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Amtsblatt
der
Königlichen Regierung zu Potsdam.
Jahrgang 1820. Potsdam, 1820. Zu haben bei dem Königl. Hofpostamt daselbst und bei allen übrigen Königl. Postämtern der Provinz. (Preis 12 Groschen, und mit einem alphabetischen Sach- und Namenregister über den ganzen Jahrgang und einem Jahresinhaltsverzeichnisse des Extrablatts 15 Groschen.) |
Bei den, in den letzten Jahren sehr vermehrten Bau-Angelegenheiten ist eine anderweitige Eintheilung der bisherigen Baukreise für nöthig erachtet ... Der zweite Baukreis des Bau-Inspektors Schwieger zu Wrietzen an der Oder begreift den Oder- und einen Theil des Niederbarnim- und des Angermündschen Kreises, und darin die Städte Biesenthal, Freienwalde, Neustadt-Eberswalde, Wrietzen, Strausberg, Alt-Landsberg und Bernau; imgleichen die Aemter Bisenthal, Freienwalde, Wrietzen, Alt-Landsberg, Löhme und Chorin. ... |
Potsdam, den 9ten Januar 1820.
Neuerlich angestellte Forschungen, ein Mittel ausfündig zu machen und in Anwendung zu setzen, welches gleich Wasser das Feuer schnell verlöscht, und zugleich nicht zu kostspielig ist, um bei einer obwaltenden Feuersbrunst allenthalben davon Gebrauch machen zu können, haben die schon vor längerer Zeit entdeckte und durch vielfach öffentlich bekannt gemachte Proben bewährte feuerlöschende Kraft des mit Küchensalz, Alaun, Eisenvitriol, Heringslake, geglimten Thon oder Lehm vermischtes Wasser wiederholt bestätigt, und vorzüglich die Anwendung des Küchensalzes (oder des Steinsalzes, da wo solches für niedrigere Preise, als das Küchensalz zu haben ist) als empfehlenswerth ergeben.
Das Salz ist zu diesem Ende in seinem vierfachen Gewicht Wasser aufzulösen, und gleich dem unvermischten Wasser in die Feuerspritze zu bringen. Schon mäßige Quantitäten dieses Salzwassers haben den gemachten Erfahrungen zufolge große Wirkungen hervorgebracht. Auf höhere Veranlassung wird daher dieses Mittel zum Gebrauch bei Feuersbrünsten empfohlen und angerathen, bei den lokalen Löschanstalten einen angemessenen Vorrath davon bereit zu halten, um bei dem Ausbruch einer Feuersbrunst sogleich davon Anwendung machen zu können. Da jedoch die aus Metall bestehenden Theile der Spritzen von diesem Mittel leicht angegriffen werden können, so ist die Vorsicht zu gebrauchen, daß dieselben nach dem jedesmaligen Gebrauch sorgfältig mit Wasser abgespült und abgetrocknet werden. |
Das Sinken des Preises des rohen Zinks, so wie die mehrer Uebung in Bearbeitung desselben machte es uns möglich, den Preis der gewalzten zum Dachdecken anzuwendenden Zinkbleche ... auf 10½ rthl. pro Zentner herabzusetzen ... |
Potsdam, den 15ten Januar 1820.
Die Treppen, welche auf die Windmühlen führen, sind nicht überall mit Geländern versehen, und wenn dies vielleicht auch von der Außenseite der Mühlen der Fall ist, so findet doch bei vielen die unzweckmäßige Einrichtung statt, daß die Geländer da aufhören, wo die Treppe auf dem sogenannten Mühlenschwanz ruht.
Diese Beschaffenheit der Geländer läßt nicht ohne Grund besorgen, daß die in die Mühle gehenden den Mühlenschwanz oder die letzte Stufe der Treppe, besonders im Dunkeln, leicht verfehlen und herunterstürzen, oder durch das Oeffnen der Mühlenthür heruntergedrängt werden können. Ein neuerlich sich ereignender Unglücksfall, bei dem der Arbeitsmann Winterfeld aus Dambeck sein Leben verloren, hat diese Besorgniß bestätigt. Wir verordnen daher, daß die zu den Windmühlen führenden Treppen, wenn nicht mit zwei, doch wenigstens mit einem Geländer nach der Außenseite der Mühle versehen werden, daß diese Geländer sich an die Mühle anschließen und bis über den Mühlenschwanz hinweggehen müssen. ... |
Ein Hohes Ministerium des Handels und der Gewerbe zu Berlin, hat mir unter dem 5ten d. M. auf meine neue Vorrichtung und mein neues Verfahren: „Die Kartoffeln und andere Früchte, Behufs des Brantweinbrennens, mittelst eines Dampf-Apparats und eines darin eigenthümlichen Zusammenwirkens mechanischer und chemischer Kräfte aufzulösen und zur weinigen Gärung vorzubereiten“ allergnädigst ein Patent zu verleihen geruhet ...
