1, 2 und 3 Sgr. auf farbigem Papier in Schwarzdruck bis zum vollständigen Verbrauche derselben gültig bleiben, mit dem künftigen Jahre beginnen wird.
Berlin, den 23. December 1856.     General-Post-Amt. Schmückert.


Seite 14...15, (General-Post-Amt) No. 3.
Das Verbot der Beförderung von Photogen und ähnlichen Oelen mit der Post.

Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß Photogen und ähnliche Oele, wie sie in neuerer Zeit vielfach als Erleuchtungs-Material zur Verwendung kommen, wegen ihrer Leichtflüssigkeit, ver­möge deren sie beim Auslaufen andere Gegenstände schnell und tief durchdringen, so wie ihres star­ken und üblen Geruchs wegen, zu denjenigen im § 13 des Reglements vom 27. Mai d. J. erwähn­ten Gegenständen zu rechnen sind, deren Beförderung mit der Post mit Gefahr verbunden ist, und daß daher Sendungen mit Photogen und ähnlichen Oelen zur Beförderung mit der Post nicht angenom­men werden dürfen. Wer Sendungen dieser Art unter unrichtiger Deklaration oder mit Verschwei­gung des Inhalts aufgiebt, hat reglementsmäßig für jeden daraus entstehenden Schaden zu haften.
Berlin, den 24. December 1856.     General-Post-Amt. Schmückert.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 4. / Den 23. Januar 1857.
Seite 36...39, Personalchronik.
Nachweisung der im Monat December 1856 mit Bestellung versehenen Schiedsmanns-Beamten ...

Niederbarnimscher Kreis. Stadt Bernau.
  1. Der Kaufmann Rumland als 1ster Stellvertreter für den 1sten Bezirk,
  2. der Rathmann und Mühlenmeister Henning als 2ter Stellvertreter für denselben Bezirk,
  3. der Apotheker Böhme als Schiedsmann für den 2ten Bezirk,
  4. der Nadler Rödler als 1ster Stellvertreter für denselben Bezirk,
  5. der Rathmann und Schlächtermeister Wilheim im als 2ter Stellvertreter für denselben Bezirk,
alle fünf verpflichtet am 21. November 1856.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 8. / Den 20. Februar 1857.
Seite 68, Bekanntmachung.

1. Die Vereinigung der Braunkohlenbergwerke Anton, Ribbach, Hedwig, Agnes und Isabella bei Falkenberg und Broichsdorf, im Kreise Oberbarnim belegen, zu einem unzertrennlichen Ganzen unter dem Namen: „Falkenberg“ , ist auf den Antrag der Eigentümer derselben laut Urkunde des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Excellenz vom 31. December 1856 genehmigt worden, was in Gemäßheit des § 11 des Gesetzes vom 12. Mai 1851 über die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerkes hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.
2. Die Vereinigung der bei Freienwalde und Alt-Ranft im Kreise Oberbarnim belegenen Braunkohlen­bergwerke Conradsglück, Stanislaus, Gottlob, Unverzagt, Ferdinand und Ida zu einem unzertrennlichen Ganzen unter dem Namen: „Freienwalde“ , ist auf den diesfallsigen Antrag der Eigenthümer derselben durch Urkunde des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Excellenz vom 31. December 1856 genehmigt worden. Es wird dies hiermit in Gemäßheit des § 11 des Gesetzes vom 12. Mai 1851 über die Verhältnisse der Miteigentümer eines Bergwerkes öffentlich bekannt gemacht.
Rüdersdorf, den 2. Februar 1857.     Königl. Preuß. Berg-Amt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 12. / Den 20. März 1857.
Seite 104...106, (Berlin) No. 23. Die Hülfsleistungen der concessionirten Heilgehülfen.

