Die "Feuerwehr-Akte" im Amt, die wir beim Stöbern gefunden haben, enthält mit Datum Anfang der 50er Jahre jede Menge Druschanweisungen und -genehmigungen.

Sowohl aus Brandschutzgründen, als auch aus Gründen des Energiebedarfs durfte nicht jeder sein Getreide dreschen, wann und wo er wollte. Vielmehr war eine Druschgenehmigung erforderlich, die feste Zeiten und maximale Stromentnahmen festlegte. Dazu mußte zunächst einmal die Errichtung eines Druschplatzes beantragt und vom Rat der Gemeinde genehmigt werden.

Die Genehmigung zur Einrichtung eines Druschplatzes enthielt dann auch gleich konkrete Anweisungen, wie der Dreschplatz einzurichten ist:


Das, was auf dem Bild wie ein Zirkuswagen aussieht, ist ein sog. Dreschkasten, in dem sprichwörtlich "die Spreu vom Weizen getrennt" wurde. Ein solches Gerät findet sich noch in voller Lebensgröße bei Erich Klopsteg in der Scheune.

Angetrieben wurde der Dreschkasten entweder wie auf dem Bild dargestellt vom Motor eines Traktors oder von einem in gehörigem Abstand montierten Elektromotor, jeweils über einen breiten Treibriemen.

Sofern der Dreschkasten mit einem Elektromotor betrieben wurde, mußte der jeweilige Energieverbrauch präzise geplant und genehmigt werden. Als Grundlage für die Erstellung der Druschpläne hat der "VEB Energieverteilung Frankfurt/O" wie in folgendem Schreiben vom 20.Juni 1952 die maximal zur Verfügung stehende Energiemenge bekannt gegeben:



Wenn dann der Druschplatz korrekt eingerichtet war und ausreichend Strom zur Verfügung stand, gab es die lt. jährlich neu erlassener Anordnung unbedingt erforderliche Druschgenehmigung:


1954 war der Luxus dann schon so weit fortgeschritten, daß die Druschgenehmigung nicht mehr mit der Schreibmaschine auf Packpapier erteilt wurde, sondern gedruckte Karten ausgefertigt wurden, die am Dreschplatz auszuhängen waren.
Werktags war das Dreschen grundsätzlich nur nachmittags erlaubt, um am Vormittag in den Spitzenzeiten kein Engpässe in der Stromversorgung zu provozieren.