Pyrmont, den 25sten Dezember 1819.
Franz Ernst Siemens. Herzoglich-Braunschweigischer Amtmann. |
Reglement für die im Bezirk der Königl. Regierung zu Potsdam zu errichtenden Schullehrer- Wittwen- und Waisen-Unterstützungskasse. |
Potsdam, den 5ten Februar 1820.
Die von Werneuchen nach Freyenwalde führende Chaussee ist jetzt bis Freyenwalde vollendet.
Vom 1sten März d. J. ab werden daher die gewöhnlichen Chaussee-Gefälle für 3½ Meile[n], und zwar von Werneuchen bis Steinbeck für 2 Meilen, von Steinbeck bis Freyenwalde für 1½ Meilen erhoben werden. |
Nachdem die beiden Gemeinen zu Oranienburg, die lutherische und reformirte, den Wunsch geäußert hatten, die bisher bestehende Trennung aufzuheben und sich zu einer evangelischen Gemeine zu vereinigen ... wurde am 4ten Advents-Sonntage d. J. die Union förmlich vollzogen und durch die beauftragten Superintendenten, Herrn Hoppe in Bernau und Herrn Marot in Berlin, bei einem feierlichen Gottesdienste ausgesprochen und begonnen. Seine Majestät der König haben zum Zeichen Allerhöchst Ihres Wohlgefallens der vereinigten Gemeine ein Kruzifix und zwei Altarleuchter von Eisenguß geschenkt. ...
Berlin, den 30sten Dezember 1819.
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Auf den Antrag der Erben des verstorbenen Schlössermeisters Miegel soll das zu dessen Nachlaß gehörige bürgerliche Wohnhaus, [der] dahinter befindliche Garten, und dazu gehörige Wiese, nebst Schlösserwerkstücke und Handwerkszeug ... Theilungshalber öffentlich subhastirt werden ...
Alt-Landsberg, den 25. Januar 1820.
Königl. Preuß. Justiz-Amt.
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Potsdam, den 24sten Februar 1820.
Nach dem Reskripte der Königl. Ministerii des Innern und der Polizei vom 2ten Januar d. J. ist es Sr. Majestät ernstlicher Wille, daß das Turnwesen ganz aufhört, und ist die Regierung zugleich angewiesen:
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Dem Oberlehrer am Friedrich Werderschen Gymnasium zu Berlin, August Ferdinand Ribbeck, ist seitens der Königl. Ministerii der geistl, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, zum Zeichen besonderer Zufriedenheit, das Prädikat „Professor“ ertheilt worden. |
Des Königs Majestät haben zu befehlen geruhet, daß die Medaille auf die Errichtung des Siegesdenkmals vor dem Halleschen Thore zu Berlin öffentlich gegen einen mäßigen Preis verkauft, und der ... Gewinn den verwundeten Kriegern aus den Feldzügen von 1813 bis 1815 zu Theil werden soll. ... |
Potsdam, den 7ten März 1820.
Seit einiger Zeit sind häufig Fälle vorgekommen, daß von den Magisträten und Ortsobrigkeiten, Personen, die oft in ihrer Nachbarschaft wohnen, ohne weiteres in die Land-Armenhäuser auf mehrere Meilen weit transportirt werden, weil sie sich aus Mangel eines Passes nicht gleich legitimiren können.
... [Wir] werden, wenn ... den Landarmenhäusern durch unstatthafte Einlieferungen unnöthige Kosten gemacht werden, diese von dem schuldigen Theil unfehlbar einziehen lassen. |
Potsdam, den 11ten März 1820.