Nachdem das Polizei-Präsidium mehreren Personen die Concession als Heilgehülfen ertheilt hat, findet dasselbe sich veranlaßt, hierdurch bekannt zu machen, daß die den Heilgehülfen erstatteten Verrichtungen
  • 1) in der Ausführung kleiner chirurgischer Operationen auf ärztliche Anordnung,
  • 2) in der bei Operationen den Aerzten zu leistenden Assistenz,
  • 3) in der Krankenwartung, und
  • 4) in der Ausführung von Desinfektionen
bestehen. Die ad 1 bezeichneten Operationen sind folgende: Aderlaß, Ansetzen von Blutegeln, blutigen und trockenen Schröpfköpfen, Anwendung des künstlichen Blutegels, Setzen einer Fontanelle und eines Haarfeils, Setzen eines Klystieres, Anlegen von Verbänden und des Tourniquets und Einwickelungen mittelst Heftpflasterstreifen oder Binden. ...
[nachfolgend u. a. die Tarife für solche Tätigkeiten]
Berlin, den 4. März 1857.     Königl. Polizei-Präsidium. Freiherr von Zedlitz.


Seite 108, Bekanntmachung. Preußische Renten-Versicherungs-Anstalt.

Die unterzeichnete Direction bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß sie die dem Kaufmann Herrn Rudolph Juncker, in Bernau, übertragen gewesene Agentur der Anstalt aufgehoben hat.
Berlin, den 12. März 1857.     Direction der Preußischen Renten-Versicherungs-Anstalt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 14. / Den 3. April 1857.
Seite 126, Vermischte Nachrichten.

Das auf der Feldmark Marzahn im Niederbarnimschen Kreise bei den Stationen 124 und 125 nördlich an der Berlin-Alt-Landsberger Chaussee neu angelegte Ackergehöft hat den Namen: „Bürknersfelde“ erhalten.
Potsdam, den 24. März 1857.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 15. / Den 10. April 1857.
Seite 128, No. 107. Dachdeckung mit Cementpappe.

In Verfolg unserer Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21. v. M., betreffend die von dem Sattlermeister Homburg, zu Werneuchen, gefertigten Cementpappen, zu Dachdeckungen, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß jede einzelne Cementpapptafel aus dieser Fabrik den Fabrikstempel Cement-Pappen-Fabrik C. Homburg, Werneuchen, führen wird. Sämtliche Ortspolizei-Behörden machen wir hierauf besonders aufmerksam.
Potsdam, den 2. April 1857.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 16. / Den 17. April 1857.
Seite 133, (Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten)

Das Frankiren der Kreuz- und Streifbandsendungen.
Zur Beseitigung der Erschwernisse, welche dem Annahme- und Abfertigungs-Dienste der Post-Anstalten bei Behandlung der meist in größeren Mengen zugleich zur Post kommenden Kreuz- und Streifbandsendungen entstehen, wenn das Franco dafür bei der Einlieferung baar erhoben werden muß, werden vom 1. Mai d. J. ab nur noch solche Kreuz- und Streifbandsendungen zur Frankatur mit baarem Gelde zugelassen werden, bei denen, weil sie entweder nach Staaten außerhalb des Deutsch-Oesterreichischen Post-Vereins gerichtet sind, oder das Maximal-Gewicht des einfachen Briefes überschreiten, der Absender die Höhe des zu entrichtenden Franco nicht im Voraus mit Sicherheit beurtheilen kann. Alle dem Francosatze von 4 Pf. pro Stück unterliegenden Kreuz- und Streifband­sendungen, mithin alle unter 1 Zollloth schwere Sendungen dieser Art, die nach Orten des Preußischen Post-Bezirkes oder nach Orten der übrigen Bezirke des Deutsch-Oesterreichischen Post-Vereins bestimmt sind, müssen dagegen vom gedachten Tage ab mit Marken frankirt und für gewöhnlich in die Briefkasten der Post-Anstalten gelegt werden.
Berlin, den 5. April 1857.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.


Seite 137, (Ober-Post-Direction) No. 13.

