Mit der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 wurde auch eine Vielzahl von Reformen auf den Weg gebracht, die unter anderem eine Trennung von Staat und Kirche zum Ziel hatten.
So wurde mit dem "Standesamtsgesetz" vom 9. März 1874 festgelegt, dass künftig alle Geburten, Eheschließungen (die durch einen Standesbeamten zu erfolgen haben) und Sterbefälle in Standesämtern zu erfassen sind, statt wie bisher ausschließlich von den Kirchengemeinden.

Im Niederbarnimer Kreisblatt wurden die wesentlichsten Änderungen wie folgt erklärt:

Niederbarnimer Kreisblatt, Sonnabend, den 30. August 1874 (No. 67a), Amtliches Extrablatt, gekürzt
Bekanntmachung.
Berlin, den 26. August 1874.
Nach dem Gesetze vom 9. März d. Js. erfolgt vom 1. October d. Js. ab die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle ausschließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten.
Die Abgrenzung der Standesamtbezirke und die erfolgte Ernennung der Standesbeamten wird in den nächsten Tagen publicirt werden.
Aus dem Gesetze vom 9. März cr. mache ich auf die nachstehenden Vorschriften hierdurch aufmerksam.
I. Die Geburten betreffend.
Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standes-Beamten des Bezirks, in welchem die Niederkunft stattgefunden hat, anzuzeigen. ...
II. Die Heirathen betreffend.
Eine bürgerlich gültige Ehe kann nur in der durch das Gesetz vom 9. März cr. vorgeschriebenen Form geschlossen werden.
Die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung dürfen erst nach Schließung der Ehe vor dem Standesbeamten stattfinden.
Für den Abschluß der Ehe ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält. ...
III. Die Sterbefälle betreffend.
Jeder Sterbefall ist spätestens am nächstfolgenden Tage dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem der Tod erfolgt ist, anzuzeigen. ...
Ohne Genehmigung der Ortspolizei-Behörde darf keine Beerdigung vor der Eintragung des Sterbefalles in das Sterberegister stattfinden.
IV. Allgemeine Bestimmungen
Wer den vorgeschriebenen Anzeigepflichten nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu Einhundertfünfzig Mark (50 Thaler) oder mit Haft bestraft.
...
Der Kreis-Landrath. I.V. Kaehne, Königl. Kreis-Secretair.

Die angekündigte Abgrenzung der Standesamtsbezirke findet sich dann in der
"Nachweisung der Ortschaften und Wohnplätze des Kreises Niederbarnim",
die Mitte Oktober 1874 dem Niederbarnimer Kreisblatt als Amtliche Beilage beigefügt war.
Danach sind die jetzigen Ortsteile der Gemeinde Ahrensfelde folgenden Standesamtsbezirken zugeordnet worden:
Nach dieser Übersicht bildeten Ahrensfelde und Mehrow einen gemeinsamen Standesamtsbezirk "Mehrow" (Nr. 26). Als Standesbeamter wurde der Mehrower Rittergutsbesitzer Heyse bestimmt, der zugleich Amtsvorsteher des Amtsbezirks "Ahrensfelde" (Nr. 30) war. Da seinerzeit der Amtssitz öffentlicher Verwaltungen in der Regel durch den Wohnort des Vorstehers bestimmt wurde, waren sowohl Amtsverwaltung, als auch das Standesamt in Mehrow angesiedelt.

Nach dem Tode des Rittergutsbesitzers Heyse hat der Administrator des Rittergutes, Bernhard Krüger, die Funktion des Strandesbeamten übernommen.

Niederbarnimer Kreisblatt, Sonntag, den 23. August 1885 (No. 97), Amtlicher Theil
Personal-Chronik.
Der Administrator Bernhard Krüger zu Mehrow ist zum Standesbeamten des Standesamtbezirkes Mehrow ernannt und vereidigt worden.

Stellvertretender Standesbeamter war der Mehrower Kossäthengutsbesitzer Meißner, der offenbar auch häufig die Vertretung ausüben musste, denn viele der Eintragungen im Geburtsregister sind mit "i.V. Meißner" unterschrieben.

Niederbarnimer Kreisblatt, Freitag, den 30. Mai 1890 (No. 62), Amtlicher Theil
Personal-Chronik.
Der Amts-Vorsteher und Standesbeamte Krüger zu Mehrow ist auf 4 Wochen beurlaubt. Seine Vertretung als Amts-Vorsteher des Amtsbezirks Ahrensfelde hat der Gemeinde-Vorsteher Haase zu Ahrensfelde und als Standesbeamter des Standesamtsbezirks Mehrow der Kossäth Meißner zu Mehrow übernommen.

Im Jahre 1897 wird das Standesamt dann nach Ahrensfelde verlegt, behielt aber unverändert seinen Namen "Königlich Preußisches Standesamt zu Mehrow" bei, woran sich bis zum 2. Weltkrieg nichts geändert hat, außer dass 1918 das "Königlich" wegfiel..

Niederbarnimer Kreisblatt, Freitag, den 26. Februar 1897 (No. 25), Amtlicher Theil
Bekanntmachung.
Ich mache darauf aufmerksam, daß das Königliche Standesamt für den Standesamtsbezirk Mehrow sich z.Z. in Ahrensfelde befindet und daher alle Schreiben pp. für dies Standesamt an "das Königliche Standesamt zu Ahrensfelde bei Berlin" zu richten sind.
Berlin, den 22. Februar 1897.
Der Landrath. von Waldow.

Aus bisher nicht ermittelten Gründen enthalten die Register des Standesamtes Mehrow (zumindest das gesichtete Geburtsregister) ab 1895 auch Eintragungen aus Eiche. Von einer Änderung der Standesamtsbezirke und einer generellen Zuständigkeit des Standesamtes Mehrow für Eiche (und dort angeschlossen das Rittergut Hellersdorf) ab diesem Zeitpunkt ist uns allerdings bisher nichts bekannt.

Wir werden nach und nach die nicht mehr einer Sperrfrist unterlegenen Register des Standesamtes Mehrow sichten und deren Inhalt hier auszugsweise vorstellen und statistisch auswerten.



Den Anfang haben wir mit dem Geburtsregister der Jahre 1874 bis 1898 gemacht.
Unter "Statistik" finden Sie eine statistische Auswertung der im Standesamt Mehrow erfassten Geburten und der Vornamen, welche den in Mehrow geborenen Knaben und Mädchen gegeben wurden.



Weiter geht es mit dem Eheregister der Jahre 1874 bis 1899.
Unter "Statistik" gibt es eine statistische Auswertung der Eheschließungen im Zeitraum 1875-1899, der Vornamen der Brautleute und ihrer Berufe.



Den Abschluß bildet das Sterberegister der Jahre 1874 bis 1900.
Unter "Statistik" gibt es eine statistische Auswertung der Sterbefälle in diesem Zeitraum und eine Analyse der Altersstruktur.