Im April 1966 beschwerte sich der Lehrer der Ahrensfelder Oberschule beim Konsum (Rat der Gemeinde in Kopie) über den Alkoholausschank an "seine" Schüler.

Immerhin gab's damals noch sowas wie Tanzveranstaltungen in unserem Dorf ...

Oberschule Ahrensfelde                     Ahrensfelde,d.27.4.66

An den
Konsumgenossenschaftsverband
Bereich Werneuchen


Durch einen Hinweis aus der Bevölkerung habe ich erfahren, daß der Gastwirt der Konsumgaststätte in Mehrow regelmäßig sonnabendlich Tanzveranstaltungen durchführt, die nicht ordnungsgemäß gemeldet sind.

Das ist nur die eine seite. Unter den Jugendlichen befinden sich eine ganze Reihe von Schülern unserer 8.-10. Klasse, besonders Mädchen. An diese Jugendlichen wird Alkohol ausgeschenkt, der manchmal reichlich genossen wird.

Da die Jugendlichen ohne Aufsicht sind und sich unter Alkoholeinfluß befinden, werden zwischen ihnen Beziehungen angeknüpft, die auf dieser Stufe der Entwicklung eine moralische Gefährdung darstellen. Offensichtlich liegt also ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes vor.

Abschriftlich geht dieses Schreiben an die Abteilung Inneres beim Rat des Kreises und an den Rat der Gemeinde Mehrow.
Ich erbitte schriftlichen Bescheid.


Auf diese Beschwerde
"mit sozialistischem Gruß"
kam dann umgehend die Antwort
"mit genossenschaftlichem Gruß",
wonach alles in bester Ordnung ist:

An die Oberschule
1291 A h r e n s f e l d e
über Werneuchen
                                            Dr./P. 16.5.1966

Ihre Beschwerde vom 27.4.1966.

Am 12.5.1966 wurde durch den Betriebsteil Gaststätten eine Überprüfung in der Gastsstätte 077 Mehrow durchgeführt. Laut Aussage des Gaststättenleiters wurden regelmäßig bei Tanzveranstaltungen die Veranstaltungen dem ABV gemeldet.

Ferner wurde uns von dem Gaststättenleiter-Ehepaar mitgeteilt, daß sie bei jeder Veranstaltung gegen 22.00 Uhr den Jugendlichen bekanntgeben, daß Jugendliche unter 18 Jahren das Lokal zu verlassen haben.

Auf Grund dieser Beschwerde wurde das Gaststättenleiter-Ehepaar nochmals darauf hingewiesen, die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu beachten und den Ausschank von Alkohol an Jugendliche streng zu kontrollieren.

Wir danken Ihne für die gegebenen Hinweise und werden die Gaststätte hinsichtlich der oben angeführten Kritiken ständig kontrollieren.