Verzeichniß der bei der Ober-Post-Direction in Potsdam zu reclamirenden
A. herrenlos vorgefundenen Passagier-Effecten.
  1. ein rothbuntes kattunenes Taschentuch ...,
  2. ein rothbunter wollener Shawl ...,
  3. eine schwarze Tuchmühe mit Schirm ...,
  4. eine Cigarrentasche von schwarzer Wachsleinwand mit Stahlbügel, 8 Cigarren enthaltend ...,
  5. ein Paar graue Filzschuhe ...,
  6. eine schwarze Tuchmütze mit Schirm ...,
  7. ein schwarzseidener Herrenhut gez. J. Pfeil in Berlin, in einem blauen Pappfutteral ...,
  8. zwei weiße Tüllhauben ...,
  9. ein weißer Tüllkragen ...,
  10. ein Rohrstock mit schwarzem Horngriff ...,
  11. ein weißleinenes Taschentuch, F. M. gez. ...,
  12. ein wollener Shawl von grauer, schwarzer und rother Farbe ...,
  13. ein Strickbeutel ..., enthaltend ein weißes Strickzeug und einen zerrissenen Füßling ...,
  14. ein blauleinenes Taschentuch, gez. Bartel Nr. 1 ...,
  15. ein weißleinenes Taschentuch, gez. J.K.5 ...,
  16. ein lederner Herrn-Ueberschuh ...,
  17. ein Notizbuch in schwarzem Lebereinband.
B. unbestellbare Postsendungen:
  1. 1 Packet in grauer Leinwand an Julius Hübner, Colporteur, in Stettin ...,
  2. 1 Packet in grauer Leinwand an Siegfried Schlesinger, Sprachlehrer, in Oderberg ...,
  3. 1 Packet in schw. Papier an Max Oppenheim, in Berlin ...,
  4. ein Brief an von Tischowitz, Gymnasiast, in Berlin,
  5. ein Brief an Friedrich Behle, in Berlin ...
Die unbekannten Eigenthümer der vorstehend ... aufgeführten Gegenstände werden hiermit auf­gefordert, sich zur Rücknahme derselben bei der hiesigen Ober-Post-Direction innerhalb vier Wochen zu melden, widrigenfalls zu Gunsten der Post-Armen-Casse darüber disponirt werden wird.
Potsdam, den 7. April 1857.     Der Ober-Post-Director Balde.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 18. / Den 1. Mai 1857.
Seite 153, Personalchronik.

Der Bürgermeister Lange, zu Bernau, ist zum Polizei-Anwalt bei der Königlichen Kreisgerichts-Commission daselbst ernannt worden.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 19. / Den 8. Mai 1857.
Seite 157, No. 134. Hagelversicherung. Agentur-Bestätigung und Niederlegung.

An Stelle des Pensionairs A. Trapp, zu Alt-Landsberg, welcher die Agentur der Neuen Berliner Hagel-Assecuranz-Gesellschaft niedergelegt hat, ist der Commissionair C. Stromer daselbst als Agent der vorgenannten Gesellschaft von uns bestätigt worden.
Potsdam, den 23. April 1857.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 160, Bekanntmachung.

Zur Gewinnung eines ausreichenden Materials für die Ausbildung der Eleven der Königl. Thierarzneischule im Hufbeschlage, werden, mit höherer Genehmigung, vom 1. Mai d. J. ab zu jeder Tageszeit neben den schon durch Abkommen geregelten Preisen, Pferde nach folgenden Tarifsätzen beschlagen:
  1. für ein gewöhnliches Hufeisen ___ 5 Sgr. - Pf.
  2. für ein Eisen mit Griffen ___ 6 Sgr. - Pf.
  3. für ein geschlossenes Hufeisen ___ 6 Sgr. - Pf.
  4. für ein geschlossenes Eisen mit Stollen ___ 7 Sgr. 6 Pf.
  5. für das Scharfmachen eines alten Hufeisens incl. neuer Griffe 2 Sgr. 6 Pf.
  6. für das Scharfmachen eines alten Hufeisens ohne neue Griffe 2 Sgr. - Pf.
  7. für das Umschlagen eines alten Hufeisens 2 Sgr. - Pf.
Neue Anträge von Pferdebesitzern auf vertragsmäßige Feststellung eines Aversums für den Hufbeschlag einer gewissen Anzahl von Pferden, in bestimmten Zeitabschnitten, s. g. Abkommen werden von der unterzeichneten Direction unter den billigsten Bedingungen für dieselben berücksichtigt werden.
Berlin, den 27. April 1857.     Königl. Thierarzneischul-Direction. Gurlt. Esse.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 20. / Den 15. Mai 1857.
Seite 169, Bekanntmachung.

