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Im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (ehem. Preußisches Staatsarchiv in Potsdam) findet man in der Akte
HA X Pr.Br.Rep. 24 NB Nr. 72 ("Gemeinheitsteilungen von Mehrow")
folgenden, auf den 25. Juli 1875 datierten Rezeß.
(Anmerkung: Der Rezeß trägt den Aufdruck 'NB 190' ist aber Bestandteil der Akte mit der Nummer 'NB 72'). |
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Rezess betreffend die Ablösung der auf dem Rittergute Mehrow, Kreis Nieder Barnim, für die geistlichen und und Schulinstitute haftenden Reallasten Aktenzeichen Kreis Niederbarnim No. 35 |
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Der Rezeß, welcher über die Ablösung der auf dem Rittergute Mehrow Kreis Nieder-Barnim, für die geistlichen und Schul Institute haftenden Reallasten, zwischen den im Vertrage aufgeführten Interessenten abgeschlossen ist und mit seinen Anhängen lautet wie folgt: Verhandelt Bernau und Mehrow den 5. April 1875 I. den Geistlichen und Schul-Instituten und zwar
II dem unten in der Zusammenstellung des §.4. aufgezählten Verpflichteten, als Besitzer des ebendaselbst bezeichneten Gutes, nachfolgender Auseinandersetzungs-Rezeß errichtet worden: §.1. Bisheriges Verhältniß, Leistungen und etwaige Gegenleistungen Auf dem im §.4. Kolonne 3 bezeichneten Grundstücken der daselbst Kolonne 2 genannten Verpflichteten haften folgende Reallasten, welche den Vorschriften des im Eingang gedachten Gesetztes unterliegen, nämlich 1. die Verbindlichkeit an die Pfarre und Schule zu Mehrow
in natura zu lieferern, So wie auch das Holz anzufahren, 2, feste Geldabgaben an diese Institute, sowie auch an die St. Marien Kirche zu Bernau zu leisten. Sämmtliche Getreide, Holz und feste Geldabgaben waren am 1. Oktober und die Eier am grünen Donnerstag jeden Jahres ... fällig §.2. Völlige Ablösung Die sämtlichen vorstehend in §.1. genannten Leistungen und Gegenleistungen werden hiermit abgelöst. §.3. Abfindung Wieviel der Gegenwert der abgelösten Leistungen des Verpflichteten beträgt, ergibt sich aus der Kolonne 4 der Zusammenstellung des §.4. Die Abfindung der berechtigten geistlichen und Schulinstitute erfolgt durch den 25 fachen Betrg des hiernach in Anrechnung zu bringenden Jahreswertes der Leistungen unter Vermittlung der Rentenbank für die Provinz Brandenburg in Rentenbriefen nach deren Nennwert, beziehungsweise in baarem Gelde, wogegen der Verpflichtete eine Jahresrente an die Rentenbank zu entrichten hat, welche 4 ½ Prozent der von letzterer zu gewährenden Abfindung beträgt. §.4. Wieviel hiernach der Verpflichtete an Rente an die Rentenbank, wie viel er zur Abrundung der Rente in Kapital direkt an die Berechtigten zu entrichten hat und welche Abfindung die letzteren von der Rentenbank zu erhalten haben, ergibt die nachstehende tabellarische Zusammenstellung: |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Lfd. No. | Name und Wohnort des Verpflichteten | Bezeichnung des Grundstücks | Jahreswert der zur Ablösung gekommenen Leistungen | 25 facher Betrag des Jahreswertes ... |
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nach Qualität Umfang u.s.w. | im Hypothekenbuch von ... |
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1. | Ritterguts- besitzer Heyse zu Mehrow |
Rittergut Mehrow | den Rittergütern im Kreise Niederbarnim des Königl. Stadtgerichts zu Berlin, Vol. I, ... 433 |
819 Mark 29 Pf. | 20482 Mark 25 Pf. |
davon erhalten: |
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1. | Die Pfarre zu Mehrow | 600 Mark 4 Pf. | 15001 Mark | ||
2. | Die Schule daselbst | 169 Mark 28 Pf. | 4232 Mark | ||
3. | Die Kirche daselbst | 45 Mark | 1125 Mark | ||
4. | Die St. Marien-Kirche zu Bernau | 4 Mark 97 Pf | 124 Mark 25 Pf. | ||
Summa wie oben | 819 Mark 29 Pf. | 20482 Mark 25 Pf. |