In Rücksicht der Nachtheile, welche durch das Zeichnen der Schaafe mit Theer für die Tuchfabrikation entstehen, wird das in dem Edikte vom 11ten April 1725. gegebene und in den Verordnungen vom 13ten Februar 1758. und 31sten August 1774. erneuerte Verbot des Zeichnens der Schaafe mit Theer, hierdurch von neuem in Erinnerung gebracht, und werden die Polizeibehörden angewiesen, allgemein darauf zu halten, daß diesem Verbote fernerhin nicht entgegen gehandelt wird.
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Potsdam, den 10ten März 1820.
Mit Bezug auf die wiederholentlich erlassenen Aufforderungen zur Anlage von Orts-Baumschulen behufs der Bepflanzung der Wege, wozu in dem Amtsblatte vom Jahre 1815 Seite 64 bis 67 und No. 28. des Amtsblattes vom Jahre 1816 nähere Anleitung gegeben ist, wird diese Angelegenheit, bei der Wichtigkeit derselben den sämmtlichen Ortsobrigkeiten hierdurch von neuem in Erinnerung gebracht.
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Durch zweckmäßige Instandsetzung und Besserung der Wege im Niederbarnimschen Kreise, haben sich im Laufe des vorigen Jahres rühmlichst ausgezeichnet: der Herr Ober-Amtmann Baath zu Alt-Landsberg, der Bürgermeister Junker in Bernau, der Stadtverordneten-Vorsteher Kiemitz daselbst, und der Bürgermeister Ertel zu Alt-Landsberg, ferner die Ortschaften Bernau, Alt-Landsberg, Lichtenberg, Hohen-Schönhausen, Marzahn, Hönow, Seeburg, Groß-Schönebeck, Lindenberg, Schönfließ und Pankow. Freienwalder Badeanstalt.
Bei der Freienwalder Badeanstalt, welche durch die allerhöchsten Orts bewilligten Unterstützungen seit einigen Jahren bedeutend vervollkommnet und verschönert worden, ist gegenwärtig die .. bisher üblich gewesene Zahlung der Honorarien an die Brunnenoffizianten und eine Abgabe an die Oekonomiekasse ganz aufgehoben.
Dem Publikum wird diese neue, den mehrmals geäußerten Wünschen der Badegäste entsprechende Einrichtung mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Direktion des Gesundbrunnens überall bemüht sein wird, den Nutzen und die Annehmlichkeit der Anstalt nach den Wünschen derer, welche sie nutzen wollen, möglichst zu befördern.
Freienwalde, den 1sten März 1820.
Die Direktion des Königl. Gesundbrunnens.
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Ein völlig separirtes Rittergut, 1½ Meile von Berlin entfernt, mit 1600 Morgen Fläche, 800 Stück hochveredelten Schaafen, Molkerei von 40 Stück Kühen, stehet zum Verkauf. Das Wohnhaus gewährt nur den nothwendigen wirthschaftlichen Bedarf; aber Landwirthe, die ein eigenthümliches Etablissement suchen, werden eine sehr zu empfehlende Gelegenheit zum vortheilhaften Gewerbebetrieb hier finden. Ueber die Verhältnisse der Wirthschaft und über die feststehenden Kaufbedingungen giebt nähere Auskunft der Landes-Oekonomierath Herr Lüdecke, ... |
Da ... nichts festgesetzt worden ist, so sind die Ministerien des Innern und des Krieges ... dahin übereingekommen, daß jedem der Divisions-Auditeurs und Feldprediger auf dem Marsche ein Reitpferd bewilligt werden soll. ... |
Potsdam, den 17ten April 1820.
Mit Bezug auf die ergangenen Verordnungen und die in dem Amtsblatte vom Jahre 1815 Seite 62-67. gegebene Anleitung, wird den sämmtlichen Ortsobrigkeiten und Gemeinen die Instandsetzung der Wege bei der jetzigen günstigen Jahreszeit dringend empfohlen. ...
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Potsdam, den 24sten April 1820.
In Verfolg der im Amtsblatt diesen Jahres Stück 1 enthaltenen Bekanntmachung wegen der Kreise der Baubeamten, wird in Betreff der Verwaltung der Chausseeangelegenheiten nachträglich bemerkt, daß ... dem Konduktor Fischer in Wollenberg bei Freienwalde die Verwaltung der Chaussee von Berlin nach Freienwalde, ... übertragen worden ist.