Zu Brandenburg ist eine Telegraphen-Station errichtet und am 1. Mai c. dem öffentlichen Verkehr übergeben worden. Dieselbe hat beschränkten Tagesdienst, d. h. Depeschen von und nach Brandenburg werden an Wochentagen nur von 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 7 Uhr Nachmittags, an Sonntagen nur von 2 bis 7 Uhr Nachmittags befördert.
Im Uebrigen gelten für die Annahme und Beförderung von Depeschen nach resp. von Brandenburg die Bestimmungen des Reglements vom 1. November 1855.
Berlin, den 2. Mai 1857.     Königl. Telegraphen-Direction.


Seite 174, Vermischte Nachrichten. Geschenke an Kirchen.

Der Kirche zu Ahrensfelde, Sup. Berlin-Land, von der dortige Gemeinde eine Kanzelbekleidung von Scharlachtuch mit gelben Franzen und eine desgl. Altarbekleidung mit Inschrift, im Kostenbeträge von 50 Thlrn., und vom Bäckermeister Junghans zwei Sträuße künstlicher Blumen zum Altarschmuck.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 26. / Den 26. Juni 1857.
Seite 239...240, Warnungs-Anzeige.

Am Abende des 22. April 1856 wurde die 22 Jahre alte Wirthschafterin des Geheimen Baurath Anders, Wilhelmine Bunge aus Bellinchen bei Zehden, in der Wohnung des c. Anders, Potsdamer Straße Nr. 20 hierselbst, in welcher sie seit dem 19. April allein sich befunden hatte, auf dem Fußboden ihres Schlafzimmers liegend, der Kopf in einer an zwei Bettpfosten befestigten Schlinge hängend, todt im Sonntagsanzug, mit Hut und Mantel bekleidet, aufgefunden. Gleichzeitig wurde ein in derselben Wohnung verübter schwerer Diebstahl hauptsächlich an Geld, geldgleichen Papieren und Pretiosen entdeckt. Die gerichtliche Obduction der Leiche der Wilhelmine Bunge hat ergeben, daß diese erwürgt worden war und durch hinzugetretenen Nervenschlag ihren Tod gefunden hatte.
Als der That verdächtig wurden alsbald der Tischlergeselle Johann Christoph Theodor Pfab, aus Berlin, am 30. April 1829 geboren, evangelischen Glaubens, unverheirathet, und bereits in den Jahren 1844 und 1849 zweimal wegen Diebstahls mit mehrmonatlichem Zuchthaus bestraft; und der Bursche Julius Albert Adolph Schultz, aus Berlin, am 13 Januar 1842 geboren, Sohn eines Schneiders, erst wenige Tage vor der That im evangelischen Glauben eingesegnet, außerdem mehrere andere Personen als Teilnehmer und Hehler in Bezug auf den Diebstahl ermittelt.
Beide Hauptthäter haben nach anfänglichem Leugnen die That im Wesentliche übereinstimmend dahin zugestanden, daß sie am Sonntag, den 20 April 1856 während de Vormittagsgottesdienstes den Diebstahl in der gedachten Wohnung verübt haben, und daß Pfad unter Theilnahme des Schultz die Wilhelmine Bunge, welche sie beim Diebstahl überrascht hatte, nach einem Handgemenge erwürgt.
Durch den Wahrspruch der Geschwornen find beide für schuldig erachtet worden, und zwar:
