Der leibhaftige Weihnachtsmann (links), die Ortsvorsteherin (rechts) und der Webmaster von www.mehrow.de (nicht zu sehen, weil hinter dem Fotoapparat) wünschen allen Mehrowern und den Besuchern unseres Dorfes

ein frohes Weihnachtsfest
und ein gutes Neues Jahr!


Bleiben Sie unserem Ort und seiner Webseite treu!

Übrigens: Falls es Ihnen noch an guten Vorsätzen für das kommende Jahr fehlt, dann hätten wir da noch einen Tipp, wie Sie der Frau Bundes-Merkel und dem Herrn Finanz-Schäuble eine Freude machen können:

Allerhöchste Anerkennung für die ... ausgesprochene Bereitwilligkeit zur Vorausbezahlung der Steuern.
Die Gemeinden Bohnsdorf, Alt-Glienicke, ... im Kreise Teltow, sowie die Gemeinde Schwanebeck im Kreise Niederbarnim haben sich in patriotischer Weise erboten, die Steuern auf Erfordern sechs Monate und auch länger vorausbezahlen zu wollen.
Seine Majestät der König haben von diesem Beweise alter Preußischer Hingebung und Opferwilligkeit mit besonderer Anerkennung Kenntniß zu nehmen und mich zu ermächtigen geruhet, den betheiligten Gemeinden im Allerhöchsten Auftrage öffentlich danken zu dürfen.
Diese Allerhöchste Willensmeinung bringe ich hierdurch unter Ausdruck des Dankes zur allgemeinen Kenntniß.
Berlin, den 11. Juni 1866.     Der Finanz-Minister v. d. Heydt.

Vorauszahlung der directen Steuern
Unter den patriotischen Kundgebungen, welche die neuesten Zeitverhältnisse hervorgerufen haben, nehmen die Anerbietungen, die directen Staatssteuern im Voraus bezahlen zu wollen, eine hervorragende Stelle ein. ... Diejenigen Einwohner unseres Verwaltungsbezirks, welche ihren Patriotismus in der vorbezeichneten Weise bethätigen wollen, fordern wir auf, sich mit ihren bezüglichen Anträge an die Herren Kreislandräthe, beziehungsweise an die Magisträte ... zu wenden. Wir bemerken noch, daß nicht allein Anerbietungen wegen Vorauszahlung der directen Staatssteuern für das laufende Jahr, sonden auch in Betreff solcher, welche erst nach Beginn des künftigen Jahres fällig werden, dankbarst entgegengenommen werden.
Potsdam, den 12. Juni 1866.
Königl. Regierung.     Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten

Gefunden im "Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin"
Jahrgang 1866, Stück 24 vom 15. Juni 1866.
auf Seite 221 (Bekanntmachung des Königlichen Finanz-Ministeriums, No. 22) bzw. 225 (No. 86).