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In den von den Untergerichten zur Abfassung der Erkenntnisse eingesandten Untersuchungsakten wird sehr häufig die Prüfung, in wieweit die körperliche Beschaffenheit der Angeschuldigten eine Züchtigung gestattet ... vermißt. Wegen dieses Mangels sind öfters Verzögerungen entstanden, und hat es sich auch ereignet, daß die erkannte Züchtigung später in eine andere Strafgattung hat verwandelt werden müssen. Es wird deshalb die genaueste Beobachtung der ... gesetzlichen Vorschrift hiermit aufs Neue in Erinnerung gebracht ... |
Potsdam, den 10ten Mai 1820.
Durch die, im Amtsblatte vom Jahre 1819 sub. No. 79. enthaltene Verfügung vom 17ten März v. J. wegen Unterstützung der Eltern von sieben Söhnen zu 5. ist nachgegeben worden, daß bei der Zahl der sieben in einer Reihenfolge gebornen Söhne, aus welcher der Anspruch auf das Königliche Pathengeschenk erwächst, auch die todtgeborenen in Anrechnung gebracht werden können.
Nach der Analogie dieses Grundsatzes muß aber umgekehrt, von der dazwischen eingetretenen Geburt eines todt zur Welt gekommenen Tochter, wenn ihr Gechlecht wirklich aus dem Kirchenbuche hervorgeht, Kenntniß genommen werden, und ist die Reihenfolge der sieben Söhne durch eine solche Geburt wirklich unterbrochen. ... |
Nachbenannte Hebammen-Schülerinnen haben, nachdem sie den Unterricht in Berlin genossen, und in der Prüfung theils vorzüglich gut, theils recht gut, theils gut bestanden sind, unter dem 18ten April d. J. die Approbation als Hebammen erhalten:
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Potsdam, den 16ten Mai 1820.
Da die, durch das Publikandum vom 27sten August 1790, wegen der überhand nehmenden Wilddiebereien, fixirte Prämie von dreißig Thlr. für die Habhaftwerdung oder dergestaltige Anzeige eines Wilddiebes, daß er verhaftet und der That überwiesen werden kann, nach der gemachten Erfahrung, für den dadurch bezweckten Vortheil zu hoch ist, so ist durch eine unterm 3ten v. M. aus dem Königl. Finanzministerium ergangene Verfügung die gedachte Prämie auf 10 Thlr. herabgesetzt worden, und soll nur bei Kontraventionen auf Königl. administrirt werdenden Jagden künftig gezahlt werden, indem es Sache der Pächter ist, auf ihren erpachteten Jagdrevieren eigene Aufsicht auf die Wilddieberei zu führen.
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Potsdam, den 5ten Juni 1820.
Bereits unter dem 26sten April 1812 (Amtsblatt 1812. S. 172) sind die Physizi aufgefordert worden, mit den Hebammen ihres Distrikts von Zeit zu Zeit in bestimmten Zusammenkünften und Examinatorien die Grundsätze der Hebammenkunst durchzugehen, und ihnen dadurch das früher Erlernte ins Gedächtniß zurückzurufen. Diese Verfügung finden wir uns veranlaßt von Neuem in Erinnerung zu rufen ...
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Verzeichniß der vorzüglicheren Fabriken und Manufakturen im Regierungsbezirk Potsdam
Spezielle Angabe Bemerkungen
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Von dem Magistrat zu Rathenow soll die Kämmerei-Ziegelei und Kalkbrennerei auf drei oder sechs Jahre ... verpachtet werden. ...
Rathenow, den 29sten Mai 1820.
Der Magistrat.
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Die hierselbst unterhalb dem Weinberge, unmittelbar an der Havel belegen Königl. Kalkbrennerei soll auf den Antrag des Königl. Ober-Berg-Amts der Provinz Brandenburg öffentlich meistbietend verkauft werden ...
Rathenow, den 15ten Mai 1820.
Königl. Pr. Stadtgericht.