  1. Pfab: am 20. April 1856 zu Berlin bei der Unternehmung, dem Geheimen Baurath Anders aus seiner verschlossenen Wohnung, Potsdamer Straße Nr. 20, verschiedene demselben gehörige bewegliche Gegenstände in der Absicht rechtswidriger Zueignung mittelst Eröffnung einer verschlossenen Eingangsthür durch einen für das Schloß derselben nicht bestimmten Schlüssel, so wie mittelst gewaltsamer Eröffnung verschlossener Behältnisse innerhalb der Wohnung wegzunehmen, die Wirthschafterin unverehelichte Wilhelmine Bunge vorsätzlich getödtet zu haben, um ein der Ausführung des oben erwähnten Diebstahls in den Weg getretenes Hinderniß zu beseitigen und sich der Ergreifung auf frischer That zu entziehen;
  2. Schultz: am 20. April 1856 zu Berlin dem Mitangeklagten Pfab in den Handlungen, welche die zu 1 erwähnte That erleichtert und vollendet haben, wissentlich Hülfe geleistet und dabei mit Unterscheidungsvermögen gehandelt zu haben.
Durch Urtel [!] des Stadtschwurgerichts vom 17. September 1856 ist hierauf erkannt worden:
  1. daß der Angeklagte, Tischlergeselle Johann Christoph Theodor Pfab, der vorsätzlichen Tödtung eines Menschen bei Unternehmung eines Diebstahls schuldig und mit dem Tode durch Enthauptung zu bestrafen;
  2. daß der Angeklagte, Bursche Julius Albert Adolph Schultz, der Teilnahme an der vorsätzlichen Tödtung eines Menschen bei Unternehmung eines Diebstahls schuldig und mit zwölfjährigem Gefängniß zu bestrafen.
Dieses Erkenntniß ist in Rechtskraft übergegangen und, nachdem Seine Majestät der König durch Allerhöchste Ordre vom 6. Juni d. J. bestimmt haben, daß der Gerechtigkeit freier Lauf gelassen werde, heute früh an den Tischlergesellen Pfab vorschriftsmäßig vollstreckt worden.
Berlin den 20. Juni 1857.     Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs-Sachen.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 27. / Den 3. Juli 1857.
Seite 244, No. 193.
Die Aushebung der Ersatz-Mannschaften des Niederbarnimschen Kreises und der Stadt Berlin.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 19. v. M. (Amtsblatt Seite 192 seq.) wird hierdurch zur öffent­lichen Kenntniß gebracht, daß die Königl. Departements-Ersatz-Commission im Bezirk der 11. Infanterie-Brigade zur Aushebung der Ersatz-Mannschaften des Niederbarnimschen Kreises am 21. September d. J. in Berlin zusammentreten wird, woselbst die folgenden Tage, bis einschließlich den 26. September d. J., die Ersatz-Mannschaften der Stadt Berlin von der gedachten Königl. Departements-Ersatz-Commission ausgehoben werden sollen.
Diejenigen Individuen, welche gegen die Entscheidung der Königl. Kreis-Ersatz-Commissionen reclamiren zu können vermeinen, haben ihre desfallsigen Anträge unter Vorlegung der erforderlichen Beweismittel, bei der Königl. Departements-Ersatz-Commission nicht zu unterlassen, indem auf spätere derartige Reclamationen der Ersatz-Aushebungs-Instruction vom 30. Juni 1817 gemäß, keine weitere Rücksicht genommen werden darf.
Potsdam, den 25. Juni 1857.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 35. / Den 28. August 1857.
Seite 321, No. 245. Hülfeleistung bei Waldbränden. (Bezirks-Polizei-Verordnung.)