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Der zu Blumberg belegene, von dem verstorbenen Krüger Gottlieb Götze erbzinsweise besessene Schenkkrug, wobei nach dem Hypothekenbuche No 17. drei Gärten und fünf Hufen Acker, soll Theilungshalber im Wege der freiwilligen Subhastation, mit der, bei dem Justitiarius einzusehenden Taxe der 6799 rthl. 19 gr. 4 pf., in dem auf den 1sten Juli c. um 10 Uhr, in der Gerichtsstube zu Blumberg anberaumten Termine meistbietend verkauft werden. Besitz- und zahlungsfähige Kauflustige laden wir mit dem Bemerken ein, daß der Kaufvertrag mit demjenigen abgeschlossen werden wird, der in diesem Termin meistbietend geblieben, wenn nicht rechtliche Gründe dies verhindern.
Bernau, den 7ten Juni 1820.
Adelich v. Goldbecksche Patrimonial-Gerichte über Blumberg ec.
Der Justiz-Kommissions-Rath Meyer, als Justitiarius. |
Durch eine allerhöchste Kabinetsordre vom 28sten v. M. haben des Königs Majestät uns von dem Verlage der von uns bisher herausgegebenen Volkskalender zu entbinden geruhet. ... Wer eine oder mehrere Sorten Kalender drucken lassen will, hat der Kalenderdeputation solches möglichst früh im Jahre anzuzeigen, mit dem Bemerken, ob er ein Manuskript zu einem Quart-, Oktav- oder Duodezkalender verlangt ...
Berlin, den 18ten Mai 1820.
Königl. Kalenderdeputation.
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Potsdam, den 19ten Juni 1820.
Es wird noch häufig bemerkt, daß bei vorkommenden Schulhausbauen, es seien nun Erweiterungen oder Neubaue, nicht immer die betreffenden Herren Superintendenten oder Schulinspektoren um ihr Gutachten über die Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Baue, hinsichtlich der innern Einrichtung und vorzüglich des dem Unterricht gewidmeten Raums, befragt werden.
Die Herren Patronen, so wie sämmtliche Orts-Polizeibehörden werden daher aufgefordert, dies in Zukunft nie zu unterlassen. |
Potsdam, den 1sten Juli 1820.
Es ist zur Sprache gekommen, daß die Vorschrift vom 5ten September 1811., wegen Bedielung von Schulstuben (Amtsblatt vom Jahre 1811, Seite 177.) noch nicht allgemein befolgt worden ist.
Die Herren Superintendenten und Schulinspektoren werden daher angewiesen, jeden in ihren Sprengeln vorkommenden Fall dieser Art, den betreffenden landräthlichen Behörden zur Abhülfe anzuzeigen.
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Der zu Blumberg belegene ... Schenkkrug ... soll, da in dem auf den 1sten d. M. angestandenen Bietungstermin kein annehmliches Gebot erfolgt ist, nach dem Antrage der Interessenten Theilungshalber, im Wege der freiw. Subhastation ... meistbietend verkauft werden, und sind die Bietungstermine auf den 26sten August und den 16. September d. J. in der Gerichtsstube zu Blumberg anberaumt, ...
Bernau, den 5ten Juli 1820. ...
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Nach dem in der Schweiz bestehenden Gebrauch wird den dort einwandernden Fremden die Niederlassung nur nach geschehener Beibringung eines sogenannten Heimathscheins, vermöge dessen die Behörde des letzten Wohnortes sich verbindlich macht, einen Auswanderer, oder dessen Ehegattin und Nachkommen zu jeder Zeit wieder bei sich aufzunehmen, wenn sie in der Folge durch Umstände irgend einer Art bewogen werden mögten, dahin zurückzukehren, gestattet. Der Königl. Regierung wird hiervon mit der Anweisung Kenntniß gegeben, die Ertheilung solcher Scheine an einzelne Personen oder Familien, welche nach jenem Lande auszuwandern beabsichtigen, in ihrem Bezirke allgemein zu untersagen, weil sie dazu dienen, die Auswanderung zu erleichtern, und von den nachtheiligsten Folgen für diejenigen Kommunen sein können, bei denen dergleichen Auswanderer oder Ausgewanderte (welche vielmehr verordnungsmäßig blos mit Emigrationskonsensen zu versehen sind) ihren letzten Wohnsitz gehabt haben.
Berlin, den 23sten Juni 1820.
Ministerium des Innern.
v. Schuckmann.
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Potsdam, den 29sten Juli 1820.
Sämmtlichen Domainenbeamten wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die seither für die Anschaffung neuer Feuerspritzen auf dem Lande, von der Kurmärkischen General-Land-Feuersozietät bewilligten Vergütigungsgelder mit 30 Prozent von dem Werthe derselben, nur noch bis zum 1sten Mai 1821 gezahlt werden. Sie haben daher die Amtsgemeinden hierauf aufmerksam zu machen, damit diejenigen, welchen es noch an Feuerspritzen fehlt, diesen Zeitraum benutzen können, übrigens aber auch selbst sich zu bestreben, durch zweckmäßige Vorstellungen die Anschaffungen der Feuerspritzen zu befördern. ...
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Der Antrag der Königlichen Regierung vom 14ten d. M. wird hierdurch dahin genehmigt, daß den völlig beglaubigen Wanderbüchern aus sämmtlichen Staaten des deutschen Bundes, die Gültigkeit zu Reisen innerhalb der Preußischen Lande beizulegen ist, und deren Visirung, unter Voraussetzung des darin enthaltenen vollständigen Signalements, unbedenklich erfolgen kann.
Berlin, den 22sten Juli 1820.
Ministerium des Innern und der Polizei.
v. Schuckmann.
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Instruktion wie nach den darüber ergangenen Vorschriften Eines Königl. Hohen Finanz-Ministeriums von den Gemeinen und Ortsempfängern bei Erhebung und Verrechnung der, durch das Gesetz vom 30sten Mai d. J. angeordneten Klassen-Steuer zu verfahren ist. |
Potsdam, den 25sten August 1820.
Durch die Bekanntmachung im vorjährigen Amtsblatte S. 269 ist zur Verhütung des Nachtheiles, den der sogenannte Blütenwickler (Frostschmetterling Phalaena brumata) den Obstbäumen zufügt, das Umkleben der Bäume mit frisch betheerten Papierstreifen in der Zeit vom 20sten Oktober bis zum Ausgange des Novembers empfohlen, weil in dieser Zeit das ungeflügelte Weibchen den Stamm hinaufkriecht, um seine Eier zu legen. Letzteres ist von einigen bezweifelt ...
Wir wünschen, daß die Gartenbesitzer diesem Gegenstande auch ferner ihre Aufmerksamkeit widmen, und uns vom Ausfalle ihrer Versuche und Erfahrungen zur allgemeinen Belehrung in Kenntniß setzen mögen. ... |
Von dem Magistrat zu Rathenow, soll die Kämmerei-Ziegelei und Kalkbrennerei auf drei oder sechs Jahre verpachtet werden ... |
Des Königs Majestät haben durch die Kabinetsordre vom 25sten August d. J. zu bestimmen geruhet, daß alle Dörfer und Flecken, da wo die Straße durch oder vorüber fährt, mit ihrem Namen, und zwar dieser in großer Schrift, ferner mit dem Namen des Kreises und mit den Nummern des Landwehrregiments, zu dem sie gehören, bezeichnet werden. Dieser allerhöchste Befehl wird hierdurch zur genauesten und schleunigsten Befolgung, mit der Anweisung bekannt gemacht, daß die verordnete Bezeichnung der Dörfer und Flecken durch weiß angestrichene Tafeln mit schwarzer Schrift zu bewirken ist, und daß die Tafeln entweder an passend gelegene Häuser, oder an schwarz und weiß angestrichene Pfähle befestigt wird. Die Herren Landräthe werden darauf sehen, daß die vorgedachte Königliche Bestimmung innerhalb vier Wochen überall zur Ausführung kommt, und haben deshalb nach Ablauf von 4 Wochen an uns zu berichten. |
Potsdam, den 14ten Oktober 1820.
Es hat sich in manchen Gegenden die Zahl der Personen, welche ohne hinreichende Qualifikation umherziehen und gegen Bezahlung Deklamatorien oder sogenannte kleine Stücke aufführen, sehr vergrößert. Da hierdurch dem Publikum weder Nutzen noch Vergnügen gewährt, vielmehr nur die Zahl der Müßiggänger vermehrt wird, so wird in Gemäßheit eines dieserhalb unterm 21sten v. M. ergangenen Reskripts des Königlichen Ministeriums des Innern und der Polizei, den betreffenden Unterbehörden hiermit aufgegeben, künftighin wirkliche Schauspielvorstellungen nur auf Ministerialkonzessionen, Deklamatorien und andere in diese Kathegorie gehörige Leistungen aber nicht anders als auf Konzessionen, welche entweder vom gedachten Königl. Ministerium oder von uns ertheilt werden, zu gestatten.