Auf Grund des § 11 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 verordnen wir für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks, was folgt:
  • § 1. Sobald in einem Forst, derselbe mag ein Königlicher oder irgend ein anderer sein, ein Waldbrand entsteht, sind die Umwohner im Umkreise von einer und einer halben Meile von der Brandstätte gehalten, sofort, nachdem der Brand bemerkt worden ist, Hülfe zu leisten.
  • § 2. Es muß in Eile der vierte Theil der männlichen arbeitsfähigen Bewohner der verpflichteten Gemeinde zur Hülfe auf die Brandstelle abgesendet werden.
  • § 3. Die Hülfsmannschaften haben sich sämmtlich mit Spaten, ein Theil derselben auch mit Feuerhaken und Aexten oder Beilen zu versehen.
  • § 4. Die abgesendete Hülfsmannschaft steht unter Aufsicht und Anführung ihres Ortsschulzen, oder im Falle seiner Behinderung eines anderen von ihm zu bestimmenden Mitgliedes des Orts-Vorstandes.
  • § 5. Bei der Ankunft auf der Brandstelle muß sich der Anführer jeder Hülfsmannschaft sofort bei demjenigen melden, welcher die Lösch-Anstalten leitet, es möge dies der Landrath, der Districts-Commissarius, dessen Stellvertreter, die Orts-Polizei-Obrigkeit, der Ortsschulze, ein Forstbeamter oder der Eigenthümer der Forst sein, und haben die sämmtlichen Mannschaften dessen Anweisungen unweigerlich Folge zu leisten.
  • § 6. Wer vorstehender Anordnungen nicht entspricht, wird mit Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt.
Potsdam, den 19. August 1857.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 321, No. 246. Ersatz-Aushebung im Niederbarnimschen Kreise.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 25. Juni d. J. (Amtsblatt Seite 244) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Aushebung der Ersatz-Mannschaften im Niederbarnimschen Kreise durch die Königliche Departements-Ersatz-Commission im Bezirke der 11ten Infanterie Brigade, nicht am 21., sondern am 28. September d. J. in der Stadt Berlin stattfinden wird.
Potsdam, den 25. August 1857.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Seite 328...329, Personalchronik.

Feuerlösch-Commissarien. Im Niederbarnimschen Kreise sind zu Feuerlösch-Commissarien resp. deren Stellvertretern gewählt und diesseits bestätigt worden:
1) der Rittergutsbesitzer von Treskow auf Dahlwitz zum Feuerlösch-Commissarius für den II. Bezirk,
2) der Rittergutsbesitzer Fromholz auf Vogelsdorf, zum Stellvertreter für denselben Bezirk,
3) der Ober-Amtmann Lüdtke zu Alt-Landsberg zum Feuerlösch-Commissarius für den IV. Bezirk,
4) der Inspector Krause zu Neuenhagen, zum Stellvertreter für denselben Bezirk,
5) der Rittergutsbesitzer Heyse auf Mehrow, zum Feuerlösch-Commissarius für den V. Bezirk,
6) der Inspector Lehmann zu Blumberg, zum Stellvertreter für denselben Bezirk, ...


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 39. / Den 25. September 1857.
Seite 356, Vermischte Nachrichten.

An die Herren Kirchenbuchführer.
In einem der Jahre 1756-1760 und wahrscheinlich am 28. Juli ist in Berlin oder mindestens einem Orte des Regierungsbezirks Potsdam einem Kürschner Friedrich Gottlob Vetter außerehelich von einer gebornen Thomas eine Tochter: Maria Magdalena geboren worden, für deren Taufzeugniß Fünfundzwanzig Thaler bezahlt
George Pasch, in Neuschönfeld bei Leipzig.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 41. / Den 9. October 1857.
Seite 368, No. 287. Hagel-Versicherung. Agentur-Bestätigung.

Der Lehrer Schlegel, in Werneuchen, ist von uns als Agent der Vaterländischen Hagel-Versicherungs-Gesellschaft zu Elberfeld ... bestätigt worden.
Potsdam, den 26. September 1857.     Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 42. / Den 16. October 1857.
Seite 376, (Ober-Post-Direction) No. 36. Die durch den veränderten Fahrplan der Berlin-Stettiner Eisenbahn
vom 12. d. M. ab veranlaßten Post-Cours-Veränderungen.

Vom 12. d. M. ab werden auf Veranlassung des veränderten Fahrplanes auf der Berlin-Stettiner Eisenbahn die nachstehend bezeichneten Posten, wie folgt coursiren:
1) die tägliche Kariol-Post zwischen Bernau und Werneuchen:
  • aus Bernau 8¼ Uhr Vormittags, nach Ankunft de 1sten Personenzuges von Berlin,
  • in Werneuchen 10¼ Uhr Vormittags;
  • aus Werneuchen 5¾ Uhr früh,
  • in Bernau 7¾ Uhr früh, zum Anschlüsse an den 1sten Personenzug nach Berlin.
Potsdam, den 11. October 1857.     Der Ober-Post-Director Balde.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 46. / Den 13. November 1857.
Beilage zum 46sten Stück..., No. 324.

Instruction
zu dem Gesetze, betreffend die Einführung eines allgemeinen Landesgewichtes. vom 17. Mai 1856.

Nach § 1. des Gesetzes vom 17. Mai 1856 (Gesetz-Sammlung für 1856, S. 545) bildet das bisherige Zollpfund in der Schwere von 1 Pfund und 2,209158142 Loth des bisherigen Preußischen Gewichts, welche mit der des halben Kilogrammes (500 Gramme) übereinstimmt, fortan die Einheit des allgemeinen Landesgewichts. Hinsichtlich der hiernach anzufertigenden Gewichtsstücke, welche theils Mehrheiten, theils Unterabtheilungen der obigen Einheit sind, wird auf Grund des § 14 des vorerwähnten Gesetzes Folgendes vorgeschrieben: ...
Berlin, den 15. October 1857.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 49. / Den 4. December 1857.
Seite 427, (Regierungspräsidium) Aufruf zur Hülfe für Mainz.

Das große Unglück, welches das Auffliegen eines Pulvermagazins der Bundesfestung Mainz über diese Stadt gebracht hat, fordert allgemeine lebhafte Theilnahme, in welcher sich der Sinn für Wohlthätigkeit Angesichts so vieler im Leben und in der Gesundheit ihrer Angehörigen, wie im Erwerb und Vermögen schwer getroffener Familien mit dem Bewußtsein nationaler Verpflichtung zu Gunsten einer Stadt vereinigen, deren trauriges Geschick in ihrer besonderen Stellung zu Deutschland vorzugsweise nahe liegt. Dem öffentlich kundgegebenen Allerhöchsten Wunsche gemäß fordern wir insbesondere die Behörden des hiesigen Regierungsbezirkes auf, in Sammlung von Beiträgen und in Bildung von Vereinigungen zu diesem Zwecke thätigst mitzuwirken und zu veranlassen, daß die Beiträge entweder an den in Berlin zusammengetretenen, durch die öffentlichen Blätter bekannten Hülfsverein oder direct an den Vicegouverneur der Bundesfestung Mainz, den Königlichen Generallieutenant von Bonin baldigst übersendet werden.
Potsdam, den 20. November 1857.     Regierungs-Präsidium.


Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin. / Stück 50. / Den 11. December 1857.
Seite 448...449, (Ober-Post-Direction) No. 41. Die Besetzung contractlicher Stellen im Postdienste.

Um zur Besetzung contractlicher Stellen der Post-Verwaltung im hiesigen Bezirke, als: Stellen der Landbriefträger, Packetträger auf den Eisenbahnhöfen, Postfußboten, Briefkastenleerer, Posthaus­wächter, Postwagenwascher u. s. w. geeignete Personen aus der Classe der Versorgungsberechtigten im Voraus notiren zu können, fordere ich diejenigen Militair-Invaliden, welche Stellen der gedachten Art anzunehmen bereit sind, hierdurch auf, sich unter Einreichung ihrer Versorgungs- und Führungs-Atteste bei der hiesigen Ober-Post-Direction zu melden. Die mit der gleichen Stellen verbundene Löhnung beträgt in der Regel bis zu 120 Thlr. jährlich; als Coution werden 50 Thlr. in courshabenden Papieren erfordert.
Durch die vorläufige Uebernahme einer contractlichen Beschäftigung wird den betreffenden Militair-Invaliden die Aussicht auf Erlangung einer Post-Unterbeamten-Stelle nicht verschlossen.
Potsdam, den 2. December 1857.     Der Ober-Post-Director Balde.


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