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Potsdam, den 25sten Oktober 1820.
Nach der, von des Herrn Fürsten Staats-Kanzlers Durchlaucht ertheilten Anweisung, sollen über Archive, Urkunden und Dokumente jeder Art, welche sich im Potsdamschen Regierungs-Bezirke befinden, und zwar ohne Unterschied zwischen der ältern und neuern Zeit zu machen, und ohne darauf zu sehen, ob sich die Dokumente und Urkunden in derartigen Sammlungen für bestimmte Zwecke, oder bei den verschiedenen Behörden und den zu der Verwaltung des Staats übergegangenen oder unter dessen Aufsicht stehenden moralischen Personen befinden, folgende Nachrichten eingereicht werden:
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Zu Zivil-Mitgliedern für die Departements-Ersatzkommission sind auf die nächst folgenden drei Jahren
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Potsdam, den 8ten November 1820.
Es ist bei verschiedenen Gelegenheiten bemerkt worden, daß die Mauersteine nicht die Form und Größe haben, welche gesetzlich vorgeschrieben, und zur Vermeidung der daraus entspringenden Nachtheile durchaus erforderlich ist.
Wir finden uns daher veranlaßt, mit Bezug auf unsere, im 38sten Stück des Amtsblattes vom Jahre 1816 unter Nr. 294 enthaltene Verordnung vom 27sten August 1816, die desfalsigen Vorschriften den Ziegeleibesitzern mit der Anweisung in Erinnerung zu bringen, die Steine nur in vorschriftsmäßiger Größe, nemlich:
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Potsdam, den 2ten November 1820.
In dem Dorfe Crummensee im Nieder-Barnimschen Kreise ist die Lungenseuche unter dem Rindvieh ausgebrochen, weshalb das gedachte Dorf und dessen Feldmark für Rindvieh und Futter gesperrt worden ist.
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Potsdam, den 10ten November 1820.
Bei der im verflossenen Sommer in hiesiger Provinz und einigen benachbarten Gegenden epizootisch gewesenen Maul- und Klauenseuche der Haushaltungsthiere, hat es sich von Neuem bestätigt, daß es zur Heilung dieses Uebels nur selten innerer Mittel, sondern nur des weichen Futters und milden Getränkes und der Reinigung der befallenen Thiere bedarf, um die Krankheit bald und ohne ferneren Nachtheil zu heben. ...
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Potsdam, den 18ten November 1820.
Die Verordnung ..., nach welchen Landleute nicht mit Schlitten ohne Geläute oder ohne Deichsel zur Stadt fahren sollen, werden hierdurch zur genauesten Befolgung in Erinnerung gebracht.
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Des Königs Majestät haben auf den Antrag des Ministerii der geistigen, Unterricht- und Medizinal-Angelegenheiten. mittelst allerhöchster Kabinetsordre vom 2ten d. M. zu genehmigen geruhet:
Berlin, den 11ten November 1820.
Ministerium der geistigen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. von Altenstein. |
Potsdam, den 15ten Dezember 1820.
Von dem Füsilier-Bataillon des 20sten Infanterie-Regiments, welches eine Zeitlang im Aachener Regierungsbezirke kantonirt hat, und kürzlich nach Brandenburg in Garnison gekommen ist, sind mehrere mit der ansteckenden Augenentzündung befallene und noch nicht ganz geheilte Kranke in ihre Heimath entlassen worden, wobei in den ihnen ertheilten Krieges-Reserve- und Urlaubspässen vermerkt ist, daß sie an dem Augenübel leiden. Dies veranlaßt uns, bei der bekanntlich sehr ansteckenden Eigenschaft dieses Uebels und bei den nicht seltenen Beispielen vom Uebergange desselben auf den Bürger und Landmann, die Herren Landräthe, Kreis-Physiker und Kreis-Chirurgen zur größten Aufmerksamkeit ... aufzufordern ...
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Vorheriger Jahrgang (1819) | Nächster Jahrgang (1821) |